Wasserversorgung Bischofswerda GmbH
Belmsdorfer Straße 27, 01877 Bischofswerda, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Klaus Riedel seit 12.2.2009 | Geschäftsführer |
Matthias Schleif seit 12.2.2009 | Prokura |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Zweckverband Bischofswerda-RÖDERAUE | 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Wasserversorgung Bischofswerda GmbHBischofswerdaJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 20231. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen im VersorgungsgebietDie Wasserversorgung Bischofswerda GmbH (nachfolgend auch WVB GmbH) als Eigengesellschaft des Zweckverbandes Bischofswerda - RÖDERAUE (nachfolgend auch ZBR) erbringt im Rahmen eines Ver- und Entsorgungsvertrages Leistungen zur Erfüllung der Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungspflicht des ZBR. Der Zweckverband Bischofswerda - RÖDERAUE ging aus der Vereinigung des Zweckverbandes Wasserversorgung Bischofswerda und des Trinkwasserzweckverbandes RÖDERAUE hervor. Der ZBR wurde nach der Genehmigung der Verbandssatzung durch das Regierungspräsidium Dresden und deren Veröffentlichung im Sächsischen Amtsblatt vom 02.03.2006 zum 03.03.2006 gebildet. Aufgrund eines Urteiles des Verwaltungsgerichtes Dresden fasste die Verbandsversammlung am 01.03.2012 den Beschluss zur Sicherheitsneugründung nach dem Sicherheitsneugründungsgesetz (SiGrG). Die Verbandssatzung zur Sicherheitsneugründung trat nach deren Veröffentlichung im Sächsischen Amtsblatt am 22.06.2012 in Kraft. Das Verbandsgebiet umfasste im Berichtsjahr die Kommunen Arnsdorf, Bischofswerda, Burkau, Demitz-Thumitz, Frankenthal, Großharthau, Großnaundorf, Großröhrsdorf, Lichtenberg, Ohorn, Ottendorf-Okrilla, Pulsnitz, Radeberg, Rammenau, Schmölln-Putzkau und Wachau sowie Laußnitz mit dem Gewerbepark Laußnitzer Heide. Mit Eintragung ins Handelsregister am 28.08.2012 wurde rückwirkend zum 01.01.2012 der damalige Geschäftsbereich Trinkwasserversorgung Röderaue (ehemals Trinkwasserzweckverband RÖDERAUE) des ZBR im Wege der Ausgliederung nach § 168 ff. UmwG auf die WVB GmbH übertragen. Die WVB GmbH versorgt im Verbandsgebiet ca. 84.000 Einwohner im eigenen Namen und auf eigene Rechnung auf der Grundlage der Satzungen des ZBR, der AVBWasserV sowie der eigenen ergänzenden Versorgungsbedingungen und Tarife mit Trinkwasser und ist Eigentümerin der Versorgungsanlagen. Im Entsorgungsgebiet Bischofswerda - Rammenau des ZBR umfasst die Tätigkeit der WVB GmbH die technische und kaufmännische Betriebsführung. Darüber hinaus erfolgt für die Ver- und Entsorgungsgebiete des ZBR die vorbereitende Verbandsarbeit. Durch Satzung des ZBR ist die WVB GmbH ermächtigt, in dessen Namen in kommunalabgabenrechtlichen Verwaltungsverfahren einschließlich der Vollstreckung Verwaltungsakte zu erlassen. Des Weiteren erfüllt die WVB GmbH im Auftrag des ZBR für den Abwasserzweckverband "Klosterberg" Aufgaben im technischen, kaufmännischen und Verwaltungsbereich und erbringt Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Betriebsführung von zwei Freibädern. 2. Analyse des Geschäftsverlaufs2.1 ErtragslageDie Gesellschaft weist zum 31.12.2023 ein positives Jahresergebnis in Höhe von TEUR 407 aus. Der Anteil des Betriebsergebnisses an der Gesamtleistung beträgt im Berichtsjahr 6,5 % (im Vorjahr 14,2 %). Die Umsatzerlöse verminderten sich gegenüber dem Vorjahr um TEUR 151 auf TEUR 10.679. Die Erlöse aus dem Verkauf von Wasser an Tarifkunden gingen um TEUR 157 auf TEUR 7.838 zurück. Insgesamt konnten im Versorgungsgebiet 3.385 Tm3 (in 2022: 3.513 Tm3) Wasser verkauft werden. Die Erlöse aus dem Verkauf von Wasser an Sondertarifkunden in Höhe von TEUR 701 (in 2022: TEUR 697) sind im Wesentlichen geprägt aus der Weiterberechnung von