Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Möbeln
SILCA Import AG
Schützenstraße 91, 22761 Hamburg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Mathias Kollmann seit 22.1.2026 | Vorstandsmitglied |
Carlos Salvador y Schüschke seit 14.12.2001 | Vorstandsmitglied |
BeteiligungenBeta
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
SILCA Import AGHamburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023SILCA IMPORT AG, HAMBURGI. GRUNDLAGEN Die SILCA Import AG wurde ursprünglich im Jahr 1978 in der Rechtsform der GmbH gegründet und im Jahr 2001 in eine Aktiengesellschaft umgewandelt. Der Sitz befindet sich in Hamburg-Bahrenfeld. Die SILCA Import AG vertreibt im Wesentlichen Produkte der iberischen Halbinsel wie Weine, Spirituosen und Lebensmittel. Unter den Großhandelsunternehmen gilt die SILCA Import AG als sogenannter Vollsortimenter, weil das Portfolio über Produkte aus dem Trocken-, Kühl- und Tiefkühlsegmenten verfügt. Die SILCA Import AG ist auf den Handel mit gehobenen Produkten aus Spanien und Portugal spezialisiert. Die Tochtergesellschaft CALPESA Einzelhandelsgesellschaft mbH unterhält am Sitz der Gesellschaft einen Lebensmitteleinzelhandel. Die CALPESA ist einer von mehreren größeren Kunden der SILCA Import AG. II. GESAMTWIRTSCHAFTLICHE UND BRANCHENBEZOGENE RAHMENBEDINGUNGEN 1. Entwicklung von Branche und Gesamtwirtschaft Die gesamtwirtschaftliche Ausgangslage stellt sich im Jahr 2023 schwach dar. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) sank in 2023 um 0,3 % (Vorjahr: Anstieg um 1,8 %). Gründe hierfür sind insbesondere die Nachwirkungen der vorangegangenen Krisen sowie die Folgen der aktuellen geopolitischen Konflikte. Anhaltende hohe Preise hemmten die Wirtschaft. Hinzu kamen ungünstige Finanzierungsbedingungen durch steigende Zinsen und eine geringere Nachfrage aus dem In- und Ausland. Die Wirtschaftsleistung im Produzierenden Gewerbe (ohne Bau) ging insgesamt deutlich um 2,0 % zurück. Die meisten Dienstleistungsbereiche konnten ihre wirtschaftlichen Aktivitäten im Vorjahresvergleich erneut ausweiten und stützten die Wirtschaft im Jahr 2023. Dagegen ging die preisbereinigte Bruttowertschöpfung im zusammengefassten Wirtschaftsbereich Handel, Verkehr und Gastgewerbe (-1,0 %) zurück. Das lag vor allem am Groß- und am Einzelhandel, die deutlich nachgaben. Die Kaufkraft der privaten Haushalte ging in 2023 aufgrund gestiegener Nettolöhne nicht weiter zurück. Die Inflationsrate sank 2023 auf 5,9 % (Vorjahr: 6,9 %) und liegt damit 1 %-Punkte unter dem Stand von 2022. Aufgrund der Folgen des anhaltenden Krieges in der Ukraine bleibt die Inflation auf einem hohen Niveau in Folge gestiegener Produktions- und Lebenshaltungskosten. Die Preise für Nahrungsmittel erhöhten sich im Jahr 2023 gegenüber 2022 um 14,5 Indexpunkte (2020 = 100 %). Die Arbeitslosenquote lag mit 5,7 % in 2023 im Jahresdurchschnitt leicht über dem Vorjahresniveau (5,3 %), was einen Anstieg um 0,4 Prozentpunkte (Vorjahr -0,4 Prozentpunkte) bedeutet. In Deutschland hat sich die Umsatzentwicklung des Lebensmittelhandels real um 3,9 % im Vergleich zum Vorjahr vermindert. Die hohen Preissteigerungen für Lebensmittel und die damit einhergehende Kaufzurückhaltung sorgen für einen kontinuierlich sinkenden realen Umsatz seit 2020 (2021: -1,6 %; 2022: -4,6 %). III. Geschäftsverlauf einschließlich Geschäftsergebnis Wichtig für die erfolgreiche Tätigkeit der SILCA Import AG sind die langjährigen und vertrauensvollen Beziehungen zu den einzelnen Produzenten und Geschäftskunden. Die Pflege dieser Geschäftsbeziehungen durch den ständigen Austausch sind ein Kernanliegen der Gesellschaft. Als