Proba Private Equity Services GmbH
Selbe AdresseWagniskapital-Beteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
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Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
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Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
MHC Marble House Capital GmbH (vormals: MHC Marble House Capital AG)HamburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020Handelsregister Hamburg HRB 80700Bilanz zum 31. Dezember 2020AKTIVA
PASSIVA
* vorläufiger Wert (Vorjahreswert wurde
beibehalten)
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr' vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020
Anhang für das Geschäftsjahr 2020der MIIC Marble House Capital AG, Hamburg1. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der MHC Marble House Capital AG, Hamburg, Registergericht Hamburg, Registernummer HRB 80700, ist nach den Vorschriften des HGB, des AktG sowie der RechKredV aufgestellt. Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB. Die Pflicht zur Aufstellung nach den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften ergibt sich aus § 340a Abs. 1 HGB i.V.m. § 38 Abs. 1 S. 1 KAGB. Der Gesellschaft wurde mit Schreiben der BaFin vom 30. Juni 2014 die Erlaubnis für die Tätigkeit als externe AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft erteilt. Die Ausweis-, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Barreserve und die Forderungen an Kreditinstitute sind mit dem Nennwert angesetzt. Die Forderungen gegen Kreditinstitute sind täglich fällig. Der Gesamtbetrag der auf Fremdwährung lautenden liquiden Mittel beträgt EUR 0,00. Die Forderungen an Kunden sind mit dem Nennwert unter Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips angesetzt. Die Forderungen haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Die Beteiligungen sind zu den Anschaffungskosten angesetzt. Soweit erforderlich werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Sachanlagen sind zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungen erfolgen über einen Zeitraum von drei bis zehn Jahren. Geringwertige Anlagengüter werden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben. Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel auf der letzten Seite des Anhangs dargestellt. Die sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert angesetzt und beinhalten Steuerforderungen i.H.v. EUR 48.604,18 (Vj.: 35.604,68). Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt und haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten Steuerverbindlichkeiten in Höhe von EUR 179.113,15 (Vj.: 208.887,79), Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 82.559,32 (Vj.: 194.371,88) und Verbindlichkeiten für offene Ausschüttungen in Höhe von EUR 0,00 (Vj.: 159.950,00). Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind jeweils in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig erscheint. Die Rückstellungen haben Laufzeiten, wie im Vorjahr, von einem Jahr. Die anderen Rückstellungen beinhalten Rückstellungen für Steuerberatung in Höhe von EUR 12.000,00, Prüfung des Jahresabschlusses in Höhe von EUR 8.000,00 und Rückstellungen für Personalkosten in Höhe von EUR 110.000,00 sowie ausstehende Rechnungen in Höhe von EUR 207.556,00. Das vollständig eingezahlte Grundkapital beträgt EUR 700.000,00 und ist eingeteilt in 700.000 Stückaktien zu jeweils EUR 1,00. Die gesetzliche Rücklage entspricht dem bisher gemäß § 150 Abs. 1 AktG zugeführten Betrag. 3. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten im Wesentlichen Erträge aus Dienstleistungen. Die anderen Verwaltungsaufwendungen umfassen folgende Aufwendungen:
