LOGPORT Logistic-Center Duisburg GmbH

Alte Ruhrorter Straße 42, 47119 Duisburg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Duisburg HRB 8061
Eingetragen
13.5.2002
Branche
Erbringung von LogistikdienstleistungenBetrieb von HäfenVermittlungstätigkeiten für die Güterbeförderung
Gegenstand
die Entwicklung, Konzeptionserstellung, Sanierung und Vermarktung von Gewerbeund Industriefläche für logistische Zwecke in Duisburg, insbesondere der Flächen logport I in Duisburg-Rheinhausen und logport II in Duisburg-Wanheim, sowie alle damit zusammenhängenden Leistungen.

Historie

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Management

NameRolle
Kristian Bender
seit 12.1.2022
Geschäftsführer
Gregor Marx
seit 12.1.2022
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
25.565 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

LOGPORT Logistic-Center Duisburg GmbH

Duisburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Anhang für 2018

I. ALLGEMEINE ANGABEN

Sitz der LOGPORT Logistic-Center Duisburg GmbH (LOGPORT) ist Duisburg. Die Gesellschaft ist unter der Nummer HRB 8061 im Register des Amtsgerichts Duisburg eingetragen.

Die LOGPORT Logistic-Center GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.v. § 267 HGB. Der Jahresabschluss wurde jedoch freiwillig nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften aufgestellt. Von größenabhängigen Erleichterungen hat die Gesellschaft daher keinen Gebrauch gemacht. Die Angaben gem. § 285 Nr. 17 HGB unterbleiben, da diese im Konzernabschluss der Duisburger Hafen AG, Duisburg, (duisport) enthalten sind.

Die Gesellschaft ist mit der duisport und deren Tochtergesellschaften als verbunden im Sinne des § 271 Abs. 2 HGB anzusehen. Sie wird in den von der duisport aufgestellten Konzernabschluss einbezogen. Diese stellt den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen auf, in den die Gesellschaft einbezogen wird. Der Konzernabschluss wird im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Beteiligungsverwaltungsgesellschaft des Landes Nordrhein-Westfalen mbH, Düsseldorf, stellt den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen auf, in den die Gesellschaft einbezogen wird. Dieser wird im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Mit der duisport besteht eine umsatzsteuerliche Organschaft.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt und gemäß § 275 Abs. 2 HGB gegliedert.

Um die Übersichtlichkeit der Darstellung zu verbessern, werden die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten und Davon-Vermerke im Anhang gemacht. Ferner werden einzelne Posten der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst. Diese Posten werden im Anhang gesondert erläutert.

II. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen erfolgen linear nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung erfolgt eine außerplanmäßige Abschreibung. Die Abschreibungen auf Zugänge des Anlagevermögens werden im Übrigen zeitanteilig vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Netto-Einzelwert von 250,00 EUR sind im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben bzw. als Aufwand erfasst worden. Für geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Netto-Einzelwert zwischen 251,00 EUR und 800,00 EUR wird abweichend zu den Vorperioden kein Sammelposten gebildet. Für entsprechende Wirtschaftsgüter im Anschaffungsjahr 2018 wurde ebenfalls die Möglichkeit der Sofortabschreibung gewählt. Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten oder Herstellungskosten zwischen 801,00 EUR und 1.000,00 EUR werden über die Nutzungsdauer laut AfA-Tabelle abgeschrieben.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie die liquiden Mittel sind zu Nennwerten angesetzt, dabei wurde das strenge Niederstwertprinzip beachtet.

Das gezeichnete Kapital wird zum Nennbetrag bilanziert.

Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten. Die Bewertung erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d. h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen).

Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag passiviert.

III. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

1. Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel dargestellt. Dieser ist als Anlage dem Anhang beigefügt.

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

31.12.2018
TEUR
31.12.2017
TEUR
Forderungen gegen Gesellschafterin 738 1.395
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 432 399
Sonstige Vermögensgegenstände 0 1
  1.170 1.795

Sämtliche Forderungen sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig.

Die Forderungen gegen die Gesellschafterin ergeben sich im Wesentlichen aus einem mit duisport geschlossenen Vertrag im Rahmen des konzernweiten Cash-Poolings.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen den Liefer- und Leistungsverkehr und bestehen gegen die Hafen Duisburg-Rheinhausen GmbH (HDR) und die dfl duisport facility logistics GmbH (dfl).

3. Rückstellungen

Die Steuerrückstellungen wurden für Körperschaft- und Gewerbesteuer und den Solidaritätszuschlag gebildet.

Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von 18 TEUR (Vorjahr: 704 TEUR) bestehen im Wesentlichen aus Rückstellungen für diverse Personalverpflichtungen sowie für Aufwendungen aus der Aufstellung und Prüfung des Jahresabschlusses. Der im Vorjahr mit 654 TEUR zurückgestellte Anspruch des Insolvenzverwalters der in 2016 erworbenen ehemaligen Papierfabrik in Duisburg-Walsum wurde im Geschäftsjahr 2018 ausgezahlt.

4. Verbindlichkeiten

31.12.2018
TEUR
31.12.2017
TEUR
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0 * 0 *
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2 0
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 0 65
Sonstige Verbindlichkeiten 2 3
(davon aus Steuern) (2) (3)
  4 68

* gerundet unter 1 TEUR

Sämtliche Verbindlichkeiten des Geschäftsjahres 2018 und 2017 sind innerhalb eines Jahres fällig.

5. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Gegenüber der Gesellschafterin bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus einem Managementvertrag, einem Geschäftsbesorgungsvertrag sowie einem Dienstleistungsvertrag über IT-Betriebskosten.

Vertragsart Jährlich
TEUR
Managementvertrag 96
Geschäftsbesorgungsvertrag 48
IT-Dienstleistungsumlage 25
  169

Die Verträge haben grundsätzlich eine unbefristete Laufzeit. Sie sind jedoch jeweils drei Monate vor Geschäftsjahresende kündbar.

IV. Nachtragsbericht

Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind und einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben, liegen nicht vor.

V. Sonstige Angaben

1. Durchschnittliche Anzahl Mitarbeiter

Die Gesellschaft beschäftigte in 2018 durchschnittlich 5 Mitarbeiter (Vorjahr: 9 Mitarbeiter).

2. Geschäftsführer

Geschäftsführer waren im Geschäftsjahr 2018:

 

Herr Erich Staake, Düsseldorf, Vorstandsvorsitzender der Duisburger Hafen AG, Duisburg

 

Herr Dr. Ghanem Degheili, Meerbusch, angestellter Architekt bei der Duisburger Hafen AG, Duisburg

3. Gesamtbezüge der Geschäftsführung

Die Geschäftsführer werden für ihre Tätigkeit als Geschäftsführer der Gesellschaft nicht vergütet.

4. Vorschlag für die Verwendung des Jahresergebnisses

Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss in Höhe von 84.338,91 EUR auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Duisburg, den 7. Mai 2019

LOGPORT Logistic-Center Duisburg GmbH

Geschäftsführung

Erich Staake

Dr. Ghanem Degheili

Die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgte am 19. August 2019.

Bilanz zum 31.12.2018

Aktiva

EUR 31.12.2017
EUR
A. Anlagevermögen    
Sachanlagen 342,00 456,00
B. Umlaufvermögen    
I. Vorräte 0,00 0,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.170.124,84 1.795.054,80
III. Flüssige Mittel 235,59 241,39
  1.170.360,43 1.795.296,19
  1.170.702,43 1.795.752,19

Passiva

   
EUR 31.12.2017
EUR
A. Eigenkapital    
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,60 25.564,60
II. Bilanzgewinn 775.154,10 690.815,19
  800.718,70 716.379,79
B. Rückstellungen 366.394,00 1.011.450,00
C. Verbindlichkeiten 3.589,73 67.922,40
  1.170.702,43 1.795.752,19

Entwicklung des Anlagevermögens 2018

Anschaffungskosten
1.1.2018
EUR
Zugänge
EUR
Abgänge
EUR
31.12.2018
EUR
Sachanlagen        
Betriebs- und Geschäftsausstattung 569,00 0,00 0,00 569,00
Kumulierte Abschreibungen
1.1.2018
EUR
Zugänge
EUR
Abgänge
EUR
31.12.2018
EUR
Sachanlagen        
Betriebs- und Geschäftsausstattung 113,00 114,00 0,00 227,00
Buchwerte
31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
Sachanlagen    
Betriebs- und Geschäftsausstattung 342,00 456,00

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die LOGPORT Logistic-Center Duisburg GmbH, Duisburg

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der LOGPORT Logistic-Center Duisburg GmbH, Duisburg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 sowie den Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der LOGPORT Logistic-Center Duisburg GmbH, Duisburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichtes geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sich in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglich, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeiten der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit in Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild von der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Düsseldorf, den 17. Mai 2019

Deloitte GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Dirk Fischer, Wirtschaftsprüfer

Josef Pergens, Wirtschaftsprüfer

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