Beteiligungsgesellschaften
Wissmann GmbHLiquidiert
Johannes-Poggenburg-Straße 8, 48346 Ostbevern, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Maria Wissmann seit 28.11.2017 | Liquidator |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Wissmann GmbHOstbevernJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
Anhang für das Geschäftsjahr 2010 ( 01.01. - 31.12. )
T E I L I
Bei Aufstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember
2010 der Firma Wissmann GmbH sind die Ansatzvorschriften
der §§ 246 bis 251 HGB angewandt, sowie die
Bestimmungen des Bilanzmodernisierungsgesetzes (BilMoG)
beachtet worden. Die Vorjahreszahlen wurden
gemäß Art. 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB nicht angepasst.
Die vermerkpflichtigen Haftungsverhältnisse gem.
§ 251 HGB sind, soweit gegeben, unter der Bilanz
ausgewiesen. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden
die Regelungen des GmbH Gesetzes beachtet.
Größenabhängige Erleichterungen bei der
Erstellung (§§ 266 Abs.1,274a, 276,288 HGB) und
bei der Offenlegung (§ 326 HGB) des Jahresabschlusses
werden in Anspruch genommen.
Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit Von der Darstellungsstetigkeit wurde gegenüber dem
Vorjahr nicht abgewichen. Die Gliederung der Bilanz und der
Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht
gegenüber dem Vorjahr. Die Posten der Bilanz und der
Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres
vergleichbar.
Bilanzierungsmethoden
Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Bilanzberichtes bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ - AKTIVSEITE - A. Anlagevermögen I. Sachanlagen Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen gemäß § 7 Abs. 1 EStG nach der linearen Methode vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 150,00 / 410,00) wurden gemäß § 6 Abs. 6 (2) Satz 1 EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben, wobei aus Vereinfachungsgründen im Anlagenspiegel im Jahr des Zugangs ein Abgang unterstellt wurde. Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die einer selbstständigen Nutzung fähig sind, wurde im Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage ein Sammelposten gebildet, wenn deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten netto € 150,00 bis € 1.000,00 betragen. Dieser wurde im Wirtschaftsjahr der Bildung und den folgenden vier Wirtschaftsjahren mit je 20 % aufgelöst (Poolabschreibung, § 6 Abs. 2a EStG). Abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind mit höheren Anschaffungs- oder Herstellungskosten von 410,- wurden über die gewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Das ab dem 01.01.2010 geltende wirtschaftsjahrbezogene Wahlrecht wurden für alle Wirtschaftsgüter einheitlich angewandt. Soweit die ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens nur mit unverhältnismäßigen Kosten oder Verzögerungen hätten festgestellt werden können, wurden gemäß Art. 24 Abs. 6 EGHGB die Buchwerte aus der vorhergehenden Bilanz als ursprüngliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten übernommen. Ein Anlagengitter wurde gemäß § 274a Nr. 1 HGB nicht erstellt.
II. Finanzanlagen
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände
und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem
Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder
niedrigere beizulegende Werte wurden durch
Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das
allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung
berücksichtigt.
III. Liquide Mittel Die flüssigen Mittel sind mit dem Nennwert angesetzt. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ - PASSIVSEITE -
A. Eigenkapital
B. Rückstellungen Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Pensionsrückstellungen Pensionszusagen wurden nicht erteilt.
C. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte
über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
T E I L II
I. Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB Zum Jahresabschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB.
II. Beschluss über die Verwendung des
Ergebnisses
III. Beziehungen zu Unternehmensorganen
Die Geschäftsführerin Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 26.05.2011 |
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