EMAG GmbH & Co. KG
Selbe AdresseMetallbearbeitung a. n. g.
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Markus Heidel seit 16.4.2026 | Prokura |
Rainer Eisele seit 17.2.2026 | Prokura |
Tobias Kienhöfer seit 15.7.2025 | Prokura |
Markus Clement seit 3.7.2023 | Geschäftsführer |
Sven Hartwich seit 28.1.2022 | Geschäftsführer |
Mathias Florian Dr. Klein seit 10.2.2021 | Geschäftsführer |
Guido Dr. Ing. Hegener seit 7.4.2016 | Geschäftsführer |
Stefan Rauser seit 22.7.2014 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 2.94% | |
| 0.49% | |
| 0.12% |
| Name | Anteil |
|---|---|
EMAG Systems GmbHEigenbeteiligung | 29.25% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
EMAG GmbH & Co. KGSalachKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021TestatsexemplarZusammengefasster Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021A. GESCHÄFTSVERLAUF UND LAGEI. Entwicklung von Gesamtwirtschaft und BrancheDie Corona-Pandemie und insbesondere die zu ihrer Bekämpfung eingesetzten Maßnahmen haben die Weltwirtschaft in 2020 in die tiefste Rezession seit Jahrzehnten gestürzt. Um die Folgen dieses enormen Rückgangs der Wirtschaftsaktivitäten für Unternehmen und Arbeitsplätze abzumildern, haben Zentralbanken und Regierungen weltweit mit umfassenden und expansiven geld- und fiskalpolitischen Maßnahmen gegengesteuert. Dank diesem beherzten Eingreifen wurde im Jahresverlauf der wirtschaftliche Tiefpunkt im zweiten Quartal 2020 durchschritten, als in fast allen großen Volkswirtschaften Lockdowns oder andere Einschränkungen des öffentlichen Lebens das Wirtschaftsleben und die Industrie erheblich eingeschränkt haben. Mit den anschließenden stufenweisen Lockerungen setzte eine dynamische globale Wirtschaftserholung in 2021 ein. Dies wird sich im Geschäftsjahr 2022 voraussichtlich mit nachlassender Dynamik fortsetzen. Es wird erwartet, dass das globale Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Kalenderjahr 2022 um rund 3,0% wächst. Dieser Ausblick ist nach wie vor mit hoher Unsicherheit behaftet. Ein wesentlicher Grund zur Besorgnis bleibt die Corona-Pandemie. Neue Varianten könnten entstehen, bevor weltweit eine weitverbreitete Durchimpfung erreicht ist, oder die Immunisierung könnte sich als unwirksam erweisen, weil die Wirksamkeit des Impfstoffs schneller als erwartet nachlässt. Bei unseren grundlegenden Annahmen gehen wir jedoch davon aus, dass die Auswirkungen der sog. Delta-Variante weiter zurückgehen, die Impfraten weiter steigen und sich die Weltwirtschaft allmählich wieder normalisiert. Neben einem möglichen Wiederaufflammen der Corona-Pandemie bestehen für das Geschäftsjahr 2022 weitere Risiken. Derzeit bestehende Lieferengpässe, insbesondere bei Elektronikbauteilen, könnten länger als erwartet andauern und die Erholung verlangsamen und gemeinsam mit weiteren Energiepreiserhöhungen die Inflation und Inflationserwartungen anheizen und damit eine schneller als erwartete geldpolitische Straffung der Notenbanken auslösen. Dies könnte sich auf die Finanzmärkte und die Industriekonjunktur niederschlagen und somit vor allem Investitionsausgaben belasten. Ein weiteres wesentliches Risiko für die Erholung der Weltwirtschaft ergibt sich aus dem erfolgten russischen Einmarsch in die Ukraine und den daraufhin verhängten Finanz- und Wirtschaftssanktionen des Westens. Hieraus ergibt sich ein deutlicher Anstieg der Energie- und Rohstoffpreise, eine weitere Verschärfung der Lieferkettensituation sowie Kredit- und Ausfallrisiken für Finanzinstitute und Industrieunternehmen, die in Russland wirtschaftlich engagiert sind. Weitere Risiken für die Weltkonjunktur könnten sich auch aus anderen Richtungen ergeben, zum Beispiel durch eine Eskalation des Handelskonflikts zwischen den USA und China, hohe Staatsschulden unter anderem infolge der Corona-Pandemie oder Chinas Immobiliensektor, der nach einer Phase der Überinvestition eine erhebliche Korrektur erfahren könnte. In Deutschland ist das Bruttoinlandsprodukt in 2021 um 2,7% gestiegen, nachdem es ein Jahr zuvor pandemiebedingt um 4,6% zurückgegangen war. Für das Folgejahre 2022 wird aufgrund der wirtschaftlichen Unsicherheiten lediglich mit einem Wachstum von 1,4% mit Rezessionsgefahr für 2023 gerechnet. China als wichtiger Absatzmarkt und Lieferant von Produktionsvorleistungen für die EMAG-Gruppe erzielte im Gesamtjahr 2021 ein positives Wirtschaftswachstum von 8,0%. Für das Folgejahr 2022 wird ein deutlich nachlassendes Wachstum von rund 3,0% vorausgesagt. Nach dem tiefen Einbruch der Werkzeugmaschinenindustrie infolge der Corona-Pandemie in 2020 ist die Branche mit guten Aufträgen im vergangenen Jahr wieder durchgestartet. Im Verein Deutscher Werkzeugmaschinenfabriken e.V. (VDW) stieg der Auftragseingang in 2021 um insgesamt 58%, nach signifikanten Rückgängen in den beiden vorangegangenen Jahren zuvor. Der Auftragsanstieg vollzieht sich dabei in fast allen Märkten gleichermaßen erfreulich. Starker Treiber war das Ausland mit einem Anstieg von 62%. Die inländischen Bestellungen legten ebenfalls kräftig um mehr als die Hälfte zu. Trotz bestehender Unsicherheiten wird von der Werkzeugmaschinenindustrie zu Jahresbeginn für die Folgejahre 2022 und 2023 weiterhin Wachstum beim Auftragseingang von 15% bzw. 3% prognostiziert. Gemäß Halbjahresbericht 2022 des Branchenverbands wurde diese Prognose bisher übertroffen, aber auch ausgeführt, dass die Unsicherheiten für die wirtschaftliche Entwicklung weiter zugenommen haben. Als mögliche Chance wird der fundamentale Strukturwandel im Fahrzeugbau und der Umbau der Industrie aufgrund der Energiewende angesehen. Zu den größten Herausforderungen gehören die Engpässe in den Lieferketten von Elektronikbauteilen und Metallerzeugnissen sowie der Fachkräftemangel. Die EMAG-Gruppe konnte von der positiven wirtschaftlichen Erholung in der Werkzeugmaschinenbranche leicht überproportional profitieren und einen deutlichen Anstieg im Auftragseingang erzielen. Der Auftragseingang stieg in 2021 um 60,1% auf Mio. EUR 527,9 (Vj.: Mio. EUR 329,7). II. Darstellung des Konzerns und Darstellung der strategischen Ausrichtung derEMAG-GruppeDie EMAG-Gruppe ist weltweit einer der führenden Anbieter von Maschinen und Fertigungssystemen für die Serienproduktion präziser Metallteile. Im Segment der vertikalen Pick Up Maschinen kann die EMAG-Gruppe die Marktführerschaft für sich beanspruchen. Der Nettogesamtumsatz der EMAG-Gruppe ist in 2021 im Vergleich zum Vorjahr um 7,6% auf Mio. EUR 411,8 (Vj.: Mio. EUR 382,7) gestiegen. Der Auftragseingang ist ebenfalls ansteigend und im Vergleich zum Vorjahr um 60,1% auf Mio. EUR 527,9 deutlich gestiegen (Vj.: Mio. EUR 329,7). Der Anstieg im Auftragseingang betrifft alle Technologien der EMAG-Gruppe und sämtliche wesentliche Absatzmärkte. Der Auftragseingang betrifft den Verkauf von Maschinen und Systemlösungen bei Bestandskunden mit Mio. EUR 298,6, bei Neukunden mit Mio. EUR 123,6 sowie das Service- und Ersatzteilgeschäft mit Mio. EUR 105,6. Die EMAG-Gruppe begegnet den wirtschaftlichen Auswirkungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und der zyklischen Nachfrageschwäche mit konsequenten Kostensenkungsmaßnahmen. Zu den Kostensenkungsmaßnahmen gehören neben einer deutlichen Reduzierung der Investitionsausgaben und Neuverhandlungen auf der Einkaufseite die Inanspruchnahme von Kurzarbeit in Deutschland, insbesondere in der ersten Jahreshälfte 2021, sowie weitere gezielte individuelle Personalmaßnahmen weltweit. Im Geschäftsjahr konnten aus der Ausnutzung von Kurzarbeit sowie dem Abbau von Urlaub- und Gleitzeitguthaben in Deutschland signifikante Einsparungen erzielt werden. In 2020 wurde zudem im Rahmen der Neuausrichtung und Redimensionierung des Geschäftsvolumens der EMAG-Gruppe ein umfassendes Restrukturierungs- und Turnaround-Programm beschlossen, mit dessen Umsetzung in der zweiten Jahreshälfte 2020 begonnen wurde. In 2021 wurde das Programm weitgehend abgeschlossen. Dieses beinhaltet unter anderem wesentliche Personalmaßnahmen zur nachhaltigen Kapazitätsanpassung sowie mehrere Standortverlagerungen bzw. -schließungen. Die im Konzernabschluss enthaltenen Restrukturierungsaufwendungen betreffen im laufenden Geschäftsjahr Rechts- und Beratungskosten mit Mio. EUR 16,6, die im Zusammenhang mit der Sanierung der EMAG-Gruppe angefallen sind, sowie mit Mio. EUR 3,2 Personalaufwendungen aus Anlass der Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Im Vorjahr beinhalten die Restrukturierungsaufwendungen mit Mio. EUR 29,6 Personalaufwendungen aus Anlass der Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie mit Mio. EUR 1,8 übrige Restrukturierungskosten, insbesondere Rechts- und Beratungskosten sowie interne Umzugskosten für Standortverlagerungen. Darüber hinaus waren im Jahr 2020 im Zusammenhang mit der Neuausrichtung und der Redimensionierung des Geschäftsvolumens der EMAG-Gruppe erhebliche Aufwendungen aus der Abwertung von Umlaufvermögen sowie außerplanmäßige Wertminderungen auf aktivierte Entwicklungskosten erforderlich. Sollte sich das voraussichtliche Geschäftsvolumen der EMAG-Gruppe nicht wie erwartet entwickeln oder die globale Industriekonjunktur nicht wie erwartet weiter aufhellen, behält sich das Management weitere Maßnahmen und eine Nachschärfung des bestehenden Restrukturierungs- und Turnaround-Programms vor, um die EMAG-Gruppe an die dann vorliegenden Gegebenheiten auszurichten. Zur Steuerung der EMAG-Gruppe werden in erster Linie die finanziellen Leistungsindikatoren "Umsatz" und "EBIT" (Ergebnis vor Steuern und Zinsen) herangezogen. III. Umsatz- und AuftragsentwicklungDer Nettogesamtumsatz der EMAG-Gruppe ist in 2021 im Vergleich zum Vorjahr um 7,6 % auf Mio. EUR 411,8 gestiegen (Vj.: Mio. EUR 382,7). Der Auftragseingang hat sich in 2021 im Vergleich zum Vorjahr um 60,1% auf Mio. EUR 527,9 deutlich erhöht (Vj.: Mio. EUR 329,7). Der Auftragsbestand zum 31. Dezember 2021 beträgt Mio. EUR 288,4 und liegt damit um Mio. EUR 81,1 = 39,1% über dem Auftragsbestand des Vorjahres (Vj.: Mio. EUR 207,3). Der Umsatz des Geschäftsjahres verteilt sich auf Umsätze aus dem Verkauf von Maschinen und Systemlösungen mit Mio. EUR 316,3 (Vj.: Mio. EUR 302,4) und auf Umsätze aus dem Service- und Ersatzteilgeschäft mit Mio. EUR 95,5 (Vj.: Mio. EUR 80,3). Der Exportanteil lag bei ca. 74% (Vj.: 72%). Die wichtigsten Exportmärkte sind Asien mit 33% (Vj.: 34%), Osteuropa mit 14% (Vj.: 13%), Westeuropa mit 14% (Vj.: 10%) sowie Nord- und Mittelamerika mit 13% (Vj.: 14%). Insgesamt war der Geschäftsverlauf in 2021 vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und dem Restrukturierungs- und Turnaround-Programm der EMAG-Gruppe zufriedenstellend und lag aufgrund des deutlich höheren Auftragseingangs teilweise über den Erwartungen. IV. Produkte und ProduktionIm Bereich der Technologiefirma EMAG Maschinenfabrik GmbH sind die Pick-Up-Maschinen der Plattformen VL, VSC und VLC als Dreh- und Multifunktionale-Bearbeitungszentren die bedeutendsten Produkte. Mittlerweile bilden die Modular Standardmaschinen aus China einen spürbaren Anteil des Maschinengeschäftes. Die EMAG Leipzig Maschinenfabrik GmbH liefert Maschinen und Fertigungssysteme für nahezu alle zerspanenden Anwendungen für Futterteile (>Ø 450mm), insbesondere für die Ölfeldindustrie. In 2020 wurde entschieden, den Standort in Leipzig im Laufe des ersten Quartals 2021 zu schließen und das Geschäftsfeld in die EMAG Maschinenfabrik GmbH zu integrieren. Im Dezember 2021 wurde die rechtliche Gesellschaft EMAG Leipzig Maschinenfabrik GmbH auf die EMAG Maschinenfabrik GmbH verschmolzen. Bei der EMAG KOEPFER GmbH läuft das etablierte Produktprogramm (Verzahnung / Walzfräsen) inklusive den ergänzten Maschinen für die vertikale Bearbeitung unverändert weiter. Am zentralen Produktionsstandort Zerbst werden für die Customized-Aufträge, bei denen Maschinen und Prozesse an die kundenspezifischen Anforderungen angepasst werden, gruppenweit alle Grundmaschinen und die enthaltenen Baugruppen montiert sowie ein Großteil der Fertigungsteile unter modernsten Produktionsverfahren hergestellt. Als Produktionsstandort wird seit 2014 Zerbst durch das Werk in Jintan (China) ergänzt. In diesem chinesischen Produktionsstandort werden die Modelle für das Geschäftsfeld "Modular-Standard" produziert. Die EMAG LaserTec GmbH fertigt Laserschweißanlagen, automatisierte Anlagen für das Thermische Fügen sowie hochpräzise Sonderspannmittel. Neben der Entwicklung und Fertigung von Automationsequipment konnte am Standort sowohl das Geschäft mit Anlagen zum Thermischen Fügen von Bauteilen als auch insbesondere von Laserschweißanlagen ausgebaut werden. Die EMAG ECM GmbH liefert Maschinen für das elektrochemische Bearbeiten von Werkstücken v. a. in der Automobil-, Automobilzuliefer- und der Flugzeugindustrie. Mit dieser neuen Technik können Strukturen erzeugt werden, die mit konventionellen Fertigungsmethoden nur schwer abbildbar sind. Der Standort der EMAG ECM GmbH in Gaildorf wurde in 2020 aufgegeben. Es erfolgte ein Umzug nach Heubach in die Räumlichkeiten der EMAG LaserTec GmbH. Die eldec-Gruppe mit ihren beiden operativen Gesellschaften EMAG eldec Induction GmbH in Dornstetten und eldec LLC in Auburn Hills (USA) wurde Anfang 2013 von der EMAG-Gruppe erworben. Die eldec-Gruppe liefert Systeme zum induktiven Härten von Teilen v. a. für die Automobil- und Automobilzulieferindustrie. Zusätzlich werden weiterhin Generatoren gebaut und geliefert, die insbesondere in der Energietechnik genutzt werden. Die eldec-Gruppe konnte seit ihrer Zugehörigkeit zur EMAG-Gruppe v. a. im Bereich Härtemaschinen wachsen. Mit Wirkung zum Geschäftsjahresende wurden sämtliche Geschäftsanteile an der EMAG ELDEC Induction GmbH an einen konzernfremden Dritten veräußert. Die eldec LLC ist weiterhin Bestandteil der EMAG-Gruppe. V. Vertrieb und ServiceDie Vertriebsorganisation der EMAG-Gruppe besteht aus Markt- und Key Account-Direktvertrieb. Unterstützt werden beide Vertriebswege durch den technischen Vertrieb in den EMAG-Technologieunternehmen. Der Auftragsbestand zum 31. Dezember 2021 deckt den Planumsatz 2022 bisher zu ca. 63,1% (Vj.: 59,2%) ab. Die Kundenstruktur konnte wie in den letzten Jahren mit einem ausgeglichenen Mix aus OEM's, Tier-1 und Non-Automotive Kunden beibehalten werden. Der Serviceumsatz ist im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegen. Zurückzuführen ist dies insbesondere auf die im Vorjahr in fast allen großen Volkswirtschaften verhängten Lockdowns im Rahmen der Corona-Pandemie, welche die Industrieproduktion erheblich eingeschränkt haben. In 2021 begünstigten die stufenweisen Lockerungen sowie die dynamische globale Wirtschaftserholung das Service- und Ersatzteilgeschäft der EMAG-Gruppe. VI. InvestitionenIm Geschäftsjahr 2021 wurden Investitionen in Sachanlagen sowie in immaterielle Vermögenswerte (exklusive der Nutzungsrechte nach IFRS 16) von Mio. EUR 15,6 (Vj.: Mio. EUR 20,7) vorgenommen. Die Investitionen in Sachanlagen belaufen sich auf insgesamt Mio. EUR 7,8 und beziehen sich auf Investitionen in bestehende Grundstücke und Immobilien in Höhe von Mio. EUR 3,9. Weitere Mio. EUR 2,3 betreffen Investitionen in Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie mit Mio. EUR 0,9 Investitionen in technische Anlagen und Maschinen zur Modernisierung der bestehenden Infrastruktur. Die Investitionen in immaterielle Vermögenswerte betragen insgesamt Mio. EUR 7,8 und entfallen mit Mio. EUR 6,4 auf selbst geschaffene Entwicklungen und mit Mio. EUR 1,4 auf Software. In 2022 werden die Investitionssummen deutlich unter dem Niveau des Geschäftsjahres 2021 und deutlich unter den Abschreibungen 2022 liegen. Bei den Entwicklungen wird ein klarer Fokus auf dem Bereich der neuen Antriebtechnologien, auf Werkzeugmaschinentypen, die auch außerhalb der Automobilindustrie zum Einsatz kommen können, sowie auf Anwendungen im Bereich der Industrie 4.0 liegen. VII. FinanzierungsmaßnahmenDie EMAG-Gruppe ist in 2021 wie auch in den Vorjahren planmäßig ihren vertraglichen Zins- und Tilgungsverpflichtungen nachgekommen. Die EMAG-Gruppe verfügte im Geschäftsjahr über ausreichend Liquidität, um den operativen Geschäftsbetrieb sicherzustellen. Die Liquiditätssituation entsprach dabei der Liquiditätsplanung. Die Steuerung und Überwachung der Liquidität wird durch das zentrale Treasury-Management der EMAG-Gruppe sichergestellt. Des Weiteren wird innerhalb der operativen Gruppengesellschaften ein konsequentes Forderungsmanagement betrieben. Um die langfristige und nachhaltige Entwicklung der EMAG-Gruppe abzusichern, wurde in 2021 gemeinsam mit den Finanzierern der EMAG-Gruppe eine neue Finanzierungsstruktur erarbeitet und auf dieser Basis mit Datum vom 30. Juni 2021 eine entsprechende Sanierungsvereinbarung mit Laufzeit bis zum 30. Juni 2024 abgeschlossen. Das neue Finanzierungskonzept sieht eine weitere Beteiligung aller bestehenden Finanzierer am Finanzierungsbedarf der EMAG-Gruppe vor, insbesondere auch eine Beteiligung der Schuldscheingläubiger, die für Schuldscheindarlehen in Höhe von insgesamt Mio. EUR 16,0 aufgrund "harter" Finanzkennzahlen (Eigenkapitalcovenant) Anfang 2021 ein außerordentliches Kündigungsrecht besessen haben. Das Finanzierungskonzept sieht unter anderem vor, dass sämtliche Darlehen, Kredite und Linien von den (Aval-)Kreditgebern bzw. Schuldscheindarlehensgebern entweder als Unterkreditlinien in den neuen Konsortialkreditvertrag überführt werden oder - sofern das von dem betreffenden gegenwärtigen Kreditgeber bzw. gegenwärtigen Schuldscheindarlehensgeber nicht gewünscht ist - außerhalb des Konsortialkreditvertrages bestehen bleiben, wobei die wesentlichen Regelungen des Refinanzierungskonzeptes einheitlich in dieser Sanierungsvereinbarung vorgesehen werden und für den Konsortialkreditvertrag sowie die verbleibenden bilateralen Kredite und Schuldscheine gleichermaßen gelten. Die EMAG-Gruppe hat sich im Gegenzug bereit erklärt, ein umfangreiches Sicherheitenpaket im Interesse einer Risikoreduktion der Finanzierer zur Verfügung zu stellen. Der Umfang der Sanierungsvereinbarung beträgt zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2021:
In diesem Zusammenhang wurde ein umfangreiches Garanten- und Sicherheitenkonzept umgesetzt:
Daneben hat die Geschäftsführung ein Sanierungsgutachten entsprechend den Vorgaben des IDW S 6 in Auftrag gegeben, das die Zukunftsfähigkeit und Sanierungsfähigkeit der EMAG-Gruppe und das beschlossene Turnaround Konzept bestätigt, welches bereits in wesentlichen Teilen umgesetzt ist und ansonsten weiterhin planmäßig in der Umsetzung befindet. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses befindet sich die EMAG-Gruppe weiterhin auf dem Sanierungspfad; die wesentlichen Finanzkennzahlen des Sanierungsgutachtens wurden bisher übertroffen. Die neue Sanierungsvereinbarung und Finanzierungsstruktur sichert ausreichend Liquidität um das operative Geschäft der EMAG-Gruppe bis zum Ende des Sanierungszeitraums weiterhin zu finanzieren. Kündigungsgründe aufgrund "harter" Finanzkennzahlen bzw. Covenants oder sonstige Kündigungsgründe der Sanierungsvereinbarung sind nicht bekannt und derzeit nicht ersichtlich. Demzufolge hält die Geschäftsführung die Unternehmensfortführung (Going Concern) der EMAG-Gruppe für hochwahrscheinlich. VIII. Personal- und SozialbereichIn den in die EMAG-Gruppe einbezogenen Unternehmen waren im Geschäftsjahr 2021 durchschnittlich 2.656 (Vj.: 3.115) Mitarbeiter tätig, davon 1.689 (Vj.: 2.032) gewerbliche Arbeitnehmer und 967 (Vj.: 1.083) angestellte Arbeitnehmer. Die EMAG-Gruppe beschäftigte im Geschäftsjahr 2021 durchschnittlich 138 Auszubildende (Vj.: 160). Der Rückgang der Aufwendungen aus Leistungen an Arbeitnehmer von Mio. EUR 168,8 im Vorjahr auf Mio. EUR 165,7 im Geschäftsjahr ist im Wesentlichen zurückzuführen auf gezielte individuelle Personalmaßnahmen. Gegenläufig ergeben sich im Vergleich zum Vorjahr höhere ergebnisabhängige Vergütungsbestandteile sowie reduzierte Kurzarbeit an allen wesentlichen deutschen Standorten. Wie in den Vorjahren wurden die Mitarbeiter entsprechend ihrer Funktionsbereiche außer-/innerbetrieblich fort- und weitergebildet. Im ersten Halbjahr 2022 wird bei ausgewählten deutschen EMAG-Gesellschaften - sofern arbeitsrechtlich zulässig - weiterhin Kurzarbeit in Anspruch genommen um der derzeitigen Lieferkettensituation gerecht zu werden. Die in 2020 eingeleiteten und in 2021 durchgeführten Personalmaßnahmen zur nachhaltigen Kapazitätsanpassung mit dem Ziel, die EMAG-Gruppe an die derzeitige wirtschaftliche Lage in der Werkzeugmaschinenbranche und an das künftig erwartete Geschäftsvolumen anzupassen, sind weitgehend abgeschlossen. IX. UmweltschutzUmweltschutz gehört als integraler Bestandteil unserer nachhaltigen Geschäftsstrategie zu den wesentlichen Unternehmenszielen der EMAG-Gruppe. In diesem Zusammenhang möchten wir umweltbelastende Emissionen, Abfallaufkommen, Lärm, Energie- und Ressourcenverbrauch kontinuierlich mit Hilfe der jeweils besten verfügbaren Technik verringern, soweit dies wirtschaftlich vertretbar ist. Die EMAG-Gruppe ist bestrebt, die Umweltauswirkungen der betrieblichen Abläufe und Produkte regelmäßig durch interne und externe Umwelt-Audits zu überprüfen, zu bewerten und kontinuierlich zu verbessern. Um dieser Zielsetzung in allen Unternehmensbereichen jederzeit gerecht zu werden, hat die EMAG-Gruppe ein umfassendes Umweltmanagementsystem (DIN EN ISO 14001) angewendet, gepflegt und im Sinne der zentralen Umweltaspekte und kontinuierlicher Verbesserung weiterentwickelt. X. Wichtige Vorgänge des GeschäftsjahresNeben der in Kapitel A. II beschriebenen Neuausrichtung der EMAG-Gruppe und des damit beschlossenen Restrukturierungs- und Turnaround-Programms sowie der in Kapitel A. VII dargestellten Refinanzierung der EMAG-Gruppe ergaben sich im Geschäftsjahr 2021 die folgenden wichtigen Geschäftsvorfälle: Im Geschäftsjahr 2020 wurde die EMAG SU S.r.l., Mailand, Italien, als weiteres Technologieunternehmen der EMAG-Gruppe gegründet. Anfang 2021 wurden die beiden Teilbereiche der Unternehmen Samputensili Machine Tools und Samputensili CLC in Italien im Rahmen eines Asset Deals übernommen und rechtlich eingebunden. Dadurch baut die EMAG-Gruppe sein Technologiespektrum um die Verzahn-Verfahren "Schaben", "Wälzstoßen", "Zahnflankenschleifen" sowie mit "Profilschleifen" und "Wälzschleifen" aus. Weiterhin wird ein zusätzlicher Kundenkreis hinzugewonnen. Die übertragene Gegenleistung (inklusive variable Kaufpreisbestandteile) beläuft sich auf Mio. EUR 5,2 und ist im Geschäftsjahr vollständig zahlungswirksam abgeflossen. Der Zeitwert des identifizierten Nettovermögens der erworbenen Geschäftsbereiche wurde in Höhe von Mio. EUR 2,4 ermittelt, sodass sich ein Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von Mio. EUR 2,8 ergibt. Im Geschäftsjahr 2021 wurde die EMAG Asia Beteiligungs-GmbH, Salach, als weitere Holdinggesellschaft der EMAG-Gruppe gegründet. Die EMAG Systems GmbH, Salach, hat sodann als unmittelbare Gesellschafterin im Rahmen einer Sacheinlage sämtliche Geschäftsanteile an der EMAG (Asia) Investment Limited, Hong Kong, in die EMAG Asia Beteiligungs-GmbH, Salach, eingebracht. Mit Verschmelzungsurkunde vom 1. Dezember 2021 und wirtschaftlicher Rückwirkung zum 1. Januar 2021 wurde die Scherer Feinbau GmbH, Alzenau, auf die EMAG Maschinenfabrik GmbH, Salach, verschmolzen. Die Verschmelzung wurde mit Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden Gesellschaft EMAG Maschinenfabrik GmbH, Salach, am 7. Dezember 2021 wirksam. Mit Vertrag und Wirkung zum 1. Dezember 2021 hat die EMAG Systems GmbH, Salach, sämtliche Geschäftsanteile an der EMAG Leipzig Maschinenfabrik GmbH, Leipzig, von der EMAG Industrial GmbH, Salach, konzernintern erworben. Mit Verschmelzungsurkunde vom 1. Dezember 2021 und wirtschaftlicher Rückwirkung zum 1. Januar 2021 wurde die EMAG Leipzig Maschinenfabrik GmbH, Salach, sodann auf die EMAG Maschinenfabrik GmbH, Salach, verschmolzen. Die Verschmelzung wurde mit Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden Gesellschaft EMAG Maschinenfabrik GmbH, Salach, am 20. Dezember 2021 wirksam. Mit Wirkung zum 31. Dezember 2021 - 24:00 Uhr bzw. 1. Januar 2022 - 0:00 Uhr (Mitternachtsgeschäft) hat die EMAG Systems GmbH, Salach, sämtliche Geschäftsanteile an der EMAG ELDEC Induction GmbH, Dornstetten, an einen konzernfremden Dritten veräußert. Sämtliche Erträge und Aufwendungen der EMAG ELDEC Induction GmbH im Rahmen des geschäftlichen Liefer- und Leistungsverkehrs im Geschäftsjahr 2021 sind in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung in den fortgeführten Geschäftsbereichen enthalten, da die Entscheidung zum Verkauf der EMAG ELDEC Induction GmbH erst kurzfristig vor dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2021 getroffen wurde. Die Endkonsolidierung bzw. der Abgang sämtlicher Vermögenswerte und Schulden der EMAG ELDEC Induction GmbH, Dornstetten, wurde im Geschäftsjahr 2021 zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2021 erfasst. Der entstandene Veräußerungs- bzw. Endkonsolidierungsverlust in Höhe von Mio. EUR 7,8 ist in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung im Posten "Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen" ausgewiesen. Der EMAG-Gruppe sind aus dem Verkauf im Geschäftsjahr 2021 Zahlungsmittel in Höhe von Mio. EUR 2,1 zugeflossen. Für das Geschäftsjahr 2022 werden weitere Zahlungsmittelzuflüsse in Höhe von Mio. EUR 3,2 erwartet. XI. Vermögens- und FinanzlageDie Bilanzposten haben sich wie folgt entwickelt: AKTIVA