nicht benötigten Wasserbezugsmengen an ein Molkereiunternehmen. Die Umsatzerlöse aus Betriebsführungen nahmen auf TEUR 1.372 zu (in 2022: TEUR 1.351). Die Erlöse aus Nebentätigkeiten, zu denen u. a. Dienstleistungen im Trink- und Abwasserbereich für Dritte bzw. den ZBR wie Spülleistungen, Investitionsbetreuung sowie Fäkalienentsorgung gehören, verminderten sich gegenüber 2022 um TEUR 32 auf TEUR 194. Der Rückgang resultiert in hohem Maße aus gesunkenen Erlösen aus Instandsetzungs- und Reparaturleistungen für Dritte. Die zu aktivierenden Eigenleistungen nahmen im Vorjahresvergleich um TEUR 25 auf TEUR 214 zu. Die sonstigen betrieblichen Erträge erhöhten sich gegenüber 2022 um TEUR 592 auf TEUR 1.401. Dies ist vor allem auf den Ausweis der für 2023 staatlich gewährten Entlastungsbeträge für Strom- und Gasbezugskosten in Höhe von TEUR 614 unter den sonstigen betrieblichen Erträgen zurückzuführen. Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens für Investitionszuschüsse waren in Höhe von TEUR 732 zu verzeichnen (in 2022: TEUR 746). Die Materialaufwendungen nahmen um TEUR 916 auf TEUR 3.468 zu. Dies ist im Wesentlichen auf die im Vorjahresvergleich um TEUR 1.042 auf TEUR 1.484 gestiegenen Stromkosten zurückzuführen. Stellt man allerdings die in 2023 in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesenen Entlastungsbeträge für Strombezugskosten entgegen, so beträgt die Erhöhung nur noch TEUR 430. Die Wasserbezugskosten, die wesentlich durch die Weiterleitung von nicht benötigten Wasserbezugsmengen an ein Molkereiunternehmen geprägt sind, blieben mit TEUR 814 deutlich unter dem Vorjahresausweis (TEUR 890). Die Aufwendungen für die Instandhaltung der Versorgungsanlagen und - netze bewegten sich mit TEUR 598 in etwa auf dem Niveau des Vorjahres (TEUR 587). Die Kosten für sonstige Materialbeschaffungen konnten um TEUR 57 auf TEUR 232 vermindert werden. Ursächlich hierfür war in hohem Maße eine infolge bestandener Befundprüfungen anteilig erreichte Verlängerung von Austauschfristen für Wasserzähler. Die Personalaufwendungen erhöhten sich um TEUR 201 auf TEUR 3.761. Für die WVB GmbH besteht Tarifgebundenheit nach den Regelungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen nahmen um TEUR 209 auf TEUR 1.047 zu. Die Ursachen hierfür liegen ganz wesentlich in einer gestiegenen Wasserentnahmeabgabe (TEUR 192; in 2022: TEUR 53) aufgrund einer deutlichen Erhöhung des Abgabensatzes begründet. Für Kfz-Reparaturen (TEUR 119; in 2022: TEUR 64) und technische Wartungsleistungen (TEUR 56; in 2022: TEUR 39) musste ebenfalls mehr aufgewendet werden. Die Zinsaufwendungen sanken u.a. aufgrund der fortschreitenden Tilgung von Kreditverbindlichkeiten um TEUR 47 auf TEUR 202. Hierin enthalten sind Aufwendungen aus der Aufzinsung (TEUR 1) von Rückstellungen. 2.2 VermögenslageDie Vermögenslage ist gekennzeichnet durch einen Anteil des Anlagevermögens (TEUR 48.690) an der Bilanzsumme (TEUR 57.121) von 85,2 %. Den Investitionen ins Anlagevermögen von TEUR 2.236 stehen Abgänge von TEUR 19 und Abschreibungen von TEUR 3.297 entgegen. Investitionen ins Trinkwassernetz wurden im Berichtsjahr in Höhe von TEUR 1.346 getätigt. Für die Modernisierung der Wasserwerke und Hochbehälter fielen in 2023 Kosten in Höhe von TEUR 505 an. Weitere Aufwendungen entstanden für die Errichtung und Auswechslung von Trinkwasserhausanschlüssen (TEUR 235) sowie für allgemeine Beschaffungen (TEUR 118). Im Berichtsjahr wurden dem Sonderposten TEUR 765 aus Baukosten- und sonstigen Zuschüssen sowie Erstattungen von Hausanschlusskosten zugeführt. 2.3 FinanzlageDie wesentlichen Bilanzkennzahlen für das Berichtsjahr und die beiden vorangegangenen Geschäftsjahre stellen sich wie folgt dar:
Das nachhaltige Eigenkapital unter Einbeziehung von 60 % des Sonderpostens für Investitionszuschüsse sowie der bis 2002 vorgenommenen Sonderabschreibungen nach Fördergebietsgesetz abzüglich der Differenz zur linearen Abschreibung bis 2023 beträgt zum Bilanzstichtag TEUR 35.221. Bei der Ermittlung des nachhaltigen Anlagevermögens wurden die vorgenommenen Sonderabschreibungen ebenfalls berücksichtigt. Die Entwicklung des Eigenkapitals ist weiterhin positiv zu bewerten. Die Eigenkapitalquote erhöhte sich im Berichtsjahr auf 59,6 %. Das langfristige Vermögen ist fristenkongruent finanziert. Die Finanzlage der Gesellschaft ist unverändert als stabil zu bezeichnen. Die Liquidität III nahm u.a. aufgrund des im Vorjahresvergleich geringeren Jahresergebnisses zum Bilanzstichtag auf 251,2 % ab. Die Zahlungsfähigkeit der WVB GmbH war auch im Geschäftsjahr 2023 jederzeit gegeben. 3. Ausführungen gemäß Sächsicher GemeindeordnungDie Anteile der Gesellschaft werden zu 100 % durch den Zweckverband Bischofswerda-RÖDERAUE gehalten. Die Organe der Gesellschaft sind die Gesellschafterversammlung sowie der Aufsichtsrat und die Geschäftsführung. Als Geschäftsführer ist Herr Klaus Riedel berufen. Als Mitglied des Aufsichtsrates fungierten im Berichtsjahr:
Die Gesellschaft beschäftigte im Jahresdurchschnitt 60 Mitarbeiter. Als Abschlussprüfer für das Berichtsjahr 2023 wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft concredis Schlegel, Middrup & Weser Partnerschaft gewählt. 4. Künftige Entwicklung einschließlich Chancen und RisikenDie wirtschaftliche Lage der Gesellschaft ist derzeit unverändert als stabil einzuschätzen. Die WVB GmbH verfügt über ein ausreichendes Eigenkapital. Für das Geschäftsjahr 2024 ist allerdings aufgrund der absehbar weiter steigenden Beschaffungskosten verbunden mit den Unsicherheiten der derzeitigen geopolitischen Krise in Europa von einer leicht negativen Entwicklung auszugehen. Mit der Vereinigung des Trinkwasserzweckverbandes RÖDERAUE und des Zweckverbandes Wasserversorgung Bischofswerda zum Zweckverband Bischofswerda - RÖDERAUE entstand eine wirtschaftlich sinnvolle Versorgungseinheit mit ca. 84.000 Einwohnern. Durch die Ausgliederung des ZBR - Geschäftsbereiches Trinkwasserversorgung Röderaue auf die WVB GmbH in 2012 ergaben sich eine Vielzahl von Möglichkeiten, im vereinheitlichten Versorgungsgebiet Synergieeffekte zu nutzen und somit positive Auswirkungen auf die Gestaltung der Trinkwasserentgelte zu erzielen. Hierdurch wurde eine wichtige Voraussetzung geschaffen, um auch zukünftig eine auf Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit basierende Trinkwasserversorgung in Verbindung mit der Sicherstellung der Versorgungssicherheit für die Bevölkerung und sonstigen Abnehmer zu gewährleisten sowie den Herausforderungen der demographischen Entwicklung im Versorgungsgebiet zu begegnen. Wesentlich für die weitere Entwicklung wird sein, inwieweit Prognosen zu einem zukünftig weiter anhaltenden Bevölkerungsrückgang eintreten werden. Darüber hinaus ist mit Schwankungen in der Wasserabnahme industrieller Abnehmer infolge konjunktureller Entwicklungen zu rechnen, die sich auf den Wasserabsatz nicht unwesentlich auswirken können. Dem gilt es durch eine weiterhin hohe Effizienz bei der Durchführung der Wasserversorgung und konsequenter Durchsetzung des Anschluss- und Benutzungszwangs entgegenzuwirken. Zur frühzeitigen Identifizierung von Risiken und der damit im Zusammenhang stehenden Auswirkungen auf die Gesellschaft besteht ein umfassendes Risikomanagementsystem. Dies beinhaltet Planungs- und Controllingprozesse, Dienstanweisungen und Berichtswesen. Bestehenden Risiken wurde durch entsprechende Rückstellungen Rechnung getragen. Bestandsgefährdende Risiken sind im Geschäftsjahr 2023 für das Unternehmen nicht entstanden. Ziel der WVB GmbH ist es auch in Zukunft, vorhandene Geschäftsfelder auszubauen und neue zu erschließen. Die Übernahme weiterer Betriebsführungen für andere Abwasserkörperschaften wird angestrebt. Darüber hinaus strebt die WVB GmbH die Kooperation mit umliegenden Ver- und Entsorgungsunternehmen und Zweckverbänden zur Erhöhung der Wirtschaftlichkeit an.
