DOMO
Wirtschaftsberatung GmbH
Pforzheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
16.361,84 |
16.361,84 |
| B.
Umlaufvermögen |
32.320,23 |
35.187,59 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
48.682,07 |
51.549,43 |
Passiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
46.609,60 |
46.436,54 |
| B.
Rückstellungen |
1.916,87 |
1.359,49 |
| C.
Verbindlichkeiten |
155,60 |
3.753,40 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
155,60 |
3.753,40 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
48.682,07 |
51.549,43 |
Anhang
A. ALLGEMEINE ANGABEN
Der Jahresabschluss der Domo Wirtschaftsberatung
GmbH wurde auf der Grundlage der Gliederungs-,
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend waren die
Vorschriften des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz
bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz gewählt.
Es wird von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht, die
neuen Vorschriften zur Rechnungslegung durch das
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) in vollem Umfang
für das Geschäftsjahr beginnend zum 1. Januar
2010 anzuwenden.
B. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine
Kapitalgesellschaft nach § 267 Abs. 1 HGB.
Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung
wurden nach den Vorschriften der §§ 266 und 275
Abs. 2 HGB gegliedert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten bewertet und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
planmäßigen Abschreibungen erfolgen entsprechend
der voraussichtlichen betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und wurden
entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear
vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von 410,00 EUR wurden im Jahr des Zugangs
voll abgeschrieben.
Die Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten
bewertet.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden mit den
Anschaffungskosten angesetzt, wobei das strenge
Niederstwertprinzip beachtet wurde.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten
angesetzt. Ein im Forderungsbestand liegendes Ausfallrisiko
war nicht zu berücksichtigen, da die Forderungen zum
Aufstellungszeitpunkt der Bilanz im Wesentlichen bereits
eingezogen waren. .
Die übrigen Rückstellungen wurden in
Höhe des Betrages angesetzt, der nach
vernünf-tiger kaufmännischer Beurteilung
notwendig ist. Sie entsprechen der zu erwartenden
Inanspruchnahme.
Rückstellungen wurden in Höhe des Betrages
angesetzt, der nach vernünftiger kaufmän-nischer
Beurteilung notwendig ist. Sie entsprechen der zu
erwartenden Inanspruchnahme.
Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
C. ERLÄUTERUNGEN ZU DEN EINZELNEN POSTEN DER
BILANZ
1. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
In den sonstigen Forderungen sind enthalten:
Forderungen gegen Gesellschafter: EUR 0,00
Forderungen gegenüber Personen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht: EUR 31.235,45
Sämtliche Forderungen haben eine Laufzeit von
bis zu einem Jahr.
2. Sonstige Verbindlichkeiten
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind enthalten:
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern:
EUR 0,00
Verbindlichkeiten aus Steuern: EUR 0,00
Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit
EUR 0,00
D. SONSTIGE ANGABEN
1. Haftungsverhältnisse und sonstige finanziellen
Verpflichtungen
Haftungsverhältnisse, die nach § 251 HGB
unter der Bilanz zu vermerken sind, bestehen nicht.
Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von
Wechsel bestehen zum Bilanzstichtag nicht.
2. Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen.
3. Organe der Gesellschaft
Als Geschäftsführer der Domo
Wirtschaftsberatung GmbH war im Berichtjahr
Frau Elke Suedes
bestellt.
Pforzheim, den 30. September 2013
Domo Wirtschaftsberatung GmbH
- Die Geschäftsleitung -
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.12.2013 festgestellt.
Pforzheim, den 30.12.2013
Elke Suedes
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