E. Seegel
GmbH
Trier
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
91.020,00 |
59.522,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
534,50 |
934,50 |
| II.
Sachanlagen |
90.485,50 |
58.587,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
575.810,79 |
855.426,07 |
| I.
Vorräte |
3.360,00 |
3.360,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
231.671,97 |
467.745,40 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
-131.700,79 |
|
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
340.778,82 |
384.320,67 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
95,17 |
2.452,28 |
| Aktiva |
666.925,96 |
917.400,35 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
129.280,51 |
131.331,53 |
| I.
eingefordertes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
51.129,18 |
51.129,18 |
| 2.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-25.564,59 |
-25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
105.766,94 |
95.472,16 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
2.051,02 |
-10.294,78 |
| B.
Rückstellungen |
252.246,19 |
279.389,34 |
| C.
Verbindlichkeiten |
285.399,26 |
506.679,48 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
219.096,40 |
496.939,38 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
66.302,86 |
9.740,10 |
| Passiva |
666.925,96 |
917.400,35 |
Anhang
1.
Allgemeine Angaben
Der handelsrechtliche Jahresabschluss der E. Seegel
GmbH, Hermeskeiler Straße 50, 54292 Trier wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem BilMoG wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf
Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB nicht
angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des Gesellschaftsvertrages und des GmbH-Gesetzes
zu beachten.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder
im Anhang ausgeübt werden können, wurde der
Vermerk in der Bilanz gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen erfüllt die Gesellschaft die
Größenmerkmale einer kleinen
Kapitalgesellschaft. Die gesetzlichen Vertreter haben die
Berichterstattung über die Organbezüge im Anhang
unter Bezugnahme auf § 288 HGB zu Recht ausgeblendet.
2.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher
Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene
immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von Euro 150,00 wurden im Jahr des
Zugangs aktiviert und voll abgeschrieben.
Für bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens ab einem Wert von Euro 150,00 aber
nicht mehr als Euro 800,00 wurde im Jahr des Zugangs
aktiviert und ebenfalls voll abgeschrieben.
Die
Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
Beteiligungen zu Anschaffungskosten,
Anteile an verbundenen Unternehmen zu
Anschaffungskosten,
Ausleihungen zum Nennwert,
unverzinsliche und niedrig verzinsliche Ausleihungen
zum Barwert,
sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten.
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die
Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Die
Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen
sind zu durchschnittlichen Einstandspreisen oder zu
niedrigeren Tagespreisen am Bilanzstichtag aktiviert.
Die
unfertigen und fertigen
Erzeugnisse sind auf der Basis von
Einzelkalkulationen, die auf der aktuellen
Betriebsabrechnung beruhen, zu Herstellungskosten bewertet,
wobei neben den direkt zurechenbaren Materialeinzelkosten,
Fertigungslöhnen und Sondereinzelkosten auch
Fertigungs-und Materialgemeinkosten sowie Abschreibungen
entsprechend dem steuerrechtlichen Mindestumfang
berücksichtigt werden.
In allen Fällen wurde verlustfrei bewertet, d.h.
es wurden von den voraussichtlichen Verkaufspreisen
Abschläge für noch anfallende Kosten (und
angemessenen Gewinn) vorgenommen.
Handelswaren sind - wenn vorhanden - zu
Anschaffungskosten oder niedrigeren Marktpreisen
bilanziert.
Alle erkennbaren Risiken im
Vorratsvermögen, die sich aus
überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter
Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten
ergeben, sind durch angemessene Abwertungen, je nach
Lagerdauer von 30% - 100%, berücksichtigt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung
angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen;
das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale
Abschläge berücksichtigt.
Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch
eine Pauschalwertberichtigung von 1 v.H. auf die
Nettoforderungen ausreichend Rechnung getragen.
3.
Anlagenspiegel
Die Zusammensetzung und Entwicklung des
Anlagevermögens geht aus dem
beigefügten Anlagenspiegel hervor.
4.
Forderungen
Die Forderungen gegen Gesellschafter betragen im
Berichtsjahr insgesamt
960,05 € (Vorjahr: 10 T€).
5.
Rechnungsabgrenzungsposten
Unter den Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben
erfasst, die erst für eine bestimmte Zeit
nach dem Bilanzstichtag Aufwand darstellen.