Die langfristigen Vermögenswerte sind insgesamt um Mio. EUR 10,2 gesunken, da die planmäßigen Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen die im Geschäftsjahr getätigten Investitionen übersteigen. Gegenläufig haben sich die aktiven latenten Steuern um Mio. EUR 5,1 erhöht. Dies ist insbesondere auf die Aktivierung von latenten Steuern auf bestehende Verlustvorträge zurückzuführen. Die kurzfristigen Vermögenswerte sind insgesamt um Mio. EUR 96,3 zurückgegangen. Zum einen konnten die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (- Mio. EUR 21,5) aufgrund eines konsequenten Forderungsmanagements stark reduziert werden und zum anderen haben sich die Barmittel und Bankguthaben deutlich um Mio. EUR 88,2 verringert. Die Entwicklung der Barmittel und Bankguthaben ist der Kapitalflussrechnung zu entnehmen. Demgegenüber haben sich im Rahmen des gestiegenen Umsatz- und Absatzvolumens der EMAG-Gruppe die Vorräte um Mio. EUR 4,7 und die sonstigen Vermögenswerte (+ Mio. EUR 3,8) aufgrund gestiegener Vorsteuererstattungsansprüche erhöht. Das Eigenkapital hat sich im Geschäftsjahr um Mio. EUR 25,5 vermindert. Der Jahresfehlbetrag 2021 beträgt Mio. EUR 39,8, das Gesamtergebnis liegt bei Mio. EUR -25,5. Die direkt im Eigenkapital erfassten Kursgewinne aus der Umrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe belaufen sich auf Mio. EUR 14,7. Die langfristigen Schulden haben sich insgesamt um Mio. EUR 22,1 erhöht, wobei insbesondere die von Gesellschaftern und nahestehenden Unternehmen gewährten langfristigen Nachrangdarlehen um insgesamt Mio. EUR 13,8 sowie die Finanzverbindlichkeiten durch Laufzeitverlängerungen im Rahmen der Sanierungsvereinbarung um insgesamt Mio. EUR 13,5 gestiegen sind. Die langfristigen Leasingverbindlichkeiten sind gegenläufig um Mio. EUR 3,7 zurückgegangen. Dieser Rückgang resultiert in erster Linie aus dem Verkauf der ELDEC Induction GmbH, die einen langfristigen Mietvertrag über ihre Betriebsimmobilie abgeschlossen hatte. Die kurzfristigen Schulden haben sich deutlich um insgesamt Mio. EUR 103,0 reduziert. Verringert haben sich vor allem die als kurzfristig auszuweisenden Finanzverbindlichkeiten (- Mio. EUR 82,5), was auf im Geschäftsjahr erfolgte Sondertilgungen, eine geringere Inanspruchnahme der Kontokorrentkreditlinien sowie Laufzeitverlängerungen im Rahmen der Sanierungsvereinbarung zurückzuführen ist. Daneben haben sich die die kurzfristigen Rückstellungen deutlich (- Mio. EUR 37,9) verringert. Dies betrifft in erster Linie die im Vorjahr gebildeten Restrukturierungsrückstellungen, die im Geschäftsjahr verbraucht wurden. Demgegenüber sind im Rahmen des gestiegenen Umsatz- und Absatzvolumens der EMAG-Gruppe die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (+ Mio. EUR 7,8) sowie die Vertragsverbindlichkeiten (+ Mio. EUR 11,5) gestiegen. Darstellung der Kapitalflussrechnung:
Der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit hat sich gegenüber dem Vorjahr verschlechtert, ist aber weiterhin positiv. Zurückzuführen ist dies vor allem auf das nach wie vor negative Jahresergebnis der EMAG-Gruppe und den zahlungswirksamen Verbrauch von im Vorjahr gebildeten Restrukturierungsrückstellungen. Gegenläufig konnten aufgrund eines konsequenten Forderungsmanagements wesentliche Zahlungsmittelzuflüsse aus dem Abbau der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen generiert werden. Der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit des Vorjahres ist vor allem durch das abgenommene Umsatz- und Absatzvolumen der EMAG-Gruppe im Jahr 2020 zurückzuführen, wodurch das Nettoumlaufvermögen (insbesondere Vorräte und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen) deutlich abgebaut werden konnte. Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit des Geschäftsjahres ist durch im Vergleich zu Vorjahren geringere Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte geprägt. Des Weiteren sind Dividendenzahlungen der nicht konsolidierten Tochtergesellschaft EMAG OOO, Russland, in Höhe von Mio. EUR 2,7 enthalten. Aus dem Erwerb der Samputensili Geschäftsbereiche ergeben sich Zahlungsmittelabflüsse von Mio. EUR 5,2; aus der Veräußerung der EMAG Eldec Induction GmbH Zahlungsmittelzuflüsse von Mio. EUR 2,1. Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit des Vorjahres ist aufgrund der Ausgabe und Rückzahlung von Darlehen an und von nahestehende Unternehmen mit einem Nettozufluss von insgesamt Mio. EUR 19,0 wesentlich positiv beeinflusst. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit beinhaltet die gezahlten Zinsen in Höhe von Mio. EUR 23,1 sowie die im Geschäftsjahr erfolgten Tilgungen von Finanzkrediten mit Mio. EUR 25,5 und Leasingverbindlichkeiten mit Mio. EUR 7,6. XII. Ertragslage
Der Nettogesamtumsatz hat sich von im Vorjahr Mio. EUR 382,7 um Mio. EUR 29,1 = 7,6% auf Mio. EUR 411,8 erhöht. Hierbei beläuft sich der Umsatz aus dem Verkauf von Maschinen und Systemlösungen auf Mio. EUR 316,3 und der Umsatz aus dem Service- und Ersatzteilgeschäft auf Mio. EUR 95,5. Die Umsatzprognose im Vorjahr für das laufende Geschäftsjahr (mindestens Mio. EUR 400) wurde somit erreicht. Das Bruttoergebnis vom Umsatz hat sich von Mio. EUR 52,7 um Mio. EUR 32,9 = 62,3% auf Mio. EUR 85,6 verbessert. Ursächlich hierfür sind neben dem höheren Volumen vor allem auch weniger negative Abweichungen in der Projektabwicklung. Die Corona-Pandemie (z.B. durch Reisebeschränkungen und Lockdowns), der Preisdruck in der Werkzeugmaschinenindustrie sowie der Abschluss defizitärer Projekte zur Kapazitätsauslastung haben im Vorjahr die Marge zudem deutlich belastet. Der Rückgang der Vertriebskosten um Mio. EUR 2,9 auf Mio. EUR 45,1 steht im Zusammenhang mit generellen Kosteneinsparungen sowie geringeren Vertriebsprovisionen. Die Verwaltungskosten haben sich um Mio. EUR 1,1 auf Mio. EUR 20,4 leicht erhöht. Sie beinhalten im Wesentlichen Personalaufwendungen, Rechts- und Beratungskosten, Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte, Aufwendungen für Instandhaltung sowie für IT-Dienstleistungen. Der Anstieg resultiert aus einer geringeren Inanspruchnahme von Kurzarbeit gegenüber dem Vorjahr sowie gestiegenen IT-Kosten, insbesondere auch im Bereich der IT-Sicherheit. Die aufwandswirksam erfassten Forschungs- und Entwicklungskosten sind um Mio. EUR 2,0 auf Mio. EUR 15,6 gestiegen. Zusätzlich sind noch Entwicklungskosten von Mio. EUR 6,4 angefallen, die aktiviert wurden (Vj.: Mio. EUR 10,0). Das im Vorjahr positive sonstige betriebliche Ergebnis hat sich deutlich um Mio. EUR 3,7 auf nunmehr Mio. EUR -2,0 verschlechtert und beinhaltet im Geschäftsjahr vor allem einen Wertminderungsaufwand in Höhe von Mio. EUR 2,7 bezüglich eines Nachrangdarlehens (inkl. Zinsforderungen), das einem sonstigen Unternehmen gewährt wurde, an dem die EMAG-Gruppe eine Minderheitsbeteiligung hält. Damit ergibt sich ein EBIT vor Sondereffekten von Mio. EUR 2,5 (Vj.: Mio. EUR -26,4). Die EBIT-Prognose im Vorjahr für das laufende Geschäftsjahr (positives EBIT in einstelliger Millionenhöhe) wurde damit erreicht. Das negative außerordentliche Ergebnis von Mio. EUR -20,3 (Vj.: Mio. EUR -71,7) betrifft im Wesentlichen Rechts- und Beratungskosten mit Mio. EUR 16,6, die im Zusammenhang mit der Sanierung der EMAG-Gruppe angefallen sind, sowie mit Mio. EUR 3,2 Personalaufwendungen aus Anlass der Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Das außerordentliche Ergebnis des Vorjahres beinhaltet vor allem Aufwendungen aus Anlass der Beendigung von Arbeitsverhältnissen in Höhe von Mio. EUR 29,6, Abwertungen von Umlaufvermögen bzw. projektbezogene Risikovorsorge in Höhe von insgesamt Mio. EUR 28,2 sowie außerplanmäßigen Wertminderungen auf aktivierte Entwicklungskosten in Höhe von Mio. EUR 27,7 im Zusammenhang mit der Neuausrichtung und der Redimensionierung des Geschäftsvolumens der EMAG-Gruppe. Gegenläufig wirkt im Vorjahr der Gewinn aus einem Unternehmenserwerb zu einem Preis unter dem Marktwert (sogenannter "bargain purchase") in Höhe von Mio. EUR 17,5. Das Netto-Finanzergebnis hat sich deutlich um Mio. EUR 7,7 auf Mio. EUR -16,1 verschlechtert, was insbesondere an einem starken Anstieg der Finanzierungskosten aus der Inanspruchnahme von Fremdkapital liegt. Im Geschäftsjahr 2021 ergibt sich ein positives Steuerergebnis in Höhe von Mio. EUR 1,7. Zurückzuführen ist dies auf den Ertrag aus der Veränderung latenter Steuern, der den tatsächlichen Ertragsteueraufwand der EMAG-Gruppe übersteigt. Das Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen in Höhe von Mio. EUR -7,8 beinhaltet den Veräußerungs- bzw. Endkonsolidierungsverlust aus dem Verkauf der EMAG ELDEC Induction GmbH. XIII. Voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und RisikenChancen- und RisikoberichtWesentliche Chancen:Im Rahmen der im Geschäftsjahr 2020 begonnenen Restrukturierung der EMAG-Gruppe wurden Maßnahmen zur Stabilisierung eingeleitet und ein Turnaround-Programm zur nachhaltigen Effizienzsteigerung implementiert. Das Turnaround-Programm wird in zahlreiche Projekte heruntergebrochen und beinhaltetet unter andern Kapazitätsanpassungen, diverse Standortverlagerungen, eine Optimierung des Produktprogramms und der Working-Capital Bestände sowie die Entwicklung eines neuen Organisationsdesigns. Mehre dieser Projekte wurden in 2021 erfolgreich abgeschlossen. Weitere Optimierungspotentiale wurden identifiziert und daraufhin neue Projekte definiert und gestartet. Die Ergebnisse dieser Projekte sollen die EMAG-Gruppe in die Lage versetzen, bei nachhaltiger Aufhellung von Gesamt- und Branchenkonjunktur zum Wachstum und Profitabilität vergangener Jahre zurückzukehren. Dabei gelten für die EMAG-Gruppe unsere technologischen Stärken, Schnelligkeit, Effizienz, globales Handeln sowie Kundenorientierung als die Differenzierungskriterien im weltweiten Wettbewerb. Die lokale Präsenz in China mit der etablierten Produktionseinheit in Jintan sowie zwei Vertriebseinheiten ist ein Alleinstellungsmerkmal der EMAG-Gruppe innerhalb der Werkzeugmaschinenindustrie. Mit der raschen Erholung des chinesischen Marktes und weiterem Wachstum in den Folgejahren bieten sich erhebliche Chancen für die EMAG-Gruppe. Des Weiteren bieten die bisher durchgeführten Entwicklungsaktivitäten der EMAG-Gruppe im Bereich Industrie 4.0 neue Markt- und Wachstumschancen. Auch die Energiewende bietet Potenzial für die Werkzeugmaschinenindustrie. Aufgrund niedriger Stückzahlen und hoher Lebensdauer stand die Energiewirtschaft bislang nicht im Fokus der Werkzeugmaschinenhersteller. Die höheren Investitionen führen jedoch nun zu steigenden Stückzahlen von mechanischen Komponenten für Windkraftanlagen, Verbrennungskraftmaschinen mit Relevanz für die Energiewende, übergreifenden mechanischen Peripherie-Komponenten, zum Beispiel im Bereich der Wärmepumpen zur Beheizung von Häusern und perspektivisch Komponenten in der Wasserstofferzeugung und -anwendung in mobilen und stationären Brennstoffzellen. Wesentliche Risiken:Die EMAG-Gruppe ist als Konzern in der Branche des Werkzeugmaschinenbaus insbesondere folgenden operativen Risiken ausgesetzt:
Im Zusammenhang mit der Tätigkeit als Maschinenbauunternehmen in der Auftragsfertigung für die Abnehmer unterliegt die Gesellschaft insbesondere den folgenden, weiteren Risiken:
Um diesen Risiken zu begegnen, hat das Management der EMAG-Gruppe folgende organisatorische Maßnahmen bzw. Prozesse implementiert: Die frühzeitige Erkennung von möglichen bestandsgefährdenden Risiken bei den Finanzanlagen und den damit zusammenhängenden Forderungen gegen verbundene Unternehmen wird durch ein in der EMAG-Gruppe implementiertes Gruppencontrolling sichergestellt. Erkannten Risiken wird dabei frühzeitig gegengesteuert. Darüber hinaus wurde ein Prozess zur Überwachung und Steuerung technischer und wirtschaftlicher Risiken bei der Auftragsannahme und -durchführung implementiert und kontinuierlich verbessert. Den so identifizierten Auftragsrisiken kann damit rechtzeitig begegnet werden. Preisrisiken wird durch Verhandlungen von Rahmenverträgen mit Lieferanten begegnet. Diese Verträge werden durch einen zentralen Einkauf für alle Gruppenunternehmen geschlossen. Zudem werden mögliche Preisrisiken durch einen gestaffelten Risikoaufschlag in der Kalkulation berücksichtigt. Die Fälligkeit der Forderungen wird im Rahmen eines konsequenten Forderungsmanagements überwacht. Die EMAG-Gruppe ist im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit zum Teil Währungsrisiken ausgesetzt. Im Einzelfall werden entsprechende Devisentermingeschäfte für Projekte in Fremdwährung durch die EMAG GmbH & Co. KG zentral abgeschlossen. Im Rahmen der Konzernfinanzierung erfolgt die Absicherung von Zinsrisiken durch entsprechende Zinssicherungsgeschäfte. Die EMAG-Gruppe ist seit jeher im russischen Markt aktiv und besitzt mit der EMAG OOO eine nicht konsolidierte Tochtergesellschaft sowie eine unselbständige Niederlassung der EMAG Salach GmbH in Russland. Diese sind vor allem im Vertrieb und im Service- und Ersatzteilgeschäft tätig. Der Verkauf von Maschinen und Systemlösungen nach Russland erfolgt hauptsächlich direkt von den deutschen EMAG-Gesellschaften und in Einzelfällen von der EMAG OOO. Insoweit ist die EMAG-Gruppe unmittelbar von den wirtschaftlichen Auswirkungen aufgrund des Russland-Konflikts betroffen. Je nach Szenario des Fortgangs des Konflikts und der Entwicklung der Sanktionen des Westens ergibt sich ein wesentlicher negativer Ergebniseffekt für die EMAG-Gruppe, maximal jedoch in Höhe eines hohen einstelligen Millionenbetrags. Daneben bestehen die nachfolgenden nicht operativen Risiken: Das Anfang 2021 bestandene und unter "VII. Finanzierungsmaßnahmen" beschriebene Refinanzierungsrisiko besteht nicht mehr, da nunmehr mit den Finanzierern der EMAG-Gruppe eine Sanierungsvereinbarung mit Laufzeit bis zum 30. Juni 2024 abgeschlossen wurde. Die neue Sanierungsvereinbarung und Finanzierungsstruktur sichert ausreichend Liquidität um das operative Geschäft der EMAG-Gruppe bis zum Ende des Sanierungszeitraums weiterhin zu finanzieren. Kündigungsgründe aufgrund "harter" Finanzkennzahlen bzw. Covenants oder sonstige Kündigungsgründe der Sanierungsvereinbarung sind nicht bekannt und derzeit nicht ersichtlich. Demzufolge hält die Geschäftsführung die Unternehmensfortführung (Going Concern) der EMAG-Gruppe für hochwahrscheinlich. Zum Stichtag bestand auf den Grundstücken der EMAG (China) Machinery Co., Ltd., China eine Höchstbetragsgesamtbürgschaft über Mio. CNY 347,09 (ca. Mio. EUR 48 zum Stichtag). Pfandnehmer der Grundschuld ist ein konzernfremder Dritter; der unter dem Darlehensvertrag vorgesehene Kreditnehmer ist ein nahestehendes Unternehmen. Aus Sicht der Geschäftsführung handelt es sich um keine wirksame Grundschuldbestellung. Eine vorliegende rechtliche Stellungnahme zum Sachverhalt stützt die Auffassung der Geschäftsführung dahingehend, dass eine unwirksame Grundschuldbestellung vorliegt und damit eine Löschung der Grundschuld auf dem Klageweg mit gewisser Wahrscheinlichkeit bewirkt werden kann. Eine mögliche Schiedsklage der EMAG (China) Machinery Co., Ltd., China vor dem zuständigen Schiedsgericht ist vorbereitet und soll eingereicht werden, sofern die Löschung der Grundschuld nicht außergerichtlich bewirkt werden kann. Der Kreditnehmer selbst und weitere verbundene Unternehmen des Kreditnehmers haben den Sachverhalt und die bestehenden gesetzlichen Ersatzansprüche ausdrücklich anerkannt und bestätigt. Zusätzlich haben sie sich vertraglich dazu verpflichtet, die Löschung der Grundschuld so schnell wie möglich herbeizuführen und den EMAG-Konzern von jeglichem Schaden oder entstehenden Kosten in diesem Zusammenhang freizustellen bzw. zu erstatten. Zur Absicherung vorgenannter Ansprüche wurde im August 2022 ein Pfandrecht an sämtlichen Aktien eines Unternehmens in der Schweiz sowie eine Grundschuld auf eine Immobilie in Stuttgart zugunsten des EMAG-Konzerns bestellt, die nach Auffassung der Geschäftsführung und Bestätigung durch ein vorliegendes Bewertungsgutachten wertmäßig etwaige Inanspruchnahmen und dazugehörige Kosten und Schäden für den EMAG-Konzern abdecken. Insbesondere aufgrund der bestellten Sicherheiten zugunsten des EMAG-Konzerns geht die Geschäftsführung weiterhin davon aus, dass mit überwiegender Wahrscheinlichkeit die Löschung der Grundschuld außergerichtlich und ohne wesentlichen Schaden für die EMAG-Gruppe bewirkt werden kann. Gesamtbetrachtung Risiko- und Chancensituation:Das Gesamtbild der Risiko- und Chancensituation der EMAG-Gruppe setzt sich aus den dargestellten Einzelrisiken und -chancen zusammen. Die begonnenen und zum Teil bereits erfolgreich umgesetzten Maßnahmen im Rahmen der Restrukturierung und das Turnaround-Programm bieten große Chancen und Potentiale für die Geschäftstätigkeit und können sich somit wesentlich auf die künftige Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage der EMAG-Gruppe auswirken. Das Anfang 2021 bestandene und unter "VII. Finanzierungsmaßnahmen" beschriebene Refinanzierungsrisiko besteht nicht mehr, da nunmehr mit den Finanzierern der EMAG-Gruppe eine Sanierungsvereinbarung mit Laufzeit bis zum 30. Juni 2024 abgeschlossen wurde. Stattdessen gilt es nun den Sanierungspfad des Sanierungsgutachtens und die wesentlichen Finanzkennzahlen der Sanierungsvereinbarung einzuhalten. Eine deutliche Risikoerhöhung ergibt sich aus den wirtschaftlichen Auswirkungen aufgrund des Russland-Konflikts sowie den derzeitigen Lieferengpässen, insbesondere bei Elektronikbauteilen. Darüber hinaus bleibt die Risiko- und Chancensituation der EMAG-Gruppe in der Gesamtbetrachtung im Wesentlichen unverändert. PrognoseberichtFür 2022 rechnet die deutsche Werkzeugmaschinenindustrie mit einem deutlichen Auftragszuwachs. Diese spürbare weitere Erholung am Absatzmarkt zeigt sich auch für die EMAG-Gruppe mit erfreulichen Auftragseingängen in den ersten beiden Quartalen 2022. Gleichwohl ist der Weg zum Vor-Corona-Niveau nach wie vor schwierig und mit erheblichen Unsicherheiten behaftet, insbesondere bezüglich des Pandemieverlaufs, der Lieferkettensituation und den wirtschaftlichen Auswirkungen aufgrund des Russland-Konflikts. Für das Geschäftsjahr 2022 erwartet die EMAG-Gruppe ein weiteres Übergangsjahr, das durch die fortschreitenden Restrukturierungsmaßnahmen sowie bestehenden Lieferengpässe, insbesondere bei Elektronikbauteilen, wesentlich beeinflusst sein wird. Es wird unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Auswirkungen aufgrund des Russland-Konflikts ein Umsatz von mindestens Mio. EUR 430 und ein positives EBIT von mindestens Mio. 8 erwartet. Diese Erwartungen werden durch den zum Jahresende vorhandenen Auftragsbestand und den bisherigen Auftragseingang 2022 unterstützt. B. BERICHTERSTATTUNG NACH § 315 ABS. 2 HGBI. FinanzinstrumenteDie EMAG-Gruppe ist im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit zum Teil Währungsrisiken ausgesetzt. Für Projekte in Fremdwährung wurden im Einzelfall entsprechende Devisentermingeschäfte durch die EMAG GmbH & Co. KG zentral für alle Tochtergesellschaften abgeschlossen. Die Fälligkeit der Forderungen wird im Rahmen des Forderungsmanagements überwacht. Des Weiteren ist die EMAG-Gruppe im Rahmen ihrer Finanzierungstätigkeit Zinsrisiken ausgesetzt. Zur Sicherung von Zinsrisiken wurden Zinsswap- und Zinsbegrenzungsgeschäfte abgeschlossen. Die Überwachung erfolgt durch das zentrale Treasury-Management. II. Forschung und EntwicklungDie Forschungs- und Entwicklungsarbeiten werden unter Steuerung eines strikten Entwicklungs- und Kostencontrollings auf hohem Niveau und mit zusätzlichen externen Kapazitäten fortgesetzt. Die Entwicklung von Produkten im Zusammenhang mit neuen Antriebtechnologien, von zusätzlichen Anwendungen außerhalb der Automobilindustrie sowie im Bereich der Industrie 4.0 wird weiter intensiviert. Durch eigene Entwicklungen oder durch Akquisition von uns technologisch ergänzenden Unternehmen sind wir der Überzeugung, unserem Ziel, die besten Fertigungssysteme für präzise Metallteile zu liefern, kontinuierlich näher zu kommen. Im Geschäftsjahr 2021 sind Forschungs- und Entwicklungskosten ohne Berücksichtigung von außerplanmäßigen Wertminderungen in Höhe von Mio. EUR 21,6 (Vj.: Mio. EUR 23,6) angefallen. Die Aktivierungsquote beträgt 29,6% (Vj.: 42,2%). C. EMAG GMBH & CO. KGDie EMAG GmbH & Co. KG ist die Dachgesellschaft der EMAG-Gruppe und führt neben dem Halten und Verwalten der Beteiligungen vor allem operative Holding- bzw. Dienstleistungsfunktionen aus, insbesondere im Bereich Management, Finanzen, IT, HR, Zentraleinkauf und Marketing. Die EMAG GmbH & Co. KG beschäftigte im Geschäftsjahr durchschnittlich 103 (Vj.: 104) Mitarbeiter. Die Gesellschaft ist zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2021 eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB. Der Jahresabschluss wird nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Zur Steuerung der GmbH & Co. KG wird der finanzielle Leistungsindikator "EBIT" (Ergebnis vor Steuern und Zinsen) herangezogen. Zielsetzung ist es, dass die operativen Holding- bzw. Dienstleistungsfunktionen der Gesellschaft ein ausgeglichenes EBIT erwirtschaften. Die Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft stellt sich wie folgt dar: AKTIVA
Das Anlagevermögen hat sich insgesamt um Mio. EUR 4,7 verringert, da mit Wirkung zum 1. Dezember 2021 die zentrale Entwicklungsabteilung für IoT- und Industrie 4.0-Produkte (sog. "Team UX") inklusive der dazugehörigen selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände (aktivierte Entwicklungskosten) im Rahmen eines Teilbetriebsübergangs von der EMAG GmbH & Co. KG auf die Enkelgesellschaft EMAG Maschinenfabrik GmbH übertragen wurde. Der Anstieg der Finanzanlagen um Mio. EUR 1,9 ergibt sich aus einer langfristigen Darlehensgewährung an ein Unternehmen, mit dem ein Beteiligungsverhältnis besteht. Das Umlaufvermögen ist deutlich um insgesamt Mio. EUR 90,2 zurückgegangen. Zum einen haben sich die Forderungen gegen verbundene Unternehmen (- Mio. EUR 27,2) im Zusammenhang mit der konzernweiten Liquiditätssteuerung (Cash-Pooling) verringert und zum anderen sind die Barmittel und Bankguthaben deutlich (- Mio. EUR 63,1) gesunken. Letztere Entwicklung resultiert insbesondere aus den im Geschäftsjahr erfolgten Sondertilgungen und aus einer geringeren Inanspruchnahme der Kontokorrentkreditlinien zum Bilanzstichtag. Anstieg der aktiven Rechnungsabgrenzungsposten ist in erster Linie auf aktivierte Disagien für die im Geschäftsjahr abgeschlossene Sanierungsfinanzierung zurückzuführen. Die Rückstellungen bewegen sich auf dem Niveau des Vorjahres und beinhalten vor allem Personalverpflichtungen und Rückstellungen für ausstehende Rechnungen. Das Eigenkapital hat sich im Geschäftsjahr um den Jahresfehlbetrag in Höhe von Mio. EUR 19,9 vermindert. Gemäß Gesellschaftsvertrag beschließt die Gesellschafterversammlung über die Ergebnisverwendung und Ergebnisverteilung. Dabei hat die Gesellschafterversammlung zu beachten, dass ein Jahresfehlbetrag grundsätzlich auf den Verlustvortragskonten der Gesellschafter zu belasten ist. Die Verbindlichkeiten haben sich insgesamt um Mio. EUR 70,8 deutlich reduziert, wobei insbesondere die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten aufgrund erfolgter Sondertilgungen um insgesamt Mio. EUR 20,6 sowie die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen im Zusammenhang mit der konzernweiten Liquiditätssteuerung (Cash-Pooling) um insgesamt Mio. EUR 54,9 zurückgegangen sind. Die gestiegenen sonstigen Verbindlichkeiten enthalten zum Bilanzstichtag vor allem Umsatzsteuerverbindlichkeiten. Die Ertragslage der Gesellschaft stellt sich wie folgt dar:
Die Umsatzerlöse der EMAG GmbH & Co. KG betreffen Konzernumlagen für erbrachte Dienstleistungen an die EMAG-Gesellschaften weltweit. Der Anstieg gegenüber dem Vorjahr resultiert aus gestiegenen Eingangsleistungen, insbesondere Rechts- und Beratungskosten, die für die Gruppe oder Gruppengesellschaften bezogen wurden. Die sonstigen Erträge beinhalten Erträge aus der Wertaufholung von im Vorjahr erfolgten Wertberichtigungen auf Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von Mio. EUR 19,0. Im Geschäftsjahr erfolgte eine Einzahlung in die Kapitalrücklage der EMAG Industrial GmbH in Höhe von Mio. EUR 25,0. Aufgrund negativer Ertragsaussichten dieser Gesellschaft erfolgte zum Bilanzstichtag bei den Wertansätzen für Anteile an verbundenen Unternehmen eine außerplanmäßige Abschreibung aufgrund voraussichtlich dauernder Wertminderung in Höhe von Mio. EUR 25,0, die in den Abschreibungen enthalten ist. Die Abschreibungen des Vorjahres enthalten vor allem außerplanmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens in Höhe von Mio. EUR 6,0, die im Zusammenhang mit der Neuausrichtung und der Redimensionierung des Geschäftsvolumens der EMAG-Gruppe erforderlich wurden. Die Sonstigen Aufwendungen beinhalten in erster Linie Rechts- und Beratungskosten in Höhe von Mio. EUR 18,2 (Vj.: Mio. EUR 3,7), die insbesondere im Zusammenhang mit der Sanierung der EMAG-Gruppe angefallen sind. Im Vorjahr ergeben sich darüber hinaus Aufwendungen aus Wertberichtigungen von Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von Mio. EUR 27,0. Das Netto-Finanzergebnis hat sich deutlich um Mio. EUR 4,3 auf Mio. EUR -4,7 verschlechtert, was insbesondere an einem starken Anstieg der Finanzierungskosten aus der Inanspruchnahme von Fremdkapital liegt. Unter Berücksichtigung der Ertragsteuern von Mio. EUR 0,0 (Vj: Mio. EUR +0,3) ergibt sich ein Jahresfehlbetrag in Höhe von Mio. EUR 19,9 (Vj.: Mio. EUR 32,1). Prognosebericht: Entscheidend für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der EMAG GmbH & Co. KG als Dachgesellschaft der EMAG-Gruppe ist die wirtschaftliche Entwicklung und der Erfolg ihrer operativen Tochtergesellschaften, an deren Entwicklung die EMAG GmbH & Co. KG indirekt partizipiert. Ausschüttungen an die EMAG GmbH & Co. KG sind für das Jahr 2022 nicht geplant. Aus den operativen Holding- bzw. Dienstleistungsfunktionen der EMAG GmbH & Co. KG wird für das Jahr 2022 ein ausgeglichenes Ergebnis erwartet. Wesentliche außerhalb dieser Funktionen liegende Aufwendungen und Erträge (z.B. außerplanmäßige Abschreibungen auf Beteiligungen) sind für das Jahr 2022 zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu erwarten. Dementsprechend wird mit einem ausgeglichenen EBIT für das Jahr 2022 gerechnet. D. EREIGNISSE NACH DEM ABSCHLUSSSTICHTAG (NACHTRAGSBERICHT)Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten und weder in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung noch in der Konzern-Bilanz berücksichtigt sind, liegen mit Ausnahme der im Chancen- und Risikobericht (Kapitel A. XIII) dargestellten wirtschaftlichen Auswirkungen aufgrund des Russland-Konflikts nicht vor.
