Autohaus
Heike Hanisch GmbH
Dresden
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
23.172,00 |
307.479,00 |
| I.
Sachanlagen |
23.172,00 |
307.479,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
164.525,35 |
614.817,10 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
415.435,96 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
135.384,65 |
97.559,64 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
29.140,70 |
101.821,50 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
343.077,85 |
271.718,76 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
530.775,20 |
1.194.014,86 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
296.718,76 |
64.052,83 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
71.359,09 |
232.665,93 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
343.077,85 |
271.718,76 |
| B.
Rückstellungen |
93.867,00 |
67.090,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
436.908,20 |
1.126.924,86 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
530.775,20 |
1.194.014,86 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der
Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen
des GmbH-Gesetzes beachtet.
Der Jahresabschluss umfasst die Bilanz, die
Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang.
Die Bilanz ist gemäß § 266 HGB, die
Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB zu
gliedern.
Die nachfolgenden, zusätzlichen Angaben sind bei
der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage zu beachten:
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut
Registergericht
Firmenname laut Registergericht: Autohaus Heike
Hanisch GmbH
Firmensitz laut Registergericht: Dresden
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Dresden
Register-Nr.: HRB 19044
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten bis zu € 800 netto werden im
Zugangsjahr in voller Höhe aufwandswirksam in Abzug
gebracht.
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert
angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden durch
Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten
werden jeweils zum Nennwert angesetzt.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. §
253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet.
Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller
übrigen Gläubiger entzogen sind und
ausschließlich der Erfüllung der Schuld aus der
Altersversorgungsverpflichtung dienen, wurden nach §
246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit der Pensionsrückstellung
saldiert. Das Deckungsvermögen ist gemäß
§ 253 Abs. 1 HGB mit dem beizulegenden Zeitwert
bewertet.
Die Pensionsrückstellungen betragen nach
Saldierung Euro 89.567,00.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Diese
wurden in Höhe des nach kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr werden mit dem laufzeitabhängigen
durchschnittlichen Marktzinssatz, welcher von der Deutschen
Bundesbank ermittelt und bekannt gegeben wird, abgezinst.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben zur Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben Restlauftzeiten von
bis zu einem Jahr.
Ausschüttungssperre
Der Gesamtbetrag, der gem § 286 Abs. 8 HGB der
Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt Euro
50.449,00.
Im einzelnen gliedert sich der Gesamtbetrag wie
folgt:
Gesamtbetrag gemäß
Ausschüttungssperre
|
Euro
|
Aktivierung latenter
Steuern
|
-
|
Differenz der
Pensionsrückstellung Rechenzinsermittlung 7 bzw.
10 Jahre
|
50.449,00
|
Gesamtbetrag
|
50.449,00
|
Pensionsrückstellungen
Bei den Rückstellungen für
Altersversorgungsverpflichtungen ergibt sich zwischen dem
Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den
vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz nach
dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen
sieben Geschäftsjahren ein Unterschiedsbetrag im
laufenden Geschäftsjahr in Höhe von Euro
50.449,00.
Angaben zu Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beläuft sich auf Euro 350.560,74
(Vorjahr: Euro 391.708,98).
Sie haben eine Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren.
Die weiteren Verbindlichkeiten haben Restlaufzeiten
von bis zu einem Jahr.
Sonstige Angaben
Vergütungen der Geschäftsführer
Gemäß § 286 Abs. 4 HGB wird auf den
Ausweis der Bezüge der Geschäftsführer
verzichtet.
Vorschlag bzw. Beschluss zur Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung beschließt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende
Ergebnisverwendung:
|
|
Euro
|
|
Verlustvortrag
|
|
-296.718,76
|
|
Jahresfehlbetrag
|
2018
|
-71.359,09
|
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Vortrag auf neue
Rechnung
|
|
-368.077,85
|
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Unterschrift der Geschäftsführung
Dresden, den 27. Januar 2020
Gez. Heike Kühn-Hanisch
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.01.2020 festgestellt.
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