Die Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen beinhalten die planmäßigen Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere beihalten Abschreibungen auf den beizulegenden Wert der betroffenen Vermögensposten. 4. Sonstige Angaben Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 5. Juni 2023 durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautender, nennwertloser Stückaktien gegen Sach- oder Bareinlage einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens EUR 350.000,00 zu erhöhen. Das Honorar des Wirtschaftsprüfers entfällt mit EUR 8.000,00 in voller Höhe auf Abschlussprüfungsleistungen und mit EUR 900,00 auf sonstige Leistungen. Die Gesellschaft beschäftigte im Berichtsjahr neben den beiden Vorständen im Durchschnitt zwei Mitarbeiter (Vj.: sechs). Die Gesellschaft betreibt ihr Unternehmen in angemieteten Räumlichkeiten. Die aktivierten Kosten für die Betriebs- und Geschäftsausstattung für das Geschäftsjahr belaufen sich auf EUR 7.903,00. 5. Organe Der Vorstand der Gesellschaft setzte sich im Berichtsjahr wie folgt zusammen: Herr Rechtsanwalt Claus Kühn, Hamburg (bis April 2021) Herr Dr. Volker Simmering, Hamburg (seit 1. Februar 2020) Die Bezüge des Vorstands belaufen sich für das Geschäftsjahr auf EUR 264.685,68. Dem Aufsichtsrat gehörten im Berichtsjahr folgende Personen an: Eckart Opitz, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Hamburg, Aufsichtsratsvorsitzender Torsten Brügge, Schifffahrtskaufmann, Hamburg, stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender Peter Widenmann, Kaufmann, Witzhave Die Bezüge des Aufsichtsrates belaufen sich für das Geschäftsjahr auf EUR 10.000,00. 6. Konzernzugehörigkeit Die Anteile der MHC Capital AG werden von der CSB Beteiligungen GmbH, Hamburg, gehalten. Diese ist nicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet. 7. Änderungen in den rechtlichen Verhältnisse nach dem Stichtag Die MHC Marble House Capital AG wurde durch Umwandlung im Wege des Formwechsels in die Rechtsform der GmbH überführt. Die Eintragung des Formwechsels in das Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter der Registernummer HRB 168700 erfolgte am 3. Mai 2021. Die Firma der Gesellschaft lautet nun: MHC Marble House Capital GmbH. Geschäftsführer der GmbH ist Herr Dr. Volker Simmering, Hamburg.
Hamburg, den 31. März 2021 Dr. Volker Simmering Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2020
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020der MHC Marble House Capital AG, HamburgHandelsregister Hamburg HRB 80700I. BRANCHENENTWICKLUNG Regulatorische Rahmenbedingungen Die Europäische Union hat am 1. Juli 2011 mit der "Alternative Investment Fund Managers Directive" (AIFMD) die Regulierung vor allem der Manager sog. "Alternativer Investment Fonds" (AIFM) eingeleitet. Die Umsetzung dieser EU-weiten Regulierung in nationales Recht erfolgte in der Bundesrepublik Deutschland mit Inkrafttreten des Kapitalanlagegesctzbuches (KAGB) fristgerecht im Juli 2013. Hiernach dürfen geschlossene Investmentvermögen, mithin "Alternative Investment Fonds" (AIF), nur noch von regulierten AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften verwaltet werden. Seit dem 30. Juni 2014 hat die MHC Marble House Capital AG (MHC) von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Erlaubnis gem. § 20 Abs. 1 KAGB für die Tätigkeit als AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft. Branchenbezogene Rahmenbedingungen Ausgehend wohl von China erreichte die COVID-19 Pandemie im Laufe des ersten Quartals 2020 sehr schnell