Salach, 13. Oktober 2022 Geschäftsführung Konzernabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021KONZERN-GESAMTERGEBNISRECHNUNG FÜR DIE ZEIT VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2021
KONZERN-BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2021AKTIVA
*) von den Gesellschaftern des
Mutterunternehmens gehalten
KONZERN-EIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG FÜR DIE ZEIT VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2021
*) von den Gesellschaftern des
Mutterunternehmens gehalten
KONZERN-KAPITALFLUSSRECHNUNG FÜR DIE ZEIT VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2021
Anhang zum IFRS-Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 20211. Allgemeine InformationenDie EMAG GmbH & Co. KG (die Gesellschaft) ist eine in Deutschland ansässige Kommanditgesellschaft (KG) i. S. v. § 264a HGB. Die Gesellschaft wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 15. Dezember 2015 gegründet und am 23. Dezember 2015 in das Handelsregister Ulm unter der Nummer HRA 724756 eingetragen. Die Adresse des eingetragenen Firmensitzes und des Hauptsitzes der Geschäftstätigkeit der EMAG GmbH & Co. KG lautet Austr. 24, 73084 Salach. Die EMAG GmbH & Co. KG ist rechtlich oberstes Mutterunternehmen des EMAG-Konzerns und erstellt den Konzernabschluss für den größten und kleinsten Konsolidierungskreis. Sie hat zum 23. Dezember 2015 unter anderem 94,8 % der Anteile an der EMAG Systems GmbH, Salach, erworben. Da es sich aus wirtschaftlicher Sicht um eine Reorganisation der Unternehmensgruppe handelte, wurde der vorliegende Konzernabschluss unter dem Namen der EMAG GmbH & Co. KG, jedoch als Fortführung des Abschlusses der EMAG Systems GmbH aufgestellt. Um das gesellschaftsrechtliche Eigenkapital der EMAG GmbH & Co. KG abzubilden, wurde das gesellschaftsrechtliche Eigenkapital der EMAG Systems GmbH entsprechend mit einer Anpassung bereinigt. Die EMAG-Gruppe ist als Anbieter von Maschinen und Fertigungssystemen für die Serienproduktion präziser Metallteile weltweit tätig. Die EMAG GmbH & Co. KG übernimmt dabei im Konzernverbund mit ihren Funktionsbereichen Technik-, Produktions- und Vertriebskoordination, Verwaltung, die operative Führung und Kontrolle der dezentral organisierten Gruppengesellschaften. Die Gesellschaft stellt zum 31. Dezember 2021 einen gesetzlichen Konzernabschluss gemäß § 315 e Abs. 3 HGB nach den International Financial Reporting Standards, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, in EURO auf. Daneben werden alle für das Geschäftsjahr 2021 ratifizierten Interpretationen des International Financial Reporting Interpretationscommittee (IFRIC) beachtet. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Soweit nicht anders angegeben, sind sämtliche Werte auf volle tausend EURO (T-EURO) gerundet, wodurch aufgrund kaufmännischer Rundung Differenzen auftreten können. Der Konzernabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, auch unter Berücksichtigung der Coronavirus-Pandemie. Der Geschäftsverlauf im Berichtsjahr 2021 war weiterhin geprägt von den Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie, wobei sich die Geschäftsentwicklung im Jahresverlauf 2021 deutlich verbessert hat. Die Umsatzerlöse sind auf T-EURO 411.784 (im Vorjahr: T-EURO 382.650) gestiegen. Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) hat sich deutlich auf T-EURO - 17.730 (im Vorjahr: T-EURO - 98.124) verbessert. Eine verlässliche Vorhersage zum weiteren Pandemieverlauf und insbesondere der zu ihrer Bekämpfung eingesetzten Maßnahmen ist derzeit nicht möglich. Die weiteren mittel- und langfristigen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf die deutsche und weltweite Wirtschaft sind weiterhin schwer absehbar. Darüber hinaus verweisen wir auf die Ausführungen im Lagebericht. 2. Anwendung von neuen und geänderten StandardsDer Konzern hat alle verpflichtend anzuwendenden Standards des International Accounting Standards Board (IASB) und Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) angewandt, sofern diese bereits von der EU in europäisches Recht übernommen wurden. Erstmals wurden folgende Standards und Interpretationen angewandt:
Es ergaben sich keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss bzw. die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. 2.1 Neue bzw. geänderte Standards und Interpretationen, die vorzeitig angewendet werdenEs werden keine neuen bzw. geänderten Standards vorzeitig angewendet. 2.2 Standards, Interpretationen und Änderungen zu veröffentlichten Standards, die noch nicht verpflichtend anzuwenden sind und die vom Konzern nicht vorzeitig angewendet werdenBis zum Zeitpunkt der Erstellung des Konzernabschlusses veröffentlichte, jedoch noch nicht verpflichtend anzuwendende Standards werden nachfolgend aufgeführt. Diese Aufzählung bezieht sich auf veröffentlichte Standards und Interpretationen, bei denen der Konzern nach vernünftigem Ermessen von einer künftigen Anwendbarkeit und Auswirkung auf den Konzernabschluss ausgeht. Soweit nachfolgend nicht anders dargestellt, beabsichtigt der Konzern, diese Standards anzuwenden, sobald sie erstmals verpflichtend anzuwenden sind. a) Mit Auswirkung (voraussichtlich) auf Konzernabschluss/VFE-LageDerzeit stehen keine Standards, Interpretationen und Änderungen mit (voraussichtlicher) Auswirkung auf den Konzernabschluss bzw. die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns an. b) Ohne Auswirkung (voraussichtlich) auf Konzernabschluss/VFE-Lage
3. Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden3.1 ÜbereinstimmungserklärungDer Konzernabschluss wurde gemäß § 315 e HGB in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, aufgestellt. 3.2 Grundlagen der Aufstellung des KonzernabschlussesDer Konzernabschluss wurde, wie nachfolgend beschrieben, grundsätzlich auf Grundlage der historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten aufgestellt. Davon abweichend werden insbesondere derivative Finanzinstrumente im Rahmen von Cashflow-Hedges und Fair Value-Hedges, das Planvermögen im Rahmen von Altersversorgungsplänen sowie Finanzinvestitionen in Eigenkapitalinstrumente mit dem beizulegenden Zeitwert (fair value) bewertet. Historische Anschaffungs- oder Herstellungskosten basieren im Allgemeinen auf dem beizulegenden Zeitwert der im Austausch für den Vermögenswert entrichteten Gegenleistung. Die Gesamtergebnisrechnung ist nach dem Umsatzkostenverfahren gegliedert. Die wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden nachfolgend erläutert. 3.3 Grundlagen der KonsolidierungDer Konzernabschluss beinhaltet den Abschluss des Mutterunternehmens und der von ihm beherrschten Unternehmen einschließlich Tochterunternehmen. Beherrschung liegt vor, wenn die Gesellschaft Entscheidungsmacht über ein Beteiligungsunternehmen besitzt, variablen Rückflüssen aus seinem Engagement mit einem Beteiligungsunternehmen ausgesetzt ist bzw. Anrechte auf diese besitzt und die Fähigkeit besitzt, diese Rückflüsse mittels seiner Entscheidungsmacht über ein Beteiligungsunternehmen zu beeinflussen. Danach basiert Beherrschung im Wesentlichen auf Mehrheitsbesitz der Anteile, soweit keine weiteren Vereinbarungen bestehen. Im Falle von Zusatzvereinbarungen, die zu potenziellen Stimmrechten führen, wird Kontrolle nur dann unterstellt, wenn es sich bei den potenziellen Stimmrechten um gehaltvolle Rechte im Sinne von IFRS 10 handelt. Die Ergebnisse der im Laufe des Jahres erworbenen oder veräußerten Tochterunternehmen werden entsprechend vom Erwerbszeitpunkt bzw. bis zum Abgangszeitpunkt in der Konzerngesamtergebnisrechnung erfasst. Sofern erforderlich, werden die Jahresabschlüsse der Tochterunternehmen angepasst, um die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden an die im Konzern zur Anwendung kommenden anzugleichen. Alle wesentlichen konzerninternen Geschäftsvorfälle, Salden und Zwischenergebnisse werden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert. 3.4. Änderungen der Beteiligungsquote des Konzerns an bestehenden TochterunternehmenÄnderungen der Beteiligungsquoten des Konzerns an Tochterunternehmen, die nicht zu einem Verlust der Beherrschung über dieses Tochterunternehmen führen, werden als Eigenkapitaltransaktion bilanziert. Die Buchwerte der vom Konzern gehaltenen Anteile und der nicht beherrschenden Anteile sind so anzupassen, dass sie die Änderungen der an den Tochterunternehmen bestehenden Anteilsquoten widerspiegeln. Jede Differenz zwischen dem Betrag, um den die nicht beherrschenden Anteile angepasst werden, und dem beizulegenden Zeitwert der gezahlten oder erhaltenen Gegenleistung ist unmittelbar im Eigenkapital zu erfassen und den Eigentümern des Unternehmens zuzuordnen. 3.5 UnternehmenszusammenschlüsseDer Erwerb von Geschäftsbetrieben wird nach der Erwerbsmethode bilanziert. Die bei einem Unternehmenszusammenschluss übertragene Gegenleistung ist zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten, der sich bestimmt aus der Summe der zum Erwerbszeitpunkt nach IFRS 3 gültigen beizulegenden Zeitwerte der übertragenen Vermögenswerte, der von den früheren Eigentümern des erworbenen Unternehmens übernommenen Schulden und der vom Konzern emittierten Eigenkapitalinstrumente im Austausch gegen die Beherrschung des erworbenen Unternehmens. Mit dem Unternehmenszusammenschluss verbundene Kosten sind bei Anfall grundsätzlich erfolgswirksam zu erfassen. Die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden sind mit ihren beizulegenden Zeitwerten zum Erwerbszeitpunkt zu bewerten. Hierzu gelten folgende Ausnahmen: Latente Steueransprüche oder latente Steuerschulden und Verbindlichkeiten oder Vermögenswerte in Verbindung mit Vereinbarungen für Leistungen an Arbeitnehmer sind gemäß lAS 12 "Ertragsteuern" bzw. IAS 19 "Leistungen an Arbeitnehmer" zu erfassen und zu bewerten. Der Geschäfts- oder Firmenwert entspricht dem Überschuss aus der Summe der übertragenen Gegenleistung, dem Betrag aller nicht beherrschenden Anteile an dem erworbenen Unternehmen, dem beizulegenden Zeitwert des zuvor vom Erwerber gehaltenen Eigenkapitalanteils an dem erworbenen Unternehmen (sofern gegeben) und dem Saldo der zum Erwerbszeitpunkt bestehenden Beträge der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und der übernommenen Schulden. Für den Fall, dass nach erfolgter nochmaliger Beurteilung der dem Konzern zuzurechnende Anteil am beizulegenden Zeitwert des erworbenen identifizierbaren Nettovermögens größer ist als die Summe aus der übertragenen Gegenleistung, dem Betrag der nicht beherrschenden Anteile an dem erworbenen Unternehmen und dem beizulegenden Zeitwert des zuvor vom Erwerber gehaltenen Eigenkapitalanteils an dem erworbenen Unternehmen (sofern gegeben), ist der übersteigende Betrag unmittelbar als Gewinn erfolgswirksam (innerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung) zu erfassen. Anteile nicht beherrschender Gesellschafter, die gegenwärtig Eigentumsrechte vermitteln und dem Inhaber im Falle der Liquidation das Recht geben, einen proportionalen Anteil am Nettovermögen des Unternehmens zu erhalten, sind bei Zugang entweder zum beizulegenden Zeitwert oder zum entsprechenden Anteil der bilanzierten Beträge des identifizierbaren Nettovermögens zu bewerten. Dieses Wahlrecht kann bei jedem Unternehmenszusammenschluss neu ausgeübt werden. Andere Komponenten von Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter sind mit ihren beizulegenden Zeitwerten oder den Wertmaßstäben zu bewerten, die sich aus anderen Standards ergeben. 3.6 Geschäfts- oder FirmenwertDer aus einem Unternehmenszusammenschluss resultierende Geschäfts- oder Firmenwert wird zu Anschaffungskosten abzüglich Wertminderungen, sofern erforderlich, bilanziert und ist gesondert in der Konzernbilanz ausgewiesen. Für Zwecke der Prüfung auf Wertminderung ist der Geschäfts- oder Firmenwert auf jede der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (oder Gruppen davon) des Konzerns aufzuteilen, von denen erwartet wird, dass sie einen Nutzen aus den Synergien des Zusammenschlusses ziehen können. Zahlungsmittelgenerierende Einheiten, welchen ein Teil des Geschäfts- oder Firmenwertes zugeteilt wurde, sind jährlich auf Wertminderung zu prüfen. Liegen Hinweise für eine Wertminderung einer Einheit vor, wird diese häufiger evaluiert. Wenn der erzielbare Betrag einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit kleiner ist als der Buchwert der Einheit, ist der Wertminderungsaufwand zunächst dem Buchwert eines jeglichen der Einheit zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwertes und dann anteilig den anderen Vermögenswerten auf Basis der Buchwerte eines jeden Vermögenswertes innerhalb der Einheit zuzuordnen. Jeglicher Wertminderungsaufwand des Geschäfts- oder Firmenwertes wird direkt im Gewinn oder Verlust der Konzerngesamtergebnisrechnung erfasst. Ein für den Geschäfts- oder Firmenwert erfasster Wertminderungsaufwand darf in künftigen Perioden nicht aufgeholt werden. Bei der Veräußerung einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit wird der darauf entfallende Betrag des Geschäfts- oder Firmenwertes im Rahmen der Ermittlung des Abgangserfolges berücksichtigt. 3.7 Anteile an assoziierten Unternehmen und GemeinschaftsunternehmenEin assoziiertes Unternehmen ist ein Unternehmen, auf das der Konzern maßgeblichen Einfluss hat. Maßgeblicher Einfluss ist die Möglichkeit, an den finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen des Unternehmens mitzuwirken. Dabei liegt weder Beherrschung noch gemeinschaftliche Beherrschung der Finanz- und Geschäftspolitik vor. Eine gemeinsame Vereinbarung ist ein Arrangement, bei dem zwei oder mehr Parteien gemeinschaftlich die Führung ausüben. Bei einer gemeinsamen Vereinbarung handelt es sich entweder um eine gemeinschaftliche Tätigkeit oder um ein Gemeinschaftsunternehmen. Ein Gemeinschaftsunternehmen ist eine gemeinsame Vereinbarung, bei der die Parteien, die gemeinschaftlich die Führung über die Vereinbarung ausüben, Rechte am Nettovermögen der Vereinbarung besitzen. Diese Parteien werden Partnerunternehmen genannt. Die Ergebnisse, Vermögenswerte und Schulden von assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen sind in diesem Abschluss unter Verwendung der Equity-Methode einbezogen. Nach der Equity-Methode sind Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen mit ihren Anschaffungskosten in die Konzernbilanz aufzunehmen, die um Veränderungen des Anteils des Konzerns am Gewinn oder Verlust und am sonstigen Ergebnis des assoziierten Unternehmens oder Gemeinschaftsunternehmens nach dem Erwerbszeitpunkt angepasst werden. Verluste eines assoziierten Unternehmens, die den Anteil des Konzerns an diesem Unternehmen übersteigen, werden in einer außerbilanziellen Nebenrechnung erfasst und entsprechend fortgeschrieben. Geht ein Konzernunternehmen Geschäftsbeziehungen mit einem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen des Konzerns ein, sind alle wesentlichen Gewinne und Verluste im Umfang des Konzernanteils an dem entsprechenden Unternehmen zu eliminieren. 3.8 ErtragsrealisierungUmsatzerlöse werden zum beizulegenden Zeitwert der erhaltenen oder zu erhaltenden Gegenleistung bewertet und um erwartete Kundenrückgaben, Rabatte und andere ähnliche Abzüge gekürzt. 3.8.1 Verkauf von GüternDie Hauptumsatzkategorie der EMAG-Gruppe ist der Verkauf von Maschinen. Dabei handelt es sich zum einen um einzelne, kundenspezifische Maschinen, die in der Regel für die individuellen Kundenbedürfnisse spezifisch konstruiert/angepasst werden. Zum anderen sind darunter auch Verkäufe von "Projekten" zu verstehen. Diese können mehrere Maschinen umfassen, die gegebenenfalls durch eine ebenfalls kundenspezifische Automation miteinander verknüpft werden. Weiterhin verkauft die EMAG-Gruppe Teile bzw. Ersatzteile, im Regelfall für von ihr gefertigte Maschinen, an Kunden. Darüber hinaus erwirbt die EMAG-Gruppe ältere Gebrauchtmaschinen und versetzt diese entsprechend der spezifischen Kundenanforderungen in einen gebrauchsbereiten Zustand. Der Konzern realisiert Umsatzerlöse, wenn die Verfügungsgewalt über abgrenzbare Güter oder Dienstleistungen auf den Kunden übergeht, das heißt, wenn der Kunde die Fähigkeit besitzt, die Nutzung der übertragenen Güter oder Dienstleistungen zu bestimmen und im Wesentlichen den verbleibenden Nutzen daraus zieht. Voraussetzung dabei ist, dass ein Vertrag mit durchsetzbaren Rechten und Pflichten besteht und unter anderem der Erhalt der Gegenleistung - unter Berücksichtigung der Bonität des Kunden - wahrscheinlich ist. Die Umsatzerlöse entsprechen dem Transaktionspreis, zu dem der Konzern voraussichtlich berechtigt ist. Variable Gegenleistungen sind in der Regel im Transaktionspreis nicht enthalten. Ansprüche des Konzerns auf Gegenleistung für abgeschlossene, aber zum Stichtag noch nicht abgerechnete Leistungen aus Auftragsfertigungen abzüglich erhaltener Anzahlungen von Kunden werden als Vertragsvermögenswerte bilanziert. Die Vertragsverbindlichkeiten betreffen den negativen Saldo aus von Kunden erhaltenen Anzahlungen abzüglich der bereits erbrachten, aber noch nicht ab gerechneten Leistungen aus Auftragsfertigungen. Grundsätzlich sind mit den Kunden Zahlungskonditionen vereinbart, die in Abhängigkeit des Projektfortschritts Zahlungen und Zahlungstermine definieren. Dies dient dazu, dass die EMAG-Gruppe entsprechend ihres Leistungsfortschritts und des damit verbundenen Aufwandes liquide Mittel erhält. Insoweit wird schon im Rahmen der Vertragsgestaltung ausgeschlossen, dass eine signifikante Finanzierungskomponente vorliegt. Wenn ein Vertrag mehrere abgrenzbare Güter oder Dienstleistungen umfasst, wird der Transaktionspreis auf Basis der relativen Einzelveräußerungspreise auf die Leistungsverpflichtungen aufgeteilt. Für jede Leistungsverpflichtung werden Umsatzerlöse entweder zu einem bestimmten Zeitpunkt oder über einen bestimmten Zeitraum realisiert. Die zeitraumbezogene Umsatzrealisierung erfolgt hierbei insbesondere im Bereich des Verkaufs von Maschinen und Projekten. 3.8.2 Erbringung von DienstleistungenDie EMAG-Gruppe erbringt Dienstleistungen insbesondere im Rahmen von Reparatur- und Serviceaufträgen. Diese umfassen neben den anfallenden Arbeitszeiten auch das eingesetzte Material. Darüber hinaus erbringt die EMAG-Gruppe auch Dienstleistungen, die mit ihrem sonstigen Geschäft in Zusammenhang stehen. Hierunter fallen beispielsweise Schulungen und ähnliche Leistungen. Die Umsatzrealisierung erfolgt in der Regel zeitpunktbezogen. 3.8.3 NutzungsentgelteErträge aus Nutzungsentgelten werden auf jährlicher Basis in Übereinstimmung mit der wirtschaftlichen Substanz der relevanten Vereinbarung erfasst (vorausgesetzt, dass es wahrscheinlich ist, dass der wirtschaftliche Nutzen dem Konzern zufließen wird und die Höhe der Umsatzerlöse verlässlich bestimmt werden kann). Nutzungsentgelte auf zeitlicher Basis werden linear über den Zeitraum der Vereinbarung erfasst. Vereinbarungen über Nutzungsentgelte, die auf Produktion, Verkäufen oder anderen Grundlagen beruhen, werden nach Maßgabe der zugrundeliegenden Vereinbarung erfasst. 3.8.4 Dividenden und ZinserträgeDividendenerträge aus Anteilen werden erfasst, wenn der Rechtsanspruch des Anteilseigners auf Zahlung entstanden ist (vorausgesetzt, dass es wahrscheinlich ist, dass der wirtschaftliche Nutzen dem Konzern zufließen wird und die Höhe der Erlöse verlässlich bestimmt werden kann). Zinserträge sind zu erfassen, wenn es wahrscheinlich ist, dass der wirtschaftliche Nutzen dem Konzern zufließen wird und die Höhe der Erträge verlässlich bestimmt werden kann. Zinserträge sind nach Maßgabe des ausstehenden Nominalbetrages mittels des maßgeblichen Effektivzinssatzes zeitlich abzugrenzen. Der Effektivzinssatz ist derjenige Zinssatz, mit dem die erwarteten zukünftigen Einzahlungen über die Laufzeit des finanziellen Vermögenswertes exakt auf den Nettobuchwert dieses Vermögenswertes bei erstmaliger Erfassung abgezinst werden. 3.8.5 MieterträgeDie Bilanzierungs- und Bewertungsmethode des Konzerns zur Erfassung von Erträgen aus Operating-Leasingverhältnissen ist im Unterpunkt "Leasing" des Abschnitts "Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" weiter unten beschrieben. 3.9 LeasingDer Konzern beurteilt bei Vertragsbeginn, ob ein Vertrag ein Leasingverhältnis begründet oder beinhaltet. Dies ist der Fall, wenn der Vertrag dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswertes gegen Zahlung eines Entgelts für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren. Der Konzern als LeasinggeberLeasingverhältnisse werden als Finanzierungsleasingverhältnisse klassifiziert, wenn durch die Leasingvereinbarung im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken auf den Leasingnehmer übertragen werden. Alle anderen Leasingverhältnisse werden als Operating-Leasingverhältnisse klassifiziert. Von Leasingnehmern fällige Beträge aus Leasingverhältnissen werden als Forderungen in Höhe des Nettoinvestitionswertes aus den Leasingverhältnissen des Konzerns erfasst. Die Erträge aus Leasingverhältnissen werden in der Weise auf die Perioden verteilt, dass eine konstante periodische Verzinsung des ausstehenden Nettoinvestitionswertes aus den Leasingverhältnissen gezeigt wird. Mieteinnahmen aus Leasingverhältnissen werden linear über die Laufzeit des entsprechenden Leasingverhältnisses erfolgswirksam verteilt. Anfängliche direkte Kosten, die direkt den Verhandlungen und dem Abschluss eines Leasingverhältnisses zugerechnet werden können, sind dem Buchwert des geleasten Vermögenswertes zuzurechnen und linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses zu verteilen. Der Konzern als LeasingnehmerDer Konzern bilanziert als Leasingnehmer grundsätzlich für sämtliche Leasingverhältnisse in der Bilanz Vermögenswerte für die Nutzungsrechte an den Leasinggegenständen und Verbindlichkeiten für die eingegangenen Zahlungsverpflichtungen zu Barwerten. Dabei handelt es sich vor allem um die Anmietung von Büroräumen, Fahrzeugen, Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie Software. Die im Anlagevermögen ausgewiesenen Nutzungsrechte werden zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen bilanziert. Zahlungen für Nicht-Leasingkomponenten werden bei der Ermittlung der Leasingverbindlichkeit nicht berücksichtigt. Die in den Finanzschulden ausgewiesenen Leasingverbindlichkeiten sind der Barwert der ausstehenden Leasingzahlungen zum Zeitpunkt der Bereitstellung des Vermögenswertes. Leasingzahlungen werden mit dem Zinssatz abgezinst, der dem Leasingverhältnis implizit zugrunde liegt, sofern dieser bestimmbar ist. Ansonsten erfolgt eine Abzinsung mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz, der im Grundsatz Anwendung findet. Die Ableitung des Zinssatzes unterstellt eine laufzeitadäquate Aufnahme von Finanzmitteln in Höhe eines des Wertes des Nutzungsrechts vergleichbaren Vermögenswertes unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Umfelds und vergleichbarer Sicherheiten. Die Leasingverbindlichkeiten beinhalten folgende Leasingzahlungen über die Laufzeit des Leasingverhältnisses:
