Sparkasse Spree-Neiße
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ralf Braun seit 27.7.2005 | Vorstandsmitglied |
Thomas Heinze seit 27.7.2005 | Vorstandsmitglied |
Ulrich Lepsch seit 27.7.2005 | Vorstandsmitglied |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Sparkasse Spree-NeißeCottbusJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023Aktivseite
* Über eine weitere nicht quantifizierbare
Eventualverpflichtung wird im Anhang berichtet.
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Der Anhang zum Jahresabschluss 31. Dezember 2023der Sparkasse Spree-Neiße0. Allgemeine AngabenDer Jahresabschluss der Sparkasse Spree-Neiße wurde nach den für Kreditinstitute geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute (RechKredV) aufgestellt. In der Bilanz wurde eine teilweise Verwendung des Jahresergebnisses (Vorwegzuführung zur Sicherheitsrücklage) berücksichtigt. I. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden entspricht den allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252 ff. HGB unter Berücksichtigung der für Kreditinstitute geltenden ergänzenden Vorschriften (§§ 340 ff. HGB). ForderungenForderungen an Kreditinstitute und Kunden wurden mit dem Nennwert bilanziert. Bei Darlehen wird der Differenzbetrag zwischen Nennwert und Auszahlungsbetrag in die Rechnungsabgrenzungsposten der Passivseite aufgenommen. Die erfolgswirksame Auflösung erfolgt grundsätzlich laufzeit- und kapitalanteilig. Im Fall von Festzinsvereinbarungen erfolgte die Verteilung auf die Dauer der Festzinsbindung. Von Dritten erworbene Schuldscheindarlehen, die den Forderungen an Kunden zugeordnet sind, werden mit dem Nennwert angesetzt. Ist der Nennwert höher als der Auszahlungsbetrag oder die Anschaffungskosten, wird der Unterschiedsbetrag in den Rechnungsabgrenzungsposten auf der Passivseite aufgenommen. Ist der Nennwert niedriger als der Auszahlungsbetrag oder die Anschaffungskosten, wird der Differenzbetrag in den Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite aufgenommen. Die erfolgswirksame Auflösung erfolgt jeweils planmäßig. Bei den Forderungen an Kunden wurde durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen dem akuten Ausfallrisiko Rechnung getragen. Der Umfang der Einzelwertberichtigungen ist abhängig vom Adressenausfallrisiko des Kreditnehmers, d. h. insbesondere die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Kreditnehmer seinen vertraglichen Leistungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann (Ausfallwahrscheinlichkeit). Sofern keine nachhaltige Schuldendienstfähigkeit von Kreditnehmern zu erwarten ist, wurde eine Einzelwertberichtigung gebildet. Die Höhe der Einzelwertberichtigung wurde durch den Wert der gestellten Kreditsicherheiten bestimmt. Für vorhersehbare, noch nicht individuell konkretisierte Ausfallrisiken bei den Forderungen an Kunden wurden Pauschalwertberichtigungen nach IDW RS BFA 7 in Höhe des erwarteten Verlustes über einen Zeitraum von 12 Monaten (12-Monats Expected Loss) ohne Anrechnung einer Bonitätsprämie gebildet (Bewertungsvereinfachungsverfahren), der sich im Wesentlichen an dem auch für Zwecke des internen Risikomanagements ermittelten und verwendeten Wert orientiert. Grundlage für die Ermittlung mittels eines Kreditrisikomodells sind insbesondere die auf Basis der eingesetzten Risikoklassifizierungsverfahren bestimmten statistischen Ausfallwahrscheinlichkeiten und die im Rahmen der Kreditprozesse bewerteten Sicherheiten. Für die Eventualverbindlichkeiten und offenen Kreditzusagen, die ebenfalls einem latenten Adressenausfallrisiko unterliegen, wurden auf der Basis von IDW RS BFA 7 pauschale Rückstellungen nach dem vorgenannten Verfahren gebildet. Die bei der Berechnung der Pauschalwertberichtigungen verwendeten Modelle und deren Parameter spiegeln basierend auf den jährlich durchgeführten Analysen die Risikosituation zum Abschlussstichtag wider. Die Ausgeglichenheit von erwarteten Verlusten und Bonitätsprämien wurde im Zeitpunkt der Kreditausreichung durch eine Konditionenvereinbarung unter Berücksichtigung einer risikoadäquaten Bonitätsprämie, deren Höhe sich an dem erwarteten Verlust über die Restlaufzeit orientiert, sicherstellt. Diese Ausgeglichenheitsannahme wurde zum Bilanzstichtag durch einen Stichtagsvergleich zur Entwicklung des mittels eines Kreditrisikomodells für die Restlaufzeit berechneten erwarteten Verlustes des Portfolios (sog. Lifetime Expected Loss) und anhand der Daten zur Entwicklung des Adressenausfallrisikos des betreffenden Kreditbestandes nach Kreditausreichung im Zeitablauf analysiert. Die Grundlagen der Berechnungen entsprechen im Wesentlichen der Ermittlung des erwarteten Verlustes für einen 12 Monatszeitraum. Danach kann die Ausgeglichenheit weiter angenommen werden. Soweit die Gründe für eine Wertberichtigung nicht mehr bestehen, sind Zuschreibungen (Wertaufholungen) bis zu den Zeit- bzw. Nominalwerten vorgenommen worden. WertpapiereDie Ermittlung der Anschaffungskosten der Wertpapiere erfolgte nach der Durchschnittsmethode. Während die Bewertung der Wertpapiere der Liquiditätsreserve zum strengen Niederstwertprinzip erfolgte, sind die Wertpapiere des Anlagebestandes zu den Anschaffungskosten bzw. zu den fortgeführten Buchwerten angesetzt worden. Bei den Wertpapieren des Anlagevermögens wurden Abschreibungen vorgenommen, sofern die Wertminderungen dauerhaft erscheinen. Wertaufholungen wurden durch Zuschreibungen insoweit berücksichtigt, als der Wert des Wertpapiers, der sich aus dem Börsen- oder Marktpreis (bei einem aktiven Markt) bzw. aus dem gerechneten Kurs (bei einem inaktiven Markt) zum Bilanzstichtag ergibt, gegenüber dessen letztem Buchwert wieder gestiegen ist, maximal aber bis zu den Anschaffungskosten. Bei der Bewertung von Wertpapieren wird der beizulegende Wert aus einem Börsen- oder Marktpreis bestimmt, soweit dieser auf einem aktiven Markt ermittelbar war. Für die Abgrenzung aktiver und inaktiver Markt wurden die Kriterien zur Marktliquidität der MiFID II (Markets in Financial Instruments Direktive-Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014) herangezogen. Aufgrund der Einstufung als illiquides Wertpapier i.S. der MiFID II wurden die festverzinslichen Wertpapiere zum Bilanzstichtag nahezu vollständig dem inaktiven Markt zugeordnet. In diesen Fällen wurde der beizulegende Wert anhand von gerechneten Kursen des Kursinformationsanbieters Refinitv bestimmt, denen unter Verwendung laufzeit- und risikoadäquater Zinssätze ein Discounted Cashflow-Modell zugrunde liegt. Bei den Wertpapierleihegeschäften verbleibt das wirtschaftliche Eigentum der Wertpapiere beim Verleiher. Die verliehenen Wertpapiere werden unverändert in der originären Bilanzposition bilanziert. Bei im Bestand gehaltenen Anteilen an offenen Immobilienfonds, die der Liquiditätsreserve zugeordnet wurden, erfolgte die Bewertung auf Grundlage aktueller Informationen der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Bei den Anteilen sind vertraglich geregelte Rückgabefristen zu beachten. Bei Nichtbeachtung dieser Fristen wird durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft ein Rückgabeabschlag erhoben. Dieser Rückgabeabschlag ist bei der Bewertung dann zu berücksichtigen, wenn eine vorfristige Rückgabe der Anteile beabsichtigt ist. BeteiligungenBeteiligungen wurden zu den Anschaffungskosten bilanziert. Abschreibungen auf einen niedrigeren beizulegenden Wert waren nicht vorzunehmen. Immaterielle Anlagewerte und SachanlagevermögenEntgeltlich erworbene Software wurde nach den Vorgaben des IDW-Rechnungslegungsstandards "Bilanzierung von Software beim Anwender" (IDW RS HFA 11) unter dem Bilanzposten "Immaterielle Anlagewerte" ausgewiesen. Die "Immateriellen Anlagewerte" sind mit den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt worden, wobei eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 1 bis 3 Jahren zugrunde gelegt wurde. Die planmäßigen Abschreibungen für Gebäude des Anlagevermögens wurden linear nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen. Bei Gegenständen der Betriebs- und Geschäftsausstattung einschließlich Betriebsvorrichtungen des Anlagevermögens erfolgten die planmäßigen Abschreibungen linear nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer in Anlehnung an die amtlichen AfA-Tabellen. Bei Mietereinbauten und -umbauten erfolgte die Abschreibung nach den für Gebäude maßgeblichen Grundsätzen bzw. der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer. Geringwertige Wirtschaftsgüter sowie Software mit Anschaffungskosten bis 250,00 EUR sind im Erwerbsjahr sofort als Aufwand erfasst worden. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten über 250,00 EUR bis 1.000,00 EUR sowie Software bis 800,00 EUR wurden in einen Sammelposten eingestellt, der über 5 Jahre linear Gewinn mindernd aufzulösen ist. Liegt der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Vermögensgegenständen über dem Wert, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist und handelt es sich dabei um eine voraussichtlich dauernde Wertminderung, wurde dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Bei Gebäuden in Vorjahren vorgenommene Abschreibungen nach steuerrechtlichen Vorschriften wurden gemäß Art. 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB unter Anwendung der für sie bis zum Inkrafttreten des BilMoG geltenden Vorschriften fortgeführt. Auf Grund der Inanspruchnahme der Übergangsregelung des Artikels 67 Abs. 4 EGHGB allein nach steuerrechtlichen Vorschriften vorgenommenen Abschreibungen und der daraus resultierenden Beeinflussung des Steueraufwands, liegt der ausgewiesene Jahresüberschuss 2023 der Sparkasse um 8 TEUR über dem Betrag, der ansonsten auszuweisen gewesen wäre. Sonstige VermögensgegenständeDie sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem niedrigeren beizulegenden Wert zum Bilanzstichtag angesetzt. VerbindlichkeitenVerbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert. Die Disagien zu Verbindlichkeiten wurden in den Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite aufgenommen. RückstellungenRückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Künftige Preis- und Kostensteigerungen wurden berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Ursprungslaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem Rechnungszins der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) abgezinst. Von dem Abzinsungswahlrecht, bei einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger abzuzinsen, wurde kein Gebrauch gemacht. Rückstellungen für Pensionen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen auf der Grundlage der Richttafeln RT 2018 G von Dr. Klaus Heubeck abweichend vom Vorjahr entsprechend dem Anwartschaftsbarwertverfahren (projected unit credit method) unter Berücksichtigung der zukünftig erwarteten Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,59 % sowie Rentensteigerungen von 2,59 % ermittelt. Die Änderung der Bewertungsmethode wurde vorgenommen, da das degressiv-ratierliche Anwartschaftsbarwertverfahren gemäß herrschender Meinung in jedem Fall zu einem angemessenen Bewertungsergebnis führt. Die Verfahrensänderung hat gemäß Aktuar auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage keine Auswirkung gehabt. Die Rückstellungen für Pensionen wurden mit einem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten auf das Jahresende prognostizierten durchschnittlichen Marktzins aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Der Rechnungszinssatz für Pensionen beträgt 1,83 %. Bei der Aufzinsung der Pensionsrückstellungen und Rückstellungen wurde unterstellt, dass sich der Verpflichtungsumfang sowie der Rechnungszinssatz erst zum Ende der Periode ändern. Das Ergebnis aus der Änderung des Abzinsungssatzes wurde im operativen Ergebnis ausgewiesen. Für Altersversorgungszusagen, deren Höhe sich ausschließlich nach dem beizulegenden Zeitwert eines Rückdeckungsversicherungsanspruchs bestimmt, wurden Rückstellungen gemäß § 253 Abs. 2 Satz 3 HGB zum beizulegenden Zeitwert des Anspruchs aus der Rückdeckungsversicherung angesetzt, soweit er den garantierten Versorgungsbetrag übersteigt. Ein Bilanzansatz ergab sich aufgrund der Verrechnung in Höhe von 144 TEUR von Vermögensgegenständen (Deckungsvermögen) mit den betreffenden Schulden gemäß § 246 Abs. 2 HGB nicht. Die Bewertung der Rückstellungen für Beihilfeverpflichtungen erfolgte auf der Basis eines versicherungsmathematischen Gutachtens. Sparkassen haben ihren Arbeitnehmern Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach Maßgabe des "Tarifvertrags über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes-Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K)" zugesagt. Um den anspruchsberechtigten Mitarbeitern die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gemäß ATV-K zu verschaffen, ist die Sparkasse Spree-Neiße Mitglied in der Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbandes Brandenburg. Die Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbandes Brandenburg finanziert die Versorgungsverpflichtungen im Umlage- und Kapitaldeckungsverfahren (Hybridfinanzierung). Hierbei werden im Rahmen eines Abschnittdeckungsverfahrens ein Umlagesatz und ein Zusatzbeitrag bezogen auf die zusatzversorgungspflichtigen Entgelte der versicherten Beschäftigten ermittelt. Aus den Zusatzbeiträgen wird gemäß § 64 ZVK-Satzung innerhalb des Vermögens der ZVK ein separater Kapitalstock aufgebaut. Der Umlagesatz betrug im Geschäftsjahr 2023 1,1 % der zusatzversorgungspflichtigen Entgelte. Der Zusatzbeitrag betrug im Geschäftsjahr 2023 vom 01.01. bis zum 31.12. 4,8 %. Davon beträgt der Arbeitnehmeranteil 2,4 %. Dadurch vermindert sich der Gesamtbeitrag zur Kapitaldeckung um 2,4 %. Der Umlagesatz bleibt im Geschäftsjahr 2024 unverändert. Der Rechtsanspruch der versorgungsberechtigten Mitarbeiter zur Erfüllung des Leistungsanspruchs gemäß ATV-K richtet sich gegen die ZVK, während die Verpflichtung der Sparkasse ausschließlich darin besteht, der Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbandes Brandenburg im Rahmen des mit ihr begründeten Mitgliedschaftsverhältnisses die erforderlichen, satzungsmäßig geforderten Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Die Gesamtaufwendungen für die Zusatzversorgung bei versorgungspflichtigen Entgelten von 17.073 TEUR betrugen im Geschäftsjahr 2023 603 TEUR. Nach der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) in seinem Rechnungslegungsstandard IDW RS HFA 30 n. F. vertretenen Rechtsauffassung begründet die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung bei einem externen Versorgungsträger wie der ZVK handelsrechtlich eine mittelbare Versorgungsverpflichtung. Die ZVK hat im Auftrag der Sparkasse den nach Rechtauffassung des IDW (vgl. IDW RS HFA 30 n. F.) zu ermittelnde Barwert der auf die Sparkasse im umlagefinanzierten Abrechnungsverband entfallenden Leistungsverpflichtungen zum 31. Dezember 2023 ermittelt. Unabhängig davon, dass es sich bei dem Kassenvermögen um Kollektivvermögen aller Mitglieder des umlagefinanzierten Abrechnungsverbandes handelt, ist es gemäß IDW RS HFA 30 n. F. für Zwecke der Angaben im Anhang nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB anteilig in Abzug zu bringen. Auf dieser Basis beläuft sich der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebene Betrag auf 31.258 TEUR. Die quantitative Ermittlung erfolgte nach einer bundesweit einheitlichen Methodik, die der Rechtauffassung des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) entspricht. Der Barwert der auf die Sparkasse entfallenden Leistungsverpflichtung wurde danach in Anlehnung an die versicherungsmathematischen Grundsätze und Methoden (Anwartschaftsbarwertverfahren), die auch für unmittelbare Pensionsverpflichtungen angewendet wurden, unter Berücksichtigung einer gemäß Satzung der ZVK unterstellten jährlichen Rentensteigung von 1,0 % und unter Anwendung der Heubeck-Richttafeln RT 2005 G ermittelt. Als Diskontierungszinssatz wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB i. V. m. der Rückstellungsabzinsungsverordnung der auf Basis der vergangenen zehn Jahre ermittelte durchschnittliche Rechnungszins von 1,82 % verwendet, der sich bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Da es sich nicht um ein entgeltbezogenes Versorgungssystem handelt, sind erwartete Gehaltssteigerungen nicht zu berücksichtigen. Die Daten zum Versichertenbestand der Versorgungseinrichtung per 31. Dezember 2023 liegen derzeit noch nicht vor, sodass auf den Versichertenbestand per 31. Dezember 2022 abgestellt wurde. Der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Betrag bezieht sich auf die Einstandspflicht der Sparkasse gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, bei der die Sparkasse für die Erfüllung der zugesagten Leistung einzustehen hat (Subsidiärhaftung), sofern die Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbandes Brandenburg die vereinbarten Leistungen nicht erbringt. Hierfür liegen gemäß der Einschätzung des verantwortlichen Aktuars im Aktuar-Gutachten vom 31.01.2024 für die Sparkasse keine Anhaltspunkte vor. Vielmehr bestätigt der Verantwortliche Aktuar der Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbandes Brandenburg in diesem Gutachten die Angemessenheit der rechnungsmäßigen Annahmen zur Ermittlung des Finanzierungssatzes und bestätigt auf Basis des versicherungsmathematischen Äquivalenzprinzips die dauernde Erfüllbarkeit der Leistungsverpflichtungen der Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbandes Brandenburg. Rückstellungen wegen der aktuellen BGH-Rechtsprechung zur Wirksamkeit von Zinsänderungsklauseln in S-Prämiensparverträgen (Aktenzeichen: XI ZR 234/20) und zum AGB-Änderungsmechanismus (Aktenzeichen: XI ZR 26/20) wurden anhand von individuellen Merkmalen der bestehenden Verpflichtungen ermittelt und unter Berücksichtigung bisheriger und erwarteter Kundenreaktionen die Wahrscheinlichkeit beurteilt, dass Ansprüche geltend gemacht werden. Den für die Ermittlung etwaiger Zinsansprüche der Kunden zugrunde gelegten Referenzzinssatz haben wir aufgrund der ungeklärten Rechtslage für Zwecke der Bewertung der Rückstellungen unter Berücksichtigung des handelsrechtlichen Vorsichtsprinzips festgelegt. Dabei wurden die vom BGH vorgegebenen Rahmenbedingungen berücksichtigt. Die Rückstellungshöhe entspricht damit der bestmöglichen Schätzung des Erfüllungsbetrags der Verpflichtungen zum Bilanzstichtag. Die von der BGH-Rechtsprechung zum AGB-Änderungsmechanismus erfassten Gebühren wurden seit der Verkündung des Urteils nicht ertragswirksam in der GuV vereinnahmt und als Verbindlichkeit gegenüber Kunden ausgewiesen. Die bilanziellen Folgen beider Urteile wurden bereits im Jahresabschluss 2021 berücksichtigt. Im aktuellen Geschäftsjahr erforderliche Anpassungen wurden im laufenden Ergebnis erfasst. Die Rückstellungen wurden fortgeschrieben, Veränderungen ergaben sich im Wesentlichen im Zusammenhang mit einer teilweisen Auflösung der Rückstellung. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden und von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Bei Restlaufzeiten zwischen 2 und 15 Jahren ergaben sich per Dezember 2023 Zinssätze zwischen 1,03 % und 1,74 %. Bei der Ermittlung der im Zusammenhang mit der Rückstellungsbewertung entstehenden Aufwendungen und Erträge wurde davon ausgegangen, dass eine Änderung des Abzinsungssatzes zum Anfang der Periode eintritt, sodass der Buchwert der Verpflichtungen mit dem Zinssatz zum Anfang der Periode aufgezinst wurde. Entsprechendes gilt für eine Veränderung des Verpflichtungsumfangs; bei einem teilweisen Verbrauch der Rückstellung vor Ablauf der Restlaufzeit gilt die Annahme, dass dieser Verbrauch erst zum Ende der jeweiligen Periode in voller Höhe erfolgt. Aufwendungen aus der Aufzinsung der anderen Rückstellungen wurden im Zinsergebnis und im sonstigen betrieblichen Aufwand erfasst. Das Ergebnis aus der Änderung des Abzinsungssatzes oder Zinseffekte einer geänderten Schätzung der Restlaufzeit wurden im operativen Ergebnis ausgewiesen. Für die unwiderrufliche Verpflichtung neben den jährlichen Beitragszahlungen zusätzliche Beiträge in den Sparkassenstützungsfonds des Ostdeutschen Sparkassenverbandes gemäß den Grundsätzen der risikoorientierten Beitragsbemessung des Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe zu leisten, wurden im Jahr 2023 Rückstellungen gebildet. Die im Geschäftsjahr erforderlichen Anpassungen wurden im laufenden Ergebnis erfasst. Zum Bilanzstichtag wurde eine Rückstellung in Höhe von 2.640 TEUR ausgewiesen. Auf die weiteren Ausführungen unter Abschnitt "Sonstige finanzielle Verpflichtungen" (§ 285 Nr. 3a HGB) wird verwiesen. Fonds für allgemeine BankrisikenIm Geschäftsjahr 2023 erfolgte eine Aufstockung des Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340 g HGB, der zur Absicherung gegen die besonderen Risiken des Bankgeschäftes dotiert wurde. Gemäß § 340 e Abs. 4 HGB verfügt die Sparkasse weiterhin über einen Sonderposten "Fonds für allgemeine Bankrisiken" nach § 340 g HGB. Strukturierte FinanzinstrumenteDie Sparkasse hat zum Bilanzstichtag strukturierte Finanzinstrumente im Sinne des IDW RS HFA 22 auf der Aktivseite im Bereich des Kundengeschäftes Darlehen mit Sonderkündigungsrechten der Kunden und im Bereich der Eigenanlagen Wertpapiere mit Sondertilgungsrechten (Schuldnerkündigungsrechte) sowie auf der Passivseite Spareinlagen mit Sonderkündigungsrechten der Kunden im Bestand. Im Rahmen des Kreditersatzgeschäftes hat die Sparkasse in Schuldscheindarlehen mit Sonderkündigungsrechten des Schuldners und in Schuldscheindarlehen mit einer an ein ESG-Rating (ESG - Environmental Social Governanca) gekoppelten Verzinsung investiert. Die strukturierten Finanzinstrumente wurden einheitlich (ohne Abspaltung der Nebenrechte) bilanziert und bewertet. Derivative Finanzinstrumente außerhalb des Handelsbestandes und Verlustfreie Bewertung der zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuchs (Zinsbuchs)Die Sparkasse hat mehrere Zinsswapgeschäfte in Höhe von insgesamt nominal 1.300,0 Mio. EUR zur Steuerung der allgemeinen Zinsänderungsrisiken in ihrem Bestand. Auf eine Einzelbewertung der zur Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos abgeschlossenen Zinsderivate hat die Sparkasse verzichtet. Diese wurden in die Gesamtbetrachtung des Zinsänderungsrisikos aller bilanziellen und außerbilanziellen zinsbezogenen Finanzinstrumente außerhalb des Handelsbestandes (Bankbuch) einbezogen. Nach IDW RS BFA 3 n. F. sind die zinsbezogenen Instrumente des Bankbuchs (Zinsbuch) einer verlustfreien Bewertung zu unterziehen. Zu diesem Zweck werden die zinsbezogenen Vermögensgegenstände und Schulden sowie derivative Finanzinstrumente (Zins-Swaps) des Bankbuchs einem Saldierungsbereich zugeordnet. Für diesen ist unter Berücksichtigung von voraussichtlich zur Bewirtschaftung des Bankbuchs erforderlichen Aufwendungen (Refinanzierungs-, Risiko- und Verwaltungskosten zu prüfen, ob aus den noch zu erwartenden Zahlungsströmen bis zur vollständigen Abwicklung des Bestandes ein Verlust droht. Die Sparkasse wendet die barwertige Berechnungsmethode an. Der Barwert ergibt sich aus den zum Abschlussstichtag abgegrenzten Zahlungsströmen des Bankbuchs. Betrags- und Laufzeitkongruenzen sind mittels fiktiver Geschäfte zu schließen. Auf der Passivseite ist dabei der angenommene individuelle Refinanzierungsaufschlag der Sparkasse zu berücksichtigen. Die künftigen für die vollständige Abwicklung des Bankbuchs benötigten Verwaltungskosten wurden aus institutsindividuellen Daten und Annahmen abgeleitet. Der ermittelte Verwaltungskostensatz wurde auch für den Einbezug sogenannter Overheadkosten berücksichtigt. Weiterhin wurden Gebühren und Provisionserträge, die direkt aus den Zinsprodukten resultieren, im Rahmen der verlustfreien Ermittlung des Bankbuchs berücksichtigt. Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich kein Verpflichtungsüberschuss. WährungsumrechnungAuf Fremdwährung lautende Bargeldbestände wurden zu den am Jahresende 2023 geltenden Ankaufskursen der Hessische Landesbank umgerechnet. Die Aufwendungen und Erträge aus der Währungsumrechnung wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt. II. Erläuterungen zur JahresbilanzAktivseite:Posten 3: Forderungen an Kreditinstitute
Posten 4: Forderungen an Kunden
Posten 5: Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
Bei den wie Anlagevermögen bewerteten Wertpapieren handelt es sich um Wertpapiere mit Endfälligkeiten ab 2024, mit einem Nominalzins von 0,50 % bis 3,375 % und Restlaufzeiten von bis zu 9 Jahren. Es handelt sich bei den Wertpapieren um festverzinsliche Schuldverschreibungen, die zum Nennbetrag eingelöst werden. Aufgrund der guten Bonitäten der Emittenten gehen wir davon aus, dass die Wertminderungen nicht von Dauer sind und sie bei Fälligkeit wieder zum Nennbetrag eingelöst werden. Eine Wertminderung aufgrund der bestehenden Marktlage und eines veränderten Zinsniveaus ist nicht als dauerhafte Wertminderung anzusehen, weil sich zwischenzeitliche Wertschwankungen bis zur Einlösung der Wertpapiere wieder ausgleichen. Posten 6: Aktien und andere nicht festverzinsliche WertpapiereBei den wie Liquiditätsreserve bewerteten Wertpapieren handelt es sich um Immobilienfondsanteile in Höhe von 51.833.608,68 EUR. Bei dem Investmentvermögen handelt es sich um ein von der Gesellschaft "HIH Invest Real Estate GmbH" verwaltetes Spezial-AIF-Sondervermögen mit festen Anlagebedingungen mit dem Investitionsschwerpunkt Immobilien "SPKSPN Immobilienfonds". Die Anleger können von der Gesellschaft jederzeit die Rücknahme der Anteile verlangen. Der Gesellschaft bleibt jedoch vorbehalten, die Rücknahme der Anteile auszusetzen, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die eine Aussetzung unter Berücksichtigung der Interessen der Anleger erforderlich erscheinen lassen (§ 98 Absatz 2 KAGB). Für den Immobilienfonds erfolgte im Berichtsjahr keine Ausschüttung. Posten 7: BeteiligungenVon den in diesem Posten ausgewiesenen Beteiligungen sind nachfolgende Beteiligungen von nicht untergeordneter Bedeutung:
Der übrige Anteilsbesitz nach § 285 Nr. 11 HGB ist für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von untergeordneter Bedeutung. Posten 9: TreuhandvermögenDas Treuhandvermögen betrifft jeweils in voller Höhe die Forderungen an Kunden. Posten 12: Sachanlagen
Posten 13: Sonstige VermögensgegenständeUnter den sonstigen Vermögensgegenständen wurden für die Bankenabgabe nach dem Restrukturierungsfondsgesetz (RStuktFG) gestellte Barsicherheiten in Höhe von 21 TEUR ausgewiesen. Posten 14: Rechnungsabgrenzungsposten
Posten 15: Aktive latente SteuernAufgrund abweichender Ansatz- und Bewertungsvorschriften zwischen Handels- und Steuerbilanz bestehen zum 31. Dezember 2023 Steuerlatenzen. Dabei hat die Sparkasse absehbare Steuerentlastungen in Höhe von 24.122.440,50 EUR ermittelt. Diese resultieren aus Ansatz- und Bewertungsunterschieden, insbesondere für die Wertpapiere und die Rückstellungen. Eine passive Steuerabgrenzung war nicht erforderlich, auf den Ansatz aktiver latenter Steuern wurde verzichtet. Die Ermittlung der Differenzen erfolgte unter Zugrundelegung eines Steuersatzes von 28,89 % (Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag). Mehrere Posten betreffende Angaben:
Anlagenspiegel
Es wurde von der Zusammenfassungsmöglichkeit des § 34 Abs. 3 RechKredV Gebrauch gemacht. Die Fortführung der Spalte Anschaffungskosten ist wegen der Anwendung von § 34 Abs. 3 Satz 2 RechKredV nicht möglich. Passivseite:Posten 1: Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Posten 4: TreuhandverbindlichkeitenDie Treuhandverbindlichkeiten betreffen jeweils in voller Höhe die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Posten 6: Rechnungsabgrenzungsposten
Posten 7: RückstellungenDer bilanzielle Ansatz der Pensionsrückstellungen in Höhe von 13.724 TEUR wurde nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren ermittelt. Auf Basis des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vorangegangenen sieben Geschäftsjahren beträgt der Erfüllungsbetrag der Pensionsrückstellungen 13.845 TEUR. Zum Bilanzstichtag ergibt sich hieraus ein Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB in Höhe von 121 TEUR. Der Unterschiedsbetrag unterliegt vollständig einer Ausschüttungssperre gemäß § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB. In die Verrechnung gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wurden Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten in Höhe von 144 TEUR einbezogen. Deren beizulegender Zeitwert zum Bilanzstichtag betrug ebenfalls 144 TEUR. Posten 9: Nachrangige Verbindlichkeiten
Die von der Sparkasse eingegangenen nachrangigen Verbindlichkeiten können im Falle der Insolvenz oder Liquidation der Sparkasse erst nach Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger zurückerstattet werden. Sie sind für beide Vertragsparteien während der Laufzeit unkündbar. Die Bedingungen der Nachrangigkeit bei diesen Mitteln entsprechen Artikel 63 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 CRR. Die Mittelaufnahmen von insgesamt 113.180 TEUR, die im Einzelfall die 10 % des Gesamtbetrages der nachrangigen Verbindlichkeiten nicht übersteigen, sind im Durchschnitt mit 2,33 % verzinslich. Die Ursprungslaufzeiten bewegen sich zwischen 5 und 10 Jahren. Im Folgejahr werden aus diesen Mittelaufnahmen keine Beträge zur Rückzahlung fällig. Posten 11: Fonds für allgemeine BankrisikenVon dem Fonds für allgemeine Bankrisiken entfallen 219.189,41 EUR auf den Sonderposten gemäß § 340 e Abs. 4 HGB. Passiva unter dem Strich:1. EventualverbindlichkeitenIm Zusammenhang mit der Unterbeteiligung des Ostdeutschen Sparkassenverbandes an einer Erwerbsgesellschaft mbH & Co. KG hat der Hauptbeteiligte gegenüber dem Unterbeteiligten Anspruch auf Ersatz seiner Finanzierungskosten, sofern die von der Erwerbsgesellschaft mbH & Co. KG erzielten Erträge nicht ausreichen, die Finanzierungskosten zu begleichen. In einem solchen Fall hat die Sparkasse die Verpflichtung übernommen, anteilig für den anfallenden Aufwendungsersatz (Zinsen und Darlehensverbindlichkeiten) einzustehen. Die Sparkasse hat darüber hinaus die Verpflichtung übernommen, für anfallende Zinsen aus einer Darlehensschuld des Ostdeutschen Sparkassenverbandes (Unterbeteiligter) einzustehen. Ein Betrag, zu dem die Inanspruchnahme aus dem Haftungsverhältnis künftig greifen kann, ist nicht quantifizierbar. 2. Andere VerpflichtungenWesentliche Einzelposten an anderen Verpflichtungen liegen in folgendem Umfang vor:
Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte und sonstige finanzielle Verpflichtungen1. Zeichnungszusage ImmobilienfondsDie Sparkasse verfügt am Bilanzstichtag im Zusammenhang mit Investitionsmaßnahmen in einen Immobilienfonds über eine offene Zeichnungszusage in Höhe von 2,2 Mio. EUR. 2. "Sicherungssystem" der Sparkassen-FinanzgruppeDie Sparkasse gehört dem institutsbezogenen Sicherungssystem der Deutschen Sparkassen-Finanzgruppe (Sicherungssystem) an, das elf regionale Sparkassenstützungsfonds durch einen überregionalen Ausgleich miteinander verknüpft (freiwillige Institutssicherung). Zwischen diesen und den Sicherungseinrichtungen der Landesbanken und Landesbausparkassen besteht ein Haftungsverbund. Durch diese Verknüpfung steht im Stützungsfall das gesamte Sicherungsvolumen der Sparkassen-Finanzgruppe zur Verfügung. Das Sicherungssystem basiert auf dem Prinzip der Institutssicherung. Ziel dabei ist es, die angehörenden Institute selbst zu schützen und bei diesen, drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten abzuwenden. Auf diese Weise schützt die Institutssicherung auch sämtliche Einlagen der Kunden. Das Sicherungssystem ist als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt (gesetzliche Einlagensicherung). Unabhängig von der Institutssicherung hat der Kunde gegen das Sicherungssystem jedenfalls einen Anspruch auf Erstattung seiner Einlagen i. S. v. § 2 Absätze 3 bis 5 EinSiG bis zu den Obergrenzen gem. § 8 EinSiG (derzeit 100.000,00 EUR pro Person). Die Sparkassen-Finanzgruppe hat das bisherige System der freiwilligen Institutssicherung für alle deutschen Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen beibehalten. Zusätzlich erfüllt das Sicherungssystem auch die Anforderungen des EinSiG. Im Bedarfsfall entscheiden die Gremien der zuständigen Sicherungseinrichtungen darüber, ob und in welchem Umfang Stützungsleistungen im Rahmen der freiwilligen Institutssicherung zugunsten eines Instituts erbracht und an welche Auflagen diese ggf. geknüpft werden. Der Einlagensicherungsfall hingegen würde von der BaFin festgestellt. In diesem Fall hat das Sicherungssystem die Funktion der Auszahlungsstelle. Das Sicherungssystem der deutschen Sparkassenorganisation besitzt ein effizientes Risikomonitoringsystem zur Früherkennung von Risiken sowie eine risikoorientierte Beitragsbemessung bei gleichzeitiger Ausweitung des Volumens der verfügbaren Mittel (Barmittel und Nachschusspflichten). Zusätzlich wird das Sicherungssystem ab 2025 einen weiteren Fonds zur Sicherung der Solvenz und Liquidität der CRR-Kreditinstitute der Sparkassen-Finanzgruppe i.S.v. Art. 113 Abs. 7 CRR ("Zusatzfonds") nach Maßgabe der durch die Mitgliederversammlung des DSGV am 26. Juni 2023 beschlossenen Grundsätze der Beitragsbemessung für den Zusatzfonds des Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe aufbauen. Die künftigen Einzahlungsverpflichtungen in ein nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 43 EinSiG als Einlagensicherungssystem anerkanntes institutsbezogenes Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe ("Sicherungssystem") belaufen sich am Bilanzstichtag auf insgesamt 2.641.755,52 EUR. Bis zum Erreichen des individuellen Zielvolumens in 2024 sind jährlich Beiträge zu entrichten. Für einen Betrag in Höhe von 2.640.000,00 EUR wurden aufgrund einer unwiderruflichen Verpflichtungserklärung zur Zahlung von zusätzlichen Beiträgen in den Sparkassenstützungsfonds des Ostdeutschen Sparkassenverbandes Rückstellungen ausgewiesen. Auf die Ausführungen unter I. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden / Posten: Rückstellungen wird verwiesen. Noch nicht abgewickelte TermingeschäfteAm Bilanzstichtag verfügt die Sparkasse gemäß § 36 RechKredV über noch nicht abgewickelte zinsbezogene Termingeschäfte in Form von Swapgeschäften in Höhe von nominell 1.300,0 Mio. EUR. Die Swapgeschäfte, die zur Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos abgeschlossen wurden, verfügen zum Bilanzstichtag über positive Zeitwerte in Höhe von 106,9 Mio. EUR und über negative Zeitwerte in Höhe von 0,6 Mio. EUR. Den negativen Zeitwerten bei Zinsswapgeschäften, die zur Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos abgeschlossen wurden, stehen positive Wertveränderungen in den einbezogenen Grundgeschäften gegenüber. Für Zinsswaps wurden die Zeitwerte als Barwerte zukünftiger Zahlungsströme auf Basis der Marktzinsmethode ermittelt. Dabei finden die Swap-Zinskurven zum Bilanzstichtag Verwendung, die den Veröffentlichungen des Marktinformationssystem Refinitiv entnommen wurden. RestlaufzeitengliederungDie gemäß § 9 RechKredV geforderte Gliederung der Forderungen und Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten ergibt sich für die folgenden Posten:
Im Posten Aktiva 4, Forderungen an Kunden, sind Forderungen in Höhe von 43.325.741,32 EUR mit unbestimmter Laufzeit enthalten. Anteilige Zinsen der jeweiligen Aktiv- und Passivposten werden gemäß § 11 RechKredV nicht nach Restlaufzeiten aufgegliedert. Angabe der Beträge, die in dem auf den Bilanzstichtag folgenden Jahr fällig werden:
III. Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungPosten 2: ZinsaufwendungenBei einzelnen Geschäftsvorfällen kam es aufgrund der Auswirkungen des vorherrschenden Niedrigzinsumfeldes dazu, dass die Sparkasse für die Hereinnahme von Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Zentralbanken eine Vergütung (positive Zinsen) erhalten hat. Diese positiven Zinsen wurden mit den Zinsaufwendungen, die üblicherweise bei derartigen Geschäftsvorfällen anfallen, wie folgt verrechnet:
Posten 5: ProvisionserträgeDie wesentlichen Provisionserträge für die für Dritte erbrachten Dienstleistungen für Verwaltung und Vermittlung entfallen auf die Vermittlung von Produkten der Verbundpartner (Versicherung, Bausparverträge, Immobilien und im Depot-B-Geschäft). Posten 25: JahresüberschussDer einer Ausschüttungssperre gemäß § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB und § 268 Abs. 8 HGB unterliegende Gesamtbetrag in Höhe von 121 TEUR resultiert aus dem aktuellen Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Pensionsrückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren anstelle eines durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren. Posten 29: BilanzgewinnDer Verwaltungsrat wird den Jahresabschluss zum 31.12.2023 voraussichtlich in seiner für die 28. Kalenderwoche vorgesehenen Sitzung feststellen. Der Vorstand wird dem Verwaltungsrat vorschlagen, den Bilanzgewinn in voller Höhe der Sicherheitsrücklage zuzuführen. IV. Sonstige AngabenDen Organen der Sparkasse gehören an: Verwaltungsrat
Vorstand
Der Vorstandsvorsitzende, Herr Ulrich Lepsch, ist Mitglied des Verbandsvorstandes des Ostdeutschen Sparkassenverbandes, Aufsichtsratsmitglied bei der Feuersozietät Berlin-Brandenburg Versicherung AG, Aufsichtsratsmitglied bei der LBS Nord-Ost AG, Aufsichtsratsmitglied bei der Deutschen Sparkassen Leasing AG & Co. KG, Beiratsmitglied bei der Hauptverwaltung Berlin der Deutschen Bundesbank, Mitglied des Aufsichtsrates der Carl-Thiem-Klinikum gGmbH. Das Vorstandsmitglied, Herr Thomas Heinze, ist Verwaltungsratsvorsitzender bei der Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH. Er ist Aufsichtsratsvorsitzender bei der e. G. Wohnen 1902 sowie Vorstandsmitglied im Förderverein der BTU Cottbus-Senftenberg e.V. Die Mitglieder des Verwaltungsrates und des Kreditausschusses erhielten für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr Gesamtbezüge in Höhe von 73 TEUR. An frühere Mitglieder des Vorstandes und deren Hinterbliebenen wurden im Geschäftsjahr Versorgungsbezüge in Höhe von 462 TEUR gezahlt. Die Pensionsrückstellungen für die früheren Mitglieder des Vorstands und für ihre Hinterbliebenen betragen am 31. Dezember 2023 7.766 TEUR. Den Mitgliedern des Vorstandes wurden Kredite in Höhe von 1.476 TEUR und den Mitgliedern des Verwaltungsrates in Höhe von 654 TEUR gewährt. Im Jahresdurchschnitt wurden bei der Sparkasse Spree-Neiße beschäftigt:
Im Geschäftsjahr 2023 wurde von dem Abschlussprüfer folgendes Gesamthonorar berechnet:
Cottbus, 05.06.2024 Ulrich Lepsch Ralf Braun Thomas Heinze Anlage zum Jahresabschluss
gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG
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entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Sparkasse zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und |
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vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Sparkasse unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchstabe f) EU-APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 HGB, dass alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:
1. Bewertung der Forderungen an Kunden
2. Bewertung der Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere / sowie der Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapiere
Unsere Darstellung der besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert:
a) Risiko für den Jahresabschluss
b) Unsere Vorgehensweise in der Prüfung
c) Verweis auf weitergehende Informationen
1. Bewertung der Forderungen an Kunden
a) Das Kundenkreditgeschäft ist ein bedeutendes Geschäftsfeld der Sparkasse. Durch die Bewertung der Forderungen an Kunden können sich wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss der Sparkasse, insbesondere auf die Ertragslage, ergeben. Bei der Bewertung einzelner Kundenforderungen ist das Adressenausfallrisiko des Kreditnehmers, d. h. insbesondere die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Kreditnehmer seinen vertraglichen Leistungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann (Ausfallwahrscheinlichkeit), maßgeblich. Die Schwere eines Ausfalls wird insbesondere durch den Wert der gestellten Kreditsicherheiten bestimmt. Bei der Beurteilung der Ausfallwahrscheinlichkeit bestehen handelsrechtlich zulässige Ermessensspielräume.
