Flexxaire
Europe GmbH
Landshut
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2008
EUR |
31.12.2007
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
8.188,00 |
11.697,00 |
| I.
Sachanlagen |
8.188,00 |
11.697,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
65.843,73 |
87.887,97 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
46.473,70 |
68.557,81 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
19.370,03 |
19.330,16 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
74.031,73 |
99.584,97 |
Passiva
|
|
31.12.2008
EUR |
31.12.2007
EUR |
| A.
Eigenkapital |
49.961,06 |
23.685,92 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
1.314,08 |
0,00 |
| III.
Jahresüberschuss |
26.275,14 |
-1.314,08 |
| B.
Rückstellungen |
15.617,75 |
5.427,88 |
| C.
Verbindlichkeiten |
8.452,92 |
70.471,17 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
74.031,73 |
99.584,97 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
1. Der Jahresabschluss der Firma Flexxaire Europe
GmbH wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches und
des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des
Gesellschaftsvertrages zu beachten. Des Weiteren fanden die
entsprechenden steuerrechtlichen Regelungen Anwendung.
2. Besondere Umstände, die dazu führen,
dass der Jahresabschluss unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild nicht vermittelt (§ 264 Abs. 2
HGB), konnten im Rahmen der Bilanzerstellung nicht
festgestellt werden.
3. Bezüglich der Erstellung und Offenlegung des
Jahresabschlusses wurden die
größenabhängigen Erleichterungen für
kleine Kapitalgesellschaften im Sinne von § 267 Abs. 1
HGB Gebrauch gemacht.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I.
Angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§
284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)
1.1.
Sachanlagen
Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- und
Herstellungskosten und, soweit es sich um abnutzbare
Wirtschaftsgüter handelt, vermindert um
planmäßige Abschreibungen bewertet. Bei der
Ermittlung der planmäßigen Abschreibung kommt
überwiegend die lineare, teils die degressive
Abschreibungsmethode - und zwar im steuerlich
zulässigen Rahmen - zur Anwendung. Die Bemessung der
Nutzungsdauern wurde auf der Grundlage der
steuerrechtlichen Abschreibungstabellen und der
tatsächlichen Nutzungsdauer vorgenommen.
Außerplanmäßige handelsrechtliche
Abschreibungen waren nicht veranlasst. Hinsichtlich der
Anschaffungskosten der geringwertigen Wirtschaftsgüter
wird von der Bewertungsfreiheit nach § 6 Abs. 2 EStG
und § 6 Abs. 2a EStG im Jahr der Anschaffung Gebrauch
gemacht.
1.2.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden grundsätzlich
zum Nennwert bilanziert. Bewertungsabschläge auf
Forderungen waren nicht erforderlich.
1.3.
Rückstellungen
Rückstellungen werden unter Beachtung des
Vorsichtsprinzips in Höhe des Betrages angesetzt, der
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendig ist, um erkennbare Risiken angemessen abzudecken.
1.4.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden grundsätzlich zu ihrem
Rückzahlungs- bzw. Erfüllungsbeträgen
bilanziert.
II.
Grundlagen für die Umrechnung in Euro (§ 284
Abs. 2 Nr. 2 HGB)
Zahlungen in Fremdwährungen werden am Tag des
Zahlungsausgangs bzw. -eingangs zum Tageskurs in Euro
umgerechnet.
C.
Erläuterungen zu ausgewählten Posten der
Bilanz
1.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen / Sonstige
Vermögensgegenstände (§ 268 Abs. 4 HGB)
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
Sonstigen Vermögensgegenstände haben eine
Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.
2.
Forderungen gegenüber Gesellschaftern (§ 264 c
HGB)
In den sonstigen Forderungen sind Forderungen
gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 54.165,29
EUR enthalten.
3.
Verbindlichkeitenspiegel (§268 Abs. 5 HGB)
|
Gesamt
|
Restlaufzeit
bis zu 1 Jahr
|
Restlaufzeit
von 1-5 Jahre
|
Restlaufzeit von
mehr als 5
Jahren
|
Gesamtbetrag
|
8 TEUR
|
8 TEUR
|
0 TEUR
|
0 TEUR
|
(Vorjahr:
|
70 TEUR
|
59 TEUR
|
11 TEUR
|
0 TEUR)
|
D. Sonstige Angaben
1. Haftungsverhältnisse (§ 268 Nr. 7 HGB)
Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB
bestehen nicht.
2. Mitglieder des Geschäftsführungsorgans
(§ 285 Nr. 10 HGB)
Geschäftsführer der Gesellschaft ist im
Geschäftsjahr:
- Herr Keith Russel Scruggs, Landshut
Der Geschäftsführer ist allein
vertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des
§ 181 BGB befreit.
E. Unterzeichnung des Jahresabschlusses gem. § 245
HGB
Straubing, den 20. November 2009
……………………………………….
gez.
Keith Russel Scruggs
(Geschäftsführer)
|