SOUND
FACTORY Gastronomie GmbH
Gersthofen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
29.688,00 |
27.460,00 |
| I.
Sachanlagen |
29.688,00 |
27.460,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
100.515,81 |
108.334,22 |
| I.
Vorräte |
29.732,27 |
28.277,89 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
34.681,19 |
32.546,32 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
36.102,35 |
47.510,01 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
13.770,60 |
16.592,00 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
115.278,78 |
99.330,21 |
| Aktiva |
259.253,19 |
251.716,43 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
124.894,80 |
113.368,36 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
15.948,57 |
11.526,44 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
115.278,78 |
99.330,21 |
| B.
Rückstellungen |
60.900,00 |
90.300,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
198.353,19 |
147.852,79 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
198.353,19 |
147.852,79 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
31.416,00 |
|
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
13.563,64 |
| Summe
Passiva |
259.253,19 |
251.716,43 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Die Firma SOUND FACTORY Gastronomie GmbH ist als
kleine Kapitalgesellschaft gemäß §
267 Abs. 1 HGB einzustufen.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit
abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen
vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen
wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Bei der
Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der
tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens
beachtet. Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens
erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
mit einem Wert von Euro 250,-- bis zu einem Wert von Euro
800,-- wurden im Jahr des Zugangs sofort abgeschrieben.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
ab einem Wert von Euro 1.000,-- wurden im Jahr des Zugangs
aktiviert und planmäßig abgeschrieben.
Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am
Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag,
wurde dieser angesetzt.
Bei der Bewertung der Forderungen wurden
sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
liegen nicht vor.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden
zum Nennwert angesetzt.
Das Körperschaftsteuerguthaben wurde mit seinem
steuerlichen Wert angesetzt.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für
eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstages
berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Laufzeit
von mehr als einem Jahr liegen nicht vor.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten
der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Angaben zu Einzelposten des Anlagevermögens
Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der
Bilanz ist aus der Entwicklung des Anlagevermögens zu
entnehmen.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als
fünf Jahren bestehen - wie im Vorjahr - keine. Es
liegen Verbindlichkeiten gegenüber der
Gesellschafterin in Höhe von € 31.416,00 vor.
Sonstige Pflichtangaben
Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang geben
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften
grundsätzlich die wirtschaftliche Lage zutreffend
wieder.
Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 42,5.
Angaben nach § 49 GmbHG
Der sich rechnerisch ergebenden Unterbilanz bzw.
gegebenenfalls entstandenen Überschuldung
(vgl.§§ 49 Abs. 3, 15a InsO) könnte damit
begegnet werden, dass bei der Beurteilung dieser Frage die
stillen Reserven des Sachanlagevermögen mit einbezogen
werden müssten. Nach Ansicht der
Geschäftsführung ergibt sich somit keine
Überschuldung.
Die Vorschrift des § 49 Abs. 3 GmbHG wurden
beachtet.
Angaben unter der Bilanz nach § 264 Abs. 1 a
HGB
Firmenname laut Registergericht
SOUND FACTORY Gastronomie GmbH
Firmensitz laut
Registergericht: Gersthofen
Registereintrag:
Handelsregister
Registergericht:
Augsburg
Registernummer:
HRB 9516
Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Person geführt:
Geschäftsführerin Jytte Knöfel
sonstige Berichtsbestandteile
Gersthofen, den
16.12.2024
gezeichnet
Jytte Knöfel, Geschäftsführerin
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.12.2024
festgestellt.
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