Street One GmbH
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CBR Service GmbH (vormals: CBR Fashion Holding GmbH)Isernhagen (vormals: Celle)Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die der CBR Service GmbH, Isernhagen Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der CBR Service GmbH, Isernhagen, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der CBR Service GmbH, Isernhagen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die als ungeprüft gekennzeichneten Teile des Konzernlageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die als ungeprüft gekennzeichneten Teile des Konzernlageberichts. Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Konzernabschlussprüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Hannover, den 28. Februar 2020 Deloitte
GmbH
Thorsten Schwibinger, Wirtschaftsprüfer Sebastian Flögel, Wirtschaftsprüfer Konzern-Gesamtergebnisrechnung
KonzernbilanzAktiva TEUR
Passiva TEUR
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung
Konzern-Kapitalflussrechnung
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 20191 ALLGEMEINE ANGABEN 2 KONSOLIDIERUNGSKREIS 3 WESENTLICHE BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE 3.1 ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE 3.2 KONSOLIDIERUNGSGRUNDSÄTZE 3.3 BEDEUTENDE ERMESSENSAUSÜBUNGEN UND WESENTLICHE QUELLEN VON SCHÄTZUNGSUNSICHERHEITEN 3.4 WÄHRUNGSUMRECHNUNG 3.5 UMSATZREALISIERUNG 3.6 LEASING 3.6.1 ALS LEASINGNEHMER 3.6.2 KURZFRISTIGE LEASINGVERHÄLTNISSE UND LEASINGVERHÄLTNISSE, DENEN VERMÖGENSWERTE VON GERINGEM WERT ZUGRUNDE LIEGEN 3.6.3 VOR DEM 1. JANUAR 2019 ANGEWANDTE METHODE 3.6.4 ALS LEASINGNEHMER VOR DEM 01. JANUAR 2019 3.7 GESCHÄFTS- ODER FIRMENWERT 3.8 SONSTIGE IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE 3.9 SACHANLAGEN 3.10 FINANZINSTRUMENTE 3.10.1 ALLGEMEIN 3.10.2 KLASSIFIZIERUNG, ERST- UND FOLGEBEWERTUNG 3.10.3 VERRECHNUNG 3.10.4 DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTE UND BILANZIERUNG VON SICHERUNGSGESCHÄFTEN 3.11 ERTRAGSTEUERN 3.12 SONSTIGE VERMÖGENSWERTE 3.13 VORRÄTE 3.14 ZUR VERÄUßERUNG GEHALTENE VERMÖGENSWERTE 3.15 SONSTIGE RÜCKSTELLUNGEN 3.16 ERMITTLUNG DES BEIZULEGENDEN ZEITWERTES 3.17 WERTMINDERUNGEN 4 ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERN- GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG 4.1 UMSATZERLÖSE 4.2 SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE 4.3 MATERIALAUFWAND 4.4 PERSONALAUFWAND 4.5 ABSCHREIBUNGEN 4.6 SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN 4.7 FINANZERGEBNIS 4.8 STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM ERTRAG 5 ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERNBILANZ 5.1 IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE 5.2 SACHANLAGEN 5.3 DARLEHEN AN NAHESTEHENDE UNTERNEHMEN 5.4 VORRÄTE 5.5 FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN, FINANZIELLE UND SONSTIGE KURZFRISTIGE VERMÖGENSWERTE 5.6 ZUR VERÄUßERUNG GEHALTENE VERMÖGENSWERTE 5.7 ZAHLUNGSMITTEL UND ZAHLUNGSMITTELÄQUIVALENTE 5.8 EIGENKAPITAL 5.8.1 ANGABEN ZUM KAPITALMANAGEMENT 5.8.2 RÜCKLAGE AUS FREMDWÄHRUNGSUMRECHNUNG 5.9 FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN UND DARLEHEN GEGENÜBER NAHESTEHENDEN UNTERNEHMEN 5.10 SONSTIGE LANGFRISTIGE RÜCKSTELLUNGEN 5.11 SONSTIGE KURZFRISTIGE RÜCKSTELLUNGEN 5.12 ERTRAGSTEUERVERBINDLICHKEITEN 5.13 VERBINDLICHKEITEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN 5.14 SONSTIGE FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN 5.15 SONSTIGE VERBINDLICHKEITEN 5.16 RESTLAUFZEITEN DER VERBINDLICHKEITEN UND RÜCKSTELLUNGEN (EXKLUSIVE PASSIVE LATENTE STEUERN) 5.17 MANAGEMENT VON FINANZRISIKEN 5.18 WEITERE INFORMATIONEN ZU FINANZINSTRUMENTEN UND ZUR BEMESSUNG BEIZULEGENDER ZEITWERTE 5.19 NETTOGEWINNE UND NETTOVERLUSTE AUS FINANZINSTRUMENTEN 5.20 ERLÄUTERUNGEN ZUR KAPITALFLUSSRECHNUNG 5.21 SONSTIGE ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN 5.21.1 LEASINGVERHÄLTNISSE 5.21.2 SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN 5.21.3 BEZIEHUNGEN ZU NAHESTEHENDEN PERSONEN UND UNTERNEHMEN 1 ALLGEMEINE ANGABEN Die CBR Fashion Group ist ein international tätiger Modekonzern, dessen Hauptumsatzaktivitäten die beiden Fashion-Marken Street One und CECIL bilden. Mutterunternehmen des CBR-Konzerns ist die CBR Service GmbH, zuvor CBR Fashion Holding GmbH (nachfolgend "Mutterunternehmen" oder "CBR Service") mit Sitz in 30916 Isernhagen, Imkerstraße 4, Deutschland, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover unter der Registernummer HRB 218 471 eingetragen ist. Gesellschafterin ist die in Luxemburg ansässige Alteri Style S.à r.l., oberstes Mutterunternehmen ist die Apollo Capital Management, L.P., Delaware/USA. Mit Wirkung zum 3. Juli 2019 wurde die vormalige CBR Fashion Holding GmbH in die CBR Service GmbH umbenannt und der Sitz von Celle nach Isernhagen, bei Hannover verlegt. Der Konzernabschluss der CBR Service GmbH (nachfolgend auch "CBR", "CBR-Gruppe" oder "wir") zum 31. Dezember 2019 wurde entsprechend den vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegebenen International Financial Reporting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind ("IFRS"), einschließlich der Auslegung des International Financial Reporting Standard Interpretations Committee (IFRS IC) aufgestellt. Dabei werden alle für das Geschäftsjahr 2019 verpflichtend anzuwendenden Standards und Auslegungen berücksichtigt, soweit sie für den vorliegenden Konzernabschluss relevant sind. Die Vergleichszahlen für 2018 wurden mit Ausnahme der nachfolgend beschriebenen Änderungen zu IFRS 16 Leasingverhältnisse (IFRS 16) nach denselben Grundsätzen ermittelt. Die CBR wendet § 315e HGB an und erstellt einen Konzernabschluss nach den IFRS. Der Konzernabschluss wird in Euro (EUR) aufgestellt. Die Darstellung des Abschlusses erfolgt in tausend Euro (TEUR); dabei können sich Rundungsdifferenzen ergeben. Die Konzernbilanz wird gemäß IAS 1.5 ff. in langfristige und kurzfristige Bestandteile untergliedert. Die Konzern-Gesamtergebnisrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren dargestellt. Der Konzernabschluss wurde auf den Konzernabschlussstichtag 31. Dezember 2019 (VJ: 31. Dezember 2018) aufgestellt. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Der Abschlussstichtag und das Konzerngeschäftsjahr entsprechen dem Stichtag des Mutterunternehmens und dem Geschäftsjahr sämtlicher einbezogener Gesellschaften. Anwendung neuer IFRS - bzw. geänderter IFRS Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen grundsätzlich, mit Ausnahme der nachfolgend aufgeführten Standards, den im Vorjahr angewandten Methoden. IFRS 16 Leasingverhältnisse CBR hat in diesem Geschäftsjahr IFRS 16 Leasingverhältnisse (wie vom IASB im Januar 2016 veröffentlicht) angewendet, da dieser verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden ist, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. IFRS 16 führt neue oder geänderte Anforderungen in Bezug auf die Bilanzierung von Leasingverhältnissen ein. Wesentliche Änderungen hinsichtlich der Bilanzierung ergeben sich bei Leasingverhältnissen für Leasingnehmer, indem keine Unterscheidung zwischen Operating- und Finanzierungsleasingverhältnissen mehr vorgenommen wird. Zusätzlich erfolgt die Erfassung eines Nutzungsrechts und einer Leasingverbindlichkeit zu Beginn eines Leasingverhältnisses, mit Ausnahme von kurzfristigen Leasingverhältnissen und Leasingverhältnissen mit geringem Wert. Im Gegensatz zur Bilanzierung beim Leasingnehmer sind die Anforderungen an die Bilanzierung beim Leasinggeber weitestgehend unverändert geblieben. Einzelheiten zu diesen neuen Anforderungen sind in TZ 3.6.1 beschrieben. Die Auswirkungen der Erstanwendung von IFRS 16 auf den Konzernabschluss werden im Folgenden beschrieben. Der Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 für den Konzern ist der 1. Januar 2019. CBR hat IFRS 16 unter Anwendung des modifiziert retrospektiven Ansatzes ohne Anpassung der Vorjahreszahlen angewendet. Auswirkung der neuen Definition eines Leasingverhältnisses CBR hat von der praktischen Erleichterung Gebrauch gemacht, bei der Umstellung auf IFRS 16 nicht neu zu beurteilen, ob ein Vertrag ein Leasingverhältnis ist oder enthält. Dementsprechend wird die Definition eines Leasingverhältnisses gemäß IAS 17 und IFRIC 4 weiterhin auf diejenigen Verträge angewendet, die vor dem 1. Januar 2019 abgeschlossen wurden. Auf die Erleichterung gem. IFRS 16.C10(c) zur Behandlung von Verträgen mit einer Restlaufzeit von weniger als 12 Monaten zum Erstanwendungszeitpunkt als kurzfristige Leasingverhältnisse wurde verzichtet. Die Änderung der Definition eines Leasingverhältnisses betrifft im Wesentlichen das Konzept der Beherrschung. IFRS 16 bestimmt, ob ein Vertrag ein Leasingverhältnis enthält auf der Grundlage, ob dem Leasingnehmer vom Leasinggeber vertraglich das Recht zur Beherrschung eines identifizierten Vermögenswerts für einen festgelegten Zeitraum eingeräumt wird und der Leasinggeber im Gegenzug eine Gegenleistung vom Leasingnehmer erhält. Dies steht im Gegensatz zur Fokussierung auf "Chancen und Risiken" in IAS 17 und IFRIC 4. CBR wendet die Definition eines Leasingverhältnisses und die damit verbundenen Leitlinien des IFRS 16 auf alle Verträge an, die am oder nach dem 1. Januar 2019 abgeschlossen oder geändert wurden. In Vorbereitung auf die erstmalige Anwendung von IFRS 16 hat CBR ein Implementierungsprojekt durchgeführt. Das Projekt hat gezeigt, dass die neue Definition in IFRS 16 den Umfang von Verträgen, die die Definition eines Leasingverhältnisses für den Konzern erfüllen, nicht wesentlich verändert hat. Auswirkung auf die Bilanzierung beim Leasingnehmer 1) Vorherige Operating-Leasingverhältnisse Mit der Anwendung des IFRS 16 verändert sich für den Konzern die bilanzielle Abbildung von Leasingverhältnissen, die zuvor als Operating-Leasingverhältnisse nicht in der Bilanz erfasst wurden. Dem neuen Standard entsprechend erfasst CBR für alle Leasingverhältnisse (mit Ausnahme der weiter unten erläuterten Erleichterungsvorschriften):
Leasinganreize (z.B. mietfreie Perioden) werden im Rahmen der Bewertung der Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten erfasst, während sie nach IAS 17 linear zur Erfassung eines Leasinganreizes führten, der in der Regel als Reduzierung der Mietaufwendungen amortisiert wurde. Unter IFRS 16 werden Nutzungsrechte gemäß IAS 36 auf Wertminderung geprüft. Bei kurzfristigen Leasingverhältnissen (Laufzeit bis 12 Monate) und Leasingverhältnissen mit geringwertigen Vermögenswerten hat sich CBR dafür entschieden, den Leasingaufwand gemäß IFRS 16.5 linear zu erfassen. Dieser Aufwand wird in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den sonstigen Aufwendungen sowie in der Kapitalflussrechnung im operativen Cashflow ausgewiesen. 2) Vorherige Finanzierungsleasingverhältnisse Der wesentliche Unterschied zwischen IFRS 16 und IAS 17 in Bezug auf Leasingverhältnisse, die bisher als Finanzierungsleasing klassifiziert wurden, besteht in der Bewertung der vom Leasingnehmer gegenüber dem Leasinggeber gegebenen Restwertgarantien. IFRS 16 verlangt, dass in der Leasingverbindlichkeit nur der Betrag berücksichtigt wird, der voraussichtlich im Rahmen einer Restwertgarantie fällig wird, und nicht wie nach IAS 17 der garantierte Höchstbetrag. Diese Änderung hatte keine Auswirkung auf den Konzernabschluss, da CBR bislang keine Finanzierungsleasingverhältnisse abgeschlossen hat. Auswirkungen der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 Beim Übergang auf IFRS 16 hat CBR Nutzungsrechte und Leasing-verbindlichkeiten erfasst. Da von der Möglichkeit der vereinfachten Ermittlung des Nutzungsrechts in Höhe der Leasingverbindlichkeit nach IFRS 16 C8(b) (ii) Gebrauch gemacht worden ist, ergeben sich keine Auswirkung auf die Ertragslage und das Eigenkapital. Die Auswirkungen im Zeitpunkt des Übergangs werden im Folgenden zusammengefasst:
CBR hat Leasingverbindlichkeiten aus Operating-Leasingverhältnissen mit seinem Grenzfremdkapitalzinssatz zum 1. Januar 2019 abgezinst. Der gewichtete Durchschnittszinssatz betrug vier Prozent. Die Überleitung der Nutzungsrechte zum 31. Dezember 2018 zum 01. Dezember 2019 ist unter TZ 5.2 dargestellt.
Weitere ab 1. Januar 2019 verpflichtend anzuwendende Standards und Änderungen, die keine oder keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss des aktuellen Berichtsjahres und der vorherigen Berichtsjahre hatten: Änderungen an IAS 28 Langfristige Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen: die Änderungen betreffen langfristige Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen, die im Wesentlichen einen Teil der Nettoinvestition in diese Unternehmen darstellen, jedoch nicht nach der Equity-Methode bilanziert werden. Sie stellen klar, dass IFRS 9 einschließlich dessen Wertminderungsvorschriften auf solche langfristen Anteile vorrangig anzuwenden ist, bevor eine eventuelle Erfassung von Verlustanteilen, die dem Buchwert der Beteiligung entsprechen oder diesen übersteigen, erfolgt und bevor die Wertminderungsvorschriften in IAS 28 für die Nettoinvestition angewendet werden. Änderungen an IFRS 9 Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung: die Änderungen stellen klar, dass es zum Zwecke der Beurteilung, ob ein vorzeitiges Kündigungsrecht mit Ausgleichszahlung die Zahlungsstrombedingung verletzt, unerheblich ist, ob die Partei, die die Kündigungsoption ausübt, eine Ausgleichszahlung leisten muss oder aber erhält. Mit anderen Worten, Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung führen nicht automatisch zur Nichterfüllung der Zahlungsstrombedingung. Jährliche Verbesserungen an den IFRS (Zyklus 2015-2017): Betroffen sind die Standards IFRS 3, 11 und IAS 12 und 23. IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse: ein Erwerber, der Beherrschung über eine einen eigenen Geschäftsbetrieb darstellende gemeinschaftliche Tätigkeit erlangt, ist verpflichtet, die Vorschiften in IFRS 3 zum sukzessiven Unternehmenserwerb anzuwenden, d.h. Neubewertung der bereits gehaltenen Anteile zum beizulegenden Zeitwert bei Erlangung der Beherrschung. IFRS 11 Gemeinsame Vereinbarungen: ein Unternehmen bewertet seine zuvor gehaltenen Anteile nicht neu, wenn es die gemeinschaftliche Führung über eine einen Geschäftsbetrieb darstellende gemeinschaftliche Tätigkeit erlangt. IAS 12 Ertragsteuern: Klarstellung, dass die Vorschriften in TZ 57A auf alle ertragsteuerlichen Auswirkungen von Dividenden anzuwenden sind und nicht nur auf Fälle, in denen es unterschiedlich Steuersätze für ausgeschüttete und nicht ausgeschüttete Gewinne gibt. IAS 23 Fremdkapitalkosten: Klarstellung, dass spezifisch für die Beschaffung eines qualifizierten Vermögenswerts aufgenommene Darlehen nur dann bei der Ermittlung des Zinssatzes für allgemein aufgenommene Kredite unberücksichtigt bleiben, wenn sich der qualifizierte Vermögenswert noch nicht in seinem beabsichtigten gebrauchs- oder verkaufsfähigen Zustand befindet. Ist dieser Zustand hingegen durch geeignete Aktivitäten erreicht, sind sämtliche noch vorhandenen Mittel, die ursprünglich speziell für die Beschaffung des qualifizierten Vermögenswerts aufgenommenen worden waren, als Teil der allgemein aufgenommenen Mittel zu behandeln und entsprechend bei der Ermittlung des Zinssatzes zu berücksichtigen. Änderungen an IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer: durch die Änderung wird zwingend verlangt, dass bei einer Änderung, Kürzung oder Abgeltung eines leistungsorientierten Versorgungsplans der laufende Dienstzeitaufwand und die Nettozinsen für das restliche Geschäftsjahr unter Verwendung der aktuellen versicherungsmathematischen Annahmen neu zu ermitteln sind, die zur erforderlichen Neubewertung der Nettoschuld (des Vermögenswerts) verwendet wurden. Daneben wurde klargestellt, dass die Auswirkung auf die Vermögenswertobergrenze ("asset ceiling"), die sich aus der Planänderung, -kürzung oder -abgeltung ergeben kann, in einem zweiten Schritt bestimmt und in der üblichen Weise im sonstigen Ergebnis erfasst wird. IFRS 23 Unsicherheit bei der ertragsteuerlichen Behandlung: IFRS 23 legt die Bilanzierung laufender und latenter Steuerschulden aus, bei denen Unsicherheiten hinsichtlich der ertragsteuerlichen Behandlung bestehen. Solche Unsicherheiten entstehen, wenn die Anwendung des jeweils geltenden Steuerrechts auf eine spezifische Transaktion nicht eindeutig ist und daher (auch) von der Auslegung durch die Steuerbehörden abhängt, die dem Unternehmen bei der Aufstellung des Abschlusses jedoch nicht bekannt ist. Ein Unternehmen berücksichtigt diese Unsicherheit nur dann bei den bilanziell erfassten Steuerschulden oder -ansprüchen, wenn es wahrscheinlich ist, dass die entsprechenden Steuerbeträge bezahlt oder erstattet werden. Dabei ist davon auszugehen, dass die Steuerbehörden ihr Recht zur Überprüfung erklärter Beträge ausüben werden und dabei vollständige Kenntnis aller zugehörigen Informationen besitzen. Wenn sich Tatsachen und Umstände, die Grundlage für die Beurteilung der Unsicherheit waren, geändert haben oder bei Vorliegen neuer relevanter Informationen, ist die Beurteilung zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Im Jahr 2019 noch nicht anzuwendende Neuerungen Die CBR hat in ihrem Konzernabschluss keinen Gebrauch von einer vorzeitigen Anwendung von Standards und Interpretationen gemacht, die erst auf Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2019 beginnen, anzuwenden sind. Folgende neue und geänderte Rechnungslegungsvorschriften sind für die CBR-Gruppe grundsätzlich relevant, jedoch noch nicht verpflichtend anzuwenden. CBR erwartet, dass sich keine beziehungsweise nur unwesentliche Auswirkungen ergeben.
