Mobile
House GmbH
Obertshausen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
127.743,50 |
176.500,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
127.742,50 |
176.499,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
570.895,06 |
269.788,36 |
| I.
Vorräte |
63.167,61 |
56.957,29 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
64.701,98 |
160.737,85 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
443.025,47 |
52.093,22 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.035,93 |
2.258,68 |
| Summe
Aktiva |
699.674,49 |
448.547,54 |
Passiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Eigenkapital |
291.084,60 |
114.786,64 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
40.000,00 |
40.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
251.084,60 |
74.786,64 |
| B.
Rückstellungen |
29.059,48 |
16.181,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
379.530,41 |
317.579,90 |
| Summe
Passiva |
699.674,49 |
448.547,54 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Firma Mobile House GmbH ist im Handelsregister
beim Amtsgericht Offenbach am Main unter der Nummer HRB
47431 eingetragen. Der Sitz der Gesellschaft ist in
Obertshausen (§264 Abs. 1a Satz 1 HGB).
Der Ansatz und die Bewertung der Aktiva und Passiva
erfolgten nach den für alle Kaufleute geltenden
Grundsätze der §§ 238 bis 256a HGB sowie den
ergänzenden Vorschriften für
Kapitalgesellschaften gemäß §§ 264 bis
315a HGB. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Berichtsfirma ist zum Abschlusszeitpunkt im Sinne
dieser Vorschriften als kleine Kapitalgesellschaft
einzustufen, die auch nach § 267a HGB die
Voraussetzungen für eine Kleinstkapitalgesellschaft
erfüllt.
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform,
die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
In der Bilanz ist für jeden Posten der
entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres
angegeben. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten
der Passivseite, Grundstücksrechte nicht mit
Grundstückslasten verrechnet.
Eine Anpassung der Vorjahreswerte in der Gewinn- und
Verlustrechnung aufgrund der erstmaligen Anwendung der
Vorschriften nach den Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz
(BilRUG) war nicht erforderlich.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden, die Rechnungsabgrenzungsposten
und die latenten Steuern sind in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend gegliedert. Dem
Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet,
die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet
und bestimmt sind.
Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (§ 264
Abs. 2 Satz 1 HGB). Die auf den Jahresabschluss
angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten
worden (§ 265 Abs. 1 Satz 1 HGB). Zusätzliche
Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Posten
sowie Beträge des Jahresabschlusses mit denen des
Vorjahres sind nicht notwendig (§ 265 Abs. 1 Satz 2
und Abs. 2 Satz 2 HGB).
II.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der Mobile House GmbH wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten. Für die Erstellung des Jahresabschlusses
waren die nachfolgenden gegenüber dem Vorjahr
unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen (§ 252 Abs. 1
Nr. 2 HGB). Dem stehen weder tatsächliche noch
rechtliche Gründe entgegen.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände und Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anders bestimmt ist.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden.
Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste,
die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese
am Abschlussstichtag realisiert waren (§ 252 Abs.
1 Nr. 4 HGB).
Aufwendungen und Erträge wurden unabhängig
von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im
Jahresabschluss erfasst (§ 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB).
Die Bilanzierungsverbote und -wahlrechte nach §
248 HGB wurden beachtet.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zum
Nennbetrag oder mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren
beizulegenden Wert angesetzt. Das allgemeine Kreditrisiko
wurde durch einen pauschalen Abschlag auf den
Forderungsbestand berücksichtigt.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie
werden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt,
der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendig ist.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
III.
Angaben zu Bilanzposten
Die Restlaufzeiten der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände betragen
ausschließlich bis zu einem Jahr.
Die Gesellschaft hatte gegenüber einem
Gesellschafter zum 31.12.2016 Forderungen in Höhe von
30.466,79 Euro. Sie sind in den "Sonstigen
Vermögensgegenständen" bzw. "Sonstigen
Verbindlichkeiten" enthalten (§ 42 Abs. 3 GmbHG).