Europa, die USA und weite Teile der übrigen Welt. Um die weitere Ausbreitung zu stoppen, wurden das öffentliche Leben und die Wirtschaft global massiv eingeschränkt. Die Pandemie führte zu einem globalen makroökonomischen Schock, der zu einer deutlichen Kontraktion der Märkte führte. Nach historischen Verlusten führender Aktienindizes bereits im ersten Quartal 2020 (Dow Jones: -23 %, EURO STOXX 50: -26 %) folgte im zweiten Quartal die Realwirtschaft mit einem drastischen Konjunktureinbruch (Europäisches Bruttoinlandsprodukt:-12 %) und steigenden Arbeitslosenzahlen. Auch Private-Equity zeigte sich als nicht immun gegenüber dieser Entwicklung. Nach einem starken Jahresauftakt schrumpften die Investitionen im zweiten und dritten Quartal, bevor sie sich im vierten Quartal kräftig erholten. Insgesamt ließen sich die Investoren ihren Optimismus trotz Verunsicherung insbesondere im zweiten Quartal 2020 im Gesamtjahr 2020 nicht nehmen. Das Fundraising-Volumen der europäischen Private Equity-Fonds erreichte im Jahr 2020 101 Mrd. EUR, was zwar einem Rückgang von 12 % gegenüber dem Rekordjahr 2019 entspricht, aber im Einklang mit den Beträgen 2018 und 2017 steht. Das Investitionsvolumen der europäischen Private Equity Fonds, das in Unternehmen angelegt wurde, verringerte sich im Jahr 2020 im Vergleich zum Vorjahr um 12 % auf 88 Mrd. Euro, wovon 26 Mrd. Euro Folgeinvestitionen in bestehende Investments waren. Dies liegt immer noch 18 % über dem Durchschnitt der Jahre 2015-2019. Investiert wurde in 8.163 Unternehmen, damit 5 % weniger als 2019, aber 7 % über dem Durchschnitt der vorangegangenen fünf Jahre. Rund 85 % der Mittel floss in Klein- und Mittelständische Unternehmen. Die Desinvestitionen sind im Jahr 2020 gegenüber dem Vorjahr um 34 % auf 23 Mrd. Euro gesunken -- 3.160 europäische Unternehmen wurden im Laufe des Jahres veräußert. US-amerikanische Private Equity-Fonds konnten im Jahr 2020 ein Fundraising-Ergebnis in Höhe von rund 300 Mrd. US-Dollar verbuchen. Das entspricht einer Minderung um 23 % gegenüber 2019. Trotz konjunktureller Unsicherheiten zeigte der US-amerikanische Private Equity Investitionsmarkt insbesondere ein aktives zweites Halbjahr 2020. Es wurden im Gesamtjahr rund 275,5 Mrd. US-Dollar investiert - rund zwei Drittel hiervon im zweiten Halbjahr. Veräußerungen von Private Equity finanzierten Unternehmen fanden im Umfang von lediglich 116,7 Mrd. US-Dollar statt. Weltweit stieg auch im Jahr 2020 der Anteil des noch nicht investierten Kapitals (sog. "Dry Powder") im Vergleich zu bestehenden Investitionen weiter an. Dieses anhaltende Wachstum im Jahr 2020 unter der Pandemie - zeigt, dass das Dry Powder bislang nicht für eine schnelle Marktkorrektur eingesetzt wurde. Einerseits herrscht weiterhin starker Wettbewerb unter den Private Equity-Anbietern um attraktive Zielinvestments, was zu hohen Ankaufsbewertungen der Portfoliounternehmen geführt hat. Anderseits ist die Neigung zur Veräußerung von Unternehmen in der aktuellen wirtschaftlichen Lage preisbedingt bei den Managern gering. Neben der COVID-19-Pandemie haben auch anhaltend hohe Ankaufspreise, volatile Kapitalmärkte, Spannungen im Welthandelssystem (vor allem zwischen den USA und China) und der Brexit Unsicherheiten in den Private Equity-Märkten spürbar werden lassen. II. GRUNDLAGEN DER GESELLSCHAFT Allgemeine Angaben MHC ist 2005 gegründet worden und hat ihren Sitz in Hamburg. MHC ist eine voll regulierte AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des KAGB mit Spezialisierung auf die Auflegung, Verwaltung und den Vertrieb von AIF in der Anlageklasse Private Equity. Am 30. Juni 2014 hat MHC die