2 KONSOLIDIERUNGSKREIS Der Konsolidierungskreis umfasst neben der CBR Service alle in- und ausländischen Beteiligungsunternehmen, über die sie Verfügungsgewalt ausüben kann, schwankenden Renditen aus ihrem Engagement in dem Beteiligungsunternehmen ausgesetzt ist und diese Renditen aufgrund ihrer Verfügungsgewalt der Höhe nach beeinflussen kann. Nachfolgend werden die Anzahl und die zum Konzern zugehörigen Tochterunternehmen dargestellt. An jedem Tochterunternehmen werden Anteile von 100% gehalten und die Eigenkapitalbeteiligung entspricht der Stimmrechtsbeteiligung.
Konzerngesellschaften:
Veränderungen im Anteilsbesitz der Gruppe bei bestehenden Tochterunternehmen Im Geschäftsjahr wurde die CBR Textile GmbH auf die CBR Fashion GmbH (beide Isernhagen) verschmolzen. Die Street One doo, die Cecil doo, beide Maribor, Slowenien sowie die CBR Asia Ltd., Hong Kong wurden im Geschäftsjahr liquidiert. 3 WESENTLICHE BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE 3.1 ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE Die Abschlüsse der in den CBR-Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen werden entsprechend IFRS 10 Konzernabschlüsse (IFRS 10) nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zum Bilanzstichtag aufgestellt. 3.2 KONSOLIDIERUNGSGRUNDSÄTZE Die Konsolidierung der Unternehmen, die von Dritten akquiriert wurden, erfolgt gemäß IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse (IFRS 3) zum Erwerbszeitpunkt. Der Erwerbszeitpunkt ist der Tag, an dem die Gruppe Beherrschung über das akquirierte Unternehmen erlangt hat. Die Erwerbsmethode sieht vor, dass Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden mit ihren beizulegenden Zeitwerten zu erfassen sind. Latente Steuern sind dabei gemäß IAS 12 Ertragsteuern (IAS 12) zu berücksichtigen. Ein Geschäfts- oder Firmenwert ist zunächst mit den Anschaffungskosten anzusetzen, die sich als positive Differenz zwischen der übertragenen Gegenleistung und den erworbenen Vermögenswerten abzüglich der übernommenen Schulden ergeben. Der Geschäfts- oder Firmenwert ist in den Folgeperioden mindestens einmal jährlich oder wenn Umstände darauf schließen lassen, dass sein Buchwert den erzielbaren Betrag übersteigt, auf Werthaltigkeit zu überprüfen und bei vorliegender Wertminderung außerplanmäßig auf den niedrigeren erzielbaren Betrag abzuschreiben. Im Erwerbszeitpunkt wird der erworbene Geschäfts- oder Firmenwert auf die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten verteilt, die von den Synergien des Unternehmenszusammenschlusses voraussichtlich profitieren werden. Angefallene Erwerbsneben-kosten werden erfolgswirksam erfasst. Wenn der beizulegende Zeitwert des Nettovermögens die übertragene Gegenleistung übersteigt, beurteilt die Gruppe nochmals, ob sie alle erworbenen Vermögenswerte und alle übernommenen Schulden richtig identifiziert hat und überprüft die Verfahren, mit denen die zum Erwerbszeitpunkt anzusetzenden Beträge ermittelt wurden. Wenn die Neubeurteilung weiterhin zu einem Überschuss der beizulegenden Zeitwerte des erworbenen Nettovermögens über die übertragene Gegenleistung führt, ist die Differenz als Ertrag zu erfassen. Die Aufwendungen und Erträge der erworbenen Tochterunternehmen gehen vom Erwerbszeitpunkt an in die Konzerngesamtergebnisrechnung ein. Die Ergebnisse von konzerninternen Geschäftsvorfällen und Zwischenergebnisse aufgrund des internen Leistungsverkehrs werden eliminiert. Umsatzerlöse, Erträge und Aufwendungen sowie zwischen den Gesellschaften bestehende Forderungen und Verbindlichkeiten werden gegenseitig aufgerechnet. Auf temporäre Unterschiede aus den Konsolidierungsvorgängen werden die erforderlichen Steuerabgrenzungen nach IAS 12 vorgenommen. Der Konzernabschluss basiert auf dem historischen Anschaffungs- und Herstellungskostenprinzip, mit Ausnahme von derivativen Finanzinstrumenten, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. 3.3 BEDEUTENDE ERMESSENSAUSÜBUNGEN UND WESENTLICHE QUELLEN VON SCHÄTZUNGSUNSICHERHEITEN Die Aufstellung des IFRS-Konzernabschlusses erfordert Ermessensausübungen, Schätzungen und Annahmen, die Einfluss auf den Ansatz von Vermögenswerten und Schulden, die Angabe von Eventualverbindlichkeiten zum Bilanzstichtag sowie die Erfassung von Erträgen und Aufwendungen haben. Unsere Ermessensausübungen, Schätzungen und Annahmen beruhen auf historischen Informationen und sind unsere besten Schätzungen auf Basis von Informationen über wirtschaftliche Rahmenbedingungen in den Branchen oder Regionen, in denen wir oder unsere Kunden tätig sind. Deren Veränderung könnte sich nachteilig auf unsere Schätzungen auswirken. Unsere Schätzungen und die zugrundeliegenden Annahmen werden regelmäßig überprüft. Wenngleich wir der Auffassung sind, dass unsere Schätzungen über die künftige Entwicklung der zugrundeliegenden Ungewissheiten angemessen sind, können die tatsächlichen Ergebnisse von den ursprünglich von uns getroffenen Schätzungen und Annahmen abweichen. Die hieraus resultierenden Schätzungsänderungen werden in der Berichtsperiode berücksichtigt, in der die Änderung vorgenommen wird, sowie in den hiervon betroffenen künftigen Berichtsperioden. Wesentliche Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen wurden insbesondere hinsichtlich der folgenden Sachverhalte vorgenommen, welche die Beträge im Abschluss wesentlich beeinflussen und daher für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entscheidend sind: Festlegung der Nutzungsdauern (insbesondere Kundenstamm) Alle unsere immateriellen Vermögenswerte, mit Ausnahme von Geschäfts- oder Firmenwerten, sowie das Sachanlagevermögen (ohne Grund und Boden) haben eine begrenzte Nutzungsdauer. Deshalb sind die Anschaffungskosten für immaterielle Vermögenswerte und das Sachanlagevermögen planmäßig über die jeweilige Nutzungsdauer zu verteilen. Wesentliche Ermessensentscheidungen liegen hinsichtlich der Einschätzung vor, ob ein immaterieller Vermögenswert eine begrenzte oder unbegrenzte Nutzungsdauer hat. Schätzungen sind bei der Bestimmung der Nutzungsdauer eines immateriellen Vermögenswertes und des Sachanlagevermögens erforderlich. Der Abschreibungszeitraum hat Auswirkungen auf die in den einzelnen Perioden erfassten Aufwendungen für planmäßige Abschreibungen. Siehe hierzu TZ 5.1/2. Prüfung der Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte CBR prüft mindestens einmal jährlich, ob der Geschäfts- oder Firmenwert einer Wertminderung unterliegt. Dies erfordert eine Schätzung des erzielbaren Betrags der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen die Geschäfts- oder Firmenwerte zugeordnet sind. Zur Schätzung des erzielbaren Betrags muss CBR die voraussichtlichen künftigen Cashflows aus den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten schätzen und darüber hinaus einen angemessenen Abzinsungssatz wählen, um den Barwert dieser Cashflows zu ermitteln. Dazu werden Annahmen und Schätzungen über zukünftige Cashflows verwendet, die komplexer Natur sind und mit erheblichen Unsicherheiten hinsichtlich künftiger Entwicklungen verbunden sind. Sie können durch eine Vielzahl von Faktoren beeinflusst werden, zum Beispiel durch Änderungen unserer internen Prognosen und der Schätzung der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten (Weighted Average Cost of Capital, WACC). Aufgrund dieser Faktoren könnten die tatsächlichen Cashflows und Werte erheblich von den prognostizierten künftigen Cashflows abweichen, die letztlich in das Discounted-Cash-Flow-Modell Eingang gefunden haben. Wenngleich wir der Auffassung sind, dass unsere in der Vergangenheit getroffenen Annahmen und Schätzungen angemessen sind, könnten künftige Änderungen der Annahmen und Schätzungen unsere Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erheblich beeinträchtigen. Außerdem werden die Ergebnisse der Werthaltigkeitstests für Geschäfts- oder Firmenwerte von der Aufteilung dieser Geschäfts- oder Firmenwerte auf zahlungsmittelgenerierende Einheiten beeinflusst. Siehe hierzu auch unsere Ausführungen unter TZ 3.16. Prüfung der Werthaltigkeit von immateriellen Vermögenswerten, mit Ausnahme der Geschäfts- oder Firmenwerte, sowie des Sachanlagevermögens Sofern Anhaltspunkte für die Wertminderung eines anderen immateriellen Vermögenswerts oder einer Sachanlage vorliegen, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswerts bzw. der zahlungsmittelgenerierenden Einheit ermittelt, um ggf. die Höhe der Wertminderung zu bestimmen. Der erzielbare Betrag ist der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Kosten der Veräußerung und Nutzungswert. Bei der Ermittlung des Nutzungswertes werden die geschätzten künftigen Zahlungsströme mit einem Vorsteuerzinssatz abgezinst. Dieser Vorsteuerzinssatz berücksichtigt zum einen die momentane Markteinschätzung über den Zeitwert des Geldes, zum anderen die dem Vermögenswert inhärenten Risiken, insoweit diese nicht bereits Eingang in die Schätzung der Zahlungsströme gefunden haben. Wenn der geschätzte erzielbare Betrag eines Vermögenswertes (oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit) den Buchwert unterschreitet, wird der Buchwert des Vermögenswertes (oder der zahlungsmittelgenerierenden Einheit) auf den erzielbaren Betrag vermindert. Der Wertminderungsaufwand wird sofort erfolgswirksam erfasst. Bewertung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vorräten Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfasst der Konzern stets die über die erwartete Restlaufzeit erwarteten Verluste auf Basis von homogener Forderungsklassen (siehe hierzu Anhangangabe TZ. 3.17). Bei der Beurteilung der notwendigen Risikoversorge berücksichtigt CBR qualitative und quantitative angemessene und belastbare Informationen über vergangene Ereignisse, gegenwärtige Bedingungen und Prognosen künftig wirtschaftlicher Bedingungen, die am Abschlussstichtag verfügbar sind. Für Bestandsrisiken bei Vorräten, die sich aus der Lagerdauer und einer Verminderung des Nettoveräußerungswerts ergeben, werden Abwertungen vorgenommen. Für Fertigerzeugnisse und Handelswaren werden Vorräte mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet, der dem geschätzten, im normalen Geschäftsgang erzielbaren Verkaufserlös, abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und den notwendigen Vertriebskosten entspricht. Ein Niederstwerttest wird für Handelswaren und Fertigerzeugnisse anhand von Gängigkeits-, Reichweiten- und Nettoveräußerungswertanalysen durchgeführt, die sich aus den Erfahrungen der Vergangenheit ergeben. Wertminderungen auf den erwarteten niedrigeren Verkaufspreis sowohl auf Ebene der Vertriebsgesellschaften als auch aus Sicht des Konzerns werden über diese Abwertungsroutinen antizipiert, was mit erheblichen Schätzungen verbunden ist. Änderungen unserer Schätzung in Bezug auf die über die Restlaufzeit erwarteten Verluste für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und nicht gängige Vorräte könnten wesentliche Auswirkungen auf die in unserem Konzernabschluss ausgewiesenen Vermögenswerte und Aufwendungen haben. Überdies könnte das Konzernergebnis nachteilig beeinflusst werden, wenn die tatsächlichen Forderungsausfälle höher ausfallen bzw. die Ware schlechter verkäuflich ist als zunächst angenommen. Festlegung der Retourenquoten und daraus abgeleiteten Gewährleistungsrückstellungen Die Bestimmung der Retouren und zugehörigen Rückstellungen ist in erheblichem Maß mit Ermessen verbunden. Die Rückstellung für Retouren und Gewährleistungen basiert auf Schätzungen, die sich aus historischen Gewährleistungsdaten mit ähnlichen Produkten und Dienstleistungen ableiten. Die Ermittlung der Gewährleistungsrückstellung erfolgt auf Basis der Jahresretourenquote bezogen auf den Monatsdurchschnitt der Umsätze des vierten Quartals. Etwaige Unterschiede zwischen der ursprünglichen Einschätzung und dem tatsächlichen Ausgang können in der jeweiligen Periode Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben (siehe auch Anhangangabe TZ 5.11). Bilanzierung von tatsächlichen Ertragsteuern und latenter Steuern Unsicherheiten bestehen hinsichtlich der Auslegung komplexer steuerrechtlicher Vorschriften, Änderungen des Steuerrechts sowie der Höhe und des Entstehungszeitpunkts künftig zu versteuernder Ergebnisse. Angesichts der großen Bandbreite internationaler Geschäftsbeziehungen und des langfristigen Charakters und der Komplexität bestehender vertraglicher Vereinbarungen ist es möglich, dass Abweichungen zwischen den tatsächlichen Ergebnissen und den getroffenen Annahmen bzw. künftiger Änderungen solcher Annahmen in Zukunft Anpassungen des bereits erfassten Steuerertrags und Steueraufwands erfordern. Der Konzern bildet, basierend auf besten Schätzungen, Rückstellungen für mögliche Auswirkungen steuerlicher Außenprüfungen und unterschiedlicher Auslegungen steuerrechtlicher Vorschriften durch das steuerpflichtige Unternehmen und die zuständige Steuerbehörde. Solche unterschiedlichen Auslegungen können sich aus einer Vielzahl unterschiedlicher Sachverhalte ergeben, in Abhängigkeit der lokalen Gesetzgebung. Latente Steueransprüche werden für nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge in dem Maße angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass hierfür zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, so dass die Verlustvorträge tatsächlich genutzt werden können. Bei der Ermittlung aktivierbarer latenter Steueransprüche ist eine wesentliche Schätzung des Managements bezüglich des erwarteten Eintrittszeitpunkts und der Höhe des künftig zu versteuernden Einkommens sowie der zukünftigen Steuerplanungsstrategien erforderlich. Die wesentlichen Annahmen und Parameter für die vorgenommenen Schätzungen sind in den folgenden Erläuterungen zum Konzernabschluss dargelegt. 3.4 WÄHRUNGSUMRECHNUNG Der Einzelabschluss jedes Konzernunternehmens wird in der Währung des primären Wirtschaftsraums aufgestellt, in dem das Unternehmen tätig ist (seiner funktionalen Währung). Für Zwecke des Konzernabschlusses wird die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage für jedes Unternehmen in Euro (EUR) dargestellt, welches die funktionale Währung des Mutterunternehmens ist. Geschäftsvorfälle, die auf andere Währungen als die funktionale Währung des Konzernunternehmens (Fremdwährungen) lauten, werden mit den am Tag der Transaktion gültigen Währungskursen umgerechnet. An jedem Bilanzstichtag werden monetäre Posten in Fremdwährung mit dem gültigen Stichtagskurs umgerechnet. Nicht-monetäre Posten in Fremdwährung, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, sind mit den Kursen umzurechnen, die zum Zeitpunkt der Bewertung mit dem beizulegenden Zeitwert Gültigkeit hatten. Zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertete nicht-monetäre Posten werden mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt der erstmaligen bilanziellen Erfassung umgerechnet. Umrechnungsdifferenzen werden ergebniswirksam in der Periode erfasst, in der sie auftreten. Zur Aufstellung eines Konzernabschlusses werden die Vermögenswerte und Schulden der ausländischen Tochterunternehmen des Konzerns in Euro umgerechnet, wobei die am Bilanzstichtag gültigen Wechselkurse herangezogen werden. Erträge und Aufwendungen werden zum Durchschnittskurs der Periode umgerechnet, es sei denn, dass die Umrechnungskurse während der Periode stark geschwankt haben. In diesem Fall finden die Umrechnungskurse zum Zeitpunkt der Transaktion Anwendung. Die Umrechnung des Eigenkapitals erfolgt zu historischen Kursen. Jegliche Umrechnungsdifferenzen des Eigenkapitals werden erfolgsneutral in der Rücklage aus Fremdwährungsumrechnung ausgewiesen. Bei Veräußerung eines ausländischen Tochterunternehmens werden die auf dieses Tochterunternehmen entfallenden Beträge erfolgswirksam erfasst. Die genutzten wesentlichen Umrechnungskurse sind im Folgenden angegeben:
3.5 UMSATZREALISIERUNG Umsatzerlöse werden entsprechend IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden (IFRS 15) zum beizulegenden Zeitwert der erhaltenen oder zu erhaltenden Gegenleistung bewertet und um erwartete Kundenrückgaben, Rabatte und andere ähnliche Abzüge gekürzt. CBR erzielt Umsatzerlöse in den folgenden Bereichen:
Die folgenden Leistungsverpflichtungen bestehen:
CBR erfasst Umsatzerlöse sobald die Verfügungsgewalt über die Vermögenswerte an den Kunden übertragen wurde. Dies ist der Fall, sobald der Kunde die Nutzung des Vermögenswertes bestimmen kann und im Wesentlichen den verbleibenden Nutzen an aus ihm zieht. Da der Schwerpunkt von CBR im Verkauf von Kleidung liegt, geschieht dies grundsätzlich zum Zeitpunkt des Kontrollübergangs, dies erfolgt regelmäßig frei Lager oder beim Versand. Die Schätzung der Umsatzerlöse bei eCommerce erfolgt dergestalt, dass für die innerhalb des gesetzlichen Widerrufsrechts von 14 Tagen erwarteten Retouren eine Rückstellung auf Basis der Erfahrungen der Vergangenheit in Höhe des erwarteten Rücksendewertes erlösschmälernd gebucht wird. Als Gegenposten wird daraus ein Recht auf Retouren in den Vorräten erfolgswirksam in Höhe der Anschaffungskosten ausgewiesen. CBR hat in ihren Verträgen mit Kunden keine wesentlichen Finanzierungskomponenten, sodass die entsprechenden Angaben nicht dargestellt werden. Das Nutzungsrecht an der Marke stellt - unabhängig von den jeweiligen Vertriebskanälen (Wholesale, Own Retail und Outlet und eCommerce) - keine separate Leistungsverpflichtung dar. Der Erwerb des Nutzungsrechts ist nur in Verbindung mit dem Erwerb der Ware möglich. Außerdem dient es lediglich zur Unterstützung des CECIL- / Street One-Markenauftritts und ist daher nicht als abtrennbare separate Leistungsverpflichtung zu erfassen. Für Aufwendungen für Handelsvertreterprovisionen wird vom Wahlrecht des IFRS 15.94 Gebrauch gemacht; sie werden sofort vollständig im Aufwand erfasst, da der Abschreibungszeitraum nicht mehr als ein Jahr betragen würde. Die Leistungen von CBR sind grundsätzlich in 10 Tagen zu zahlen. Die Zahlungsziele sind für den Bereich Wholesale in der Regel 10 Tage. Während im Own Retail und in den Outlets eine direkte Zahlung bei Verkauf stattfindet, gibt es im Bereich eCommerce in Abhängigkeit der gewählten Zahlart ein Zahlungsziel von 0 - 30 Tagen. 3.6 LEASING Bei Vertragsbeginn beurteilt CBR, ob der Vertrag ein Leasingverhältnis begründet oder beinhaltet. Dies ist der Fall, wenn der Vertrag dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswertes gegen Zahlung eines Entgeltes für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren. Um zu beurteilen, ob ein Vertrag das Recht zur Kontrolle eines identifizierten Vermögenswertes beinhaltet, legt CBR die Definition eines Leasingverhältnisses nach IFRS 16 zugrunde. Die Methode wird auf all diejenigen Verträge angewendet, die nach dem 1.1.2019 neu abgeschlossen oder geändert wurden. 3.6.1 ALS LEASINGNEHMER Am Bereitstellungsdatum oder bei Änderung eines Vertrages, der eine Leasingkomponente enthält, teilt CBR das vertraglich vereinbarte Entgelt auf Basis der relativen Einzelveräußerungspreise auf. Für Fahrzeugleasingverträge hat CBR jedoch beschlossen, von einer Trennung der Nichtleasing-komponenten gemäß IFRS 16.15 abzusehen und stattdessen Leasing- und Nichtleasingkomponenten als eine einzige Leasingkomponente zu bilanzieren. Am Bereitstellungsdatum erfasst CBR einen Vermögenswert für das gewährte Nutzungsrecht sowie eine Leasingverbindlichkeit. Das Nutzungsrecht wird erstmalig zu Anschaffungskosten bewertet, in Höhe der erstmaligen Bewertung der Leasingverbindlichkeit, angepasst um geleistete Zahlungen am oder vor dem Bereitstellungsdatum. Ergänzend wurden etwaige anfängliche direkte Kosten sowie geschätzte Kosten zur Demontage oder Beseitigung des zugrunde liegenden Vermögenswertes oder zur Wiederherstellung des zugrunde liegenden Vermögenswertes bzw. des Standortes, an dem dieser sich befindet, abzüglich etwaiger erhaltener Leasinganreize berücksichtigt. Anschließend wird das Nutzungsrecht vom Bereitstellungsdatum bis zum Ende des Leasingzeitraums linear abgeschrieben. Eine Ausnahme besteht, wenn das Eigentum an dem zugrundeliegenden Vermögenswert zum Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses auf CBR übergeht, oder in den Kosten des Nutzungsrechtes eine durch CBR auszuübende Kaufoption berücksichtigt ist. In diesem Fall wird das Nutzungsrecht über die Nutzungsdauer des zugrundeliegenden Vermögenswertes abgeschrieben, welche nach den Vorschriften für Sachanlagen ermittelt wird. Zusätzlich wird das Nutzungsrecht fortlaufend auf Wertminderungsaufwand geprüft und bei Bedarf um bestimmte Neubewertungen der Leasingverbindlichkeit angepasst. Erstmalig wird die Leasingverbindlichkeit zum Barwert der am Bereitstellungsdatum noch nicht geleisteten Leasingzahlungen mit dem den Leasingverhältnis zugrunde liegenden Zinssatz abgezinst oder, wenn sich dieser nicht ohne Weiteres bestimmen lässt, mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz der CBR. Unter Berücksichtigung der unterschiedlichen zugrundeliegenden Vermögenswerte, der Laufzeiten, der Risikostrukturen und der Währungen wurde der verwendete Grenzfremdkapitalzinssatz der CBR ermittelt. Die in die Bewertung der Leasingverbindlichkeit einbezogenen Leasingzahlungen umfassen:
