BRS - KFZ - Reparatur- und Handels - GmbHLiquidiert

66125 Saarbrücken, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Saarbrücken HRB 8141
Eingetragen
12.3.1986
Branche
Sonstige Instandhaltung und Reparatur von Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t oder wenigerEinzelhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehörEinzelhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger
Gegenstand
die Durchführung von KFZ-Reparaturen sowie der Handel mit Ersatzteilen und Reifen und der Betrieb einer Tankstelle mit Verkaufsshop

Historie

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Management

NameRolle
Fritz Ries
seit 22.11.2017
Liquidator
Werner Bollinger
seit 22.11.2017
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
50.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

25.500 DM
50.00%
25.500 DM
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

BRS - KFZ - Reparatur- und Handels - GmbH

Saarbrücken

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 996,00 106.028,33
I. Sachanlagen 996,00 1.671,00
II. Finanzanlagen 0,00 104.357,33
B. Umlaufvermögen 55.453,62 40.064,25
I. Vorräte 21.925,40 21.862,79
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 11.195,39 3.438,41
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 22.332,83 14.763,05
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.545,96 1.663,22
Bilanzsumme, Summe Aktiva 57.995,58 147.755,80

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 23.775,90 23.520,39
I. gezeichnetes Kapital 26.075,90 26.075,90
II. Verlustvortrag 2.555,51 3.202,24
III. Jahresüberschuss 255,51 646,73
B. Rückstellungen 13.863,52 103.540,00
C. Verbindlichkeiten 20.356,16 20.695,41
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 15.799,03 15.969,09
Bilanzsumme, Summe Passiva 57.995,58 147.755,80

Anhang

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

1) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

2) In der Bilanz und in der G.u.V. ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.

3) Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Neuerungen des BilMog erstellt.

4) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.

5) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

6) Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

7) Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz unter den Posten "sonstige Vermögensgegenstände" bzw. "sonstige Verbindlichkeiten".

8) Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind, mit Ausnahme der durch das BilMoG geänderten Regelungen, beibehalten worden.

9) Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

1) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

2) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.

3) Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.

4) Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.

5) Soweit Haftungsverhältnisse i. S. des § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.

6) Von der Erleichterung des § 274 a HGB, auf den Ausweis latenter Steuern zu verzichten, wurde Gebrauch gemacht.

7) Die Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen sind gemäß § 246 (2) Satz 2 HGB mit den Verpflichtungen aus den Pensionszusagen saldiert worden.

II. Bewertungsmethoden

1) Die angewandten Bewertungsmethoden entsprechen den handelsrechtlichen Bestimmungen

2) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

3) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründen entgegen.

4) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

5) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

6) Das Vorratsvermögen wurde durch körperliche Bestandsaufnahme zu Netto-Einkaufspreisen bewertet.

7) Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es wurde sowohl von der linearen als auch der degressiven Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht.
Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert von 410,00 € werden sofort in voller Höhe abgeschrieben.

8) Die Aktivwerte der zur Finanzierung der Pensionszusagen abgeschlossenen Rückdeckungsversicherungen wurden versicherungsmathematischen Gutachten entnommen.

9) Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Einzelwertberichtigungen wurden vorgenommen. Pauschalwertberichtigungen waren nicht erforderlich.

10) Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

11) Die Bewertung der Pensionsrückstellungen erfolgte entsprechend den Vorschriften des § 253 (1) Satz 2 HGB mit dem Erfüllungsbetrag. Die Höhe der Pensionsrückstellungen ergibt sich aus versicherungsmathematischen Gutachten. Der sich nach dem BilMoG ergebende Erhöhungsbetrag von 10.784,00 € wird gemäß Artikel 67 (1) HGB verteilt. Die Geschäftsführung hat sich für eine Verteilung in 2 gleichbleibende Raten à 5.392,00 € entschieden. Der Rechnungszins zum 31. Dezember 2010 betrug 5,15 %.

12) Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Der Ermittlung der Gewährleistungsrückstellung liegen die garantiebehafteten Umsätze aus den Lohnarbeiten und den Ersatzteilverkäufen zugrunde.

13) Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

14) Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden, soweit die Erstanwendung des BilMoG dem nicht entgegenstand.

C. Angaben zu Bilanzposten

I. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. des § 42, III GmbHG

1) Die Gesellschaft schuldet aus sog. Gesellschafterverrechnungskonten dem
- Gesellschafter Werner Bollinger 2.278,57 € (Vorjahr: 2.363,16 €)
- Gesellschaft Fritz Ries 2.278,56 € (Vorjahr: 2.363,16 €)

2) Ein gesonderter Bilanzausweis dieser Posten erfolgte nicht. Sie sind in den "sonstigen Verbindlichkeiten" enthalten.

3) Die Verzinsung erfolgt vertragsgemäß mit 2,00 % über dem durchschnittlichen Basiszinssatz des betreffenden Jahres.

II. Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. des § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.

D. Sonstige Angaben

I. Die Gesellschaft beschäftigte einschließlich der beiden tätigen Gesellschafter im Jahresdurchschnitt 6 Mitarbeiter, darunter 2 Aushilfen.

II. Geschäftsführungsorgane

Außer den Geschäftsführern waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Herrn Werner Bollinger und Herrn Fritz Ries geführt.

Unterzeichnung gemäß § 245 HGB

Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht ergibt, wird hiermit versichert.

Dudweiler, 23. November 2011

gez. Werner Bollinger
gez. Fritz Ries
Geschäftsführer

Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

1.1.2010 - 31.12.2010

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 4.557,13 EUR.

1.1.2009 - 31.12.2009

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 4.726,32 EUR.

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.11.2011 festgestellt.

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