1A Tapes GmbH
Mittelstraße 9, 07554 Korbußen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Matthias Degner seit 29.8.2024 | Prokura |
Robert Jobst seit 1.7.2024 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Hanna BaumannORGATEX GmbH | 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
1A Tapes GmbHKorbußenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2023Grundlagen der Rechnungslegung Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB), denen des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft nach § 267 i.V.m. § 267 Abs. 4 HGB. Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch. Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet. Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung / Erläuterungen zur Bilanz und GuV Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt. Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben. Der Bestand geringwertiger Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten über EUR 250 und unter EUR 1.000, sog. "Sammelposten", wird in Anlehnung nach § 6 Abs. 2a EStG auf einen festen Zeitraum von 5 Geschäftsjahren vollständig abgeschrieben. Die Bewertung der Vorräte an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und in Ausführung befindliche Aufträge wurden mit den Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die Einbeziehung von Fremdkapital in die Ermittlung der Herstellungskosten nach § 255 Abs.3 HGB erfolgte nicht. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist soweit erforderlich durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigung, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von eineinhalb Prozent ausreichend Rechnung getragen worden. Die flüssigen Mittel wie Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt. Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt. Bei Bildung der Rückstellungen zum Bilanzstichtag ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. § 256a HGB wurde für die Bewertung von Fremdwährungsverpflichtungen zum Bilanzstichtag beachtet, deren Ansatz eine vernachlässigbare Bedeutung in Bezug auf §§ 251, 252 HGB zukommt. Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem Anlagenverzeichnis zu entnehmen. Die Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres ergeben sich aus dem Anlagenverzeichnis (§ 284 Abs. 3 HGB). Auf die größenabhängige Erleichterung nach § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB wurde aufgrund der Übersichtlichkeit verzichtet. Die Offenlegung erfolgt unter Inanspruchnahme der größenabhängigen Erleichterung nach § 326 HGB. Umlaufvermögen Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten keine Restlaufzeiten von mehr als einem Jahr. Unter den sonstigen Vermögensgegenständen sind keine kurzfristigen Forderungen gegenüber Gesellschaftern enthalten. Eigenkapital Das Stammkapital von 25.000,00 EUR ist mit dem Nennbetrag angesetzt. Im Rahmen der Ausgliederung des einzelkaufmännischen Unternehmens wurden der Kapitalrücklage 1.175.000,00 EUR zugeführt. Der Ausweis des Bilanzgewinns erfolgt nach § 268 Abs. 1 HGB, davon Gewinnvortrag 2.036.443,88 EUR. Die durchschnittliche Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer lag im Geschäftsjahr gemäß § 285 Nr. 7 HGB bei 42 Personen. Rückstellungen Die Rückstellungen enthalten im Wesentlichen die zu erwartenden Verpflichtungen für Urlaubsverpflichtungen, Tantiemen und Jahresabschluss- und Prüfungskosten sowie sonstige Verpflichtungen. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag gliedern sich wie folgt dar: Restlaufzeiten bis 1 Jahr:
Restlaufzeiten über 5 Jahre:
Unter den sonstigen Verbindlichkeiten werden Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter von insgesamt 545.900,00 EUR (dav. Restlaufzeit über 5 Jahre: 530.000,00 EUR) mit einer Zinsvereinbarungen von jährlich drei Prozent ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind zugunsten der MerkurBank KgaA durch Eintragung einer Grundschuld besichert. Für die übrigen Verbindlichkeiten gilt der übliche Eigentumsvorbehalt. Haftungsverhältnisse Zum Bilanzstichtag nennenswerte Haftungsverhältnisse mit einer Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme nach § 251 HGB lagen nicht vor. Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind, aber für die Beurteilung der Lage des Unternehmens Bedeutung haben, bestanden zum Bilanzstichtag nicht. Sonstige Angaben Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Geschäftsführung der Gesellschaft unverändert bei Herrn Andreas Weiske. Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Korbußen, 28. Juni 2024 gez. Andreas Weiske Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 17.7.2024. |
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