Die Leasingverbindlichkeit wird zum fortgeführten Buchwert unter Nutzung der Effektivzinsmethode bewertet. Sie wird neu bewertet, wenn sich die künftigen Leasingzahlungen aufgrund einer Indexanpassung verändern, wenn CBR seine Schätzung zu den voraussichtlichen Zahlungen im Rahmen einer Restwertgarantie anpasst, wenn CBR seine Einschätzung über die Ausübung einer Kauf-, Verlängerungs- oder Kündigungsoption ändert oder sich eine de facto feste Leasingzahlung ändert. Bei einer solchen Neubewertung der Leasingverbindlichkeit wird eine entsprechende erfolgsneutrale Anpassung des Buchwertes des Nutzungsrechtes vorgenommen. Die Anpassung wird erfolgswirksam erfasst, wenn ein Anpassungsbedarf besteht, der zu einem negativen Buchwert führen würde. In der Bilanz weist CBR Nutzungsrechte in den Sachanlagen und Leasingverbindlichkeiten in den finanziellen Verbindlichkeiten aus. 3.6.2 KURZFRISTIGE LEASINGVERHÄLTNISSE UND LEASINGVERHÄLTNISSE, DENEN VERMÖGENSWERTE VON GERINGEM WERT ZUGRUNDE LIEGEN CBR hat beschlossen, Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten für Leasingverhältnisse nicht anzusetzen, denen Vermögenswerte von geringem Wert (Neuwert kleiner TEUR 5) zugrunde liegen, sowie für kurzfristige Leasingverhältnisse (Laufzeit kleiner 12 Monaten), einschließlich IT-Ausstattung. CBR erfasst die mit diesen Leasingverhältnissen in Zusammenhang stehenden Leasingzahlungen über die Laufzeit des Leasingverhältnisses linear als Aufwand. Bis zum 31. Dezember 2019 trat CBR nicht als Leasinggeber auf. 3.6.3 VOR DEM 1. JANUAR 2019 ANGEWANDTE METHODE Für Verträge, die vor dem 1. Januar 2019 abgeschlossen wurden, hat CBR analog zum IAS 17 Leasingverhältnisse wie folgt eingeschätzt, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis darstellt:
3.6.4 ALS LEASINGNEHMER VOR DEM 01. JANUAR 2019 In der Vergleichsperiode hat CBR keine Leasingverhältnisse, die im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen übertragen haben und somit als Finanzierungsleasing einzustufen gewesen wären. Vermögenswerte aus anderen Leasingverhältnissen wurden als Operating-Leasingverhältnisse eingestuft und nicht in der Bilanz des Konzerns erfasst. Im Rahmen von Operating-Leasingverhältnissen geleistete Zahlungen wurden über die Laufzeit des Leasingverhältnisses linear im Gewinn oder Verlust erfasst. Erhaltene Leasinganreize wurden als Bestandteil des Gesamtleasingaufwands über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfasst. 3.7 GESCHÄFTS- ODER FIRMENWERT Der Geschäfts- oder Firmenwert, der bei dem Erwerb eines Tochterunternehmens entsteht, entspricht dem Überschuss der Anschaffungskosten des Erwerbs über den Konzernanteil an dem beizulegenden Nettozeitwert der identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden des Tochterunternehmens zum Erwerbszeitpunkt. Der Geschäfts- oder Firmenwert wird im Zugangszeitpunkt mit seinen Anschaffungskosten bilanziert und in den Folgeperioden mit seinen Anschaffungskosten abzüglich aller kumulierten Wertminderungsaufwendungen aus Impairments bewertet. Mit dem Unternehmenszusammenschluss verbundene Kosten werden grundsätzlich in der Periode, in der sie entstehen, als Aufwand erfasst. Zur Prüfung der Werthaltigkeit des Geschäfts- oder Firmenwertes verweisen wir auf TZ 3.3 und TZ 3.16. Ein für den Geschäfts- oder Firmenwert erfasster Wertminderungsaufwand darf in künftigen Perioden nicht aufgeholt werden. Bei der Veräußerung eines Tochterunternehmens wird der darauf entfallende Betrag des Geschäfts- oder Firmenwertes im Rahmen der Ermittlung des Abgangserfolges berücksichtigt. 3.8 SONSTIGE IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE Immaterielle Vermögenswerte werden beim erstmaligen Ansatz zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Die Kosten, die als Vertragsanbahnungskosten gemäß IFRS 15.91ff. identifiziert wurden, sind gewährte Subventionen für CBR Ladenbausysteme in Form von direkten Zuschüssen und Übernahme von Unterdeckungen. Die Anschaffungskosten eines immateriellen Vermögenswerts, der bei einem Unternehmenszusammenschluss erworben wurde, entsprechen seinem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt. Für die immateriellen Vermögenswerte wird zunächst festgestellt, ob sie eine begrenzte oder unbegrenzte Nutzungsdauer haben. Im CBR-Konzern gibt es mit Ausnahme des Geschäfts- oder Firmenwertes derzeit keine immateriellen Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer. Bei immateriellen Vermögenswerten mit begrenzter Nutzungsdauer werden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung linear über folgende Nutzungsdauern abgeschrieben: Der Abschreibungssatz beträgt:
Die erwartete Nutzungsdauer sowie die Abschreibungsmethode werden am Ende jedes Geschäftsjahres überprüft. 3.9 SACHANLAGEN Vermögenswerte des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und erfasster Wertminderungen ausgewiesen. Grundstücke werden nicht abgeschrieben. Die Abschreibung erfolgt dergestalt, dass die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Vermögenswerten (mit Ausnahme von Grund und Boden) über deren voraussichtliche Nutzungsdauer überwiegend linear abgeschrieben werden. Die erwarteten Nutzungsdauern, Restwerte und Abschreibungsmethoden werden jährlich überprüft und sämtliche notwendige Schätzungsänderungen prospektiv berücksichtigt. Die Abschreibungssätze betragen hier:
Der sich aus dem Verkauf oder der Stilllegung einer Sachanlage ergebende Gewinn oder Verlust bestimmt sich als Differenz zwischen dem Veräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswertes und wird erfolgswirksam in den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen erfasst. 3.10 FINANZINSTRUMENTE 3.10.1 ALLGEMEIN Ein Finanzinstrument ist ein vertraglich vereinbarter Anspruch oder eine vertraglich vereinbarte Verpflichtung, woraus ein Zu- bzw. Abfluss von finanziellen Vermögenswerten oder die Ausgabe von Eigenkapitalinstrumenten resultiert. Finanzielle Vermögenswerte (außer einer Forderung aus Lieferung und Leistung ohne wesentliche Finanzierungskomponenten) und finanzielle Verbindlichkeiten sind gem. IFRS 9 bei Zugang zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Transaktionskosten, die direkt dem Erwerb oder der Emission von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten (welche nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden ("FVTPL")) zuzurechnen sind, erhöhen oder reduzieren den beizulegenden Zeitwert der finanziellen Vermögenswerte oder finanziellen Verbindlichkeiten bei Zugang. Transaktionskosten, die direkt dem Erwerb von erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten oder finanziellen Verbindlichkeiten zuzurechnen sind, werden unmittelbar in der Konzern-Gewinn- und -Verlustrechnung erfasst. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne wesentliche Finanzierungskomponenten werden beim erstmaligen Ansatz zum Transaktionspreis bewertet. Finanzielle Vermögenswerte umfassen bei CBR insbesondere Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte. Finanzielle Verbindlichkeiten begründen regelmäßig eine Verpflichtung zur Lieferung von Zahlungsmitteln oder einem anderen finanziellen Vermögenswert. Diese setzen sich aus originären Verbindlichkeiten und den negativen beizulegenden Zeitwerten von derivativen Finanzinstrumenten zusammen. Originäre Verbindlichkeiten der CBR umfassen insbesondere Verbindlichkeiten aus der ausgegebenen Anleihe, Darlehen gegenüber nahestehenden Unternehmen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. 3.10.2 KLASSIFIZIERUNG, ERST- UND FOLGEBEWERTUNG 3.10.2.1 Finanzielle Vermögenswerte Bei der erstmaligen Erfassung wird ein finanzieller Vermögenswert wie folgt eingestuft und bewertet:
Finanzielle Vermögenswerte werden nach der erstmaligen Erfassung nicht reklassifiziert, es sei denn, CBR ändert sein Geschäftsmodell zur Steuerung der finanziellen Vermögenswerte. In diesem Fall werden alle betroffenen finanziellen Vermögenswerte am ersten Tag der Berichtsperiode reklassifiziert, die auf die Änderung des Geschäftsmodells folgt. Ein finanzieller Vermögenswert wird zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wenn beide der folgenden Bedingungen erfüllt sind:
Ein finanzieller Vermögenswert wird als FVOCI klassifiziert, wenn beide der folgenden Bedingungen erfüllt sind:
Alle anderen finanziellen Vermögenswerte, die die oben genannten Bedingungen nicht erfüllen, werden grundsätzlich erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Beim erstmaligen Ansatz eines Eigenkapitalinvestments, das nicht zu Handelszwecken gehalten wird, kann CBR unwiderruflich wählen, Folgeänderungen im beizulegenden Zeitwert des Investments im sonstigen Ergebnis zu zeigen. Diese Wahl wird einzelfallbezogen für jedes Investment getroffen. Von dem Wahlrecht wurde in der Berichtsperiode kein Gebrauch gemacht. Alle finanziellen Vermögenswerte, die CBR hält, werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Bei der erstmaligen Erfassung kann CBR unwiderruflich entscheiden, finanzielle Vermögenswerte, die ansonsten die Bedingungen für die Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zu FVOCI erfüllen, zu FVTPL zu designieren, wenn dies dazu führt, ansonsten auftretende Rechnungslegungsanomalien ("accounting missmatch") zu beseitigen oder signifikant zu verringern. Hiervon wurde zum Stichtag kein Gebrauch gemacht. Finanzielle Vermögenswerte - Einschätzung des Geschäftsmodells: CBR trifft eine Einschätzung der Ziele des Geschäftsmodels, in dem der finanzielle Vermögenswert gehalten wird, auf einer Portfolio-Ebene, da dies am besten die Art widerspiegelt, wie das Geschäft gesteuert und Informationen an das Management gegeben werden. Die zu berücksichtigenden Informationen schließen ein:
Finanzielle Vermögenswerte, die zu Handelszwecken gehalten oder verwaltet werden und deren Wertentwicklung anhand des beizulegenden Zeitwertes beurteilt wird, werden zu FVTPL bewertet. Finanzielle Vermögenswerte - Einschätzung über die vertraglichen Zahlungsströme (ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen) Bei der Einschätzung, ob die vertraglichen Zahlungsströme ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Nominalbetrag darstellen, berücksichtigt CBR die vertraglichen Vereinbarungen des Instruments. Dies umfasst eine Einschätzung, ob der finanzielle Vermögenswert eine vertragliche Vereinbarung enthält, die den Zeitpunkt oder den Betrag der vertraglichen Zahlungsströme ändern könnte, sodass diese nicht mehr diese Bedingungen erfüllen. Bei der Beurteilung berücksichtigt CBR:
Eine vorzeitige Rückzahlungsmöglichkeit steht im Einklang mit dem Kriterium, der ausschließlichen Zins- und Tilgungszahlungen, wenn der Betrag der vorzeitigen Rückzahlung im Wesentlichen nicht geleistete Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag umfasst, wobei angemessenes zusätzliches Entgelt für die vorzeitige Beendigung des Vertrages enthalten sein kann. Finanzielle Vermögenswerte - Folgebewertung und Gewinn und Verluste:
3.10.2.2 Finanzielle Verbindlichkeiten Finanzielle Verbindlichkeiten werden zu:
eingestuft und bewertet. Eine finanzielle Verbindlichkeit wird zu FVTPL eingestuft, wenn sie als zu Handelszwecken gehalten eingestuft wird, ein Derivat ist oder beim Erstansatz als FVTPL designiert wird. Finanzielle Verbindlichkeiten zu FVTPL werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet und Nettogewinne oder -verluste, einschließlich Zinsaufwendungen, werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Andere finanzielle Verbindlichkeiten werden bei der Folgebewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten mittels der Effektivzinsmethode bewertet. Zinsaufwendungen und Fremdwährungsumrechnungsdifferenzen werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Gewinne oder Verluste aus der Ausbuchung werden ebenfalls im Gewinn oder Verlust erfasst. 3.10.2.3 Ausbuchung 3.10.2.3.1 Finanzielle Vermögenswerte CBR bucht einen finanziellen Vermögenswert aus, wenn die vertraglichen Rechte hinsichtlich der Zahlungsströme aus dem finanziellen Vermögenswert auslaufen oder er die Rechte zum Erhalt der Zahlungsströme in einer Transaktion überträgt, in der auch alle wesentlichen mit dem Eigentum des finanziellen Vermögenswertes verbundenen Risiken und Chancen übertragen werden. 3.10.2.3.2 Finanzielle Verbindlichkeiten CBR bucht eine finanzielle Verbindlichkeit aus, wenn die vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, aufgehoben oder ausgelaufen sind. CBR bucht des Weiteren eine finanzielle Verbindlichkeit aus, wenn deren Vertragsbedingungen geändert werden und die Zahlungsströme der angepassten Verbindlichkeit signifikant anders sind. In diesem Fall wird eine neue finanzielle Verbindlichkeit basierend auf den angepassten Bedingungen zum beizulegenden Zeitwert erfasst. Bei der Ausbuchung einer finanziellen Verbindlichkeit wird die Differenz zwischen dem Buchwert der getilgten Verbindlichkeit und dem gezahlten Entgelt (einschließlich übertragener unbarer Vermögenswerte oder übernommener Verbindlichkeiten) im Gewinn oder Verlust erfasst. 3.10.3 VERRECHNUNG Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden saldiert und in der Bilanz als Nettobetrag ausgewiesen, wenn CBR einen gegenwärtigen, durchsetzbaren Rechtsanspruch hat, die erfassten Beträge miteinander zu verrechnen, und es beabsichtigt ist, entweder den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen oder gleichzeitig mit der Verwertung des betreffenden Vermögenswertes die dazugehörige Verbindlichkeit abzulösen. 3.10.4 DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTE UND BILANZIERUNG VON SICHERUNGSGESCHÄFTEN CBR designiert bestimmte Derivate gegebenenfalls als Sicherungsinstrumente, um die Schwankungen in Zahlungsströmen abzusichern, die mit höchstwahrscheinlich erwarteten Transaktionen verbunden sind, die aus Änderungen von Fremdwährungskursen resultieren. Zum Beginn der designierten Sicherungsbeziehungen dokumentiert CBR die Risikomanagementziele und -strategien, die sie im Hinblick auf die Absicherung verfolgt. CBR dokumentiert des Weiteren die wirtschaftliche Beziehung zwischen dem gesicherten Grundgeschäft und dem Sicherungsinstrument und ob erwartet wird, dass sich Veränderungen der Zahlungsströme des gesicherten Grundgeschäfts und des Sicherungsinstruments kompensieren. Wenn ein Derivat als ein Instrument zur Absicherung von Zahlungsströmen (cash flow hedge) designiert ist, wird der wirksame Teil der Änderungen des beizulegenden Zeitwertes im sonstigen Ergebnis erfasst und kumuliert in die Rücklage für Sicherungsbeziehungen eingestellt. Der wirksame Teil der Änderungen des beizulegenden Zeitwertes, der im sonstigen Ergebnis erfasst wird, ist begrenzt auf die kumulierte Änderung des beizulegenden Zeitwertes des gesicherten Grundgeschäfts (berechnet auf Basis des Barwertes) seit Absicherungsbeginn. Ein unwirksamer Teil der Veränderungen des beizulegenden Zeitwertes des Derivats wird unmittelbar im Gewinn oder Verlust erfasst. Beträge, die zuvor im sonstigen Ergebnis erfasst und im Eigenkapital kumuliert wurden, werden in den Perioden, in denen das abgesicherte Grundgeschäft das Ergebnis beeinflusst, in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. 3.11 ERTRAGSTEUERN Ertragsteuern umfassen laufende sowie latente Steuern und werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, es sei denn sie beziehen sich auf Posten, die erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis im Eigenkapital verrechnet werden. Laufende Steuern sind die erwarteten Steuerzahlungen auf Basis des steuerpflichtigen Gewinns des laufenden Geschäftsjahrs, bewertet mit dem Steuersatz für das Berichtsjahr. Außerdem werden hier Änderungen aus den Vorjahren erfasst, die zum Beispiel aufgrund von Betriebsprüfungen entstehen können. Latente Steuern werden nach der bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode bilanziert und für die Unterschiede zwischen dem Buchwert der Vermögenswerte, der Schulden im Konzernabschluss und den entsprechenden steuerlichen Wertansätzen sowie auf steuerliche Verlustvorträge erfasst. Latente Steuerschulden werden im Allgemeinen für alle steuerbaren temporären Differenzen bilanziert und latente Steueransprüche insoweit erfasst, wie es wahrscheinlich ist, dass steuerbare Gewinne zur Verfügung stehen, für welche die abzugsfähigen temporären Differenzen genutzt werden können. Solche latenten Steuerschulden werden nicht angesetzt, wenn sich die temporären Differenzen aus einem Geschäfts- oder Firmenwert ergeben. Latente Steueransprüche und Steuerschulden werden außerdem nicht für Differenzen angesetzt, die sich aus der erstmaligen Erfassung (außer bei Unternehmenszusammenschlüssen) von anderen Vermögenswerten und Schulden ergeben, welche aus Vorfällen resultieren, die weder das zu versteuernde Einkommen noch den Jahresüberschuss berühren. Die Buchwerte der latenten Steueransprüche werden jedes Jahr am Stichtag geprüft und bewertet, im Hinblick auf die Wahrscheinlichkeit, dass genügend zu versteuerndes Einkommen zur Verfügung steht, um den Anspruch vollständig oder teilweise zu realisieren. Latente Steueransprüche und Steuerschulden werden auf Basis der erwarteten Steuersätze (und der Steuergesetze) ermittelt, die im Zeitpunkt der Erfüllung der Schuld oder der Realisierung des Vermögenswertes voraussichtlich Geltung haben werden. Dabei werden die Steuersätze (und die Steuergesetze) verwendet, die zum Abschlussstichtag gültig oder angekündigt sind. Die Bewertung von latenten Steueransprüchen und Steuerschulden spiegelt die steuerlichen Konsequenzen wider, die sich aus der Art und Weise ergeben würden, wie der Konzern zum Bilanzstichtag erwartet, die Schuld zu erfüllen bzw. den Vermögenswert zu realisieren. Latente Steuern werden anhand der Steuersätze bewertet, die erwartungsgemäß auf temporäre Differenzen angewendet werden, sobald sie sich umkehren, und zwar unter Verwendung von Steuersätzen, die am Abschlussstichtag gültig oder angekündigt sind. Für Deutschland wird der Steuersatz der deutschen Konzernobergesellschaft CBR Service GmbH angewendet, der sich auf 30,637% (2018: 30,025%) beläuft. Latente Steueransprüche und Steuerschulden werden saldiert, wenn ein einklagbares Recht zur Aufrechnung von laufenden Steueransprüchen mit laufenden Steuerschulden vorliegt und wenn sie im Zusammenhang mit Ertragsteuern stehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden und der Konzern die Absicht hat, seine laufenden Steueransprüche und seine Steuerschulden auf Nettobasis zu begleichen. Für alle zu versteuernden temporären Differenzen in Verbindung mit Anteilen an Tochterunternehmen (sogenannten Outside Basis Differences) werden latente Steuern bilanziert, ausgenommen in dem Umfang, in dem CBR in der Lage ist, den zeitlichen Verlauf der Auflösung der temporären Differenz zu steuern und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Differenzen in absehbarer Zeit nicht auflösen werden. 