sogenannter Vollsortimenter haben wir die Möglichkeit, Umsätze in verschiedenen Produktsegmenten zu generieren. Zu den Kunden zählen unter anderem gastronomische Betriebe, Fachhändler, Cash & Carry Märkte, sowie Einzelhandelsgeschäfte der Edeka - Gruppe, etc. Die Anzahl der Mitarbeiter ist im Geschäftsjahr im Wesentlichen konstant geblieben. Durch die gute personelle Ausstattung kann die SILCA Import AG ihren Kunden einen leistungsstarken Service offerieren und sehr gut auf saisonale Schwankungen und ein erhöhtes Bestellaufkommen durch Neukundenakquise reagieren. Das Rohergebnis der SILCA Import AG betrug TEUR 4.622 in 2023 (im VJ. TEUR 4.600). Die Auftragslage befand sich im Geschäftsjahr 2023 auf Vorjahresniveau. Aus der Geschäftstätigkeit wurde ein Jahresergebnis von TEUR 1.374 in 2023 (im VJ. TEUR 1.349) erwirtschaftet. Der geringfügige Anstieg des Gewinns um TEUR 25 ergibt sich im Wesentlichen vor dem Hintergrund des Anstiegs des Rohergebnisses. Mit dieser leichten Steigerung des Jahresüberschusses wurde die Prognose des Vorjahres erreicht. Das weiterhin gute Ergebnisniveau ist auf die vom Grundsatz her sehr stabile Nachfrage zurückzuführen. Die Entwicklung der Gesellschaft ist insgesamt als stabil und positiv zu werten. Dies wird durch die folgende Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft hervorgehoben. III. DARSTELLUNG DER VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE Die Bilanzsumme hat sich gegenüber dem Vorjahr (TEUR 10.974) um TEUR 516 auf TEUR 11.490 erhöht. Der Rohertrag stieg von TEUR 4.508 um TEUR 25 auf TEUR 4.533. Das Betriebsergebnis ist konstant bei TEUR 1.865 geblieben. Der Bestand an liquiden Mitteln erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahresultimo um TEUR 623.
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit = TEUR 1.595 (Vorjahr = TEUR 835) Die Gesellschaft war zu jedem Zeitpunkt des Geschäftsjahres in der Lage, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Das Finanzmanagement ist darauf ausgerichtet, Verbindlichkeiten stets innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen und Forderungen innerhalb der Zahlungsziele zu vereinnahmen. Gegen Ende des Jahres 2017 war die bis dahin angemietete Immobilie erworben worden. Zur Finanzierung dienen neben dem Eigenkapital mittel- und langfristige Bankdarlehen, deren Kapitaldienst in etwa dem ursprünglichen Mietaufwand entspricht. Im Übrigen erfolgten im Geschäftsjahr 2023 keine nennenswerten Investitionen. Die Gesellschaft ist damit auch zukünftig in der Lage, alle Zahlungsverpflichtungen fristgerecht zu erfüllen. IV. VORAUSSICHTLICHE ENTWICKLUNG MIT HINWEISEN AUF WESENTLICHE CHANCEN UND RISIKEN DER KÜNFTIGEN ENTWICKLUNG 1. Risiken Der Wettbewerb wird größer und die Qualität der Konkurrenzprodukte steigt. Der zunehmende Wettbewerbsdruck und aktuelle, globale handelspolitische Themen sowie die sich eintrübenden gesamtwirtschaftlichen Aussichten stellen die Gesellschaft vor strategische Risiken, welche sich langfristig auf die Ertragskraft auswirken können. Es gehört zu den Aufgaben des Vorstands, diese Entwicklungen zu beobachten und entsprechende Strategien zur Abwendung derartiger Risiken zu entwickeln. Die SILCA Import AG wird daher verstärkt auf vertragliche Bindungen mit Lieferanten von Volumenartikeln achten. Der Beschaffungsmarkt war 2023 aufgrund der Ukraine- und Energiekrise und der damit in Zusammenhang stehenden Preissteigerungen schwer einzuschätzen. Die Ursachen hierfür sind vielfällig, es ist wahrscheinlich, dass diese Schwankungen auch in 2024 andauern werden. Durch gezielte Bündelung und einen gut aufgestellten operativen Einkauf wird die Marktposition