Arifi GmbH BY
Selbe AdresseGarten- und Landschaftsbau
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Tatjana Flato seit 3.2.2025 | Prokura |
Dirk Rahlfs seit 3.2.2025 | Geschäftsführer |
Bernd Cürten seit 19.2.2019 | Geschäftsführer |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 5.13% |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Adolf Höfer GmbHHohenbrunn (vormals: Haar)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013BilanzAktiva
AnhangI. Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Adolf Höfer GmbH, Hohenbrunn bei München, ist zum Bilanzstichtag eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Die dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 zugrunde liegenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden unverändert zum Vorjahr beibehalten. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gliederungsschema des Gesamtkostenverfahrens aufgestellt. Im Einzelnen wurden folgende wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze angewandt: Die Bewertung der immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen erfolgt zu den handelsrechtlich aktivierungspflichtigen Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen. Geringwertige Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungswert von bis zu € 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben und sind in der Entwicklung des Anlagevermögens aus Vereinfachungsgründen jeweils als Zugang und Abgang bzw. als Zuführung und Auflösung ausgewiesen. Vermögensgegenstände mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten zwischen € 150,00 und € 1.000,00, die in den Jahren 2008 und 2009 angeschafft wurden, wurden im Jahr des Zugangs aktiviert und planmäßig über eine Nutzungsdauer von fünf Jahren abgeschrieben. Die Abschreibungen werden entsprechend der festgelegten betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer wie folgt vorgenommen:
Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten angesetzt, sofern keine außerplanmäßigen Abschreibungen wegen voraussichtlich dauernder Wertminderung erforderlich sind. Die Bestände des Vorratsvermögens wurden zum Bilanzstichtag aufgenommen. Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten oder, soweit erforderlich, dem niedrigeren Marktpreis. Bestandsrisiken, die sich aus langer Lagerreichweite bzw. geminderter Verwertbarkeit ergeben, wird gemäß dem Grundsatz der verlustfreien Bewertung Rechnung getragen. Die Bewertung der Forderungen und der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zum Nennwert abzüglich erforderlicher Einzelwertberichtigungen. Zur Abdeckung des allgemeinen Ausfallrisikos wird eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 2 % auf den nicht einzelwertberichtigten Netto-Forderungsbestand gebildet. Die Bewertung der Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten erfolgt zum Nennwert. Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle zum Bilanzstichtag ungewissen Verbindlichkeiten abzudecken. Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. II. Angaben zur Bilanz Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres fällig. In dem Posten Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin in Höhe von € 857.898,29 (Vorjahr: € 760.514,93) enthalten. Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten sind wie folgt:
(Vorjahresbeträge in Klammern) Sofern vorhanden, bestehen branchenübliche Eigentumsvorbehalte für bezogene Warenlieferungen. Die Besicherung der unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesenen Darlehen für die LKW erfolgte im Rahmen von Sicherungsübereignungen. III. Mitzugehörigkeitsvermerk
IV. Sonstige Angaben 1. Haftungsverhältnisse Zum Bilanzstichtag bestehen keine Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB. 2. Mitglieder der Geschäftsführung und Aufwendungen für Organe Der Geschäftsführung gehörten im Geschäftsjahr an: Herr Anton Groß, Miesbach, Leiter Vertrieb 3. Angaben über Unternehmensbeziehungen, Angaben über die Konzernzugehörigkeit (§ 285 Nr. 14 HGB) Die Adolf Höfer GmbH steht im Mehrheitsbesitz und unter der einheitlichen Leitung und ist somit ein Tochterunternehmen der Fala-Werk Chemische Fabrik GmbH, Isernhagen, die sich wiederum im Alleinbesitz der Albertuswerke GmbH, Isernhagen, befindet. Nach § 293 Abs. 1 HGB besteht für die Fala-Werk GmbH derzeit keine Pflicht zur Konzernrechnungslegung.
Hohenbrunn bei München, den 16. Juni 2014 Anton Groß, Geschäftsführer sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 18.07.2014 festgestellt. |
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