Stammdaten

Register
Amtsgericht Wittlich HRB 3061
Eingetragen
13.8.1991
Branche
Großhandel mit keramischen Erzeugnissen und GlaswarenHerstellung von keramischen Haushaltswaren und ZiergegenständenHerstellung von Isolatoren und Isolierteilen aus Keramik
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Imund Export von keramischen Rohstoffen und Keramikmaschinen sowie alle damit verbundenen Geschäfte.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Kay Seegel
seit 14.11.2005
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

54292 Trier, Hermeskeiler Str. 50
50000
83.33%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

E. Seegel GmbH

Trier

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 91.020,00 59.522,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 534,50 934,50
II. Sachanlagen 90.485,50 58.587,50
B. Umlaufvermögen 575.810,79 855.426,07
I. Vorräte 3.360,00 3.360,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 231.671,97 467.745,40
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr -131.700,79  
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 340.778,82 384.320,67
C. Rechnungsabgrenzungsposten 95,17 2.452,28
Aktiva 666.925,96 917.400,35

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 129.280,51 131.331,53
I. eingefordertes Kapital 25.564,59 25.564,59
1. Gezeichnetes Kapital 51.129,18 51.129,18
2. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -25.564,59 -25.564,59
II. Gewinnvortrag 105.766,94 95.472,16
III. Jahresfehlbetrag 2.051,02 -10.294,78
B. Rückstellungen 252.246,19 279.389,34
C. Verbindlichkeiten 285.399,26 506.679,48
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 219.096,40 496.939,38
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 66.302,86 9.740,10
Passiva 666.925,96 917.400,35

Anhang

1.  Allgemeine Angaben

Der handelsrechtliche Jahresabschluss der E. Seegel GmbH, Hermeskeiler Straße 50, 54292 Trier wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellt.

Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem BilMoG wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB nicht angepasst.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des Gesellschaftsvertrages und des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz gewählt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen erfüllt die Gesellschaft die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft. Die gesetzlichen Vertreter haben die Berichterstattung über die Organbezüge im Anhang unter Bezugnahme auf § 288 HGB zu Recht ausgeblendet.

2.  Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

 Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 150,00 wurden im Jahr des Zugangs aktiviert und voll abgeschrieben.
Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens ab einem Wert von Euro 150,00 aber nicht mehr als Euro 800,00 wurde im Jahr des Zugangs aktiviert und ebenfalls voll abgeschrieben.

Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet:
Beteiligungen zu Anschaffungskosten,
Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten,
Ausleihungen zum Nennwert,
unverzinsliche und niedrig verzinsliche Ausleihungen zum Barwert,
sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten.

Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Die Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sind zu durchschnittlichen Einstandspreisen oder zu niedrigeren Tagespreisen am Bilanzstichtag aktiviert.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind auf der Basis von Einzelkalkulationen, die auf der aktuellen Betriebsabrechnung beruhen, zu Herstellungskosten bewertet, wobei neben den direkt zurechenbaren Materialeinzelkosten, Fertigungslöhnen und Sondereinzelkosten auch Fertigungs-und Materialgemeinkosten sowie Abschreibungen entsprechend dem steuerrechtlichen Mindestumfang berücksichtigt werden.

In allen Fällen wurde verlustfrei bewertet, d.h. es wurden von den voraussichtlichen Verkaufspreisen Abschläge für noch anfallende Kosten (und angemessenen Gewinn) vorgenommen.

Handelswaren sind - wenn vorhanden - zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Marktpreisen bilanziert.

Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen, je nach Lagerdauer von 30% - 100%, berücksichtigt.

Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge berücksichtigt.
Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung von 1 v.H. auf die Nettoforderungen ausreichend Rechnung getragen.

3.  Anlagenspiegel

Die Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens geht aus dem
beigefügten Anlagenspiegel hervor.

4.  Forderungen

Die Forderungen gegen Gesellschafter betragen im Berichtsjahr insgesamt
960,05 € (Vorjahr: 10 T€).

