Alfons
Mantz GmbH
Mönchengladbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
161.733,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
7,00 |
| II.
Sachanlagen |
161.726,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
268.483,26 |
| I.
Vorräte |
108.195,44 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
159.775,04 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
512,78 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
5.978,76 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
436.195,02 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
71.990,54 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
51.129,19 |
| II.
Gewinnvortrag |
9.766,20 |
| III.
Jahresüberschuss |
11.095,15 |
| B.
Rückstellungen |
12.970,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
351.234,48 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
194.078,98 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
157.155,50 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
436.195,02 |
Anhang
Grundlagen der Gesellschaft
I. Rechtliche Grundlagen
Die Firma ist als Gesellschaft mit beschränkter
Haftung im Handelsregister von Mönchengladbach unter
dem Aktenzeichen HRB Nr. 524 eingetragen.
II. Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung, der
Vertrieb und Handel von bzw. mit Ladeneinrichtungen und
Zubehör.
Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen
Unternehmen gleichen oder ähnlichen Gegenstandes zu
beteiligen, sowie Zweigniederlassungen zu errichten.
III. Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
IV. Gesellschaftsvertrag
Die Gesellschaft wurde durch notariellen Vertrag vom
14.05.1993 errichtet.
V. Organe und Beschlüsse
Geschäftsführer war im abgelaufenen
Geschäftsjahr Herr Wetzels und Frau Mantz vom
01.01.2018 bis 31.12.2018.
Der Geschäftsführer ist allein
vertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des
§ 181 BGB befreit.
VI. Sitz und Domizil
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in
Mönchengladbach und ist auch dort
geschäftsansässig.
VII. Betriebsgröße
Es liegt eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.d.
§ 267 (1) HGB vor.
Rechnungswesen
I. Buchführung
Die Ordnungsmäßigkeit des DATEV -
Programms Kanzlei Rechnungswesen pro wurde zuletzt durch
die Produktprüfung der ERNST & YOUNG GmbH,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in München, am
28.02.2018 bestätigt.
Die aufgezeichneten Sachverhalte sind eindeutig
beschrieben. Alle Aufzeichnungen sind durch Belege
nachgewiesen und die gesetzlichen vorgeschriebenen
Aufbewahrungsfristen wurden eingehalten.
Jahresabschluss
I. Jahresabschluss
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 ist nach
den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25.05.2009 (BilMoG)
aufgestellt.
Von den Erleichterungen für kleine
Kapitalgesellschaften wurde Gebrauch gemacht.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren auch die
Regelungen des GmbH - Gesetzes zu beachten.
Der Jahresabschluss schließt an den
Vorjahresabschluss an.
II. Bewertungsgrundsätze
Als Anlagevermögen wurden alle im Eigentum der
Gesellschaft stehenden und ihr wirtschaftlich
zuzurechnenden Vermögensgegenstände ausgewiesen
und grundsätzlich zu den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich (sowie zulässig)
planmäßigen Abschreibungen bewertet (§ 253
Abs. 3 HGB).
Zugänge wurden mit den Anschaffungskosten
einschließlich anfallender Anschaffungsnebenkosten,
abzüglich von Anschaffungskostenminderungen bewertet.
Die Forderungen sind zu Nennwerten angesetzt.
Kassen- und Bankbestände wurden mit den durch
Protokoll, Saldenbestätigungen und Kontoauszügen
nachgewiesenen Nominalbeträgen angesetzt.
Zahlungen des Geschäftsjahres, die ganz oder
teilweise Aufwand bzw. Ertrag des folgenden Jahres sind,
wurden periodengerecht abgegrenzt (§ 250 HGB).
Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag
und Rückstellungen in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
(§ 253 (1) HGB).
III. Umrechnungsgrundsätze
Probleme der Währungsumrechnung entstehen nicht,
da ausschließlich in € fakturiert wird.
sonstige Berichtsbestandteile
gez.
Geschäftsführung
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.03.2019 festgestellt.
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