b) Wir haben den von der Sparkasse eingerichteten Prozess zur Bewertung der Kundenforderungen gemäß den §§ 340e Abs. 1 Satz 2, 253 Abs. 1 und 4 HGB geprüft. Den Bewertungsprozess haben wir auf der Basis der Organisationsrichtlinien beurteilt. Daneben haben wir Prüfungshandlungen zur Wirksamkeit des Prozesses vorgenommen. Bei einer unter anderem auf der Basis einer Datenanalyse risikoorientiert vorgenommenen bewussten Auswahl von Kreditengagements haben wir auf der Grundlage von Kreditunterlagen die von der Sparkasse vorgenommene Beurteilung des kreditnehmerbezogenen Adressenausfallrisikos sowie die Bewertung der Kreditsicherheiten bei ausfallgefährdeten Forderungen und die dabei zugrunde gelegten Bewertungsparameter geprüft.
c) Weitere Informationen zum Bestand und zur Bewertung der Forderungen an Kunden sind im Anhang zum Jahresabschluss in den Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und zum Bilanzposten Aktiva 4 enthalten.
2. Bewertung der Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere sowie der Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapiere
a) Das Wertpapiervermögen beeinflusst den Jahresabschluss der Sparkasse aufgrund seiner Höhe maßgeblich. Durch die marktpreisorientierte Bewertung der Wertpapiere können sich wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss der Sparkasse, insbesondere auf die Ertragslage, ergeben. Die Sparkasse hat Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sowie Anteile an Investmentvermögen im Bestand, die sie sowohl der Liquiditätsreserve als auch dem Anlagevermögen zugeordnet hat. Für Zwecke der Bewertung der Wertpapiere gemäß §§ 340e Abs. 1 Satz 2, 253 Abs. 1, 3 und 4 HGB wird der beizulegende Wert herangezogen. Hierfür untersucht die Sparkasse zunächst, ob für die Wertpapiere ein aktiver bzw. inaktiver Markt vorliegt. Unter Berücksichtigung dieser Einstufung legt die Sparkasse als beizulegenden Wert einen Markt- und Börsenwert bzw. den von einem Dienstleister theoretisch berechneten Preis zugrunde. Für die Bewertung der Anteile an Investmentvermögen ist der nach investmentrechtlichen Grundsätzen bestimmte Rücknahmepreis maßgeblich.
b) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die Angemessenheit und Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems zur Bewertung der Wertpapiere geprüft. Wir haben bei der Nutzung theoretischer Kurse für die Ermittlung des beizulegenden Werts von Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren die vorliegende Berichterstattung nach IDW PS 951 n. F. Typ 2 beim Auslagerungsunternehmen verwendet. Wir haben die ergänzenden Tätigkeiten der Sparkasse bei der Ermittlung der beizulegenden Werte anhand der Dokumentation der Sparkasse nachvollzogen. Daneben haben wir auf der Grundlage einer risikoorientiert vorgenommenen bewussten Auswahl die Bewertung ausgewählter Einzelfälle (Wertpapiere mit erhöhten Bewertungsunsicherheiten und Anteile am Investmentvermögen) nachvollzogen. Dabei beurteilten wir die Angemessenheit der vom Vorstand der Sparkasse angewandten Bewertungsmethoden und -annahmen sowie die Vertretbarkeit der angesetzten beizulegenden Werte.
c) Weitere Informationen zu den Beständen und der Bewertung sind im Anhang zum Jahresabschluss in den Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und zu den Bilanzposten Aktiva 5 und 6 enthalten.
Verantwortung des Vorstands und des Verwaltungsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Der Vorstand der Sparkasse ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes die Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Verwaltungsrat der Sparkasse ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
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gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten Internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Sparkasse abzugeben. |
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beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
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ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Sparkasse ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
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beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben und, ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. |
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beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Sparkasse. |
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führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit dem Verwaltungsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie etwaige bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im Internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber dem Verwaltungsrat die Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die, sofern einschlägig, zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Verwaltungsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO
Wir sind nach § 340k Abs. 1 und 3 HGB in Verbindung mit § 26 Abs. 2 BbgSpkG gesetzlicher Abschlussprüfer der Sparkasse.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Von uns beschäftigte Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, haben Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die Sparkasse erbracht: Diese betreffen die Prüfung des Wertpapierdienstleistungsgeschäfts und Wertpapiernebendienstleistungsgeschäfts gemäß § 89 Abs. 1 WpHG und die Prüfung des Antrags auf Berücksichtigung der Abzugsposten gemäß § 16j Abs. 2 FinDAG.
Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Hermann Dreyer.
Berlin, 5. Juni 2024
Sparkassenverband
für die Sparkassen in den Ländern
Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, im Freistaat
Sachsen und im Land Sachsen-Anhalt (Ostdeutscher
Sparkassenverband)
- Prüfungsstelle -
signiert von:
Hermann Dreyer
am: 20.06.2024
Wirtschaftsprüfer
Der Lagebericht zum Jahresabschluss 31. Dezember 2023
der Sparkasse Spree-Neiße
Vorbemerkung
Zur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit der Berichterstattung wurde das Gebot der Darstellungsstetigkeit im Hinblick auf die Darstellung zum Risikomanagementsystem und zur Risikotragfähigkeit auf Grundlage der Umstellung der Banksteuerung unter Beachtung der Anforderungen des Prüfungsstandards 350 des Instituts der Wirtschaftsprüfer "Prüfung des Lageberichts im Rahmen der Abschlussprüfung" zulässigerweise durchbrochen.
Im Zuge der Einführung der neuen Banksteuerung im Jahr 2023 haben wir die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (inklusive der bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren) sowie deren Prognose im folgenden Geschäftsjahr angepasst.
1. Grundlagen der Geschäftstätigkeit
Die Sparkasse Spree-Neiße mit Sitz in Cottbus ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts und Mitglied im Ostdeutschen Sparkassenverband (im Folgenden kurz "OSV" genannt).
Träger der Sparkasse ist der Zweckverband, zu deren Mitgliedern der Landkreis Spree-Neiße und die Stadt Cottbus gehören. Ihr Geschäftsgebiet erstreckt sich auf den Landkreis Spree-Neiße und die Stadt Cottbus.
Die Sparkasse ist als Mitglied des OSV über dessen Sparkassen-Teilfonds dem Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt. Das Sicherungssystem stellt im Entschädigungsfall sicher, dass den Kunden der Sparkassen der gesetzliche Anspruch auf Auszahlung ihrer Einlagen gemäß dem EinSiG erfüllt werden kann ("gesetzliche Einlagensicherung"). Darüber hinaus ist es das Ziel des Sicherungssystems, einen Entschädigungsfall zu vermeiden und die Sparkassen selbst zu schützen, insbesondere deren Liquidität und Solvenz zu gewährleisten ("diskretionäre Institutssicherung").
Entsprechend dem öffentlichen Auftrag und getreu dem Regionalprinzip stellt die Sparkasse in ihrem Geschäftsgebiet die Versorgung mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen sicher. Sie bietet zusammen mit ihren Partnern aus der Sparkassen-Finanzgruppe für die Bevölkerung, die Wirtschaft, insbesondere den Mittelstand, und die öffentliche Hand Finanzdienstleistungen und -produkte an und ist als regionales Kreditinstitut mit ihren Mitarbeitern vor Ort für die Menschen, den Mittelstand und die Kommunen räumlich sehr gut erreichbar.
Die Sparkasse Spree-Neiße ist mit 39 Geschäftsstellen, 48 Geldautomaten und 31 Kontoauszugsdruckern in der Region präsent.
Zusätzlich ist das Internet als ergänzender Vertriebsweg zu sehen. Die Internetgeschäftsstelle als medialer Vertriebsweg soll dem Kunden durch die Unabhängigkeit von Öffnungszeiten, insbesondere für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs, einen zusätzlichen Service bieten. Aufgrund des persönlichen Kundenkontaktes wird der klassische Vertriebsweg über die Geschäftsstelle, trotz zunehmender Nutzung des Online-Bankings, auch in Zukunft weiterhin im Vordergrund stehen. Der mobile Vertrieb (Außendienst) beschränkt sich ausschließlich auf das Immobilienvermittlungsgeschäft.
Maßgebliche rechtliche Grundlagen für die Geschäftstätigkeit der Sparkasse im Geschäftsjahr 2023 sind das Sparkassengesetz, die Sparkassenverordnung sowie die Satzung der Sparkasse.
2. Wirtschaftsbericht
2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen im Jahr 2023
Deutschland
Die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland war in 2023, wie schon im Vorjahr, wesentlich durch die Auswirkungen der Energiepreiskrise in Verbindung mit einer ausgeprägten weltwirtschaftlichen Schwäche und den zunehmend spürbaren Effekten der restriktiveren Geldpolitik bestimmt. Hinzu kam ein außergewöhnlich hoher Krankenstand, der das gesamtwirtschaftliche Arbeitsvolumen dämpfte. Alles dies belastete die deutsche Wirtschaft anhaltender als zu Beginn des vergangenen Jahres angenommen und verzögerte die wirtschaftliche Erholung. Im Ergebnis nahm das Bruttoinlandsprodukt (BIP) in Deutschland nach vorläufigen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes um 0,3 % ab. 1
Im Verarbeitenden Gewerbe ist der Auftragsbestand weiterhin rückläufig. Die Kapazitätsauslastung liegt bei 81,0 % und damit unter dem langfristigen Durchschnitt. Die Erwartungen an die zukünftige Entwicklung verbesserten sich jedoch. Im Dienstleistungssektor hat sich das Geschäftsklima deutlich eingetrübt. Dies ist besonders auf die deutliche Verschlechterung der aktuellen Lage zurückzuführen. Auch die Erwartungen wurden noch pessimistischer. Die Unzufriedenheit mit dem Auftragsbestand ist spürbar gestiegen. Auch im Handel ist das Geschäftsklima deutlich gefallen und lag auf dem niedrigsten Wert seit Oktober 2022. Der Ausblick hat sich ebenfalls weiter verschlechtert - dies gilt für Einzel- und Großhändler. Im Bauhauptgewerbe setzte sich der Abwärtstrend weiter fort. 2
Der Arbeitsmarkt im Jahr 2023 erwies sich trotz Rezession weiterhin als robust. Trotz recht hoher Nettozuwanderung und stagnierender Produktion hat sich die Arbeitslosenquote in der Abgrenzung der Bundesagentur für Arbeit 2023 nur moderat von
5,4 % auf 5,7 % erhöht. Die Zahl der arbeitslosen Menschen lag im Dezember 2023 bei 2.637.000 und stieg damit um 183.000 Personen. 3 Die Zahl der Erwerbstätigen konnte dennoch weiter gesteigert werden. Noch nie waren in Deutschland so viele Menschen erwerbstätig wie 2023. Die Pro-Kopf-Produktivität (Arbeitsproduktivität je Erwerbstätiger) war bei real schrumpfendem BIP und steigender Erwerbstätigenzahl rückläufig. 4
Der Anstieg der Verbraucherpreise (VPI) hat sich im Jahresverlauf 2023, vor allem infolge der deutlich rückläufigen Energiepreise, spürbar abgeschwächt. Lag die Inflationsrate in 2022 noch im Durchschnitt bei 6,9 %, fiel sie im Jahresdurchschnitt 2023 auf
5,9 %. 5
Angesichts der auch im Euroraum weiterhin erhöhten Inflation, welche die 2,0 % Zielmarke der EZB deutlich übersteigt, hat die Europäische Zentralbank (EZB) von Juli 2022 bis September 2023 die Leitzinsen zum zehnten Mal 6 in Folge angehoben. Der Zinssatz für Hauptrefinanzierungsgeschäfte liegt damit bei 4,50 %, der Einlagensatz steigt auf 4,00 % und der Zinssatz für die Spitzenrefinanzierungsfazilität steigt auf 4,75 %. Hierdurch sind die Marktzinsen entsprechend kräftig angestiegen und die Kreditvergabe an Unternehmen und private Haushalte hat sich abgekühlt. Dies hat bei den besonders zinsreagiblen Bauinvestitionen zu einem Rückgang der Nachfrage geführt. Angesichts der schwachen Konjunktur und rückläufiger Inflation im Euro-Raum erwarten die Märkte keine weiteren Erhöhungen der Leitzinsen. Auch in diesem Fall dürfte die Geldpolitik im nächsten Jahr aber noch dämpfend auf die inländische Nachfrage wirken. 7
Der Immobilienmarkt in Deutschland befindet sich nach einem langjährigen Aufschwung in einer Korrektur. Nachdem sich die Immobilienwerte in wichtigen Segmenten seit 2010 verdoppelt hatten, geben sie seit etwa Mitte 2022 nach. Eine Ausnahme sind Einzelhandelsimmobilien, deren Werte vor allem wegen der zunehmenden Konkurrenz des Onlinehandels bereits seit 2018 den Rückwärtsgang eingelegt hatten. Auslöser für das Ende des Booms waren nicht Angebotsüberschüsse oder eine mangelnde Nachfrage nach Immobilien, sondern vor allem die kräftig gestiegenen Zinsen am Kapitalmarkt, die in kurzer Zeit die Finanzierung massiv verteuert haben. Am deutschen Wohnungsmarkt liegen die durchschnittlichen Preisrückgänge bisher in einer Größenordnung von rund 5 % bis 10 %. 8 Dabei weisen beide Datenreihen zuletzt eine Verlangsamung des Abwärtstrends aus. Stärker als im Wohnsegment sind zuletzt die Preise von Büroimmobilien gesunken. Aber auch hier sind die Rückgänge zuletzt geringer ausgefallen und steigende Mieten in guten Lagen wirken stabilisierend. Bei Einzelhandelsimmobilien haben die Mieten zuletzt eine Bodenbildung vollzogen. 9
1 Bundesministerium für Wirtschaft und
Klimaschutz (BMWK): "Jahreswirtschaftsbericht 2024",
Februar 2024, S. 20
2 Konjunkturtelegramm Land Brandenburg Februar
2024 (mwae.brandenburg.de)
3 https://statistik.arbeitsagentur.de
(Bundesagentur für Arbeit,
Statistik/Arbeitsmarktberichterstattung,
Berichte:Arbeitsmarkt kompakt - Die Lage am Arbeitsmarkt in
Deutschland, Nürnberg, Dezember 2023)
4 Rundschreiben Nr. 058/2024 des Deutschen
Sparkassen- und Giroverbandes vom 26.01.2024
5 Bundesministerium für Wirtschaft und
Klimaschutz (BMWK): "Jahreswirtschaftsbericht 2024",
Februar 2024, S. 21 /S. 165
6 https://de.statista.com: "Entwicklung des
Zinssatzes der Europäischen Zentralbank für das
Hauptrefinanzierungsgeschäft von 1999 bis 2024"
(Stand: April 2024)
7 Sachverständigenrat zur Begutachtung der
gesamtwirtschaftlichen Entwicklung -Jahresgutachten
2023/24; Seite 17 und 43
8 vdp-Index bzw. Statistisches Bundesamt
9 Märkte und Trends 2024 Weltwirtschaft im
Umschaltspiel, Research & Advisory, November 2023,
Seite 16 ff
Brandenburg und Geschäftsgebiet der Sparkasse Spree-Neiße
Die Geschäftslage in Brandenburg folgt einem anhaltend negativen Trend. In allen Branchen, außer dem Handel, waren die Geschäfte schlechter als im vergangenen Herbst. In der Industrie fehlen hingegen Nachfrageimpulse aus dem In- und Ausland. Der Fachkräftemangel stellt für die Unternehmen das größte Risiko für ihre wirtschaftliche Entwicklung dar. Als fast ebenso stark belastend werden die wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen angesehen. Die Bedeutung der Energie- und Rohstoffpreise hat zwar etwas nachgelassen, das Risiko bleibt für die Unternehmen jedoch weiterhin deutlich erhöht.