und die gute Marktkenntnis genutzt, um Warenkontingente zu attraktiven Preisen zu erwerben. Die kontinuierliche Erhöhung bzw. Optimierung der Lagerbestände unterstützt diesen Prozess. Bezüglich der Zahlungsziele der Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen erfolgt die Überwachung der Zahlungsvereinbarungen in branchenüblicher Art und Weise. Risiken aufgrund von Fremdwährungsgeschäften sind praktisch nicht relevant. Die SILCA Import AG verfügt über einen langjährigen und solventen Kundenstamm. Forderungsausfälle sind sehr selten und die Ausnahme. Hierin ist ein guter Beweis für die Funktionsfähigkeit unseres Risikomanagements auf der Verkaufsseite zu sehen. Etwaige Preissteigerungen lassen sich mangels langfristiger Lieferverträge weiterreichen. Nach alledem ist festzustellen, dass keine höhere Risikoeinschätzung als im Vorjahr ersichtlich ist. 2. Chancen Die Gesellschaft befindet sich nach wie vor in einem guten Marktumfeld. Der aktuell allgemein rückläufige Trend beim Weinkonsum trifft nicht auf die Weinabsätze der SILCA Import AG zu, da diese nicht als Wein-, sondern als Genusslieferant wahrgenommen wird. Die Gesellschaft offeriert mit ihren Produkten ein mediterranes Lebensgefühl, welches weiterhin positiv besetzt ist und im Trend liegt. In 2023 wurde weiter an der Optimierung der Ablaufprozesse sowie Personalstruktur erfolgreich gearbeitet. Die SILCA Import AG kann daher auch zukünftig ihren Kunden einen äußerst zuverlässigen Liefer- und Kundenservice anbieten. Durch das gute und umfangreiche Warensortiment sowie die Auslieferung mit eigenem Fuhrpark können den Kunden attraktive Lieferfristen und Lieferreichweiten angeboten werden. Der Status als "Spanien-Lieferant" nördlich von Hamburg wurde im Geschäftsjahr weiter etabliert und soll auch zukünftig am Markt weiter ausgebaut werden. 3. Ausblick auf Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung Die allgemeine Konzentration am Markt und die Gewinnung neuer Kunden in überregionalen Gebieten wird zum Umsatzwachstum beitragen und die Stellung der SILCA Import AG bei den Lieferanten festigen, welche die Gesellschaft nicht mehr nur als lokalen Anbieter wahrnehmen werden. Auch die Produktinnovationen der iberischen Halbinsel fokussieren sich auf die Themen Nachhaltigkeit und Umwelt. Neuheiten aus ökologischem Anbau und vegane Produkte werden die Erweiterung des Portfolios in den nächsten Monaten bestimmen. Die Gesellschaft unterliegt bei Neueinführungen den üblichen Absatzrisiken. Diesen wird mit Marketingausgaben in der Einführungsphase entgegengewirkt. Die Gesellschaft finanziert ihren Warenbestand im Wesentlichen aus eigenen Mitteln unter Inanspruchnahme kurzfristiger Lieferantenkredite. Bestandsgefährdende Risiken sind aus heutiger Sicht nicht zu erkennen. 5. Prognosebericht Die SILCA Import AG setzt grundsätzlich weiterhin auf langfristiges, nachhaltiges und profitables Wachstum. Für 2024 wird im Vergleich zu 2023 ein Umsatzanstieg von 3-5% eingeplant. Das Wachstum wird durch Neukundenakquise ebenso generiert, wie durch Produktinnovationen innerhalb bestehender Kundenkreise. Dabei wird ein Jahresüberschuss leicht über dem Niveau des Berichtsjahres angestrebt. Die Gesellschaft geht bei der Finanzplanung davon aus, dass aus dem operativen Geschäft ein ausreichender Liquiditätsüberschuss realisiert wird, um entsprechende Investitionen und möglicherweise Kapitalzuflüsse an die Aktionäre vornehmen zu können. Wirtschaftliche Einflüsse durch den Russland-Ukraine Krieg, anhaltend hohen Preisen und die sich eintrübenden gesamtwirtschaftlichen Aussichten wurden bei der Planung für das Geschäftsjahr 2024 berücksichtigt.
