Stammdaten

Register
Amtsgericht Offenbach am Main HRB 47431
Vorher
Mobile House Verwaltungs GmbH
Eingetragen
28.6.2011
Branche
BeteiligungsgesellschaftenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von MöbelnGroßhandel mit elektrischen Haushaltsgeräten
Gegenstand
Die Beteiligung an den Kommanditgesellschaften unter der Firmierung: The Mobile House GmbH & Co. KG mit Sitz in Bingen und E-Plus/Base Shop GmbH & Co. KG mit Sitz in Merzig, der Handel und die Dienstleistung im Mobilfunkbereich und Zubehör, der Handel mit Textilien, Taschen, Accesoires und sonstigen Gütern sowie der Erwerb und die Beteiligung an Gesellschaften, die mit Textilien, Taschen, Accesoires oder sonstigen Gütern handeln oder solche herstellen, das Betreiben von Restaurants und Kaffee-Bars, der Online-Handel mit Gütern von A bis Z.

Historie

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Management

NameRolle
Rupesh Kakkar
seit 16.1.2014
Geschäftsführer
Updisch Kakkar
seit 16.1.2014
Geschäftsführer
Sandesh Kakkar
seit 16.1.2014
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
50.00%

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Rupesh Kakkar
Stuttgarter Straße 4, 63110 Rodgau
20.000 €
50.00%
Sandesh Kakkar
Alexanderstraße 45, 63179 Obertshausen
20.000 €
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Mobile House GmbH

Obertshausen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

Bilanz

Aktiva

31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Anlagevermögen 127.743,50 176.500,50
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 127.742,50 176.499,50
B. Umlaufvermögen 570.895,06 269.788,36
I. Vorräte 63.167,61 56.957,29
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 64.701,98 160.737,85
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 443.025,47 52.093,22
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.035,93 2.258,68
Summe Aktiva 699.674,49 448.547,54

Passiva

31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Eigenkapital 291.084,60 114.786,64
I. gezeichnetes Kapital 40.000,00 40.000,00
II. Bilanzgewinn 251.084,60 74.786,64
B. Rückstellungen 29.059,48 16.181,00
C. Verbindlichkeiten 379.530,41 317.579,90
Summe Passiva 699.674,49 448.547,54

Anhang

I.              Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss


Die Firma Mobile House GmbH ist im Handelsregister beim Amtsgericht Offenbach am Main unter der Nummer HRB 47431 eingetragen. Der Sitz der Gesellschaft ist in Obertshausen (§264 Abs. 1a Satz 1 HGB).
Der Ansatz und die Bewertung der Aktiva und Passiva erfolgten nach den für alle Kaufleute geltenden Grundsätze der §§ 238 bis 256a HGB sowie den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften gemäß §§ 264 bis 315a HGB. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Berichtsfirma ist zum Abschlusszeitpunkt im Sinne dieser Vorschriften als kleine Kapitalgesellschaft einzustufen, die auch nach § 267a HGB die Voraussetzungen für eine Kleinstkapitalgesellschaft erfüllt.
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
In der Bilanz ist für jeden Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.
Eine Anpassung der Vorjahreswerte in der Gewinn- und Verlustrechnung aufgrund der erstmaligen Anwendung der Vorschriften nach den Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) war nicht erforderlich.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden, die Rechnungsabgrenzungsposten und die latenten Steuern sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.
Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (§ 264 Abs. 2 Satz 1 HGB). Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden (§ 265 Abs. 1 Satz 1 HGB). Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Posten sowie Beträge des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig (§ 265 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 2 HGB).
 