Bischofswerda, den 19. März 2024 Riedel, Geschäftsführer Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 20231. Allgemeine AngabenDem Zweckverband Bischofswerda - RÖDERAUE (nachfolgend auch ZBR) wurde für das gesamte Verbandsgebiet die Aufgabe der öffentlichen Wasserversorgung gemäß § 43 Abs. 1 Satz 1 Sächsisches Wassergesetz und für das Entsorgungsgebiet Bischofswerda / Rammenau auch die Aufgabe der öffentlichen Abwasserentsorgung gemäß § 50 Abs. 1 Sächsisches Wassergesetz übertragen. Das Verbandsgebiet umfasste im Berichtsjahr die Kommunen Arnsdorf, Bischofswerda, Burkau, Demitz-Thumitz, Frankenthal, Großharthau, Großnaundorf, Großröhrsdorf, Lichtenberg, Ohorn, Ottendorf-Okrilla, Pulsnitz, Radeberg, Rammenau, Schmölln-Putzkau und Wachau sowie Laußnitz mit dem Gewerbepark Laußnitzer Heide. Der ZBR bedient sich zur Erfüllung der Aufgaben der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung seiner Eigengesellschaft, der Wasserversorgung Bischofswerda GmbH (nachfolgend auch WVB GmbH). Hierzu wurde zwischen dem ZBR und der WVB GmbH ein Ver- und Entsorgungsvertrag abgeschlossen. Die Wasserversorgung Bischofswerda GmbH hat ihren Sitz auf der Belmsdorfer Str. 27 in 01877 Bischofswerda. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Dresden unter der Handelsregisternummer HRB 13830 eingetragen. Die WVB GmbH wird im Versorgungsgebiet im Verhältnis zu den Kunden im eigenen Namen und auf eigene Rechnung auf der Grundlage der Satzungen des ZBR, der AVBWasserV sowie der eigenen ergänzenden Versorgungsbedingungen und Tarife tätig. Die WVB GmbH besitzt das Eigentum an den Versorgungsanlagen. Im Entsorgungsgebiet Bischofswerda / Rammenau übernimmt die WVB GmbH die technische und kaufmännische Betriebsführung. Durch Satzung des ZBR ist die WVB GmbH ermächtigt, in dessen Namen in kommunalabgabenrechtlichen Verwaltungsverfahren einschließlich der Vollstreckung Verwaltungsakte zu erlassen. Der Jahresabschluss ist nach den handelsrechtlichen Vorschriften für Gesellschaften mit beschränkter Haftung aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB. Gemäß § 96 a Abs. 1 Nr. 8 SächsGemO finden für die Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes jedoch die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften im Dritten Buch des HGB Anwendung. 2. Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeDer Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB. Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungs- und Herstellungskosten zuzüglich Nebenkosten abzüglich Skonti und vermindert um Abschreibungen bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen linear unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Die Abschreibung erfolgt pro rata temporis. Geringwertige Anlagegüter, die einen Wert von mehr als EUR 250 ausweisen und EUR 1.000 nicht übersteigen, werden in einen Sammelposten eingestellt. Dieser wird im Jahr der Anschaffung der Anlagegüter sowie in den vier folgenden Geschäftsjahren mit jeweils 20 % aufgelöst. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Anschaffungspreisminderungen bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Die Bewertung der fertigen Erzeugnisse erfolgt zu Anschaffungs- und Herstellungskosten. Die Herstellungskosten enthalten neben den Material- und Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie des Wertverzehrs des Anlagevermögens. Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zu Nennwerten abzüglich Einzelwertberichtigungen. Die liquiden Mittel - Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten - werden mit ihren Nominalbeträgen angesetzt und bewertet. Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwendungen für einen bestimmten Zeitraum danach darstellen. Der Sonderposten für Investitionszuschüsse enthält neben den erhaltenen Fördermitteln und sonstigen Zuschüssen vereinnahmte Baukostenzuschüsse sowie Hausanschlusskostenerstattungen. Die Auflösung erfolgt entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der bezuschussten Vermögensgegenstände. Für eine eingegangene Pensionsverpflichtung wurde eine entsprechende Pensionsrückstellung gebildet. Die Bewertung erfolgte nach der Anwartschaftsbarwertmethode unter Anwendung der "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck mit einem nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren ermittelten Rechnungszinssatz von 1,82 % (Schätzwert) zum 31. Dezember 2023. Als Rententrend wurde 1 % p.a. berücksichtigt. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen unter Beachtung des Grundsatzes der vernünftigen kaufmännischen Beurteilung alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen in angemessener Höhe und sind mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre zum Zeitpunkt ihrer Fälligkeit abgezinst. Die Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. Unter den passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Erträge für einen bestimmten Zeitraum danach darstellen. 3. Angaben und Erläuterungen zur BilanzEine von den gesamten Anschaffungs- und Herstellungskosten ausgehende Darstellung der Entwicklung der einzelnen Bilanzposten des Anlagevermögens ist dem Anhang als Anlage beigefügt. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beinhalten u.a. einen Abgrenzungsbetrag für den zum Bilanzstichtag noch nicht abgelesenen und abgerechneten Verbrauch der Tarifkunden in Höhe von TEUR 1.560, der mit Abschlagszahlungen in Höhe von TEUR 1.572 verrechnet wurde. Forderungen gegen Gesellschafter aus dem Liefer- und Leistungsverkehr waren im Berichtsjahr in Höhe von TEUR 0,1 auszuweisen. Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten u.a. Forderungen aus einem von der Wohnbau Radeberg Kommunale Wohnungsbaugesellschaft mbH für die WVB GmbH treuhänderisch verwalteten Bankguthaben (TEUR 164), Erstattungsansprüche gegenüber dem Hauptzollamt aus Strom- und Energiesteuer der Jahre 2022 und 2023 (TEUR 59), Forderungen aus ausstehenden staatlich gewährten Entlastungsbeträgen für Strom- und Gasbezugskosten (TEUR 56), Forderungen aus Ertrag- (TEUR 230) und Umsatzsteuern (TEUR 7) sowie im Folgejahr erstattungsfähigen Vorsteuern (TEUR 61). Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen zum Bilanzstichtag nicht. Die Einzelwertberichtigungen betragen zum Bilanzstichtag TEUR 5 und wurden im Berichtsjahr in Höhe von TEUR 0,3 aufgelöst, während Zuführungen in Höhe von TEUR 0,3 erfolgten. Der Rechnungsabgrenzungsposten betrifft u.a. EDV-Aufwendungen sowie im Berichtsjahr geleistete Kfz-Steuern, die aufwandswirksam dem Folgejahr zuzuordnen sind. Das Stammkapital ist voll einbezahlt und mit TEUR 200 im Handelsregister eingetragen. In den Sonderposten für Investitionszuschüsse wurden im Geschäftsjahr TEUR 765 eingestellt. Davon resultieren TEUR 490 aus der Übergabe von Versorgungsanlagen durch Erschließungsträger. Die Auflösungsbeträge sind unter den sonstigen betrieblichen Erträgen und, soweit die Auflösung Baukostenzuschüsse und Kostenerstattungen für Hausanschlüsse betrifft, unter den Umsatzerlösen ausgewiesen. Pensionsrückstellungen sind in Höhe von TEUR 41 erfasst. Beim Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren würde die Höhe der Rückstellung TEUR 42 betragen. Auf die Angabe der Bezüge früherer Organmitglieder wird nach § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Die wesentlichen sonstigen Rückstellungen betreffen:
Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgt zu Erfüllungsbeträgen. Verbindlichkeitenspiegel:
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch Ausfallbürgschaften des Zweckverbandes Bischofswerda-RÖDERAUE (TEUR 8.544) besichert. Das Entgelt für die gewährten Bürgschaften belief sich im Geschäftsjahr 2023 auf TEUR 31. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter beinhalten Verbindlichkeiten aus der Weiterleitung von Darlehen der Sächsischen Aufbaubank (TEUR 5.752) sowie dem Liefer- und Leistungsverkehr (TEUR 13). Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten u.a. Verbindlichkeiten gegenüber Mitgliedskommunen des ZBR in Höhe von TEUR 1.264. 4. Angaben und Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungDie Umsatzerlöse im Berichtsjahr setzen sich wie folgt zusammen:
Die Umsatzerlöse beinhalten periodenfremde Erlöse in Höhe von TEUR 5. Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von TEUR 1.401 beinhalten im Wesentlichen den Auflösungsbetrag des Sonderpostens für Investitionszuschüsse aus Fördermitteln der öffentlichen Hand und sonstigen Zuwendungen in Höhe von TEUR 732. Darüber hinaus sind Erträge aus staatlich gewährten Entlastungsbeträgen für Strom- und Gasbezugskosten (TEUR 614), aus dem Abgang von Anlagevermögen (TEUR 3), der Auflösung von Rückstellungen (TEUR 5), mit periodenfremden Charakter (TEUR 8) sowie aus für das Berichtsjahr zu erstattende Strom- und Energiesteuer (TEUR 25) enthalten. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 1.047 beinhalten u. a. Reparatur- und Wartungsaufwendungen (TEUR 174), EDV-Aufwendungen (TEUR 121), Versicherungsaufwendungen (TEUR 103), Kommunikationsaufwendungen (TEUR 83), die Wasserentnahmeabgabe (TEUR 192), Prüfungs- und Beratungskosten (TEUR 39) sowie Aufwendungen aus dem Abgang von Anlagevermögen (TEUR 19). In den Zinsaufwendungen enthalten sind Zinszahlungen für Verbindlichkeiten gegenüber Mitgliedskommunen des ZBR in Höhe von TEUR 3. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betreffen Körperschaftsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag (TEUR 81) sowie Gewerbesteuer (TEUR 68). Das Wahlrecht zum Ansatz aktiver latenter Steuern wurde nicht in Anspruch genommen. Der latente aktive Steuerüberhang resultiert in hohem Maße aus dem steuerlich höheren Ansatz von Gegenständen des Anlagevermögens. Die in den Vorjahren vorgenommenen steuerrechtlichen Abschreibungen (Sonderabschreibungen) wirken sich im vorliegenden Abschluss in niedrigeren Abschreibungen aus. Ohne die vorgenommenen Sonderabschreibungen wäre im Geschäftsjahr 2023 ein um TEUR 205 höherer Abschreibungsaufwand auszuweisen. 5. Sonstige AngabenDer Wirtschaftsplan der WVB GmbH für 2024 wurde zunächst von der Verbandsversammlung des ZBR am 30.11.2023 bestätigt. Aufgrund einer vom Landratsamt Bautzen beanstandeten Zusammensetzung des Beschlussfassungsorgans musste die Verbandsversammlung am 7.3.2024 wiederholt werden, so dass die WVB GmbH erst ab dem 8.3.2024 über einen gültigen Wirtschaftsplan für 2024 verfügte. Inwiefern die derzeitige geopolitische Krise in Europa in 2024 neben den für die WVB GmbH deutlich gestiegenen Energie- und Materialaufwendungen weitere wesentliche Auswirkungen sowohl für den Wasserabsatz an gewerbliche Abnehmer als auch auf die Verfügbarkeit von notwendigen Ressourcen zur Sicherstellung der Wasserversorgung im Versorgungsgebiet haben wird, kann zum Erstellungszeitpunkt des Jahresabschlusses nicht vollumfänglich beurteilt werden. Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung sind nach dem Schluss des Geschäftsjahres keine eingetreten. Ein Bestellobligo zum 31. Dezember 2023 in Höhe von TEUR 258 resultiert aus erteilten Aufträgen für Baumaßnahmen und Beschaffungen. Verpflichtungen aus Leasingverträgen bestehen in Höhe von TEUR 40 bis zum jeweiligen Vertragsende. Die WVB GmbH ist Mitglied in der Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbandes Sachsen (ZVK). Im Geschäftsjahr 2023 wurden als Umlage TEUR 46 und als Beiträge TEUR 70 entrichtet. Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer während des Geschäftsjahres betrug 60 , von denen 43 dem technischen Bereich und 17 dem Verwaltungsbereich zugeordnet waren. Als Geschäftsführer ist Herr Klaus Riedel berufen. Auf die Angabe der Bezüge der Geschäftsführung wird nach § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Zusammensetzung des Aufsichtsrates im Berichtsjahr:
Die Vergütung des Aufsichtsrates im Berichtsjahr betrug TEUR 4. Die Geschäftsführung wird der Gesellschafterversammlung vorschlagen, den Jahresüberschuss zum 31. Dezember 2023 in Höhe von EUR 407.486,82 mit dem Gewinnvortrag in Höhe von EUR 13.084.890,27 zu verrechnen und den Gesamtbetrag von EUR 13.492.377,09 auf neue Rechnung vorzutragen.
Bischofwerda, den 19. März 2024 Riedel, Geschäftsführer Entwicklung des Anlagevermögens
BestätigungsvermerkHinweis gemäß § 328 Abs. 1a Satz 2 HGBDie Geschäftsführung der Wasserversorgung Bischofswerda GmbH, Bischofswerda, weist an dieser Stelle darauf hin, dass sich der nachfolgend wiedergegebene Bestätigungsvermerk auf den vollständigen Jahresabschluss bezieht und nicht die Fassung des hier offengelegten Jahresabschlusses betrifft. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Wasserversorgung Bischofswerda GmbH, Bischofswerda Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Wasserversorgung Bischofswerda GmbH, Bischofswerda - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Wasserversorgung Bischofswerda GmbH, Bischofswerda für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht der Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats als Aufsichtsorgan für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat als Aufsichtsorgan ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Dresden, den 8. Mai 2024 concredis
Thomas Weser, Wirtschaftsprüfer Dirk Schlegel, Wirtschaftsprüfer Bericht des Aufsichtsrats zum Geschäftsjahr 2023Der Aufsichtsrat erstattet der Gesellschafterversammlung gemäß § 14 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages i. V. m. § 171 des Aktiengesetzes folgenden Bericht: Der Aufsichtsrat hat während des abgelaufenen Geschäftsjahres vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 die ihm nach Gesetz und Gesellschaftsvertrag obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Regelmäßig hat die Geschäftsführung den Aufsichtsrat über die Lage des Unternehmens, den Geschäftsverlauf und über wichtige Vorgänge mündlich und schriftlich unterrichtet. Die Geschäftsvorgänge, die nach Gesetz, Gesellschaftsvertrag bzw. entsprechenden Regelungen der Geschäftsordnung der Zustimmung des Aufsichtsrates bedürfen, wurden im Aufsichtsrat vor der Beschlussfassung eingehend erörtert und geprüft. Im Geschäftsjahr 2023 fanden 5 Aufsichtsratssitzungen statt. Wesentliche Schwerpunkte der Aufsichtsratssitzungen und Beschlussfassungen im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 waren: • Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung in Not-, Krisen- u. Katastrophenfällen • Lagebericht der Geschäftsführung über das Geschäftsjahr 2022 • Beschluss Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022 • Beschluss zur Bestellung des Wirtschaftsprüfers für das Geschäftsjahr 2023 • Beschluss Wirtschaftsplan 2024 Die von der Gesellschafterversammlung zum Abschlussprüfer gewählte concredis Schlegel, Middrup & Weser Partnerschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat den von der Geschäftsführung aufgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2023 geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Bericht des Abschlussprüfers ist den Mitgliedern des Aufsichtsrates ausgehändigt und in der Sitzung am 10.09.2024 ausführlich beraten worden. Der Abschlussprüfer nahm an den Erörterungen des Aufsichtsrates über den Jahresabschluss 2023 teil und berichtete detailliert über Umfang und Schwerpunkte der Abschlussprüfung und stand für ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Der Aufsichtsrat hat den von der Geschäftsführung aufgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 ebenfalls sorgfältig geprüft. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung ergaben sich keine Einwendungen für den Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat hat dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zugestimmt und der Gesellschafterversammlung empfohlen, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 festzustellen. Dem von der Geschäftsführung vorgelegten Vorschlag zur Ergebnisverwendung (Vortrag Jahresüberschuss auf neue Rechnung) wird durch den Aufsichtsrat zugestimmt. Der Aufsichtsrat spricht den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dem Betriebsrat und der Geschäftsführung für ihre im Geschäftsjahr 2023 geleistete Arbeit Dank und Anerkennung aus.
Bischofswerda, den 10.09.2024 Prof. Dr. Holm Große, Aufsichtsratsvorsitzender Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2023Beschlussprotokoll Gesellschafterversammlung am 10.09.2024 Beschluss Nr.: GV 12/2024 Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2023 Die Gesellschafterversammlung beschließt: Der Jahresabschluss 2023 der Wasserversorgung Bischofswerda GmbH mit einer Bilanzsumme von EUR 57.120.539,71 und einem Jahresüberschuss von EUR 407.486,82 wird festgestellt. Der Bericht des Aufsichtsrates zum Jahresabschluss 2023 wird zur Kenntnis genommen.
Bischofswerda, 10.09.2024 Jens Krauße, Verbandsvorsitzender des Zweckverbandes Bischofwerda-Röderaue Vertreter des Gesellschafters in der Gesellschafterversammlung der Wasserversorgung Bischofswerda GmbH Simone Gliemann, Protokollantin Beschluss zur Verwendung der Ergebnisse für das Geschäftsjahr 2023Beschlussprotokoll Gesellschafterversammlung am 10.09.2024 Beschluss Nr.: GV 13/2024 Beschluss zur Verwendung der Ergebnisse für das Geschäftsjahr 2023Die Gesellschafterversammlung beschließt, dass der Jahresüberschuss in Höhe von EUR 407.486,82 mit dem Gewinnvortrag in Höhe von EUR 13.084.890,27 verrechnet und der Gesamtbetrag von EUR 13.492.377,09 auf neue Rechnung vorgetragen wird.
Bischofswerda, 10.09.2024 Jens Krauße, Verbandsvorsitzender des Zweckverbandes Bischofwerda-Röderaue Vertreter des Gesellschafters in der Gesellschafterversammlung der Wasserversorgung Bischofswerda GmbH Simone Gliemann, Protokollantin Beschluss zur Verwendung des Ergebnisses für das Geschäftsjahr 2023Beschlussprotokoll der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Bischofswerda-RÖDERAUE am 10.09.2024 Beschluss-Nr. 06/02/24 Beschluss zur Verwendung des Ergebnisses für das Geschäftsjahr 2023 der Wasserversorgung Bischofswerda GmbH Der Verbandsvorsitzende des Zweckverbandes Bischofswerda-RÖDERAUE wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der Wasserversorgung Bischofswerda GmbH zu beschließen, dass der Jahresüberschuss in Höhe von EUR 407.486,82 mit dem Gewinnvortrag in Höhe von EUR 13.084.890,27 verrechnet und der Gesamtbetrag von EUR 13.492.377,09 auf neue Rechnung vorgetragen wird.
Bischofswerda, 10.09.2024 Jens Krauße, Verbandsvorsitzender Simone Gliemann, Protokollantin |
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