Aveo GmbH
Selbe AdresseTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Geräten der Unterhaltungselektronik
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Patrick Voccia seit 28.9.2018 | Prokura |
Wolfgang Huber seit 31.8.2015 | Geschäftsführer |
Silvia Huber seit 31.8.2015 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 51.00% | |
| 49.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
i-home GmbHKirchheim unter TeckJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012BilanzAktiva
AnhangDer Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Per 1.1.2010 wurde auf die geänderten Vorschriften des BilMoG umgestellt. Eine BilMoG-Eröffnungsbilanz war nicht zu erstellen, es wurden keine Umstellungseffekte dokumentiert. Größenmerkmale § 267 HGB
Nach § 267 Abs. 1 HGB handelt es sich hierbei um eine kleine Kapitalgesellschaft. Angaben zu den einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung nach § 284 Abs. 1 HGB § 268 Abs. 1 Satz 2 HGB Die Bilanz wurde ohne Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. § 268 Abs. 2 HGB Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens und die Abschreibungen des Geschäftsjahres sind aus der Anlage 5 zu diesem Jahresabschlußbericht ersichtlich. § 268 Abs. 7 HGB Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB lagen auskunftsgemäß am Bilanzstichtag nicht vor. Erläuterungs- und Angabepflichten nach § 284 Abs. 2 HGB § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Beschaffung des Eigenkapitals sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungen nach § 250 HGB gebildet. Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibung bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des Vermögensgegenstandes aufgrund der amtlichen Abschreibungstabelle. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden zu Einkaufspreisen bewertet. Die Forderungen, die sonstigen Vermögensgegenstände und die liquiden Mittel wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken waren nicht vorhanden. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung (1%) berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Die Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. § 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB Abweichungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres sind nicht vorhanden. Sonstige Pflichtangaben nach § 285 HGB § 285 Nr. 1 a HGB In der Bilanz sind keine Verbindlichkeiten ausgewiesen, die eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren haben. - € § 285 Nr. 1 b HGB Von den gesamten Verbindlichkeiten sind 15.398,86 € durch Eigentumsvorbehalte gesichert. Von den gesamten Verbindlichkeiten sind 0,00 € durch Globalabtretung und Bürgschaft gesichert. § 285 Nr. 9 c HGB Vorschüsse und Kredite an Organe wurden wie folgt gewährt: 1.272,61 € Haftungsverhältnisse zugunsten der Organe bestehen nicht. § 285 Nr. 10 HGB Namensangaben der Mitglieder des Geschäftsführungsorgans: Wolfgang Huber, Grimmenstein 9/3, 88364 Wolfegg Zur Vermeidung einer Insolvenzantragspflicht wurden folgende Rangrücktrittsvereinbarungen getroffen:
Ravensburg, 9. Oktober 2013 Wolfgang Huber, Geschäftsführer Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern1.1.2012 - 31.12.2012Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 405,96 EUR. 1.1.2011 - 31.12.2011Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 4.000,00 EUR. sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 09.10.2013 festgestellt.
Ravensburg, den 09.10.2013 Wolfgang Huber, Geschäftsführer |
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