Die Bilanz wurde nach Verwendung des
Jahresergebnisses aufgestellt. Der Bilanzgewinn zum
31.12.2016 in Höhe von 251.084,60 Euro beinhaltet
einen Gewinnvortrag zum 31.12.2015 in Höhe von
74.786,64 Euro (§ 268 Abs. 1 HGB).
Zu den Verbindlichkeiten werden gemäß
§ 268 Abs. 5 Satz 1 und § 285 Nr. 1 HGB folgende
Angaben gemacht (Vorjahr in Klammern):
Bezeichnung der Verbindlichkeitsposition |
Gesamt |
bis zu
einem Jahr |
von einem Jahr bis zu fünf Jahren |
über fünf Jahre |
|
|
TEUR |
TEUR |
TEUR |
TEUR |
1. |
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten |
82
(103) |
30
(0) |
52
(103) |
0
(0) |
2. |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen |
15
(21) |
8
(21) |
7
(0) |
0
(0) |
3. |
Sonstige Verbindlichkeiten |
282
(193) |
149
(35) |
133
(158) |
0
(0) |
|
davon aus Steuern |
147
(68) |
145
(30) |
2
(38) |
0
(0) |
|
Summe |
379
(317) |
187
(56) |
192
(261) |
0
(0) |
IV.
Angaben zu Gewinn- und Verlustrechnungsposten
Im abgelaufenen Geschäftsjahr sind
außergewöhnliche Erträge in Höhe von
400.000,00 Euro angefallen. Die
außergewöhnlichen Erträge betreffen die
Vertragsauflösung mit einem Handylieferanten.
V.
Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr 2016 erfolgte die
Geschäftsführung der Gesellschaft durch Herrn
Rupesh Kakkar, Kaufmann, Herrn Sandesh Kakkar, Kaufmann
sowie Herrn Updisch Kakkar, Kaufmann (§285 Nr. 10
HGB). Sie sind von den Beschränkungen des §181
BGB befreit.
Die Schutzklausel gemäß § 286 Abs. 4
HGB wird in Anspruch genommen.
Nach § 285 Nr. 3a HGB bestehen finanzielle
Verpflichtungen aus Mietverträgen und belaufen sich
auf 68.391,80 Euro (Vorjahr 121.620,68 Euro).
Im Jahr 2016 waren durchschnittlich 11 Arbeitnehmer
(Vorjahr: 12) beschäftigt (§ 285 Nr. 7 HGB).
Die Gesellschaft hat einem Geschäftsführer
Vorschüsse und Kredite in Höhe von
30.466,79 Euro gewährt. Die
vertragsmäßige Verzinsung beträgt 1,75%. Im
Geschäftsjahr 2016 wurde eine Rückzahlung durch
den Geschäftsführer in Höhe von
11.910,21 Euro auf die Darlehensschuld vorgenommen
(§ 285 Nr. 9 Buchstabe c HGB).
Auszuweisende Haftungsverhältnisse i. S. d.
§ 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.
VI.
Ergebnisverwendung und Rücklagenbildung
Der von dem Geschäftsführer aufgestellte
Jahresabschluss, bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2016
mit einer Bilanzsumme von 699.674,49 Euro, der Gewinn- und
Verlustrechnung vom 01.01. bis 31.12.2016 mit einem
Jahresüberschuss von 176.297,96 Euro sowie dem Anhang,
wird genehmigt und ist damit festgestellt.
Der Jahresüberschuss 2016 in Höhe von
176.297,96 Euro wird zusammen mit dem Bilanzgewinn zum
31.12.2015 in Höhe von 74.786,64 Euro auf neue
Rechnung vorgetragen. Der Bilanzgewinn zum 31.12.2016
beträgt somit 251.084,60 Euro.
Obertshausen, den 18.04.2018
gez. Rupesh Kakkar, Geschäftsführer
|