Erlaubnis zum Betrieb einer externen AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft von der BaFin erhalten und ist damit einer der wenigen vollregulierten, auf Private Equity spezialisierten Alternative Investment Fund Manager (AIFM) für Publikums-AIF und Spezial-AIF in Deutschland. Der Fokus von MHC liegt auf AIF-Produktlösungen mit Alleinstellungsmerkmalen vor allem für private und semi-professionelle sowie auch für professionelle Anleger. Vertriebspartner von MHC in Deutschland sind Privat- und Geschäftsbanken, Landesbanken und Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken, Vermögensverwalter und Finanzdienstleistungsinstitute sowie Family Offices. Die bisher von MHC aufgelegten Private Equity-AIF sind auf die Bedürfnisse von deutschen Privatanlegern zugeschnittene Publikums-AIF bzw. seil 2016 auch Spezial-AIF für semi-professionelle Anleger, die (teil-) exklusiven Zugang zu international tätigen Private Equity-Häusern und deren Investitionen ermöglichen. Maßstab für die Auswahl geeigneter Partner ist vor allem deren langjähriger, außerordentlicher Erfolgsnachweis im institutionellen Private Equity-Geschäft. Als unabhängige AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft ist MHC frei bei der Auswahl ihrer Private Equity-Partner. Für die bis Ende 2019 in der Platzierung befindliche AIF-Generation "Marble House SL Capital Mid Market Funds" als parallel investierende Private Equity-Dachfonds hat MHC die Private Equity-Tochter SL Capital von Aberdeen Standard Investments mit Sitz in Edinburgh, Schottland, als Investment Advisor für das europäische Mid Market Private Equity-Geschäft vertraglich angebunden. Aberdeen Standard Investments gehört weltweit zu den größten Private Equity-Investoren. In der Hauptversammlung vom 14.04.2021 wurde der Beschluss gefasst, die MIIC Marble House Capital AG in eine GmbH umzuwandeln. Die Eintragung in das Handelsregister erfolgte am 03.05.2021. III. TÄTIGKEITSBERICHT UND ERLÄUTERUNGEN ZUR VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE Tätigkeitsbericht und Vermögenslage Die Vermögenslage der Gesellschaft ist aufgrund der planbaren, kontinuierlichen Einnahmen und der Situation und Planung (Übertragung des Geschäfts und anschließende Liquidation) der Gesellschaft angepassten Ausgaben unverändert stabil. MHC hat auch in 2020 keine Zweigniederlassungen unterhalten. Am Stammsitz in Hamburg sind die Verhältnisse geordnet und stabil. Zum 31.12.2020 ist MHC weder aktiv noch passiv in Rechtsstreitigkeiten involviert. Finanzlage Die Finanzierung des laufenden Geschäftsbetriebs wurde aus den Erlösen der bestehenden Fondsmanagementverträge mit in der Verwaltung befindlichen AIF und der in Platzierung befindlichen AIF gewährleistet. Finanzierungsdarlehen wurden nicht in Anspruch genommen. Ertragslage Die Ertragslage ist in 2020 gegenüber dem Vorjahr deutlich verbessert. Die sonstigen betrieblichen Erträge gingen zwar um ca. EUR 288.991 auf BUR 1.469.381 zurück. Dieses konnte durch eine Reduktion der Personalkosten um EUR 364.858, der anderen Verwaltungsaufwendungen um EUR 28.440 sowie reduzierten Abschreibungen auf immaterielle Werte und Sachanlagen (Reduktion EUR 59.131) kompensiert werden. Außerplanmäßige Abschreibungen auf Beteiligungen in Höhe von EUR 64.986 haben das Ergebnis aber entsprechend belastet, so dass die Prognose des letzten Jahres mit einem geringen positiven Ergebnis nicht erreicht wurde. Die Finanzierung des laufenden Geschäftsbetriebs war zu jeder Zeit ohne die zusätzliche Inanspruchnahme von Eigen- bzw. Fremdmitteln gewährleistet. Prognose Das Geschäftsjahr 2021 ist vor allem durch die