6.
Rückstellungen
Die Rückstellungen für Pensionen wurden
nach den Richtlinien des
Bilanzrechts-modernisierungsgesetzes (BilMoG) für die
deutsche Handelsbilanz gemäß § 249 Abs. 1
Satz 1 HGB i. V. m. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB ermittelt.
Eine mögliche Verteilung des Zuführungsbetrags
gem. Artikel 67 Abs. 1 EGHGB und eine Saldierung von ggf.
vorhandenem Deckungsvermögen wurde dabei nicht
berücksichtigt.
Als Rechnungsgrundlage dienen die Richttafeln 2018 G
von Prof. Dr. Klaus Heubeck, Köln, mit einem
Rechnungszinsfuß von 1,82 % bzw. 1,74 % p. a.
Der Rechnungszinsfuß stellt den Abzinsungssatz
gemäß Rückstellungsabzinsungs-verordnung
(RückAbzinsV) für Dezember 2023 bei einer
Restlaufzeit von 15 Jahren dar, basierend auf einem
Jahresdurchschnitt von 10 bzw. 7 Jahren.
Die Pensionsrückstellungen wurden nach der
Teilwert-Methode ermittelt.
Als rechnungsmäßige Altersgrenze wurde
jeweils das vertraglich zugesagte Pensionsalter angesetzt.
Ein Rententrend wurde aufgrund der fehlenden
Anpassungspflicht in der Zusage und der beherrschenden
Stellung der versorgungsberechtigten Person nicht
berücksichtigt.
Ein Gehaltstrend wurde aufgrund der Festbetragszusage
nicht berücksichtigt.
Fluktuationswahrscheinlichkeiten wurden nicht
berücksichtigt.
Gegebenenfalls zugesagte Waisenleistungen wurden
nicht bewertet.
Der Rechnungslegungshinweis IDW RH FAB 1.021 ist
für den Bilanzstichtag ab 31.12.2023
berücksichtigt.
Auf Grund der geänderten Bewertung der
Pensionsrückstellungen nach BilMoG ergibt sich zum 01.
Januar 2010 ein Zuführungsbetrag von 24.814 €,
der gem. Art. 67 Abs. 1 S. 1 EGHGB bis spätestens
31.12.2024 zu mindestens einem Fünfzehntel je
Geschäftsjahr der Pensionsrückstellung
zuzuführen ist. Im Geschäftsjahr wird ein
Teilbetrag von 1.654,00 € zugeführt. Die nicht in
der Bilanz ausgewiesenen Rückstellungen für
Pensionen betragen zum Bilanzstichtag 1.658,00 €.
Der unter den Pensionsrückstellungen
ausgewiesene Betrag ergibt sich nach Saldierung mit
Rückdeckungsversicherungen gem. § 246 Abs. 2 S. 2
HGB. Die Anschaffungskosten und der beizulegende Zeitwert
des saldierten Vermögens betragen 242.456,19 €,
der Erfüllungsbetrag der verrechneten
Pensions-rückstellungen beträgt 544.313,00
€.
Aus der Abzinsung der Rückstellungen für
Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur
Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag von
7.158,00 €.
In Höhe dieses Unterschiedsbetrags sind die
passivierten Rückstellungen für Pensionen und der
Zinsaufwand im Vergleich zur Abzinsung mit dem
durchschnittlichen Marktzinssatz nach bisheriger Ermittlung
niedriger angesetzt. Der abzinsungsbedingte
Unterschiedsbetrag ist gemäß § 253 Abs. 6
Satz 2 HGB n.F. für die Ausschüttung gesperrt.
Die
Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
7.
Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende
Ergebnisverwendung vor:
Der
Jahresfehlbetrag beträgt
2.051,02 €. Er wird auf neue Rechnung
vorgetragen!
8.
Sonstige Pflichtangaben
Geschäftsführung
Die Geschäftsführung der E. Seegel GmbH
erfolgte im Wirtschaftsjahr 2023 durch den
Geschäftsführer:
Herr Kay Seegel, Hermeskeiler Straße 50, 54292
Trier.
Der Geschäftsführer ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Trier, den 09. August 2024
Geschäftsführung
sonstige Berichtsbestandteile
Trier, 09.08.2024
gez.
Kay Seegel
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 09.08.2024
festgestellt.
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