3.12 SONSTIGE VERMÖGENSWERTE Sonstige Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Allen erkennbaren Risiken wird durch angemessene Wertberichtigungen Rechnung getragen, welche durch historische Ausfallraten und individuelle Risikoeinschätzung bestimmt werden. Unverzinsliche und niedrig verzinsliche Forderungen mit einer Laufzeit von über einem Jahr werden abgezinst. 3.13 VORRÄTE Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet. Der Nettoveräußerungswert stellt den geschätzten Verkaufspreis der Vorräte abzüglich aller geschätzten Aufwendungen dar, die für die Veräußerung notwendig sind. Die Anschaffungskosten der Vorräte basieren auf Aufwendungen, die den Einkauf und den Transport der Vorräte zu ihrem Bestimmungsort betreffen. Dabei kommt das gleitende Durchschnittskostenverfahren zur Anwendung. Bei Wegfall der Gründe, die zu der Wertminderung der Vorräte geführt haben, wird eine entsprechende Wertaufholung vorgenommen, die dem Materialaufwand zugeordnet wird. 3.14 ZUR VERÄUßERUNG GEHALTENE VERMÖGENSWERTE Langfristige Vermögenswerte werden als zur Veräußerung gehalten, wenn es höchstwahrscheinlich ist, dass sie überwiegend durch Veräußerung und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert werden. Im Allgemeinen werden diese Vermögenswerte zum niedrigeren Wert aus ihrem Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten angesetzt. Wertminderungsaufwendungen bei der erstmaligen Einstufung als zur Veräußerung gehalten und spätere Gewinne und Verluste bei Neubewertung werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen werden nicht mehr planmäßig abgeschrieben, sobald sie als zur Veräußerung gehalten eingestuft sind. 3.15 SONSTIGE RÜCKSTELLUNGEN Sonstige Rückstellungen werden gebildet, wenn der Konzern eine gegenwärtige Verpflichtung (rechtlicher oder faktischer Natur) aus einem vergangenen Ereignis hat und es wahrscheinlich ist, dass der Konzern verpflichtet sein wird, diese Verpflichtung zu erfüllen und eine verlässliche Schätzung des Betrages möglich ist. Der angesetzte Rückstellungsbetrag ist der beste Schätzwert am Bilanzstichtag für die hinzugebende Leistung unter Berücksichtigung der der Verpflichtung zugrundeliegenden Risiken und Unsicherheiten. Wenn eine Rückstellung mithilfe der geschätzten Cashflows für die Erfüllung der Verpflichtung bewertet wird, ist der Buchwert der Rückstellung der Barwert dieser Cashflows. Die Höhe der Rückstellung wird regelmäßig angepasst, wenn neue Erkenntnisse vorliegen oder veränderte Rahmenbedingungen bestehen. Kann davon ausgegangen werden, dass Teile oder der gesamte Betrag zur Erfüllung der Verpflichtung durch einen außenstehenden Dritten erstattet wird, wird dieser Anspruch als Vermögenswert aktiviert, wenn diese Erstattung so gut wie sicher ist und ihr Betrag zuverlässig geschätzt werden kann. Zuführungen zu den Rückstellungen werden grundsätzlich erfolgswirksam in der jeweiligen Aufwandskategorie berücksichtigt. 3.16 ERMITTLUNG DES BEIZULEGENDEN ZEITWERTES Eine Vielzahl von Bilanzierungsgrundsätzen setzen die Ermittlung eines beizulegenden Zeitwerts für finanzielle und nicht-finanzielle Vermögenswerte und Schulden voraus. Die beizulegenden Zeitwerte für die Bewertung wurden anhand der nachfolgend dargestellten Methoden ermittelt. Weitere Informationen hinsichtlich der Annahmen für die Ermittlung von beizulegenden Zeitwerten werden in den spezifischen Anhangangaben für bestimmte Vermögenswerte oder Schulden aufgeführt. Finanzinstrumente - allgemeine Grundsätze Entsprechend der dreistufigen Bemessungshierarchie erfolgt die Einteilung der Bewertungstechniken der zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts verwendeten Inputfaktoren nach IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts (IFRS 13) in drei Level: Inputfaktoren des Level 1 sind in aktiven, für das Unternehmen am Bemessungsstichtag zugänglichen Märkten für identische Vermögenswerte oder Schulden notierte (nicht berichtigte) Preise. Inputfaktoren in Level 2 sind andere Eingangsparameter als die auf Stufe 1 enthaltenen notierten Preise, die für den Vermögenswert oder die Schuld entweder direkt beobachtbar sind, oder indirekt aus anderen Preisen abgeleitet werden können. Inputfaktoren in Level 3 sind Inputfaktoren, die auf Bewertungsmethoden beruhen, die Faktoren für den Vermögenswert oder die Schuld beinhalten, die nicht auf beobachtbaren Marktdaten basieren (nicht beobachtbare Parameter). Sachanlagen Sachanlagen, die im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben wurden, werden im Erwerbszeitpunkt zum beizulegenden Zeitwert auf Basis von Marktwerten bewertet. Der Marktwert einer Immobilie ist der geschätzte Wert, zu dem die Immobilie am Tag der Bewertung verkauft werden könnte, vorausgesetzt es würde zu einer geschäftlichen Transaktion zwischen einem kaufbereiten Käufer und einem verkaufsbereiten Verkäufer kommen, bei der beide Parteien wissentlich, umsichtig und ohne Zwang agieren und angemessene Marketingaktivitäten vorausgegangen sind. Der beizulegende Zeitwert von Sachanlagen basiert auf Preisangeboten für vergleichbare Vermögenswerte. Immaterielle Vermögenswerte Der beizulegende Zeitwert von Kundenstämmen und Markenwerten, die im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben wurden, basiert auf den diskontierten Cashflows, die aus der Nutzung und dem möglichen Verkauf der Vermögenswerte zu erwarten sind. 3.17 WERTMINDERUNGEN Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Der Konzern erfasst eine Wertberichtigung für die erwarteten Verluste aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die Höhe der erwarteten Verluste wird zu jedem Bilanzstichtag aktualisiert, um den Veränderungen des Ausfallrisikos seit der erstmaligen Erfassung Rechnung zu tragen. Die folgenden Faktoren werden bei der Analyse der Werthaltigkeit der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen berücksichtigt: Die Zahlungsfähigkeit einzelner Kunden wird betrachtet und Wertberichtigungen für einzelne Kundensalden gebucht, wenn es wahrscheinlich erscheint, dass die vertraglich vereinbarte Forderung nicht gezahlt wird. Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfasst der Konzern stets die über die erwartete Restlaufzeit erwarteten Verluste. Diese werden auf Basis homogener Forderungsklassen gebildet und unter Bezugnahme auf den bisherigen Ausfall der Schuldner und einer Analyse der aktuellen Finanzlage der Schuldner, der allgemeinen wirtschaftlichen Bedingungen der Branche, in der die Schuldner tätig sind, und einer Beurteilung sowohl der aktuellen als auch der prognostizierten Entwicklung der Verhältnisse am Bilanzstichtag, geschätzt. Ein objektiver Hinweis auf Wertminderung liegt vor, wenn ein oder mehrere Ereignisse eingetreten sind, die einen negativen Einfluss auf die geschätzten zukünftigen Cashflows des entsprechenden finanziellen Vermögenswerts haben. Der Nachweis, dass ein objektiver Hinweis auf Wertminderung vorliegt, beinhaltet folgende Ereignisse:
Ergibt sich in den Folgeperioden, dass die Gründe für die Wertminderung nicht mehr vorliegen, wird eine erfolgswirksame Wertaufholung erfasst. Sofern eine bereits wertgeminderte Forderung als uneinbringlich eingestuft wird, erfolgt die entsprechende Ausbuchung. Der Konzern schreibt einen finanziellen Vermögenswert direkt ab, wenn Informationen vorliegen, die darauf hindeuten, dass sich der Schuldner in erheblichen finanziellen Schwierigkeiten befindet und keine realistische Aussicht auf eine Zahlung mehr besteht. Sonstige finanzielle Vermögenswerte Finanzielle Vermögenswerte werden zu jedem Berichtszeitpunkt betrachtet, um festzustellen, ob es eine objektive Grundlage für eine Wertminderung gibt. Eine Wertminderung bei finanziellen Vermögenswerten wird vorgenommen, wenn es objektive Hinweise gibt, dass ein oder mehrere Vorkommnisse eine negative Auswirkung auf die zukünftigen Cashflows dieses Vermögenswerts haben. Eine Wertminderung bei finanziellen Vermögenswerten, die mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt werden, wird aus der Differenz zwischen dem Buchwert und dem Barwert der geschätzten zukünftigen Cashflows nach Abzinsung mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz berechnet. Der Buchwert des finanziellen Vermögenswerts wird direkt durch die Wertminderung gemindert. Gegebenenfalls werden finanzielle Vermögenswerte individuell hinsichtlich einer möglichen Wertberichtigung überprüft. Die restlichen finanziellen Vermögenswerte werden in Gruppen mit vergleichbaren Ausfallrisikoprofilen zusammengefasst und bewertet. Sonstige Vermögenswerte (Nicht-finanzielle Vermögenswerte) CBR beurteilt an jedem Stichtag, ob Anhaltspunkte vorliegen, dass ein nicht-finanzieller Vermögenswert einer Wertminderung unterliegt. Der Buchwert wird auf Wertminderungen untersucht, wenn Ereignisse oder veränderte Rahmenbedingungen darauf hinweisen, dass der Buchwert nicht mehr durch den erzielbaren Betrag (Recoverable Amount) gedeckt wird. Liegen solche Anhaltspunkte vor oder ist eine Überprüfung eines Vermögenswerts auf Wertminderung erforderlich, wird eine Schätzung des erzielbaren Betrags vorgenommen. Der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts ist der höhere der beiden Beträge aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert. Der erzielbare Betrag ist für jeden einzelnen Vermögenswert zu bestimmen, es sei denn, ein Vermögenswert erzeugt keine Mittelzuflüsse, die weitestgehend unabhängig von denen anderer Vermögenswerte oder anderer Gruppen von Vermögenswerten sind. Übersteigt der Buchwert eines Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag, wird ein Wertminderungsaufwand erfasst. Zur Ermittlung des Nutzungswerts werden die geschätzten künftigen Cashflows unter Zugrundelegung eines Abzinsungssatzes vor Steuern auf ihren Barwert abgezinst. An jedem Abschlussstichtag wird geprüft, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Wertminderungsaufwand, der in früheren Berichtsperioden erfasst worden ist, nicht länger besteht oder sich vermindert haben könnte. Liegt ein solcher Indikator vor, wird der erzielbare Betrag geschätzt. Ein zuvor erfasster Wertminderungsaufwand ist wieder zuzuschreiben, wenn der erzielbare Betrag als Folge einer Schätzungsänderung seit der Erfassung des letzten Wertminderungsaufwands über dem Buchwert des Vermögenswerts liegt. Die Wertaufholung darf die fortgeführten Anschaffungskosten, die sich ergeben hätten, wenn in den Vorjahren kein Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre, nicht übersteigen. Sie ist unmittelbar im Periodenergebnis zu erfassen. Nachdem eine Wertaufholung vorgenommen wurde, wird die planmäßige Abschreibung gegebenenfalls für künftige Berichtsperioden angepasst, um den berichtigten Buchwert des Vermögenswerts abzüglich eines etwaigen Restwerts systematisch auf seine Restnutzungsdauer zu verteilen. Geschäfts- oder Firmenwert Der Geschäfts- oder Firmenwert wird einmal im Jahr, und wenn Ereignisse auf einen Wertberichtigungsbedarf hinweisen, auf Wertminderung untersucht. Ein Geschäfts- oder Firmenwert ist auf jene zahlungsmittelgenerierenden Einheiten des Konzerns zu allokieren, die aus den Synergien des Zusammenschlusses Nutzen ziehen. Jede Einheit, der der Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet worden ist, stellt die niedrigste Ebene innerhalb des Konzerns dar, auf der der Geschäfts- oder Firmenwert für interne Managementzwecke überwacht wird. Die Wertberichtigung eines Geschäfts- oder Firmenwerts wird durch die Ermittlung des erzielbaren Betrags der zahlungsmittelgenerierenden Einheit bestimmt, auf die sich der Geschäfts- oder Firmenwert bezieht. Der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit ist der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert. Liegt der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit unter ihrem Buchwert, wird eine Wertberichtigung vorgenommen. Verluste aus Wertberichtungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte dürfen in späteren Perioden nicht aufgeholt werden. CBR nimmt die jährliche Überprüfung des Geschäfts- oder Firmenwerts auf Werthaltigkeit zum 30. September vor. Bei CBR werden die folgenden Geschäfts- oder Firmenwerte bestimmt:
Der erzielbare Betrag entspricht dem Nutzungswert und wurde als Barwert zukünftiger Cashflows ermittelt. Die zukünftigen Cashflows wurden aus der Planung des CBR-Konzerns abgeleitet. Die Berechnung des Barwerts der geschätzten zukünftigen Cashflows beruht im Wesentlichen auf Annahmen zu künftigen Absatzpreisen, beziehungsweise -mengen und -kosten unter Berücksichtigung veränderter wirtschaftlicher Rahmenbedingungen. Beim Ansatz des Nutzungswerts wird die zahlungsmittelgenerierende Einheit in ihrer bisherigen Nutzung bewertet. Netto-Zahlungsmittelzuflüsse jenseits der Planungsperiode werden unter Anwendung individueller, aus jeweiligen Marktinformationen abgeleiteter Wachstumsraten auf Basis langfristiger Geschäftserwartungen bestimmt. Der Planung liegt ein Detailplanungszeitraum für das Geschäftsjahr 2020 und angenommene Wachstumsraten für die Jahre 2021 bis 2023 zugrunde. Zur Bemessung der ewigen Rente wurde eine Wachstumsrate von 1,0% (VJ: 1,0%) zugrunde gelegt. Die ermittelten Cashflows wurden mit einem identischen gewichteten Kapitalkostensatz vor Steuern in Höhe von 8,22% (VJ: 10,64%) diskontiert. Im Geschäftsjahr 2019 war keine Wertminderung (Impairment) zu erfassen. Die Gewichtung der Eigen- und Fremdkapitalkosten erfolgt mit einer Kapitalstruktur, die aus einer Gruppe vergleichbarer Unternehmen abgeleitet wurde. Für die Ermittlung der Eigen- und Fremdkapitalkosten wurde auf Kapitalmarktdaten und auf Daten vergleichbarer Unternehmen abgestellt. CBR hat bei der Durchführung des Wertminderungstests Sensitivitätsanalysen für drei verschiedene Szenarien vorgenommen: dabei wurde alternativ der Diskontierungszinssatz um 1,0 Prozentpunkte erhöht, in einem weiteren Szenario wurde das Wachstum in der ewigen Rente auf 0,5% reduziert und in einem dritten Szenario wurde der nachhaltige Cashflow um 10% reduziert. Keines der genannten Szenarien hätte zu einer Abwertung des Geschäfts- oder Firmenwerts geführt. 4 ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERN- GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG 4.1 UMSATZERLÖSE Die Aufgliederung der Konzernumsatzerlöse für das Geschäftsjahr stellt sich wie folgt dar:
Die Umsatzerlöse Non-Fashion beinhalten überwiegend Umsätze aus Ladenbau und Merchandising-Artikeln sowie Paket- und Versandgebühren. Die Aufteilung der Konzernumsatzerlöse nach Marken stellt sich wie folgt dar:
Die Umsatzerlöse der Marken beinhalten Umsätze aus allen Vertriebskanälen, bis auf Outlet sowie aus Paket- und Versandgebühren. Der Bereich "Sonstige" beinhaltet die Umsätze aus Outlets sowie aus Ladenbau, Merchandising-Artikeln und Paket- und Versandgebühren. Die Aufteilung der Konzernumsatzerlöse nach Vertriebskanälen ergibt folgendes:
4.2 SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE Die sonstigen betrieblichen Erträge gliedern sich wie folgt:
Rückstellungen und finanzielle Verbindlichkeiten wurden im Vorjahr auf Basis vorliegender Parameter und Einschätzungen gebildet. Nicht eingetretene Erwartungen führten zu Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen und von finanziellen Verbindlichkeiten für Ausgleichszahlungen an Partner, Rechtsstreitigkeiten (TZ 5.11, 5.14) sowie Tantiemezahlungen an Mitarbeiter (TZ 5.15). Die übrigen betrieblichen Erträge enthalten im Wesentlichen Versicherungserstattungen und Erträge aus abgeschriebenen Forderungen. 4.3 MATERIALAUFWAND Der Materialaufwand setzt sich wie folgt zusammen:
Der Materialaufwand Non-Fashion beinhaltet im Wesentlichen Aufwand für Ladenbauten und Merchandising-Artikel sowie Paket- und Versandgebühren. 4.4 PERSONALAUFWAND Der Personalaufwand für das Geschäftsjahr stellt sich wie folgt dar:
Die sozialen Abgaben beinhalten die vom Unternehmen zu tragenden gesetzlichen Abgaben. Darin und in den Aufwendungen für Altersvorsorge sind beitragsorientierte Versorgungsleistungen in Höhe von 7,8 Mio. EUR (VJ: 7,6 Mio. EUR) enthalten, davon für Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen 44,5 TEUR (VJ: 40,1 TEUR). Die durchschnittliche Anzahl an Mitarbeitern während des Jahres verteilen sich auf die Bereiche Administration und Design/Marketing/Vertrieb wie folgt:
Bedingt durch die Zentralisierung und Bündelung der Funktionen kam es zu Synergien wodurch die Anzahl der Mitarbeiter im Design/Marketing/Vertrieb wie auch in der Administration reduziert werden konnte. Darüber hinaus wurden Vertriebsmitarbeiter im Ausland zu selbstständigen Handelsvertretern. 4.5 ABSCHREIBUNGEN Die Abschreibungen gliedern sich wie folgt:
Die Erhöhung des Abschreibungsaufwands ist insbesondere durch die erstmalige Anwendung von IFRS 16 in Höhe von 12,8 Mio. EUR und die damit verbundene Aktivierung und Abschreibung von Nutzungsrechten verursacht. Die außerplanmäßigen Abschreibungen betreffen im Wesentlichen Mietverträge die vorzeitig gekündigt wurden und in Abwertungen von Mietereinbauten und eines Nutzungsrechts nach IFRS 16 in Höhe von 96 TEUR führten. 4.6 SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN Bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ergibt sich folgende Unterteilung:
Die Betriebsaufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:
Die Verringerung der Raum-, IT- und Fahrzeugkosten ist durch die erstmalige Anwendung von IFRS 16 und die damit verbundene erstmalige Passivierung und Tilgung von Rückzahlungsverpflichtungen verursacht. Die bisherigen Miet- und Leasingaufwendungen werden in Zins- und Tilgungsleistungen umgewidmet und verringern die Rückzahlungsverpflichtung. Im sonstigen betrieblichen Aufwand sind weiterhin 0,6 Mio. EUR (VJ: 14,3 Mio. EUR) Leasingaufwendungen enthalten. Die umsatzabhängigen Nebenkosten des Geldverkehrs sind insbesondere durch die Ausweitung des Online Geschäftes angestiegen. Die Kosten der Warenabgabe von Fashionware haben sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt entwickelt:
Die Ausgangsfrachten Fashion sind aufgrund des gestiegenen Geschäftes bei eCommerce gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Die Vertriebsaufwendungen werden im Folgenden aufgegliedert:
Die Werbekosten sind im Bereich eCommerce um 2,0 Mio. EUR und im Bereich der Werbeunterstützung am Point of Sale um 1,1 Mio. EUR gestiegen. Der Rückgang der Reisekosten spiegelt die eingeleiteten Sparmaßnahmen wider. Der Anstieg der Handelsvertreterprovision ist insbesondere durch das Umsatzwachstum und die Ausgliederung von bislang angestellten Vertriebsmitarbeitern im Ausland begründet. 4.7 FINANZERGEBNIS Das Finanzergebnis setzt sich aus Zinserträgen, Erträgen aus Wertpapieren und sonstigen Ausleihungen, Zinsaufwendungen sowie Abschreibungen auf Finanzanlagen zusammen.
