Herstellung von Geräten der Unterhaltungselektronik
Neways Technologies GmbH
Fichtenweg 8, 99098 Erfurt, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Christiane Marie-Ange Coenegracht seit 3.2.2026 | Geschäftsführer |
René Timmers seit 6.6.2025 | Geschäftsführer |
Teun van Genugten seit 8.2.2024 | Prokura |
Steven Soederhuizen seit 27.10.2022 | Geschäftsführer |
Hans Büthker seit 27.10.2022 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Neways Electronics International N.V. | 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Neways Technologies GmbHErfurtJahresabschluss/Jahresfinanzbericht zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Bilanz zum 31.12.2021
Anhang zum Jahresabschluss per 31.12.2021A. Allgemeine Angaben Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG). Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der §§ 246 - 251 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften der §§ 265, 268-274a, §§ 276-277 HGB und unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252 - 256a HGB aufgestellt. Auf die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung finden die Vorschriften der §§ 264c, 266 und § 275 HGB Anwendung. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten, soweit nicht neue Erkenntnisse eine abweichende Bewertung erforderten bzw. sich durch den Ansatz der neuen HGB Vorschriften ergaben. Die Neways Technologies GmbH hat ihren Sitz in Erfurt und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Jena (HRB 101604). Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang (einschließlich Anlagespiegel und Verbindlichkeitenspiegel). B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Saldierungsgebot des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wurde beachtet. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Im Einzelnen wurde wie folgt bewertet: ANLAGEVERMÖGEN Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden gemäß § 255 Abs. 2a HGB mit bei dessen Entwicklung anfallenden Aufwendungen (Entwicklungskosten) bewertet. Sofern die Entwicklung noch nicht abgeschlossen ist, werden keine Abschreibungen vorgenommen. Folgende selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände wurden aktiviert und weisen per 31.12.2021 folgende Restbuchwerte aus. Forschungskosten wurden nicht aktiviert.
Gemäß Art. 66 Abs. 7 EGHGB n.F. wurden nur die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens aktiviert, bei denen mit der Entwicklung erst nach dem 31.12.2009 begonnen wurde. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten vermindert um die planmäßigen Abschreibungen bewertet. Als Nutzungsdauer werden bei Software drei Jahre unterstellt. Die Bewertung des Sachanlagevermögens wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen vorgenommen. Den planmäßigen Abschreibungen wurde die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes zugrunde gelegt. Die Abschreibungen beim beweglichen Anlagevermögen orientierten sich an der (steuerlichen) linearen Abschreibung. Die steuerliche Abschreibung gemäß § 6 Abs. 2 EStG für Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Nettowert von € 800,00, die im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben werden, wurde in die Handelsbilanz übernommen. UMLAUFVERMÖGEN Fertige und Unfertige Erzeugnisse/Halbfertige Arbeiten werden zu durchschnittlichen Herstellungskosten angesetzt. Diese umfassen neben dem Fertigungsmaterial, den Fertigungslöhnen und den Abschreibungen auch die Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie angemessene Teile der allgemeinen Verwaltung. Für Risiken im Vorratsvermögen werden ausreichende Abschläge gebildet. Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgt verlustfrei. Die Forderungen und Sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Risikobehaftete Forderungen waren nicht zu bewerten. Zur Abdeckung des allgemeinen Ausfallrisikos wurde eine Pauschalwertberichtigung der Forderungen angesetzt (1% auf bereinigten Nettoforderungsbestand). Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur für Einnahmen oder Ausgaben gebildet, die Aufwand oder Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Latente Steuern Latente Steuern werden für sich in folgenden Geschäftsjahren voraussichtlich durch abbauende Unterschiede zwischen den handels- und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen und Schulden ermittelt und unverrechnet ausgewiesen. Die Differenzen betreffen im Wesentlichen die Wertansätze der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen. Der zugrunde gelegte Steuersatz beläuft sich dabei auf 31,0 %. Dieser berücksichtigt sowohl die Körperschaftsteuer von 15 % und den darauf zu entrichtenden Solidaritätszuschlag von 5,5 % sowie die Gewerbesteuer. RÜCKSTELLUNGEN Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Jahre der Deutschen Bundesbank abgezinst. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Steuerrückstellungen waren auf Grund des vorliegenden Gewinnabführungsvertrages mit der BuS Holding GmbH nicht zu bilden. Die Rückstellungen enthalten die Aufwendungen für noch zu erbringende Aufwendungen aus Urlaubsansprüchen der Mitarbeiter. Eine Auflistung für die einzelnen Mitarbeiter und deren Ansprüche liegt vor. Für eventuell anfallende Gewährleistungsansprüche aus den Projekten wurden 0,5 % des garantiebehafteten Umsatzes des Geschäftsjahres als Gewährleistungsrückstellung berücksichtigt. Die Rückstellung für die Abschlusskosten beinhaltet die Aufwendungen für den vorliegenden Jahresabschluss sowie die Erstellung der Steuererklärungen. Weiterhin wurden die Aufwendungen zur Archivierung und Aufbewahrung der Geschäftsunterlagen und für den offenen Beitrag für die Berufsgenossenschaft zurückgestellt. PENSIONSRÜCKSTELLUNGEN Die Gesellschaft hat zum 31.12.2021 ein versicherungsmathematisches Gutachten unter Berücksichtigung der nach BilMoG geltenden Bewertungsvorschriften für Pensionsrückstellungen nach dem modifizierten Teilwertverfahren nach Prof. Neuburger durch die Funk Vorsorgeberatung GmbH erstellen lassen. Dabei wurde ein Zinssatz von 1,35% (7-Jahres-Durchschnittszins) bzw. 1,87 % (10-Jahres-Durchschnittszins) zugrunde gelegt. Fluktuations- und Gehaltstrends wurden nicht berücksichtigt (0,00 % p.a.). Zudem wurden die Sterbetafeln von Heubeck aus dem Jahr 2018 verwendet. Zur Abdeckung des Risikos wurden Rückdeckungsversicherungen abgeschlossen, die Herrn Dr. Mandler, Herrn Tietz sowie Herrn Dietrich verpfändet wurden. Herr Dr. Mandler ist seit dem 01.01.2018 Ruhegeldempfänger. Herr Dietrich ist seit dem 01.07.2021 Ruhegeldempfänger. Der beizulegende Zeitwert der Rückdeckungsversicherung zum 31.12.2021 beträgt 645.363 €. Der beizulegende Zeitwert wurde gemäß Angaben des Versicherungsunternehmens als geschäftsplanmäßiges Deckungskapital der Police einschließlich der garantierten Überschussanteile zuzüglich Bewertungsreserven und des Schlussüberschussanteils ermittelt. Die Berechnung der Pensionsrückstellungen gemäß versicherungsmathematischem Gutachten der Firma Funk Vorsorgeberatung GmbH weist eine planmäßige Zuführung zu den Pensionsrückstellungen für das Geschäftsjahr zum 31.12.2021 in Höhe von 50.586 € auf folgenden Parametern auf: Zinssatz der Deutschen Bundesbank 31.12.2021: 1,87%
Gehaltstrend: 0,0 % Fluktuationswahrscheinlichkeit: 0,0 % Bewertungsmethode: Modifiziertes Teilwertverfahren nach Prof. Neuburger Biometrische Parameter: Richttafeln 20018 G nach Klaus Heubeck Dementsprechend ergibt sich gemäß § 246 Abs. 2 Satz 3 folgender saldierter Ausweis in Bilanz und GuV:
VERBINDLICHKEITEN Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. I. Angaben zur Bilanz 1. Anlagevermögen Die Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens sowie die Abschreibungen des Geschäftsjahres ergeben sich aus dem Abschreibungs-verzeichnis. 2. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände Für die Sonstigen Vermögensgegenstände liegen Einzelaufstellungen vor. 3. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Der Posten enthält gezahlte Versicherungen, Beiträge, Wartungskosten sowie eine Mietzahlung, die Betriebsausgabe des Geschäftsjahres, jedoch Aufwand des/der Folgejahre/s darstellt. 4. Eigenkapital/Ergebnisverwendung Durch den bestehenden Gewinnabführungsvertrag mit der BuS Holding GmbH beträgt der Jahresüberschuss 0,00 €. 5. Verbindlichkeiten
6. Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse gem. § 281 HBG existieren nicht. 7. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestanden zum 31.12.2021 folgende sonstige finanzielle Verpflichtungen: Leasingverträge und Wartungsverträge. 8. Finanzinstrumente Derivate Finanzinstrumente werden nicht eingesetzt. 9. Arbeitnehmer Die Zahl der im Geschäftsjahr durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter betrug: 57. II. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB. Die Umsatzerlöse wurden entsprechend der Neudefinierung des § 277 Abs. 1 HGB in der Fassung des BilRUG erfasst. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind keine außergewöhnlichen Erträge enthalten. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind keine wesentlichen periodenfremden Aufwendungen enthalten. Die Steuern vom Einkommen und Ertrag enthalten eine Auflösung aktiver latenter Steuern in Höhe von 17.079,14 €. Vom Aktivierungswahlrecht für aktive latente Steuern wurde insoweit gemäß § 274 Abs. 1 HGB Gebrauch gemacht. Beim Nettoausweis, der auf der Basis der Gesamtdifferenzbetrachtung geschieht, erfolgt zunächst eine Saldierung der aktiven und passiven latenten Steuern und dann ein entsprechender Ausweis der Residualgröße. III. Sonstige Pflichtangaben Zum Stichtag bestanden Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen i.S. von § 285 Nr. 3 HGB in Höhe von 385,4 T€. Weitere finanzielle Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3 HBG, die für die Finanzlage des Unternehmens von Bedeutung und nicht bereits genannt sind, bestehen nicht. Zum Stichtag unterliegen nachfolgend dargestellte Beträge der Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 HGB:
Die Geschäftsführung erfolgte während des abgelaufenen Geschäftsjahres durch die Herren Eric Maxim Stodel und Paulus Henricus Johannes de Koning. Die Geschäftsführer sind alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. IV. Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen Die Gesellschaft hält keine Beteiligungen an anderen Unternehmen.
Erfurt, den 24.01.2022 Johannes A. C. Ketelaars Eric Maxim Stodel Paulus H. J. de Koning |
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