Stammdaten

Register
Amtsgericht Mannheim HRB 433053
Eingetragen
8.12.2004
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieArchitekturbüros für Garten- und LandschaftsgestaltungUnternehmensberatung
Gegenstand
Die Unternehmensberatung im Bereich Registrierung und Zulassung von Chemikalien, insbesondere von Pflanzenschutzmitteln, Bioziden und Spezialchemikalien; Projektmanagement; Erstellung von Dossiers, Gutachten und Monographien; statistische Datenauswertung; wissenschaftliche Datenrecherche und Textarbeiten; Betreuung und Durchführung von wissenschaftlichen Studien im Labor und im Freiland; generelle Dienstleistungen eines Diplombiologen; Beratung im Bereich Natur- und Artenschutz; Landschaftsplanung; Bereitstellung und Erarbeitung von Medien im Kontext Landwirtschaft und Natur (Text, Bild, Film und elektronische Medien, wie z.B. Internet); Datenbankpflege und Datenbankmanagement; Qualitätssicherung; Dokumentenverwaltung; Modelling im Bereich der Biologie und des Umweltverhaltens von Chemikalien.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer
Klaus Nast
seit 18.1.2023
Geschäftsführer
Michael Dr. Riffel
seit 14.11.2005
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Litoliga Stiftung
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Litoliga Holding GmbH
Germany
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

RIFCON GmbH

Hirschberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Lagebericht

1 Grundlagen des Unternehmens

1.1 Geschäftsmodell

Die Firma RIFCON GmbH ist ein unabhängiges wissenschaftliches Dienstleistungsunternehmen mit Schwerpunkt in der Bewertung und Zulassung von synthetischen und biologischen Pflanzenschutzmitteln. RIFCON GmbH gehört zu den wenigen Dienstleistern in diesem Sektor, die Kombinationsprodukte aus dem reinen Beratungsbereich mit Datengenerierung aus dem praktischen Freilandbereich anbieten können. Hier gehört RIFCON GmbH in Europa zu den führenden Anbietern.

Zu unseren Kunden zählen Firmen und multinationale Konzerne aus dem Agrarsektor, Verbände und Kommunen.

Des Weiteren bedient RIFCON GmbH seit 2021 auch Behörden und Privatkunden im Bereich ökologischer Gutachten und Umweltverträglichkeitsprüfungen, ein Geschäftsbereich, der sich mittlerweile fest im Angebotsportfolio der RIFCON GmbH etabliert hat. Im Jahr 2023 wurde durch die Eingliederung der auf eDNA-Analysen spezialisierten Faunomics GmbH ein weiteres neues Geschäftsfeld aufgebaut, welcher die Firma in eine ertragreiche und stabile Zukunft führen soll.

2 Wirtschaftsbericht

2.1 Gesamtwirtschaftliche branchenbezogene Rahmenbedingungen

Die RIFCON GmbH gehört auf dem europäischen Markt zu den etablierten und großen Anbietern von Dienstleistungen im Bereich der Bewertung und Zulassung von Pflanzenschutzmitteln. Wir bieten Beratung und experimentelle Lösungen unter einem Firmendach an und sind dadurch in der Lage unseren Kunden komplexe Gesamtlösungen zu liefern.

Wie die Kennzahlen für das Jahr 2023 zeigen, blicken wir auf ein erfolgreiches Wirtschaftsjahr 2023 zurück. Valide Daten zur allgemeinen Entwicklung der Branche im Jahr 2023 stehen aufgrund der Nischentätigkeit nicht zur Verfügung.

2.2 Geschäftsverlauf und Lage

Unser Ziel ist es weiterhin solide zu wachsen und den Unternehmenswert beständig zu sichern oder gar zu steigern. Diesem Ziel sind wir auch im Geschäftsjahr 2023 nachgekommen, indem wir ein Jahresergebnis von 2.409 TEUR erzielen konnten, was einer Erhöhung im Vergleich zum Vorjahr um 3,2 % entspricht.