Nutzungsrechte werden mit den Anschaffungskosten bewertet, die sich wie folgt zusammensetzen:
Die Folgebewertung des Nutzungsrechts erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten. Die Abschreibung auf Nutzungsrechte wird linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses vorgenommen, es sei denn, die Nutzungsdauer des Leasinggegenstandes ist kürzer. Enthält der Leasingvertrag hinreichend sichere Kaufoptionen, wird das Nutzungsrecht über die wirtschaftliche Nutzungsdauer des zugrundeliegenden Vermögenswertes abgeschrieben. Im Rahmen der Folgebewertung wird die Leasingverbindlichkeit aufgezinst und der entsprechende Zinsaufwand im Finanzergebnis erfasst. Die geleisteten Zahlungen vermindern den Buchwert der Leasingverbindlichkeit. Für kurzfristige Leasingverhältnisse (weniger als zwölf Monate) und Leasinggegenstände von geringem Wert wird von den Anwendungserleichterungen Gebrauch gemacht und die Zahlungen als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Dabei werden nur Leasinggegenstände mit einem Neuwert bis zu T-EUR 5 als Leasinggegenstände von geringem Wert klassifiziert. Bei Verträgen, die neben Leasingkomponenten auch Nicht-Leasingkomponenten enthalten, ist jede Leasingkomponente getrennt von den Nicht-Leasingkomponenten als Leasingverhältnis zu bilanzieren. Dabei hat der Leasingnehmer das vertraglich vereinbarte Entgelt auf Basis des relativen Einzelveräußerungspreises der Leasingkomponente und des aggregierten Einzelveräußerungspreises der Nicht-Leasingkomponenten auf die einzelnen Leasingkomponenten aufzuteilen. Bei den Leasinggegenständen mit einem Neuwert von geringem Wert handelt es sich im Wesentlichen um Notebooks, Mobiltelefone und Dienstfahrräder. Die Laufzeit des Leasingverhältnisses wird unter Zugrundelegung der unkündbaren Grundlaufzeit des Leasingverhältnisses ermittelt. Insbesondere für eine Reihe von Immobilienleasingverträgen bestehen Verlängerungs- und Kündigungsoptionen. Derartige Vertragskonditionen bieten dem Konzern eine größtmögliche betriebliche Flexibilität. Bei der Bestimmung der Laufzeit des Leasingverhältnisses werden sämtliche Tatsachen und Umstände berücksichtigt, die einen wirtschaftlichen Anreiz zur Ausübung von Verlängerungsoptionen oder Nicht-Ausübung von Kündigungsoptionen bieten. Laufzeitänderungen aus der Ausübung bzw. Nicht-Ausübung solcher Optionen werden bei der Vertragslaufzeit nur berücksichtigt, wenn sie hinreichend sicher sind und auf einem Ereignis beruhen, das in der Kontrolle des Leasingnehmers liegt. 3.10 FremdwährungenBei der Aufstellung der Abschlüsse jedes einzelnen Konzernunternehmens werden Geschäftsvorfälle, die auf andere Währungen als die funktionale Währung des Konzernunternehmens (Fremdwährungen) lauten, mit den am Tag der Transaktion gültigen Kursen umgerechnet. An jedem Abschlussstichtag sind monetäre Posten in Fremdwährung mit dem gültigen Stichtagskurs umzurechnen. Nicht-monetäre Posten in Fremdwährung, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, sind mit den Kursen umzurechnen, die zum Zeitpunkt der Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes Gültigkeit hatten. Zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertete nicht-monetäre Posten werden mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt der erstmaligen bilanziellen Erfassung umgerechnet. Umrechnungsdifferenzen aus monetären Posten werden erfolgswirksam in der Periode erfasst, in der sie auftreten. Davon ausgenommen sind Umrechnungsdifferenzen aus Geschäftsvorfällen, die eingegangen wurden, um bestimmte Fremdwährungsrisiken abzusichern (siehe unten unter "Sicherungsbeziehungen"). Zur Aufstellung eines Konzernabschlusses sind die Vermögenswerte und Schulden der ausländischen Konzernunternehmen mit vom EURO abweichender funktionaler Währung in EURO umzurechnen, wobei die am Abschlussstichtag gültigen Wechselkurse herangezogen werden. Erträge und Aufwendungen werden zum Durchschnittskurs des Geschäftsjahres umgerechnet. Sofern hieraus Umrechnungsdifferenzen entstehen, werden diese im sonstigen Ergebnis erfasst und im Eigenkapital angesammelt. Für die Umrechnung zum Stichtag wurden folgende Wechselkurse verwendet:
Folgende Durchschnittkurse für das Geschäftsjahr kamen zur Anwendung:
3.11 FremdkapitalkostenIn unmittelbarem Zusammenhang mit dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung von qualifizierten Vermögenswerten, d. h. jenen, für die ein beträchtlicher Zeitraum erforderlich ist, um sie in ihren beabsichtigten gebrauchs- oder verkaufsfähigen Zustand zu versetzen, stehende Fremdkapitalkosten werden bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Vermögenswerte im Wesentlichen für ihre vorgesehene Nutzung oder zum Verkauf bereitstehen, zu den Herstellungskosten dieser Vermögenswerte hinzugerechnet. Alle anderen Fremdkapitalkosten werden erfolgswirksam in der Periode erfasst, in der sie anfallen. 3.12 AltersversorgungsaufwendungenBei leistungsorientierten Versorgungsplänen werden die Kosten für die Leistungserbringung mittels des Verfahrens der laufenden Einmalprämien (Projected-Unit-Credit-Method) ermittelt, wobei zu jedem Abschlussstichtag eine versicherungsmathematische Bewertung durchgeführt wird. Neubewertungen, bestehend aus versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten, Veränderungen, die sich aus der Anwendung der Vermögensobergrenze ergeben und dem Ertrag aus dem Planvermögen (ohne Zinsen auf die Nettoschuld) werden unmittelbar im sonstigen Ergebnis erfasst und sind damit direkt in der Bilanz enthalten. Die im sonstigen Ergebnis erfassten Neubewertungen sind Teil der Gewinnrücklagen und werden nicht mehr in die Gewinn- oder Verlustrechnung umgegliedert. Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand wird als Aufwand erfasst, wenn die Planänderung eintritt. Die Nettozinsen ergeben sich aus der Multiplikation des Abzinsungssatzes mit der Nettoschuld (Pensionsverpflichtung abzüglich Planvermögen) oder dem Nettovermögenswert, der sich ergibt, sofern das Planvermögen die Pensionsverpflichtung übersteigt, zu Beginn des Geschäftsjahres. Die leistungsorientierten Kosten beinhalten die folgenden Bestandteile:
Die in der Konzernbilanz erfasste leistungsorientierte Verpflichtung stellt die aktuelle Unter- oder Überdeckung der leistungsorientierten Versorgungspläne des Konzerns dar. Jede Überdeckung, die durch diese Berechnung entsteht, ist auf den Barwert künftigen wirtschaftlichen Nutzens begrenzt, der in Form von Rückerstattungen aus den Plänen oder geminderter künftiger Beitragszahlungen an die Pläne zur Verfügung steht. Zahlungen für beitragsorientierte Versorgungspläne werden dann als Aufwand erfasst, wenn die Arbeitnehmer die Arbeitsleistung erbracht haben, die sie zu den Beiträgen berechtigen. 3.13 BesteuerungDer Ertragsteuerertrag/(-aufwand) stellt die Summe des laufenden Steuerertrags/(-aufwands) und der latenten Steuern dar. 3.13.1 Laufende SteuernDer laufende Steuerertrag/(-aufwand) wird auf Basis des zu versteuernden Einkommens für das Jahr ermittelt. Das zu versteuernde Einkommen unterscheidet sich vom Jahresergebnis aus der Konzerngesamtergebnisrechnung aufgrund von Aufwendungen und Erträgen, die in späteren Jahren oder niemals steuerbar bzw. steuerlich abzugsfähig sind. Die Verbindlichkeit des Konzerns für die laufenden Steuern wird auf Grundlage der geltenden bzw. aus Sicht des Abschlussstichtages in Kürze geltenden Steuersätze berechnet. 3.13.2 Latente SteuernLatente Steuern werden für die Unterschiede zwischen den Buchwerten der Vermögenswerte und Schulden im Konzernabschluss und den entsprechenden steuerlichen Wertansätzen im Rahmen der Berechnung des zu versteuernden Einkommens erfasst. Latente Steuerschulden werden für alle zu versteuernden temporären Differenzen bilanziert; latente Steueransprüche werden insoweit erfasst, wie es wahrscheinlich ist, dass steuerbare Gewinne zur Verfügung stehen, für welche die abzugsfähigen temporären Differenzen genutzt werden können. Solche latenten Steueransprüche und latente Steuerschulden werden nicht angesetzt, wenn sich die temporären Differenzen aus einem Geschäfts- oder Firmenwert oder aus der erstmaligen Erfassung (außer bei Unternehmenszusammenschlüssen) von anderen Vermögenswerten und Schulden, welche aus Vorfällen resultieren, die weder das zu versteuernde Einkommen noch das Jahresergebnis berühren, ergeben. Latente Steuerschulden werden für zu versteuernde temporäre Differenzen gebildet, die aus Anteilen an Tochterunternehmen oder assoziierten Unternehmen entstehen, es sei denn, dass der Konzern die Umkehrung der temporären Differenzen steuern kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporäre Differenz in absehbarer Zeit nicht umkehren wird. Latente Steueransprüche entstehen durch temporäre Differenzen in Zusammenhang mit solchen Investitionen und Anteilen, die nur in dem Maße erfasst werden, in dem es wahrscheinlich ist, dass ausreichend steuerbares Einkommen zur Verfügung steht, mit dem die Ansprüche aus den temporären Differenzen genutzt werden können und davon ausgegangen werden kann, dass sie sich in absehbarer Zukunft umkehren werden. Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird jedes Jahr am Abschlussstichtag geprüft und herabgesetzt, falls es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass genügend zu versteuerndes Einkommen zur Verfügung steht, um den Anspruch vollständig oder teilweise zu realisieren. Latente Steueransprüche und Steuerschulden werden auf Basis der erwarteten Steuersätze (und der Steuergesetze) ermittelt, die im Zeitpunkt der Erfüllung der Schuld oder der Realisierung des Vermögenswertes voraussichtlich Geltung haben werden. Die Bewertung von latenten Steueransprüchen und Steuerschulden spiegelt die steuerlichen Konsequenzen wider, die sich aus der Art und Weise ergeben würden, wie der Konzern zum Abschlussstichtag erwartet, die Schuld zu erfüllen bzw. den Vermögenswert zu realisieren. 3.13.3 Laufende und latente Steuern des GeschäftsjahresLaufende oder latente Steuern werden im Gewinn oder Verlust erfasst, es sei denn, dass sie im Zusammenhang mit Posten stehen, die im sonstigen Ergebnis erfasst werden. In diesem Fall ist die laufende und latente Steuer ebenfalls im sonstigen Ergebnis zu erfassen. Wenn laufende oder latente Steuern aus der erstmaligen Bilanzierung eines Unternehmenszusammenschlusses resultieren, sind die Steuereffekte bei der Bilanzierung des Unternehmenszusammenschlusses einzubeziehen. 3.14 SachanlagenDas Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und erfasster Wertminderungen ausgewiesen. Die Abschreibung erfolgt so, dass die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Vermögenswerten abzüglich ihrer Restwerte über deren Nutzungsdauer linear abgeschrieben werden. Grundstücke werden nicht abgeschrieben. Die erwarteten Nutzungsdauern, Restwerte und Abschreibungsmethoden werden an jedem Abschlussstichtag überprüft und sämtliche notwendige Schätzungsänderungen prospektiv berücksichtigt. Vermögenswerte, die im Rahmen von Leasingverhältnissen gehalten werden, werden über ihre erwartete Nutzungsdauer auf die gleiche Art und Weise wie im Eigentum des Konzerns stehende Vermögenswerte abgeschrieben. Eine Sachanlage wird bei Abgang oder dann, wenn kein zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen aus der fortgesetzten Nutzung des Vermögenswerts erwartet wird, ausgebucht. Der sich aus dem Verkauf oder der Stilllegung einer Sachanlage ergebende Gewinn oder Verlust bestimmt sich als Differenz zwischen dem Veräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswertes und wird erfolgswirksam erfasst. 3.15 Immaterielle Vermögenswerte3.15.1 Separat erworbene immaterielle VermögenswerteNicht im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene immaterielle Vermögenswerte mit einer bestimmbaren Nutzungsdauer werden zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen erfasst. Die Abschreibungen werden linear über die erwartete Nutzungsdauer aufwandswirksam in den Positionen "Herstellkosten des Umsatzes", "Vertriebskosten", "Verwaltungskosten" sowie "Forschungs- und Entwicklungskosten" in der Gesamtergebnisrechnung erfasst. Die erwartete Nutzungsdauer sowie die Abschreibungsmethode werden an jedem Abschlussstichtag überprüft und sämtliche Schätzungsänderungen prospektiv berücksichtigt. Vermögenswerte, die im Rahmen von Leasingverhältnissen gehalten werden, werden über ihre erwartete Nutzungsdauer auf die gleiche Art und Weise wie im Eigentum des Konzerns stehende Vermögenswerte abgeschrieben. 3.15.2 Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte - Forschungs- und EntwicklungskostenKosten für Forschungsaktivitäten werden in der Periode, in der sie anfallen, als Aufwand erfasst. Ein selbst erstellter immaterieller Vermögenswert, der sich aus der Entwicklungstätigkeit (oder aus der Entwicklungsphase eines internen Projektes) ergibt, wird dann, und nur dann, erfasst, wenn die folgenden Nachweise erbracht wurden:
Der Betrag, mit dem ein selbst erstellter immaterieller Vermögenswert erstmalig aktiviert wird, ist die Summe der entstandenen Aufwendungen von dem Tag an, an dem der immaterielle Vermögenswert die oben genannten Bedingungen erstmals erfüllt. Wenn ein selbst erstellter immaterieller Vermögenswert nicht aktiviert werden kann bzw. noch kein immaterieller Vermögenswert vorliegt, werden die Entwicklungskosten erfolgswirksam in der Periode erfasst, in der sie entstehen. Das Ende der Herstellung wird durch den Abschluss des Entwicklungsprojekts und den Verkauf bzw. Marktfähigkeit des Vermögenswerts festgelegt. In den Folgeperioden werden selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte genauso wie erworbene immaterielle Vermögenswerte zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich der kumulierten Abschreibungen und Wertminderungen bewertet. 3.15.3 Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene immaterielle VermögenswerteImmaterielle Vermögenswerte, die im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben wurden, werden gesondert vom Geschäfts- oder Firmenwert erfasst und im Erwerbszeitpunkt mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet. In den Folgeperioden werden immaterielle Vermögenswerte, die im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben wurden, genauso wie einzeln erworbene immaterielle Vermögenswerte mit ihren Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und etwaiger kumulierter Wertminderungen bewertet. 3.15.4 Ausbuchung immaterieller VermögenswerteEin immaterieller Vermögenswert ist auszubuchen bei Abgang oder wenn kein weiterer wirtschaftlicher Nutzen von seiner Nutzung oder seinem Abgang erwartet wird. Der Gewinn oder Verlust aus der Ausbuchung eines immateriellen Vermögenswertes, bewertet mit der Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswertes, ist im Zeitpunkt der Ausbuchung des Vermögenswertes als Gewinn oder Verlust zu erfassen. 3.16 Wertminderungen von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten mit Ausnahme des Geschäfts- oder FirmenwertesMindestens zu jedem Abschlussstichtag überprüft der Konzern die Buchwerte der Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerte, um festzustellen, ob es Anhaltspunkte für eine eingetretene Wertminderung dieser Vermögenswerte gibt. Sind solche Anhaltspunkte erkennbar, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswertes geschätzt, um den Umfang eines eventuellen Wertminderungsaufwands festzustellen. Kann der erzielbare Betrag für den einzelnen Vermögenswert nicht geschätzt werden, erfolgt die Schätzung des erzielbaren Betrags der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, zu welcher der Vermögenswert gehört. Wenn eine angemessene und stetige Grundlage zur Verteilung ermittelt werden kann, werden die gemeinschaftlichen Vermögenswerte auf die einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten verteilt. Andernfalls erfolgt eine Verteilung auf die kleinste Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, für die eine angemessene und stetige Grundlage der Verteilung ermittelt werden kann. Bei immateriellen Vermögenswerten, die noch nicht für eine Nutzung zur Verfügung stehen, wird jährlich und immer dann, wenn ein Anhaltspunkt für eine Wertminderung vorliegt, ein Wertminderungstest durchgeführt. Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Bei der Ermittlung des Nutzungswertes werden die geschätzten künftigen Zahlungsströme mit einem Vorsteuerzinssatz abgezinst. Dieser Vorsteuerzinssatz berücksichtigt zum einen die momentane Markteinschätzung über den Zeitwert des Geldes, zum anderen die dem Vermögenswert inhärenten Risiken, insoweit diese nicht bereits Eingang in die Schätzung der Zahlungsströme gefunden haben. Wenn der geschätzte erzielbare Betrag eines Vermögenswertes (oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit) den Buchwert unterschreitet, wird der Buchwert des Vermögenswertes (oder der zahlungsmittelgenerierenden Einheit) auf den erzielbaren Betrag vermindert. Der Wertminderungsaufwand wird sofort erfolgswirksam erfasst. Sollte sich der Wertminderungsaufwand in der Folge umkehren, wird der Buchwert des Vermögenswertes (oder der zahlungsmittelgenerierenden Einheit) auf die neuerliche Schätzung des erzielbaren Betrages erhöht. Die Erhöhung des Buchwertes ist dabei auf den Wert beschränkt, der sich ergeben hätte, wenn für den Vermögenswert (oder die zahlungsmittelgenerierende Einheit) in den Vorjahren kein Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre. Eine Wertaufholung wird unmittelbar erfolgswirksam erfasst. 3.17 VorräteVorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Vorräten werden nach der gleitenden Durchschnittspreismethode bewertet. Der Nettoveräußerungswert stellt den geschätzten Verkaufspreis der Vorräte abzüglich aller geschätzten Aufwendungen dar, die für die Fertigstellung und die Veräußerung noch notwendig sind. Für Bestände mit geringer Umschlagshäufigkeit werden Wertberichtigungen vorgenommen. 3.18 RückstellungenRückstellungen werden gebildet, wenn der Konzern eine gegenwärtige, rechtliche oder faktische Verpflichtung aus einem vergangenen Ereignis hat und es wahrscheinlich ist, dass der Konzern verpflichtet sein wird, diese Verpflichtung zu erfüllen, die Erfüllung der Verpflichtung wahrscheinlich mit dem Abfluss von Ressourcen einhergeht und eine verlässliche Schätzung des Betrages möglich ist. Der angesetzte Rückstellungsbetrag ist der beste Schätzwert am Abschlussstichtag für die hinzugebende Leistung, um die gegenwärtige Verpflichtung zu erfüllen, unter Berücksichtigung der der Verpflichtung inhärenten Risiken und Unsicherheiten. Wenn eine Rückstellung mithilfe der geschätzten Zahlungsströme für die Erfüllung der Verpflichtung bewertet wird, ist der Buchwert der Rückstellung der Barwert dieser Zahlungsströme, wenn der Zinseffekt wesentlich ist. Kann davon ausgegangen werden, dass Teile oder der gesamte zur Erfüllung der Rückstellung notwendige wirtschaftliche Nutzen durch einen außenstehenden Dritten erstattet wird, wird dieser Anspruch als Vermögenswert aktiviert, wenn diese Erstattung so gut wie sicher ist und ihr Betrag zuverlässig geschätzt werden kann. 3.18.1 Belastende VerträgeGegenwärtige Verpflichtungen, die im Zusammenhang mit belastenden Verträgen entstehen, sind als Rückstellung zu erfassen und zu bewerten. Das Bestehen eines belastenden Vertrages wird angenommen, wenn der Konzern Vertragspartner eines Vertrags ist, von dem erwartet wird, dass die unvermeidbaren Aufwendungen zur Erfüllung des Vertrages den aus diesem Vertrag erwachsenden wirtschaftlichen Nutzen übersteigen werden. Belastende Verträge können unter Umständen beim Verkauf von Maschinen entstehen. Diese Verpflichtungen werden entsprechend antizipiert und bilanziell erfasst. 3.18.2 GewährleistungenRückstellungen für die erwarteten Aufwendungen aus Gewährleistungsverpflichtungen gemäß nationalem Kaufvertragsrecht werden zum Verkaufszeitpunkt der betreffenden Produkte nach der besten Einschätzung der Geschäftsführung hinsichtlich der zur Erfüllung der Verpflichtung des Konzerns notwendigen Ausgaben angesetzt. 3.19 FinanzinstrumenteFinanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten sind zu erfassen, wenn ein Konzernunternehmen Vertragspartei des Finanzinstruments wird. Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten sind bei Zugang zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Transaktionskosten, die direkt dem Erwerb oder der Emission von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten (die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden) zuzurechnen sind, erhöhen oder reduzieren den beizulegenden Zeitwert der finanziellen Vermögenswerte oder finanziellen Verbindlichkeiten bei Zugang. Transaktionskosten, die direkt dem Erwerb von finanziellen Vermögenswerten oder finanziellen Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, zuzurechnen sind, werden unmittelbar im Gewinn oder Verlust erfasst. 3.20 Finanzinvestitionen und sonstige finanzielle Vermögenswerte3.20.1 KlassifizierungDer Konzern stuft seine finanziellen Vermögenswerte in die folgenden Bewertungskategorien ein:
