Mulde-Bau GmbHLiquidiert
Scheplake 8A, 06844 Dessau-Roßlau, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Winfried Fürich seit 26.10.2011 | Liquidator |
Gabriele Albrecht seit 26.10.2011 | Liquidator |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Mulde-Bau GmbHDessau-RoßlauJahresabschluss zum 30. April 2011Bilanz
Anhang zum Jahresabschluss zum 30.04.2011 gemäß §§ 264 und 284 bis 288 HGB1. Angaben zum Jahresabschluss 1.1. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Mulde-Bau GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 HGB. Die Aufstellung der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Angaben im Anhang erfolgen nach den Bestimmungen für kleine Kapitalgesellschaften. Aufgrund der erstmaligen Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes erfolgte eine Durchbrechung der Darstellungs- und Methodenstetigkeit (Art. 67 Abs. 8 Satz 1 EGHGB). Nach Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB erfolgte keine Anpassung der Vorjahresbeträge. Die immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten bewertet. Die Abschreibung erfolgt linear über den Zeitraum der voraussichtlichen Nutzungsdauer. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Gegenstände, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, wurden entsprechend ihrer voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer zeitanteilig linear abgeschrieben. Für geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten von über € 150,00 bis € 1.000,00 wurde in den Vorjahren ein Sammelposten gebildet. Der Sammelposten wird gemäß § 6 Abs. 2 a EStG im Wirtschaftsjahr der Bildung und in den folgenden 4 Wirtschaftsjahren mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum Nennwert bewertet. Wertberichtigungen zu Forderungen für das latente Risiko wurden auf Grund des zeitnahen Zahlungsausgleiches nicht vorgenommen. Ein Rechnungsabgrenzungsposten gemäß § 250 HGB auf der Aktivseite wurde nicht gebildet, da keine erkennbaren Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die den anschließenden Zeitraum betreffen, vorlagen. Nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB ist die Versorgungsverpflichtung in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags anzusetzen. Die Bewertung beruht auf dem modifizierten Teilwertverfahren. Der Berechnung für den Erfüllungsbetrag liegen das vertragliche Pensionierungsalter sowie folgende Bewertungsannahmen zugrunde: - ein Rechnungszins von 5,15 % p. a. gemäß § 253 Abs. 2 HGB und Rückstellungsabzinsungsverordnung für eine Restlaufzeit von 15 Jahren - ein Rententrend in Höhe von 0,00 % p. a. - Fluktuationswahrscheinlichkeit in Höhe von 0,00 % p. a. Als Rechnungsgrundlagen dienten die "Richttafeln 2005G" von Dr. Klaus Heubeck. Durch die Umstellung der Bewertung der Pensionsrückstellung nach dem BilMoG ergibt sich ein zusätzlicher einmaliger Rückstellungsbetrag i. H. v. € 46.363,00. Von der Übergangsregelung gemäß Art. 67 Abs. 1 Satz 2 EGHGB wurde kein Gebrauch gemacht. Die Zuführung wird in der Gewinn- und Verlustrechnung als außerordentlicher Aufwand ausgewiesen. Die Verpflichtung aus der Pensionszusage ist durch eine Rückdeckungsversicherung gesichert. Sie dient ausschließlich der Erfüllung der Pensionsverpflichtung und ist dem Zugriff übriger Gläubiger entzogen. Gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wurde die Rückdeckungsversicherung im Geschäftsjahr erstmalig mit den zugrunde liegenden Verpflichtungen verrechnet. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Rückstellungen sind nach vernünftigen kaufmännischen Beurteilungen für alle erkennbaren Risiken gebildet worden und wurden mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden blieben mit Ausnahme der erstmaligen Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes gegenüber dem Vorjahr unverändert. 1.2. Restlaufzeiten und Sicherheiten der Verbindlichkeiten
2. Sonstige Angaben Geschäftsführer waren während des Geschäftsjahres 2010/11 Herr Winfried Fürich ausgeübter Beruf: Kaufmann im Bereich Diplom-Jurist und Frau Gabriele Albrecht ausgeübter Beruf: Kaufmann im Bereich Bauingenieur Die Angaben über Gesamtbezüge der Geschäftsführung werden gemäß § 286 Abs. 4 HGB nicht dargestellt. Der Jahresabschluss wurde vor Ergebnisverwendung erstellt. Dessau-Roßlau, 11. Oktober 2011 Mulde-Bau GmbH Herr Winfried Fürich, Frau Gabriele Albrecht, Geschäftsführung (Liquidatoren) Der Jahresabschluss wurde am 3. Januar 2012 festgestellt. |
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