Übertragung der Verwaltung der bisher verwalteten AIF auf die Paribus Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH geprägt. Die Übertragung hat im Laufe des ersten Quartals 2021 stattgefunden. Es sind daher nur noch deutlich reduzierte Erlöse anteilig bis zur Übertragung zu erwarten. Es ist daher von einem Jahresfehlbetrag in einer Höhe von bis zu 200.000 Euro auszugehen. Angaben zur Mitarbeitervergütung Das Vergütungssystem von MHC ist nach Verantwortungsstufen gruppiert. Es umfasst geringfügig Beschäftigte und einfache Angestellte mit Prokura, leitende Angestellte mit Prokura und Vorstände sowie Aufsichtsräte. Geringfügig Beschäftigte und einfache Angestellte mit Prokura werden mittels marktüblicher Fixgehälter entlohnt. Leitende Angestellte mit Prokura werden ebenfalls mittels marktüblicher Fixgehälter zzgl. einer gewinnabhängigen Tantieme entlohnt. Das Vergütungssystem für den Vorstand beschließt und überprüft der Aufsichtsrat. Seine Grundzüge sowie etwaige maßgebliche Veränderungen werden der Hauptversammlung vom Aufsichtsrat mitgeteilt. Das MHC-Vergütungssystem soll Leistung fördern und belohnen und ist auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung hin auszurichten. Sämtliche seiner Vergütungsteile müssen für sich und insgesamt angemessen sein und dürfen insbesondere nicht dazu verleiten, unangemessene Risiken einzugehen. In diesem Sinne wird die jeweilige Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder vom Aufsichtsrat festgelegt. Grundlage der Gesamtvergütung ist eine Leistungsbeurteilung der einzelnen Vorstandsmitglieder, die anhand der jeweiligen Aufgaben, der persönlichen Leistung, der wirtschaftlichen Lage und Zukunftsaussichten des Unternehmens, der Üblichkeit der Vergütung unter Berücksichtigung des Vergleichsumfelds und allgemeiner Vergütungsprinzipien erfolgt. Die Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder umfasst monetäre Vergütungsteile und sonstige Zusagen. Die monetären Vergütungsteile sollen fixe und variable Bestandteile enthalten. Die variablen Bestandteile der monetären Vergütung orientieren sich am Ergebnis der Gesellschaft und tragen sowohl positiven als auch negativen Entwicklungen des Geschäftsergebnisses Rechnung: Jedem Vorstand wird ein als Prozentsatz ausgedrückter Anteil am Jahresüberschuss von MHC zugewiesen, soweit selbiger im geprüften Jahresabschluss der Gesellschaft ausgewiesen wird. Die Höhe des prozentualen Anteils am Jahresüberschuss legt der Aufsichtsrat in den Anstellungsverträgen mit dem Vorstand fest. Besondere Abfindungsvereinbarungen oder Altersvorsorgeregelungen für den Vorstand der MHC existieren nicht. Die Vorstandsmitglieder können aufgrund der Natur des Geschäfts von MHC keine persönlichen Absicherungsgeschäfte im Hinblick auf die variable Vergütung abschließen. Der Abschluss einer diesbezüglichen Versicherung ist untersagt. Den Mitgliedern des Aufsichtsrates steht eine Aufwandsentschädigung zu. Über ihre Höhe bestimmt die Hauptversammlung. MHC hat angesichts der Firmengröße, der Anzahl der Mitarbeiter und des Geschäftsvolumens von der Einrichtung eines Vergütungsausschusses abgesehen. Die Überprüfung dieser Vergütungsrichtlinie und der aus ihr resultierenden tatsächlichen Vergütung erfolgt regelmäßig und anlassbezogen durch den Aufsichtsrat. Die nachfolgenden Angaben - insbesondere die Vergütung und deren Aufteilung sowie die Ermittlung der Anzahl der Mitarbeiter - basieren auf dem Jahresabschluss der MHC Marble House Capital AG, Hamburg, zum 31. Dezember 2020. Die Vergütungen werden auf Grundlage des in der Gewinn- und Verlustrechnung enthaltenen Personalaufwands dargestellt.