Das verarbeitende Gewerbe meldete von Januar bis November 2023 Umsatzsteigerungen von 14,9 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Aufgrund der hohen Teuerung sind die nominalen Umsatzzahlen derzeit wenig aussagekräftig. Betrachtet man die Entwicklung der Arbeitsstunden, ist in den elf Monaten lediglich ein Anstieg von fast 4 % zu verzeichnen. Die Baubranche verzeichnete nur aufgrund der aktuellen Preissteigerungen Umsatzsteigerungen von 4,2 %. Auftragseingänge sowie Arbeitsstunden nahmen gegenüber dem Vorjahr jeweils um 2,7 % bzw. 6,0 % ab. In der Dienstleistungsbranche sind die realen Umsätze (preisbereinigt) in den ersten zehn Monaten um -2,3 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum gesunken. Die realen Umsätze des Einzelhandels sind im Jahr 2023 gegenüber dem Jahr 2022 ebenfalls gesunken (-2,9 %).
Im Jahr 2023 betrug die Teuerungsrate im Durchschnitt +6,5 %. Im Jahr 2022 hat die Teuerung noch bei 7,1 % gelegen. Einen erheblichen Anteil an der Preissteigerung hatte die Entwicklung der Nahrungsmittelpreise. Diese stiegen im Jahresdurchschnitt um +13,8 %. 10 11
In Brandenburg waren im Monat Dezember 2023 insgesamt 79.445 Menschen arbeitslos, 3.712 mehr als im Vorjahresmonat. Die Arbeitslosenquote ist 2023 auf den Wert von 6,0 % geklettert (2022: 5,7 %). 11
Die Einschätzungen zu den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Landes Brandenburg lassen sich gemäß den Konjunkturreports der IHK- und Handwerkskammer Cottbus auch auf das Geschäftsgebiet der Sparkasse Spree-Neiße übertragen. Die Arbeitslosenquote betrug im Dezember 2023 in der Stadt Cottbus 7,7 % (im Vorjahr: 7,1 %) und im Landkreis Spree-Neiße 6,1 % (im Vorjahr: 5,8 %). 12
Der regionale Immobilienmarkt im Geschäftsgebiet der Sparkasse Spree-Neiße kann sich von den Entwicklungen in Gesamtdeutschland nicht abkoppeln. Das Marktumfeld ist durch den Zinsanstieg, das Gebäudeenergiegesetz (GEG), die Inflation, die Energiekosten und den anhaltenden Fachkräftemangel herausfordernd. Im Wohnungsneubau war ein massiver Einbruch zu verzeichnen. Auch bei gebrauchten Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern gab die Nachfrage nach. Durch die hohe Verunsicherung des neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erhöhten sich auch die Vermarktungszeiten. Gleichzeitig weitete sich das Angebot zu vermittelnder Objekte aus. Im Jahresverlauf waren sinkende oder stagnierende Preise für Wohnimmobilien zu beobachten. 13
10 Konjunkturtelegramm Land Brandenburg Februar
2024 (mwae.brandenburg.de)
11 https://statistik.arbeitsagentur.de
12 https://statistik.arbeitsagentur.de
13 Einschätzung des Immobiliencenter der
Sparkasse Spree-Neiße und der LBS Immobilien GmbH
Potsdam
2.2 Geschäftsentwicklung
Der Geschäftsverlauf im Jahr 2023 wird auf Basis der Betriebsvergleichssystematik der Sparkassen auf Basis von Jahresdurchschnittsbeständen dargestellt. Die Entwicklung der wesentlichen bilanziellen Steuerungs- bzw. Planungsgrößen stellt sich wie folgt dar:
| Jahresdurchschnittsbestand | Veränderung zu | Anteil an der Bilanzsummme (DBS) 1 2023 | ||||
|
Plan 2023
Mio. EUR |
2023
Mio. EUR |
2022
Mio. EUR |
Plan
% |
Vorjahr
% |
% | |
| Bilanzsumme (DBS) 1 | 5.040,6 | 4.822,6 | 5.035,6 | -4,3 | -4,2 | |
| Kundenkreditvolumen 2 | 2.244,6 | 2.256,8 | 2.000,1 | 0,6 | 12,8 | 46,8 |
| Eigenanlagen 3 | 2.725,0 | 2.486,1 | 2.954,8 | -8,8 | -15,9 | 51,6 |
| Mittelaufkommen von Kunden 4 | 4.115,3 | 3.922,7 | 3.893,1 | -4,7 | 0,8 | 81,3 |
1 DBS = Durchschnittsbilanzsumme
2 Kundenkreditvolumen = Bilanzposten Aktiva 4
und 9 zuzüglich Wertberichtigungen und
Vorsorgereserven nach § 340f HGB in 2023
3 Eigenanlagen = Bilanzposten Aktiva 3, 5 und 6
zuzüglich Vorsorgereserven nach § 340f HGB in
2022
4 Mittelaufkommen von Kunden = Bilanzposten
Passiva 2 und 9
Die Geschäftsentwicklung der Sparkasse war im Geschäftsjahr 2023 gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen durch einen starken Rückgang der Eigenanlagen und einem moderaten Wachstum des Kundenkreditvolumens geprägt. Das Mittelaufkommen von Kunden spielte dabei mit 29,6 Mio. EUR bzw. 0,8 % Zuwachs gegenüber dem Vorjahr eine geringfügige Rolle.
Die Entwicklung der Durchschnittsbilanzsumme (DBS) wurde im Berichtsjahr maßgeblich durch die Entwicklung der Eigenanlagen bestimmt. Die Planerwartungen zur Durchschnittsbilanzsumme (2022 - Plan 2023; +0,1 %) wurden mit einem erzielten Wert in Höhe von -4,2 % unterschritten.
Kundenkreditvolumen
Das Wachstum des Jahresdurchschnittsbestandes des Kundenkreditvolumens liegt im Berichtsjahr über dem Vorjahresergebnis und mit einem erzielten Wert in Höhe von +12,8 % leicht über den Planerwartungen (2022 - Plan 2023; 12,2 %). Infolge der Zinsentwicklung im Jahr 2023 war eine leichte Reduzierung der Kreditnachfrage zu beobachten.
Das Wachstum der Forderungen an Kunden vollzog sich fast ausschließlich im langfristigen Bereich. Die Nachfrage bei den gewerblichen Kreditkunden war vor allem im langfristigen Bereich bei den Wohnungsbaukrediten zu verzeichnen. Das Kreditersatzgeschäft mit Schuldscheindarlehen von Unternehmen konnte unter Berücksichtigung von Fälligkeiten leicht ausgebaut werden.
Mittelaufkommen von Kunden
Entgegen dem im Vorjahr erwarteten Anstieg der Kundeneinlagen im Rahmen der Durchschnittbetrachtung in Höhe von +5,7 %, haben sich diese Erwartungen zum Bilanzstichtag nicht bestätigt. Die Entwicklung des durchschnittlichen Mittelaufkommens von Kunden konnte mit einem Wert von +0,8 % nicht an die hervorragende Entwicklung des Vorjahres anknüpfen. Das Wachstum der Kundeneinlagen liegt damit unter den Planerwartungen der Sparkasse. Nachlaufeffekte aus dem Vorjahr unterstützen die Entwicklung bei den Durchschnittsbeständen. Bezogen auf die Entwicklung zum Bilanzstichtag konnte der Bestand an Kundeneinlagen nicht ganz gehalten werden. Das veränderte Zinsniveau hat die Nachfrage der Kunden nach höher verzinsten Anlagen wieder verstärkt. Davon profitierten insbesondere die Sparkassenkapitalbriefe. Ferner standen die Termingelder als kurzfristige Anlageform insbesondere im Fokus der Geschäftskunden. Die Sparkasse ist jedoch vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und des allgemeinen Trends mit dem lediglich leichten Rückgang bei den Kundeneinlagen zufrieden.
Insgesamt bleibt festzuhalten, dass die deutlich gestiegenen Lebenshaltungskosten seit 2022 das Sparverhalten der privaten Haushalte negativ beeinflussen.
Eigenanlagen
Der Eigenanlagenbestand der Sparkasse wurde im Geschäftsjahr 2023 deutlich reduziert. Wesentlicher Treiber waren hier der Bestandsabbau im Depot A und bei den Forderungen an Kreditinstituten, hier bei den Tagesgeldern. Vorrangig trug der Verkauf von Wertpapieren der Liquiditätsreserve zur Bestandsentwicklung im Depot A bei. Zusätzlich wirkte sich die Beendigung der längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte TLTRO mit der Deutschen Bundesbank auf die rückläufige Bestandsentwicklung bei den Forderungen an Kreditinstitute aus.
Die Sparkasse hat in ihrer Prognose für 2023 gegenüber 2022 einen Rückgang bei den Eigenanlagen bereits mit einem Wert in Höhe von -7,8 % einkalkuliert. Im Ergebnis fiel der verminderte durchschnittliche Bestand bei den Eigenanlagen durch die getätigten Verkäufe deutlich stärker aus als vorgesehen (-15,9 %).
2.3 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
2.3.1 Vermögenslage
Nach Feststellung des Jahresabschlusses der Sparkasse und der noch zu beschließenden Gewinnverwendung wird sich die Sicherheitsrücklage voraussichtlich auf 324,4 Mio. EUR belaufen.
Daneben wurde der Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB aufgrund der positiven Ertragslage um 53,0 Mio. EUR auf insgesamt 460,0 Mio. EUR weiter aufgestockt.
Die aufsichtsrechtlichen Grundsätze über Eigenkapital und Verschuldung wurden im gesamten Geschäftsjahr eingehalten und stellen sich zum Bilanzstichtag wie folgt dar:
| gem. CRR | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
| Gesamtkapitalquote | 30,48 % | 29,31 % |
| Kernkapitalquote | 26,76 % | 28,04 % |
| Verschuldungsquote | 20,46 % | 19,44 % |
Zur allgemeinen Risikoabschirmung hat die Sparkasse in den Vorjahren Reserven nach § 340f HGB und nach § 340g HGB gebildet
Die Vermögensverhältnisse der Sparkasse sind geordnet.
2.3.2 Finanzlage
Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im abgelaufenen Geschäftsjahr aufgrund einer angemessenen Liquiditätsvorsorge jederzeit gegeben.
Zur bankaufsichtlichen Beurteilung der Liquiditätslage dienen die Liquiditätsdeckungsquote "Liquidity Coverage Ratio" (LCR) und die strukturelle Liquiditätsquote "Net Stable Funding Ratio" (NSFR), die beide zu 100 % zu erfüllen sind. Die LCR und die NSFR wurden im Berichtsjahr jederzeit eingehalten und stellen sich zum Bilanzstichtag wie folgt dar:
| gem. CRR | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
| LCR | 170,90 % | 166,59 % |
| NSFR | 112,72 % | 113,43 % |
Zur Erfüllung der Mindestreservevorschriften wurden Guthaben bei der Deutschen Bundesbank geführt. Kredit- und Dispositionslinien bestehen bei der Deutschen Bundesbank und der Landesbank Hessen-Thüringen, der Landesbank Baden-Württemberg, der DekaBank und der Norddeutschen Landesbank.
Die Hauptrefinanzierung der Sparkasse erfolgt über die Kundeneinlagen.
Das Angebot der Deutschen Bundesbank, Refinanzierungsgeschäfte in Form von TLTRO-III-Offenmarktgeschäften hat die Sparkasse bis Anfang 2023 genutzt und zum ersten Quartal 2023 die Sonderkündigungsrechte in Anspruch genommen.
Nach der vorsichtigen Refinanzierungsplanung und den vorhandenen Refinanzierungsmöglichkeiten der Sparkasse beurteilt der Vorstand die Zahlungsfähigkeit auch für die absehbare Zukunft als gesichert.
2.3.3 Ertragslage
Abweichend zum Vorjahr erfolgt die Darstellung auf Basis der relativen Kennzahlen im Verhältnis zur DBS. Für die Analyse der Ertragslage im Geschäftsjahr wird die Betriebsvergleichssystematik der Sparkassen-Finanzgruppe genutzt. Diese ermöglicht eine detaillierte Aufspaltung und Analyse des Ergebnisses in Relation zur durchschnittlichen Bilanzsumme. Die Systematik stellt eine primär nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten gegliederte Gewinn- und Verlustrechnung dar.
Die folgende Tabelle beinhaltet die wesentlichen Erfolgskomponenten:
| Ausgewählte Ergebnispositionen | Planung 2023 in % der DBS | Ist 2023 in % der DBS | Ist 2022 in % der DBS | Veränderung 2022-2023 in %-Punkte |
| Zinsüberschuss | 2,17 | 2,39 | 1,69 | 0,70 |
| Provisionsüberschuss | 0,39 | 0,47 | 0,42 | 0,05 |
| Personalaufwand | 0,52 | 0,53 | 0,50 | 0,03 |
| Sachaufwand | 0,36 | 0,35 | 0,31 | 0,04 |
| Betriebsergebnis vor Bewertung | 1,69 | 2,00 | 1,31 | 0,69 |
| Bewertungsergebnis Wertpapiergeschäft | 0,04 | -0,01 | -0,97 | 0,96 |
| Bewertungsergebnis Kreditgeschäft | -0,03 | -0,01 | 0,02 | -0,03 |
| Betriebsergebnis nach Bewertung | 1,70 | 1,97 | 0,35 | 1,62 |
| Veränderung Vorsorgereserven | -0,87 | -1,10 | 0,00 | -1,10 |
| Jahresüberschuss | 0,25 | 0,32 | 0,16 | 0,16 |
| DBS in Mio. EUR | 5.040,6 | 4.822,6 | 5.035,6 |
Im Geschäftsjahr 2023 hat sich der Zinsüberschuss (inkl. der Erträge aus Beteiligungen) besser entwickelt als erwartet. Der Erwartungswert von 2,17 % der DBS konnte deutlich überschritten werden. Der Anstieg der Zinserträge übertraf die Erhöhung der Zinsaufwendungen deutlich. Die Erhöhung der Zinserträge resultierte insbesondere aus dem Derivategeschäft, Belastungen ergaben sich durch erhöhte Zinsaufwendungen für die Kundeneinlagen.
Die derivativen Finanzinstrumente dienen ausschließlich der Sicherung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos und nicht spekulativen Zwecken. Hinsichtlich der zum Jahresende bestehenden Geschäfte wird auf die Darstellung im Anhang verwiesen.
Der Provisionsüberschuss konnte das im Vorjahr vorsichtig geplante Niveau übertreffen. Er lag insbesondere aufgrund höherer Erträge aus dem Girobereich über dem Vorjahreswert. Im Verhältnis zum Provisionsüberschuss liegen die Schwerpunkte neben dem Anteil aus dem Giroverkehr (78,0 %) im Dienstleistungsgeschäft bei der Vermittlung von Bausparverträgen (7,6 %), bei der Vermittlung von Immobilien (5,2 %) sowie bei der Vermittlung von Versicherungen (4,9 %).
Der ausgewiesene Personalaufwand ist entsprechend der Erwartungen der Sparkasse gestiegen. Die Personalaufwendungen erhöhten sich insbesondere infolge der Auswirkungen aus den Tarifabschlüssen.
Der Sachaufwand erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr aufgrund generell gestiegener Kosten, insbesondere im Bereich der IT-Aufwendungen war eine deutliche Kostenerhöhung gegenüber dem Vorjahr spürbar. Da die Sparkasse in ihren vorsichtigen Planungsannahmen von höheren Kostensteigerungen ausgegangen ist, liegt der erzielte Sachaufwand mit einem Wert von 0,35 % der DBS leicht unter dem Planungsansatz von 0,36 % der DBS.
Das Betriebsergebnis vor Bewertung beträgt 2,00 % der DBS (Vorjahr 1,31 %). Der erzielte Wert liegt damit deutlich über dem Durchschnitt der Sparkassen im Land Brandenburg 1,33 %. Der im Vorjahreslagebericht prognostizierte Wert von 1,69 % wurde aufgrund des gestiegenen Zinsüberschusses deutlich übertroffen.
Die Abschreibungen und Wertberichtigungen sowie Rückstellungen im Kundenkreditgeschäft betrugen im Berichtsjahr, saldiert mit den Erträgen und einschließlich der Ergebnisse aus dem Umlaufvermögen insgesamt -0,01 % der DBS gegenüber +0,02 % der DBS im Vorjahr.
Aufgrund der Zinsentwicklung am Geld- und Kapitalmarkt innerhalb bzw. zum Ende des Geschäftsjahres hat die Sparkasse zum Jahresende 2023 für den Wertpapierbestand nur geringfügige Abschreibungen vornehmen müssen. Das Bewertungsergebnis im Wertpapiergeschäft betrug zum Jahresabschluss -0,4 Mio. EUR (im Vorjahr -49,0 Mio. EUR). Das Bewertungsergebnis Wertpapiergeschäft beträgt im Ergebnis -0,01 % der DBS nach -0,97 % der DBS im Vorjahr und stellt sich damit etwas ungünstiger als die Erwartungen aus der Planung dar (+0,04 % der DBS).
Den Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB hat die Sparkasse im Geschäftsjahr deutlich um 1,10 % der DBS aufgestockt. Damit ist es der Sparkasse möglich, einen Eintritt von Risiken aus dem Bankgeschäft jederzeit auszugleichen.
Im Vergleich zum Vorjahr (0,16 % der DBS) ergibt sich ein höherer Jahresüberschuss in Höhe von 0,32 % der DBS.
Vor dem Hintergrund des intensiven Wettbewerbs und der Entwicklung des Marktzinsniveaus ist die Sparkasse mit der Entwicklung der Ertragslage im Jahr 2023 sehr zufrieden. Die Prognosen sind hinsichtlich der gestiegenen Ertragslage gegenüber dem Vorjahr eingetroffen bzw. wurden übertroffen. Unter den gegebenen wirtschaftlichen Bedingungen beurteilt die Sparkasse die Ertragslage als günstig.
Die gemäß § 26a Absatz 1 Satz 4 KWG offen zu legende Kapitalrendite, berechnet als Quotient aus Nettogewinn (Jahresüberschuss) und Bilanzsumme, betrug im Geschäftsjahr 2023 0,3 %.
2.4 Finanzielle Leistungsindikatoren
Die Sparkasse wird maßgeblich über ausgewählte finanzielle Leistungsindikatoren gesteuert. Die Entwicklung der bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren stellt sich im Jahr 2023 wie folgt dar:
| Planung 2023 | Ist 2023 | Ist 2022 | Veränderung in %-Punkten gegenüber. 2022 | |
| Betriebsergebnis vor Bewertung in % der DBS | 1,69 | 2,00 | 1,31 | 0,69 |
| CIR 1 in % | 34,3 | 30,6 | 38,4 | -7,8 |
1 CIR = (Cost-Income-Ratio) Verhältnis
Verwaltungsaufwand zu den ordentlichen Erträgen
Das Betriebsergebnis vor Bewertung ist gegenüber dem Vorjahr erwartungsgemäß gestiegen. Mit dem Ergebnis liegt die Sparkasse über ihrem Planwert für 2023.
