Einzelhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger
Stein Raithel GmbH
Ulrich-Schönberger-Straße 16, 92637 Weiden in der Oberpfalz, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Wolfgang Raithel seit 4.2.2026 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 49.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
4 Gesellschafter
GmbH-Struktur
1 von 4 angezeigt
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Stein Raithel GmbHWeiden i.d.OPf.Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAktiva
AnhangAllgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Stein Raithel GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetztes zu beachten. Umstellung auf Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetztes (BilMoG) Der Jahresabschluss der Stein-Raithel GmbH zum 31.12.2010 wird nach handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften und den Regelungen des GmbH-Gesetzes aufgestellt und in Euro unter Gegenüberstellung der Werte zum 31.12.2009 ausgewiesen. Die Aufstellung des Jahresabschlusses 2010 erfolgte unter erstmaliger Anwendung der Bestimmungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 Abs. 8 S, 2 EGHGB nicht angepasst. Aufgrund der erstmaligen Anwendung der neuen Bilanzierungsvorschriften wurden die im vergangenen Jahr angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze nicht vollumfänglich fortgeführt. Die Änderungen betreffen folgende Sachverhalte: Pensionsrückstelllungen Durch die Einführung des BilMoG sind künftige Preis- und Kostensteigerungen, d.h. Gehalts- und Rententrends, zu berücksichtigen. Die Rückstellungen für laufende Pensionen oder Anwartschaften auf Pensionen werden, entsprechend dem Wahlrecht des 3 253 Abs. 2 HGB pauschal mit dem von der Bundesbank veröffentlichen durchschnittlichen Marktzinssatz, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt, abgezinst. Aus der geänderten Bewertung ergibt sich für die Bilanzposten Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen zum 1. Januar 2010 eine Zuführung in Höhe von 54.038 Euro. Das Wahlrecht nach Art. 67 Abs. 1 EGHGB für die Aufteilung der Zuführung auf 15 Jahre wurde nicht in Anspruch genommen. Die Zuführung wurde im Geschäftsjahr 2010 in voller Höhe erfolgswirksam als "Aßerordentliche Aufwendungen" eingestellt. Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von diesen Vermögensgegenständen zugeordneten Schulden aus Pensionen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen, sind mit diesen Schulden zu verrechnen. Hierdurch verringerte sich der Ausweis an sonstigen Vermögensgegenständen (Rückdeckungsversicherungen) und der Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen entsprechend um -30.994,87 Euro. Die Verrechnung hat keine Auswirkung auf das außerordentliche Ergebnis sowie die Gewinnrücklagen. Die bisherige Bewertung zum 31.12.2009 sowie zum 01.01.2010 ergab für das Deckungsvermögen keine unterschiedlichen Werte. Sonstige Rückstellungen Aufgrund der Neufassung des § 253 HGB sind Rückstellungen in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages anzusetzen. Künftige Preis- und Kostensteigerungen sind hierbei zu berücksichtigen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Laufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abzuzinsen. Der Zinssatz wird durch die Deutsche Bundesbank ermittelt und bereitgestellt. Sonstiges Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung gewählt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses Die Form des Jahresabschlusses ist gegenüber dem Vorjahr geändert. Für den Darstellungswechsel sind folgende Gründe anzuführen: - die Erfordernisse einer klaren und übersichtlichen Gliederung, - die Umsetzung der neuen Rechnungslegungsvorschriften nach BilMoG. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die beweglichen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens werden linear entsprechend ihrer betrieblichen Nutzungsdauer von 3 bis 10 Jahren abgeschrieben. Geringwertige Anlagengegenstände bis 150,00 Euro Anschaffungs- oder Herstellungskosten wurden ab dem 01. Januar 2008 sofort abgeschrieben. Für Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten von 150,01 Euro bis 1.000,00 Euro, welche zwischen dem 01. Januar 2008 und dem 31. Dezember 2009 zugegangen sind, wurde ein Sammelposten gebildet, der jährlich mit 20 % linear abgeschrieben wird. Ab dem 01. Januar 2010 werden Vermögensgegenstände mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 410,00 Euro im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben. Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte ist aus dem beigefügten Anlagenspiegel zu entnehmen. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit dem Nennbetrag unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet und - soweit unverzinslich - bei Restlaufzeiten von über einem Jahr auf den Bilanzstichtag abgezinst. Auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden wegen des allgemeinen Zins- und Kreditrisikos Pauschal- und / oder Einzelbewertungen vorgenommen. Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die flüssigen Mittel (Kassenbestand, Bankguthaben) sind mit den Nominalwerten ausgewiesen. Die Rechnungsabgrenzungsposten sind in Höhe der stichtagsübergreifenden Vorausleistung erfasst. In den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten ist kein Disagio / Damnum ausgewiesen. Latente Steuern werden ab dem 01. Januar 2010 für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsbilanziellen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten unter Einbeziehung von berücksichtigungsfähigen Verlust- und Zinsvorträgen, wenn eine Verrechnung mit steuerpflichtigem Einkommen innerhalb des gesetzlich festgelegten Zeitraums von fünf Jahren genutzt werden kann. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis des Ertragsteuersatzes von aktuell 29 %. Der Ertragsteuersatz umfasst die Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und den Solidaritätszuschlag. Aktive und passive latente Steuern werden saldiert. Eine sich insgesamt ergebende Steuerbelastung wird in der Bilanz als passive latente Steuer angesetzt. Im Falle einer Steuerentlastung wird entsprechend dem Aktivierungswahlrecht auf die Bilanzierung verzichtet. Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Die Bewertung erfolgt nach der versicherungsmathematischen Methode des Teilwertverfahren. Für die Abzinsung wird der von der Bundesbank veröffentliche durchschnittliche Marktzinssatz berücksichtigt, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen, werden mit den Pensionsverpflichtungen verrechnet. Die Bewertung der verrechneten Vermögensgegenstände erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die bisher üblichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden in den folgenden Fällen geändert: - der Ansatz des Deckungsvermögens für Zusagen zur Altersversorgung - der Ansatz der Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen Der Methodenwechsel war durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz notwendig. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Angabe zu Forderungen Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00). Pensionsrückstellungen Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde das Teilwertverfahren angewendet.
Auf Grund der ab 01.01.2010 geänderten Bewertung der laufenden Pensionen war eine Erhöhung der Rückstellungen erforderlich. Vom Wahlrecht nach Art. 67 Abs. 1 S. 2 EGHGB wurde nicht Gebrauch gemacht. Die Zuführung wurde daher in voller Höhe mit 54.038,00 Euro ergebniswirksam als außerordentlicher Aufwand berücksichtigt. Die Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen nach Verrechnung mit dem dafür reservierten Planvermögen betrug im Berichtsjahr 156.855,00 Euro (1. Januar 2010 insgesamt 91.315,00 Euro). Der Erfüllungsbetrag in Höhe von 30.994,87 Euro (1. Januar 2010 insgesamt 32.969,31 Euro) wurde auf Basis derRichttafeln von Prof.Klaus Heubeck 2005 G ermittelt. Der Bewertung lagen neben den Heubeck-Richttafeln (2005 G), der von der Bundesbank veröffentlichte Marktzins von 5,15 % (1. Januar 2010: 5,25 %), jährliche Lebenshaltungskostensteigerungen bzw. jährliche Anwartschaftssteigerungen von 1,6 % (1. Januar 2010: 1,6 %) zu Grunde. Im Vorjahr erfolgte die Ermittlung der Pensionsrückstellungen auf der Basis von versicherungsmathematischen Berechnungen unter Anwendung der Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck entsprechend den steuerlichen Regelungen nach dem Teilwertverfahren. Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden Die Verpflichtungen aus Altersversorgungszusagen sind mit Vermögensgegenständen verrechnet, die ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen dienen. Die Vermögensgegenstände haben zum 31.12.2010 einen Marktwert von 30.994,87 Euro und Anschaffungskosten von 156.855,00 Euro. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betreffen vor allem - Archivierung - Jahresabschlusskosten Angabe zu Verbindlichkeiten Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 3.807,33 (Vorjahr: Euro 5.352,75). Es liegen keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit> 5 Jahre vor. Gewinnvortrag Laut Gewinnverwendungsbeschluss für das Geschäftsjahres 2009 wurde der im Jahresabschluss 2009 ausgewiesene Bilanzgewinn im Berichtsjahr in voller Höhe als Gewinnvortrag eingestellt. In dem Bilanzgewinn des Berichtsjahres ist daher ein Gewinnvortrag mit 711.443,29 Euro einbezogen. Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses In der Gesellschafterversammlung vom 30.06.2011 wurde der Vorschlag der Geschäftsführung zur Ergebnisverwendung angenommen. Ergebnisverwendung Bezüglich der Offenlegung für den Ergebnisverwendungsvorschlag und -beschluss wird von der Schutzregelung nach § 325 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht. Sonstige Pflichtangaben Namen der Geschäftsführer Die Gesamtleitung hatten die nachfolgenden Personen:
Bezüglich der Angaben zu den Bezügen der Geschäftsführung wird zur Wahrung des Persönlichkeitsrechts die Schutzregelung nach § 286 Abs. 4 HGB in Anspruch genommen. Unterschrift der Geschäftsführung
Stein Raithel GmbH gez. Thomas Raithel, Geschäftsführer sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 30.06.2011 festgestellt. |
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