IV. Wesentliche Risiken der Gesellschaft MIIC hat ein Risikomanagement installiert, das sowohl eine ständige Risikocontrolling-Funktion beinhaltet (Erfassung, Messung, Überwachung aller wesentlichen Risiken, denen MHC ausgesetzt ist oder sein könnte) als auch Prozesse zur Steuerung der Risiken umfasst. Neben den allgemeinen Geschäftsrisiken sind es vor allem die Risiken aus der Regulierung, das Marktrisiko für AIFM in Deutschland und die Risiken der von MHC verwalteten Fonds, die Einfluss auf die Gesamtrisikolage MHC nehmen. Den Risiken aus der Regulierung begegnet MHC durch die konsequente Umsetzung der regulatorischen Vorgaben und der Setzung hoher eigener qualitativer Standards, die teilweise über das regulatorisch geforderte Maß hinausgehen. Entwicklungen der Zukunft können jedoch nicht antizipiert werden. Das Marktrisiko für AIFM in Deutschland wird nur zum Teil durch die Regulierung mitbestimmt. Die Suche nach auskömmlichen Platzierungsvolumina wird darüber hinaus von zahlreichen Faktoren bestimmt, deren Auswirkung mit jedem neu zu platzierenden AIFM neu beurteilt und beantwortet werden muss. Von besonderer Bedeutung für MHC ist die Wertentwicklung der verwalteten AIF. Sollte sie überwiegend positiv sein, steigert das die Chancen auf eine erfolgreiche Umsetzung der Geschäftsziele. Würde die Wertentwicklung überwiegend einen negativen Verlauf vernehmen, würde dies auch MHC beeinträchtigen. Die Risiken der von MHC verwalteten AIF sind daher bis zu einem gewissen Grad auch Risiken von MHC selbst. Sie sind im Wesentlichen wie folgt: Risiken aus Investitionen in Unternehmensbeteiligungen Die von MHC verwalteten AIF haben gemäß ihrer Anlagestrategie Investitionen in Zielfonds und Portfoliounternehmen getätigt oder werden selbige tätigen. Aufgrund der jeweiligen Beteiligungshöhe im Verhältnis zum Gesamtkapital des Zielfonds bzw. des Portfoliounternehmens ist es regelmäßig nicht möglich, auf die Investitions- oder Desinvestitionsentscheidungen der erworbenen Zielfonds und Portfoliounternehmen Einfluss zu nehmen. Es besteht das Risiko, dass sich die erworbenen Zielfonds und Portfoliounternehmen nicht erwartungsgemäß verhalten oder entwickeln. Risiko des Fokus auf Sekundärtransaktionen Alle von MHC verwalteten AIF haben Zielfondsbeteiligungen im Rahmen von Sekundärtransaktionen erworben oder werden diese noch über den Zweitmarkt erwerben. Die von MHC verwalteten AIF übernehmen als Erwerber neben bestehenden Einzahlungsverpflichtungen auch etwaige Verbindlichkeiten des Verkäufers gegenüber den Zielfonds. Aus diesem Grund kann es dazu kommen, dass die von MHC verwalteten AIF als Erwerber gegenüber einem oder mehreren Zielfonds verpflichtet sind, Ausschüttungen zurückzuzahlen, die von einem oder mehreren Zielfonds an den Verkäufer geleistet wurden, obwohl diese Ausschüttungen ja nicht an den Erwerber geleistet wurden. Die Geltendmachung etwaiger Rückgriffsansprüche gegenüber dem Verkäufer kann zusätzliche Kosten verursachen, erhebliche Zeit in Anspruch nehmen und zudem erfolglos bleiben. Risiko von Co-Investments / Direktinvestments Bei manchen MHC-AIFs erfolgen Beteiligungen im Wege sog. Co-Investments. Dabei handelt es sich in der Regel um eine unmittelbare Beteiligung an einem einzelnen Portfoliounternehmen zusammen mit einem Lead-Investor oder Manager eines Zielfonds. Bei der Eingehung oder Veräußerung von Co-Investments hat die MHC Marble House Capital AG als AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft regelmäßig nur einen stark eingeschränkten oder aber gar keinen Verhandlungsspielraum in Bezug auf die Beteiligungsbedingungen. Typischerweise ist MHC insoweit an die grundsätzlichen Entscheidungen und Verhandlungen des Lead-Investors oder des Managers des Zielfonds, mit dem co-investiert werden soll, gebunden. Die Beteiligung an Portfoliounternehmen kann dann meist weder zu einem anderen Zeitpunkt noch zu anderen Bedingungen veräußert werden als sie vom Manager des Zielfonds verhandelt werden. Insofern