Die positive Planabweichung resultiert maßgeblich aus einem deutlich höheren Zins- und Provisionsüberschuss. Die leicht negative Planabweichung im Personalaufwand konnte durch einen besseren Sachaufwand kompensiert werden. Das relative Betriebsergebnis vor Bewertung erhöhte sich von 1,69 % der DBS in der Planung auf 2,00 % der DBS.
Die Sparkasse hat in ihrer Geschäftsstrategie 2023-2027 ihre finanziellen Leistungsindikatoren festgelegt. Die Mindestzielgröße für das Betriebsergebnis vor Bewertung, welches die Sparkasse erreichen möchte, beträgt 0,80 % der DBS. Bezüglich der CIR hat sich die Sparkasse ein Ergebnis von mindestens 55,0 % zum Ziel gesetzt. Diese strategischen Zielwerte hat die Sparkasse im Geschäftsjahr 2023 aufgrund der sehr guten Ertragskomponenten verbunden mit einem strategischen Kostenmanagement deutlich überschritten.
2.5 Gesamtaussage und Beurteilung zur Geschäftsentwicklung und Lage
Vor dem Hintergrund der konjunkturellen Rahmenbedingungen bewertet die Sparkasse die Geschäftsentwicklung als erfreulich. Mit der Entwicklung des Jahres 2023 konnte die Sparkasse entgegen ihrer Prognose das Betriebsergebnis vor Bewertung gegenüber dem Vorjahr steigern. Ebenfalls konnte sich die CIR dank der günstigen Entwicklung des Zins- und Provisionsüberschusses besser als prognostiziert verbessern. Ursächlich für den leichten Rückgang der Bilanzsumme war in erster Linie die leicht rückläufige Entwicklung der Kundeneinlagen verbunden mit dem auslaufenden TLTRO III - Geschäft mit der Bundesbank.
Im Ergebnis verzeichnet die Sparkasse wiederum eine, die Prognose überschreitende, deutliche Stärkung des wirtschaftlichen Eigenkapitals. Das Geschäftsmodell der Sparkasse ist weiter tragfähig und kann unverändert fortgeführt werden. Der Vorstand schätzt die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse unter Berücksichtigung der gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen als gut ein.
3. Prognose-, Chancen- und Risikobericht
Die folgenden Prognosen und Einschätzungen der Sparkasse beruhen auf Informationen, die zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts zur Verfügung standen. Eine Veränderung der Einflussfaktoren kann dazu beitragen, dass die tatsächlichen Ergebnisse und Entwicklungen wesentlich von den derzeit erwarteten abweichen.
Zu diesen gehören insbesondere die Konjunktur- und Inflationsentwicklung, die Zinsentscheidungen der EZB, die Entwicklung der Immobilienmärkte infolge höherer Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden, aber auch geopolitische Krisen außerhalb und innerhalb von Europa. Der Prognosezeitraum umfasst das auf den Bilanzstichtag folgende Geschäftsjahr.
Als Risiken im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse negativen Prognose- bzw. Zielabweichung führen können.
Als Chancen im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse positiven Prognose- bzw. Zielabweichung führen können.
3.1 Prognosebericht
3.1.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen im Jahr 2024
Die Sparkasse erwartet, dass sich die wirtschaftliche Dynamik im Jahr 2024 wie folgt entwickelt. 14
| Region | Welt | Europa | Deutschland |
| BIP in % (Veränderung ggü. Vorjahr) | + 2,3 % | +0,7 % | + 0,3 % |
Die aktuell vorliegenden Frühindikatoren deuten für den Jahresbeginn 2024 auf keine konjunkturelle Trendwende hin. Die Auftragslage hat sich in allen Wirtschaftsbereichen bis zuletzt verschlechtert und der Auftragsbestand wird mehrheitlich als zu gering beurteilt. Zusätzlich belasten der weiterhin hohe Krankenstand sowie die andauernden Streiks. Zudem haben die Lieferengpässe, als Folge der Huthi-Angriffe im Roten Meer, zuletzt wieder etwas zugenommen. Erst im weiteren Verlauf des Jahres dürfte eine allmähliche gesamtwirtschaftliche Erholung einsetzen. Unterstützend wirkt dabei die konjunkturelle Entwicklung der Weltwirtschaft, die in diesem Jahr voraussichtlich dynamischer verlaufen wird, als bislang gedacht. Zu einer spürbaren gesamtwirtschaftlichen Erholung dürfte es erst in der zweiten Jahreshälfte kommen. Insgesamt wird das Bruttoinlandsprodukt Deutschlands im Jahr 2024 nur um 0,3 % im Vergleich zum Vorjahr zunehmen.
Die konjunkturelle Schwäche wird den Beschäftigungsaufbau verlangsamen und die Arbeitslosigkeit zunächst weiter steigen lassen. Die Arbeitslosenquote wird im Jahr 2024 mit durchschnittlich 5,9 % um 0,2 Prozentpunkte höher liegen als noch im Jahr 2023.
Die Inflationsrate wird weiter zurückgehen von durchschnittlich 5,9 % im vergangenen Jahr 2023 auf 2,3 % in Jahr 2024. Insbesondere die Gas- und Strompreise werden für die Verbraucher günstiger werden. Daher dürfte die Energiekomponente im Prognosezeitraum den Preisauftrieb senken. Die Kerninflationsrate (Anstieg der Verbraucherpreise ohne Energie) wird sich langsamer zurückbilden und im Jahr 2024 mit 2,8 % über der Gesamtinflationsrate liegen. Insbesondere die Teuerung bei den arbeitsintensiven Dienstleistern wird nur langsam zurückgehen, weil steigende Lohnkosten den Preisdruck hochhalten. 15
Die Erwartungen, die Leitzinsen zu senken, sind etwas zurückgegangen. Die Inflationsentwicklung spricht jedoch weiterhin für eine Lockerung. Der wahrscheinlichste Zeitpunkt für die EZB-Zinswende ist wohl das zweite Quartal 2024.
Die Korrektur am Wohnungsmarkt ist noch nicht beendet. Die Immobilienpreise in Deutschland sind zuletzt in 2023 weiter gesunken. Eine Trendwende wird jedoch in der zweiten Jahreshälfte 2024 erwartet. Bei Einzelhandelsimmobilien ist trotz positiver Mietenwicklung zuletzt ein beschleunigter Preisrückgang zu verzeichnen. Die Kapitalwerte von Büroimmobilien sinken besonders stark, da Homeoffice immer mehr belastet. Die Preise für Gewerbeimmobilien bleiben 2024 weiter unter Druck. 16
Die Geschäftserwartungen der regionalen Wirtschaft in Südbrandenburg für das Jahr 2024 sind den Umfrageergebnissen zufolge eher zurückhaltend. Die Industrie hat in den vergangenen Monaten weitere Einbußen hinnehmen müssen. Mehr als die Hälfte der Unternehmen berichten von Auftragsrückgängen. Die Zukunftsaussichten lassen keine Besserung erwarten. Fast die Hälfte der Industriebetriebe rechnet mit schlechteren Geschäften. Das Baugewerbe befindet sich weiter auf Talfahrt. Die Erwartungen haben sich allerdings gegenüber dem Herbst 2023 leicht verbessert, aber mit einem Wachstum ist eher nicht zu rechnen. Im Handel ist der befürchtete Umsatzeinbruch nicht eingetreten, von richtig guten Geschäften wird jedoch auch nicht berichtet. Die Zukunftsaussichten sowohl im Groß- als auch im Einzelhandel haben sich indes eingetrübt. Die Dienstleister sind mit dem Geschäftsverlauf zufrieden, 40 Prozent berichten sogar von gestiegenen Umsätzen. Die Erwartungen sind jedoch äußert skeptisch. Die privatbezogenen Dienstleister befürchten, dass sich die Konsumbereitschaft der Verbraucher weiter abschwächt. Beim Gastgewerbe hat die Euphorie vom Herbst nachgelassen und ist auf einem normalen Niveau angekommen. Die Einschätzungen sind allerdings zweigeteilt. Das Beherbergungsgewerbe war mit den Geschäften in den letzten Monaten zufrieden. Die Gastronomen bekamen hingegen die zunehmende Konsumzurückhaltung der Verbraucher zu spüren. Hinzu kommt die hohe Kostenbelastung, die den Gastwirten kaum noch Gewinne übriglassen. Eine deutliche Mehrheit der befragten Gastbetriebe hofft, das Niveau halten zu können. Mit einem Wachstum wird allerdings nicht gerechnet. 17
Das Jahr 2024 bleibt schwierig für den regionalen Immobilienmarkt. Weitere Preisrückgänge sind nicht auszuschließen. Angesichts der weiterhin hohen Baupreise und der Unklarheit über anfallende Kosten zur Umsetzung des Gebäudeenergiegesetzes wird eine Belebung des Neubaus nur schwer umzusetzen sein. Durch die Ausweitung des Angebots zu vermittelnder Objekte ist ein Wandel vom Verkäufer- zum Käufermarkt zu erwarten.
Im Geschäftsgebiet der Sparkasse Spree-Neiße ist eine signifikante Veränderung der aktuellen Wettbewerbssituation für die kommenden Jahre nicht zu erwarten.
Hinsichtlich des regulatorischen Umfeldes rechnet die Sparkasse mittelfristig nicht mit einer Entlastung in Bezug auf den mit der Umsetzung der Anforderungen verbundenen Aufwand. Die Umsetzung der Anforderungen des Konsultationsentwurfs der 8. MaRisk-Novelle und der DORA, der Verordnung (EU) 2022/2554 über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor (Digital Operational Resilience Act), wird zu den wichtigsten regulatorischen Vorhaben zählen.
14 ifo Konjunkturprognose Frühjahr 2024,
veröffentlicht am 06.03.2024, S. 8 Tabelle A1 und A2,
https://www.ifo.de
15 ifo Konjunkturprognose Frühjahr 2024,
veröffentlicht am 06.03.2024, https://www.ifo.de
16 Helaba, Markt und Trends, Kompaktfassung,
Dezember 2023 bis Februar 2024, Seite 5 ff.
17 IHK Cottbus, "IHK-Konjunkturumfrage
Südbrandenburg zum Jahresbeginn 2024,
https://www.cottbus.ihk.de/kon-junkturumfrage-suedbrandenburg.html,
14. Februar 2024
https://www.cottbus.ihk.de/konjunkturumfrage-sued-brandenburg.html
3.1.2 Geschäftsentwicklung
Die von der Sparkasse im Jahr 2024 erwartete Geschäftsentwicklung wird auf Basis der Betriebsvergleichssystematik der Sparkassen auf Basis von Jahresdurchschnittsbeständen dargestellt. Die Entwicklung der wesentlichen bilanziellen Steuerungs- bzw. Plangrößen stellt sich wie folgt dar:
| Jahresdurchschnittsbestand | Veränderung zum Vorjahr | Anteil an der Bilanzsumme (DBS) 1 Plan 2024 | ||
|
Plan 2024
Mio. EUR |
2023
Mio. EUR |
% | % | |
| Bilanzsumme (DBS) 1 | 4.843,9 | 4.822,6 | 0,4 | |
| Kundenkreditvolumen 2 | 2.353,5 | 2.256,8 | 4,3 | 48,6 |
| Eigenanlagen 3 | 2.412,5 | 2.486,1 | -3,0 | 49,8 |
| Mittelaufkommen von Kunden 4 | 3.931,4 | 3.922,7 | 0,2 | 81,2 |
1 DBS = Durchschnittsbilanzsumme
2 Kundenkreditvolumen = Bilanzposten Aktiva 4
und 9 zuzüglich Wertberichtigungen und
Vorsorgereserven nach § 340f HGB
3 Eigenanlagen = Bilanzposten Aktiva 3, 5 und 6
4 Mittelaufkommen von Kunden = Bilanzposten
Passiva 2 und 9
Die durchschnittliche Bilanzsumme wird sich nach einer vorsichtigen Prognose im Geschäftsjahr 2024 gegenüber 2023 nur leicht erhöhen.
Abgeleitet aus der Bestandsentwicklung des Jahres 2023 rechnet die Sparkasse für das Jahr 2024 mit einem moderaten Wachstum im Kundenkreditgeschäft, vorrangig im geschäftlichen Darlehensbereich, insbesondere im langfristigen Wohnungsbaukreditgeschäft. Die Sparkasse erwartet für 2024 ein geringeres Wachstum als in 2023 ausgewiesen. Obschon sich die Rahmenbedingungen für das Kreditgeschäft durch gestiegene Zinsen, vergleichsweise noch hohe Immobilienpreise und schwache Konjunkturaussichten nicht merklich verbessert haben, ist die Sparkasse zuversichtlich, ihre Wachstumserwartungen erreichen zu können.
Im Bereich der Eigenanlagen wird sich planmäßig der durchschnittliche Bestand im Depot A durch Fälligkeiten an Wertpapieranlagen leicht reduzieren. Der Bestand an Forderungen an Kreditinstitute wird sich in 2024 nur geringfügig erhöhen.
Bei der Bestandsentwicklung bezüglich des Mittelaufkommens von Kunden setzt sich der über Konditionen geführte Wettbewerb fort. Vor dem Hintergrund der erwarteten konjunkturellen Entwicklung erwartet die Sparkasse nach einem Geschäftsjahr der Konsolidierung für 2024 ein leichtes Wachstum der Kundeneinlagen.
Den Herausforderungen aus der Digitalisierung des Bankgeschäfts begegnet die Sparkasse mit Konzepten der Sparkassen-Finanzgruppe, mit denen das Institut die Kunden langfristig an das Haus binden will. Die Beratung vor Ort in den Geschäftsstellen hat darüber hinaus weiter einen hohen Stellenwert. Die Stärkung der Ergebnisbeiträge aus dem Kundengeschäft wird durch die weitere Umsetzung der im Rahmen eines umfassenden Vertriebsprojektes beschlossenen Maßnahmen unterstützt.
3.1.3 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
3.1.3.1 Vermögenslage
Im Rahmen des Strategie- und Planungsprozesses hat die Sparkasse für den Prognosezeitraum auch die aufsichtsrechtlichen Anforderungen bezüglich der Eigenkapitalanforderungen und Verschuldung betrachtet. Die aufsichtsrechtlichen Planungsgrößen bezüglich Eigenkapital und Verschuldung hat die Sparkasse gem. ihrer vorausschauenden Planung in der folgenden Tabelle dargestellt:
| gem CRR |
31.12.2023
in % |
Planung 2024
in % |
Veränderung in %-Punkten gegenüber 2023 |
| Gesamtkapitalquote | 30,48 | 33,72 | 3,24 |
| Kernkapitalquote | 26,76 | 28,84 | 2,08 |
| Verschuldungsquote | 20,46 | 21,93 | 1,47 |
Die weitere Verbesserung der dargestellten Quoten ergibt sich vorrangig aus der deutlichen Zuführung zum Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB und der Sicherheitsrücklage in 2024 aus dem Jahresabschluss 2023. Die Entwicklung der Gesamtrisikopositionen hat die Sparkasse entsprechend ihrer Unternehmensplanung für den Planungszeitraum fortgeschrieben.
Die intern festgelegte Verschuldungsquote (Verhältnis des Kernkapitals zur Summe der bilanziellen und außerbilanziellen Positionen) soll über der aufsichtlichen Mindestanforderung von 3,0 % liegen und wird zum 31. Dezember 2024 mit 21,9 % prognostiziert.
Die Vermögensverhältnisse der Sparkasse werden gemäß der Planungsannahmen weiterhin gegeben sein.
3.1.3.2 Finanzlage
Zusätzlich geht die Sparkasse in ihrer Planung davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die Zahlungsfähigkeit gewährleistet ist und die bankaufsichtlichen Anforderungen für die LCR und die NSFR von jeweils 100,0 % eingehalten werden können.
3.1.3.3 Ertragslage
In der nachfolgenden Tabelle ist die geplante Entwicklung ausgewählter Ergebniskomponenten dargestellt. Sie wurden jeweils auf Basis des bundeseinheitlichen Betriebsvergleichs der Sparkassenorganisation ermittelt.
| Ausgewählte Ergebnispositionen | 2023 in % der DBS | Planung 2024 in % der DBS | Veränderung in %-Punkten gegenüber 2023 |
| Zinsüberschuss | 2,39 | 2,38 | -0,01 |
| Provisionsüberschuss | 0,47 | 0,45 | -0,02 |
| Personalaufwand | 0,53 | 0,59 | 0,06 |
| Sachaufwand | 0,35 | 0,40 | 0,05 |
| Betriebsergebnis vor Bewertung | 2,00 | 1,87 | -0,13 |
| Bewertungsergebnis Wertpapiergeschäft | -0,01 | -0,01 | 0,00 |
| Bewertungsergebnis Kreditgeschäft | -0,01 | -0,02 | -0,01 |
| Betriebsergebnis nach Bewertung | 1,97 | 1,83 | -0,14 |
| Veränderung der Vorsorgereserven | -1,10 | -0,93 | 0,17 |
| Jahresüberschuss | 0,32 | 0,28 | -0,04 |
| DBS in Mio. EUR | 4.822,6 | 4.843,9 |
Auf Basis von Betriebsvergleichszahlen rechnet die Sparkasse aufgrund der gestiegenen Zinskurve in Verbindung mit dem erhöhten Zinsniveau insbesondere aufgrund von erhöhten Zinserträgen aus den Derivategeschäften verbunden mit erhöhten Zinsaufwendungen im Kundeneinlagengeschäft mit einem leicht sinkenden Zinsüberschuss (2,38 % der DBS). Auf Grundlage eines vorsichtigen Planungsansatzes geht die Sparkasse von keinen Ausschüttungen aus dem Immobilienfonds und aus den Beteiligungen aus.
Beim Provisionsüberschuss geht die Sparkasse für das nächste Jahr von einem leichten Rückgang um 0,02 % der DBS aus, wofür insbesondere die rückläufigen Erträge aus dem Wertpapierleihegeschäften und dem Verbundgeschäft verantwortlich sind.
Trotz des stetigen stringenten Kostenmanagements wird der Verwaltungsaufwand auf Grundlage der gestiegenen Preise um 0,05 % der DBS steigen. Die tendenziell steigenden Personalkosten um 0,06 % der DBS beruhen auf den aktuell vorliegenden Tarifabschlüssen, welche insbesondere ab dem Geschäftsjahr 2024 zum Tragen kommen.
Insgesamt ergibt sich unter Berücksichtigung der vorgestellten vorsichtigen Annahmen für das Jahr 2024 ein sinkendes Betriebsergebnis vor Bewertung von rund 1,87 % der DBS gegenüber 2,00 % der DBS im Vorjahr.
Das Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft ist aufgrund der konjunkturellen Entwicklung nur mit großen Unsicherheiten zu prognostizieren. Bei der Risikovorsorge für das Kreditgeschäft erwartet die Sparkasse - nach den geringfügigen Zuführungen zu den Risikovorsorgemaßnahmen im Vorjahr - trotz einer weiterhin verstärkt risikoorientierten Kreditgeschäftspolitik ein insgesamt leicht steigendes negatives Bewertungsergebnis in Höhe von -0,02 % der DBS.
Aus den eigenen festverzinslichen Wertpapieren sowie den weiteren Eigenanlagen im Immobilienfonds rechnet die Sparkasse aufgrund der nach wie vor hohen Unsicherheiten an den Kapitalmärkten mit einem per Saldo gleichbleibendem Bewertungsergebnis.