Der Anstieg der Zinserträge resultiert insbesondere aus einem im Vergleich zum Vorjahr ausgedehnten Darlehensvolumen, welches vor dem Abschlussstichtag vollständig getilgt wurde (siehe hierzu auch TZ 5.3).
Aus Wesentlichkeitsgründen wurden Abschreibungen auf Finanzanlagen abweichend von der Darstellung im Vorjahr (gesonderter Ausweis) unter den Finanzaufwendungen ausgewiesen. 4.8 STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM ERTRAG Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag ergeben sich aus dem laufenden Steueraufwand sowie aus der Veränderung des Bestandes latenter Ertragsteuern.
Der Steueraufwand für das Geschäftsjahr kann wie folgt auf den Periodenerfolg übergeleitet werden:
Auswirkungen abweichender Steuersätze ausländischer Gesellschaften entstehen aufgrund des höheren Steuersatzes in Deutschland gegenüber den anderen betroffenen Ländern. Die Ertragsteuern für Vorjahre resultieren im Wesentlichen aus der Kürzung von Rückstellungen für ein in Österreich angestrengtes Klageverfahren auf Basis einer Neueinschätzung des verbleibenden Risikos. Die nicht abzugsfähigen Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen eine außerplanmäßige Abschreibung eines Beteiligungsbuchwertes. Die Betriebsprüfung der deutschen Gesellschaften der CBR Gruppe für die Jahre 2011 bis 2014 wurde im Jahr 2019 beendet. Für die erwarteten Auswirkungen hieraus, wurden bereits im Jahr 2018 Rückstellungen gebildet. Wesentliche Feststellungen wurden im Zusammenhang mit Verrechnungspreisen getroffen. CBR hat zur vollständigen Vermeidung von Doppelbesteuerung Anträge zur Aufnahme von Verständigungs- bzw. Schiedsverfahren im Jahr 2019 eingereicht. Aus den Korrekturen der Verrechnungspreise im Ausland wird eine Steuererstattung erwartet, die bereits in Vorjahren aktiviert wurde. Darüber hinaus zieht die Betriebsprüfung Anpassungserfordernisse für die Steuererklärungen der Jahre 2015 bis 2017 der deutschen Gesellschaften nach sich. Rückstellungen dafür wurden ebenfalls bereits im Jahr 2018 gebildet. Die Bestände an latenten Ertragsteuern ergeben sich wie folgt:
5 ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERNBILANZ 5.1 IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE
Wegen der Aufteilung des Geschäfts- oder Firmenwerts und der Prüfung der Werthaltigkeit verweisen wir auf TZ 3.6 und TZ 3.16. Der Kundenstamm wurde im Wesentlichen im Jahr 2007 im Rahmen der Kaufpreisallokation identifiziert und wird bis 2022 abgeschrieben. Weitere Erwerbe von Kundenstämmen erfolgten bei der Übernahme von Own Retailflächen und durch eCommerce. Es wurde im Jahr 2019 insbesondere in die Anbahnung neuer Verträge (8,6 Mio. EUR, VJ: 4,5 Mio. EUR) und weiter in den Ausbau der IT-Infrastruktur (1,5 Mio. EUR) investiert. 5.2 SACHANLAGEN
Die wesentlichen Anlagenzugänge des Geschäftsjahres resultieren aus Investitionen in Einbauten und Umbauten von Showrooms und der Own-Retail-Flächen (2,3 Mio. EUR) sowie Einrichtung und EDV-Equipment (1,2 Mio. EUR). Im Geschäftsjahr wurden alle Grundstücke und Gebäude in Isernhagen/Kirchhorst verkauft und mit einer Vertragslaufzeit von 15 Jahren zurückgemietet. (siehe Erläuterung hierzu unter TZ 5.21.1.4). Die Umgliederung aus der Betriebs- und Geschäftsausstattung zu den Nutzungsrechten resultiert aus der erstmaligen Erfassung der Nutzungsrechte gemäß IFRS 16. Die den Nutzungsrechten korrespondierenden Aktivposten aus der Erfassung von Rückbauverpflichtungen wurden diesen Nutzungswerten zugeordnet. Aus Wesentlichkeitsgründen wurden Anlagen im Bau mit den Posten der Betriebs- und Geschäftsausstattung (auch die Vorjahreswerte) zusammengefasst. 5.3 DARLEHEN AN NAHESTEHENDE UNTERNEHMEN CBR hatte der Alteri Style Cayman 2 Ltd., Cayman Islands, insgesamt neun Darlehen zum ursprünglichen Nominalwert von 93,9 Mio. EUR gewährt. Die Darlehen waren unbesichert, hatten einen Zinssatz von 9,85% und eine Laufzeit bis zum 2. April 2023. Mit Beschluss vom 18. Oktober 2019 wurden die Darlehen zuzüglich aufgelaufener Zinsen in Höhe von zusammen 103,4 Mio. EUR gegen eine Ausschüttungsverpflichtung abgetreten und beendet. 5.4 VORRÄTE
Es wurden Wertminderungen auf den niedrigeren Nettoveräußerungswert auf die fertigen Erzeugnisse und Waren in Höhe von 9,6 Mio. EUR (VJ: 11,3 Mio. EUR) vorgenommen, die Veränderung wurde erfolgswirksam im Materialaufwand vorgenommen. Die Wertminderungen beruhen auf Gängigkeit und Alter der Vorräte. Siehe auch TZ 4.3: der Materialaufwand Fashion stellt den Gesamtaufwand der in der Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Vorräte des laufenden Jahres dar. Im Bestand für fertige Erzeugnisse und Waren sind die Rechte an zu erwartenden Retouren aufgrund gesetzlicher 14-tägiger Rückgaberechte von Kunden bei eCommerce in Höhe von 2,2 Mio. EUR (VJ: 2,1 Mio. EUR) enthalten. Die Rückstellung wurde auf Basis der Retourenquote des Jahres 2019 für die relevanten Umsätze gebildet. 5.5 FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN, SONSTIGE FINANZIELLE UND SONSTIGE KURZFRISTIGE VERMÖGENSWERTE
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind nicht verzinslich und haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von 0 bis 60 Tagen. Ihr Buchwert entspricht dem Zeitwert und stellt gleichzeitig das maximale Ausfallrisiko dar, dem der Konzern am Abschlussstichtag ausgesetzt ist. Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte enthalten Forderungen des eigenen Onlinehandels, die zur Abwicklung und Beitreibung an einen Dienstleister verkauft wurden (9,9 Mio. EUR, VJ: 7,7 Mio. EUR). Die sonstigen Forderungen aus Ertragsteuern enthalten die erwarteten Forderungen von ausländischen Gesellschaften aufgrund des beabsichtigten Verständigungsverfahrens sowie Erstattungsansprüche aus der laufenden Veranlagung im Ausland. Siehe nähere Informationen hierzu unter TZ 4.8. Die folgende Tabelle gibt die Veränderungen der Wertberichtigungen auf den Bestand der kurzfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wieder:
Aufgrund der vom CBR-Konzern vorgegebenen Zahlungsziele von im Wesentlichen weniger als 30 Tagen bei Forderungen der Lieferung von Fashionware liegen keine wesentlichen Forderungen älter als 30 Tage vor und daher wird auf eine Darstellung der Altersstruktur der Forderungen verzichtet. Aktuell unterliegen keine Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Vollstreckungsmaßnahmen (VJ: 0,8 Mio. EUR Vertragswert). 5.6 ZUR VERÄUßERUNG GEHALTENE VERMÖGENSWERTE
Der Posten enthielt im Vorjahr die zum Verkauf bestimmten Grundstücke und Gebäude in Isernhagen. Diese wurden mit Vertrag vom 20. März 2019 verkauft; zum 1. Juni 2019 wurde das Eigentum übertragen. 5.7 ZAHLUNGSMITTEL UND ZAHLUNGSMITTELÄQUIVALENTE
Die Werte im Geldtransit betreffen Bargeld, EC- und Kreditkartenumsätzen von Own Retail, Outlet und eCommerce zur Einzahlung bei der Bank, die wegen der Feiertage zum Jahreswechsel noch nicht im Bankguthaben enthalten waren. 5.8 EIGENKAPITAL 5.8.1 ANGABEN ZUM KAPITALMANAGEMENT Für Zwecke der Kapitalsteuerung umfasst das Eigenkapital die folgenden Bestandteile:
Das Gezeichnete Kapital besteht aus 50.000 Anteilen mit einem Nennwert von je 1,00 EUR und ist vollständig eingezahlt. Der Gesellschafter hat am 18. Oktober 2019 die Umwidmung und Abtretung an Alteri StyleCayman 2 Ltd., Cayman Islands der bislang als Upstream Loan (siehe TZ 5.3 Darlehen an nahestehende Unternehmen) gewährten Zahlungen in Höhe von 103.366.941,00 EUR in eine Sachausschüttung an die Gesellschafterin und zusätzlich eine Barausschüttung in Höhe von 62.850.562,00 EUR beschlossen. Die Kapitalkonten haben sich daraufhin wie folgt entwickelt: Kapitalrücklage
Gewinnvortrag
Der CBR-Konzern verfügt auch mit einer Eigenkapitalquote (Eigenkapital im Verhältnis zur Bilanzsumme) von 26,2% (VJ: 34,1%) über eine solide Eigenkapitalstruktur. Vorrangiges Ziel des Kapitalmanagements der CBR ist es, den finanziellen Spielraum für zukunftsweisende Investitionen für die Fortführung des Unternehmenswachstums und damit für die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts zu gewährleisten. Weder im Jahr 2019 noch in den Vorjahren wurden Änderungen der Ziele, Richtlinien und Verfahren vorgenommen. 5.8.2 RÜCKLAGE AUS FREMDWÄHRUNGSUMRECHNUNG Umrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung der funktionalen Währung ausländischer Tochtergesellschaften in die Berichtswährung des Konzerns werden im Konzern direkt im sonstigen Ergebnis erfasst und in der Rücklage aus Fremdwährungsumrechnung kumuliert.
5.9 FINANZ- UND LEASINGVERBINDLICHKEITEN SOWIE DARLEHEN GEGENÜBER NAHESTEHENDEN UNTERNEHMEN Zusammensetzung Die Angabe gibt Informationen über die vertraglichen Bedingungen der verzinslichen Darlehen und Ausleihungen des Konzerns.
Die durch die CBR Fashion Finance BV, Niederlande, emittierte Anleihe in Höhe von 450 Mio. EUR hat eine Laufzeit von 5 Jahren (bis Oktober 2022) und wird mit 5,125% verzinst. Zum Zinsaufwand siehe Erläuterung TZ 4.7. Die im Rahmen der Emission angefallenen Transaktionskosten werden über die Laufzeit der Anleihe mittels Effektivzinsmethode amortisiert. Die Anleihe ist durch Verpfändung der Anteile an der CBR Fashion GmbH, der CBR Fashion Finance B.V., Street One GmbH und Cecil GmbH und durch die CBR Service GmbH als Garantiegeber (Parent Guarantor) gesichert. Die Konditionen der Anleihe sehen keine Anforderungen an die finanzielle Leistungsfähigkeit vor. Zusätzlich verfügt CBR über eine Revolving Credit Facility über 30,0 Mio. EUR, deren Bedingungen im SSRF (Super Senior Revolving Facilities Agreement) geregelt sind. Hier muss unter der Bedingung, dass der Revolver im Rahmen eines Cash Drawings, mit über 35% ausgenutzt ist, quartalsweise ein Compliance Certificate abgegeben werden, in welchem Net Debt Cover (Schuldendeckung) geprüft wird. Zum 31. Dezember 2019 wurde die Kreditlinie der Revolving Facility in Höhe von 30,0 Mio. EUR mit 6,4 Mio. EUR (VJ: 6,8 Mio. EUR) für Avale und Akkreditive genutzt. Die Konditionen der Darlehen gegenüber nahestehenden Unternehmen stellen sich wie folgt dar: Die drei Darlehen der Alteri StyleCayman 2 Ltd. über ursprünglich 17,5 Mio. EUR, 25,0 Mio. EUR und 20,0 Mio. EUR wurden zusammen mit den aggregierten Zinsen zu einem Darlehen in Höhe von insgesamt 102,6 Mio. EUR zusammengefasst und ein Zinssatz von 5,17% (zuvor 9,85%) mit einer unbegrenzten Laufzeit (früheste Kündigung zum 2. April 2023) und einem Rangrücktritt vereinbart. Der Zeitwert des Darlehens gegenüber nahestehenden Unternehmen entspricht infolge einer marktgerechten Anpassung der Verzinsung im vierten Quartal des Geschäftsjahres im Wesentlichen dem Buchwert. 5.10 SONSTIGE LANGFRISTIGE RÜCKSTELLUNGEN
Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen bestehen aus Verpflichtungen gegenüber Vermietern zur Herstellung des Zustands vor Überlassung der Mietsache. Der Barwert der Rückbauverpflichtung wird in der Periode erfasst, in der die Verpflichtung entstanden ist. Aufgrund der Nichtvorhersehbarkeit der Zinsentwicklung kann keine Angabe über die Höhe der Auswirkung der zukünftigen Aufzinsung erfolgen. Grundsätzlich gehen wir davon aus, dass die entsprechenden Mittelabflüsse zum Zeitpunkt der Beendigung des jeweiligen Mietverhältnisses anfallen, wobei sowohl das Ende des Mietverhältnisses als auch die Höhe der zu erbringenden Leistung jeweils geschätzt worden sind. Die Personalrückstellungen sind im Wesentlichen Jubiläumszusagen gegenüber Mitarbeitern der gesamten CBR Gruppe. Wir gehen davon aus, dass die Mittelabflüsse der langfristigen Rückstellungen innerhalb der nächsten fünfundzwanzig Jahre sukzessive erfolgen. 5.11 SONSTIGE KURZFRISTIGE RÜCKSTELLUNGEN
Im Posten "Retouren und Gewährleistungen" sind Rückstellungen für Retouren aufgrund des gesetzlichen 14-tägigen Widerrufsrechts bei eCommerce in Höhe von 4,7 Mio. EUR (VJ: 4,1 Mio. EUR) enthalten. Die Rückstellung wurde anhand historischer Erfahrungen über Retourenquoten gebildet und korrigiert in entsprechender Höhe die Umsätze. Die Rückstellungen für Retouren und Gewährleistungen sind aufgrund der guten Abverkaufszahlen und der verbesserten Qualität im Wholesale gesunken, bei der eCommerce aufgrund des starken Umsatzwachstums und der höheren Retourenquote hingegen angestiegen. Die Rückstellung für Rückbauverpflichtungen betrifft die kurzfristig erwarteten Zahlungen für Rückbau von Mietereinbauten. Rückstellungsspiegel 2019:
Rückstellungsspiegel 2018:
Wir gehen davon aus, dass der Mittelabfluss der kurzfristigen Rückstellungen innerhalb der nächsten Monate, spätestens bis zum Ende des Jahres erfolgt. Die Zuführung zur Rückstellung für Rückbauverpflichtung enthält Zinsen in Höhe von 67,7 TEUR (VJ: 68,0 TEUR). 5.12 ERTRAGSTEUERVERBINDLICHKEITEN
Die Ertragsteuerverbindlichkeiten enthalten die erwarteten Beträge für Steuernachzahlungen in Deutschland aufgrund der Effekte der im Jahr 2019 abgeschlossenen Betriebsprüfung für die Jahre 2011 bis 2014, den Folgeeffekten für die Jahre 2015 bis 2017 sowie die erwarteten Zahlungen aufgrund der ausstehenden Veranlagungen für die Jahre 2018 und 2019. 5.13 VERBINDLICHKEITEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben wie im Vorjahr ausnahmslos eine Restlaufzeit von bis zu 30 Tagen. Aufgrund von Schwankungen in der Anzahl von Arbeitstagen, Auslieferungs- und Anlieferungsquoten zum Monatsende schwanken die Stände von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sind häufig nicht miteinander vergleichbar. 5.14 SONSTIGE FINANZIELLE UND LEASINGVERBINDLICHKEITEN
Infolge der Erstanwendung des IFRS 16 wurden kurzfristige Leasingverbindlichkeiten erstmalig bilanziert (siehe TZ 1 und 3.6). Aufgrund der positiven Entwicklung im Großhandel waren die Ausgleichzahlungen an unsere Partner für Vorjahre und das Jahr 2019 niedriger als im Vorjahr. Die Zinsverbindlichkeiten sind für Zinszahlungen der Anleihe, die am 1. April 2020 zur Auszahlung kommen. 5.15 SONSTIGE VERBINDLICHKEITEN
Die Verbindlichkeiten aus sonstigen Betriebssteuern beinhalten im Wesentlichen ein Aufschubkonto für Einfuhrumsatzsteuerzahlungen. Die Verringerung der Sonstigen Personalverbindlichkeiten ist Folge des Personalabbaus (siehe TZ 4.4). 5.16 RESTLAUFZEITEN DER VERBINDLICHKEITEN UND RÜCKSTELLUNGEN (EXKLUSIVE PASSIVE LATENTE STEUERN)
Die langfristigen Finanzverbindlichkeiten aus der Anleihe sind durch Abtretung des wesentlichen Anlage- und Umlaufvermögens der Konzerngesellschaften gesichert. 5.17 MANAGEMENT VON FINANZRISIKEN Die wesentlichen durch den CBR-Konzern verwendeten finanziellen Verbindlichkeiten umfassen eine festverzinsliche Anleihe, verzinsliche Darlehen gegenüber nahestehenden Unternehmen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige finanzielle Verbindlichkeiten. Der Hauptzweck dieser finanziellen Verbindlichkeiten ist die Finanzierung der Geschäftstätigkeit des Konzerns sowie die Aufrechterhaltung seiner Geschäftstätigkeit. Die wichtigsten finanziellen Vermögenswerte des Konzerns sind Forderungen aus ausgereichten Darlehen, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen sowie Zahlungsmittel, die unmittelbar aus seiner Geschäftstätigkeit resultieren. Der CBR-Konzern ist Markt-, Kredit- und Liquiditätsrisiken ausgesetzt. Die Steuerung dieser Risiken obliegt der Geschäftsführung des Konzerns und basiert auf konzernweit gültigen Richtlinien, in denen Ziele, Grundsätze, Verantwortlichkeiten und Kompetenzen festgelegt sind. Sie werden regelmäßig überprüft und an aktuelle Markt- und Produktionsentwicklungen angepasst. Das Risikomanagement ist im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Marktrisiko Marktrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder der künftige Cashflow eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Marktpreise schwankt. Das Marktrisiko beinhaltet drei Risikoarten: Zinsrisiko, Rohstoffpreisrisiko und Währungsrisiko. Dem Marktrisiko ausgesetzte Finanzinstrumente umfassen insbesondere verzinsliche Darlehen. Zinsrisiko Zinsänderungsrisiken bestehen aufgrund einer Änderung des Marktzinses und können bei variabel verzinslichen Finanzinstrumenten zu Zinszahlungsschwankungen führen. Mit der Ablösung der Finanzierung im November 2017 durch eine festverzinsliche Anleihe besteht für den weitaus größeren Anteil kein wesentliches Zinsrisiko mehr, da damit die wesentlichen finanziellen Verbindlichkeiten festverzinslich sind. Rohstoffpreisrisiko Die Volatilität bestimmter Preise hat mittelbar Auswirkungen auf den Konzern. Von allen verwendeten Rohstoffen hat die Preisentwicklung der Baumwolle den größten Einfluss auf das Unternehmensergebnis. Da CBR nicht selbst herstellt und seine Produkte auf der ganzen Welt fertigen lässt, ist eine Sicherung über Termingeschäfte nicht möglich. Währungsrisiko CBR ist im Rahmen seiner globalen Geschäftstätigkeit zwei Arten von Währungsrisiken ausgesetzt. Das Transaktionsrisiko entsteht durch Wertänderungen zukünftiger Fremdwährungszahlungen aufgrund von Wechselkursschwankungen im Einzelabschluss der Konzerngesellschaften. Diese versucht CBR dadurch zu minimieren, indem Liefer- und Zahlungsströme weitgehend in EURO abgebildet werden. Es bestehen in geringem Umfang auf fremde Währung lautende Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, aus denen potenzielle Währungsrisiken resultieren. In der Vergangenheit wurden Absicherungen auf Währungsrisiken aus der Schweizer Franken (CHF) mittels Devisenoptionen abgeschlossen. Zum Jahresende 2019 waren keine Devisensicherungsgeschäfte abgeschlossen. Das Translationsrisiko beschreibt das Risiko einer Veränderung der Bilanz- und Gewinn- und Verlustrechnungs-Posten einer Tochtergesellschaft aufgrund von Währungskursveränderungen bei der Umrechnung der lokalen Einzelabschlüsse in die Konzernwährung. Durch Währungs-schwankungen verursachte Veränderungen aus der Translation der Bilanzposten dieser Gesellschaften werden im Konzerneigenkapital abgebildet. Die Risiken hieraus werden üblicherweise nicht gesichert. Effekte aus der Währungsumrechnung von Tochterunternehmen, deren funktionale Währung nicht die Berichtswährung des CBR-Konzerns ist, berühren die Cashflows in lokaler Währung nicht. Ein wesentliches Währungsrisiko ergab sich im CBR-Konzern sowohl im Berichtsjahr als auch im Vorjahr aus dem US-Dollar. Dies dergestalt, dass sowohl Frachtrechnungen als auch viele Lieferanten ihre Produktkalkulation auf US-Dollar-Basis durchführen, wenngleich die tatsächliche Fakturierung in EURO erfolgt. Dieses Währungsrisiko kann nicht gesichert und nur in der Produktkalkulation berücksichtigt werden. Im Geschäftsjahr 2019 ergibt sich aus Fremdwährungsgewinnen und -verlusten ein Ergebnisbeitrag von 0,2 Mio. EUR (VJ: 0,4 Mio. EUR). Liquiditätsrisiko Das Liquiditätsrisiko, das heißt das Risiko, dass CBR seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann, wird durch eine umfassende kurz- und langfristige Liquiditätsplanung unter Berücksichtigung bestehender Kreditlinien mitigiert. Die Deckung des Finanzbedarfs für das operative Geschäft der Konzerngesellschaften erfolgt durch Eigenkapital, Cash-Pooling-Vereinbarungen, Darlehen von Konzernunternehmen und langfristige Anleihefinanzierung soweit dies im Rahmen der jeweiligen rechtlichen und steuerlichen Gegebenheiten möglich und sinnvoll ist. Das Ziel ist es, ein Gleichgewicht zwischen der kontinuierlichen Deckung des Finanzmittelbedarfs und der Sicherstellung der Flexibilität durch die Nutzung von Kontokorrentkrediten und Bankdarlehen zu wahren. Der Konzern bewertete die Risiken hinsichtlich der Refinanzierung seiner Schulden und kam, nach erfolgreicher Refinanzierung im Jahr 2017, zu dem Schluss, dass sie als niedrig beurteilt werden können. Finanzierungsquellen stehen im ausreichenden Umfang zur Verfügung. Die folgende Übersicht zeigt die vertraglich vereinbarten Zins- und Tilgungszahlungen von kurz- und langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten einschließlich erwarteter Zinszahlungen.