2.2.1 Ertragslage Bei nachfolgenden Positionen handelt es sich auch um die Leistungsindikatoren.

Ergebnisquellen Geschäftsjahr Vorjahr Veränderung
T€ T€ T€ %
Betriebsergebnis 3.291 3.215 76 2,4
Zinsergebnis 2 0 2 -
Steuerergebnis -884 -880 -4 0,5
Jahresergebnis 2.409 2.335 74 3,2

Das Betriebsergebnis stieg im Vergleich zum Vorjahr um 76 TEUR auf 3.291 TEUR. Dies entspricht einer Erhöhung um 2,4 %. Das Zinsergebnis betrug 2 TEUR (Vorjahr: 0).

Die Liquidität des Unternehmens ist nach wie vor gut. Im Geschäftsjahr 2023 waren wie in den vergangenen Jahren keine Kredite von Banken erforderlich. Die Ertragslage ist als stabil und gut zu bewerten. Die Auftragslage für das Geschäftsjahr 2024 wird ebenfalls als gut bewertet.

2.2.2 Finanzlage

Das gesamte Eigenkapital beläuft sich auf 5.840 TEUR. Die Eigenkapitalquote ist um 9,8 % im Vergleich zum Vorjahr gestiegen, liegt nun bei guten 40,7%. Mit dieser Eigenkapitalquote liegt die RIFCON GmbH über den üblichen Größenordnungen mittelständischer Unternehmen.

2.2.3 Vermögenslage

Wesentliche Bilanzposten Aktiva Geschäftsjahr
T€
Vorjahr
T€
Veränderung
in T€ T€
Veränderung
in % %
Anlagevermögen 1.557,8 1.441,7 116,1 8,1
Kurzfristige Vermögenswerte 10.037,3 7.026,2 3.011,1 42,9
Liquide Mittel 2.626,4 1.419,9 1.206,5 85,0
Passiva
Eigenkapital 5.840,1 3.087,8 2.752,3 89,1
Kurzfristige Verbindlichkeiten 7.621,1 6.190,4 1.430,7 223,1
Bilanzsumme 14.360,5 9.977,8 4.382,7 43,9

Das Anlagevermögen ist im Vergleich zum Vorjahr um 116,1 TEUR auf 1.557,8 TEUR gestiegen. Die Vorräte sind gegenüber 2022 um 2.007,5 TEUR auf 6.566 TEUR gestiegen. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erhöhten sich um 806 TEUR auf 3.164 TEUR. Sonstige Vermögensgegenstände belaufen sich auf 307 TEUR. Somit erhöhten sich die kurzfristigen Vermögenswerte von 7.026,2 TEUR im Geschäftsjahr 2022 auf 10.037,3 TEUR im Geschäftsjahr 2023. Die liquiden Mittel erhöhten sich um 1.206,5 TEUR auf 2.626,4 TEUR. Die Bilanzsumme ist von 9.977,8 TEUR im letzten Jahr um 4.382,7 TEUR auf 14.360,5 TEUR gestiegen. Dies entspricht einer Erhöhung von 43,9%.

2.3 Gesamtaussage

Aufgrund der gestiegenen Ertrags- und Vermögenslage verbunden mit einer stabilen Finanzlage schätzen wir den Zustand des Unternehmens als gut und sicher ein.

3 Prognosebericht

Bedingt durch registrierspezifische Vorgaben der Kunden, kommt es immer wieder zu zyklischen Bedarfsschwankungen bezüglich des Dienstleistungsangebots der RIFCON GmbH, dennoch rechnen wir für das kommende Geschäftsjahr mit einer guten und stabilen Nachfrage seitens unserer Kunden. Die grundsätzliche Triebfeder hinter dem Hauptgeschäft von RIFCON GmbH (Bewertung und Zulassung Pflanzenschutzmittel) ist bedingt durch die immer stärker werdende Bedeutung der Agrarmärkte (Nahrungsmittel, Bioenergie, Tierfutter etc.) und dem gleichzeitigen Trend insbesondere der europäischen Bevölkerung nach höheren Sicherheitsstandards hinsichtlich der Belastung mit Umweltchemikalien und der Suche nach Alternativen hierzu, die europäisch durch den Green Deal vorangetrieben werden. Dies äußert sich in immer neuen und immer komplexeren Datenanforderungen an die Zulassungsantragsteller durch die europäischen Zulassungsbehörden sowie durch die European Food Safety Authority (EFSA) als Zentralbehörde. Unter Berücksichtigung der Re-Registrierungswellen und der Implementierung neuer Datenanforderungsdokumente in den kommenden Jahren durch die EFSA (Bienen, Amphibien, Reptilien, Boden, Fledermäuse etc.) ist mit einer weiteren Zunahme der Nachfrage auf dem europäischen Markt zu rechnen. Gleichzeitig erhöhen wichtige Agrarmärkte wie die USA und Brasilien die Anforderungen an die Antragsteller. Aufgrund dieser Entwicklung gehen wir von einer anhaltenden Nachfrage und einem weiteren Wachstum von RIFCON GmbH aus.