Im Ergebnis der prognostizierten Ertragslage wird die Sparkasse im geplanten Geschäftsjahr 2024 wieder eine Dotierung zum Fonds für allgemeine Bankrisiken und zum Eigenkapital vornehmen können.
Für 2024 erwartet die Sparkasse eine Eigenkapitalrentabilität von 0,28 %, das entspricht etwa einem vergleichbaren Wert des Jahres 2023. Bei der CIR erwartet die Sparkasse für 2024 ein Verhältnis von 34,6 % gegenüber dem in 2023 erzielten Wert von 30,6 %.
Die prognostizierte Entwicklung der Ertragslage ermöglicht eine weitere Stärkung der Eigenmittel.
3.1.4 Finanzielle Leistungsindikatoren
Die geplante Entwicklung der wesentlichen finanziellen Leistungsindikatoren stellt sich gem. Betriebsvergleichssystematik wie folgt dar:
| Ist 2023 | Planung 2024 | Veränderung in %-Punkten gegenüber 2023 | |
| Betriebsergebnis vor Bewertung in % der DBS | 2,00 | 1,87 | -0,13 |
| CIR in % | 30,6 | 34,6 | 4,0 |
Für das Betriebsergebnis vor Bewertung in % der DBS (gemäß der Abgrenzung des Betriebsvergleichs bereinigt um neutrale und aperiodische Positionen) erwartet die Sparkasse aufgrund des gestiegenen Zinsüberschusses als Summe aus dem Derivate-, Eigenanlagen und Kundengeschäft und einem aufgrund des vorsichtig geplanten rückläufigen Provisionsergebnis sowie gestiegenen Verwaltungsaufwandes bei steigender DBS einen leichten Rückgang des Betriebsergebnisses vor Bewertung um 0,13 % der DBS gegenüber dem Vorjahr.
Die CIR wird sich auf Grundlage der vorsichtigen Planung leicht verschlechtern. Sie wird jedoch auf dem seit Jahren überdurchschnittlichen Niveau gehalten werden.
Die Sparkasse hat in ihrer Geschäftsstrategie 2024-2028 ihre finanziellen Leistungsindikatoren festgelegt. Die Mindestzielgröße für das Betriebsergebnis vor Bewertung, welches die Sparkasse erreichen möchte, beträgt 0,80 % der DBS. Bezüglich der CIR hat sich die Sparkasse ein Ergebnis von mindestens 55,0 % zum Ziel gesetzt. Diese strategischen Zielwerte wird die Sparkasse nach ihren vorsichtigen Planungsannahmen erreichen.
3.1.5 Gesamtaussage zum Prognosebericht
Sofern sich die Rahmenbedingungen wie unterstellt entwickeln, ist der Vorstand bezüglich der Perspektive für die Geschäftsentwicklung der Sparkasse im Geschäftsjahr 2024 zuversichtlich. Die Prognose für das Geschäftsjahr 2024 lässt erkennen, dass das durch die Wettbewerbssituation und durch die Entwicklung der Zins- und Immobilienmärkte beeinflusste Umfeld günstige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse erwarten lässt. Eine stabile Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Einhaltung aufsichtsrechtlicher Anforderungen an die Eigenkapitalausstattung, die Verschuldung und die Liquidität können gemäß den Planungen für das Jahr 2024 sichergestellt werden.
Die Entwicklung der gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen wird insbesondere von der Zinspolitik der EZB, dem Verlauf des Kriegs in der Ukraine sowie der Entwicklung der Inflation getragen. Diese Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft und auf die Kapitalmärkte sind nach den bisherigen Erkenntnissen schwer abzuschätzen und können ggf. zu negativen Abweichungen von den für die bedeutsamsten Leistungsindikatoren getroffenen Prognosen führen. Insbesondere bei einer konjunkturellen Abschwächung könnten sich gleichwohl zusätzliche Belastungen für die künftige Ergebnis- und Kapitalentwicklung ergeben. Des Weiteren können sich aufgrund regulatorischer Verschärfungen für die Finanzwirtschaft weitere Belastungen ergeben, die sich auf die Ertragslage der Sparkasse negativ auswirken können.
3.2 Chancenbericht
Als Chancen im Sinne des Prognoseberichtes 2024 versteht die Sparkasse Spree-Neiße mögliche positive Abweichungen zu den dargestellten Erwartungen.
Mögliche positive Planabweichungen könnten sich aus einem besseren Konjunkturverlauf und stärkeren realen Einkommenszuwächsen im Geschäftsgebiet ergeben. Stärkere Einkommenszuwächse, gepaart mit einer rückläufigen Inflation, könnten darüber hinaus das Sparverhalten bzw. die Sparquote begünstigen, was sich positiv auf die Entwicklung der Kundeneinlagen für die Sparkasse auswirken könnte.
Unabhängig von positiven externen Einflüssen könnten auch interne Projekte und Maßnahmen eine stärkere positive Wirkung entfalten.
Das veränderte Kundenverhalten sieht die Sparkasse als Chance, da freiwerdende Servicetätigkeiten für mehr Beratung genutzt werden können, mit dem Ziel einer stärkeren Kundenbindung. Im Ergebnis dessen könnten die Provisionseinnahmen stärker steigen. Die aufgrund der Kapitalstärke vorhandenen Möglichkeiten bei den Eigenanlagen als auch bessere Opportunitäten im Markt könnten sich günstiger auf das Zinsergebnis in der Sparkasse auswirken.
Chancen sieht die Sparkasse Spree-Neiße vor allem im Strukturwandel in der Lausitz. Neben der Ansiedlung von Einrichtungen des Bundes sind im Geschäftsgebiet der Sparkasse insbesondere die zukünftigen Leuchtturmprojekte Universitätsmedizin Cottbus und das neue ICE-Fahrzeuginstandhaltungswerk der Deutschen Bahn in Cottbus zu nennen. Durch Schaffung neuer und zukunftsfähiger Arbeitsplätze sieht die Sparkasse durch den Zuzug von Fachkräften eine erhöhte Nachfrage nach Wohnungen, durch Neuansiedlungen von Dienstleistern eine erhöhte Nachfrage an Büroflächen, die insgesamt die Bautätigkeit ankurbelt und damit auch die Kreditnachfrage verstärken könnten.
Gleiches gilt auch für die Gewinnung von Neukunden, verbunden mit der Chance in verschiedenen Geschäftsfeldern zu wachsen und dadurch den Ergebnisbeitrag zu verbessern.
3.3 Risikobericht
3.3.1 Rahmenbedingungen / Allgemeines
Neben einer intensiven Marktbeobachtung, einer regelmäßigen Überwachung und Bewertung der Forderungspositionen sowie der fortlaufenden Überprüfung und Validierung der Risikomessmethoden und -verfahren wurde in 2023 die Umsetzung des Rollout Banksteuerung fortgesetzt. Wesentlicher Schwerpunkt innerhalb des Rollouts der Sparkasse war dabei die Umsetzung der zentral von der Sparkassenorganisation vorgegebenen Umsetzungsmaßnahmen zur Einführung der ökonomischen und normativen Risikotragfähigkeit.
Der Risikomanagementprozess unterlag im Jahr 2023 Veränderungen infolge der Umsetzung der am 24. Mai 2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte und der am 29.06.2023 veröffentlichten 7. Novelle der Mindestanforderungen an das Risikomanagement. Die Sparkasse hat zeitnah mit der Umsetzung der neuen Anforderungen begonnen und diese bis zum Ende des Berichtsjahres abgeschlossen.
3.3.2 Risikomanagementsystem und Risikotragfähigkeit
3.3.2.1 Risikomanagementsystem
Unter dem Risikomanagement versteht die Sparkasse, dass alle Verlust- oder Schadensgefahren frühzeitig und regelmäßig erkannt, gesteuert und überwacht werden.
Der Gesamtvorstand der Sparkasse ist für die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation und die Weiterentwicklung des Risikomanagements verantwortlich. Dieser beschließt die Risikopolitik und die anzuwendenden Methoden und Verfahren im Risikocontrolling.
Der Sicherung der Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit von Steuerungs- und Überwachungssystemen (Interne Kontrollverfahren) dienen neben eingerichteten Funktionstrennungen bei Zuständigkeiten und Arbeitsprozessen auch die Tätigkeiten der Risikocontrolling-Funktion, der Compliance-Funktion und der Internen Revision.
Die Risikocontrolling-Funktion, die aufbauorganisatorisch von Bereichen, die Geschäfte initiieren oder abschließen, getrennt ist, hat die Aufgabe, die wesentlichen Risiken zu identifizieren, zu beurteilen, zu überwachen und darüber zu berichten. Der Risikocontrolling-Funktion obliegt die Methodenauswahl, die Überprüfung der Angemessenheit der eingesetzten Methoden und Verfahren und die Errichtung und Weiterentwicklung der Risikosteuerungs- und -controllingprozesse. Zusätzlich verantwortet sie die Umsetzung der aufsichtlichen und gesetzlichen Anforderungen, die Erstellung der Risikotragfähigkeitsberechnung und die laufende Überwachung der Einhaltung von Limiten. Sie unterstützt den Vorstand in allen risikopolitischen Fragen und ist an der Erstellung und Umsetzung der Risikostrategie maßgeblich beteiligt. Die Risikocontrolling-Funktion wird im Wesentlichen durch Mitarbeiter der Abteilung Unternehmenssteuerung und Kreditsekretariat wahrgenommen. Die Risikocontrolling-Funktion ist dem Überwachungsvorstand unterstellt.
Die Interne Revision, die unmittelbar an den Vorstand der Sparkasse berichtet, gewährleistet die prozessunabhängige Prüfung des Risikomanagementsystems.
In der Geschäftsstrategie hat die Sparkasse die Ziele für jede wesentliche Geschäftstätigkeit sowie Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele dargestellt. Die Risikostrategie umfasst die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele.
Der Risikomanagementprozess der Sparkasse stellt sich wie folgt dar:
Die Sparkasse führt im Rahmen ihres Risikomanagementprozesses jährlich bzw. anlassbezogen eine Risikoinventur durch. Ziel der Risikoinventur ist es, mindestens jährlich systematisch Risiken zu identifizieren, um deren Wesentlichkeit beurteilen zu können. Als initiale Schwelle für die Einstufung als wesentliches Risiko wurde ein Schwellenwert in Höhe von 15.000 TEUR festgelegt.
Zudem werden regelmäßig quantitative und qualitative Analysen zur Bestimmung von Risiko- und Ertragskonzentrationen vorgenommen. Für die Durchführung der Risikoinventur nutzt die Sparkasse die von der SR zur Verfügung gestellte Erfassungshilfe, mit der ein separater Bericht erstellt wird.
Nachhaltigkeitsrisiken wurden als Risikotreiber bei der Beurteilung der Wesentlichkeit der Risiken qualitativ und quantitativ gewürdigt. In den Betrachtungen zu den Nachhaltigkeitsrisiken sind keine Anzeichen erkennbar, die die Einschätzung der bestehenden Risikoarten und Risikokonzentrationen verändert.
Auf der Grundlage der zuletzt durchgeführten Risikoinventur wurden folgende Risiken in der ökonomischen und der normativen Perspektive als wesentlich eingestuft:
| Risikoart | Risikokategorie |
| Adressenrisiko | Kundenkreditgeschäft |
| Eigengeschäft | |
| Marktpreisrisiko | Zinsänderungsrisiko |
| Spreadrisiko | |
| Immobilienrisiko | |
| Liquiditätsrisiko | Zahlungsunfähigkeitsrisiko |
| Refinanzierungskostenrisiko | |
| Operationelles Risiko |
Die Marktpreisrisiken stellen mit dem Spread- und Zinsänderungsrisiko sowie dem Immobilienrisiko die bedeutendsten Risikokategorien dar. Dies resultiert aus dem umfangreichen Eigenanlagengeschäft.
Die Risikotragfähigkeit umfasst die Ermittlung des Risikodeckungspotenzials, die Risikomessung und die Begrenzung der Risiken durch Risikolimite. Zur Sicherstellung der langfristigen Fortführung der Unternehmenstätigkeit auf Basis der eigenen Substanz und Ertragskraft setzt die Sparkasse ein Risikotragfähigkeitskonzept mit einer regelmäßigen Berechnung der Risikotragfähigkeit (ökonomische Perspektive) und einer Kapitalplanung (normative Perspektive) ein. Die Risikotragfähigkeit wird um Stresstests ergänzt. Erstmals wurden damit zum 31. März 2023 die Anforderungen der am 24. Mai 2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte umgesetzt.
Durch das Risikoreporting wird die Risikosituation der Sparkasse abgebildet. Die wesentlichen Risiken werden entsprechend den internen Festlegungen turnusmäßig überwacht und in Risikoreports analysiert.
Die nachfolgende Übersicht zeigt die wesentlichen Risikoreportingberichte:
| Wesentliche Risiken | Bericht | Berichtsturnus |
| Adressenrisiken | Risikobericht Handelsgeschäfte | täglich und monatlich |
| Risikobericht | quartalsweise | |
| Marktpreisrisiken | Risikobericht Handelsgeschäfte | täglich und monatlich |
| Zinsänderungsrisiko barwertig | monatlich | |
| Risikobericht | quartalsweise | |
| Liquiditätsrisiken | Liquiditäts-Szenario-Simulation | quartalsweise |
| Risikobericht | quartalsweise | |
| Liquiditätsverrechnungssystem | jährlich | |
| Operationelle Risiken | Risikobericht | quartalsweise |
| Risikolandkarte | jährlich | |
| Gesamtrisiken | Risikotragfähigkeit ökonomisch | monatlich |
| Stress-Szenarien | quartalsweise | |
| Risikobericht | quartalsweise | |
| Risikoinventur | jährlich |
Zusätzlich werden unter Risikogesichtspunkten wesentliche Informationen unverzüglich "ad-hoc" an den Vorstand, Verwaltungsrat, die zuständigen Entscheidungsträger relevanter Fachbereiche sowie die Interne Revision weitergeleitet, so dass geeignete Maßnahmen bzw. Prüfungshandlungen frühzeitig eingeleitet werden können.
Die Risikosteuerung umfasst die Analyse sowie die zeitgerechte und situationsabhängige Auswahl und Anwendung der Instrumente zur Risikobewältigung. Hierzu zählt die Simulation der einzelnen Risikoabwehrmaßnahmen hinsichtlich ihrer Wirkung, um gezielt die geeigneten Maßnahmen auswählen zu können.
Wesentlicher Inhalt der Risikosteuerung ist die Risikofrüherkennung. Sie umfasst die Identifizierung möglicherweise neu aufgetretener Risiken und das Erkennen eines bekannten Risikos sowie die Kommunikation im Rahmen des Risikoreportings. Für die frühzeitige Identifizierung von wesentlichen Risiken sowie von risikoartenübergreifenden Effekten hat die Sparkasse Indikatoren abgeleitet, die auf quantitativen oder qualitativen Merkmalen basieren.
Zur Aufnahme von Geschäftsaktivitäten in neuen Produkten oder auf neuen Märkten wurden Verfahren festgelegt. Zur Einschätzung der Wesentlichkeit geplanter Veränderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation sowie den IT-Systemen bestehen Definitionen und Regelungen.
3.3.2.2 Risikotragfähigkeit
Die Risikotragfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit, die Risiken des Bankgeschäfts durch die vorhandene Risikodeckungsmasse zu decken. Für den Fall, dass Risiken schlagend werden, sollen die entsprechenden Verluste aufgefangen werden können. Dazu werden der Risikodeckungsmasse die wesentlichen Risiken gegenübergestellt.
Bei der Ermittlung der Risikotragfähigkeit der Sparkasse ist die ökonomische sowie die normative Perspektive zu betrachten. Die Verfahren berücksichtigen sowohl den Schutz der Gläubiger vor Verlusten aus ökonomischer Sicht sowie das Ziel der Fortführung des Instituts. Ziel der Risikotragfähigkeitsberechnung ist es, durch entsprechende Limitierungen den Rahmen für die zukünftige Risikoentwicklung des Instituts abzustecken.
Zusätzlich hat die Sparkasse zur Risikofrüherkennung als zentralen Bestandteil des effektiven Risikosteuerungs- und Controllingprozesses Frühwarnindikatoren festgelegt. Mit deren Hilfe lassen sich frühzeitig negative Tendenzen für die weitere Geschäftsentwicklung der Sparkasse abzeichnen. Die in den internen Organisationsrichtlinien festgelegten Frühwarnindikatoren werden fortlaufend beobachtet, analysiert und dokumentiert bzw. reportet.
Auf Grundlage von wesentlichen Feststellungen im Bereich der Risikotragfähigkeit oder der Frühwarnindikatoren erfolgt ggf. eine anlassbezogene Überprüfung und Anpassung der vorhandenen Strategien der Sparkasse.
Ökonomische Perspektive der Risikotragfähigkeit
Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive ist die Gewährleistung des Gläubigerschutzes.
Die Sparkasse wendet die rollierende Betrachtung der Risikotragfähigkeit an. Der Betrachtungshorizont für die Risikoquantifizierung beträgt zum Zeitpunkt t0 (jeweiligen Stichtag) stets 12 Monate im Voraus.
Die schematische Darstellung der ökonomische Perspektive ist in der folgenden Abbildung zusammengefasst:
* Risikodeckungspotenzial = RDP
Die Ermittlung der ökonomischen Risikotragfähigkeit erfolgt mindestens monatlich und bei Bedarf anlassbezogen. Die zugrundeliegenden Parameter und Annahmen sowie deren Angemessenheit werden mindestens jährlich überprüft und validiert. Die Limitierung der ökonomischen Risiken dient der operativen Risikosteuerung. Alle im Rahmen der Risikoinventur als wesentlich eingestuften Risiken, die sinnvoll mit RDP unterlegt werden können, sind im Risikotragfähigkeitslimit (RTF-Limit bzw. Gesamtbanklimit) zu berücksichtigen.
Die Limitierung der wesentlichen Risiken erfolgt auf Basis des in der Risikostrategie verankerten institutsindividuellen Risikoappetits. Auf Basis des Risikoappetits legt der Vorstand fest, welcher Anteil des gesamten RDP zur Risikoabdeckung zur Verfügung gestellt werden soll (RTF-Limit) und somit auf die Einzelrisikolimite (z. B. Limit ADR oder Limit MPR) verteilt werden kann. Die Sparkasse verwendet hierbei relative Risikolimite, welche als Prozentwerte für das RTF-Limit sowie die einzelnen Teillimite der Risikoarten/-kategorien festgelegt werden.
Durch die Etablierung zweier Reaktionsgrenzen für das Risikodeckungspotenzial (RDP) und der Frühwarnschwellenwerte für die Risikoauslastung kann die Sparkasse angemessen auf übermäßige Schwankungen des RDP und Risikoauslastungen reagieren und geeignete Maßnahmen einleiten.
Die Sparkasse ermittelte zum 31. Dezember 2023 ein ökonomisches Risikodeckungspotenzial von 914,9 Mio. EUR. Das daraus abgeleitete Gesamtlimit von 686,2 Mio. EUR wurde auf die wesentlichen Risiken verteilt und so bemessen, dass eine angemessene Steuerung der Risiken ermöglicht wird. Die wesentlichen Risiken werden monatlich ermittelt und den Limiten gegenübergestellt.