Die Klassifizierung ist abhängig vom Geschäftsmodell des Unternehmens für die Steuerung der finanziellen Vermögenswerte und von den vertraglichen Zahlungsströmen. Bei zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Vermögenswerten werden die Gewinne und Verluste entweder erfolgswirksam oder erfolgsneutral erfasst. Bei Investitionen in Eigenkapitalinstrumente, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden, ist dies abhängig davon, ob sich der Konzern zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes unwiderruflich dafür entschieden hat, die Eigenkapitalinstrumente erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Der Konzern klassifiziert Schuldinstrumente nur dann um, wenn sich das Geschäftsmodell zur Steuerung solcher Vermögenswerte ändert. 3.20.2. Ansatz und AusbuchungEin marktüblicher Kauf oder Verkauf von finanziellen Vermögenswerten wird zum Handelstag angesetzt, d.h. zu dem Tag, an dem sich der Konzern verpflichtet, den Vermögenswert zu kaufen oder zu verkaufen. Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn die Ansprüche auf den Erhalt von Zahlungsströmen aus den finanziellen Vermögenswerten ausgelaufen oder übertragen worden sind und der Konzern im Wesentlichen alle Risiken und Chancen aus dem Eigentum übertragen hat. 3.20.3 BewertungBeim erstmaligen Ansatz bewertet der Konzern einen finanziellen Vermögenswert mit Ausnahme von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum beizulegenden Wert zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich - im Falle eines in der Folge nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerts - der direkt auf den Erwerb dieses Vermögenswerts entfallenden Transaktionskosten. Transaktionskosten von erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten werden im Gewinn und Verlust als Aufwand erfasst. Finanzielle Vermögenswerte mit eingebetteten Derivaten werden in ihrer Gesamtheit betrachtet, wenn ermittelt wird, ob ihre Zahlungsströme ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen darstellen. SchuldinstrumenteDie Folgebewertung von Schuldinstrumenten ist abhängig vom Geschäftsmodell des Konzerns zur Steuerung des Vermögenswerts und den Zahlungsstrommerkmalen des Vermögenswerts. Der Konzern stuft seine Schuldinstrumente in drei Bewertungskategorien ein:
EigenkapitalinstrumenteDer Konzern bewertet alle gehaltenen Eigenkapitalinstrumente in der Folge zum beizulegenden Zeitwert. Hat das Management des Konzerns entschieden, Effekte aus der Änderung des beizulegenden Zeitwerts von Eigenkapitalinstrumenten im sonstigen Ergebnis darzustellen, erfolgt nach der Ausbuchung des Instruments keine spätere Umgliederung dieser Gewinne und Verluste in den Gewinn oder Verlust. Dividenden aus solchen Instrumenten werden weiterhin im Gewinn oder Verlust im Finanzergebnis erfasst, wenn der Anspruch des Konzerns auf den Erhalt von Zahlungen begründet wird. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte werden in der Gesamtergebnisrechnung im "sonstigen betrieblichen Ergebnis" erfasst. Wertminderungsaufwendungen (und Wertaufholungen) der erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Eigenkapitalinstrumente werden nicht getrennt von den sonstigen Änderungen des beizulegenden Zeitwerts ausgewiesen. 3.20.4 WertminderungDer Konzern beurteilt auf zukunftsgerichteter Basis die mit ihren Schuldinstrumenten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, verbundenen erwarteten Kreditverluste. Die Wertminderungsmethode ist abhängig davon, ob eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos vorliegt. Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wendet der Konzern den gemäß IFRS 9 zulässigen vereinfachten Ansatz an, dem zufolge die über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste ab dem erstmaligen Ansatz der Forderungen zu erfassen sind. 3.21 Finanzielle Verbindlichkeiten und Eigenkapitalinstrumente3.21.1 Klassifizierung als Fremd- oder EigenkapitalVon einem Konzernunternehmen emittierte Fremd- und Eigenkapitalinstrumente werden entsprechend dem wirtschaftlichen Gehalt der Vertragsvereinbarung und den Definitionen als finanzielle Verbindlichkeiten oder Eigenkapital klassifiziert. 3.21.2 EigenkapitalinstrumenteEin Eigenkapitalinstrument ist ein Vertrag, der einen Residualanspruch an den Vermögenswerten eines Unternehmens nach Abzug aller dazugehörigen Schulden begründet. Eigenkapitalinstrumente werden zum erhaltenen Ausgabeerlös abzüglich direkt zurechenbarer Ausgabekosten erfasst. Ausgabekosten sind solche Kosten, die ohne die Ausgabe des Eigenkapitalinstruments nicht angefallen wären. Rückkäufe von eigenen Eigenkapitalinstrumenten sind direkt vom Eigenkapital abzuziehen. Weder Kauf noch Verkauf, Ausgabe oder Einziehung von eigenen Eigenkapitalinstrumenten werden erfolgswirksam erfasst. 3.21.3 Finanzielle VerbindlichkeitenDie EMAG-Gruppe bewertet die finanziellen Verbindlichkeiten - mit Ausnahme der derivativen Finanzinstrumente - unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten. 3.21.3.1 FinanzgarantienEine finanzielle Garantie ist ein Vertrag, bei dem der Garantiegeber zur Leistung bestimmter Zahlungen verpflichtet ist, die den Garantienehmer für einen Verlust entschädigen, der entsteht, weil ein bestimmter Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht fristgemäß und den Bedingungen des Schuldinstruments entsprechend nachkommt. Verpflichtungen aus Finanzgarantien werden bei Zugang zum beizulegenden Zeitwert angesetzt und, sofern nicht als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet, anschließend zum höheren der beiden im Folgenden genannten Beträge bewertet:
3.21.3.2 Ausbuchung finanzieller VerbindlichkeitenDer Konzern bucht eine finanzielle Verbindlichkeit dann aus, wenn die entsprechende Verpflichtung des Konzerns beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen ist. Die Differenz zwischen dem Buchwert der ausgebuchten finanziellen Verbindlichkeit und dem gezahlten Entgelt, einschließlich übertragener nicht zahlungswirksamer Vermögenswerte oder übernommener Verbindlichkeiten, ist erfolgswirksam zu erfassen. 3.22 Derivative FinanzinstrumenteDer Konzern schließt eine Reihe von derivativen Finanzinstrumenten zur Steuerung seiner Zins- und Wechselkursrisiken ab. Darunter befinden sich Devisentermingeschäfte sowie Zinsswaps. Weitere Angaben zu derivativen Finanzinstrumenten werden im Abschnitt "Berichterstattung zu Finanzinstrumenten" gemacht. Derivate werden erstmalig zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zum beizulegenden Zeitwert angesetzt und anschließend zu jedem Abschlussstichtag zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Der aus der Bewertung resultierende Gewinn oder Verlust wird sofort erfolgswirksam erfasst, es sei denn, das Derivat ist als Sicherungsinstrument im Rahmen des Hedge Accounting designiert und effektiv. Hier hängt der Zeitpunkt der erfolgswirksamen Erfassung der Bewertungsergebnisse von der Art der Sicherungsbeziehung ab. Zu Beginn der Sicherungsbeziehung dokumentiert der Konzern die wirtschaftliche Beziehung zwischen den Sicherungsinstrumenten und den abgesicherten Grundgeschäften einschließlich der Frage, ob damit zu rechnen ist, dass Änderungen in den Cashflows der Sicherungsinstrumente Änderungen in den Cashflows der Grundgeschäfte kompensieren. Der Konzern dokumentiert seine den Sicherungsbeziehungen zugrundeliegenden Risikomanagementziele und -strategien. Die beizulegenden Zeitwerte von derivativen Finanzinstrumenten, die in Sicherungsbeziehungen designiert sind, werden im Abschnitt "Berichterstattung zu Finanzinstrumenten" aufgeführt. Die Entwicklung der Sicherungsrücklage im Eigenkapital ist im Abschnitt "Rücklagen" Unterabschnitt "Rücklage aus Sicherungsgeschäften (Cashflow Hedge Accounting)" dargestellt. Der vollständige beizulegende Zeitwert eines Sicherungsderivats wird als langfristiger Vermögenswert bzw. langfristige Verbindlichkeit klassifiziert, wenn die Restlaufzeit des Grundgeschäfts mehr als 12 Monate beträgt, und als kurzfristiger Vermögenswert bzw. kurzfristige Verbindlichkeit, wenn die Restlaufzeit des Grundgeschäfts weniger als 12 Monate beträgt. Handelsderivate werden als kurzfristiger Vermögenswert bzw. kurzfristige Verbindlichkeit eingestuft. 3.23 Bilanzielle Abbildung von Sicherungsbeziehungen (Hedge Accounting)Der Konzern designiert einzelne Sicherungsinstrumente im Rahmen der Absicherung von beizulegenden Zeitwerten (Fair Value Hedges) oder Zahlungsströmen (Cashflow Hedges). Dabei werden Absicherungen der Wechselkursrisiken von festen Verpflichtungen als Absicherung von Zahlungsströmen bilanziert. Zu Beginn des Hedge Accounting wird die Sicherungsbeziehung zwischen Grund- und Sicherungsgeschäft dokumentiert, einschließlich der Risikomanagementziele sowie der dem Abschluss von Sicherungsbeziehungen zu Grunde liegenden Unternehmensstrategie. Des Weiteren wird bei Eingehen der Sicherungsbeziehung als auch in deren Verlauf regelmäßig dokumentiert, ob das in die Sicherungsbeziehung designierte Sicherungsinstrument hinsichtlich der Kompensation der Änderungen des beizulegenden Zeitwertes bzw. der Zahlungsströme des Grundgeschäfts gemäß dem abgesicherten Risiko im hohen Maße effektiv ist. Angaben zu den beizulegenden Zeitwerten der für Sicherungszwecke eingesetzten Derivate sind dem Abschnitt "Berichterstattung zu Finanzinstrumenten" zu entnehmen. 3.23.1 Absicherung von beizulegenden Zeitwerten (Fair Value Hedge)Die Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von Derivaten, die zur Sicherung des beizulegenden Zeitwerts designiert wurden und als Fair Value Hedge qualifiziert werden können, werden in der Gesamtergebnisrechnung gemeinsam mit den dem gesicherten Risiko zurechenbaren Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der gesicherten Vermögenswerte bzw. Verbindlichkeiten erfasst. Die EMAG-Gruppe setzt Fair Value Hedges lediglich ein, um das Währungsrisiko bei laufenden Absatzgeschäften abzusichern. Gewinne und Verluste, die den effektiven Anteil von Devisentermingeschäften betreffen, werden in der Gesamtergebnisrechnung im sonstigen betrieblichen Ergebnis erfasst. 3.23.2 Absicherung von Zahlungsströmen (Cashflow Hedge)Der effektive Teil der Änderung des beizulegenden Zeitwertes von Derivaten, die sich für Cashflow Hedges eignen und als solche designiert worden sind, wird im sonstigen Ergebnis unter dem Posten "Nettogewinn/(-verlust) aus der Absicherung von Zahlungsströmen (Cashflow Hedges)" erfasst. Die EMAG-Gruppe unterscheidet beim Abschluss von Sicherungsgeschäften zur Absicherung von Zahlungsströmen nicht in Kassa- und Terminkomponente, die Sicherungsbeziehung wird insoweit integriert gesteuert. Daher designiert die EMAG-Gruppe die gesamte Änderung des beizulegenden Zeitwerts des Termingeschäfts (einschließlich der Terminkomponente) als Sicherungsinstrument. Der auf den ineffektiven Teil entfallende Gewinn oder Verlust wird sofort erfolgswirksam erfasst und im Posten "Sonstiges betriebliches Ergebnis" in der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesen. Im sonstigen Ergebnis erfasste Beträge werden in der Periode in die Gewinn- und Verlustrechnung überführt, in der auch das Grundgeschäft erfolgswirksam wird. Der Ausweis in der Konzerngesamtergebnisrechnung erfolgt in demselben Posten, in dem auch das Grundgeschäft ausgewiesen wird. Führt jedoch eine abgesicherte erwartete Transaktion zur Erfassung eines nichtfinanziellen Vermögenswerts oder einer nichtfinanziellen Schuld, werden die zuvor im sonstigen Ergebnis erfassten und im Eigenkapital angesammelten Gewinne und Verluste aus dem Eigenkapital ausgebucht und bei der erstmaligen Ermittlung der Anschaffungskosten des Vermögenswerts oder der Schuld berücksichtigt. Die bilanzielle Abbildung der Sicherungsbeziehung endet, wenn die Gesellschaft die Sicherungsbeziehung auflöst, das Sicherungsinstrument ausläuft, veräußert, beendet oder ausgeübt wird oder sich nicht mehr für Sicherungszwecke eignet. Der vollständige zu diesem Zeitpunkt im sonstigen Ergebnis erfasste und im Eigenkapital angesammelte Gewinn oder Verlust verbleibt im Eigenkapital und wird erst dann erfolgswirksam vereinnahmt, wenn die erwartete Transaktion ebenfalls in der Gesamtergebnisrechnung abgebildet wird. Wird mit dem Eintritt der erwarteten Transaktion nicht mehr gerechnet, wird der gesamte im Eigenkapital erfasste Erfolg sofort in die Gesamtergebnisrechnung überführt. 3.24 Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und aufgegebene GeschäftsbereicheLangfristige Vermögenswerte oder Veräußerungsgruppen werden als zur Veräußerung gehalten klassifiziert, wenn der zugehörige Buchwert überwiegend durch ein Veräußerungsgeschäft und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert wird. Diese Bedingung wird nur dann als erfüllt angesehen, wenn der langfristige Vermögenswert oder die Veräußerungsgruppe im gegenwärtigen Zustand sofort zur Veräußerung verfügbar ist und die Veräußerung hochwahrscheinlich ist. Die Geschäftsführung muss sich zu einer Veräußerung verpflichtet haben. Dabei muss davon ausgegangen werden, dass der Veräußerungsvorgang innerhalb eines Jahres nach einer solchen Klassifizierung abgeschlossen wird. Langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen, die als zur Veräußerung gehalten klassifiziert sind, werden zu dem niedrigeren Betrag ihres ursprünglichen Buchwertes und dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten bewertet. Für den Fall, dass sich der Konzern zu einer Veräußerung verpflichtet hat, die mit einem Verlust der Beherrschung über ein Tochterunternehmen einhergeht, werden sämtliche Vermögenswerte und Schulden dieses Tochterunternehmens als zur Veräußerung gehalten klassifiziert, sofern die oben genannten Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Dies gilt unabhängig davon, ob der Konzern einen nicht beherrschenden Anteil an dem früheren Tochterunternehmen nach der Veräußerung zurückbehält oder nicht. Für den Fall, dass sich der Konzern zu einer Veräußerung verpflichtet hat, die zu einem Abgang einer Beteiligung oder eines Teils einer Beteiligung an einem assoziierten Unternehmen führt, wird die Beteiligung oder der Teil der Beteiligung als zur Veräußerung gehalten klassifiziert, sofern die oben genannten Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Die Anwendung der Equity-Methode wird in Bezug auf den zur Veräußerung gehaltenen Anteil ab diesem Zeitpunkt eingestellt. Ein etwaiger zurückbehaltener Teil der Beteiligung an einem assoziierten Unternehmen, der nicht als zur Veräußerung gehalten klassifiziert wurde, ist weiterhin nach der Equity-Methode zu bilanzieren. Der Konzern stellt die Equity-Methode zum Zeitpunkt des Abgangs des als zur Veräußerung gehaltenen klassifizierten Teils der Beteiligung ein, wenn der Abgang dazu führt, dass der Konzern den maßgeblichen Einfluss auf das assoziierte Unternehmen verliert. Nach dem Abgang bilanziert der Konzern sämtliche zurückbehaltene Anteile am assoziierten Unternehmen in Übereinstimmung mit IFRS 9, es sei denn, die zurückbehaltenen Anteile führen dazu, dass weiterhin ein assoziiertes Unternehmen vorliegt. In diesem Fall wird die Equity-Methode weiter angewendet. Siehe hierzu die Ausführungen im gleichen Gliederungspunkt zur Bilanzierung von Beteiligungen an assoziierten Unternehmen. 3.25 Zuwendungen der öffentlichen HandZuwendungen der öffentlichen Hand (IAS 20) werden zu ihrem beizulegenden Zeitwert erfasst, wenn mit großer Sicherheit davon auszugehen ist, dass die Zuwendung erfolgen wird und der Konzern die notwendigen Bedingungen für den Erhalt der Zuwendung erfüllt. Öffentliche Zuwendungen für Kosten werden über den Zeitraum erfasst, in dem die entsprechenden Kosten, für deren Kompensation sie gewährt wurden, anfallen. Öffentliche Zuwendungen für Investitionen werden bei der Feststellung des Buchwerts des Vermögenswertes abgesetzt. 4. Bedeutende bilanzielle Ermessensspielräume und Hauptquellen von SchätzungsunsicherheitenBei der Anwendung der in Abschnitt 3 dargestellten Konzernbilanzierungs- und -bewertungsmethoden muss die Geschäftsführung in Bezug auf die Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden, die nicht ohne Weiteres aus anderen Quellen ermittelt werden können, Sachverhalte beurteilen, Schätzungen anstellen und Annahmen treffen. Die Schätzungen und die ihnen zu Grunde liegenden Annahmen resultieren aus Vergangenheitserfahrungen sowie weiteren als relevant erachteten Faktoren. Die tatsächlichen Werte können von den Schätzungen abweichen. Die den Schätzungen zugrundeliegenden Annahmen unterliegen einer regelmäßigen Überprüfung. Schätzungsänderungen werden, sofern die Änderung nur eine Periode betrifft, nur in dieser berücksichtigt. Falls die Änderungen die aktuelle sowie die folgenden Berichtsperioden betreffen, werden diese entsprechend in dieser und den folgenden Perioden berücksichtigt. 4.1 Bedeutende Ermessensausübung der Geschäftsführung bei der Anwendung der Bilanzierungs- und BewertungsmethodenNachfolgend sind die bedeutenden Ermessensausübungen aufgezeigt, welche die Geschäftsführung im Rahmen der Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Konzerns vorgenommen hat, sowie die wesentlichen Auswirkungen dieser Ermessensausübungen auf die im Konzernabschluss ausgewiesenen Beträge. Von der Darstellung ausgenommen sind solche Ermessenausübungen, die Schätzungen beinhalten. 4.1.1 Abgrenzung KonsolidierungskreisIm Zusammenhang mit der Abgrenzung des Konsolidierungskreises werden unwesentliche Tochterunternehmen nicht im Rahmen der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen. 4.1.2 Aktivierung von latenten Steuern auf VerlustvorträgeBei der Ermittlung der aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge wurden neben den steuerlichen Regelungen zur Entwicklung von Verlustvorträgen auch die zukünftige Nutzbarkeit der steuerlichen Verlustvorträge aufgrund gegenwärtiger Planungsrechnungen durch das Management gewürdigt und bei der Aktivierung von latenten Steuern entsprechend berücksichtigt. 4.1.3 Selbst erstellte immaterielle VermögenswerteIm Geschäftsjahr sind erneut selbst erstellte Vermögenswerte aktiviert worden. Die Geschäftsführung hat in diesem Zusammenhang die Voraussetzungen, die notwendigerweise erfüllt sein müssen, um eine Aktivierung vorzunehmen, überprüft. Insbesondere hat sie die positive Absicht und Fähigkeit des Konzerns bestätigt, die Vermögenswerte fertigzustellen und künftig durch Nutzung oder Verkauf einen wirtschaftlichen Nutzen zu erzielen. Die Abgrenzung der Forschungs- und Entwicklungskosten wird entsprechend der internen Anforderungen an Entwicklungsprojekte auf Basis des direkten Produktbezugs- und der Marktorientierung der Entwicklung vorgenommen. Der Buchwert der selbst erstellten immateriellen Vermögenswerte beträgt zum Bilanzstichtag T-EURO 25.258 (im Vorjahr: T-EURO 48.435). Die aktivierten Entwicklungskosten werden über den voraussichtlichen Produktzyklus zwischen fünf und acht Jahren planmäßig abgeschrieben. Sobald Ereignisse oder Änderungen der Umstände darauf hinweisen, dass der Buchwert möglicherweise nicht mehr erzielbar ist, werden die aktivierten Entwicklungskosten auf Wertminderung überprüft. Ein Wertminderungsaufwand wird in Höhe des Betrags erfasst, um den der Buchwert der aktivierten Entwicklungskosten seinen erzielbaren Wert übersteigt. Der erzielbare Wert wird dabei aus den künftig erwarteten Zahlungsströmen der entsprechenden Maschinentypen und Maschinenkonzepte hergeleitet. In 2020 wurden im Zusammenhang mit der Neuausrichtung der Gruppe und im Rahmen der Redimensionierung des Geschäftsvolumens außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von T-EURO 27.721 vorgenommen. Diese betreffen insbesondere die Technologie "Drehen". Im Berichtsjahr 2021 waren außerplanmäßigen Abschreibungen auf selbst erstellte Vermögenswerte in Höhe von T-EURO 442 erforderlich. 4.1.4 RestrukturierungsrückstellungenEine Rückstellung für Restrukturierungsmaßnahmen wird erfasst, sobald der Konzern einen detaillierten und formalen Restrukturierungsplan genehmigt hat und die Restrukturierungsmaßnahmen entweder begonnen haben oder öffentlich angekündigt wurden. Im Rahmen der Redimensionierung des Geschäftsvolumens der Gruppe waren wesentliche Personalmaßnahmen zur nachhaltigen Kapazitätsanpassung sowie mehrere Standortverlagerungen erforderlich, mit deren Umsetzung im Laufe des Jahres 2020 begonnen wurde. Die geschätzten Restrukturierungskosten, für die zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 Restrukturierungsrückstellungen gebildet wurden, mit insgesamt T-EURO 27.872 enthalten hauptsächlich Leistungen an Arbeitnehmer aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und basieren auf einem detaillierten Restrukturierungplan. Die Restrukturierungsmaßnahmen wurden in 2021 nahezu vollständig abgeschlossen. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2021 belaufen sich die Restrukturierungsrückstellungen auf insgesamt T-EURO 727 und betreffen ausschließlich Leistungen an Arbeitnehmer aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, die im Jahresverlauf 2022 ausbezahlt werden. Zum Bilanzstichtag des Vorjahres bestanden Schätzunsicherheiten bezüglich dem tatsächlichen Ausgang von arbeitsrechtlichen Verfahren und laufenden Verhandlungen vor betriebsverfassungsrechtlichen Einigungsstellen. Diese Schätzunsicherheiten bestehen zum 31. Dezember 2021 nicht mehr. 4.1.5 Unternehmenszusammenschlüsse (Ermittlung des Unterschiedsbetrags)Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene identifizierte Vermögenswerte sowie übernommene Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten werden zu ihrem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt bewertet. Dabei werden insbesondere bei der Bestimmung von Abwertungen von Vermögenswerten und Eventualverpflichtungen anhand von künftige Erwartungen vorgenommen. Dabei hat die Geschäftsleitung bestmögliche Erkenntnisse bei der Beurteilung eingesetzt. 4.2 Hauptquellen von SchätzungsunsicherheitenIm Folgenden werden die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie die sonstigen wesentlichen Quellen von Schätzungsunsicherheiten zum Ende der Berichtsperiode angegeben, durch die ein beträchtliches Risiko entstehen kann, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der ausgewiesenen Vermögenswerte und Schulden erforderlich wird. 4.2.1 Wertminderung des Geschäfts- oder FirmenwertesFür die Bestimmung des Vorliegens einer Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwertes ist es erforderlich, den Nutzungswert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, welcher der Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet worden ist, zu ermitteln. Die Berechnung des Nutzungswerts bedarf der Schätzung künftiger Cashflows aus der zahlungsmittelgenerierenden Einheit sowie eines geeigneten Abzinsungssatzes für die Barwertberechnung. Der Buchwert des Geschäfts- oder Firmenwertes betrug zum 31. Dezember 2021 T-EURO 8.244 (im Vorjahr: T-EURO 9.115). Die Zuordnung des Geschäfts- oder Firmenwerts erfolgt anhand der Geschäftsfelder der EMAG-Gruppe. Diese sind historisch 1) Drehen, Fräsen, Schleifen, 2) Laser, Anwärm- und Fügetechnologie, 3) Verzahnungen, 4) Ölfeld und Big Parts, 5) Induktionswärmen und -härten sowie 6) Elektrochemische Behandlung. Im Geschäftsjahr 2020 wurde das Geschäftsfeld "Ölfeld und Big Parts" im Rahmen der Redimensionierung des Geschäftsvolumens der Gruppe in das Geschäftsfeld "Drehen, Fräsen, Schleifen" integriert. Im Geschäftsjahr 2021 wurden sämtliche Geschäftsanteile an der EMAG ELDEC Induction GmbH, Dornstetten, und damit der wesentliche Bestandteil des Geschäftsfelds "Induktionswärmen und -härten" an einen konzernfremden Dritten veräußert. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2021 verbleiben somit vier Geschäftsfelder der EMAG-Gruppe: 1) Drehen, Fräsen, Schleifen, 2) Laser, Anwärm- und Fügetechnologie, 3) Verzahnungen, 4) Elektrochemische Behandlung. Die beiden neu im Geschäftsjahr 2021 erworbenen Geschäftsbetriebe der Unternehmen Samputensili Machine Tools und Samputensili CLC in Italien sind dem Geschäftsfeld "Verzahnungen" zuzuordnen. 4.2.2 Auftragsbezogene RückstellungenFür Maschinenaufträge bildet der Konzern auftragsbezogene Rückstellungen für im Zusammenhang mit diesen Aufträgen noch anfallende Kosten. Dabei sind teilweise Einschätzungen über die künftige Entwicklung dieser Projekte und Preissteigerungen vorzunehmen. Dies betrifft im Wesentlichen den zeitlichen Verlauf, die noch ausstehenden Aufwendungen sowie künftige Gewährleistungsansprüche der Kunden. Diese Einschätzungen haben insbesondere Auswirkungen auf die Nachlaufkosten-, die Drohverlust-, die Gewährleistungs- und die Rückstellung für Konventionalstrafen. Die Einschätzung basiert dabei auf den Erfahrungen der Vergangenheit sowie auf den Erkenntnissen der Projektverantwortlichen im Zuge der laufenden Überwachung der Aufträge und wird regelmäßig aktualisiert. Dies soll eine sachgerechte Ermittlung und eine angemessene Rückstellungsbildung sicherstellen. Der Konzern weist zum 31. Dezember 2021 auftragsbezogene Rückstellungen von T-EURO 46.400 (im Vorjahr: T-EURO 58.230) aus, davon für Nachlaufkosten, insbesondere für Aufstellung und Inbetriebnahme von T-EURO 13.590 (im Vorjahr: T-EURO 23.197), für Gewährleistung T-EURO 11.531 (im Vorjahr: T-EURO 11.762), für ausstehende Rechnungen T-EURO 8.283 (im Vorjahr: T-EURO 7.948), Rückstellungen für Provisionen T-EURO 4.263 (im Vorjahr EURO 5.500) sowie für drohende Verluste T-EURO 5.293 (im Vorjahr: T-EURO 6.433). 4.2.3 UmsatzrealisierungIm Rahmen der zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung wenden die Konzerngesellschaften bei der Realisierung von Umsätzen die Percentage-of-Completion-Methode (POC) an. Voraussetzung zur Anwendung dieser Methode, insbesondere einer in diesem Zusammenhang vorgenommenen Realisierung von Auftragsmargen, ist eine zuverlässige Einschätzung der Kosten der jeweiligen Projekte. Diese Kosten werden bereits bei der Auftragsannahme mittels einer Vorkalkulation eingeschätzt und im Rahmen der Auftragsbearbeitung laufend überwacht und gegebenenfalls angepasst. Die Ermittlung des Fertigstellungsgrades erfolgt inputbasiert in Anwendung der Cost-to-cost-Methode, also dem Verhältnis der bereits angefallenen zu den erwarteten gesamten Auftragskosten. 4.2.4 Bewertung von FinanzinstrumentenIm Konzern werden zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts von verschiedenen Finanzinstrumenten Bewertungsverfahren benutzt, deren Inputs nicht auf beobachtbaren Marktdaten basieren. In den im Rahmen des IFRS 13 vorgenommenen Angaben (vgl. Abschnitt "Berichterstattung zu Finanzinstrumenten) sind detaillierte Informationen über die zugrundeliegenden wesentlichen Annahmen zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts sowie eine detaillierte Sensitivitätsanalyse für diese Annahmen enthalten. Die Geschäftsführung geht davon aus, dass die gewählten Bewertungsverfahren und zugrundeliegenden Annahmen angemessen für die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts von Finanzinstrumenten sind. 5. JahresfehlbetragDer Jahresfehlbetrag ist den Gesellschaftern wie folgt zuzurechnen:
Der Konzernabschluss weist als Anteile nicht beherrschender Gesellschafter 5,2% der Anteile an der EMAG Systems GmbH aus, die nicht dem neuen Mutterunternehmen EMAG GmbH & Co. KG zuzurechnen sind. Damit ist das Jahresergebnis grundsätzlich aufzuteilen auf das Mutterunternehmen EMAG GmbH & Co. KG und auf die nicht beherrschenden Gesellschafter. Das Jahresergebnis enthält die nachfolgenden wesentlichen Posten. 5.1 UmsatzerlöseDie Aufgliederung der Konzernumsatzerlöse stellt sich wie folgt dar:
Der Konzern rechnet damit, dass 100% des Transaktionspreises, der den nicht erfüllen Leistungsverpflichtungen zum 31. Dezember 2021 zugeordnet wird, in der nächsten Berichtsperiode als Erlös erfasst wird (T-EURO 148.850). Die Umsatzerlöse gliedern sich nach geographischen Märkten wie folgt:
5.2 Sonstiges betriebliches Ergebnis
Mit Wirkung zum 1. August 2020 wurde sämtliche Anteile an der Scherer Feinbau GmbH von der EMAG-Gruppe übernommen. Bei der Erstkonsolidierung ergab sich nach abermaliger Überprüfung gemäß IFRS 3.36 ein passiver Unterschiedsbetrag, der im Vorjahr als Gewinn aus einem Unternehmenserwerb zu einem Preis unter dem Marktwert ("bargain puchchase") im sonstigen betrieblichen Ergebnis ausgewiesen ist. Bei den Corona-bedingten Zuschüssen (USA) handelt es sich um Zuwendungen der öffentlichen Hand in Form eines Darlehenserlasses. Bei den Restrukturierungsaufwendungen handelt es sich um Aufwendungen im Rahmen der Neuausrichtung und der Redimensionierung des Geschäftsvolumens sowie in diesem Zusammenhang auch von Personalkapazitätsanpassungen in der EMAG-Gruppe. Im laufenden Geschäftsjahr betreffen die Restrukturierungsaufwendungen Rechts- und Beratungskosten mit T-EURO 16.578, die im Zusammenhang mit der Sanierung der EMAG-Gruppe angefallen sind, sowie mit T-EURO 3.202 Personalaufwendungen aus Anlass der Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Im Vorjahr beinhalten die Restrukturierungsaufwendungen mit T-EURO 29.552 Personalaufwendungen aus Anlass der Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie mit T-EURO 1.819 übrige Restrukturierungskosten, insbesondere Rechts- und Beratungskosten sowie interne Umzugskosten für Standortverlagerungen. Die Entwicklungszuschüsse 2020 enthielten Zuschüsse eines nahestehenden Unternehmens in Höhe von umgerechnet T-EURO 3.134. Die in 2020 gewährten coronabedingten Darlehen in den USA wurden im laufenden Geschäftsjahr auf Antrag in einen Zuschuss umgewandelt (sogennante "Forgiveness") und somit erfolgswirksam vereinnahmt. 5.3 Abschreibungen
Die Wertminderungen im laufenden Geschäftsjahr betreffen die neben der Wertminderung von Sachanlagevermögen (T-EURO 1.335) auch Wertminderungen auf immateriellen Vermögenswerten (T-EURO 442). Die Wertminderungen bei den immateriellen Vermögenswerten betreffen insbesondere in der Vergangenheit aktivierte Entwicklungskosten im Bereich der elektrochemischen Behandlung. Bei den Sachanlagen betreffen die Wertminderungen bereits aktivierte Aufwendungen aus einem letztlich nicht durchgeführten Bauvorhabens im Zusammengang mit einer Standortschließung. Die Wertminderungsaufwendungen sind mit T-EURO 552 in den Herstellungskosten, mit T-EURO 308 in den Vertriebsaufwendungen, mit T-EURO 475 in den Verwaltungskosten und mit T-EURO 442 in den Entwicklungskosten enthalten. Die Wertminderungen im Vorjahr betrafen die Abwertung von aktivierten Entwicklungskosten im Zusammenhang mit der Neuausrichtung der Gruppe und der Redimensionierung des Geschäftsvolumens. Die wertgeminderten Entwicklungskosten betrafen im Wesentlichen Maschinenkonzepte und -typen im Bereich der Drehtechnologie. Der Ausweis in der Gesamtergebnisrechnung erfolgt im Bereich Forschung und Entwicklung. 5.4 Wertminderungen von finanziellen Vermögenswerten
Die Wertminderungen betreffen im Wesentlichen zweifelhafte bzw. nicht mehr einbringliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, da mit einem Zahlungseingang voraussichtlich nicht mehr zu rechnen ist. Im Geschäftsjahr ergibt sich per Saldo eine Auflösung von Wertminderungen aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, da entgegen der ursprünglichen Annahmen Zahlungseingänge auf wertgeminderte zweifelhafte Forderungen erfolgt sind. Im Geschäftsjahr wurde zudem ein unbesichertes nachrangiges Darlehen in Höhe von T-EURO 2.500 vollständig aufwandswirksam abgewertet, das einem sonstigen Unternehmen gewährt wurde, an dem die EMAG-Gruppe eine Minderheitsbeteiligung hält. In diesem Zusammengang wurden auch ausstehende Zinsforderungen in Höhe von T-EURO 175 aufwandswirksam abgewertet. 5.5 Aufwendungen aus Leistungen an Arbeitnehmer
Die Leistungen an Arbeitnehmer nach Beendigung des Dienstverhältnisses betrugen im Geschäftsjahr 2021 T-EURO 32 (im Vorjahr: T-EURO 6). Die Leistungen an Arbeitnehmer des laufenden Geschäftsjahres sind Erträge aus Zuwendungen der öffentlichen Hand in Höhe von T-EURO 1.821 (im Vorjahr: T-EURO 5.335) enthalten. Bei den Zuwendungen handelt es sich um die Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen im Rahmen der Kurzarbeit. 5.6 Materialaufwand
5.7 Sofort aufwandswirksam erfasste Forschungs- und EntwicklungskostenIm Geschäftsjahr 2021 sind Forschungs- und Entwicklungskosten von T-EURO 21.994 (im Vorjahr: T-EURO 51.342) angefallen. Darin enthalten sind im Geschäftsjahr aktivierte selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte in Höhe von T-EURO 6.379 (im Vorjahr: T-EURO 9.977), so dass im Geschäftsjahr ein Betrag von T-EURO 15.615 (im Vorjahr: T-EURO 41.365) aufwandswirksam erfasst ist. Darüber hinaus sind im Geschäftsjahr Abschreibungen auf selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte des Anlagevermögens in Höhe von T-EURO 6.311 (im Vorjahr: T-EURO 5.496) sowie Wertminderungen in Höhe von T-EURO 442 (im Vorjahr T-EURO 27.721) aufwandswirksam in der Gesamtergebnisrechnung enthalten. Zu den Wertminderungen vgl. 5.3. 5.8 Finanzergebnis5.8.1 Finanzerträge
Die Dividendenerträge betreffen im laufenden Geschäftsjahr erfolgte Ausschüttungen eines nicht konsolidierten Tochterunternehmens. Nachstehend erfolgt eine Analyse von nach Bewertungskategorien aufgegliederten Finanzierungserträgen aus finanziellen Vermögenswerten:
Erträge aus als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten sind im sonstigen betrieblichen Ergebnis enthalten. 5.8.2 Finanzierungsaufwendungen
Im Rahmen des neuen Finanzierungskonzepts entsprechend der Sanierungsvereinbarung erfolgte die ergebniswirksame Auflösung der bisher abgegrenzten Transaktionskosten in Höhe von T-EURO 420. Die neu angefallenen Transaktionskosten in Höhe von T-EURO 5.697 wurden entsprechend der Effektivzinsmethode abgegrenzt und werden über die Laufzeit der neuen Finanzierung erfolgswirksam aufgelöst. Der deutliche Anstieg der Finanzierungsaufwendungen im Geschäftsjahr ist in erster Linie auf die neu abgeschlossene Sanierungsvereinbarung und -finanzierung zurückzuführen. Siehe hierzu insbesondere die Erläuterungen im Abschnitt "Finanzverbindlichkeiten". 5.9. Ertragsteuern5.9.1 In der Gewinn- und Verlustrechnung erfasste Ertragsteuern
Der Steuerertrag kann wie folgt auf den Periodenerfolg übergeleitet werden:
Der für die oben dargestellte Überleitungsrechnung der Jahre 2021 und 2020 angewendete Steuersatz entspricht dem von Unternehmen in Deutschland zu leistenden Unternehmenssteuersatz von 29 % auf steuerbare Gewinne. Dieser beinhaltet Körperschaftsteuer von 15 %, Solidaritätszuschlag von 1 % sowie Gewerbesteuer von 13 %. 5.9.2 Im sonstigen Ergebnis erfasste Ertragsteuern
5.9.3 Laufende Steuererstattungsansprüche und -schulden
5.9.4 Bestand latenter SteuernDie latenten Steueransprüche und -schulden stellen sich in der Konzernbilanz wie folgt dar:
5.9.5 Ungenutzte steuerliche VerlusteDer Ansatz von aktiven latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge erfolgte nur, soweit aufgrund der gegenwärtigen Planung die entsprechende Nutzung im Rahmen des Prognosezeitraums als wahrscheinlich angenommen wird. Dadurch bestanden im Geschäftsjahr 2021 im Inland körperschaftsteuerliche Verlustvorträge in Höhe von T-EURO 101.761 (im Vorjahr: T-EURO 119.574) und gewerbesteuerliche Verlustvorträge in Höhe von T-EURO 75.527 (im Vorjahr: T-EURO 90.993), für die keine aktiven latenten Steuern gebildet wurden. Für Verlustvorträge im Ausland von T-EURO 4.813 (im Vorjahr: T-EURO 0) wurden keine aktiven latenten Steuern gebildet. 5.9.6 Nicht erfasste temporäre Differenzen aus Beteiligungen und AnteilenAuf temporäre Unterschiedsbeträge aus Anteilen an Tochterunternehmen von T-EURO 125.771 (im Vorjahr: T-EURO 95.309) wurden keine latenten Steuerverbindlichkeiten bilanziert, da es nicht wahrscheinlich ist, dass sich diese temporären Differenzen in absehbarer Zeit umkehren werden und der zeitliche Verlauf der Auflösung nur vom Mutterunternehmen gesteuert werden kann. Auf temporäre Differenzen aus assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen in Höhe von T-EURO - 5.463 (im Vorjahr: T-EURO - 2.986) wurden entsprechend IAS 12.39 keine latenten Steuern angesetzt. 6. Aufgegebene Geschäftsbereiche
Mit Wirkung zum 31. Dezember 2021 - 24:00 Uhr bzw. 1. Januar 2022 - 0:00 Uhr (Mitternachtsgeschäft) hat die EMAG Systems GmbH, Salach, sämtliche Geschäftsanteile an der EMAG ELDEC Induction GmbH, Dornstetten, an einen konzernfremden Dritten veräußert. Sämtliche Erträge und Aufwendungen der EMAG ELDEC Induction GmbH im Rahmen des geschäftlichen Liefer- und Leistungsverkehrs im Geschäftsjahr 2021 sind in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung in den fortgeführten Geschäftsbereichen enthalten, da die Entscheidung zum Verkauf der EMAG ELDEC Induction GmbH erst kurzfristig vor dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2021 getroffen wurde. Die Endkonsolidierung bzw. der Abgang sämtlicher Vermögenswerte und Schulden der EMAG ELDEC Induction GmbH, Dornstetten, wurde im Geschäftsjahr 2021 zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2021 erfasst. Der Veräußerungs- bzw. Entkonsolidierungsverlust lässt sich folgt ermitteln:
Der entstandene Veräußerungs- bzw. Endkonsolidierungsverlust ist im Posten "Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen" enthalten. Der EMAG-Gruppe sind aus dem Verkauf der EMAG ELDEC Induction GmbH im Geschäftsjahr 2021 Zahlungsmittel in Höhe von T-EURO 2.099 zugeflossen. Für das Geschäftsjahr 2022 werden weitere Zahlungsmittelzuflüsse in Höhe von T-EURO 3.192 erwartet. 7. Sachanlagen, Nutzungsrechte und immaterielle VermögenswerteENTWICKLUNG DES KONZERNANLAGEVERMÖGENS FÜR DIE ZEIT VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2021
ENTWICKLUNG DES KONZERNANLAGEVERMÖGENSFÜR DIE ZEIT VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2020
Zur besseren Einsicht in die Altersstruktur der Vermögenswerte wurden die Übernahmewerte aus Konsolidierungskreisänderung brutto dargestellt. 7.1 SachanlagenDie folgenden wirtschaftlichen Nutzungsdauern wurden - soweit abnutzbare Vermögenswerte vorlagen - für die Ermittlung der Abschreibungen zugrunde gelegt:
7.2 Nutzungsrechte und LeasingDie folgenden Angaben betreffen Informationen zu Leasingverhältnissen, in denen der Konzern Leasingnehmer ist. Die in der Bilanz erfassten Beträge im Zusammenhang mit Leasingverpflichtungen stellen sich wie folgt dar:
Die Leasingverbindlichkeiten zum 31. Dezember 2021 haben in Höhe von T-EURO 2.866 eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren. Die Verpflichtungen aus den Leasingvereinbarungen sind durch Eigentumsvorbehalt des Leasinggebers an den Leasinggegenständen besichert. Die in der Gesamtergebnisrechnung erfassten Beträge im Zusammenhang mit Leasingverpflichtungen stellen sich wie folgt dar:
Die Gesamtauszahlung für Leasing im Geschäftsjahr 2021 betrug T-EURO 10.249 (im Vorjahr: T-EURO 12.056). 7.3 Geschäfts- oder FirmenwertDer Geschäfts- oder Firmenwert wurde zum Zwecke der Wertminderungsprüfung den folgenden zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet:
Im Geschäftsjahr 2020 wurde das Geschäftsfeld "Ölfeld und Big Parts" in das Geschäftsfeld "Drehen, Fräsen, Schleifen" integriert. Im Geschäftsjahr 2021 wurden sämtliche Geschäftsanteile an der EMAG ELDEC Induction GmbH, Dornstetten, und damit der wesentliche Bestandteil des das Geschäftsfelds "Induktionswärmen und -härten" an einen konzernfremden Dritten veräußert. Die beiden neu im Geschäftsjahr 2021 erworbenen Geschäftsbetriebe der Unternehmen Samputensili Machine Tools und Samputensili CLC in Italien sind dem Geschäftsfeld "Verzahnungen" zuzuordnen. Der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit wurde durch eine Nutzungswertberechnung auf Grundlage von Zahlungsstrom-Prognosen aus durch das Management bewilligten Finanzbudgets und einem Abzinsungssatz von 7,64 % p. a. (im Vorjahr: 7,60 % p. a.) bestimmt. Zu den wesentlichen Annahmen, auf denen die Ermittlung des Nutzungswerts durch das Management beruht, gehören im Wesentlichen intern ermittelte Annahmen zur Preis- und Auftragsentwicklung, zu den Umsatzerlösen und zum EBIT. Diese Annahmen spiegeln hauptsächlich künftige Markterwartungen sowie Erfahrungen aus der Vergangenheit wider. Die Zahlungsstrom-Prognosen basieren auf einer Detailplanung für das jeweils folgende Geschäftsjahr auf der Basis der Umsatzplanung und der erwarteten Preisentwicklung bei Material- und sonstigen betrieblichen Aufwendungen sowie der erwarteten Gehaltsentwicklung. Diese Planung wird für die zwei darauffolgenden Geschäftsjahre entsprechend der erwarteten Umsatz- und Preistrends fortgeschrieben. Für die darauffolgenden Jahre (ewige Rente) wird ein nachhaltig erzielbarer Zahlungsmittelüberschuss angesetzt, es wird eine langfristige Wachstumsrate von 1,15 % (im Vorjahr: 1,10 %) unterstellt. Eine negative Veränderung der wesentlichen Grundannahmen, auf denen die Bestimmung des erzielbaren Betrags basiert, um jeweils 5 % führt nicht dazu, dass der kumulierte Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten deren jeweiligen kumulierten erzielbaren Betrag übersteigt. 7.4 Sonstige immaterielle VermögenswerteDie folgenden wirtschaftlichen Nutzungsdauern wurden für die Ermittlung der Abschreibungen zugrunde gelegt:
8. TochterunternehmenEinzelheiten zu den Tochterunternehmen zum 31. Dezember 2021 sind nachstehend aufgeführt. Im Folgenden werden die in den Konsolidierungskreis im Rahmen der Vollkonsolidierung einbezogenen Konzerngesellschaften dargestellt:
Die EMAG India Private Limited hat aufgrund dortiger lokaler Gegebenheiten mit dem 31. März als einziges Tochterunternehmen einen abweichenden Abschlussstichtag. Der Konsolidierungskreis hat sich zum 31. Dezember 2021 wie folgt geändert: Im Geschäftsjahr 2021 wurde die EMAG Asia Beteiligungs-GmbH, Salach, als weitere Holdinggesellschaft der EMAG-Gruppe gegründet. Die EMAG Systems GmbH, Salach, hat sodann als unmittelbare Gesellschafterin im Rahmen einer Sacheinlage sämtliche Geschäftsanteile an der EMAG (Asia) Investment Limited, Hong Kong, in die EMAG Asia Beteiligungs-GmbH, Salach, eingebracht. Mit Vertrag und Wirkung zum 1. Dezember 2021 hat die EMAG Systems GmbH, Salach, sämtliche Geschäftsanteile an der EMAG Leipzig Maschinenfabrik GmbH, Leipzig, von der EMAG Industrial GmbH, Salach, konzernintern erworben. Mit Verschmelzungsurkunde vom 1. Dezember 2021 und wirtschaftlicher Rückwirkung zum 1. Januar 2021 wurde die EMAG Leipzig Maschinenfabrik GmbH, Salach, sodann auf die EMAG Maschinenfabrik GmbH, Salach, verschmolzen. Die Verschmelzung wurde mit Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden Gesellschaft EMAG Maschinenfabrik GmbH, Salach, am 20. Dezember 2021 wirksam. Mit Verschmelzungsurkunde vom 1. Dezember 2021 und wirtschaftlicher Rückwirkung zum 1. Januar 2021 wurde die Scherer Feinbau GmbH, Alzenau, auf die EMAG Maschinenfabrik GmbH, Salach, verschmolzen. Die Verschmelzung wurde mit Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden Gesellschaft EMAG Maschinenfabrik GmbH, Salach, am 7. Dezember 2021 wirksam. Mit Wirkung zum 31. Dezember 2021 - 24:00 Uhr bzw. 1. Januar 2022 - 0:00 Uhr (Mitternachtsgeschäft) hat die EMAG Systems GmbH, Salach, sämtliche Geschäftsanteile an der EMAG ELDEC Induction GmbH, Dornstetten, an einen konzernfremden Dritten veräußert. Die Endkonsolidierung bzw. der Abgang sämtlicher Vermögenswerte und Schulden der EMAG ELDEC Induction GmbH, Dornstetten, wurde im Geschäftsjahr 2021 zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2021 erfasst. Erwerb von GeschäftsbetriebenIm Geschäftsjahr 2020 wurde die EMAG SU S.r.l., Mailand, Italien, als weiteres Technologieunternehmen der EMAG-Gruppe gegründet. Mit Wirkung zum 29. März 2021 wurden die beiden Geschäftsbetriebe der Unternehmen Samputensili Machine Tools und Samputensili CLC in Italien im Rahmen eines Asset Deals übernommen und rechtlich in die EMAG SU S.r.l., Mailand, Italien, eingebunden. Dadurch baut die EMAG-Gruppe sein Technologiespektrum um die Verzahn-Verfahren "Schaben", "Wälzstoßen", "Zahnflankenschleifen" sowie mit "Profilschleifen" und "Wälzschleifen" aus. Weiterhin wird ein zusätzlicher Kundenkreis hinzugewonnen. Erworbene Vermögenswerte und Schulden, die zum Erwerbszeitpunkt angesetzt wurden
Mit dem Erwerb erstandener Geschäfts- oder Firmenwert
Der Nettoabfluss von Zahlungsmitteln aus dem Asset Deal betrug in Höhe von T-EURO 5.227. Im Jahresergebnis der EMAG-Gruppe sind T-EURO - 2.840 aus der Einbeziehung der EMAG SU S.r.l.. Mailand (Italien) enthalten. Die Umsatzerlöse der EMAG-Gruppe des aktuellen Geschäftsjahres beinhalten T-EURO 11.952 (davon konzernintern T-EURO 2.316) der EMAG SU S.r.l.. Mailand (Italien). Der Unternehmenszusammenschluss zum 29. März 2021 erfolgte in Form eines Asset Deals. Da keine weitergehenden Informationen verfügbar sind, werden keine "Pro forma"-Angaben des Unternehmenszusammenschlusses zum 1. Januar 2021 vorgenommen. Die beiden neu erworbenen Geschäftsbetriebe sind der zahlungsmittelgenerierenden Einheit bzw. dem Geschäftsfeld "Verzahnungen" zuzuordnen. Folgende Gesellschaften wurden zum 31. Dezember 2021 wegen geringfügiger Bedeutung nicht in die Konsolidierung einbezogen:
* Verkürztes Geschäftsjahr zum 31.
August 2021 aufgrund der Liquidation der Gesellschaft.
