HBF
GmbH
Erding
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
25.000,00 |
25.000,00 |
| I.
Finanzanlagen |
25.000,00 |
25.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
124.456,86 |
18.256,43 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
87.745,26 |
10.444,79 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
36.711,60 |
7.811,64 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
70.656,75 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
149.456,86 |
113.913,18 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
94.194,33 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
95.656,75 |
110.796,93 |
| III.
Jahresüberschuss |
164.851,08 |
15.140,18 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
70.656,75 |
| B.
Rückstellungen |
38.429,52 |
4.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
16.833,01 |
109.913,18 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
149.456,86 |
113.913,18 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die HBF GmbH ist aufgrund der
Größenmerkmale des § 267 Handelsgesetzbuch
(HGB) zum Abschlussstichtag als
kleine Kapitalgesellschaft gemäß §
267 Abs. 1 HGB einzustufen.
Größenabhängige Erleichterungen
wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des
Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
Der vorliegende Jahresabschluss, der erstmals
nach den Vorschriften des HGB unter Beachtung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) und des
GmbH-Gesetzes aufgestellt ist, ist grundsätzlich unter
Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss
angewandten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätze - vgl. § 265 Abs.
1 HGB - nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften
des HGB und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Soweit die
bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten
Bewertungsmethoden aufgrund der Vorschriften des BilMoG
anzupassen waren, liegt eine Durchbrechung der Stetigkeit
insoweit nicht vor - Art. 67 Abs. 8 Satz 1
Einführungsgesetzbuch zum Handelsgesetzbuch (EGHGB).
Die Vorjahreszahlen wurden somit entsprechend Art. 67 Abs.
8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Für die Gesellschaft konnte das
Gliederungsschema des § 266 HGB ohne
Zusammenfassung von Posten unverändert übernommen
werden. Posten der Bilanz, die weder im Geschäftsjahr
noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden
gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.
Soweit ein
Wahlrecht
hinsichtlich einer Angabe in der Bilanz
einerseits oder dem Anhang andererseits besteht, wurde
dieses Wahlrecht aus Gründen der
Übersichtlichkeit grundsätzlich zu Gunsten der
Angabe im Anhang ausgeübt.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind
vorbehaltlich der zwingenden Änderungen durch das
BilMoG gegenüber dem Vorjahr grundsätzlich
unverändert geblieben. Dabei sind wie im Vorjahr die
Abrechnungen ausschließlich in Euro erfolgt. Die
Bewertung erfolgt im Berichtsjahr nach den geltenden
handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften nach dem
Grundsatz der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit.
Die Bewertung der in den
Finanzanlagen enthaltenen Beteiligung erfolgt zu
Anschaffungskosten gemäß § 253 Abs. 1 Satz
1 HGB.
Die
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände lauten jeweils auf Euro
und werden zum Nennwert angesetzt. Wertberichtigungen
wurden als nicht erforderlich erachtet.
Der Ansatz der
Kassenbestände und Guthaben bei
Kreditinstituten erfolgte zum Nennwert.
Die
Rückstellungen werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Bei
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden künftige Preis- und
Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung
auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als
Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der
Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssätze der vergangenen sieben
Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen
Bundesbank gemäß
Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt
und bekannt gegeben werden.
Die auf Euro lautenden
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag gemäß § 253 Abs. 1
Satz 2 HGB bilanziert.
Angaben zur Bilanz
Die Finanzanlagen betreffen die 100%ige
Beteiligung an der sich seit September 2010 in
Liquidation befindliche Hämmerle Beteiligungs-GmbH,
Altdorf, HRB 7366 beim Amtsgericht Landshut, mit einem
Eigenkapital 2009 von Euro 22.965,91 und einem
Jahresfehlbetrag 2009 von Euro 500,00.
Das im Handelsregister eingetragene und geleistete
Stammkapital beträgt wie im Vorjahr Euro 25.000,00 und
entspricht dem Bilanzposten
Gezeichnetes Kapital.
Die in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten sind im Berichtsjahr wie im
Vorjahr vollständig innerhalb eines Jahres
fällig und unbesichert.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Bezüglich der Angaben zur Gewinn- und
Verlustrechnung wird auf § 326 HGB verwiesen.
Sonstige Angaben
Die
Geschäftsführung obliegt Peter
Hämmerle, Altdorf.
Das Geschäftsjahr schließt mit einem
Jahresüberschuss von Euro 164.851,08 ab. Wir schlagen
vor, den Jahresüberschuss
auf neue Rechnung vorzutragen.
Erding, den 23. Februar 2012
HBF GmbH
Peter Hämmerle
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
|