ist ein AIF, dessen Anlagebedingungen/Anlagestrategie (auch) Co-Investments vorsieht, weniger risikodiversifiziert als bspw. solche AIF, die ausschließlich in andere (Ziel-) Fonds investieren. Dies gilt auch für Direktinvestments unmittelbar (oder via Erwerbsvehikel) in Zielunternehmen, ohne dass ein Lead oder Co-Investor involviert wäre. Zwar herrscht hier mehr Freiheit in Bezug auf zu verhandelnde Bedingungen, viele Tätigkeiten, die sonst durch den Lead oder andere Co-Investoren erledigt werden, müssen hier jedoch selbst erbracht werden, was den Transaktions- und Verwaltungsaufwand und die Risiken daraus erheblich erhöht. Risikodiversifizierung Die von der MHC Marble House Capital AG verwalteten AIF investieren im Wesentlichen in Mittelstandsbeteiligungen in Nordamerika, Europa und zu geringem Anteil auch in Asien. Aus diesem Investmentansatz und der begrenzten Anzahl der potentiell geeigneten Investmentziele resultiert eine eingeschränkte Risikodiversifizierung. MHC hat darüber hinaus wenig bis gar keinen Einfluss darauf, welchen Grad der Risikodiversifizierung die von ihr verwalteten AIF über die unmittelbar angebundenen Zielfonds und damit mittelbar über deren Beteiligungen an Portfoliounternehmen erreichen. Eine geringere Risikodiversifizierung hat zur Folge, dass MHC bei Eintritt eines Risikos bei einem oder mehreren der von ihr verwalteten AIF auf Ebene der Zielfonds oder deren Portfoliounternehmen ein größerer Nachteil entsteht, als dies bei einer Verteilung der Investitionen auf eine größere Zahl von Zielfonds und Portfoliounternehmen der Fall wäre. Der Identifizierung und Selektion bestmöglich geeigneter Investments kommt daher große Bedeutung zu. Preis- und Bewertungsrisiken Die Preis- und Bewertungsrisiken betreffen die Frage, wie hoch die Wahrscheinlichkeit am Ende der Investitionsdauer ist, die der Investition zugrunde gelegte Bewertung nicht zu erreichen und damit nicht die gewünschten Preise zu erzielen. MHC verwaltet AIF, die bei Auflegung ein Blind Pool-Risk aufweisen, so dass auch deswegen nur eingeschränkt vorhergesagt werden kann, ob die antizipierte Performance jeweils tatsächlich zum Laufzeitende erreicht werden kann. Historische Performance ist dabei kein Indikator für zukünftige Wertentwicklung. Die Entwicklung von Vorgängerfonds oder anderen Fonds mit gleichem Vintage (Auflegungsjahr) und im Wesentlichen gleicher Strategie und geografischem Fokus kann dennoch Teil eines Prognosesystems sein, das in Ermangelung besserer Vorhersagemöglichkeiten herangezogen werden muss. Dabei ist nicht auszuschließen, dass sich die Annahmen und Prüfungen von MHC und deren Investment Advisor sowie der von diesen beauftragten Dienstleistern im Nachhinein als falsch herausstellen, zumal sie in großen Teilen Entwicklungen der Zukunft vorwegzunehmen versuchen. Auslandsrisiken Die von MHC verwalteten AIF haben sich bzw. werden sich gemäß der festgelegten Anlagestrategien/Anlagebedingungen voraussichtlich mit einem erheblichen Teil des investierbaren Kapitals an Zielfonds und Portfoliounternehmen beteiligen, die in ausländischen Rechtsordnungen ansässig oder investiert sind. Die Durchsetzung rechtlicher Ansprüche der von MHC verwalteten AIF gegenüber Zielfonds und Portfoliounternehmen im Ausland kann wesentlich schwieriger und mit höheren Kosten verbunden sein als im Inland. Darüber hinaus kann es aufgrund von Änderungen in dem jeweiligen ausländischen Rechts- und Steuersystem zu Nachteilen kommen. Auch können allgemeine Veränderungen der politischen oder wirtschaftlichen Situation in den Ländern, in denen Zielfonds unmittelbar oder Portfoliounternehmen mittelbar oder unmittelbar von durch MI-IC verwaltete AIF investiert oder ansässig sind, negative Auswirkungen auf die Erlössituation der von MHC verwalteten AIF haben. Auslandsrisiken sind besonders schwer zu reduzieren, da sie den gewählten Anlagestrategien/Anlagebedingungen und der gewünschten Diversifizierung einerseits immanent sind und zudem