Triple A Holding GmbHLiquidiert

12621 Berlin, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 169146
Eingetragen
25.7.2007
Branche
Managementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenBeteiligungsgesellschaftenVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Gegenstand
Die Verwaltung und Mehrung des eigenen Vermögens, insbesondere durch den Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen sowie das Erbringen von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Unternehmensbeteiligungen, jeweils soweit nicht erlaubnispflichtig.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer
Leo Laun
seit 28.7.2015
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Triple A Holding GmbH

Mörfelden-Walldorf

(vormals:Swisttal)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 16.182,60 1.251,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 651,00 0,00
II. Sachanlagen 937,00 1.251,00
III. Finanzanlagen 14.594,60 0,00
B. Umlaufvermögen 19.971,39 66.511,83
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 4.385,29 48.524,79
II. Wertpapiere 191,00 7.719,87
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 15.395,10 10.267,17
Bilanzsumme, Summe Aktiva 36.153,99 67.762,83

Passiva

   
  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 24.988,58 57.410,50
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 32.410,50 8.478,54
III. Jahresfehlbetrag 32.421,92 -23.931,96
B. Rückstellungen 5.868,00 3.158,00
C. Verbindlichkeiten 5.260,41 7.194,33
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 5.260,41 7.194,33
D. Passive latente Steuern 37,00 0,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 36.153,99 67.762,83

Anhang

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss der Triple A Holding GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.

Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.

Größenmerkmale

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

II. Angaben zur Bilanzierung- und Bewertungsmethoden

1. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

( § 284 Abs. 2 Nr. 1 HBG )

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, werden die Anschaffungs- bzw. die Herstellungskosten um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Der Plan verteilt die Anschaffungs- und Herstellungskosten auf die Geschäftsjahre, in denen der Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt werden kann.

Ohne Rücksicht darauf, ob ihre Nutzung zeitlich begrenzt ist, werden bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens bei voraussichtlich dauernder Wertminderung außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen, um diese mit dem niedrigeren Wert anzusetzen, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist.

Die Anschaffungskosten beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 150,00 Euro wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.

Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von mehr als 150,00 Euro aber nicht mehr als 1.000,00 Euro wurde ein Sammelposten gebildet und linear über 5 Jahre abgeschrieben.

Bei den Finanzanlagen wurden die bilanzierten Anteilsrechte und sonstigen Wertpapiere zu Anschaffungskosten, die Ausleihungen zum Nennbetrag angesetzt.

Die Berechnung der Latenten Steuern beruht auf den temporären Unterschieden zwischen den Bilanzposten aus handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Betrachtungsweise gemäß § 274 HGB.

Das Wahlrecht, nur den passivischen Überhang latenter Steuern auf temporäre Differenzen zwischen handelsrechtlichem und steuerrechtlichem Ansatz zu bilanzieren, wird grundsätzlich nicht in Anspruch genommen.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Abweichungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zum Vorjahr

( § 284 Abs. 2 Nr. 3 1. Halbsatz HBG )

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

III. Angaben zur Bilanz

1. Mehrere Posten betreffend

Angaben zu saldiert oder unsaldiert bilanzierten oder nicht bilanzierten "Latenten Steuern"

( § 285 Nr. 29 HGB )

Die Gesellschaft hat von dem Aktivierungswahlrecht nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB keinen Gebrauch gemacht und weist folglich sämtliche aktiven latenten Steuern und sämtliche passiven latenten Steuern brutto aus.

2. Weitere Aktivposten

Angaben zu Forderungen gegenüber Gesellschaftern

( § 42 Abs. 3 GmbHG; § 264c Abs. 1 HGB )

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Forderungen :

Sachverhalt Jahresendsaldo
  Geschäftsjahr
Euro
Vorjahr
Euro
Forderungen gg. Gesellschafter (b.1J) 544,98 544,98
  544,98 544,98

3. Verbindlichkeiten

Angaben zu Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren

( § 285 Nr. 1a und Nr. 2 HGB )

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 5.260,41 Euro (Vorjahr: 7.194,33 Euro).

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt 0,00 Euro (Vorjahr: 0,00 Euro).

Passive latente Steuern

( § 285 Nr. 29 HGB )

Die Gesellschaft hat von dem Aktivierungswahlrecht nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB keinen Gebrauch gemacht und weist folglich sämtliche aktiven latenten Steuern und sämtliche passiven latenten Steuern brutto aus.

IV. Sonstige Angaben

1. Gesellschaftsorgane

Angaben zu Mitgliedern der Geschäftsführungsorgane

( § 285 Nr. 10 HGB )

Geschäftsführung

Der Geschäftsführung gehörten im Geschäftsjahr 2010 folgende Mitglieder an:

Name Beruf Mitglied Befreiung nach
    seit bis § 181 BGB
Spiros Alexander Avramopoulos Geschäftsführer 18.06.2007   Ja

 

Mörfelden, den 05. Dezember 2011

gez. Spiros Alexander Avramopoulos

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 05.12.2011 festgestellt.

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