Das eingerichtete Limitsystem stellt sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:
| Risikoart | Limit | Limitauslastung | |
| Mio. EUR | Mio. EUR | % | |
| Adressenrisiko | 73,2 | 28,4 | 38,8 |
| Marktpreisrisiko | 558,1 | 350,8 | 62,9 |
| Liquiditätsrisiko | 22,9 | 18,2 | 79,6 |
| Operationelles Risiko | 32,0 | 19,1 | 59,6 |
| Gesamtrisiko | 686,2 | 416,5 | 60,7 |
Zwischen den wesentlichen Risikoarten werden keine risikomindernden Diversifikationseffekte berücksichtigt. Die Sparkasse berücksichtigt innerhalb des Marktpreisrisikos zwischen den Risikofaktoren Zinsen und Spreads risikomindernde Diversifikationseffekte.
Im Berichtszeitraum wurden die Limite stets eingehalten. Die zur Verfügung gestellten Limite für die wesentlichen Risikoarten reichten sowohl unterjährig als auch zum Bilanzstichtag aus, um die Risiken abzudecken. Lediglich innerhalb der Risikoart Marktpreisrisiko ergab sich zum 30.09.2023 in der Risikokategorie Zinsänderungsrisiko eine Überschreitung der Teillimitierung. Die Überschreitung beruhte auf Grundlage der Einführung neuer Parameter zum 30.09.2023, die von der SR kurzfristig bereitgestellt wurden. Ursächlich hierfür war eine Anpassung, aufgrund der eingetretenen Marktzinsentwicklung ab 2022. Das Marktpreisrisiko erhöhte sich gegenüber der Vergleichsrechnung mit den bisherigen Parametern um 17,0 Mio. EUR. Aufgrund der Zinsentwicklung neu zur Verfügung gestellter Parameter gab es zum IV. Quartal in der Limitierung des Marktpreisrisikos und der Teillimitierung Zinsänderungsrisiko eine Limiterhöhung um 5 %-Punkte.
Normative Perspektive der Risikotragfähigkeit
Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der normativen Perspektive ist die Gewährleistung der Fortführbarkeit der Bank unter normativer/regulatorischer Sicht. Die Kapitalplanung beinhaltet die Vorschau geplanter regulatorischer Kapitalquoten im Plan-Szenario und die Vorschau regulatorischer Kapitalquoten unter adversen Bedingungen. Sie wird von der Sparkasse regelmäßig sowie anlassbezogen durchgeführt.
Um ebenfalls den regulatorischen Anforderungen an die Kapitalausstattung gerecht zu werden, hat die Sparkasse zum ökonomischen Risikotragfähigkeitskonzept auch einen Kapitalplanungsprozess integriert. Der Kapitalplanungsprozess ist eine Ergänzung des Risikotragfähigkeitskonzeptes, mit dem Ziel, etwaigen Kapitalbedarf, der sich über den Risikobetrachtungszeitraum des Risikotragfähigkeitskonzeptes hinaus ergeben könnte, rechtzeitig zu identifizieren. Dabei wird auch eine mögliche adverse Entwicklung, die von den Erwartungen abweicht, simuliert. Auf dieser Grundlage können frühzeitig geeignete Maßnahmen eingeleitet werden. Er wird auf Grundlage der Geschäfts- und Risikostrategie sowie der mittel- und langfristigen Unternehmensplanung (auch Planungshorizont) durchgeführt.
Relevante Steuerungsgrößen sind die Kernkapitalanforderung, die Gesamtkapitalanforderung (SREP-Gesamtkapitalanforderung, kombinierte Pufferanforderung und Eigenmittelempfehlung) sowie die Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals, die Höchstverschuldungsgrenze und die Großkreditgrenze. Die Sparkasse hat für die Kapitalanforderungen festgelegt, die intern festgelegte Mindest-Kapitalquoten für die Eigenmittelunterlegung in Höhe von 16,00 % im Plan-Szenario bzw. 12,00 % für Stress und Adverse Szenarien (Quelle: Gesamtkennziffer gemäß CRR) nicht zu unterschreiten.
Die schematische Darstellung der von der Aufsicht geforderten Mindestanforderungen an die normativen Perspektive ist in der folgenden Abbildung zusammengefasst:
* Risikogewichtete Aktiva = RWA
Die Eigenmittel setzten sich aus den folgenden Beständen wie Sicherheitsrücklage, Vorsorgereserven nach § 340 g HGB, Vorsorgereserven nach § 340 f HGB und Ergänzungskapital zusammen.
Für den von der Sparkasse betrachteten Zeitraum von 5 Jahren können die aufsichtlichen Anforderungen im Plan-Szenario vollständig erfüllt werden. Gleiches gilt im Falle der Betrachtung adverser Entwicklungen, in dem die harten Mindestkapitalanforderungen (Kapitalanforderungen gemäß CRR und SREP) zwingend einzuhalten sind.
In der normativen Perspektive der Risikotragfähigkeit wird angestrebt, dass selbst bei Eintritt eines adversen oder Stressszenarios eine Gesamtkapitalquote von über 12,0 % gemäß CRR und SREP eingehalten werden kann. Hier betrachtet die Sparkasse jährlich folgende adverse Szenarien:
1) Schwerer konjunktureller Abschwung (SR-Szenario)
2) Stagflationsszenario (SR-Szenario)
3) Sparkassenindividuelles Szenario (basiert auf: Schwerer konjunktureller Abschwung)
Die Gesamtkapitalquote im Szenario 3 sank von 29,51 % in 2024 auf 20,78 % in 2028, womit die definierten Anforderungen an die Ausprägung eines adversen Szenarios eingehalten wurden.
Zusätzlich betrachtet die Sparkasse in der normativen Perspektive ein inverses Szenario, welches mit einer Gesamtkapitalquote von 12,1 % abschloss.
Die adversen Szenarien werden jährlich auf ihre Wirkung auf die Kapital- und Ergebnissituation untersucht und kritisch reflektiert. Es ergab sich kein Handlungsbedarf.
Stresstest
In der ökonomischen Perspektive der Risikotragfähigkeit führt die Sparkasse regelmäßig und anlassbezogen Stresstests für die im Rahmen der Risikoinventur als wesentlich definierten Risiken durch. Ziel ist die Abbildung außergewöhnlicher aber plausibel möglicher Ereignisse über Szenario- und Sensitivitätsanalysen. Die Stresstests berücksichtigen sowohl marktweite, als auch institutsspezifische Ursachen für Stresssituationen. Hierbei nutzt die Sparkasse die Standardverfahren und Stressparameter der SR sowie vorwiegend in den Sensitivitätsanalysen institutseigene Parameterherleitungen. Risikokonzentrationen werden in die Stresstesttestkonzeption einbezogen.
Das Verfahren zur Durchführung und Analyse von Stresstests ist Teil des Risikomanagementsystems und organisatorisch in der Unternehmenssteuerung/Controlling angesiedelt. Die Ergebnisse der Stresstests werden im Rahmen der ökonomischen Risikotragfähigkeitskonzeption berücksichtigt. Hierbei erfolgt eine Gegenüberstellung der sich im konkreten Stressfall ergebenden Summe der Risikowerte mit dem Risikodeckungspotential. Aus der jeweiligen Belastung des Risikodeckungspotentials wird die Stresswirkung ermittelt und bewertet.
Folgende risikoartenübergreifende Stressszenarien sind festgelegt:
1) Schwerer konjunktureller Abschwung
2) Markt- und Liquiditätskrise
3) Immobilienkrise aufgrund Zinsanstieg
4) Stagflationsszenario
Alle vier Stresstests basieren auf den Standardszenariobeschreibungen und -parametern der SR. Die stärkste Ergebniswirkung zeigte sich im Szenario der Markt- und Liquiditätskrise mit 44,8 % Belastung des Risikodeckungspotenzials. Ursächlich hierfür waren die starken Anstiege der Spreads im Banken- und Corporate-Sektor.
Zur Untersuchung der Stresswirkung einzelner Risikofaktoren werden außerdem Sensitivitätsanalysen für das Zinsspannenrisiko, Adressenausfallrisiko Kundengeschäft und Adressenausfallrisiko Eigengeschäft durchgeführt.
Zusätzlich werden die Szenarioanalysen: Ausfall regionaler Arbeitgeber, Downgrade Risikokonzentration Landesbanken und Extremwetterereignisse durchgeführt:
Ein Ausfall des größten regionalen Arbeitgebers oder ein Downgrade der Risikokonzentration bei Landesbanken führten zu keinen größeren Belastungen des Risikodeckungspotentials. Der in 2023 neu aufgenommene Stresstest Extremwetterereignisse, welcher sich mit den potentiellen Auswirkungen von Starkregen, Sturm oder Überflutung auf die einzelnen Risikofaktoren und damit auf die Risikotragfähigkeit der Sparkasse beschäftigt, zeigt von allen durchgeführten Stresstests die dritthöchste Belastung des Risikodeckungspotentials.
In der ökonomischen Perspektive der Risikotragfähigkeit erfolgt jährlich die Durchführung eines inversen Stresstests. Hier wird davon ausgegangen, dass bis zum Erreichen der definierten Inversitätsschwelle, welche dem im Risikofall ermittelten maximalen Verlustpotential entspricht, Belastungen des Risikodeckungspotentials aufgrund eines Stressereignisses tragbar sind.
Als Ergebnis der durchgeführten Stresssimulationen ist festzuhalten, dass auch bei unerwartet eintretenden Ereignissen das zur Verfügung stehende Risikodeckungspotential in allen Stressszenarien eingehalten wurde. Die Stressszenarien werden jährlich auf ihre Stresswirkung untersucht und kritisch reflektiert. Es ergab sich kein Handlungsbedarf.
3.3.3 Risikoarten im Einzelnen
3.3.3.1 Adressenrisiko
Unter dem Adressenrisiko wird ein Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position verstanden, der durch eine Bonitätsverschlechterung einschließlich des Ausfalls eines Schuldners bedingt ist. Dabei wird das Adressenrisiko in das Ausfall- sowie das Migrationsrisiko unterteilt. Das Ausfallrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes, welcher aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Schuldners entsteht. Das Migrationsrisiko bezeichnet die Gefahr eines Verlustes, der sich dadurch ergibt, dass sich die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners verändert hat.
Die wertorientierte Messung des Adressenrisikos erfolgt über eine Monte-Carlo-Simulation mithilfe der Anwendung Credit Portfolio View (CPV). Dabei werden mögliche makroökonomische Rahmenbedingungen (z. B. durch Branchen-Ausfallwahrscheinlichkeiten, Korrelationen, Migrationsmatrizen) und die aktuelle Portfoliostruktur inklusive der Rating- und Sicherheiteninformationen sowie Konzentrationsrisiken berücksichtigt. Die Ergebnisse der simulierten Wertentwicklungen werden zu einer Wertänderungsverteilung zusammengeführt, woraus die erwartete Wertänderung und der Value-at-Risk abgeleitet werden. Auf Ebene der Risikoart Adressenrisiko erfolgt die Risikomessung additiv (Verzicht auf Nutzung von Diversifikationseffekten zwischen den Risikokategorien Adressenrisiko im Kundengeschäft und Adressenrisiko im Eigengeschäft).
Adressenrisiko im Kundengeschäft
Das Adressenrisiko im Kundengeschäft umfasst einerseits die Gefahr eines Verlustes durch einen drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines originären Kredites sowie von Eventualverbindlichkeiten wie beispielsweise Avalen (Ausfallrisiko). Andererseits umfasst es auch die Gefahr, dass Sicherheiten teilweise oder ganz an Wert verlieren und deshalb zur Absicherung der Kredite nicht ausreichen oder überhaupt nicht beitragen können (Sicherheitenverwertungs- und -einbringungsrisiko).
Ein Bestandteil des Adressenrisikos im Kundengeschäft ist auch die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des Kreditnehmers ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko).
Die Steuerung des Adressenrisikos im Kundengeschäfts erfolgt auf Portfolioebene entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen sowie der gestellten Sicherheiten. Daneben wurden Kreditvergabebedingungen auf Ebene der Kreditnehmer festgelegt, die sich am Kreditvolumen und am Risikogehalt orientieren.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
| ― |
Trennung zwischen Markt (1. Votum) und Marktfolge (2. Votum) bis in die Geschäftsverteilung des Vorstands |
| ― |
regelmäßige Bonitätsbeurteilung und Beurteilung des Kapitaldienstes auf Basis aktueller Unterlagen |
| ― |
Einsatz standardisierter Risikoklassifizierungsverfahren (Rating- und Scoringverfahren) in Kombination mit bonitätsabhängigen Kompetenzen |
| ― |
interne Richtwerte für Kreditobergrenzen, die unterhalb der Großkreditgrenzen des KWG liegen, dienen der Vermeidung von Risikokonzentrationen im Kundenkreditportfolio |
| ― |
Einsatz eines Risikofrüherkennungsverfahrens, welches auf der Basis von quantitativen Kriterien (bspw. Rating-/Scoringnote, Auffälligkeiten in der Kontoführung) und qualitativen Kriterien, auf Ebene der Einzelkreditnehmer, Risiken identifiziert und mit Hilfe einer Frühwarnliste kommuniziert |
| ― |
festgelegte Verfahren zur Überleitung von Kreditengagements in die Intensivbetreuung oder Problemkreditbearbeitung |
| ― |
Berechnung des Adressenrisikos für die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive mit dem Kreditrisikomodell CPV (Kapitel 3.3.2) |
| ― |
Ermittlung von Sicherheitenwerten auf Basis der Vorgaben der BelWertV bzw. der sparkassenrechtlichen Beleihungsgrundsätze |
| ― |
turnusmäßige bzw. anlassbezogene Überprüfung der hereingenommenen Sicherheiten hinsichtlich ihrer Werthaltigkeit |
| ― |
Kreditportfolioüberwachung auf Gesamthausebene mittels regelmäßigem Reporting |
Das Kreditgeschäft der Sparkasse gliedert sich in drei große Gruppen: Das Firmenkunden-, Kommunalkreditgeschäft und das Privatkundenkreditgeschäft.
| Kreditvolumen * | ||
| Kreditgeschäft der Sparkasse |
31.12.2023
Mio. EUR |
31.12.2022
Mio. EUR |
| Firmenkundenkredite | 1.700 | 1.611 |
| Privatkundenkredite | 908 | 915 |
| Weiterleitungsdarlehen | 21 | 27 |
| darunter für den Wohnungsbau | 1.516 | 1.442 |
| Kommunalkredite und kommunalverbürgte Kredite | 166 | 117 |
| Gesamt | 2.795 | 2.660 |
* Kreditvolumen = Kredite inkl. Zusagen, vor
Wertberichtigung
Zum 31. Dezember 2023 wurden etwa 62,8 % der zum Jahresende ausgelegten Kreditmittel an Unternehmen und wirtschaftlich selbstständige Privatpersonen vergeben, 32,9 % an wirtschaftlich unselbstständige und sonstige Privatpersonen.
Die regionale Wirtschaftsstruktur spiegelt sich auch im Kreditgeschäft der Sparkasse wider. Schwerpunkte bilden mit 19,4 % die Ausleihungen an Dienstleistungs- und Handelsunternehmen sowie an das verarbeitende Gewerbe und die Branche Beratung/Planung/Sicherheit. Darüber hinaus entfallen 24,8 % auf die Branche Grundstücks- und Wohnungswesen.
Die Größenklassenstruktur zeigt insgesamt eine breite Streuung des Kundenkreditvolumens, aber 41,1 % des Gesamtkreditvolumens im Sinne des § 19 Abs. 1 KWG entfallen auf Kreditengagements mit einem Kreditvolumen bis 1,0 Mio. EUR und 24,0 % des Gesamtkreditvolumens im Sinne des § 19 Abs. 1 KWG entfallen auf Kreditengagements mit einem Kreditvolumen ab 10,0 Mio. EUR.
Die Risikostrategie ist ausgerichtet auf Kreditnehmer mit guten Bonitäten bzw. geringeren Ausfallwahrscheinlichkeiten.
Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich im Kundenkreditgeschäft folgende Ratingklassenstruktur:
| Ratingklasse |
Volumenanteile
in % |
| 1 bis 10 | 97,2 |
| 11 bis 15C | 2,5 |
| 16 bis 18 | 0,2 |
| Ungeratet | 0,1 |
Das an Kreditnehmer mit Sitz im Ausland ausgelegte Kreditvolumen betrug am 31. Dezember 2023 6,3 Mio. EUR.
Konzentrationen bestehen im Kreditportfolio im Bereich der grundpfandrechtlichen Sicherheiten.
Zusammenfassend ist die Sparkasse der Auffassung, dass das Kreditportfolio sowohl nach Branchen und Größenklassen als auch nach Ratinggruppen gut diversifiziert ist.
Risikovorsorgemaßnahmen sind für alle Engagements vorgesehen, bei denen nach umfassender Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer davon ausgegangen werden kann, dass es voraussichtlich nicht mehr möglich sein wird, alle fälligen Zins- und Tilgungszahlungen gemäß den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen zu vereinnahmen. Bei der Bemessung der Risikovorsorgemaßnahmen werden die voraussichtlichen Realisationswerte der gestellten Sicherheiten berücksichtigt. Für latente Risiken im Forderungsbestand wurden Pauschalwertberichtigungen gebildet. Der Vorstand wird vierteljährlich über die Entwicklung der Strukturmerkmale des Kreditportfolios, die Einhaltung der Limite und die Entwicklung der notwendigen Vorsorgemaßnahmen für Einzelrisiken schriftlich unterrichtet. Eine ad-hoc-Berichterstattung ergänzt bei Bedarf das standardisierte Verfahren.
Die Entwicklung der Risikovorsorge in 2023 zeigt im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung aufgrund geringerer Auflösungen als Neubildungen im Bereich der EWB und der PWB.
Adressenrisiko im Eigengeschäft
Das Adressenrisiko im Eigengeschäft (Wertpapiere und Forderungen an Kreditinstitute) umfasst die Gefahr eines Verlustes, der aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Emittenten oder eines Kontrahenten (Ausfallrisiko) resultieren kann.
Ebenso besteht die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Dabei unterteilt sich das Kontrahentenrisiko in ein Wiedereindeckungs-, ein Vorleistungs- und ein Erfüllungsrisiko.
Zudem gibt es im Eigengeschäft das Risiko, dass die tatsächlichen Restwerte der Emissionen bei Ausfall von den prognostizierten Werten abweichen.
Adressenrisiken aus den Spezialfondsanlagen werden im Durchschauprinzip bei der Ermittlung der Risiken in den einzelnen Risikokategorien einbezogen.