5.  Rechnungsabgrenzungsposten

Unter den Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben erfasst, die erst für eine  bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag Aufwand darstellen.

6.  Rückstellungen

Die Rückstellungen für Pensionen wurden nach den Richtlinien des Bilanzrechts-modernisierungsgesetzes (BilMoG) für die deutsche Handelsbilanz gemäß § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB i. V. m. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB ermittelt. Eine mögliche Verteilung des Zuführungsbetrags gem. Artikel 67 Abs. 1 EGHGB und eine Saldierung von ggf. vorhandenem Deckungsvermögen wurde dabei nicht berücksichtigt.
Als Rechnungsgrundlage dienen die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck, Köln, mit einem Rechnungszinsfuß von 1,82 % bzw. 1,74 % p. a.
Der Rechnungszinsfuß stellt den Abzinsungssatz gemäß Rückstellungsabzinsungs-verordnung (RückAbzinsV) für Dezember 2023 bei einer Restlaufzeit von 15 Jahren dar, basierend auf einem Jahresdurchschnitt von 10 bzw. 7 Jahren.
Die Pensionsrückstellungen wurden nach der Teilwert-Methode ermittelt.
Als rechnungsmäßige Altersgrenze wurde jeweils das vertraglich zugesagte Pensionsalter angesetzt.
Ein Rententrend wurde aufgrund der fehlenden Anpassungspflicht in der Zusage und der beherrschenden Stellung der versorgungsberechtigten Person nicht berücksichtigt.
Ein Gehaltstrend wurde aufgrund der Festbetragszusage nicht berücksichtigt.
Fluktuationswahrscheinlichkeiten wurden nicht berücksichtigt.
Gegebenenfalls zugesagte Waisenleistungen wurden nicht bewertet.
Der Rechnungslegungshinweis IDW RH FAB 1.021 ist für den Bilanzstichtag ab 31.12.2023 berücksichtigt.

Auf Grund der geänderten Bewertung der Pensionsrückstellungen nach BilMoG ergibt sich zum 01. Januar 2010 ein Zuführungsbetrag von 24.814 €, der gem. Art. 67 Abs. 1 S. 1 EGHGB bis spätestens 31.12.2024 zu mindestens einem Fünfzehntel je Geschäftsjahr der Pensionsrückstellung zuzuführen ist. Im Geschäftsjahr wird ein Teilbetrag von 1.654,00 € zugeführt. Die nicht in der Bilanz ausgewiesenen Rückstellungen für Pensionen betragen zum Bilanzstichtag 1.658,00 €.
Der unter den Pensionsrückstellungen ausgewiesene Betrag ergibt sich nach Saldierung mit Rückdeckungsversicherungen gem. § 246 Abs. 2 S. 2 HGB. Die Anschaffungskosten und der beizulegende Zeitwert des saldierten Vermögens betragen 242.456,19 €, der Erfüllungsbetrag der verrechneten Pensions-rückstellungen beträgt 544.313,00 €.

Aus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag von 7.158,00 €.
In Höhe dieses Unterschiedsbetrags sind die passivierten Rückstellungen für Pensionen und der Zinsaufwand im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz nach bisheriger Ermittlung niedriger angesetzt. Der abzinsungsbedingte Unterschiedsbetrag ist gemäß § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB n.F. für die Ausschüttung gesperrt.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

7.  Vorschlag zur Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende Ergebnisverwendung vor:
Der Jahresfehlbetrag beträgt 2.051,02 €. Er wird auf neue Rechnung vorgetragen!

8.  Sonstige Pflichtangaben

Geschäftsführung

Die Geschäftsführung der E. Seegel GmbH erfolgte im Wirtschaftsjahr 2023 durch  den Geschäftsführer:
Herr Kay Seegel, Hermeskeiler Straße 50, 54292 Trier.
Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Trier, den 09. August 2024

Geschäftsführung

sonstige Berichtsbestandteile

 

Trier, 09.08.2024

gez. Kay Seegel


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 09.08.2024 festgestellt.

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