besonders wenige Möglichkeiten der Einflussnahme bestehen. Auch hier liegt der Schlüssel zum Management dieses Teilrisikos bei der sorgfältigen Zusammenstellung des Portfolios. Risikotragfähigkeit MHC hat eine Risikotragfähigkeitsanalyse nach Maßgabe der Regelungen ihrer Risk Management Policy und Risk Controlling Policy durchgeführt. Das dergestalt ermittelte notwendige Risikodeckungspotenzial befand sich in Übereinstimmung mit der angesetzten Risikodeckungsmasse, so dass weder Über- noch Unterdeckung vorhanden waren und infolgedessen keine weiteren Maßnahmen ergriffen werden mussten, um einen Ausgleich herzustellen (bspw. durch Risikoreduktion oder Kapitalbeschaffung). V. ANGABEN ZU ÄNDERUNGEN IM GESCHÄFTSJAHR Im Geschäftsjahr 2020 sind keine wesentlichen Änderungen der im Handelsregister veröffentlichten Tätigkeiten eingetreten. VI. Schlusserklärung nach § 312 Abs. 3 AktG Die Gesellschaft hat bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die uns im Zeitpunkt, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bekannt waren, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten. Insbesondere lagen nach Auffassung des Vorstandes im Berichtszeitraum keine ausgleichspflichtigen Rechtsgeschäfte vor. Die Gesellschaft ist durch Maßnahmen, die getroffen oder unterlassen wurden, nicht benachteiligt worden.
Hamburg, im Mai 2021 Dr. Volker Simmering BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die MHC Marble House Capital AG Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der MHC Marble House Capital AG - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der MHC Marble House Capital AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften, und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Die Website des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) enthält unter https://www.idw.de/idw/verlautbarungen/bestaetigungsvermerk/hgb-ja-non-pie eine weitergehende Beschreibung der Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Diese Beschreibung ist Bestandteil unseres Bestätigungsvermerks.
München, den 16. Juli 2021 BTR
Beratung Treuhand Revision GmbH
Lothar Ponzer, Wirtschaftsprüfer Ralph-Peter Scholz, Wirtschaftsprüfer Bericht des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat der MHC Marble House Capital GmbH ("MHC") hat in 2020 insgesamt zweimal getagt. Die Themen der ersten offiziellen Sitzung im Januar 2020 (28.1.2020) befassten sich mit laufenden Fragen der Fonds (Bericht des Vorstands) und auch mit der angedachten Ernennung des neuen Vorstandsmitglieds Dr. Simmering. In der zweiten offiziellen Sitzung am 19.11.2020 befasste sich der Aufsichtsrat mit dem Thema Übertragung der Verwaltung der Fonds auf die Paribus Kapitalverwaltungsgesellschaft, die dann später (soweit erforderlich mit Zustimmung der BaFin) auch umgesetzt wurde, sowie laufenden Fragen des täglichen Geschäfts. Der Vorstand unterrichtete den Aufsichtsrat zeitnah und regelmäßig über die wesentlichen Fragen der Geschäftsführung, die sodann erörtert wurden (Portfoliomanagement, Risikomanagement, Compliance, Interessenkonflikte, Ergebnisse der Prüfungsberichte und vor allem die sich aus der akuten Krisensituation der MHC ergebenden Fragestellungen). Es war sichergestellt, dass der Aufsichtsratsvorsitzende regelmäßig über alle Ereignisse von grundlegender Bedeutung unterrichtet war. Das von Transparenz geprägte Verhältnis zwischen Vorstand und Aufsichtsrat hat zu einer effektiven Überwachungs- und Beratungstätigkeit des Kontrollgremiums geführt. Der von der Geschäftsführung vorgelegte und durch BTR Beratung Treuhand Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2020 wurde vom Aufsichtsrat gebilligt und festgestellt. Dem Vorschlag des Vorstandes zur Hauptversammlung den Bilanzverlust 2020 in Höhe von -208.449,64 Euro auf neue Rechnung vorzutragen, hat sich der Aufsichtsrat angeschlossen.
Hamburg, 02.11.2021 Eckart Opitz, Aufsichtsratsvorsitzender |
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