Die CBR-Gruppe hat eine Anleihe emittiert, die Auflagen enthält. Bei Verstößen kann es zu vorzeitigen Rückzahlungsverpflichtungen kommen. Dies ist nach derzeitigem Ermessen jedoch nicht wahrscheinlich. Die Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen bestehen aus einem Darlehen der Alteri StyleCayman 2 Ltd., Cayman Island mit unbestimmter Laufzeit und ist einschließlich Zinsen bis 2. April 2023 frühestens mit dreimonatiger Frist kündbar. Siehe auch TZ 5.9. Ausfallrisiko Das Ausfallrisiko ist das Risiko finanzieller Verluste, falls ein Kunde oder die Vertragspartei eines Finanzinstrumentes seinen bzw. ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Das Ausfallrisiko betrifft im Wesentlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Das Ausfallrisiko von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bei CBR wird hauptsächlich durch die individuellen Merkmale der Kunden beeinflusst. Merkmale der gesamten Kundenbasis, einschließlich des Ausfallrisikos der Branche und der Länder, werden nicht berücksichtigt, da sich hieraus in der Vergangenheit keine Auffälligkeiten ergeben haben. CBR hat ein Forderungsmanagement eingeführt, mit dessen Hilfe Neukunden zunächst individuell hinsichtlich ihrer Kreditwürdigkeit analysiert werden, bevor der Konzern seine standardisierten Liefer- und Zahlungskonditionen anbietet. Diese Analyse umfasst im Wesentlichen Jahresabschlüsse und Auskünfte von Kreditagenturen. Darüber hinaus umfasst das Forderungsmanagement konzernweite Richtlinien. Eine regelmäßige Analyse der Altersstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sorgt für eine permanente Überwachung und Begrenzung der Risiken und minimiert auf diese Weise die Forderungsverluste. Aufgrund der generell kurzen Zahlungsziele der Kunden im CBR-Konzern, sowie einer nennenswerten Anzahl an Kunden, für die Zentralregulierer den Ausgleich übernehmen, bestehen weder hinsichtlich der Kunden noch für einzelne Länder besondere Konzentrationen von Kreditrisiken. Zur Überwachung des Ausfallrisikos werden die Kunden hinsichtlich ihrer Kreditwürdigkeit in Gruppen eingeteilt. Dabei wird berücksichtigt, ob es sich um Kunden mit in der Vergangenheit aufgetretenen Zahlungsproblemen handelt (z.B. mehrere Rücklastschriften), ob diese weiter anhalten und wie sich die Altersstruktur der Forderungen entwickelt. Das maximale Ausfallrisiko des Konzerns für die Bilanzposten zum 31. Dezember 2019 und 2018 entspricht den in TZ 5.5 dargestellten Buchwerten. Das Ausfallrisiko aus Guthaben bei Banken und Finanzinstituten wird in Übereinstimmung mit den Konzernrichtlinien vom Konzern-Treasury gesteuert. Im Rahmen der Geldanlage werden Finanzkontrakte nur mit Banken, die wir sorgfältig ausgewählt haben und permanent beobachten, abgeschlossen. Das maximale Ausfallrisiko des Konzerns für die Bilanzposten zum 31. Dezember 2019 und 2018 entspricht den in TZ 5.6 dargestellten Buchwerten. Der Prozess wurde gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. 5.18 WEITERE INFORMATIONEN ZU FINANZINSTRUMENTEN UND ZUR BEMESSUNG BEIZULEGENDER ZEITWERTE Die nachfolgende Tabelle zeigt die Buchwerte sämtlicher im Konzernabschluss erfasster Finanzinstrumente nach Bewertungskategorien nach IFRS 9 Finanzinstrumente (IFRS 9), aufgegliedert nach Bilanzpositionen:
*) Art und Form der Kategorie: AC: at amortised
cost
Liquide Mittel, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte der Kategorie "amortised cost" sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige finanzielle Verbindlichkeiten haben überwiegend kurze Restlaufzeiten. Daher entsprechen die bilanzierten Werte zum Abschlussstichtag dem beizulegenden Zeitwert. Zur Bewertung der Darlehen nahestehende Unternehmen verweisen wir auf Tz. 5.9. Der Zeitwert der Anleihe bestimmt sich nach deren Kurs zum Bilanzstichtag (Level 1), da sie auf einem aktiven Markt gehandelt wird. 5.19 NETTOGEWINNE UND NETTOVERLUSTE AUS FINANZINSTRUMENTEN
Die Nettogewinne und -verluste aus Finanzinstrumenten umfassen Bewertungsergebnisse, die Erfassung und Auflösung von Aufwendungen aus Wertminderungen, Zinsaufwendungen sowie alle sonstigen Ergebniswirkungen aus Finanzinstrumenten. Die Nettoverluste aus Finanzverbindlichkeiten, die der Bewertungskategorie AC zugeordnet wurden, enthalten Zinsaufwendungen aus der Anwendung der Effektivzinsmethode in Höhe von 2,1 Mio. EUR (VJ: 1,9 Mio. EUR). Die Zinserträge aus Darlehen an nahestehende Unternehmen haben sich gegenüber dem Vorjahr deutlich erhöht, da ab August 2018 bis Oktober 2019 Auszahlungen in Höhe von nominal 93,9 Mio. EUR in Form von Darlehen an nahestehende Unternehmen gewährt wurden. 5.20 ERLÄUTERUNGEN ZUR KAPITALFLUSSRECHNUNG Die Konzernkapitalflussrechnung weist für das Berichtsjahr 2019 und das Vorjahr entsprechend IAS 7 Kapitalflussrechnung (IAS 7) die Entwicklung der Zahlungsströme getrennt nach Mittelzu- und -abflüssen aus betrieblicher Tätigkeit, Investitions- und Finanzierungstätigkeit aus. Die Ermittlung des Cashflows erfolgt nach der indirekten Methode. Der in der Kapitalflussrechnung dargestellte Finanzmittelfonds beinhaltet alle in der Bilanz ausgewiesenen liquiden Mittel, die sich aus Kassenbeständen, Geldtransit, Schecks und Guthaben bei Kreditinstituten zusammensetzen. Die Einflüsse aus wechselkursbedingten Änderungen der flüssigen Mittel betreffen Fremdwährungen und werden gesondert als wechselkursbedingte Veränderung des Finanzmittelfonds ausgewiesen. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung von Bilanzposten und Cashflow von finanziellen Verbindlichkeiten.
5.21 SONSTIGE ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN 5.21.1 LEASINGVERHÄLTNISSE CBR mietet eine Vielzahl unterschiedlicher Vermögenswerte. Darunter fallen Gebäude, IT-Anlagen und Fahrzeuge. CBR mietet Einzelhandelsflächen, Showrooms und Büros. Die Laufzeit der Leasingvereinbarungen beträgt typischerweise zwischen vier und zehn Jahre mit der Option, die Leasingvereinbarungen nach diesem Zeitraum zu verlängern. Die Leasingzahlungen werden regelmäßig erneut verhandelt, um die Marktmieten zu reflektieren. Manche Leasingvereinbarungen sehen zusätzliche Mietzahlungen auf Basis der Veränderung lokaler Preisindizes und der Umsatzentwicklung vor. All diese Mietverhältnisse wurden als kombinierte Leasingverhältnisse von Grundstücken und Gebäuden abgeschlossen. Diese Leasingverhältnisse wurden nach IAS 17 bisher als Operating-Leasingverhältnisse eingestuft. CBR mietet Fahrzeuge mit vertraglichen Laufzeiten zwischen drei und fünf Jahren. Mietverlängerungsoptionen bestehen in der Regel nicht, beziehungsweise werden nicht ausgeübt. CBR mietet IT-Ausstattung mit vertraglichen Laufzeiten zwischen einem und fünf Jahren. Mietverlängerungsoptionen bestehen in der Regel ebenfalls nicht, beziehungsweise werden nicht ausgeübt. 5.21.1.1 Nutzungsrechte Nutzungsrechte aller Art werden als Sachanlagen dargestellt (siehe Anhangangabe TZ 5.2).
* Einschließlich
außerplanmäßiger Abschreibungen und
Währungseffekte
5.21.1.2 In der Gewinn- und Verlustrechnung erfasste Beträge
Ein Teil der Immobilien-Leasingverhältnisse, bei denen CBR als Leasingnehmer auftritt, enthält variable Leasingzahlungen, die an die Umsätze aus den geleasten Flächen gekoppelt sind. Variable Zahlungsbedingungen werden verwendet, um Mietzahlungen mit den generierten Cashflows zu verknüpfen und dabei die Fixkosten zu senken. Verträge mit umsatzabhängigen Mieten, die Mindestleasingzahlungen enthalten, gehen in dieser Höhe in die Ermittlung des Right of Use Assets und der Leasingverbindlichkeiten ein. Darüberhinausgehende umsatzabhängige Zahlungen werden als Mietaufwendungen erfasst. Es bestanden zum Stichtag nicht bilanzierte finanzielle Verpflichtungen aus kurzfristigen Leasingverhältnissen in Höhe von 259 TEUR (Vorjahr: 50 TEUR). Die Leasingzahlungen für diese Flächen gliedern sich wie folgt auf:
Insgesamt umfassen die variablen Leasingzahlungen bis 1,7% der gesamten Leasingzahlungen der CBR. Die variablen Leasingzahlungen hängen von den Verkäufen und damit auch von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in der DACH-Region (Deutschland, Österreich, Schweiz) über die nächsten Jahre ab. Unter Berücksichtigung der erwarteten Entwicklung hinsichtlich der zukünftigen Verkäufe über die nächsten Jahre erwartet CBR, dass dieses Verhältnis der variablen Leasingzahlungen zu den gesamten Leasingzahlungen in den zukünftigen Perioden konstant bleiben wird. 5.21.1.3 In der Kapitalflussrechnung erfasste Beträge
Davon sind zum Stichtag im Operativen Cashflow 0,6 Mio. EUR (VJ: 14,3 Mio. EUR) erfasst. Dies ist durch low value und short term Leasingverhältnisse sowie durch variable Leasingzahlungen begründet. 5.21.1.4 Verlängerungsoptionen Einige Immobilienleasingverhältnisse enthalten Verlängerungsoptionen, die bis zu drei Monate vor Ablauf der unkündbaren Vertragslaufzeit vom Konzern ausübbar sind. Nach Möglichkeit strebt CBR beim Abschluss neuer Leasingverhältnisse die Aufnahme von Verlängerungsoptionen an, um operative Flexibilität zu gewährleisten. Die Verlängerungsoptionen sind nur von CBR und nicht vom Leasinggeber ausübbar. CBR beurteilt am Bereitstellungsdatum des Leasingobjekts, ob die Ausübung von Verlängerungsoptionen hinreichend sicher ist. CBR bestimmt erneut, ob die Ausübung einer Verlängerungsoption hinreichend sicher ist, wenn signifikante Ereignisse oder Änderungen von Umständen, die innerhalb seiner Kontrolle liegen, eintreten. CBR schätzt, dass die potenziell zukünftigen Leasingzahlungen, sofern die Verlängerungsoptionen ausgeübt werden, zu einer Leasingverbindlichkeit in Höhe von 26.524 TEUR führen würden. CBR hat mit Wirkung zum 01. Juni 2019 zur Optimierung seiner Liquidität seine beiden Grundstücke in Isernhagen zum Marktwert von 14,6 Mio. EUR verkauft und für eine Laufzeit von 15 Jahren zu einer jährlichen Miete von 1,0 Mio. EUR (2019 anteilig: 0,6 Mio. EUR) zurückgemietet. Es besteht darüber hinaus dreimal die Möglichkeit das Mietverhältnis um jeweils fünf Jahre zu verlängern. Bei der Ermittlung des Nutzungsrechts und der Leasingverbindlichkeit wurden die Mietverlängerungsoptionen nicht berücksichtigt, da sie als nicht hinreichend sicher beurteilt wurden. Das Nutzungsrecht wurde mit dem Teil des früheren Buchwertes angesetzt, der sich auf das von CBR zurückbehaltene Nutzungsrecht bezieht. Dementsprechend hat CBR den Gewinn nur insoweit erfasst, als er sich auf das von CBR übertragene Recht bezieht. Das Ergebnis der Sale-and-lease-back-Transaktion stellt sich wie folgt dar:
5.21.2 SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN
Hierin enthalten sind nicht bilanzierte finanzielle Verpflichtungen mit einer vertraglichen Laufzeit über einem Jahr. Der Rückgang beruht i.W. auf der erstmaligen Anwendung des IFRS 16 (siehe TZ 1 und 3.6). Eventualverbindlichkeiten bestehen keine. 5.21.3 BEZIEHUNGEN ZU NAHESTEHENDEN PERSONEN UND UNTERNEHMEN Als nahestehende Personen und Unternehmen gemäß IAS 24 gelten für die CBR-Gruppe die Personen und Unternehmen, die die CBR-Gruppe beherrschen bzw. einen maßgeblichen Einfluss auf diese ausüben oder durch die CBR-Gruppe beherrscht bzw. maßgeblich beeinflusst werden. Dementsprechend werden die Mitglieder der Geschäftsführung sowie die Gesellschafterin der CBR Service GmbH, die Alteri Style S.à r.L, Luxemburg sowie deren Gesellschafter, die Alteri StyleCayman 1, Ltd., Cayman Islands, die beherrschten bzw. maßgeblich beeinflussten Unternehmen, und die Mitglieder der Geschäftsführung der Tochterunternehmen der CBR Fashion Gruppe als nahestehende Personen und Unternehmen definiert. 5.21.3.1 Geschäfte mit Geschäftsführern Die Konzernmuttergesellschaft CBR Service GmbH wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr von
als Geschäftsführer vertreten. CBR definiert sein Management als die Geschäftsführer der CBR Service GmbH. Für die Mitglieder des Managements sind die folgenden Gesamtbezüge, in Form von kurzfristig fälligen Leistungen im abgelaufenen Geschäftsjahr angefallen: Gesamtbezüge der Mitglieder der Geschäftsführung TEUR 2.267. Auf die Angabe der Geschäftsführervergütung wurde im Vorjahr unter Hinweis auf §314 Abs. 3 Satz 2 in Verbindung §286 Abs. 4 HGB verzichtet. 5.21.3.2 Geschäfte mit sonstigen nahestehenden Unternehmen Die Konditionen für Darlehen an verbundene Unternehmen und Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen sind unter TZ 5.3 und TZ 5.9 dargestellt. 5.21.3.3 Befreiung von der Aufstellung eines Jahresabschlusses nach § 264 Abs. 3 HGB und § 264b HGB Die folgenden Gesellschaften werden in den Konzernabschluss der CBR Service GmbH nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften einbezogen und nehmen die Befreiungsvorschriften des § 264 Abs. 3 HGB bezüglich der Prüfung, Aufstellung eines Anhanges und ggf. Lageberichtes und Offenlegung der Jahresabschlüsse in Anspruch: CBR Fashion GmbH, CBR Multibrand GmbH, CBR eCommerce GmbH *, Street One Retail GmbH, Cecil Retail GmbH, Cecil GmbH *, CBR Fashion Outlet GmbH, CT Investment GmbH und Street One GmbH *. *Die markierten Gesellschaften haben auf die Inanspruchnahme der Befreiung von der Prüfungspflicht verzichtet. 5.21.3.4 Angaben zum Honorar des Abschlussprüfers Für die im Geschäftsjahr 2019 erbrachten Dienstleistungen des Konzernabschlussprüfers sind insgesamt Aufwendungen in Höhe von 0,4 Mio. EUR (VJ: 0,4 Mio. EUR) erfasst worden. Diese entfallen nahezu vollständig auf Abschlussprüfungsleistungen. Der Abschluss wurde am 28. Februar 2020 von der Geschäftsführung genehmigt und zur Veröffentlichung frei gegeben. 5.21.3.5 Ereignisse nach dem Abschlussstichtag Am 6. Januar 2020 wurde durch die Geselleschafterversammlung der CBR Service GmbH eine Ausschüttung in Höhe von 41,5 Mio. EUR beschlossen und ausgezahlt. Am 26. Februar hat die Gesellschafterversammlung beschlossen und die Geschäftsführung zur Durchführung folgender Transaktionen ermächtigt und angewiesen:
Darüber hinaus wurde beschlossen, dass ein Revolving Credit Facility Agreement über 30.000.000 EUR abgeschlossen wird.