Mit der beständigen Erweiterung unseres Angebotsspektrums durch Ausweitung von Geschäftsbereichen haben wir wichtige Weichen gestellt, um zukünftiges Unternehmenswachstum zu sichern.

4 Risikobericht

Nachfolgend beschreiben wir potenzielle Risiken, die eine nachteilige Auswirkung auf unsere Geschäfts-, Ertrags- und Finanzanlage haben könnten. Mit dem Auf-, bzw. Ausbau eines internen Kontrollsystems zur Überwachung, versuchen wir Gefahren im Unternehmen zu identifizieren und potenziellen Risiken entsprechend frühzeitig zu begegnen.

4.1 Unternehmensspezifische Risiken

Die RIFCON GmbH besitzt drei Geschäftsführer, sowie eine mittlere Managementebene, die in wesentliche Geschäftsprozesse eingebunden sind. Ein Ausfall eines Geschäftsführers aufgrund von Unfall, Krankheit etc. stellt kein erhöhtes Risiko dar.

Die bewusste permanente Einbeziehung aller Geschäftsführer, sowie des mittleren Managements von RIFCON GmbH in das Tagesgeschäft, die Akquise und die strategische Ausrichtung des Unternehmens minimiert das Risiko bedingt durch den Ausfall eines Geschäftsführers.

Das Risiko der Konzentration von exklusivem Wissen bzw. Fähigkeiten betrifft nicht nur die Geschäftsführer, sondern auch andere Leistungsträger des Unternehmens, insbesondere die Abteilungs- und Teamleiter.

RIFCON GmbH versucht dieses Risiko durch Benennung von Stellvertretern und regelmäßige Kommunikation (Teamtreffen und Schulungen) zu minimieren.

4.2 Branchenspezifische Risiken

Ein Risiko besteht im generellen Rückgang der Auftragslage durch einen Rückgang nach Nachfrage.

Mit einem Rückgang der Auftragslage ist nach unserer Einschätzung der Entwicklung der Agrarmärkte bzw. der Entwicklung der politischen Meinung in Europa nicht zu rechnen.

Weitere Risiken bestehen im experimentellen Bereich durch höhere Gewalt etwa durch Ausfall einer Studienzielorganismengruppe oder durch außergewöhnliche Wetterphänomene wie Überschwemmungen oder anhaltende Trockenheit.

Zur Minimierung des Risikos des Ausfalls oder Nichtvorhandenseins einer Studienzielorganismengruppe ist eine sorgfältige Studienplanung erforderlich. Außergewöhnliche und eine Studie negativ beeinflussende Wetterphänomene sind trotz guter Planung nicht vorhersagbar - hier ist eine schnelle und umgehende Kommunikation mit dem Auftraggeber über weitere Schritte unabdingbar. RIFCON schult die Mitarbeiter entsprechend.

4.3 Finanzwirtschaftliche Risiken

Finanzwirtschaftliche Risiken bestehen durch einen potenziellen Zahlungsausfall seitens der Kunden.

Das Risiko des Zahlungsausfalles ist minimal. Seit Beginn der Geschäftstätigkeit von RIFCON GmbH und ihres Vorgängers der Einzelfirma RIFCON kam es in keinem einzigen Fall zu einem Forderungsausfall. Der Kundenstamm von RIFCON GmbH setzt sich divers und aus solventen sowie renommierten Firmen, Organisationen und Behörden zusammen.