In der zweiten Jahreshälfte 2021 wurde die Vertriebsgesellschaft EMAG (UK) Ltd., Milton Keynes, Großbritannien, aufgelöst bzw. liquidiert. Im Rahmen des dargestellten Asset Deals der beiden Geschäftsbetriebe der Unternehmen Samputensili Machine Tools und Samputensili CLC in Italien wurden auch 85% der Geschäftsanteile an der Star-SU India Pvt. Ltd., Pune, Indien, übernommen. Diese Gesellschaft ist aus Sicht der EMAG-Gruppe unwesentlich und soll zeitnahe abgewickelt bzw. in die bestehende Vertriebsgesellschaft EMAG India Private Limited, Bangalore, Indien, integriert werden. 9. Beteiligungen an assoziierten Unternehmen bzw. GemeinschaftsunternehmenEinzelheiten zu den assoziierten Unternehmen bzw. Gemeinschaftsunternehmen sind nachstehend zu entnehmen:
Bei der TAKAMAZ-EMAG CO., LTD. handelt es sich um ein Gemeinschaftsunternehmen, das EMAG-Maschinen und Service auf dem japanischen Markt anbietet. Bei der anacision GmbH, Karlsruhe, handelt es sich um ein assoziiertes Unternehmen, das auf dem Feld des Data Science Consultings tätig ist. Bei der KmB Technologie GmbH, Zerbst, handelt es sich um ein assoziiertes Unternehmen, das sich mit der Herstellung von Teilen, Komponenten, Baugruppen und Systemen für die Fahrzeug- und Elektroindustrie sowie den Maschinenbau beschäftigt. Nachstehend findet sich eine Zusammenfassung von Finanzinformationen zu den assoziierten Unternehmen bzw. Gemeinschaftsunternehmen des Konzerns:
Im Vorjahr stellten sich die Finanzinformationen zu den assoziierten Unternehmen bzw. Gemeinschaftsunternehmen des Konzerns wie folgt dar:
10. Sonstige finanzielle VermögenswerteDie sonstigen finanziellen Vermögenswerte stellen sich wie folgt dar:
Da die Geschäftsleitung die Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen als strategisches Investment betrachtet, erfolgte die Bewertung erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert. Im Vorjahr wurde bei einer Beteiligung (GEFERTEC GmbH, Berlin) ein Wertminderungsbedarf in Höhe von T-EURO 1.000 ermittelt. Der beizulegende Zeitwert wurde anhand eines aktuellen unter fremden Dritten verhandelten Umwandlungsangebotes für das bestehende Nachrangdarlehen in neue Geschäftsanteilen ermittelt (Level 3). Im Geschäftsjahr 2021 wurden mit dem Merheitseigentümer dieser Beteiligung Verhandlungen über einen Verkauf sämtlicher von der EMAG-Gruppe gehaltenen Geschäftsanteile geführt. Der vertraglich festgelegte Verkaufspreis aufgrund einer vorliegenden Put-Option für die EMAG-Gruppe beträgt T-EURO 2.500 (Level 3). Dementsprechend wurde ein Wertaufholungsbedarf in Höhe von T-EURO 1.000 ermittelt. Die Änderung des beizulegenden Zeitwerts wurde jeweils erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst. Im Zusammenhang mit der Auflösung bzw. Liquidation der EMAG (UK) Ltd., Milton Keynes, Großbritannien, hat sich kein nennenswertes Auflösungs- bzw. Liquidationsergebnis ergeben. Bei der EMAG OOO, Moskau, erfolgte im Berichtsjahr 2021 eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln in Höhe von T-EURO 113. Die Kredite an sonstige Unternehmen betreffen mit T-EURO 3.400 Finanzforderungen gegen die EMAG ELDEC Induction GmbH, Dornstetten, aufgrund des zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2021 gekündigten Cashpool-Vertrags. Die Rückzahlung ist in 2022 erfolgt. Bezüglich der Kredite an nahestehende Unternehmen oder Personen wird auf die Ausführungen unter "Darlehen an nahestehende Unternehmen und Personen" im Abschnitt "Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen" verwiesen. 11. Sonstige Vermögenswerte
12. Vorräte
Im Geschäftsjahr 2021 wurden Vorräte i. H. v. T-EURO 326.164 (im Vorjahr: T-EURO 358.326) aufwandswirksam erfasst (entspricht "Herstellungskosten des Umsatzes"). Die Summe der aufwandswirksam erfassten Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Vorräte umfasst Abschreibungen auf den Nettoveräußerungspreis i. H. v. T-EURO 29.740 (im Vorjahr: T-EURO 34.448). 13. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte
Zum Geschäftsjahresende 2021 wurden im Rahmen von Factoringvereinbarungen Kundenforderungen in Höhe von T-EURO 18.068 (im Vorjahr T-EURO 10.423) sowie Forderungen aus Anzahlungsanforderungen in Höhe von T-EURO 0 (im Vorjahr T-EURO 3.251) verkauft. Dabei sind alle gemäß IFRS 7.21 relevanten Chancen und Risiken aus den verkauften Forderungen auf den Factor übergegangen. Im Abschluss haben sich die entsprechenden originären Bilanzposten um die verkauften Werte verändert. 14. KapitalanteileDie Kapitalanteile der Kommanditisten in Höhe von T-EURO 43 betreffen das Kommanditkapital des rechtlichen Mutterunternehmens EMAG GmbH & Co. KG, die wirtschaftlich den Konzernabschluss der EMAG Systems GmbH und die Bilanzansätze hieraus fortführt (vgl. auch den Gliederungspunkt "Tochterunternehmen"). Die EMAG Management GmbH hält als persönlich haftende Gesellschafterin keine Kapitalanteile. 15. Rücklagen
15.1 Allgemeine RücklageDie allgemeine Rücklage beträgt zum 31. Dezember 2021 T-EURO 101.965 (im Vorjahr: T-EURO 101.965). Sie betrifft insbesondere Einzahlungen bei der EMAG Systems GmbH im Zusammenhang mit der Ausgabe neuer Anteile über den Nennwert hinaus sowie notwendige Anpassungen im Zusammenhang mit der Fortführung des bisherigen Konzernabschlusses der EMAG Systems GmbH durch die EMAG GmbH & Co. KG. Darüber hinaus werden hier die Mehrwerte aus der Übernahme von Minderheitenanteilen an Tochterunternehmen verrechnet. 15.2 Rücklage aus Sicherungsgeschäften (Cashflow Hedge Accounting)
Die Rücklage aus Sicherungsgeschäften umfasst Gewinne oder Verluste aus dem effektiven Teil von Cashflow Hedges, die aufgrund von Änderungen im beizulegenden Zeitwert der Sicherungsgeschäfte entstanden sind. Der kumulierte Gewinn oder Verlust aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der Sicherungsgeschäfte, der in der Rücklage aus Sicherungsgeschäften erfasst wurde, wird nur dann erfolgswirksam in die Gesamtergebnisrechnung überführt, wenn das gesicherte Grundgeschäft diese berührt, oder führt im Fall von nicht finanziellen Grundgeschäften entsprechend des angewendeten Bilanzierungsgrundsatzes zu einer Anpassung des Buchwerts. Außerdem werden Beträge in dem Zeitpunkt erfolgswirksam erfasst, in dem die diese Sicherungsgeschäfte eingegangene Unternehmenseinheit den Konsolidierungskreis verlässt. Während des Geschäftsjahres aus dem Eigenkapital erfolgswirksam erfasste Gewinne und Verluste aus Sicherungsgeschäften sind in den folgenden Positionen der Konzerngesamtergebnisrechnung enthalten:
15.3 Rücklage aus der Fremdwährungsumrechnung
Umrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung der funktionalen Währung ausländischer Geschäftsbetriebe in die Berichtswährung des Konzerns (EURO) werden im Konzernabschluss direkt im sonstigen Ergebnis erfasst und in der Rücklage aus der Fremdwährungsumrechnung kumuliert. Zuvor in der Rücklage aus Fremdwährungsumrechnung erfasste Umrechnungsdifferenzen werden erfolgswirksam in die Gesamtergebnisrechnung überführt, wenn ein teilweiser oder vollständiger Verkauf des ausländischen Geschäftsbetriebs erfolgt. 15.4 Rücklage für versicherungsmathematische Gewinne/(Verluste) aus DBO und aus Planvermögen
15.5 Rücklage für erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinvestitionen
Zu weiteren Einzelheiten der Veränderung vgl. unter "10. Sonstige finanzielle Vermögenswerte". 15.6 Gewinnrücklagen
16. Anteile nicht beherrschender Gesellschafter
Die Anteile nicht beherrschender Gesellschafter betreffen 5,2 % der Anteile an der EMAG Systems GmbH, Salach. Diese Anteile sind nicht dem Mutterunternehmen EMAG GmbH & Co. KG, sondern unmittelbar den Kommanditisten der EMAG GmbH & Co. KG zuzurechnen. Für den Teilkonzern EMAG Systems GmbH ergeben sich die folgenden zusammengefassten Finanzinformationen: AKTIVA
17. Finanzverbindlichkeiten und Nachrangdarlehen17.1 Finanzverbindlichkeiten
Zusammenfassung der Vereinbarungen für die KreditaufnahmeUm die langfristige und nachhaltige Entwicklung der EMAG-Gruppe abzusichern, wurde in 2021 gemeinsam mit den Finanzierern der EMAG-Gruppe eine neue Finanzierungsstruktur erarbeitet und auf dieser Basis mit Datum vom 30. Juni 2021 eine entsprechende Sanierungsvereinbarung mit Laufzeit bis zum 30. Juni 2024 abgeschlossen. Das neue Finanzierungskonzept sieht eine weitere Beteiligung aller bestehenden Finanzierer am Finanzierungsbedarf der EMAG-Gruppe vor, insbesondere auch eine Beteiligung der Schuldscheingläubiger, die für Schuldscheindarlehen in Höhe von insgesamt Mio. EURO 16,0 aufgrund "harter" Finanzkennzahlen (Eigenkapitalcovenant) Anfang 2021 ein außerordentliches Kündigungsrecht besessen haben. Das Finanzierungskonzept sieht unter anderem vor, dass sämtliche Darlehen, Kredite und Linien von den (Aval-)Kreditgebern bzw. Schuldscheindarlehensgebern entweder als Unterkreditlinien in den neuen Konsortialkreditvertrag überführt werden oder - sofern das von dem betreffenden gegenwärtigen Kreditgeber bzw. gegenwärtigen Schuldscheindarlehensgeber nicht gewünscht ist - außerhalb des Konsortialkreditvertrages bestehen bleiben, wobei die wesentlichen Regelungen des Refinanzierungskonzeptes einheitlich in dieser Sanierungsvereinbarung vorgesehen werden und für den Konsortialkreditvertrag sowie die verbleibenden bilateralen Kredite und Schuldscheine gleichermaßen gelten. Die EMAG-Gruppe hat sich im Gegenzug bereit erklärt, ein umfangreiches Sicherheitenpaket im Interesse einer Risikoreduktion der Finanzierer zur Verfügung zu stellen. Der Umfang der Sanierungsvereinbarung beträgt zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2021:
In diesem Zusammenhang wurde ein umfangreiches Garanten- und Sicherheitenkonzept umgesetzt:
Die Buchwerte der als Sicherheiten übertragenen Vermögenswerte stellen sich wie folgt dar:
Darüber hinaus bestand auf den Grundstücken der EMAG (China) Machinery Co., Ltd., China eine Höchstbetragsgesamtbürgschaft über 347,09 Mio. CNY (ca. 45 Mio. EURO). Aus Sicht der Geschäftsführung handelt es sich um keine wirksame Grundschuldbestellung. Wir verweisen auf die Ausführungen im Abschnitt "Eventualverpflichtungen". Daneben hat die Geschäftsführung ein Sanierungsgutachten entsprechend den Vorgaben des IDW S 6 in Auftrag gegeben, das die Zukunftsfähigkeit und Sanierungsfähigkeit der EMAG-Gruppe und das beschlossene Turnaround Konzept bestätigt, welches bereits in wesentlichen Teilen umgesetzt ist und ansonsten weiterhin planmäßig in der Umsetzung befindet. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses befindet sich die EMAG-Gruppe weiterhin auf dem Sanierungspfad; die wesentlichen Finanzkennzahlen des Sanierungsgutachtens wurden bisher übertroffen. Die neue Sanierungsvereinbarung und Finanzierungsstruktur sichert ausreichend Liquidität um das operative Geschäft der EMAG-Gruppe bis zum Ende des Sanierungszeitraums weiterhin zu finanzieren. Kündigungsgründe aufgrund "harter" Finanzkennzahlen bzw. Covenants oder sonstige Kündigungsgründe der Sanierungsvereinbarung sind nicht bekannt und derzeit nicht ersichtlich. Demzufolge hält die Geschäftsführung die Unternehmensfortführung (Going Concern) der EMAG-Gruppe für hochwahrscheinlich. 17.2 Nachrangdarlehen
Zu Einzelheiten bezüglich der Nachrangdarlehen vgl. Abschnitt "Darlehen von nahestehenden Unternehmen und Personen". 18. Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
19. Rückstellungen
Die Personalrückstellungen umfassen im Wesentlichen Jubiläumsverpflichtungen sowie ausstehende Prämien an Arbeitnehmer. Die Restrukturierungsrückstellungen zum Stichtag 31. Dezember 2020 betrafen Rückstellungen im Rahmen der Neuausrichtung und in diesem Zusammenhang auch Personalkapazitätsanpassung in der EMAG-Gruppe. Die zum Stichtag 31. Dezember 2021 verbleibenden Restrukturierungsrückstellungen in Höhe von T-EURO 727 betreffen ausschließlich Leistungen an Arbeitnehmer aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, die im Jahresverlauf 2022 ausbezahlt werden. Die Zuführung der Restrukturierungsrückstellungen erfolgte in der Gesamtergebnisrechnung über Aufwendungen im sonstigen betrieblichen Ergebnis. Folgende Bewertungsparameter wurden zur Ermittlung der Jubiläumsverpflichtungen verwendet:
In den auftragsbezogenen Rückstellungen sind Gewährleistungsverpflichtungen sowie Nachlaufkosten enthalten. Die Nachlaufkosten betreffen das Aufstellen und die Inbetriebnahme von verumsatzten Maschinen. Die Gewährleistungs- und die Nachlaufkostenrückstellung wurden auf der Grundlage der besten Schätzung der Geschäftsführung mit dem Barwert des zukünftigen Abflusses von wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung dieser Verpflichtung ermittelt. Diese Einschätzung basiert auf historischen Erfahrungswerten und kann aufgrund von Veränderungen der wertbestimmenden Faktoren schwanken. Daneben sind unter den auftragsbezogenen Rückstellungen insbesondere ausstehende Rechnungen, Provisionen sowie Konventionalstrafen im Zusammenhang mit Lieferverzögerungen an Kunden enthalten. Die Laufzeit der Rückstellungen beträgt:
20. Sonstige Schulden
21. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsverbindlichkeiten
Im Berichtsjahr wurden Erlöse in Höhe von T-EURO 7.310 (im Vorjahr T-EURO 10.308), die zu Beginn der Periode im Saldo der Vertragsverbindlichkeiten enthalten waren, realisiert. 22. Altersversorgungspläne22.1 Leistungsorientierte PläneDer Konzern unterhält leistungsorientierte Pläne für anspruchsberechtigte Arbeitnehmer seiner Tochterunternehmen in Deutschland. Nach diesen Plänen haben Arbeitnehmer bei den wesentlichen Versorgungsplänen Anspruch auf Leistungen von einem Drittel des ruhegeldfähigen Einkommens vor Eintritt des Versorgungsfalls. Dabei liegt das Ruhestandsalter bei 65 Jahren. Ansonsten wurden betragsmäßig definierte bzw. in Abhängigkeit von der Betriebszugehörigkeit steigende Beträge vereinbart. In diesen Fällen liegt der Rentenbeginn zwischen dem 60. und 65. Lebensjahr der Arbeitnehmer. Im Regelfall ist eine Witwen- bzw. Waisenrente vorgesehen. Sonstige Leistungen an diese Arbeitnehmer sind nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht vorgesehen. Durch die Pläne in Deutschland ist der Konzern üblicherweise folgenden versicherungsmathematischen Risiken ausgesetzt: LanglebigkeitsrisikoDer Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung aus dem Plan wird auf Basis der bestmöglichen Schätzung der Sterbewahrscheinlichkeit der begünstigten Arbeitnehmer sowohl während des Arbeitsverhältnisses als auch nach dessen Beendigung ermittelt. Eine Zunahme der Lebenserwartung der begünstigten Arbeitnehmer führt zu einer Erhöhung der Planverbindlichkeit. GehaltsrisikoDer Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung aus dem Plan wird auf Basis der zukünftigen Gehälter der begünstigten Arbeitnehmer ermittelt. Somit führen Gehaltserhöhungen der begünstigten Arbeitnehmer zu einer Erhöhung der Planverbindlichkeit. Die versicherungsmathematischen Bewertungen des Planvermögens und des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtung wurden von der Ries Corporate Solutions GmbH, Hamburg, IVS geprüfte Versicherungsmathematische Sachverständige für Altersversorgung, durchgeführt. Der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung, der dazugehörige Dienstzeitaufwand und der nachzuverrechnende Dienstzeitaufwand wurden nach der "Projected-Unit-Credit-Method" ermittelt. Die wichtigsten Annahmen, welche der versicherungsmathematischen Bewertung zugrunde gelegt wurden, sind:
Erfolgswirksam in der Gesamtergebnisrechnung sind hinsichtlich dieser leistungsorientierten Pläne folgende Beträge erfasst:
Neubewertung der Nettoschuld aus einem leistungsorientierten Plan:
Der laufende sowie der gegebenenfalls nachzuverrechnende Dienstzeitaufwand ist in der Gesamtergebnisrechnung unter den "Herstellungskosten des Umsatzes" sowie den "Verwaltungskosten", der erwartete Ertrag aus Planvermögen im "sonstigen betrieblichen Ergebnis" und der Zinsaufwand unter den "Finanzierungskosten" ausgewiesen. Die versicherungsmathematischen Gewinne nach Steuern sind im sonstigen Ergebnis erfasst. Der in der Bilanz ausgewiesene Betrag aufgrund der Verpflichtung des Unternehmens aus leistungsorientierten Plänen ergibt sich wie folgt:
Die Veränderungen im Barwert der leistungsorientierten Verpflichtungen des laufenden Geschäftsjahres stellen sich wie folgt dar:
Beim Planvermögen handelt es sich um eine Rückdeckungsversicherung. Der beizulegende Zeitwert wurde auf Grundlage von an aktiven Märkten notierten Preisen bestimmt. Die Veränderungen des beizulegenden Zeitwertes des Planvermögens stellen sich wie folgt dar:
Der tatsächliche Ertrag aus dem Planvermögen betrug T-EURO 2 (im Vorjahr: T-EURO 4). Der Konzern erwartet, dass 2022 keine Beiträge in die leistungsorientierten Pläne einzuzahlen sind. Die maßgebliche versicherungsmathematische Annahme, die zur Ermittlung der leistungsorientierten Verpflichtung genutzt wird, ist der Abzinsungssatz. Die nachfolgend dargestellte Sensitivitätsanalyse wurde auf Basis der nach vernünftigem Ermessen möglichen Änderungen der Annahme zum Bilanzstichtag durchgeführt, wobei die übrigen Annahmen jeweils unverändert geblieben sind. Wenn der Abzinsungssatz um 25 Basispunkte steigt (sinkt), würde sich die leistungsorientierte Verpflichtung um T-EURO 36 vermindern (um T-EURO 37 erhöhen). Die Sensitivitätsanalyse basiert auf der Veränderung einer einzelnen Annahme, während die übrigen Annahmen unverändert beibehalten werden. Es ist unwahrscheinlich, dass dies in der Realität so auftritt, es kann eine Korrelation zwischen den Veränderungen der Annahmen geben. Die Methoden der Sensitivitätsanalyse wurden im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert. Der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung wurde in der vorstehenden Sensitivitätsanalyse nach dem Verfahren der laufenden Einmalprämien zum Bilanzstichtag ermittelt, dieselbe Methode, nach der die in der Konzernbilanz erfasste leistungsorientierte Verbindlichkeit berechnet wurde. Die durchschnittliche Laufzeit der leistungsorientierten Verpflichtung am 31. Dezember 2021 betrug 12,4 Jahre (im Vorjahr: 12,7 Jahre). Da aus dem Planvermögen ausschließlich bereits laufende Rentenbezüge beglichen werden, wurden weder im Geschäftsjahr noch werden in Zukunft Beiträge zum Planvermögen geleistet. 22.2 Beitragsorientierte PläneAbgesehen von den Beiträgen zur gesetzlichen Altersversorgung wurden keine Arbeitgeberbeiträge zu beitragsorientierten Pensionsplänen entrichtet. Die in der Gesamtergebnisrechnung erfassten Aufwendungen für Beiträge an die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung belaufen sich auf insgesamt T-EURO 12.283 (im Vorjahr: T-EURO 13.768). 23. Berichterstattung zu FinanzinstrumentenKapitalrisikomanagementDer Konzern steuert sein Kapital mit dem Ziel, sicherzustellen, dass alle Konzernunternehmen unter der Unternehmensfortführungsprämisse operieren können, und zugleich die Erträge der Unternehmensbeteiligten durch Optimierung des Verhältnisses von Eigen- zu Fremdkapital zu maximieren. In 2021 wurde gemeinsam mit den Finanzierern der EMAG-Gruppe eine neue Finanzierungsstruktur erarbeitet und auf dieser Basis mit Datum vom 30. Juni 2021 eine entsprechende Sanierungsvereinbarung mit Laufzeit bis zum 30. Juni 2024 abgeschlossen. In diesem Zusammenhang wurden "harte" Finanzkennzahlen bzw. Covenants bezüglich EBITDA, Nettoverschuldungsgrad (Nettoverschuldung / EBITDA) sowie Mindestliquidität vereinbart, die insoweit zu extern auferlegten Kapitalanforderungen führen. Im Zuge der Erstellung der Monatsabschlüsse und der damit zusammenhängenden monatlichen Berichterstattung an die Finanzierer der EMAG-Gruppe werden regelmäßig der im vorliegenden IDW S 6 Gutachten dargestellte Sanierungspfad und die Einhaltung der Finanzkennzahlen durch das Management des Mutterunternehmens sowie einen externen Sanierungsgutachter überprüft. EBITDA, Netto-Finanzverbindlichkeiten und Nettoverschuldungsgrad ermitteln sich zum 31. Dezember 2021 wie folgt:
Bei den "außergewöhnliche Aufwendungen und Erträge" handelt es sich um Rechts- und Beratungskosten mit T-EURO 17.058, die im Zusammenhang mit der Restrukturierung und Sanierung der EMAG-Gruppe angefallen sind, sowie mit T-EURO 3.202 um Personalaufwendungen aus Anlass der Beendigung von Arbeitsverhältnissen.
Die Mindestliquidität stellt sich zum 31. Dezember 2021 wie folgt dar:
Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses befindet sich die EMAG-Gruppe weiterhin auf dem Sanierungspfad; die wesentlichen Finanzkennzahlen des Sanierungsgutachtens wurden bisher übertroffen. Die neue Sanierungsvereinbarung und Finanzierungsstruktur sichert ausreichend Liquidität um das operative Geschäft der EMAG-Gruppe bis zum Ende des Sanierungszeitraums weiterhin zu finanzieren. Kündigungsgründe aufgrund "harter" Finanzkennzahlen bzw. Covenants oder sonstige Kündigungsgründe der Sanierungsvereinbarung sind nicht bekannt und derzeit nicht ersichtlich. Demzufolge hält die Geschäftsführung die Unternehmensfortführung (Going Concern) der EMAG-Gruppe für hochwahrscheinlich. Darstellung der Finanzinstrumente nach KategorienDie nachfolgende Tabelle stellt Buchwerte und beizulegende Zeitwerte der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten nach Kategorien dar und leitet diese auf die entsprechenden Bilanzpositionen über.
Für kurzfristige Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Barmittel und Bankguthaben und die hier enthaltenen langfristigen Vermögenswerte stellt der Buchwert einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert dar. Die beizulegenden Zeitwerte von Bankverbindlichkeiten und sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten werden als Barwerte der mit den Schulden verbundenen Zahlungen unter Zugrundelegung der jeweils gültigen Zinsstrukturkurve ermittelt. Der beizulegende Zeitwert der Nachrangdarlehen und sonstigen Finanzverbindlichkeiten wird in Level 2 der Bewertungshierarchie eingeordnet. Der beizulegende Zeitwert ergibt sich als Barwert der zukünftigen Cashflows unter Berücksichtigung der zum Bilanzstichtag am Markt beobachtbarer Zinssätze. Das Level (L) gibt für alle Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert erstmals eine hierarchische Einstufung an, welche der Erheblichkeit der in die Bewertungen einfließenden Faktoren Rechnung trägt. Stufe 1 bedeutet, dass an aktiven Märkten notierte Preise unverändert als beizulegende Zeitwerte übernommen wurden. In Stufe 2 werden Inputfaktoren für die Berechnung des beizulegenden Zeitwertes verwendet, die auf einem Markt direkt oder indirekt beobachtbar sind. Dabei handelt es sich insbesondere um eine aktuelle Wechselkursmatrix und Zinsstrukturkurven sowie historische Referenzzinssätze, aus denen Zinsstrukturszenarien abgeleitet werden. Stufe 3 zieht auf nicht beobachtbaren Marktdaten basierende Faktoren für die Berechnung des beizulegenden Zeitwertes heran. Im laufenden Geschäftsjahr wurden keine Umgliederungen zwischen den drei Bewertungskategorien vorgenommen. In der folgenden Tabelle werden die Änderungen der Posten in Stufe 3 (Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen) für die Berichtsperiode und die Vorperiode dargestellt:
Zu Einzelheiten bezüglich der einzelnen Veränderungen vgl. Abschnitt "Sonstige finanzielle Vermögenswerte". Die folgenden Tabellen stellt die Finanzinstrumente nach Kategorien für das Vorjahr dar.