Isernhagen, den 28. Februar 2020 CBR Service GmbH Jim Nowak Christian Rudlof Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 20191 GRUNDLAGEN DES CBR-KONZERNS 1.1 STRUKTUR UND GESCHÄFTSTÄTIGKEIT 1.2 ORGANISATION UND STRUKTUR 1.3 PRODUKTENTSTEHUNG UND -VERTRIEB 1.4 BESCHAFFUNG UND PRODUKTION 2 WIRTSCHAFTSBERICHT 2.1 GESAMTWIRTSCHAFTLICHE UND BRANCHENBEZOGENE RAHMENBEDINGUNGEN 2.2 ÜBERBLICK ÜBER DEN GESCHÄFTSVERLAUF 3 FINANZIELLE UND NICHTFINANZIELLE LEISTUNGSINDIKATOREN 4 CHANCEN UND RISIKEN DER KÜNFTIGEN ENTWICKLUNG 4.1 ALLGEMEIN 4.2 RISIKEN IM EINZELNEN 4.3 BEURTEILUNG DER RISIKO-SITUATION DURCH DIE GESCHÄFTSFÜHRUNG 4.4 CHANCENBERICHT 5 PROGNOSEBERICHT 5.1 WIRTSCHAFTSENTWICKLUNG 5.2 ENTWICKLUNG PRIVATER KONSUM 5.3 ENTWICKLUNG DER CBR-GRUPPE - ERWARTUNG FÜR 2020 KONZERNLAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 20191 GRUNDLAGEN DES CBR-KONZERNS 1.1 STRUKTUR UND GESCHÄFTSTÄTIGKEIT Unternehmensprofil Die CBR Fashion Group (nachfolgend auch CBR) ist ein international tätiger Modekonzern, dessen Hauptumsatzaktivitäten die beiden Fashion-Marken Street One und CECIL bilden und der zu den gemessen am Umsatz fünf größten Anbietern für Damenmode in Deutschland zählt. CBR beliefert im Kerngeschäft den Einzelhandel mit schnell drehender Damenoberbekleidung im mittleren Preissegment. Außer über den Vertrieb im Großhandel, vertreibt CBR die Produkte im eigenen Onlineshop, über Internet Handelsplattformen (Marktplätze), in eigenen Outlet Stores und in Deutschland auf eigenen Verkaufsflächen. CBR entwickelt zwölf Kollektionen im Jahr mit zusätzlichem Quick-Response- bzw. Never-Out-of-Stock-Programm bei absatzstarken Basics, die innerhalb von 24 bis 48 Stunden (nach)geliefert werden können. Zusammen mit allen vier Modulen liefert CBR täglich rund 170.000 Fashionartikel aus. 1.2 ORGANISATION UND STRUKTUR
Die Geschäftsführung der Marken Street One und CECIL betreibt die strategische Weiterentwicklung der CBR Gruppe und die Marken verantworten in ihren Organisationen jeweils die Vertriebskanäle Großhandel, eCommerce, Own Retail und Outlet. Im Großhandel werden rund 8.100 Verkaufsstellen in 19 Ländern beliefert, hinzukommen 78 Own Retail und 23 Outlet Verkaufsstellen. Der Vertrieb erfolgt im Inland jeweils über die deutschen Markengesellschaften und im Ausland über eigene Vertriebsgesellschaften. Das Onlinegeschäft (eCommerce) von Street One und CECIL wird in sechs Ländern und auf sechs Online-Marktplätzen (z.B. Amazon, Zalando) betrieben. Die CBR Service GmbH in Isernhagen (kurz: CBR Service) und die CBR Fashion GmbH erbringen für die Gruppe Dienstleistungen in den zentralen Funktionen wie Finanzen, Recht, Personal sowie Logistik und IT. Der Firmensitz der CBR Fashion Group befindet sich in Isernhagen im Großraum Hannover. Der Firmensitz der CBR Fashion Group befindet sich in Isernhagen im Großraum Hannover. 1.3 PRODUKTENTSTEHUNG UND -VERTRIEB Die zwölf Kollektionen werden je Marke unabhängig voneinander von je einem zentralen Designteam in Deutschland für alle Vertriebsländer entworfen. Die genaue Analyse von Fashiontrends durch das Produktmarketing steht am Anfang des monatlichen Produktentstehungsprozesses. Unter Berücksichtigung der jeweiligen Markenstrategie sowie aus der Analyse der Fashiontrends wird monatlich ein Kollektionsthema definiert. Auch werden der Abverkaufserfolg vergangener Saisons, markenspezifische Charakteristika wie auch das Klima bei der Umsetzung der kreativen Ideen berücksichtigt. Die kreativen Ideen des Produktmarketings werden in einem zweiten Schritt vom Designteam schnitttechnisch umgesetzt und zu Prototypen weiterentwickelt. Nach der Prototypenerstellung folgen die Anfertigung einer Musterkollektion sowie deren Präsentation an die Großhandelskunden in den Showrooms der CBR Gruppe im In- und Ausland. Nach dem Verkauf der Kollektionen an die Großhandelspartner werden die Kollektionen schließlich produziert und an den Großhandel sowie den eigenen Einzel- und Onlinehandel ausgeliefert. 1.4 BESCHAFFUNG UND PRODUKTION 1 Die Produktion erfolgt durch konzernfremde Lieferanten in Südosteuropa und Asien. Alle Geschäftsbeziehungen basieren auf dem Verhaltenskodex der CBR ("Code of Conduct"), welcher die zentralen Grundsätze und Standards der Abkommen und Normen der International Labour Organisation (ILO), die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen sowie weitere einschlägige UN-Konventionen über die Rechte des Kindes und die zur Beseitigung der Diskriminierung festgelegten Regelungen umfasst. Die Produkte werden neben allgemeinen Qualitätsprüfungen auch umfangreichen Tests unterzogen. Mit unserem textilökologischen Konzept arbeiten wir stetig daran, dass unsere Artikel somit möglichst schadstoffarm produziert werden.
Regelmäßige Audits durch speziell ausgebildete Mitarbeiter und externe Vertragspartner in den weltweiten Produktionsstätten stellen die Einhaltung der Standards sicher. Im Zuge der Kontrolle offengelegte Probleme werden in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Verantwortlichen abgestellt ("Coaching-Ansatz"). Die CBR unterstützt den Tierschutz und produziert pelzfrei. Sie ist Mitglied im "Für Free Retailer Program" und tritt damit gegen den Einsatz von Echtpelz auf. Aus Gründen des Tierschutzes verzichten wir grundsätzlich auch auf die Verwendung von Daunen von lebend gerupften Gänsen und Enten sowie auf jegliche Verwendung von Angora. 2 WIRTSCHAFTSBERICHT 2.1 GESAMTWIRTSCHAFTLICHE UND BRANCHENBEZOGENE RAHMENBEDINGUNGEN Die deutsche Wirtschaft hat sich laut Einschätzung des ifo Institutes im dritten Quartal 2019 stabilisiert. Nachdem das Bruttoinlandsprodukt im Quartal zuvor noch um 0,2% gesunken war, haben vor allem eine kräftige Konsum- und Baukonjunktur zu dem Anstieg beigetragen. Zwar hat sich der Beschäftigungsaufbau im Jahresverlauf verlangsamt, die Einkommenszuwächse der privaten Haushalte sind aber nach wie vor hoch. Neben spürbar steigenden Tariflöhnen hatten auch Abgabenentlastungen und eine Ausweitung staatlicher Transferzahlungen, wie etwa Renten und Kindergeld, die Kaufkraft gestärkt. Zudem haben ein reges Konsum- und Investitionsgebaren der öffentlichen Hand die inländische Nachfrage gestützt. Auch die Hypothekenzinsen sind noch einmal kräftig gefallen und die Vergabe von Wohnungsbaukrediten hat sich beschleunigt. Insgesamt wird die Wirtschaftsleistung im Jahresdurchschnitt 2019 laut Einschätzung des ifo-Institutes um 0,5% expandieren. Erwartet wird, dass das Bruttoinlandsprodukt im Schlussquartal 2019 nur noch um ein Viertel Prozent wächst und sich damit der Anstieg der gesamtwirtschaftlichen Produktion im Jahr 2019 auf 1,1% abschwächt, nach 1,5% im Vorjahr. Nach Einschätzung des ifo Institutes in seiner im Dezember 2019 veröffentlichten Konjunkturprognose Winter 2019 wird für das Jahr 2019 in Deutschland, unserem wichtigsten Absatzmarkt, ein Anstieg des Bruttoinlandsprodukts von 1,1% erwartet. Zu dieser Belebung trägt vor allem die Finanzpolitik bei, die sowohl im laufenden als auch in den kommenden zwei Jahren über Entlastungen bei Steuern und Sozialbeiträgen, eine Ausweitung staatlicher Transferzahlungen sowie eine Zunahme der öffentlichen Konsum- und Investitionsausgaben expansiv wirke. Die deutsche Industrie wird voraussichtlich erneut einen negativen Wachstumsbeitrag zum Bruttoinlandsprodukt liefern, wenngleich dieser deutlich geringer ausfallen wird als im laufenden Jahr. Ein ähnlicher Verlauf hat sich auch im Euroraum gezeigt, für den für das Jahr nach Angaben des ifo Institutes ein Wachstum des Bruttoinlandsproduktes in Höhe von 1,2% erwartet wird. Der Einzelhandelsumsatz 2019 ist nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) preisbereinigt um knapp 2,9% gestiegen. Der deutsche stationäre Modeeinzelhandel meldet laut TW-Testclub, dem teilnehmerstärksten Panel im stationären deutschen Modehandel, wiederum einen Rückgang der Erlöse um 2% im Vergleich zum Vorjahr. Diese Entwicklung ist auf die weiter anhaltende Verschiebung der Absatzkanäle zurückzuführen: Immer mehr Kleidung wird online gekauft. Damit schließt der stationäre Modehandel das vierte Jahr in Folge mit einem Minus in dieser Höhe ab. Aber auch im Onlinehandel, der nach Schätzungen des statistischen Bundesamtes zwar insgesamt um 7,4% zugelegt hat, war im Jahr 2019 ein Rückgang bei Kleidung, Textilien und Schuhen in Höhe von 0,4% zu verzeichnen. 2.2 ÜBERBLICK ÜBER DEN GESCHÄFTSVERLAUF Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf Der Umsatz der CBR Gruppe ist insgesamt um 41,3 Mio. EUR (7,3%) auf 606,5 Mio. EUR gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Dabei haben sich die Umsätze aus dem reinen Fashion-Geschäft um 38,1 Mio. EUR (6,9%) erhöht. Wir definieren Fashion als das Geschäft mit dem Verkauf von Textilien und Accessoires und Non-Fashion als das Geschäft mit dem Verkauf von Ladenbaueinrichtungen, Weiterbelastung von Frachtrechnungen und Porto sowie sogenannten Merchandising-Artikeln, wie z.B. Einkaufstüten oder Kleiderbügel. CBR ist es gelungen, den Umsatzanstieg bei nahezu unverändertem bzw. leicht sinkendem Materialaufwand sowie sonstigen betrieblichen Aufwand zu realisieren. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind die Auswirkungen der Erstanwendung von IFRS 16 Leasingbilanzierung abgebildet und schlugen mit -14,0 Mio. EUR zu Buche, wohingegen sich die Abschreibungen um 12,9 Mio. EUR erhöhten. Insgesamt hat sich das Ergebnis vor Zinsen und Steuern von 47,0 Mio. EUR im Jahr 2018 auf 96,5 Mio. EUR um 49,5 Mio. EUR im Jahr 2019 verbessert. Das Finanzergebnis hat sich von -32,4 Mio. EUR im Jahr 2019 auf -29,0 Mio. EUR um 3,4 Mio. EUR im Jahr 2019 verbessert. Die laufenden Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sind mit 15,5 Mio. EUR auf Vorjahresniveau (2018: 15,5 Mio. EUR). Bereinigt um den darin enthaltenen Steuerertrag in Höhe von 0,3 Mio. EUR für Vorjahre (im Vorjahr Aufwand in Höhe von 7,2 Mio. EUR) ergibt sich eine Erhöhung des laufenden Aufwandes für Steuern des aktuellen Jahres um 7,5 Mio. EUR. Hauptursache hierfür ist in erster Linie die verbesserte Ertragslage. Die latenten Steueraufwendungen liegen mit 0,4 Mio. EUR um 7,8 Mio. EUR deutlich unter Vorjahresniveau. Das Vorjahr war durch die Verschiebung der Effekte aus temporären Differenzen nach Deutschland aufgrund der Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung geprägt, was zu einer Erhöhung der latenten Steuern geführt hatte. Darüber hinaus wirkt sich die erstmalige Anwendung von IFRS 16 aus wie auch die Folgeeffekte aus der steuerlichen Betriebsprüfung für die Jahre 2011 bis 2014. Insgesamt hat sich das Konzernjahresergebnis von -9,1 Mio. EUR im Vorjahr auf 51,6 Mio. EUR im Jahr 2019 verbessert. Vergleich des tatsächlichen mit dem prognostizierten Geschäftsverlauf Zu Beginn des Geschäftsjahres 2019 haben wir die Erwartung geäußert, dass das Umsatzniveau besser als der Markt und gegenüber 2018 stabil bleiben beziehungsweise sich leicht positiv bewegen wird. Innerhalb der Gruppe gingen wir davon aus, dass sich das Umsatzwachstum des Retailgeschäfts (stationär und online) stark fortsetzen und die Umsatzverluste des Großhandels mindestens kompensieren wird. Im Durchschnitt sanken die Umsätze im deutschen stationären Bekleidungsmarkt 2019, unserem wichtigsten Absatzmarkt, laut der Auswertung des TW Testclubs um 2,0% im Vergleich zum Vorjahr, sodass wir uns mit einem konzernweiten Umsatzanstieg von 7,3% gegenüber dem Vorjahr deutlich über dem deutschen stationären Bekleidungsmarkt bewegt haben. Als wichtigste Herausforderung für das Jahr 2019 hatten wir neben der Stabilisierung der Umsatzerlöse eine weitere Senkung der operativen Kosten genannt. Geplant war eine sich im niedrigen einstelligen Bereich liegende prozentuale Verbesserung des EBITDA. Mit der Verbesserung des EBITDA (um 14,0 Mio. EUR bereinigte Effekte aus IFRS 16) 2 von 106,1 Mio. EUR auf 152,9 Mio. EUR um 44,1% haben wir dieses Ziel weit übertroffen. Ertragslage Die Marken entwickelten sich hinsichtlich Umsätze und Ergebnis im Jahr 2019 wie folgt:
Im Vergleich hierzu die Entwicklung des Jahres 2018:
In den Marken ist das Geschäft mit Großhandel, Own Retail und eCommerce abgebildet. In dieser Betrachtung enthalten "Sonstige" das Geschäft mit Ladenbau, Merchandising und Outlets. Umsatz im Konzern Im Geschäftsjahr 2019 erwirtschaftete die CBR Gruppe einen Umsatz von 606,5 Mio. EUR. Dies entspricht einer Erhöhung des Umsatzes um 7,3%. Dabei hat sich der Umsatz unseres Kerngeschäftes Fashion (97,3%) um 38,1 Mio. EUR (6,9%) gegenüber dem Vorjahr erhöht. Die Erhöhung der Non-Fashion-Umsatzerlöse um 3,1 Mio. EUR ist auf die Expansionstätigkeit innerhalb unseres Großhandelsgeschäftes zurückzuführen, was sich insbesondere in erhöhten Umsätzen für Ladenbau ausgewirkt hat. Geschäftsbereiche Das Umsatzwachstum im Fashionbereich konnte über alle Vertriebskanäle erzielt werden: Das Großhandelsgeschäft hat seinen Umsatz gegenüber dem Vorjahr um 12,8 Mio. EUR bzw. 3,0%, das Retailgeschäft (eCommerce, Own Retail und Outlet) um 28,5 Mio. EUR (21,3%) gesteigert. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge haben sich insbesondere aufgrund von Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen und finanziellen Verbindlichkeiten von 9,4 Mio. EUR im Jahr 2018 auf 16,5 Mio. EUR im Jahr 2019 erhöht. Materialeinsatz Der Materialeinsatz hat sich von 296,8 Mio. EUR im Vorjahr auf 296,7 Mio. EUR leicht verringert (0,04%). Die Verringerung ist auf reduzierte Kosten im Wareneinkauf Fashion und Fracht zurückzuführen. Die Rohertragsquote hat sich als Folge insgesamt von 47,5% auf 51,1% erhöht. Personalaufwand, Wertminderungsaufwand aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige betriebliche Aufwendungen und Abschreibungen Der Personalaufwand hat sich um 2,5 Mio. EUR (4,2%) verringert und die sonstigen betrieblichen Aufwendungen zusammen mit Wertminderungsaufwand aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sich insgesamt um 9,9 Mio. EUR von 111,8 Mio. EUR im Jahr 2018 auf 101,9 Mio. EUR im Jahr 2019 vermindert. Dieser Rückgang ist durch mehrere Faktoren entstanden: Die Einführung von IFRS 16 Leasingverhältnisse hat zu einer Umwidmung von Miet- und Leasingaufwand in Höhe von insgesamt 14,0 Mio. EUR zu Zins- und Tilgungsleistungen geführt. Daneben haben Kosteneinsparungen im Bereich von Beratungskosten in Höhe von 2,2 Mio. EUR zu einer Verbesserung der Betriebsaufwendungen geführt. Dem standen ein Anstieg der Kosten der Warenabgabe von 35,5 Mio. EUR im Jahr 2018 auf 40,2 Mio. EUR im Jahr 2019 in Höhe von insgesamt 4,7 Mio. EUR und ein Anstieg von Vertriebsaufwendungen von 28,0 Mio. EUR im Jahr 2018 auf 31,1 Mio. EUR im Jahr 2019 um 3,1 Mio. EUR als Folge des Umsatzwachstums bei unserem Online Handel gegenüber. Die planmäßigen Abschreibungen auf materielle und immaterielle Vermögenswerte haben sich insgesamt um 11,4 Mio. EUR erhöht. Davon entfielen 12,8 Mio. EUR auf Abschreibungen für die erstmalig nach IFRS 16 bilanzierten Nutzungsrechte, Abschreibungen auf Sachanlagen haben sich um 1,2 Mio. EUR und Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte haben sich um 0,2 Mio. EUR verringert. Das Finanzergebnis hat sich von -32,4 Mio. EUR im Jahr 2018 auf -29,0 Mio. EUR im Jahr 2019 verbessert. Die Finanzerträge haben sich gegenüber dem Vorjahr um 4,7 Mio. EUR aufgrund des an den Gesellschafter gewährten Darlehens erhöht. Die Finanzaufwendungen haben sich um 1,3 Mio. EUR aufgrund der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 (2,2 Mio. EUR) für die Verzinsung der Leasingverbindlichkeit erhöht. Gegenläufig hat sich eine Verringerung des Zinsaufwandes aus Steuern in Höhe von 0,5 Mio. EUR ausgewirkt. Durch die Erstanwendung von IFRS 16 Leasingverhältnisse hat sich die Ertragslage im Geschäftsjahr 2019 wie folgt entwickelt: Konzern-Gesamtergebnisrechnung
Im Konzernabschluss des Jahres 2019 wurde erstmals der neue Standard IFRS 16 zur Leasingbilanzierung angewandt. Infolgedessen wurden unter anderem bislang im sonstigen betrieblichen Aufwand gezeigte Mietaufwendungen zu Zins und Tilgung von Leasingverbindlichkeiten. Ohne die Anwendung des IFRS 16 hätte sich das EBITDA wie folgt entwickelt:
Finanzlage CBR deckt ihren Kapitalbedarf aus dem starken operativen Cashflow sowie über eine langfristige Finanzierung. Die im November 2017 emittierte Anleihe, die mit 5,125% verzinst wird, sichert die mittelfristige Finanzierung bis in das Jahr 2022. Zusätzlich besteht eine Revolving Credit Facility in Höhe von 30,0 Mio. EUR. Cashflow
