Alfons Mantz GmbHLiquidiert

Omperter Weg 106, 41748 Viersen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Moenchengladbach HRB 524
Eingetragen
6.8.2003
Branche
Großhandel mit WerkzeugmaschinenHerstellung von BüromöbelnGroßhandel mit Anstrichmitteln
Gegenstand
Herstellung, Vertrieb und Handel von beziehungsweise mit Ladeneinrichtungen und Zubehör.

Historie

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Management

NameRolle
Doris Mantz
seit 7.5.2019
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

Alfons Mantz GmbH

Mönchengladbach

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Bilanz

Aktiva

31.12.2018
EUR
A. Anlagevermögen 161.733,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 7,00
II. Sachanlagen 161.726,00
B. Umlaufvermögen 268.483,26
I. Vorräte 108.195,44
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 159.775,04
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 512,78
C. Rechnungsabgrenzungsposten 5.978,76
Bilanzsumme, Summe Aktiva 436.195,02

Passiva

31.12.2018
EUR
A. Eigenkapital 71.990,54
I. gezeichnetes Kapital 51.129,19
II. Gewinnvortrag 9.766,20
III. Jahresüberschuss 11.095,15
B. Rückstellungen 12.970,00
C. Verbindlichkeiten 351.234,48
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 194.078,98
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 157.155,50
Bilanzsumme, Summe Passiva 436.195,02

Anhang


Grundlagen der Gesellschaft

 I. Rechtliche Grundlagen

Die Firma ist als Gesellschaft mit beschränkter Haftung im Handelsregister von Mönchengladbach unter dem Aktenzeichen HRB Nr. 524 eingetragen.

II. Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung, der Vertrieb und Handel von bzw. mit Ladeneinrichtungen und Zubehör.
Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen gleichen oder ähnlichen Gegenstandes zu beteiligen, sowie Zweigniederlassungen zu errichten.

III. Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

IV. Gesellschaftsvertrag

Die Gesellschaft wurde durch notariellen Vertrag vom 14.05.1993 errichtet.

V. Organe und Beschlüsse

Geschäftsführer war im abgelaufenen Geschäftsjahr Herr Wetzels und Frau Mantz vom 01.01.2018 bis 31.12.2018.

Der Geschäftsführer ist allein vertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

VI. Sitz und Domizil

Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Mönchengladbach und ist auch dort geschäftsansässig.

VII. Betriebsgröße

Es liegt eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 (1) HGB vor.

Rechnungswesen

I. Buchführung

Die Ordnungsmäßigkeit des DATEV - Programms Kanzlei Rechnungswesen pro wurde zuletzt durch die Produktprüfung der ERNST & YOUNG GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in München, am 28.02.2018 bestätigt.

Die aufgezeichneten Sachverhalte sind eindeutig beschrieben. Alle Aufzeichnungen sind durch Belege nachgewiesen und die gesetzlichen vorgeschriebenen Aufbewahrungsfristen wurden eingehalten.

Jahresabschluss

I. Jahresabschluss

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25.05.2009 (BilMoG) aufgestellt.
Von den Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften wurde Gebrauch gemacht.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren auch die Regelungen des GmbH - Gesetzes zu beachten.

Der Jahresabschluss schließt an den Vorjahresabschluss an.

II. Bewertungsgrundsätze

Als Anlagevermögen wurden alle im Eigentum der Gesellschaft stehenden und ihr wirtschaftlich zuzurechnenden Vermögensgegenstände ausgewiesen und grundsätzlich zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich (sowie zulässig) planmäßigen Abschreibungen bewertet (§ 253 Abs. 3 HGB).

Zugänge wurden mit den Anschaffungskosten einschließlich anfallender Anschaffungsnebenkosten, abzüglich von Anschaffungskostenminderungen bewertet.

Die Forderungen sind zu Nennwerten angesetzt.

Kassen- und Bankbestände wurden mit den durch Protokoll, Saldenbestätigungen und Kontoauszügen nachgewiesenen Nominalbeträgen angesetzt.

Zahlungen des Geschäftsjahres, die ganz oder teilweise Aufwand bzw. Ertrag des folgenden Jahres sind, wurden periodengerecht abgegrenzt (§ 250 HGB).

Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag und Rückstellungen in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
(§ 253 (1) HGB).

III. Umrechnungsgrundsätze

Probleme der Währungsumrechnung entstehen nicht, da ausschließlich in € fakturiert wird.

sonstige Berichtsbestandteile


gez.
Geschäftsführung


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.03.2019 festgestellt.

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