FinanzrisikomanagementDie Gesellschaft verfügt über verschiedene finanzielle Vermögenswerte, z. B. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Barmittel und Bankguthaben. Die wesentlichen im Konzern vorhandenen finanziellen Verbindlichkeiten umfassen Bankdarlehen, Darlehen, nachrangige Darlehen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Hieraus können sich für den EMAG-Konzern wesentliche Risiken aus der Veränderung von Zinssätzen und Wechselkursen, aber auch Liquiditäts- und Kreditrisiken ergeben. Ziel des Finanzrisikomanagements ist es, diese aus der laufenden Geschäftstätigkeit resultierenden Risiken zu begrenzen. Hierzu werden auch derivative Finanzinstrumente, wie Zinsswaps und Devisentermingeschäfte eingesetzt. Diese werden ausschließlich als Sicherungsinstrumente und nicht für spekulative Zwecke genutzt. Die Grundzüge des Finanzrisikomanagements werden von der Geschäftsführung der EMAG Systems GmbH anhand von Richtlinien festgelegt. Die Umsetzung der Richtlinien ist Aufgabe des Konzern-Treasury. Das Konzern-Treasury ist in das monatliche Berichtswesen eingebunden, so dass die Geschäftsführung über wesentliche Risiken regelmäßig und bei unerwartet auftretenden Risiken umgehend informiert wird. ZinsrisikoDie Unternehmen des EMAG-Konzerns sind einem finanziellen Risiko aus der Volatilität der Marktzinssätze ausgesetzt, welches überwiegend aus langfristigen Finanzierungen zu variablen Zinssätzen resultiert. Die Steuerung des Zinsrisikos erfolgt durch eine Kombination von festverzinslichem und variabel verzinslichem Fremdkapital. Zur Sicherung des Zahlungsstromrisikos aus dem variabel verzinslichen Anteil des Fremdkapitals schließt die Gesellschaft Zinsswaps ab. Damit werden die Differenzen in den Zinszahlungen durch die Zahlungsstromänderungen aus den Zinsswaps ausgeglichen, so dass die variable Verzinsung faktisch in eine Festverzinsung überführt wird. Zum Stichtag sind 19% der variabel verzinslichen Nominalwerte durch Sicherungsgeschäfte gesichert. In die folgende Sensitivitätsanalyse zur Veränderung von Marktzinssätzen sind alle Forderungen und Verbindlichkeiten mit variabler Verzinsung sowie Zinsswaps einbezogen, da sich Zinsänderungen auf den Zinsaufwand bzw. auf das Eigenkapital auswirken. Eine hypothetische Erhöhung der Zinssätze um 100 Basispunkte hätte zu einer Erhöhung der Zinsaufwendungen in 2021 in Höhe von T-EURO 1.325 (im Vorjahr: Erhöhung von T-EURO 370) und einer Erhöhung direkt im Eigenkapital in Höhe von T-EURO 312 (im Vorjahr: Erhöhung von T-EURO 646) geführt. Eine hypothetische Minderung der Zinssätze um 100 Basispunkte hätte zu einer Minderung der Zinsaufwendungen in 2021 in Höhe von T-EURO 1.335 (im Vorjahr: Minderung von T-EURO 372) und zu einer Minderung direkt im Eigenkapital in Höhe von T-EURO 512 (im Vorjahr: Minderung von T-EURO 854) geführt. Die ermittelte hypothetische Ergebnisauswirkung resultiert in der Gesamtergebnisrechnung aus abweichenden Zinszahlungen nicht abgesicherter variabel verzinslicher Verbindlichkeiten und im Eigenkapital aus veränderten Marktwerten von Zinssicherungsgeschäften. WährungsrisikoDie Währungskursrisiken der Unternehmen des EMAG-Konzerns resultieren im Wesentlichen aus Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten, die im Rahmen der operativen Geschäftstätigkeit begründet werden. Risiken aus Fremdwährungen werden grundsätzlich gesichert, soweit sie die Cashflows des EMAG-Konzerns beeinflussen. Grundsätzlich werden alle Fremdwährungsaufträge über T-EURO 100 gesichert. Damit war im Berichtsjahr der wesentliche Teil der Zahlungsströme der Absatzgeschäfte in Fremdwährung durch Sicherungsgeschäfte gesichert. Fremdwährungsrisiken, die die Cashflows nicht beeinflussen, wie aus der Umrechnung von Vermögenswerten und Schulden ausländischer Tochterunternehmen in die Berichtswährung EURO, bleiben hingegen grundsätzlich ungesichert. Die Sicherung der Zahlungsströme aus Fremdwährungsgeschäften erfolgt durch den Abschluss von Devisentermingeschäften. Währungskursänderungen zum Zeitpunkt der Zahlung werden durch Zahlungsströme aus dem Devisentermingeschäft ausgeglichen, so dass das Fremdwährungsgeschäft faktisch zu einem festen Wechselkurs abgeschlossen wurde. In die folgende Sensitivitätsanalyse zur Veränderung von Wechselkursen sind alle Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung sowie Devisentermingeschäfte einbezogen, da sich Währungskursänderungen auf das Währungsergebnis bzw. auf das Eigenkapital auswirken. Auf Finanzinstrumente, die in der funktionalen Währung denominiert sind, haben Währungskursänderungen keinen Einfluss. Eine hypothetische Abwertung des EURO gegenüber allen anderen Währungen um 10 % hätte zu einer Veränderung des Jahresergebnisses im Geschäftsjahr 2021 in Höhe von T-EURO - 21 (im Vorjahr: T-EURO + 268) und einer Veränderung direkt im Eigenkapital in Höhe von T-EURO - 871 (im Vorjahr: T-EURO - 2.027) geführt. Eine hypothetische Aufwertung des EURO gegenüber allen anderen Währungen um 10 % hätte zu einer Veränderung des Jahresergebnisses im Geschäftsjahr 2021 in Höhe von T-EURO + 21 (im Vorjahr: T-EURO - 268) und einer Veränderung direkt im Eigenkapital in Höhe von T-EURO + 871 (im Vorjahr: T-EURO + 2.027) geführt. Die ermittelte hypothetische Ergebnisauswirkung resultiert in der Gesamtergebnisrechnung aus veränderten Marktwerten von Devisentermingeschäften und abweichenden Zahlungsströmen nicht abgesicherter Fremdwährungsgeschäfte und im Eigenkapital aus der Veränderung der Marktwerte von Devisentermingeschäften, die als Sicherungsgeschäft designiert sind. KreditrisikoDie Unternehmen des EMAG-Konzerns sind einem Kreditrisiko aus dem operativen Geschäft und aus gewährten Darlehen ausgesetzt. Es besteht dabei die Gefahr, dass Vertragspartner ihren Verpflichtungen zur vertragsgemäßen Zahlung nicht nachkommen können. Die Außenstände werden zentral und dezentral fortlaufend überwacht. Den verbleibenden Ausfallrisiken wird durch die Bildung von Wertberichtigungen Rechnung getragen. Das Kreditrisiko aus gewährten Darlehen wird durch gesonderte Bonitätsüberwachungen reduziert. Wesentliche Konzentrationen von Ausfallrisiken können durch Geschäftsbeziehungen mit einzelnen oder miteinander verbundenen Vertragspartnern entstehen, deren Fähigkeit zur vertragsgemäßen Zahlung in gleicher Weise von der Veränderung wirtschaftlicher Rahmenbedingungen abhängt. Die folgende Einteilung in Risikokategorien und die folgenden Altersstrukturanalysen geben das zum jeweiligen Bilanzstichtag bestehende Kreditrisiko wieder. Die Einteilung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und der Vertragsvermögenswerte in Risikokategorien stellt sich wie folgt dar:
Im Folgenden ist die Fälligkeitsstruktur der überfälligen, aber nicht wertgeminderten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte dargestellt:
Im Folgenden ist die Fälligkeitsstruktur der wertgeminderten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen dargestellt:
Das maximale Kreditrisiko entspricht dem Buchwert der finanziellen Vermögenswerte. Bezüglich der finanziellen Vermögenswerte, die weder wertgemindert noch überfällig sind, deuten zum Abschlussstichtag keine Anzeichen darauf hin, dass die Vertragspartner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen werden. In diesem Posten sind, wie im Vorjahr, keine Vermögenswerte enthalten, die ansonsten überfällig oder wertgemindert wären und deren Konditionen neu ausgehandelt wurden. Wertberichtigungen bestehen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte in Höhe von T-EURO 1.923 (im Vorjahr: T-EURO 4.309). Die Wertberichtigungen werden auf einem Wertberichtigungskonto erfasst. Wertberichtigungen erfolgen, wenn Hinweise darauf bestehen, dass der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen wird, z. B. im Fall einer Insolvenz. Entwicklung der Wertberichtigungen:
LiquiditätsrisikoHinsichtlich der fristgerechten Tilgung der Finanzverbindlichkeiten und Zahlung der Lieferantenverbindlichkeiten ist der EMAG-Konzern einem Liquiditätsrisiko ausgesetzt, was darin besteht, benötigte Zahlungsmittel nicht oder nur zu einem erhöhten Zinssatz beschaffen zu können. Das Liquiditätsrisiko wird zentral vom Konzern-Treasury durch eine zeitnahe konzernweite Liquiditätsplanung überwacht, um ausreichende Zahlungsmittel zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Verfügung zu haben. Die folgende Fälligkeitsanalyse stellt die vertraglich vereinbarten (undiskontierten) Zins- und Tilgungszahlungen für finanzielle Verbindlichkeiten sowie das Liquiditätsrisiko aus Derivaten dar:
Variable Zinszahlungen sind unter Zugrundelegung der zuletzt vor dem Bilanzstichtag gefixten Zinssätze ermittelt. Jederzeit rückzahlbare finanzielle Verbindlichkeiten, z. B. Kontokorrentkredite, sind jeweils dem frühesten Zeitraster zugeordnet. Bei der Zuordnung der Tilgung von Finanzverbindlichkeiten wurde auf die vertraglichen Tilgungszeitpunkte abgestellt, von Sonderkündigungsrechten wurde hierbei nicht ausgegangen. Die Werte für Derivate wurden auf der Basis aktueller Marktdaten ermittelt. Im Vorjahr stellte sich die Fälligkeitsanalyse wie folgt dar:
Bilanzierung von SicherungsbeziehungenIm EMAG-Konzern werden derivative Finanzinstrumente zur Sicherung von Zins- und Währungsrisiken eingesetzt. Ein Teil dieser Derivate wird bilanziell als Sicherungsbeziehung dargestellt. Die folgende Tabelle zeigt die als Sicherungsinstrument designierten derivativen Finanzinstrumente:
Zinssicherungsgeschäfts werden als Cashflow-Hedges zur Eliminierung des Risikos schwankender Zinssätze aus variabel verzinslichen Finanzierungen eingesetzt, um einen festen Zinssatz zu erhalten. Als Grundgeschäfte sind variabel verzinsliche Bankdarlehen designiert. Die Wirksamkeit der Sicherungsbeziehung wird regelmäßig prospektiv und retrospektiv durch Effektivitätstests überprüft. Bei den Sicherungsbeziehungen dieser Art waren zum Abschlussstichtag keine Ineffektivitäten zu verzeichnen. Die Zinssicherungsgeschäfte haben eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2024. Die Zinssicherungen sind zum Stichtag mit einem gewichteten durchschnittlichen Sicherungskurs von 3-Monats-Euribor abzl. 0,165% gesichert. Die Zeitwerte der Zinssicherungsgeschäfte werden auf Basis des Discounted-Cashflow-Verfahrens ermittelt. Hier werden künftige Cashflows auf Basis von Forward-Zinssätzen (beobachtbare Zinsstrukturkurven am Bilanzstichtag) und den kontrahierten Zinssätzen ermittelt und diskontiert. Devisentermingeschäfte werden im Wesentlichen zur Sicherung von laufenden Umsatzgeschäften abgeschlossen. Die Wirksamkeit der Sicherungsbeziehungen wird zu jedem Abschlussstichtag prospektiv und retrospektiv überprüft. Alle Sicherungsbeziehungen waren bis zum Stichtag effektiv. Die Laufzeiten der in Sicherungsbeziehungen eingebundenen Devisentermingeschäfte enden gemäß ihrer vertraglichen Vereinbarung zwischen Januar 2022 und Februar 2023. Zum Stichtag betrugen die gewichteten durchschnittlichen Sicherungskurse für USD 1,18 und für CNY 8,21. Die Zeitwerte der Devisentermingeschäfte werden auf Basis des Discounted-Cashflow-Verfahrens ermittelt. Hier werden künftige Cashflows auf Basis von Devisenterminkursen (beobachtbare Kurse am Bilanzstichtag) und den kontrahierten Devisenterminkursen ermittelt und diskontiert. Aus der erfolgsneutralen Wertänderung der Cashflow-Hedges wurde im Berichtsjahr vor Steuern ein Ergebnis in Höhe von T-EURO - 1.593 (im Vorjahr: T-EURO + 1.825) im sonstigen Ergebnis erfasst. Die beizulegenden Zeitwerte der derivativen Finanzinstrumente werden mit marktüblichen Bewertungsmethoden (Barwertmethode bzw. bankeigene Bewertungsmodelle) unter Berücksichtigung der am Bewertungsstichtag vorliegenden Marktdaten ermittelt. 24. Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und PersonenSoweit Salden und Geschäftsvorfälle zwischen der EMAG GmbH & Co. KG und ihren Tochterunternehmen, die nahe stehende Unternehmen und Personen sind, im Zuge der Konsolidierung eliminiert wurden, werden diese in dieser Anhangangabe nicht erläutert. Einzelheiten zu Geschäftsvorfällen zwischen dem Konzern und anderen nahestehenden Unternehmen und Personen sind nachfolgend angegeben. 24.1 HandelsgeschäfteIm Laufe des Geschäftsjahres führten Konzerngesellschaften die folgenden Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen durch, die nicht dem Konzernkreis angehören:
Der Verkauf und Erwerb von Waren sowie geleistete und bezogene Dienstleistungen an und von nahestehende Unternehmen und Personen erfolgten zu marktüblichen Konditionen. Die folgenden Salden waren am Ende des Geschäftsjahres ausstehend:
Die Außenstände sind unbesichert. Es wurden keine Wertminderungen für Forderungen im Zusammenhang mit Handelsgeschäften gegen nahestehende Unternehmen und Personen im aktuellen oder vorherigen Geschäftsjahr vorgenommen. Bezüglich von den Konzernunternehmen gegebenen Garantien vergleiche unten unter "Eventualverbindlichkeiten". 24.2 Darlehen an nahestehende Unternehmen und PersonenDie Gruppe hat einem assoziierten Unternehmen unbesicherte nachrangige Darlehen in Höhe von insgesamt T-EURO 1.950 (im Vorjahr: T-EURO 500) gewährt. Die Nachrangdarlehen haben eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2024 und sind endfällig. Der Zinssatz beträgt 5% p. a. Im Geschäftsjahr wurden Zinserträge in Höhe von insgesamt T-EURO 44 (im Vorjahr: T-EURO 17) erfasst. Eine in 2021 erfolgte Anpassung der Darlehensverträge sieht eine Stundung der Zinsen bis zum 30. Juni 2024 vor. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2021 werden in diesem Zusammenhang Zinsforderungen in Höhe von insgesamt T-EURO 44 ausgewiesen. Die Gruppe hat unbesicherte Darlehen an einen Gesellschafter gewährt. Der Betrag ist auf unbestimmte Zeit mit kurzfristigen Kündigungsmöglichkeiten gewährt. Der Buchwert beträgt zum 31. Dezember 2021 T-EURO 1.578 (im Vorjahr: T-EURO 1.578). Die Verzinsung erfolgt mit 6 % p. a. Im Geschäftsjahr wurden Zinserträge in Höhe von insgesamt T-EURO 195 (im Vorjahr: T-EURO 195) erfasst. Die Gesellschafterkonten mit Fremdkapitalcharakter beim obersten Mutterunternehmen EMAG GmbH & Co. KG weisen zum 31. Dezember 2021 eine Forderung von insgesamt T-EURO 7.394 (im Vorjahr: T-EURO 7.394) aus. Die Gesellschafterdarlehenskonten sind unbesichert und unverzinslich. In 2019 wurde ein unbesichertes nachrangiges Darlehen in Höhe von T-EURO 2.500 an ein sonstiges Unternehmen gewährt, an dem die EMAG-Gruppe eine Minderheitsbeteiligung hält. Das Darlehen hat eine Laufzeit von fünf Jahren und einen Zinssatz von 5% p.a. Im Geschäftsjahr wurden Zinserträge in Höhe von insgesamt T-EURO 125 (im Vorjahr: T-EURO 125) erfasst. Im Berichtsjahr wurde das Darlehen vollständig in Höhe von T-EURO 2.500 aufwandswirksam abgewertet. Ebenso wurden ausstehende Zinsforderungen in Höhe von T-EURO 175 aufwandswirksam abgewertet. In 2019 wurde ein unbesichertes nachrangiges Darlehen in Höhe von T-EURO 12.900 an ein nahestehendes Unternehmen gewährt. Das Darlehen hat eine Laufzeit bis 31. August 2024 und wird anschließend in zwölf Monatsraten getilgt. Der Zinssatz beträgt 4% p.a. Im Geschäftsjahr wurden Zinserträge in Höhe von insgesamt T-EURO 516 (im Vorjahr: T-EURO 516) erfasst. 24.3 Darlehen von nahestehenden Unternehmen und PersonenDer Gruppe wurde im Jahr 2010 ein nicht besichertes Nachrangdarlehen in Höhe von T-EURO 11.373 mit einer Laufzeit bis zum Jahr 2022 und einem Zinssatz von 6 % p.a. gewährt. Im Geschäftsjahr 2015 wurde das Darlehen mit T-EURO 5.000 vorzeitig getilgt. Der aktuelle Buchwert beträgt zum Stichtag T-EUR 6.373 (im Vorjahr: T-EURO 6.373). Eine in 2021 erfolgte Anpassung des Darlehensvertrags sieht eine neue Laufzeit bis zum 30. September 2024 sowie eine Stundung der Zinsen bis zum 30. September 2024 vor. Im Geschäftsjahr wurden Zinsaufwendungen in Höhe von insgesamt T-EURO 382 (im Vorjahr: T-EURO 382) erfasst. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2021 werden in diesem Zusammenhang Zinsverbindlichkeiten in Höhe von insgesamt T-EURO 382 ausgewiesen. Der Gruppe wurde ein unbesichertes zinsloses Darlehen mit einem Buchwert zum Stichtag in Höhe von T-CNY 9.375 bzw. umgerechnet T-EURO 1.299 (Vorjahr: umgerechnet T-EURO 1.171) mit unbestimmter Laufzeit gewährt. Eine in 2021 erfolgte Anpassung des Darlehensvertrags sieht eine neue Laufzeit bis zum 30. September 2024, ein Zinssatz von 6 % p.a. sowie eine Stundung der Zinsen bis zum 30. September 2024 vor. Im Geschäftsjahr wurden Zinsaufwendungen in Höhe von insgesamt T-EURO 34 (im Vorjahr: T-EURO 0) erfasst. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2021 werden in diesem Zusammenhang Zinsverbindlichkeiten in Höhe von insgesamt T-EURO 34 ausgewiesen. In Vorjahren wurden der Gruppe Darlehen von Gesellschaftern mit unbestimmter Laufzeit und kurzfristigen Kündigungsmöglichkeiten gewährt. Die Verzinsung erfolgt mit 6 % p. a. Der Buchwert beträgt zum 31. Dezember 2021 T-EURO 11.533 (im Vorjahr: T-EURO 11.533). Eine in 2021 erfolgte Anpassung der Darlehensverträge sieht eine neue Laufzeit bis zum 30. September 2024 sowie eine Stundung der Zinsen bis zum 30. September 2024 vor. Im Geschäftsjahr wurden Zinsaufwendungen in Höhe von insgesamt T-EURO 692 (im Vorjahr: T-EURO 698) erfasst. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2021 werden in diesem Zusammenhang Zinsverbindlichkeiten in Höhe von insgesamt T-EURO 580 ausgewiesen. Bei den Darlehensgebern der Gesellschafterdarlehen handelt es sich um Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen im Sinne von IAS 24.19 f), bei den übrigen Darlehensgebern um sonstige nahestehende Unternehmen im Sinne von IAS 24.19 g). 24.4 Bezüge der Mitarbeiter in SchlüsselpositionenIm laufenden Geschäftsjahr haben die Mitarbeiter in Schlüsselpositionen Bezüge von insgesamt T-EURO 6.554 (im Vorjahr: T-EURO 6.042) erhalten. Dabei handelt es sich mit T-EURO 5.309 (im Vorjahr: T-EURO 5.408) um Bezüge der Kategorie "kurzfristige Leistungen an Arbeitnehmer", mit T-EURO 106 (im Vorjahr: T-EURO 106) um Bezüge der Kategorie "Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses" und mit T-EURO 1.139 (im Vorjahr: T-EURO 528) um Bezüge der Kategorie "Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses". Von letzteren betreffen T-EURO 1.139 (im Vorjahr: T-EURO 500) Gesamtbezüge im Sinne von § 314 Abs. 1 Nr. 6 b) S. 1 HGB. 25. Zahlungsmittel und ZahlungsmitteläquivalenteFür Zwecke der Konzernkapitalflussrechnung umfassen die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Kassenbestände und Guthaben auf Bankkonten abzüglich in Anspruch genommener Kontokorrentkredite. Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Ende des Geschäftsjahres, wie sie in der Konzernkapitalflussrechnung dargestellt werden, können auf die damit in Zusammenhang stehenden Posten in der Konzernbilanz wie folgt übergeleitet werden:
26. Erläuterungen zur KapitalflussrechnungWährend des aktuellen Geschäftsjahres hat der Konzern die folgenden nicht zahlungswirksamen Investitions- und Finanzierungstätigkeiten aufgenommen, die in der Kapitalflussrechnung keinen Niederschlag finden: Die sonstigen zahlungsunwirksamen Aufwendungen/(Erträge) betreffen im Wesentlichen den aus dem Verkauf der EMAG ELDEC Induction GmbH, Dornstetten, entstandenen Veräußerungs- bzw. Entkonsolidierungsverlust sowie den Wertminderungsaufwand bezüglich eines Darlehens, das einem sonstigen Unternehmen gewährt wurde, an dem die EMAG-Gruppe eine Minderheitsbeteiligung hält. Im Vorjahr waren hier im Wesentlichen Veränderungen von Wertminderungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Veränderungen von Wertminderungen auf Vorräte sowie der nicht zahlungswirksame Teil des Gewinns aus dem Unternehmenserwerbs zu einem Preis unter dem Marktwert enthalten. Nachfolgend werden die zahlungswirksamen und zahlungsunwirksamen Veränderungen der Finanzverbindlichkeiten und der Nachrangdarlehen dargestellt:
Im Geschäftsjahr 2021 wurden im Rahmen des neuen Finanzierungskonzepts die noch nicht aufgelösten abgegrenzten Transaktionskosten aus der bisherigen Finanzierung in Höhe von T-EURO 420 vollständig aufgelöst. Die in 2021 neu angefallenen Transaktionskosten in Höhe von T-EURO 5.697 wurden abgegrenzt. Die Abgrenzung wird ergebniswirksam über die Laufzeit der neuen Finanzierung aufgelöst. Die zahlungswirksamen und zahlungsunwirksamen Veränderungen der Finanzverbindlichkeiten und der Nachrangdarlehen stellten sich im Vorjahr wie folgt dar:
27. Operating-Leasingvereinbarungen27.1 Konzernunternehmen als Leasingnehmer27.1.1 LeasingvereinbarungenSeit dem 1. Januar 2019 hat der Konzern für diese Leasingverhältnisse Nutzungsrechte angesetzt, mit Ausnahme kurzfristiger Leasingverhältnisse sowie Leasingverhältnisse mit geringem Wert (vgl. hierzu Angaben unter "7.2 Nutzungsrechte und Leasing). 27.2 Konzernunternehmen als Leasinggeber27.2.1 LeasingvereinbarungenDie Operating-Leasingvereinbarungen beziehen sich auf im Eigentum der Konzernunternehmen stehende Maschinen. Die Maschinenleasingverträge haben Laufzeiten bis zu 12 Monaten. Dem Leasingnehmer wird in der Regel keine Kaufoption am Ende der Leasinglaufzeit eingeräumt. Wenn eine Kaufoption vereinbart ist, entspricht der Kaufpreis mindestens dem Buchwert des Leasinggegenstandes zum Zeitpunkt des Verkaufs. Zum 31. Dezember 2021 bestehen keine derartigen wesentlichen Leasingverträge. Wesentliche Rückkaufvereinbarungen oder Restwertgarantien bestehen nicht. 27.2.2 Ertrag aus MietzahlungenDer Konzern hat im laufenden Geschäftsjahr - wie im Vorjahr - keine wesentlichen Mieterträge vereinnahmt. 28. Verpflichtungen zu AusgabenZur Sicherung der Materialbeschaffung in der EMAG-Gruppe wurden Rahmeneinkaufverträge mit verschiedenen Lieferanten geschlossen, woraus sich zum Stichtag Mindestabnahmeverpflichtungen in Höhe von T-EURO 2.064 (im Vorjahr: T-EURO 1.849) ergeben. Wesentliche Bestellobligo für Anlagevermögen bestehen - wie im Vorjahr - zum Stichtag nicht. 29. EventualschuldenAufgrund der gegenwärtigen und zukünftig erwarteten Ergebnis- und Liquiditätssituation der Gesellschaften, für die Haftungsverhältnisse bestehen, wird derzeit das Risiko einer Inanspruchnahme aus den hier dargestellten Sachverhalten als gering eingeschätzt. Zum Stichtag bestehen folgende Haftungsverhältnisse/Eventualschulden:
Zum Stichtag bestand auf den Grundstücken der EMAG (China) Machinery Co., Ltd., China eine Höchstbetragsgesamtbürgschaft über 347,09 Mio. CNY (ca. 48 Mio. EURO zum Stichtag). Pfandnehmer der Grundschuld ist ein konzernfremder Dritter; der unter dem Darlehensvertrag vorgesehene Kreditnehmer ist ein nahestehendes Unternehmen. Aus Sicht der Geschäftsführung handelt es sich um keine wirksame Grundschuldbestellung. Eine vorliegende rechtliche Stellungnahme zum Sachverhalt stützt die Auffassung der Geschäftsführung dahingehend, dass eine unwirksame Grundschuldbestellung vorliegt und damit eine Löschung der Grundschuld auf dem Klageweg mit gewisser Wahrscheinlichkeit bewirkt werden kann. Eine mögliche Schiedsklage der EMAG (China) Machinery Co., Ltd., China vor dem zuständigen Schiedsgericht ist vorbereitet und soll eingereicht werden, sofern die Löschung der Grundschuld nicht außergerichtlich bewirkt werden kann. Der Kreditnehmer selbst und weitere verbundene Unternehmen des Kreditnehmers haben den Sachverhalt und die bestehenden gesetzlichen Ersatzansprüche ausdrücklich anerkannt und bestätigt. Zusätzlich haben sie sich vertraglich dazu verpflichtet, die Löschung der Grundschuld so schnell wie möglich herbeizuführen und den EMAG-Konzern von jeglichem Schaden oder entstehenden Kosten in diesem Zusammenhang freizustellen bzw. zu erstatten. Zur Absicherung vorgenannter Ansprüche wurde August 2022 ein Pfandrecht an sämtlichen Aktien eines Unternehmens in der Schweiz sowie eine Grundschuld auf eine Immobilie in Stuttgart zugunsten des EMAG-Konzerns bestellt, die nach Auffassung der Geschäftsführung und Bestätigung durch ein vorliegendes Bewertungsgutachten wertmäßig etwaige Inanspruchnahmen und dazugehörige Kosten und Schäden für den EMAG-Konzern abdecken. Insbesondere aufgrund der bestellten Sicherheiten zugunsten des EMAG-Konzerns geht die Geschäftsführung weiterhin davon aus, dass mit überwiegender Wahrscheinlichkeit die Löschung der Grundschuld außergerichtlich und ohne wesentlichen Schaden für die EMAG-Gruppe bewirkt werden kann. 30. Ergänzende Angaben30.1 GeschäftsführungGeschäftsführerin des Mutterunternehmens ist die EMAG Management GmbH, Hallein. Bei dieser sind als Geschäftsführer bestellt: Herr Markus Heßbrüggen, Chief Executive Officer (bis 31. August 2022), Herr Sven Hartwich, Chief Financial Officer, Herr Dr. Achim Feinauer, Chief Operating Officer (bis 21. September 2021), Herr Michael Lanik, Chief Restructuring Officer (ab 26. März 2021), Herr Dr. Mathias Klein, Chief Sales Officer (ab 19. Mai 2021) und Herr Dr. Heinz-Jürgen Prokop, Chief Executive Officer (ab 1. September 2022). Alle Geschäftsführer mit Ausnahme von Herrn Lanik (Einzelvertretung) vertreten die Gesellschaft gemeinschaftlich mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen. 30.2 Durchschnittliche ArbeitnehmerIn den EMAG-Konzern einbezogenen Unternehmen waren im Geschäftsjahr 2021 durchschnittlich 2.656 Mitarbeiter beschäftigt (im Vorjahr: 3.115 Mitarbeiter), davon 1.689 (im Vorjahr: 2.032) gewerbliche Arbeitnehmer und 967 (im Vorjahr: 1.083) angestellte Arbeitnehmer. 30.3 Honorar des KonzernabschlussprüfersDas Gesamthonorar des Konzernabschlussprüfers für die Konzernabschlussprüfung einschließlich der Prüfung der Jahresabschlüsse der einbezogenen inländischen Unternehmen beträgt T-EURO 360 (im Vorjahr: T-EURO 318). Das Honorar betrifft Abschlussprüfungsleistungen von T-EURO 345 (im Vorjahr: T-EURO 296), andere Bestätigungsleistungen von T-EURO 0 (im Vorjahr: T-EURO 2) sowie sonstige Leistungen in Höhe von T-EURO 15 (im Vorjahr: T-EURO 20). 30.4 Befreiungen nach § 264 Abs. 3 HGBDie Befreiungsvorschriften des § 264 Abs. 3 HGB werden von folgenden Gesellschaften in Anspruch genommen: EMAG Systems GmbH, Salach EMAG Maschinenfabrik GmbH, Salach EMAG KOEPFER GmbH, Villingen-Schwenningen EMAG LaserTec GmbH, Heubach EMAG Salach GmbH, Salach EMAG ECM GmbH, Salach EMAG Zerbst Maschinenfabrik GmbH, Zerbst EMAG Industrial GmbH, Salach CNC-Technik Weiß GmbH, Neckartailfingen EMAG Asia Beteiligungs-GmbH, Salach Es besteht mit folgenden Gesellschaften ein Ergebnisabführungsvertrag, der zum 31. Dezember 2021 durchgeführt wurde: EMAG Systems GmbH, Salach EMAG Maschinenfabrik GmbH, Salach EMAG KOEPFER GmbH, Villingen-Schwenningen EMAG LaserTec GmbH, Heubach EMAG Salach GmbH, Salach EMAG ECM GmbH, Salach EMAG ELDEC Induction GmbH, Dornstetten (Beendigung mit Ablauf des 31. Dezember 2021) CNC-Technik Weiß GmbH, Neckartailfingen EMAG Asia Beteiligungs-GmbH, Salach Für die nachfolgenden Gesellschaften wurde von der jeweiligen direkten Muttergesellschaft eine Patronatserklärung bis 31. Dezember 2022 abgegeben: EMAG Zerbst Maschinenfabrik GmbH, Zerbst EMAG Systems GmbH, Salach EMAG Industrial GmbH, Salach 30.5 Befreiungen nach § 264b HGBDie EMAG GmbH & Co. KG, Salach, nimmt die Befreiungsvorschrift nach § 264b HGB in Anspruch. 31. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des GeschäftsjahresNach Abschluss des Berichtsjahres kam es zu einem Angriff Russlands auf die Ukraine. Die EMAG-Gruppe ist seit jeher im russischen Markt aktiv und besitzt mit der EMAG OOO eine nicht konsolidierte Tochtergesellschaft sowie eine unselbständige Niederlassung der EMAG Salach GmbH in Russland. Diese sind vor allem im Vertrieb und im Service- und Ersatzteilgeschäft tätig. Der Verkauf von Maschinen und Systemlösungen nach Russland erfolgt hauptsächlich direkt von den deutschen EMAG-Gesellschaften und in Einzelfällen von der EMAG OOO. Insoweit ist die EMAG-Gruppe unmittelbar von den wirtschaftlichen Auswirkungen aufgrund des Russland-Konflikts betroffen. Je nach Szenario des Fortgangs des Konflikts und der Entwicklung der Sanktionen des Westens ergibt sich ein wesentlicher negativer Ergebniseffekt für die EMAG-Gruppe, maximal jedoch in Höhe eines hohen einstelligen Millionenbetrags. Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten und weder in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung noch in der Konzern-Bilanz berücksichtigt sind, liegen nicht vor. 32. Genehmigung des AbschlussesDer Abschluss wurde am 13. Oktober 2022 von der Geschäftsführung genehmigt und zur Veröffentlichung freigegeben. 33. Unterzeichnung des Konzernabschlusses
Salach, den 13. Oktober 2022 Geschäftsführer Dr. Heinz-Jürgen Prokop Sven Hartwich Dr. Mathias Klein Michael Lanik BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die EMAG GmbH & Co. KG, SalachEingeschränktes Prüfungsurteil zum Konzernabschluss und Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst istWir haben den Konzernabschluss der EMAG GmbH & Co. KG, Salach, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der EMAG GmbH & Co. KG, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst ist, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung mit Ausnahme der genannten Einschränkung des Prüfungsurteils zum Konzernabschluss zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst ist, geführt hat. Grundlage für das eingeschränkte Prüfungsurteil zum Konzernabschluss und für das Prüfungsurteil zum KonzernlageberichtEntgegen IAS 24.17 sowie § 315e Abs. 1 i.V.m. § 314 Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe a) HGB wurden im Konzernanhang die Gesamtbezüge der Geschäftsführer der geschäftsführenden Komplementär-GmbH nicht angegeben. Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst ist, in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser eingeschränktes Prüfungsurteil zum Konzernabschluss und unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst ist, zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den KonzernlageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des KonzernlageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst ist, insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst ist, beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst ist, getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Stuttgart, den 13. Oktober 2022 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Denis Etzel, Wirtschaftsprüfer ppa. Jürgen Steidel, Wirtschaftsprüfer |
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