Hamburg, den 3. September 2024 SILCA IMPORT AG Vorstand gez. Silvia Salvador-Koegler gez. Jörg Koegler gez. Carlos Salvador y Schüschke gez. Tim Wenzel BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang für das Geschäftsjahr 2023I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen Die SILCA Import AG hat ihren Sitz in Hamburg. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter der Nummer HRB 82078 eingetragen. II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 der SILCA Import AG wurde nach den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches (HGB) und den ergänzenden Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 2 HGB. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind beibehalten worden. Von den Erleichterungsmöglichkeiten der §§ 276 und 288 HGB für mittelgroße Kapitalgesellschaften wurde bei der Aufstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung in eingeschränktem Umfang Gebrauch gemacht. Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung enthalten entsprechend § 265 Abs. 2 HGB die Vergleichsbeträge des Vorjahres. III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Erworbene immaterielle Anlagewerte des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Abschreibungen werden nach der linearen Methode unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Nutzungsdauer ermittelt. Sachanlagen werden mit den Anschaffungskosten vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Nutzungsdauer angesetzt. Geringwertige Wirtschaftsgüter im Sinne von § 6 Abs. 2 EStG werden im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben. Die in den Finanzanlagen aktivierten Anteile an verbundenen Unternehmen werden mit den Anschaffungskosten ausgewiesen. Die Vorräte wurden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Soweit erforderlich wurden Abschläge zur Berücksichtigung des Niederstwertprinzips vorgenommen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie der Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind zu Nennwerten bewertet. Das Forderungsausfallrisiko im Bereich der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird durch die Bildung von ausreichenden Wertberichtigungen berücksichtigt. Weiterhin erfolgen notwendige Abschreibungen auf Forderungen. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden nur solche vor dem Bilanzstichtag geleisteten Ausgaben aktiviert, die Aufwand für eine kalendermäßig bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Das Eigenkapital wurde mit dem Nennbetrag angesetzt. Die ausgewiesenen Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet. Ungewisse Verbindlichkeiten und Risiken wurden in angemessener Höhe berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als 12 Monaten sind entsprechend § 253 Abs. 2 HGB n.F. abgezinst. Die Verbindlichkeiten wurden zum Bilanzstichtag mit dem Erfüllungsbetrag bewertet. IV. Erläuterungen zur Bilanz 1. Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens gemäß § 284 Abs. 3 HGB ist im beigefügten Anlagenspiegel dargestellt.
2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlauzeit von weniger als einem Jahr. 3. Eigenkapital Das Grundkapital der Gesellschaft betrug zum 31. Dezember 2023 Euro 77.000,00. Es ist eingeteilt in 77.000 Stückaktien. Die Aktien lauten auf den Namen.
4. Verbindlichkeiten Der Saldo der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem und weniger als fünf Jahren beträgt Euro 1.163.340,58 (im Vorjahr: Euro 1.574.817,06). Beide Angaben stammen aus den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Die übrigen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Vom Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten sind Euro 1.574.817,02 gesichert durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte und stammen aus den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gelten die branchenüblichen Eigentumsvorbehalte. V. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gem. § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Der Vorstand schlägt vor, den Jahresüberschuss zusammen mit dem Gewinnvortrag auf neue Rechnung vorzutragen. VI. Sonstige Pflichtangaben Die nachfolgenden Arbeitnehmergruppen waren während des Geschäftsjahrs beschäftigt:
Mitglieder des Vorstands • Silvia Salvador-Koegler, Kauffrau • Carlos Salvador y Schüschke, Kaufmann • Jörg Koegler, Kaufmann • Tim Wenzel, Kaufmann (ab 1. August 2024) Mitglieder des Aufsichtsrats • Dr. Florian Gehrke Rechtsanwalt, Vorsitzender (bis 8. Juli 2024) • Klaus Dieter Schäfer, Steuerberater, stv. Vorsitzender (bis 8. Juli 2024) • Moritz Otten, Bankmitarbeiter (bis 8. Juli 2024) • Tobias Zimmer, Kaufmann, Vorsitzender (ab 8. Juli 2024) • Dr. Christoph Bielak, Rechtsanwalt stv. Vorsitzender (ab 8. Juli 2024) • Sebastian Krüger, Unternehmensberater (ab 8. Juli 2024) Auf die Angaben der Bezüge des Vorstands wurde gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Die Aufsichtsratstätigkeiten werden nicht vergütet.
