JoCo Investment GmbH
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Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Spiros Alexander Avramopoulos seit 28.7.2015 | Geschäftsführer |
Leo Laun seit 28.7.2015 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Triple A Holding GmbHMörfelden-Walldorf(vormals:Swisttal)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAktiva
AnhangI. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss der Triple A Holding GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Größenmerkmale Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. II. Angaben zur Bilanzierung- und Bewertungsmethoden 1. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze ( § 284 Abs. 2 Nr. 1 HBG ) Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, werden die Anschaffungs- bzw. die Herstellungskosten um planmäßige Abschreibungen vermindert. Der Plan verteilt die Anschaffungs- und Herstellungskosten auf die Geschäftsjahre, in denen der Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt werden kann. Ohne Rücksicht darauf, ob ihre Nutzung zeitlich begrenzt ist, werden bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens bei voraussichtlich dauernder Wertminderung außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen, um diese mit dem niedrigeren Wert anzusetzen, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist. Die Anschaffungskosten beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 150,00 Euro wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von mehr als 150,00 Euro aber nicht mehr als 1.000,00 Euro wurde ein Sammelposten gebildet und linear über 5 Jahre abgeschrieben. Bei den Finanzanlagen wurden die bilanzierten Anteilsrechte und sonstigen Wertpapiere zu Anschaffungskosten, die Ausleihungen zum Nennbetrag angesetzt. Die Berechnung der Latenten Steuern beruht auf den temporären Unterschieden zwischen den Bilanzposten aus handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Betrachtungsweise gemäß § 274 HGB. Das Wahlrecht, nur den passivischen Überhang latenter Steuern auf temporäre Differenzen zwischen handelsrechtlichem und steuerrechtlichem Ansatz zu bilanzieren, wird grundsätzlich nicht in Anspruch genommen. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Abweichungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zum Vorjahr ( § 284 Abs. 2 Nr. 3 1. Halbsatz HBG ) Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. III. Angaben zur Bilanz 1. Mehrere Posten betreffend Angaben zu saldiert oder unsaldiert bilanzierten oder nicht bilanzierten "Latenten Steuern" ( § 285 Nr. 29 HGB ) Die Gesellschaft hat von dem Aktivierungswahlrecht nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB keinen Gebrauch gemacht und weist folglich sämtliche aktiven latenten Steuern und sämtliche passiven latenten Steuern brutto aus. 2. Weitere Aktivposten Angaben zu Forderungen gegenüber Gesellschaftern ( § 42 Abs. 3 GmbHG; § 264c Abs. 1 HGB ) Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Forderungen :
3. Verbindlichkeiten Angaben zu Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren ( § 285 Nr. 1a und Nr. 2 HGB ) Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 5.260,41 Euro (Vorjahr: 7.194,33 Euro). Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt 0,00 Euro (Vorjahr: 0,00 Euro). Passive latente Steuern ( § 285 Nr. 29 HGB ) Die Gesellschaft hat von dem Aktivierungswahlrecht nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB keinen Gebrauch gemacht und weist folglich sämtliche aktiven latenten Steuern und sämtliche passiven latenten Steuern brutto aus. IV. Sonstige Angaben 1. Gesellschaftsorgane Angaben zu Mitgliedern der Geschäftsführungsorgane ( § 285 Nr. 10 HGB ) Geschäftsführung Der Geschäftsführung gehörten im Geschäftsjahr 2010 folgende Mitglieder an:
Mörfelden, den 05. Dezember 2011 gez. Spiros Alexander Avramopoulos sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 05.12.2011 festgestellt. |
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