Reifen Bauer Tyre Distribution GmbHLiquidiert

94333 Geiselhöring, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Straubing HRB 11512
Vorher
RFZ Reifen-Felgen-Zubehör GmbHReifen Felgen Zubehör Wallkofen GmbH
Eingetragen
30.12.2009
Branche
Großhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehörGroßhandel mit Krafträdern, Kraftradteilen und -zubehörGroßhandel mit Fahrrädern, E-Bikes, deren Teilen und Zubehör
Gegenstand
Groß-, Einzel- und Online-Handel mit Reifen, Felgen und Kfz-Zubehör

Historie

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Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

RFZ Reifen-Felgen-Zubehör GmbH

Geiselhöring

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012

Bilanz

AKTIVA

  Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Anlagevermögen        
I. Finanzanlagen   24.704,66   0,00
B. Umlaufvermögen        
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände   16.755,65   23.692,49
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks   0,00   19.437,35
Summe Aktiva   41.460,31   43.129,84

Passiva

       
  Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Eigenkapital        
I. Gezeichnetes Kapital   25.000,00   25.000,00
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen   -12.500,00   -12.500,00
eingefordertes Kapital   12.500,00   12.500,00
II. Gewinnvortrag   18.448,15   0,00
III. Verlustvortrag   0,00   -2.184,76
IV. Jahresfehlbetrag   -5.824,29   20.632,91
B. Rückstellungen   8.102,00   8.102,00
C. Verbindlichkeiten   8.234,45   4.079,69
Summe Passiva   41.460,31   43.129,84

ANHANG für das Geschäftsjahr 31.12.2012

1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss auf den 31.12.2012 der RFZ Reifen-Felgen-Zubehör GmbH in 94333 Geiselhöring wurde auf Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des HGB aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbHG sowie ggf. des Gesellschaftsvertrages zu beachten.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB. Die Darstellung der Bilanz erfolgt in Kontoform nach § 266 HGB.

Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein.

Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet.

Es ist vorsichtig bewertet worden, insbesondere sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die planmäßigen (ggf. außerplanmäßigen) Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen auf Zugänge im Geschäftsjahr wurden zeitanteilig berechnet.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert, vermindert um Wertberichtigungen und unter Beachtung des Niederst- wertprinzips angesetzt.

Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst.

Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt.

Die Bewertung des Planvermögens erfolgte zum am Abschlussstichtag beizulegenden Zeitwert.

Bei der Bemessung der Rückstellungen wurde allen erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend Rechnung getragen.

Die Bewertung der Rückstellungen erfolgte jeweils in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz abgezinst.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.

Die Befreiungsvorschrift des § 274 a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

3. Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist dem Anlagespiegel zu entnehmen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind - wie im Vorjahr - sämtlich innerhalb eines Jahres fällig.

Bei den sonstigen Vermögensgegenständen bestehen keine Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen im wesentlichen die Abschlusskosten

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen nicht.

4. Sonstige Pflichtangaben

Unternehmensorgane

Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren die folgenden Geschäftsführer bestellt:

Frau Waltraud Bachmeier, Geiselhöring

Sie ist alleinvertretungsberechtigt und vom Selbstkontrahierungsverbot befreit.

 

Geiselhöring, den 31. Oktober 2013

gez. Bachmeier

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 31.10.2013

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