4.4 Risiken aus dem Projektgeschäft mit Kunden

Es kann zu Projektlaufzeitverschiebungen kommen, wenn sich beispielsweise beim Kunden Bearbeitungsprioritäten ändern, Aufträge zurückgestellt werden oder Behörden bei den Bewertungen in Zeitverzug geraten. Die ursprünglichen Zeitpläne können dann nicht eingehalten werden, was zu einer reduzierten Arbeitsauslastung seitens der RIFCON GmbH führen kann. In Folge kann es zu einer fehlenden Umsatzrealisierung, bzw. zu Gewinneinbußen kommen.

Da RIFCON GmbH einen großen Kundenstamm besitzt und über die Jahre das Leistungsspektrum diversifiziert hat, können Projektlaufzeitverschiebungen durch frühzeitig eingeleitete Gegenmaßnahmen, wie anderweitigen Arbeitseinsatz der betroffenen Mitarbeiter oder verstärkte Angebotsakquise, entsprechend begegnet werden.

4.5 Personalrisiken

Ein weiteres Risiko bedingt durch die Knappheit an Spezialisten am Markt besteht in der Abwerbung durch Mitbewerber oder Kunden ("brain drain") und dem generellen Ausscheiden von erfahrenen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen. Auch der generelle Fachkräftemangel macht sich verstärkt bemerkbar. Qualifiziertes Fachpersonal ist ein wichtiger Erfolgsfaktor. Aus diesem Grunde ist es der RIFCON GmbH ein großes Anliegen vorhandenes Fachpersonal langfristig zu binden und weiterzubilden. Das Weiterbildungsangebot wurde ausgebaut. Gleichsam ist es sehr wichtig, eine gute Nachfolgeplanung zu verfolgen und ausreichend Nachwuchskräfte zu übernehmen und aufzubauen, um die Firma auf eine nachhaltige Zukunft auszurichten. Ist dieses qualifizierte Fachpersonal im ausreichenden Maße in der Firma nicht mehr vorhanden, entsteht ein Risiko. Dem Risiko der Abwerbung von erfahrenen Mitarbeitern versucht RIFCON GmbH erfolgreich durch Schaffung eines angenehmen Betriebsklimas, einer kompetitiven Gehaltsstruktur, die Möglichkeit des Arbeitens im Home Office, attraktiven Arbeitsbedingungen, vielen Zusatznutzen und einer perspektivisch ausgerichteten Personalpolitik zu begegnen. Dieses Maßnahmenpaket soll die RIFCON GmbH als Arbeitgeber auch attraktiv für neues Personal machen.

4.6 IT-Risiken

Die Anwendung von IT-Systemen und IT-gestützte Geschäftsprozesse bergen dann ein Risiko, wenn Störungen und Ausfälle zu Datenverlusten führen. Durch kriminelle Cyberangriffe kann es zu Systemausfällen, Datendiebstahl, Datenmanipulation und Datenmissbrauch kommen. Seit Beginn des Ukrainekrieges ist generell ein Anstieg der Cyberangriffe in der Wirtschaft und bei behördlichen Institutionen zu verzeichnen. Dem begegnen wir mit qualifiziertem Fachpersonal und IT-Standards. Die RIFCON GmbH hat den Bereich IT weitgehend in das Unternehmen verlagert und neue Stellen geschaffen. Überdies werden unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen über die Gefahren des Phishings und schadhafte Malware in regelmäßigen Abständen geschult und sensibilisiert.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass sich aus heutiger Sicht keine schwerwiegenden Risiken erkennen lassen, die den Fortbestand der RIFCON GmbH gefährden könnten.

5 Chancenbericht

Vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung landwirtschaftlicher Produkte, insbesondere über den Bereich der menschlichen (food) bzw. tierischen Ernährung (feed) hinaus hin zur Energiegewinnung (fuel) und zur industriellen Rohstofferzeugung (fibre) bei gleichzeitiger Wahrung der Umwelt-, Naturschutz- und Verbraucherschutzziele, rechnen wir auch in der Zukunft mit einer weiteren Volumensteigerung unseres Kerngeschäfts.

