SYPRA
GmbH
Erzhausen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
67.087,00 |
9.074,00 |
| I.
Sachanlagen |
67.087,00 |
9.074,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.609.433,68 |
1.285.444,23 |
| I.
Vorräte |
693.762,30 |
857.612,27 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
9.123,20 |
107.125,86 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
906.548,18 |
320.706,10 |
| C.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
20.596,90 |
23.467,85 |
| Aktiva |
1.697.117,58 |
1.317.986,08 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.600,00 |
25.600,00 |
| II.
Bilanzverlust |
46.196,90 |
49.067,85 |
| davon
Verlustvortrag |
49.067,85 |
50.135,75 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
20.596,90 |
23.467,85 |
| B.
Rückstellungen |
9.438,59 |
35.244,82 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.687.678,99 |
1.282.741,26 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
611.208,40 |
189.116,66 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
1.076.470,59 |
1.093.624,60 |
| Summe
Passiva |
1.697.117,58 |
1.317.986,08 |
Anhang
ALLGEMEINE ANGABEN ZUM UNTERNEHMEN
Die SYPRA GmbH hat ihren Sitz in Erzhausen. Sie ist
im Handelsregister des Amtsgerichts Darmstadt unter der
Nr. 89207 eingetragen.
ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform,
die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Zusätzliche Angaben wegen der
Nichtvergleichbarkeit einzelner Posten des
Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht
notwendig.
Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
BILANZIERUNGSMETHODEN
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und
§ 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249
Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der
Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßem Verbrauch.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der
Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.
Die auf den Jahresabschluss angewandten
Ansatzmethoden sind beibehalten worden (§ 246 Abs. 3
Satz 1 HGB).
BEWERTUNGSMETHODEN
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder
tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden.
Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste,
die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese
am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und
Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der
entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
Die auf den Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt.
Bei der Bemessung der planmäßigen
Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen
Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen
Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es wurde
ausschließlich von der linearen Abschreibungsmethode
mit Sätzen zwischen 7,69 % und 33,33 %
Gebrauch gemacht.
Vermögensgegenstände im Einzelwert bis
800,00 EUR werden im Zugangsjahr entsprechend § 6 Abs.
2 EStG sofort in voller Höhe abgeschrieben und
gleichzeitig im Anlagenspiegel als Abgang behandelt.
Die Leistungsforderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit
dem Nennbetrag angesetzt. Erforderliche
Einzelwertberichtigungen wurden durchgeführt. Das
allgemeine Kreditrisiko wurde durch eine ausreichende
Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten
wurden unter Berücksichtigung der Vorschriften des
§ 256a HGB bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe
des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
ANGABEN ZUR BILANZ
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit
von bis zu einem Jahr.
Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt
.
Der Gewinn- / Verlustvortrag aus dem Vorjahr
beträgt -49.067,85 EUR (Vj -50.135,75 EUR).
Verbindlichkeiten
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit
- bis zu einem Jahr beträgt 611.208,40 EUR
- von über einem Jahr bis zu fünf Jahren
beträgt 1.076.470,59 EUR
- von mehr als fünf Jahren beträgt 0,00
EUR.
HAFTUNGSVERHÄLTNISSE
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB
bestanden am Bilanzstichtag nicht.
SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN
Die neben den in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten bestehenden sonstigen finanziellen
Verpflichtungen stellen in ihrer Höhe keine
wesentliche finanzielle Belastung dar.
ANGABEN ZUR G.U.V.
SONSTIGE ANGABEN
Für das Darlehen der Rustless Metal Trading Ltd.
wurde ein Rangrücktritt in Höhe von 50.000,00
Euro vereinbart.
Arbeitnehmer
Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren
durchschnittlich 2,25 Arbeitnehmer beschäftigt.
sonstige Berichtsbestandteile
Unterzeichnung des Jahresabschlusses zum
31. Dezember 2023
Erzhausen, den
04.12.2024
Heinrich Pertsch
Geschäftsführer
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Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 04.12.2024
festgestellt.
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