Die Steuerung des Adressenrisikos des Eigengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen sowie des Risikos der Engagements.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
| ― |
Festlegung von Limiten je Kreditnehmer (Emittenten- und Kontrahentenlimite) und für Produktgruppen |
| ― |
Regelmäßige Bonitätsbeurteilung der Kreditnehmer anhand von externen Ratingeinstufungen sowie eigenen Analysen |
| ― |
Berechnung des Adressenrisikos für die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive mit dem Kreditrisikomodell CPV (Kapitel 3.3.2) |
Die Eigengeschäfte umfassen zum Bilanzstichtag ein Volumen von 2.464,3 Mio. EUR. Wesentliche Positionen sind dabei:
| ― |
Forderungen an Kreditinstitute (231,1 Mio. EUR), |
| ― |
Schuldverschreibungen und Anleihen (2.180,2 Mio. EUR), |
| ― |
Immobilienfonds (53,0 Mio. EUR) |
Dabei zeigt sich die Verteilung der Eigenanlagen auf die einzelnen Wertpapierarten wie folgt:
| Wertpapierart |
Volumenanteile
in % |
| Forderungen an Kreditinstitute | 9,4 |
| Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | 88,5 |
| davon öffentliche Anleihen | 8,5 |
| davon Unternehmensanleihen | 12,6 |
| davon ungedeckte IHS | 67,4 |
| Immobilienfonds | 2,1 |
Auf Basis der internen Risikoklassenstruktur ergibt sich nachfolgende Ratingverteilung:
| Ratingklasse |
Volumenanteile
in % |
| 1 bis 5 (Investment Grade) | 99,4 |
| 6 bis 10 | 0,6 |
| 11 bis 15C | 0,0 |
| 16 bis 18 | 0,0 |
Auf Basis von Branchen ergibt sich für das Eigengeschäft nachfolgende Aufteilung:
| Branchen |
Volumenanteile
in % |
| Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe | 57,7 |
| Bund/Länder/Förderinstitute | 16,9 |
| Unternehmen | 12,2 |
| Sonstige Kreditinstitute | 11,1 |
| Immobilienfonds | 2,1 |
Konzentrationen bestehen hinsichtlich der Kredite im Sinne des § 19 Abs. 1 KWG an Landesbanken, die zum Jahresende rund 1.221,4 Mio. EUR ergaben. Diese Konzentration ergibt sich als Folge der Mitgliedschaft in der Sparkassenorganisation. Zu berücksichtigen sind dabei auch der Haftungsverbund sowie die Beteiligungen, von denen 100,0 % auf Gesellschaften der Sparkassen-Finanzgruppe entfallen.
Das Länderrisiko ist für die Sparkasse von untergeordneter Bedeutung. Das Volumen in Form von Wertpapieren betrug am 31. Dezember 2023 insgesamt 382,1 Mio. EUR.
3.3.3.2 Marktpreisrisiko
Das Marktpreisrisiko wird definiert als Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Risikofaktoren (Zinsen, Spreads und Immobilienpreise) ergibt. Optionen werden grundsätzlich innerhalb der betroffenen Risikokategorie abgebildet. Dabei beziehen sich implizite Optionen auf in Produkte eingebettete Rechte (z. B. Kündigungsrechte bei Darlehen und Sparprodukten).
Marktpreisrisiken aus den Spezialfondsanlagen werden im Durchschauprinzip bei der Ermittlung der Risiken in den einzelnen Risikokategorien einbezogen.
Die Marktpreisrisikomessung erfolgt im Rahmen der ökonomischen Perspektive mit dem Varianz-Kovarianz-Ansatz, dem eine Normalverteilungsannahme der einzelnen Risikofaktoren zugrunde liegt. Die Parameter der Normalverteilung werden aus historischen Daten geschätzt. Unter Berücksichtigung ihrer Portfoliostruktur wurde im Varianz-Kovarianz-Ansatz bis auf die Risikokategorie Immobilienrisiko, bei der die Delta-Normal-Variante genutzt wurde, die Delta-Gamma-Variante ausgewählt.
Die Steuerung des Marktpreisrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung festgelegter Limite sowie einzuhaltender Kennzahlen und der vereinbarten Anlagerichtlinien für unseren Spezialfonds. Der vom Vorstand benannte Anlageausschuss der Sparkasse hat die Aufgabe, den Vorstand bei der Umsetzung der Strategie zu unterstützen.
Zinsänderungsrisiko
Das Zinsänderungsrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung der risikolosen Zinskurve ergibt.
In einer periodischen Sicht bzw. in der normativen Perspektive können sich Veränderungen im Zinsüberschuss, im Bewertungsergebnis Wertpapiere sowie die Notwendigkeit zur Bildung einer Drohverlustrückstellung im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. ergeben. Schwankungen im Zinskonditionsbeitrag sind in die Betrachtung des Zinsänderungsrisikos in der normativen Perspektive integriert.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
| ― |
Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Zinsszenarien mittels der IT-Anwendung "Integrierte Zinsbuchsteuerung Plus", Betrachtung des laufenden Geschäftsjahres und der fünf Folgejahre bei der Bestimmung der Auswirkungen auf das handelsrechtliche Ergebnis |
| ― |
Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk mittels der von der SR entwickelten IT-Anwendung MPR |
| ― |
Ermittlung des Zinsrisikokoeffizienten und des Frühwarnindikators gemäß § 25a Abs. 2 KWG auf Basis des BaFin-Rundschreibens 6/2019 vom 6. August 2019 |
Die Steuerung des Zinsänderungsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage bereitgestellten Risikolimite.
Zur Steuerung und Absicherung von Zinsänderungsrisiken wurden neben bilanzwirksamen Instrumenten in Form langfristiger Refinanzierungen auch derivative Finanzinstrumente in Form von Zinsswaps in bedeutendem Umfang eingesetzt (vgl. Angaben im Anhang zum Jahresabschluss).
Die Auswirkungen eines Zinsschocks ad hoc um + 200 bzw. - 200 Basispunkte auf den Barwert der zinstragenden Geschäfte des Anlagebuchs stellen sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:
| Zinsänderungsrisiken | Barwertveränderung | |
| +200 Basispunkte | -200 Basispunkte | |
| Mio. EUR | -58,2 | 59,9 |
| in % der aufsichtlichen Eigenmittel (Zinsrisikokoeffizient) | -7,15 | 7,35 |
Konzentrationen bestehen in dem hohen Anteil an Rentenpapieren im Depot A der Sparkasse. Um diese Konzentration zu begrenzen, wird das Depot-A-Geschäft über alle Laufzeitbänder diversifiziert angelegt.
Der erneut starke Zinsanstieg im Jahr 2023 führte zu deutlich gesunkenen Bar- und Marktwerten zinstragender Geschäfte, die in die Bewertung des Zinsbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. eingehen. Weitere Zinsanstiege erhöhen das Risiko eines möglichen Verpflichtungsüberschusses und damit das Risiko zur Bildung einer Drohverlustrückstellung in künftigen Jahresabschlüssen.
Spreadrisiko
Das Spreadrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Spreads bei gleichbleibendem Rating ergibt. Dabei wird unter einem Spread die Differenz zu einer risikolosen Zinskurve verstanden.
Die Steuerung des Spreadrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage der bereitgestellten Risikolimite.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
| ― |
Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Spreadszenarien mittels der IT-Anwendungen SimCorp Dimension und Integrierte Zinsbuchsteuerung Plus |
| ― |
Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk mittels der IT-Anwendung MPR |
Konzentrationen bestehen in den Spreadklassen Banken mit Rating AA, A und BBB.
Immobilienrisiko
Das Immobilienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Marktwerten aus Immobilien ergibt. Immobilieninvestitionen umfassen sowohl Direktinvestitionen (Renditeobjekte) als auch indirekte Investitionen in Immobilienfonds.
In der normativen Perspektive umfasst das Immobilienrisiko darüber hinaus das Mietertragsrisiko aus eigenen und fremdgenutzten Immobilien.
Die Steuerung des Immobilienrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage der bereitgestellten Risikolimite.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
| ― |
Periodische Ermittlung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Szenarien. |
| ― |
Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der IT-Anwendung caballito, wobei als Datenbasis für die Benchmarkzeitreihen die nach Land und Nutzungsart segmentierte IPD-Indizes mit einer Historie seit 2001 genutzt werden, die vom Index-Anbieter MSCI erstellt und durch Property & Data Analytics GmbH bereitgestellt werden. |
Immobilien im Eigenbestand und im Immobilienfonds werden in einem überschaubaren Umfang gehalten. Besondere Risiken sind aus den Anlagen derzeit nicht erkennbar.
3.3.3.3 Liquiditätsrisiko
Das Liquiditätsrisiko setzt sich aus dem Zahlungsunfähigkeits- und dem Refinanzierungskostenrisiko zusammen. Das Liquiditätsrisiko umfasst in beiden Bestandteilen auch das Marktliquiditätsrisiko. Dieses ist das Risiko, dass aufgrund von Marktstörungen oder unzulänglicher Markttiefe, Finanztitel an den Finanzmärkten nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt und/oder nicht zu fairen Preisen gehandelt werden können.
Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko stellt die Gefahr dar, Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe oder nicht fristgerecht nachzukommen.
Das Refinanzierungskostenrisiko bildet die Gefahr ab, dass die Refinanzierungskosten über der in der Planung angesetzten Höhe liegen. Dies kann auf der Schwankung des institutseigenen Spreads sowie aus der unerwarteten Veränderung der Refinanzierungsstruktur beruhen.
Das Refinanzierungskostenrisiko in der ökonomischen Perspektive ergibt sich aus der negativen Veränderung des Liquiditätsbeitrages aufgrund von marktbedingten Spreadschwankungen. Die Berechnung des Refinanzierungskostenrisikos erfolgt mit der von der SR entwickelten IT-Anwendung RKR über einen Varianz-Kovarianz-Ansatz mit den wesentlichen Annahmen der Normalverteilung und eines Erwartungswerts von Null und berücksichtigt ausschließlich den Refinanzierungsspread. Die voraussichtliche Liquiditätsspreadbindungsdauer der variabel verzinslichen Geschäfte wird über Liquiditätsmischungsverhältnisse berücksichtigt.
In der normativen Perspektive wird die GuV-Auswirkung des Refinanzierungskostenrisikos in Form höherer Zinsaufwendungen abgebildet. Aufgrund des Einflusses von Bilanzbeständen und der Zinsentwicklung wird das Refinanzierungskostenrisiko zusammen mit dem Zinsänderungsrisiko betrachtet.
Die Steuerung des Liquiditätsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage von Risikolimiten. Als Steuerungsgröße wird daneben das Risikomaß eines Überlebenshorizont verwendet. Es wurde festgelegt, dass im Planungsfall der Überlebenshorizont mindestens 24 Monate betragen soll. Daneben wurde festgelegt, dass die aufsichtlichen Liquiditätskennzahlen LCR und NSFR dauerhaft einen festgelegten Schwellwert nicht unterschreiten. Die LCR und die NSFR lagen im Jahr 2023 stets über den intern definierten Grenzen von 115,0 % bzw. 104,0%.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
| ― |
Regelmäßige Ermittlung und Überwachung der LCR und der NSFR |
| ― |
Tägliche Disposition der laufenden Konten |
| ― |
Liquiditätsverbund mit Verbundpartnern der Sparkassenorganisation |
| ― |
Diversifikation der Vermögens- und Kapitalstruktur |
| ― |
Erstellung einer Refinanzierungsplanung (inkl. eines adversen Szenarios) |
| ― |
Regelmäßige Erstellung von Liquiditätsübersichten auf Basis einer hausinternen Liquiditätsplanung, in der die erwarteten Mittelzuflüsse den erwarteten Mittelabflüssen gegenübergestellt werden |
| ― |
Regelmäßige szenariospezifische Ermittlung des Überlebenshorizont, der Survival Period und Festlegung einer Risikotoleranz |
| ― |
Definition eines sich abzeichnenden Liquiditätsengpasses sowie eines Notfallplans |
Unplanmäßige Entwicklungen, wie z. B. vorzeitige Kündigungen sowie Zahlungsunfähigkeit von Geschäftspartnern, werden dadurch berücksichtigt, dass im Rahmen der Risiko- und Stressszenarien sowohl ein Abfluss von Kundeneinlagen als auch eine erhöhte Inanspruchnahme offener Kreditlinien simuliert wird.
Der zum 31. Dezember 2023 ermittelte Überlebenshorizont in der Liquidität der Sparkasse beträgt im Szenario ILAAP kombiniert 58 Monate.
Konzentrationen bestehen beim Liquiditätsrisiko in dem Bereich der Zusammensetzung des Liquiditätsdeckungspotenzials im Depot-A bezüglich des Anteils einiger Emittenten.
Jedoch kann eingeschätzt werden, dass sich das Volumen aus verschiedenen Wertpapieren mit unterschiedlicher Laufzeit zusammensetzt. Die Sparkasse kann somit ausschließen, dass das gesamte Volumen eines Emittenten in einer Tranche fällig wird.
Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im Geschäftsjahr jederzeit gegeben.
3.3.3.4 Operationelles Risiko
Das operationelle Risiko (OpRisk) bedeutet die Gefahr eines Verlustes durch Schäden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder von externen Einflüssen eintreten. Entscheidungen des Vorstandes fallen unter diese OpRisk-Definition, sofern sich der Sachverhalt eines OpRisk-Schadens bzw. OpRisk-Szenarios innerhalb der Kategorie "Mitarbeiter" abbilden lässt.
In dieser Definition ist das Rechtsrisiko enthalten. "Rechtsrisiken" im Sinne der Gefahr von Verlusten aufgrund der Verletzung geltender rechtlicher Bestimmungen sind Teil des operationellen Risikos. Hierzu gehört das Risiko, aufgrund einer Änderung der Rechtslage (geänderte Rechtsprechung oder Gesetzesänderung) für in der Vergangenheit abgeschlossene Geschäfte, Verluste zu erleiden.
Das Risiko, aufgrund einer geänderten Rechtslage die zukünftige Geschäftstätigkeit umstellen zu müssen, ist nicht als operationelles Risiko zu verstehen.
Diese Definition schließt die aufsichtsrechtliche Definition operationeller Risiken aus der CRR vollumfänglich ein.
Den operationellen Risiken wird durch eine ex-post und ex-ante Sichtweise und im Rahmen der Gestaltung und Überwachung von Prozessen durch Kontrollmechanismen, Dokumentationen und Notfallkonzepten Rechnung getragen.
Die Sparkasse nutzt zur Messung der operationellen Risiken in der ökonomischen Perspektive das von der SR bereitgestellte OpRisk-Schätzverfahren. Die Methodik des OpRisk-Schätzverfahrens beinhaltet, dass die Sparkasse zunächst basierend auf ihrer eigenen Verlusthistorie den Median ihrer Gesamtjahresverlustverteilung schätzt. Dieser Median wird zusätzlich mit dem Median des OpRisk-Pools für Schadensfälle adjustiert. Der erwartete periodische Verlust für ein Jahr dient als Ausgangsbasis für die Berechnung des erwarteten barwertigen Verlustes, bei der weitere Faktoren (z. B. Bestandsgeschäftsfaktor, Nachlauffrist) genutzt werden.
Im Rahmen der Erstellung der Risikolandkarte wird jährlich bzw. anlassbezogen eine ex-ante Risikobewertung der operationellen Risiken vorgenommen. Mit Hilfe der Schadensfalldatenbank der Sparkasse werden ex-post Schadensfälle ab einem Bruttoschadenswert von 1.000 EUR erfasst und analysiert. Mit den Daten der Schadensfalldatenbank beteiligt sich die Sparkasse am jährlichen sparkassenübergreifenden Datenpooling von Schadensfällen der SR.
Das Limit im Rahmen der Risikotragfähigkeit wurde im Berichtszeitraum stets eingehalten. Bedeutende Schadensfälle, die eine ad-hoc Meldung auslösen, gab es im Berichtszeitraum nicht.
3.3.4 Zusammenfassende Beurteilung der Risikolage
Die Beurteilung und Überwachung der Einzel- und Portfoliorisiken in der Sparkasse wird durch eine ganzheitliche Betrachtung der Risikosituation im Rahmen von regelmäßigen Risikotragfähigkeitsanalysen ergänzt.
In der ökonomischen Risikotragfähigkeit werden die Adressen-, Marktpreis-, Liquiditäts- und operationellen Risiken regelmäßig quantifiziert.
Die Risiken der Sparkasse waren im Jahr 2023 stets mit ausreichend Risikodeckungspotenzial unterlegt. In 2023 bewegten sich die Risiken innerhalb der vom Vorstand vorgegebenen Limite. Lediglich in der Risikoart Marktpreisrisiko ergab sich zum 30.09.2023 in der Risikokategorie Zinsänderungsrisiko eine Überschreitung der Teillimitierung. Auf dieser Grundlage hat die Sparkasse eine Limitanpassung für das Marktpreisrisiko insgesamt und der Teillimitierung Zinsänderungsrisiko vorgenommen, welche sich auf Grundlage der von der SR neu zur Verfügung gestellten Parameter ergab.
Die Mindestanforderungen an die Einhaltung aufsichtlicher Kenngrößen der normativen Perspektive der Risikotragfähigkeit wurden sowohl im Planszenario als auch unter der Berücksichtigung adverser Entwicklungen vollständig erfüllt. Demnach war und ist die Risikotragfähigkeit derzeit gegeben. Die durchgeführten Stresstests zeigen, dass auch außergewöhnliche Ereignisse durch das vorhandene Risikodeckungspotenzial abgedeckt werden können.
Bestandsgefährdende oder entwicklungsbeeinträchtigende Risiken sind nicht erkennbar. Risiken der künftigen Entwicklung bestehen durch die sich weiter verschärfenden regulatorischen Anforderungen, in weiteren starken Zinsanstiegen (u. a. mögliche Drohverlustrückstellung gemäß IDW RS BFA 3), im Fall einer sich weiter eintrübenden Konjunktur und in diesem Zusammenhang entstehenden Auswirkungen auf die Sparkasse. Eine mögliche rückläufige Ertragslage und eine sich verschlechternde Risikotragfähigkeit kann durch ein hohes Adressenrisiko in Verbindung mit einem hohen Marktpreisrisiko belastet werden. Im Hinblick auf die tendenziell weiter steigenden Eigenkapitalanforderungen und die durchgeführte Kapitalplanung auf Grundlage der Parameter aus der Unternehmensplanung ist mittelfristig mit einer leichten Einengung der Risikotragfähigkeit zu rechnen.
Insgesamt beurteilt die Sparkasse die Risikolage als ausgewogen.
Cottbus, 05.06.2024
Ulrich Lepsch
Ralf Braun
Thomas Heinze
Sparkasse Spree-Neiße
2. Verwaltungsratssitzung der Sparkasse Spree-Neiße am 11.07.2024
Beschluss-Nr. 3/2024
Feststellung des Jahresabschlusses 2023 und Billigung des Lageberichtes der Sparkasse Spree-Neiße
Der mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der Prüfungsstelle des Ostdeutschen Sparkassenverbandes versehene Jahresabschluss zum 31.12.2023 mit einer Bilanzsumme von 4.828.495.297,22 € und einem Bilanzgewinn von 4.527.589,92 € wird festgestellt.
Der Lagebericht wird gebilligt.
| Abstimmung: | 12 | Ja-Stimmen |
| 0 | Nein-Stimmen | |
| 0 | Stimmenthaltungen |
Cottbus, 11.07.2024
Altekrüger, Vorsitzender des Verwaltungsrates
Schick, stellv. Vorsitzender des Verwaltungsrates
Sparkasse Spree-Neiße
2. Verwaltungsratssitzung der Sparkasse Spree-Neiße am 11.07.2024
Beschluss-Nr. 4/2024
Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2023
Der Verwaltungsrat der Sparkasse Spree-Neiße beschließt, den verfügbaren Bilanzgewinn in Höhe von 4.527.589,92 € in voller Höhe der Sicherheitsrücklage zuzuführen.
| Abstimmung: | 12 | Ja-Stimmen |
| 0 | Nein-Stimmen | |
| 0 | Stimmenthaltungen |
Cottbus, 11.07.2024
Altekrüger, Vorsitzender des Verwaltungsrates
Schick, stellv. Vorsitzender des Verwaltungsrates
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