In den Unternehmensbereichen Umweltplanung/Naturschutz und Faunomics sehen wir große Wachstumspotentiale. Diese Bereiche werden in den nächsten Jahren verstärkt verfolgt, um weitere tragende Standbeine im Gesamtportfolio des Unternehmens etablieren zu können.

 

Hirschberg, den 10.12.2024

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 1.557.774,41 1.441.655,13
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 37.679,00 42.883,00
II. Sachanlagen 1.122.794,77 751.472,24
III. Finanzanlagen 397.300,64 647.299,89
B. Umlaufvermögen 12.663.687,11 8.446.055,25
I. Vorräte 6.566.333,93 4.558.825,76
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 3.470.994,05 2.467.392,34
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 2.626.359,13 1.419.837,15
C. Rechnungsabgrenzungsposten 139.049,32 90.040,96
Aktiva 14.360.510,84 9.977.751,34

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 5.840.079,05 3.087.786,41
I. Gezeichnetes Kapital 275.000,00 250.000,00
II. Kapitalrücklage 318.361,15
III. Bilanzgewinn 5.246.717,90 2.837.786,41
B. Rückstellungen 899.329,59 699.588,00
C. Verbindlichkeiten 7.621.102,20 6.190.376,93
Passiva 14.360.510,84 9.977.751,34

Gewinn- und Verlustrechnung

1.1.2023 - 31.12.2023
EUR
1.1.2022 - 31.12.2022
EUR
1. Rohergebnis 17.506.101,10 18.236.573,79
2. Personalaufwand 11.804.029,17 12.318.046,92
a) Löhne und Gehälter 9.817.336,25 10.124.556,76
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 1.986.692,92 2.193.490,16
davon für Altersversorgung 62.534,04 49.685,06
3. Abschreibungen 266.210,74 253.163,04
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 266.210,74 253.163,04
davon außerplanmäßige Abschreibungen 59.487,00
4. sonstige betriebliche Aufwendungen 2.138.332,49 2.510.871,05
5. Erträge aus Beteiligungen 66.153,78
6. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 2.962,63 2.107,14
7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 1.158,55 1.182,00
8. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 883.797,29 880.347,41
9. Ergebnis nach Steuern 2.415.535,49 2.341.224,29
10. sonstige Steuern 6.604,00 6.389,01
11. Jahresüberschuss 2.408.931,49 2.334.835,28

Anhang

1.1 Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß den §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt.

Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht:

Firmenname laut Registergericht: RIFCON GmbH
Firmensitz laut Registergericht: Hirschberg
Registergericht: Mannheim
Register-Nr.: HRB 433053

Es gelten die handelsrechtlichen Vorschriften für mittelgroße Kapitalgesellschaften gemäß § 267 Abs. 2 HGB. Die Vorschriften des BilRUG (Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz) wurden beachtet. Von den größenabhängigen Erleichterungen des § 276 und § 288 Abs. 2 HGB wurde für einzelne Anhangsangaben Gebrauch gemacht.

Bewertung, Ausweis und Gliederung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sind unverändert. Als mittelgroße Kapitalgesellschaft besteht gemäß § 316 Abs. 1 HGB die Pflicht zur Prüfung von Jahresabschluss und Lagebericht. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

1.2 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Im vorliegenden Jahresabschluss hat die Gesellschaft folgende Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze angewendet:

Das Sachanlagevermögen einschließlich der Zugänge ist zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Abgeschrieben wird nach der linearen Methode unter Berücksichtigung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern. Die Abschreibungen erfolgten grundsätzlich zeitanteilig.

Die Zugänge geringwertiger Wirtschaftsgüter im Berichtsjahr bis 800,00 €, wurden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben.

Die Finanzanlagen werden grundsätzlich mit den Anschaffungskosten nach § 253 (1) HGB bewertet. Abschreibungen bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung wurden vorgenommen.