II.            Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden


Der Jahresabschluss der Mobile House GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden gegenüber dem Vorjahr unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände und Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anders bestimmt ist. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB).
Aufwendungen und Erträge wurden unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst (§ 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB).
Die Bilanzierungsverbote und -wahlrechte nach § 248 HGB wurden beachtet.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zum Nennbetrag oder mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch einen pauschalen Abschlag auf den Forderungsbestand berücksichtigt.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie werden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
 

III.           Angaben zu Bilanzposten


Die Restlaufzeiten der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände betragen ausschließlich bis zu einem Jahr.
Die Gesellschaft hatte gegenüber einem Gesellschafter zum 31.12.2016 Forderungen in Höhe von 30.466,79 Euro. Sie sind in den "Sonstigen Vermögensgegenständen" bzw. "Sonstigen Verbindlichkeiten" enthalten (§ 42 Abs. 3 GmbHG).
Die Bilanz wurde nach Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. Der Bilanzgewinn zum 31.12.2016 in Höhe von 251.084,60 Euro beinhaltet einen Gewinnvortrag zum 31.12.2015 in Höhe von 74.786,64 Euro (§ 268 Abs. 1 HGB).
Zu den Verbindlichkeiten werden gemäß § 268 Abs. 5 Satz 1 und § 285 Nr. 1 HGB folgende Angaben gemacht (Vorjahr in Klammern):


Bezeichnung der Verbindlichkeitsposition

Gesamt

bis zu
einem Jahr

von einem Jahr bis zu fünf Jahren

über fünf Jahre

 

 

TEUR

TEUR

TEUR

TEUR

1.

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

82
(103)

30
(0)

52
(103)

0
(0)

2.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

15
(21)

8
(21)

7
(0)

0
(0)

3.

Sonstige Verbindlichkeiten

282
(193)

149
(35)

133
(158)

0
(0)

 

davon aus Steuern

147
(68)

145
(30)

2
(38)

0
(0)

 

Summe

379
(317)

187
(56)

192
(261)

0
(0)
IV.          Angaben zu Gewinn- und Verlustrechnungsposten


Im abgelaufenen Geschäftsjahr sind außergewöhnliche Erträge in Höhe von 400.000,00 Euro angefallen. Die außergewöhnlichen Erträge betreffen die Vertragsauflösung mit einem Handylieferanten.
 

V.            Sonstige Angaben


Im Geschäftsjahr 2016 erfolgte die Geschäftsführung der Gesellschaft durch Herrn Rupesh Kakkar, Kaufmann, Herrn Sandesh Kakkar, Kaufmann sowie Herrn Updisch Kakkar, Kaufmann (§285 Nr. 10 HGB). Sie sind von den Beschränkungen des §181 BGB befreit.
Die Schutzklausel gemäß § 286 Abs. 4 HGB wird in Anspruch genommen.
Nach § 285 Nr. 3a HGB bestehen finanzielle Verpflichtungen aus Mietverträgen und belaufen sich auf 68.391,80 Euro (Vorjahr 121.620,68 Euro).
Im Jahr 2016 waren durchschnittlich 11 Arbeitnehmer (Vorjahr: 12) beschäftigt (§ 285 Nr. 7 HGB).
Die Gesellschaft hat einem Geschäftsführer Vorschüsse und Kredite in Höhe von 30.466,79 Euro gewährt. Die vertragsmäßige Verzinsung beträgt 1,75%. Im Geschäftsjahr 2016 wurde eine Rückzahlung durch den Geschäftsführer in Höhe von 11.910,21 Euro auf die Darlehensschuld vorgenommen (§ 285 Nr. 9 Buchstabe c HGB).
Auszuweisende Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.
 

VI.          Ergebnisverwendung und Rücklagenbildung


Der von dem Geschäftsführer aufgestellte Jahresabschluss, bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2016 mit einer Bilanzsumme von 699.674,49 Euro, der Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01. bis 31.12.2016 mit einem Jahresüberschuss von 176.297,96 Euro sowie dem Anhang, wird genehmigt und ist damit festgestellt.
 
Der Jahresüberschuss 2016 in Höhe von 176.297,96 Euro wird zusammen mit dem Bilanzgewinn zum 31.12.2015 in Höhe von 74.786,64 Euro auf neue Rechnung vorgetragen. Der Bilanzgewinn zum 31.12.2016 beträgt somit 251.084,60 Euro.
 
Obertshausen, den 18.04.2018
 
 
gez. Rupesh Kakkar, Geschäftsführer

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