Harms
Holzbau GmbH
Hamburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
498.228,02 |
543.528,02 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
20,00 |
23,00 |
| II.
Sachanlagen |
498.208,02 |
543.505,02 |
| B.
Umlaufvermögen |
9.927.602,10 |
5.678.025,79 |
| I.
Vorräte |
3.091.113,72 |
415.109,55 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
825.192,28 |
1.317.490,54 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
6.011.296,10 |
3.945.425,70 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
10.464,64 |
10.464,64 |
| Aktiva |
10.436.294,76 |
6.232.018,45 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
5.373.936,40 |
4.108.130,20 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
52.000,00 |
52.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
4.056.130,20 |
3.197.897,51 |
| III.
Jahresüberschuss |
1.265.806,20 |
858.232,69 |
| B.
Rückstellungen |
2.042.653,14 |
1.686.611,74 |
| C.
Verbindlichkeiten |
3.019.705,22 |
437.276,51 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
3.019.705,22 |
437.276,51 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
182.440,44 |
|
| Passiva |
10.436.294,76 |
6.232.018,45 |
Anhang
1.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Harms Holzbau GmbH mit Sitz in Hamburg ist im
Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 35686
eingetragen.
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der
Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches in der Fassung des BilRUG aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen
des Gesellschaftsvertrages zu beachten.
2.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene Immaterielle Vermögensgegenstände
wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der
Abnutzung unterlagen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und - soweit
abnutzbar - um planmäßige Abschreibungen
vermindert. Die abnutzbaren Vermögensgegenstände
wurden entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer
abgeschrieben.
Bei den beweglichen Gegenständen des
Anlagevermögens sind die Zugänge bis zu einem
Wert von EUR 800,00 gemäß § 6
Abs. 2 EStG im Jahre des Zugangs in voller Höhe
abgeschrieben und als Abgang erfasst worden.
Die Ansprüche aus
Rückdeckungsversicherungen wurden auf Grund
versicherungsmathematischer Berechnung angesetzt und
gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit dem
Bilanzposten "Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen" verrechnet.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten ausgewiesen.
Die ausgewiesenen Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert
angesetzt. Die Abwicklung im Folgejahr wurde
überprüft. Für das im Forderungsbestand
liegende allgemeine Kreditrisiko (einschließlich
Zinsverluste, Bearbeitungs- und Eintreibungskosten) wurde
eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1 % der
um die Umsatzsteuer gekürzten Forderungen gebildet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die noch
nicht veranlagten Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden sämtliche, nach vorsichtiger
kaufmännischer Beurteilung erkennbare Risiken
berücksichtigt.
Die Bewertung der Pensionsrückstellungen erfolgt
auf der Basis versicherungsmathematischer Berechnungen
entsprechend den steuerlichen Regelungen. Dabei werden der
Bewertung die "Richttafel 2018 G" von Prof. Dr. Klaus
Heubeck sowie ein Zinssatz von 1,82 % zugrunde gelegt.
Am 16. März 2016 wurde das Gesetz zur
Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur
Änderung handelsrechtlicher Vorschriften
verabschiedet. Die Neuregelung des § 253 HGB
sieht vor, dass der Zeitraum für die
Durchschnittsbildung zur Ermittlung des für die
Bewertung von Pensionszusagen maßgeblichen
Rechnungszinssatzes von bisher 7 Jahre auf nunmehr
10 Jahre verlängert wird. Der
Erfüllungsbetrag zum 31. Dezember 2023
beträgt EUR 1.024.123,00. Der Unterschiedsbetrag
gemäß § 253 Abs. 6 HGB
beläuft sich auf EUR 13.439,00.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert.
3.
Angaben zur Bilanz
Hinsichtlich der Erläuterungen zur Gewinn- und
Verlustrechnung wird von den Erleichterungen
gemäß §§ 276, 288 HGB Gebrauch
gemacht.
1.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Sämtliche Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von
bis zu einem Jahr.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen
betreffen ausschließlich Forderungen gegenüber
der Gesellschafterin Harms GmbH & Co. KG, Hamburg.
2.
Verbindlichkeitenspiegel
Art der Verbindlichkeit
|
Gesamt-
|
davon mit
einer Restlaufzeit
|
zum 31.12.2023
|
betrag
|
unter
|
1 - 5
|
größer
|
|
|
1 Jahr
|
Jahre
|
5 Jahre
|
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
erhaltene Anzahlungen
auf Bestellungen
|
2.123
|
2.123
|
0
|
0
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
498
|
498
|
0
|
0
|
sonstige
|
398
|
398
|
0
|
0
|
Summe
|
3.019
|
3.019
|
0
|
0
|
3.
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB
bestehen zum Abschlusszeitpunkt nicht.
4.
Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 23
Arbeitnehmer beschäftigt.
Hamburg, im Mai 2024
....................................................................Jan
Christian Harms
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 03.06.2024
festgestellt.
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