Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 17043
Vorher
Fischer Bauträger und Projektentwicklungs GmbH
Eingetragen
24.4.1995
Branche
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenBauträger für WohngebäudeBauträger für andere Gebäude und Bauwerke
Gegenstand
- Ankauf und Verkauf von Immobilien - Ankauf, Verkauf und Bebauung von Grundstücken - Modernisierung von Immobilien durch Vergabe an andere Firmen - Bauprojektentwicklung - Produktion und Vertrieb von Bauelementen

Historie

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Management

NameRolle
Ulrich Fischer
seit 1.2.2006
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Ulrich Fischer
73732 Esslingen, Stöckenbergweg 34
50000
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

XY-GmbH

Stuttgart

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 0,00 13,50
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 2,00
II. Sachanlagen 0,00 11,50
B. Umlaufvermögen 1.678.083,77 1.691.212,71
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.678.083,77 1.691.212,71
Bilanzsumme, Summe Aktiva 1.678.083,77 1.691.226,21

Passiva

   
  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 1.118.511,49 1.147.730,71
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag 1.122.166,12 1.132.812,09
III. Jahresfehlbetrag 29.219,22 10.645,97
B. Rückstellungen 123.602,83 126.397,83
C. Verbindlichkeiten 435.969,45 417.097,67
Bilanzsumme, Summe Passiva 1.678.083,77 1.691.226,21

Anhang gemäß §§ 284 ff. HGB für das Geschäftsjahr 2010

der Firma XY GmbH i. L., 73732 Esslingen

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

1. Dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 liegen die Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die Rechnungslegung für alle Kaufleute, die ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften sowie die Regelungen des Gesellschaftsvertrages zugrunde. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

2. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

3. In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.

4. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite und Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet.

5. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital und die Schulden sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

6. Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

7. Forderungen gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgt in der Bilanz unter der Position "sonstige Vermögensgegenstände".

8. Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.

9. Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

10. Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 HGB, da zum Abschlussstichtag 31.12.2010 mindestens zwei Kriterien die Grenzen von § 267 Abs. 1 HGB in der Fassung des BilMoG nicht überschreiten.

Größenmerkmale: 2010
TEUR
2009
TEUR
Bilanzsumme 1.678,1 1.691,2
Umsatzerlöse 0,0 0,0
durchschnittliche Arbeitnehmerzahl 0 0

(ohne Auszubildende und Geschäftsführer)

Größenabhängige Erleichterungen (§§ 267, 274a, 276, 286, 288 HGB) werden grundsätzlich in Anspruch genommen.

11. Die Anwendung der geänderten Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) erfolgt ab dem 1. Januar 2010. Eine Anpassung der Vorjahreszahlen wird nicht durchgeführt, da gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB die Grundsätze der Bewertungsstetigkeit und Ausweisstetigkeit sowie der Publizität von Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beachten sind.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

1. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

2. Die Bilanzierungsverbote nach § 248 HGB wurden beachtet.

3. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nur soweit der Grund für die Rückstellungen entfallen ist.

4. Die Ansatzvorschriften wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt.

II. Bewertungsmethoden

1. Die angewandten Bewertungsmethoden entsprechen den handelsrechtlichen Bestimmungen.

2. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

3. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

4. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

5. Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

6. Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

7. Die einzelnen Posten wurden wie folgt bewertet:

a. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten bewertet. Der Abschreibungszeitraum bei abnutzbaren Vermögensgegenständen entspricht der voraussichtlichen Nutzungsdauer gemäß § 253 Abs. 3 HGB. Abschreibungen werden grundsätzlich linear vorgenommen.

b. Die Sonstigen Vermögensgegenstände werden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken angesetzt.

c. Die Gesellschafter-Forderungen sind grundsätzlich mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

d. Das gezeichnete Kapital ist in Übereinstimmung mit den Angaben im Gesellschaftvertrag und der Eintragung im Handelsregister ausgewiesen. Der Ansatz erfolgt zum Nennwert.

e. Die Rückstellungen (sonstige Rückstellungen) sind mit dem nach kaufmännischer Beurteilung vorsichtig geschätzten Erfüllungsbetrag angesetzt; Kostensteigerungen bis zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme sind berücksichtigt. Alle bis zum Abschlussstichtag entstandenen und bis zum Tag der Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken und ihrer Höhe nach ungewissen Verbindlichkeiten sind berücksichtigt.

f. Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.

C. Angaben zu Bilanzposten

I. Anlagevermögen (§ 268 Abs. 2 HGB)

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im nachfolgenden Anlagespiegel dargestellt:

Eine Offenlegung des Anlagespiegels erfolgt nicht.

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (§ 268 Abs. 4 HGB)

    davon mit einer Restlaufzeit
  Gesamtbetrag
EUR
bis 1 Jahr
EUR
über 1 Jahr
EUR
Sonstige Vermögensgegenstände 1.678.083,77 1.678.083,77 34.651,03
(Vorjahr) 1.691.212,71 1.691.212,71 37.958,49
Gesamt 1.678.083,77 1.643.432,74 34.651,03
(Vorjahr) 1.691.212,71 1.653.254,22 37.958,49

III. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 264c Abs. 1 HGB, § 42 Abs. 3 GmbHG)

Die Gesellschaft hat gegenüber den Gesellschaftern Forderungen in Höhe von EUR 769.566,69 (Vorjahr TEUR 759,7).

Ein gesonderter Bilanzausweis dieser Posten erfolgt nicht. Die Forderungen sind in der Bilanz unter Aktiva B.I.1 enthalten.

IV. Gewinnvortrag (§ 268 Abs. 1 HGB)

Der in den Bilanzgewinn einbezogene Gewinnvortrag entwickelte sich wie folgt:

  EUR
1. Januar 2009 1.132.812,09
Jahresfehlbetrag 2009 -10.645,97
1. Januar 2010 1.122.166,12

V. Verbindlichkeitenspiegel (§ 268 Abs. 5 HGB)

Die Gliederung der Verbindlichkeiten nach deren Fälligkeit, Restlaufzeit und Sicherung ist in dem nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel gesondert dargestellt.

    davon mit einer Restlaufzeit von davon gesichert
  Gesamtbetrag
EUR
bis 1 Jahr
EUR
über 1 - 5 Jahre
EUR
über 5 Jahre
EUR
Betrag
EUR
Art und Form der Sicherheit
Sonstige Verbindlichkeiten 435.969,45 435.969,45 0,00 0,00 0,00 -
(Vorjahr) 417.097,67 417.097,67 0,00 0,00 0,00 -
Gesamt 435.969,45 435.969,45 0,00 0,00 0,00  
(Vorjahr) 417.097,67 417.097,67 0,00 0,00    

VI. Haftungsverhältnisse (§ 251 HGB) und Einschätzung des Risikos der Inanspruchnahme

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag keine.

D. Angaben zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung

Sonstige Posten der Gewinn- und Verlustrechnung

Die Zinserträge und Zinsaufwendungen enthalten Aufwendungen an verbundene Unternehmen in Höhe von EUR 4.121,68.

E. Sonstige Angaben

I. Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane (§ 285 Nr. 9 und 10 HGB)

Außer dem Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Herrn Ulrich Fischer geführt. Der Geschäftsführer ist uneingeschränkt einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Die Geschäftsführung hat der Gesellschafterversammlung am 28.09.2011 vorgeschlagen, den zum 31. Dezember 2010 ausgewiesenen Jahresfehlbetrag in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Esslingen, den 28.09.2011

Liquidator

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 28.09.2011 festgestellt.

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