Schmidt
Langenhagen GmbH Planen-Zelte-Markisen
Duderstadt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
299,00 |
512,00 |
| I.
Sachanlagen |
299,00 |
512,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
212.994,27 |
225.610,08 |
| I.
Vorräte |
19.500,00 |
17.977,68 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
193.361,97 |
205.455,93 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
132,30 |
2.176,47 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.750,00 |
3.935,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
100.756,12 |
61.480,71 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
317.799,39 |
291.537,79 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Bilanzverlust |
126.320,71 |
87.045,30 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
-100.756,12 |
-61.480,71 |
| B.
Rückstellungen |
188.967,99 |
199.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
128.831,40 |
92.537,79 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
317.799,39 |
291.537,79 |
Anhang
1.1 Allgemeine Angaben
zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Firma Schmidt Langenhagen
GmbH wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
GLIEDERUNG UND DARSTELLUNG
Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der
§§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt.
Für eine klare und übersichtliche
Darstellung von allen geforderten Informationen war der
Raum in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nicht
ausreichend. Die Ausweiswahlrechte wurden daher
überwiegend im Anhang dargestellt.
BESONDERHEITEN DER FORM DES JAHRESABSCHLUSSES
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine
kleine Kapitalgesellschaft.
1.2 Angaben zu
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die geltenden handelsrechtlichen
Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§
252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) beachtet. Die Gesellschaft nimmt
steuerliche Bewertungswahlrechte wahr. Die auf den
vorhergehenden Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden bleiben erhalten.
Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr
unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Die Abschreibung auf Zugänge des
Anlagevermögens erfolgte zeitanteilig.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von EUR 410,- wurden im Jahr des Zugangs
gem. § 6 Abs. 2 EStG in voller Höhe als
Betriebsausgabe abgesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch einen
pauschalen Abschlag auf den Forderungsbestand
berücksichtigt.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurde eine Rückstellung
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde auf Basis
versicherungsmathematischer Berechnungen entsprechend den
handelsrechtlichen Regelungen durchgeführt. Das
Deckungsvermögen, das der Erfüllung der
Pensionsverpflichtung dient, ist gem. § 253 Abs. 1
Satz 4 HGB mit dem beizulegenden Zeitwert anzusetzen und
nach § 246 Abs. 2 HGB mit der Pensionsverpflichtung zu
saldieren.
Die Pensionsrückstellung
beträgt: 186.196,99 EUR
Der noch nicht erfolgswirksam gebuchte
Zuführungsbetrag (Fehlbetrag) zum 31. Dezember 2010
beträgt: 0,00 Euro.
Der sich aufgrund der geänderten
Bewertungsvorschriften ergebende Auflösungsbetrag der
Pensionsrückstellung ist in die Gewinnrücklage
eingestellt worden.
Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe
des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages ausgewiesen. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten sind gem. § 253 Abs. 1
Satz 2 HGB mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren
beträgt:
31.12.2010
31.12.2009
gegenüber
Kreditinstituten
0,00
€
0,00 €
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
1.3 Sonstige
Pflichtangaben
VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE
Der Jahresabschluss ergibt nach § 264 Abs. 2 HGB
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft.
NAMEN DER GESCHÄFTSFÜHRER
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Name des
Geschäftsführers:
Herr Eberhard Heublein
Beruf des Geschäftsführers:
Dipl.-Maschinen-Ing.
ANGABEN NACH § 42 ABS. 3 GMBHG
Gegenüber den Gesellschaftern oder
Angehörigen bestehen die nachfolgenden Rechte und/oder
Pflichten (Angaben in vollen EUR):
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
Forderungen
0,00 EUR
Verbindlichkeiten
32.908,99 EUR
HAFTUNGSVERHÄLTNISSE GEMÄSS § 251 HGB
Haftungsverhältnisse gemäß § 251
HGB bestehen nicht.
Duderstadt, den 24. November 2011
gez. Herr Eberhard Heublein,
Geschäftsführe
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