Ziegler GmbH
Ulmer Straße 9, 72525 Münsingen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Franz Ziegler seit 11.12.2006 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Ziegler GmbHMünsingenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang zum Jahresabschluss
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet: - Beteiligungen zu Anschaffungskosten, Abschreibungen waren nicht erforderlich. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Einzelwertberichtigungen waren nicht erforderlich. Zur Abgeltung des allgemeinen Kreditrisikos bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen kam eine einprozentige Pauschalwertberichtigung zum Ansatz. Rückdeckungsansprüche aus Versicherungen wurden entsprechend den vorliegenden versicherungsmathematischen Ermittlungen bewertet, wobei der Ausweis aufgrund der Vorschrift des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB unter Saldierung der entsprechenden Rückstellungsposition erfolgte. Ein Saldo ergab sich aufgrund der identischen Höhe der zu saldierenden Positionen nicht. Dabei liegt folgender Sachverhalt zugrunde: die Gesellschaft hat für ihre Mitarbeiter so genannte Zeitwertkonten eingerichtet, in welchen diese Gehaltsbestandsteile ansammeln können. Diese Möglichkeit wird von den Arbeitnehmern genutzt. Der Arbeitgeber hat die Wertguthaben seiner Arbeitnehmer zwingend gegen das Risiko der eigenen Insolvenz zu schützen. Aus diesem Grund hat die Gesellschaft bei der Allianz Lebensversicherungs-AG eine Rückdeckungsversicherung eingerichtet. Der Anspruch des Arbeitnehmers richtet sich dabei nach dem Wert der Rückdeckung, so dass die aufgrund der vorhandenen Zeitwertkonten zu bildende Rückstellung dem Aktivwert der Rückdeckungsversicherung entspricht. Die Bestimmung des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB führt damit zu einer vollständigen Saldierung, so dass ein Ausweis entfällt. Der Kassenbestand sowie Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert aktiviert. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das laufende und das vorige Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Gesellschaft rechnet bei der Erfüllung der Rückstellungen nicht mit künftigen Preis- und Kostensteigerungen, so dass die Bewertung der Rückstellungen mit den Preis- und Kostenverhältnissen des Bilanzstichtages erfolgte. Eine Abzinsung von Rückstellungen nach § 253 Abs. 2 S.1 HGB erfolgte nicht, da sämtliche Positionen eine voraussichtliche Restlaufzeit von unter einem Jahr besitzen. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Angaben zur Bilanz Abschreibung auf Geschäfts- oder Firmenwert Der entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwert wurde aktiviert und nach seiner voraussichtlichen Nutzungsdauer von 15 Jahren abgeschrieben, wobei die Nutzungsdauer nach der steuerlichen Nutzungsdauer bemessen wurde. Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB) Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
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