Vorräte werden grundsätzlich mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Zeitwert bewertet. In die Bewertung der unfertigen Leistungen wurden neben den Einzelkosten für Material und Fertigung, auch angemessene Teile der Materialgemeinkosten, der Fertigungsgemeinkosten und des Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit diese durch die Leistungserbringung veranlasst sind, einbezogen. Das handelsrechtliche Wahlrecht gem. § 255 (2) HBG, Kosten der allgemeinen Verwaltung, Aufwendungen für soziale Einrichtungen und freiwillige soziale Leistungen sowie Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nicht in die Vorratsbewertung einzubeziehen, wurde in Anspruch genommen. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die zu einer verlustfreien Bewertung erforderlich waren, wurden durch eine angemessene Abwertung berücksichtigt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nominalbetrag angesetzt. Die Bildung einer Pauschalwertberichtigung auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, zur Abdeckung des allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko, war aufgrund fehlender Zahlungsausfälle in der Vergangenheit und dem weitgehenden Zahlungseingang bis zur Bilanzaufstellung nicht erforderlich.

Die liquiden Mittel und Stammkapital werden zum Nominalbetrag angesetzt.

Im Geschäftsjahr wurde die Faunomics GmbH auf die RIFCON GmbH verschmolzen. Die Verschmelzung verändert die Finanz-, Vermögens-, Ertragslage nicht wesentlich.

Aktive Rechnungsabgrenzungen werden nur gebildet, soweit der abzugrenzende Einzelposten 400,00 € übersteigt.

Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen sind nach den Grundsätzen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten werden berücksichtigt. Die Abzinsung der Rückstellung für Aufbewahrung erfolgte durch den Ansatz des 5,5-fachen Jahreswertes der Aufwendungen.

Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit bis zu einem Jahr werden am Abschlussstichtag zum Stichtagkurs umgerechnet. Langfristige Fremdwährungsforderungen und Fremdwährungsverbindlichkeiten werden zum Stichtagkurs angesetzt, soweit die Entstehungskurse nicht niedriger waren (bei Aktivposten) oder höher lagen (bei Passivposten).

1.3 Angaben zur Bilanz

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr betragen 16.500,00 € (Vorjahr 16.500,00 €).

Aktien und Fondsanlagen werden als langfristige Anlagen im Anlagevermögen ausgewiesen.

Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und belaufen sich auf 7.621.102,20 € (Vorjahr 6.190.376,93 €). Gegenüber Gesellschaftern bestehen keine Forderungen und Verbindlichkeiten.

Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten sonstigen finanziellen Verhältnissen, im Sinne von § 251 HGB, bestehen nicht.

1.4 Sonstige Angaben

Im Geschäftsjahr 2023 erfolgte die Geschäftsführung der RIFCON GmbH durch Herrn Dr. Michael Riffel, Hirschberg, Herrn Jürgen Riffel, Forst, Frau Ute Terberger, Forst und durch die neu bestellten Geschäftsführer Herrn Dr. Jan-Dieter Ludwigs, Mannheim sowie Herrn Klaus Nast, Hirschberg (Eintragung im Handelsregister am 18.01.2023). Die Geschäftsführer sind jeweils einzelvertretungsberechtigt. Die Geschäftsführer Herrn Dr. Michael Riffel, Hirschberg, Herrn Jürgen Riffel, Forst, und Frau Ute Terberger, Forst sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Im Geschäftsjahr 2023 wurde Frau Dr. Simone Galluba, Hirschberg Einzelprokura erteilt (Eintragung im Handelsregister am 18.01.2023).

Auf die Angaben der Gesamtbezüge der Geschäftsführung wurde zulässigerweise nach § 286 (4) HGB verzichtet.

Angaben zu verbundenen Unternehmen und Beteiligungsunternehmen unterbleiben entsprechend § 286 (3) Nr. 1 HGB.

Aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 02.07.2024 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 02.07.2024 wurde die Gesellschaft Faunomics GmbH, Hirschberg (Amtsgericht Mannheim HRB 746933) mit der Rifcon GmbH zum 30.12.2023 verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme; Eintragung im Handelsregister am 29.10.2024).

Die Verpflichtungen aus Mietverträgen bestehen vornehmlich für gemietete Geschäftsimmobilien und betragen als Jahresbetrag 535.862,76 €.

Es ist zum Geschäftsjahr 2024 vorgreifend anzumerken, dass Herrn Jürgen Riffel, Forst nicht mehr Geschäftsführer ist (Eintragung im Handelsregister am 03.05.2024). Ebenfalls zum Geschäftsjahr 2024 vorgreifend anzumerken ist, dass Frau Ute Terberger, Forst nicht mehr Geschäftsführerin ist (Eintragung im Handelsregister am 02.09.2024).

Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres sind nicht eingetreten.

Im Wirtschaftsjahr 2023 wurden durchschnittlich 208 (Vorjahr 211) Arbeitnehmer im Unternehmen beschäftigt.

Die nachfolgenden Arbeitnehmergruppen waren während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigt:

Arbeitnehmergruppe Zahl
Arbeiter 0
Angestellte 202
leitende Angestellte 6
Die Gesamtzahl der durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer beträgt 208
vollzeitbeschäftigte Mitarbeiter 105
teilzeitbeschäftigte Mitarbeiter 103

 

Hirschberg, den 05.12.2024

Die Geschäftsführer:

gez. Dr. Michael Riffel

gez. Dr. Jan-Dieter Ludwigs

gez. Klaus Nast

Anschaffungs-, Herstellungskosten
01.01.2023
EUR
Zugänge
EUR
Abgänge
EUR
Umbuchungen
EUR
31.12.2023
EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 365.297,23 11.315,50 0,00 0,00 376.612,73
II. Sachanlagen 2.476.224,94 628.481,89 291.094,97 0,00 2.813.611,86
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 36.305,76 0,00 0,00 0,00 36.305,76
2. technische Anlagen und Maschinen 112.426,00 66.205,00 0,00 0,00 178.631,00
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.327.493,18 562.276,89 291.094,97 0,00 2.598.675,10
III. Finanzanlagen 647.299,89 0,75 250.000,00 0,00 397.300,64
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 731,90 0,00 0,00 0,00 731,90
2. Beteiligungen 34,20 0,75 0,00 0,00 34,95
3. sonstige Finanzanlagen 646.533,79 0,00 250.000,00 0,00 396.533,79
Summe 3.488.822,06 639.798,14 541.094,97 0,00 3.587.525,23
Abschreibungen
01.01.2023
EUR
Zugänge
EUR
Abgänge
EUR
Umbuchungen
EUR
31.12.2023
EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 322.414,23 16.519,50 0,00 0,00 338.933,73
II. Sachanlagen 1.724.752,70 253.714,89 287.650,50 0,00 1.690.817,09
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Baute einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 24.944,76 939,00 0,00 0,00 25.883,76
2. technische Anlagen und Maschinen 13.491,00 7.514,00 0,00 0,00 21.005,00
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.686.316,94 245.261,89 287.650,50 0,00 1.643.928,33
III. Finanzanlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
2. Beteiligungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
3. sonstige Finanzanlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Summe 2.047.166,93 270.234,39 287.650,50 0,00 2.029.750,82
Buchwert
31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 37.679,00 42.883,00
II. Sachanlagen 1.122.794,77 751.472,24
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlichder Bauten auf fremden Grundstücken 10.422,00 11.361,00
2. technische Anlagen und Maschinen 157.626,00 98.935,00
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 954.746,77 641.176,24
III. Finanzanlagen 397.300,64 647.299,89
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 731,90 731,90
2. Beteiligungen 34,95 34,20
3. sonstige Finanzanlagen 396.533,79 646.533,79
Summe 1.557.774,41 1.441.655,13

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 13.12.2024 festgestellt.

Bestätigungsvermerk

In dem vorstehenden zur Offenlegung bestimmten Jahresabschluss wurden gesetzlich zulässige Aufstellungserleichterungen gemäß §§ 276 und 288 HGB nachgeholt sowie gesetzlich zulässige Offenlegungserleichterungen gemäß § 327 HGB in Anspruch genommen. Der nachfolgende Bestätigungsvermerk unseres Abschlussprüfers wurde für den vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht erteilt.

An die RIFCON GmbH

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der RIFCON GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der RIFCON GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

• entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und

• vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

• identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

• gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

• beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

• ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

• beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

• beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

• führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Mannheim, 12. Dezember 2024

WSB Treuhand GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

gez. Marius Laskowski, Wirtschaftsprüfer

gez. Jürgen Wolf, Wirtschaftsprüfer

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