Mit der Calpesa Einzelhandelsgesellschaft mbH besteht ein Gewinnabführungsvertrag. VII. Nachtragsbericht gemäß § 285 Nr. 33 HGB Vorgänge von besonderer Bedeutung haben sich nicht ergeben.
Hamburg, 3. September 2024 gez. Silvia Salvador-Koegler gez. Jörg Koegler gez. Carlos Salvador y Schüschke gez. Tim Wenzel Bericht des Aufsichtsrats an die HauptversammlungGemäß § 171 AktG hat der Aufsichtsrat den Jahresabschluss der SILCA Import AG zum 31.12.2023, den zugehörigen Lagebericht, den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns und den vom Abschlussprüfer erstellen Prüfungsbericht seinerseits zu prüfen und hierüber der Hauptversammlung schriftlich zu berichten. Diesen gesetzlichen Verpflichtungen entsprechend berichtet der Aufsichtsrat: Der Aufsichtsrat wurde durch den Vorstand regelmäßig über die Lage der Gesellschaft und deren wesentliche Geschäftsvorgänge unterrichtet. Der Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31.12.2023 wurde dem Aufsichtsrat übersandt; Nachfragen gab es keine. Der Prüfungsbericht der Kanzlei PKF Fasselt Partnerschaft mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Rechtsanwälte, Niederlassung Hamburg wurde durch die Mitglieder des Aufsichtsrats geprüft, hieraus haben sich keine weiteren Feststellungen oder Rückfragen ergeben. Nach dem abschließenden Ergebnis der eigenen Prüfung hat der Aufsichtsrat keine weiteren eigenen Feststellungen und/oder Einwendungen jeweils in Bezug auf den Jahresabschluss der SILCA Import AG zum 31.12.2023, den zugehörigen Lagebericht, den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns und den vom Abschlussprüfer erstellten Prüfungsbericht.
Hamburg, 27.03.2025 gez. Tobias Zimmer, Vorsitzender des Aufsichtsrats Einladung / TO HauptversammlungAuszug aus dem Protokoll der Hauptversammlung der SILCA Import AG vom 28.03.2025 in Hamburg Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss mit Beschluss vom 27. März 2025 gebilligt. Der Jahresabschluss wurde dadurch gemäß § 172 des Aktiengesetzes festgestellt. Eine Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung gemäß § 173 des Aktiengesetzes entfällt somit. Auszug aus dem Protokoll der Hauptversammlung der SILCA Import AG vom 11.12.2023 in Hamburg 2. Beschluss über die Gewinnverwendung Der Vorsitzende verwies auf den Jahresabschluss und unterbreitet den Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands, dass keine Dividende ausgeschüttet wird, dem sich der Aufsichtsrat angeschlossen hat.
sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 27.03.2025 festgestellt. BestätigungsvermerkBei dem vorstehenden Jahresabschluss handelt es sich um die nach § 327 HGB für Offenlegungsberichte verkürzte Fassung. Zu dem vollständigen Jahresabschluss und dem Lagebericht wurde folgender Bestätigungsvermerk erteilt: BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die SILCA Import AG Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der SILCA Import AG, Hamburg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der SILCA Import AG, Hamburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümer ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümer resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen und Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Au ßerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir die Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. - beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Hamburg, den 3. September 2024 PKF
Fasselt Partnerschaft mbB
gez. Teske, Wirtschaftsprüferin gez. Prof. Dr. Winzker, Wirtschaftsprüfer |
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