Der operative Cashflow lag 2019 mit 158,4 Mio. EUR um 58,8 Mio. EUR (59,0%) über dem Niveau des Vorjahres von 99,7 Mio. EUR. Ursächlich hierfür war insbesondere das verbesserte Ergebnis vor Abschreibungen, Zinsen und Steuern (60,8 Mio. EUR) (VJ: 14,0 Mio. EUR). Im Cashflow aus Investitionstätigkeit wurden die Zugänge, bedingt durch den Verkauf von Grundstücken in Isernhagen, überkompensiert. Der Posten enthält einen Mittelabfluss für Investitionen in Höhe von 13,7 Mio. EUR, welche um 4,4 Mio. EUR über dem Vorjahresniveau lagen, sowie Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen für Einzelhandelsflächen, Showrooms, Investitionen in die IT-Infrastruktur und Software-Landschaft. Der Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit lag mit 100,6 Mio. EUR um 76,5 Mio. EUR aufgrund von Auskehrungen an Gesellschafter (62,8 Mio. EUR) und der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 Leasingverhältnisse (14,0 Mio. EUR) deutlich über dem Niveau des Vorjahres. Sämtliche Zahlungsverpflichtungen konnten im Geschäftsjahr erfüllt werden. Liquiditätsengpässe bestanden nicht und sind auch in Zukunft nicht absehbar. Dem Konzern stehen ausreichend liquide Mittel und Kreditlinien zur Verfügung, zum Beispiel im Rahmen der Revolving Credit Facility in Höhe von 30,0 Mio. EUR, die zum Bilanzstichtag mit 6,4 Mio. EUR durch Akkreditive und Avale in Anspruch genommen worden sind. Investitionen In immaterielle Vermögenswerte wurden rund 10,1 Mio. EUR (Vorjahr: 6,8 Mio. EUR) investiert. Schwerpunkt bildeten hier weitere Investitionen in Vertragsanbahnungskosten in Höhe von 8,6 Mio. EUR (Vorjahr: 4,5 Mio. EUR) und eine verbesserte IT-Landschaft. Der Großteil der Investitionen in Sachanlagen (3,6 Mio. EUR; Vorjahr: 2,5 Mio. EUR) ist auf Betriebs- und Geschäftsausstattung zurückzuführen, die im Wesentlichen Investitionen in die Neugestaltung von Ladeneinbauten betrafen. Vermögenslage Ausgewählte Bilanzposten Die Bilanzsumme zum 31. Dezember 2019 hat sich gegenüber dem Vorjahresstichtag um 48,2 Mio. EUR auf 1.245,5 Mio. EUR (Vorjahr: 1.293,7 Mio. EUR) verringert. Immaterielle Vermögenswerte beliefen sich zum Bilanzstichtag 2019 auf 1.008,2 Mio. EUR und lagen damit 43,4 Mio. EUR unter Vorjahresniveau (31. Dezember 2018: 1.051,6 Mio. EUR). Ihr Anteil beträgt 80,5% (Vorjahr: 81,3%) der gesamten Vermögenswerte. In den immateriellen Vermögenswerten sind Firmenwerte aus Unternehmenszusammenschlüssen in Höhe von 866,6 Mio. EUR (31. Dezember 2018: 866,6 Mio. EUR), Kundenstamm in Höhe von 109,8 Mio. EUR (31. Dezember 2018: 153,9 Mio. EUR) sowie Software, Lizenzen, Anzahlungen hierauf in Höhe von 17,7 Mio. EUR (31. Dezember 2018: 21,4 Mio. EUR) sowie Vertragsanbahnungskosten in Höhe von 14,1 Mio. EUR (31. Dezember 2018: 9,7 Mio. EUR) enthalten. Die Sachanlagen beliefen sich zum Jahresultimo 2019 auf 55,0 Mio. EUR (31. Dezember 2018: 14,3 Mio. EUR). Der Anstieg beruht insbesondere auf der Erstanwendung von IFRS 16, was zu einer Aktivierung von Nutzungsrechten aus Miet- und Leasingverträgen mit einem Buchwert von 44,7 Mio. EUR zum 31. Dezember 2019 führte. Darin enthalten sind bisher gesondert ausgewiesene Buchwerte aus Rückbauverpflichtungen in Höhe von 2,7 Mio. EUR enthalten. Die Darlehen an nahestehende Unternehmen wurden im Rahmen der Auskehrung von Eigenkapital im Wege einer Sachausschüttung am 18. Oktober 2019 an den Gesellschafter übertragen. Die aktiven latenten Steuern haben sich von 2,2 Mio. EUR am 31. Dezember 2018 auf 2,0 Mio. EUR am 31. Dezember 2019 leicht vermindert. Die Vorräte waren mit einem Rückgang von 0,1 Mio. EUR im Vergleich zum Bilanzstichtag 2018 auf 23,3 Mio. EUR nahezu konstant (31. Dezember 2018: 23,4 Mio. EUR). Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind mit 13,3 Mio. EUR um 0,5 Mio. EUR höher als zum Vorjahresstichtag (12,8 Mio. EUR). Dies hat zusammen mit einer Verringerung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zum Bilanzstichtag um 0,3 Mio. EUR auf 20,1 Mio. EUR (31. Dezember 2018: 20,5 Mio. EUR) zu einer Erhöhung des Core Net Working Capital (definiert als Summe aus Vorräten, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen abzüglich Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen) gegenüber dem Vorjahr um 0,7 Mio. EUR geführt. Die finanziellen Vermögenswerte, vorrangig aus verkauften Forderungen aus dem Onlinehandel bestehend, haben sich gegenüber dem Vorjahr um 2,3 Mio. EUR erhöht, was auf den Anstieg unseres Onlinehandels zurückzuführen ist. Die sonstigen Vermögenswerte waren im Vorjahr insbesondere durch die Kaufpreisforderungen aus dem Verkauf der Grundstücke erhöht (Stand 31. Dezember 2018: 2,6 Mio. EUR), sodass die sonstigen Vermögenswerte zum 31. Dezember 2019 ohne diesen Sondereffekt nun 2,3 Mio. EUR niedriger sind als im Vorjahr. Die liquiden Mittel der CBR Gruppe erhöhten sich auf Jahressicht zum 31. Dezember 2019 um 35,8 Mio. EUR auf 105,6 Mio. EUR. Auf der Passivseite der Bilanz verringerte sich das Eigenkapital der CBR Gruppe zum 31. Dezember 2019 aufgrund von Auskehrungen von insgesamt 166,2 Mio. EUR um 26,0% auf 325,9 Mio. EUR (31. Dezember 2018: 440,5 Mio. EUR). Bedingt durch die erstmalige Anwendung des IFRS 16 haben sich die langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten um 35,4 Mio. EUR für Verbindlichkeiten für Miet- und Leasingverhältnisse erhöht. Die ausgegebene Anleihe hat sich aufgrund der Aufzinsung der abgegrenzten Transaktionskosten auf 443,0 Mio. EUR erhöht (31. Dezember 2018: 440,9 Mio. EUR). Die Darlehen gegenüber nahestehenden Unternehmen haben sich in Folge von aufgelaufenen Zinsen um 6,5 Mio. EUR gegenüber 2018 auf 103,6 Mio. EUR erhöht. Die passiven latenten Steuern haben sich von 190,9 Mio. EUR auf 191,2 Mio. EUR um 0,3 Mio. EUR erhöht. Im Bereich des kurzfristigen Fremdkapitals haben sich insbesondere die Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern für die laufenden Ertragsteuern 2019 um 14,4 Mio. EUR auf 64,3 Mio. EUR erhöht. Die sonstigen kurzfristigen Rückstellungen sind von 9,9 Mio. EUR um 1,5 Mio. EUR auf 8,4 Mio. EUR gesunken. Ursächlich waren hier vor allem Reduzierungen von Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten und Retouren. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen reduzierten sich stichtagsbedingt um 0,3 Mio. EUR und die sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten stiegen um 8,7 Mio. EUR, insbesondere aufgrund der erstmaligen Anwendung von IFRS 16. 3 FINANZIELLE UND NICHTFINANZIELLE LEISTUNGSINDIKATOREN Ziel des CBR Managements ist die Fokussierung auf die Kundin und das Produkt, um dadurch eine nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes zu erreichen. Dem rückläufigen Wachstum im Großhandel begegnet das Management insbesondere mit Maßnahmen zum Ausbau des Geschäftes im Onlinehandel und zur Erschließung neuer Märkte (stationär und online) im Ausland. Die CBR Gruppe wird durch die Geschäftsführung der Muttergesellschaft, der CBR Service GmbH gesteuert, die insbesondere die strategische Ausrichtung festlegt. Die operative Umsetzung erfolgt durch die Leiter der Fachbereiche. Die Organisations- und Führungsstruktur ordnet Befugnisse und Verantwortlichkeiten unternehmensintern eindeutig zu und definiert die Berichtslinien. Im Rahmen der wertorientierten Unternehmensführung kommen verschiedene Stellgrößen zum Einsatz. Als Indikator für die Profitabilität des Unternehmens dienen in erster Linie das EBITDA (das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) und die EBITDA-Marge (das Verhältnis von EBITDA zum Umsatz), für die wir einen Zielwert (gegebenenfalls bereinigt um Sondereffekte) von mindestens 15% definiert haben. Die CBR vergleicht die Marktperformance unserer Partner an den Verkaufsstützpunkten mit dem Durchschnittswert der Branche und will stärker wachsen als der Markt. Die Erfüllung der Zielvorgabe in Bezug auf EBITDA und Umsatz und die zugrundeliegenden Treiber hierfür sind im Vergütungssystem der Führungskräfte berücksichtigt. Alle Aktivitäten zur Umsatzsteigerung werden an ihrem Potenzial gemessen, um das um Sondereffekte bereinigte EBITDA und die bereinigte EBITDA-Marge langfristig zu steigern. Die wesentlichen Ansatzpunkte zur Steigerung der EBITDA-Marge werden in einer Erhöhung der Umsatzerlöse, der Verbesserung des Rohertrages und Kostensenkungen im operativen Bereich gesehen. Die Planungs-, Steuerungs- und Überwachungsaktivitäten des Konzerns fokussieren sich auf die Optimierung der beschriebenen zentralen Steuerungsgrößen. Die Kernelemente des unternehmensinternen Steuerungssystems sind das Budget und das konzernweite, IT-gestützte Berichtswesen. Die Jahresplanung wird in regelmäßigen Abständen vor dem Hintergrund der tatsächlichen Geschäftsentwicklung und bestehenden Chancen und Risiken überprüft, um das zu erwartende Konzernergebnis im laufenden Jahr zu prognostizieren und auf eventuelle Fehlentwicklungen frühzeitig reagieren zu können. Auf Basis der erwarteten Cashflow-Entwicklung wird zudem auf monatlicher Basis eine Prognose zur Entwicklung der Liquiditätssituation erstellt. Dadurch können finanzielle Risiken frühzeitig erkannt und Maßnahmen hinsichtlich des Finanzierungsbedarfs getroffen werden. Mitarbeiter 3 Losgelöst von Kennzahlen und sonstigen Leistungsindikatoren sind unsere Mitarbeiter die Grundlage für den Unternehmenserfolg. Die Fähigkeiten der Mitarbeiter und ihre Leidenschaft für Mode drücken sich in innovativen Produkten aus. Zentrales Ziel der Personalarbeit bei der CBR ist es, in einem dynamischen Umfeld den Teamgeist, die Leistungsbereitschaft und die Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter zu fördern und ein von Offenheit und Kreativität geprägtes Arbeitsklima zu schaffen. Kompetente Führungskräfte schaffen dabei die Rahmenbedingungen für bestmögliche Leistung und Erfolg ihrer Mitarbeiter und stellen damit die Zukunftsfähigkeit sicher. Als Arbeitgeber ist sich die CBR ihrer Verantwortung bewusst. Die einzigartige Schnelligkeit der CBR und ihrer Marken birgt immer wieder die Herausforderung, berufliches und privates Leben in ein Gleichgewicht zu bringen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Unternehmensgruppe profitieren deshalb unter anderem von verschiedenen Gleitzeitmodellen, die auch in einer Vollzeitfunktion die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen sollen. Eine Altersvorsorge sind ebenso selbstverständlich wie Sport- und Massageangebote innerhalb der Firmengebäude. Täglich frisches Obst und freie Getränke am Firmensitz, die HannoverCard und ein vergünstigter Mitarbeitereinkauf runden das Paket ab. Die CBR möchte Talente an sich binden, in den eigenen Reihen halten und Potenziale heben. Die Investition in die Fähigkeiten der Mitarbeiter steigert die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens. Es ist der große Wunsch der CBR, sich Zeit für die Mitarbeiter zu nehmen. Aus diesem Grund werden regelmäßig mindestens einmal pro Jahr in einer offenen, wertschätzenden und angenehmen Atmosphäre Jahresgespräche geführt, in denen sich mit den Qualifikationen, Stärken und Potentialen sowie Möglichkeiten zur persönlichen Weiterentwicklung auseinandersetzt wird. Die CBR positioniert sich deutlich zur Ausbildung und gibt so jedes Jahr jungen Menschen beste Chancen in einer einzigartigen Branche. Dabei werden verschiedene Ausbildungsberufe angeboten, wie der Kaufmann (m/w/d) im Groß- und Außenhandel, der Fachinformatiker (m/w/d) für IT-Anwendungsentwicklung und neu seit 2019 der Kaufmann (m/w/d) im Bereich "eCommerce". Weiterhin werden duale Studenten in Kooperation mit einer Partner-Fachhochschule ausgebildet. Im vergangenen Jahr befanden sich 14 Auszubildende und sechs dual Studierende im Unternehmen. Damit ist die Anzahl im Vergleich zum Vorjahr konstant geblieben. Im Geschäftsjahr 2019 sind insgesamt sechs Auszubildende und zwei duale Studenten eingestellt worden. Allen Auszubildenden und dual Studierenden, die 2019 gleichzeitig ausgelernt haben, konnte eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit angeboten werden. Dies bestärkt deutlich den Stellenwert der Ausbildung bei der CBR sowie die Planungssicherheit für die berufliche Zukunft der Mitarbeiter. Die Unternehmensverfassung dient als Grundlage des Handelns und Denkens der Beschäftigten der CBR. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verbindet das Ziel, die Kundin glücklich zu machen. Auf dem Weg dahin begegnen sich alle auf Augenhöhe. So wird die CBR auch künftig nachhaltig erfolgreich sein. Die Mitarbeiterzahl von CBR hat sich im Jahr 2019 verringert. Am Ende des Geschäftsjahres 2019 waren 1.129 Mitarbeiter (ohne Auszubildende) bei CBR beschäftigt. Gegenüber dem Vorjahr (2018: 1.138 Mitarbeiter) hat sich die Anzahl damit um neun Mitarbeiter (0,8%) reduziert. Dieser Rückgang ist insbesondere auf die markenübergreifende Zentralisierung von Funktionen im Großhandelsbereich zurückzuführen. Forschung und Entwicklung CBR muss sich Monat für Monat im Wettbewerb des europäischen Bekleidungsmarkts beweisen und Kollektionen entwickeln, die den hohen Ansprüchen an Design, Trend und Qualität der Kundinnen Rechnung tragen. Die am Anfang der Wertschöpfungskette stehenden Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten haben entscheidenden Einfluss auf die von der Kundin wahrgenommene Innovationsstärke und Design Kompetenz des Unternehmens. Bis zu 180 Artikel je Marke werden in rund 14 Warengruppen monatlich angeboten und umfasst ein komplettes Angebot von Hosen über Shirts, Strick und Blusen bis hin zur Konfektion. Neben dem kompletten Fashion-Sortiment vermarkten Street One und CECIL auch Accessoires. Alle Artikel sind farblich und stilistisch aufeinander abgestimmt. Das Sortiment lässt sich untereinander und mit Teilen aus früheren Kollektionen kombinieren. Ziel jeder Kollektion ist, dass die Ware einwandfrei den Handel erreicht, die Passform sicher und der Größenausfall verlässlich ist. 4 CHANCEN UND RISIKEN DER KÜNFTIGEN ENTWICKLUNG 4.1 ALLGEMEIN Die Geschäftsaktivitäten von CBR bieten eine Vielzahl von Chancen und unterliegen zugleich permanenten Risiken. Chancen bezeichnen künftige Entwicklungen oder Ereignisse, die zu einer für das Unternehmen positiven Prognose- beziehungsweise Zielabweichung führen können. Entsprechend bezeichnen Risiken künftige Entwicklungen oder Ereignisse, die zu einer für das Unternehmen negativen Prognose- und Zielabweichung führen können. Die Nutzung von Chancen sowie die Erkennung und Vermeidung von Risiken sind von entscheidender Bedeutung für die Entwicklung des Unternehmens. Bei der Wahrnehmung von Chancen ist darauf zu achten, dass ein akzeptables Risikoprofil gewahrt bleibt. Die Risiko- und Chancenpolitik der CBR verfolgt dementsprechend neben der Bestandssicherung des Unternehmens das Ziel, die Erreichung der finanziellen und strategischen Unternehmensziele sicherzustellen. Sie ist der nachhaltigen Sicherung des Unternehmenswerts verpflichtet. Gemeinsam mit einer systematischen Identifikation neuer Chancen wird so die Entscheidungssicherheit im Unternehmen erhöht und die Grundlage für eine konstante Zielerreichung gelegt. Durch Richtlinien wird sichergestellt, dass Risikoabwägungen von Beginn an im Entscheidungsprozess der Geschäftsführung berücksichtigt werden. CBR verfügt über Verfahrensanweisungen, die die Prozesse des Risikomanagements regeln und für die Mitarbeiter eine Grundlage für den Umgang mit Risiken darstellen. Um die finanziellen Auswirkungen von verbleibenden Risikopositionen zu begrenzen, haben wir, sofern ökonomisch sinnvoll, Versicherungsschutz erworben. Die Unternehmenskultur von CBR legt Wert auf unternehmerisch geprägtes Denken und Handeln. Wir schätzen eine hohe Eigenverantwortung bei unseren Mitarbeitern. Es obliegt daher neben der Geschäftsführung auch allen weiteren Mitarbeitern von CBR, unabhängig von ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich und -umfang, kontinuierlich Chancen zu suchen und nach Möglichkeit erfolgreich umzusetzen. Die Marken sind angehalten, Chancen auf operativer Ebene, die sich beispielsweise im Rahmen der Entwicklung ergeben, zu identifizieren und mit dem Ziel einer überplanmäßigen Ergebnisentwicklung zu realisieren. In den Marken, im eCommerce, Outlet und in der CBR Service GmbH werden strategische Chancen erfasst. Diese werden bewertet und Maßnahmen zu deren Ausschöpfung entwickelt. 4.2 RISIKEN IM EINZELNEN Im Folgenden werden für die Ergebnisentwicklung der CBR Gruppe im Geschäftsjahr 2020 als bedeutend betrachtete Risiken erläutert. Dabei handelt es sich ausschließlich um solche Risiken, die im Risikomanagementprozess mit einer "geringen" potenziellen Auswirkung bewertet worden sind. Grundsätzlich ist nicht vollständig auszuschließen, dass weitere latente Risiken oder solche, die aktuell als unwesentlich eingeschätzt werden, die Unternehmensentwicklung zukünftig über das angegebene Maß hinaus beeinträchtigen. Ungeachtet der eingeleiteten Maßnahmen zur Steuerung der identifizierten Risiken bleiben bei allen unternehmerischen Aktivitäten Restrisiken bestehen, die auch durch ein effizientes Risikomanagementsystem nicht gänzlich vermieden werden können. Gesamtwirtschaftliche Chancen und Risiken: Konjunkturelle Verschlechterungen der Wirtschaftslage wie auch Veränderungen der politischen und rechtlichen Verhältnisse in unseren Hauptabsatzgebieten insbesondere in Deutschland, Österreich, Schweiz und in den Benelux-Staaten stellen ein Risikopotential dar, aus dem sich das Risiko einer rückläufigen Nachfrage nach Bekleidung und Accessoires ergeben kann. Konjunkturelle Effekte können dabei sowohl global als auch vereinzelt in unterschiedlichen Märkten auftreten, sich gegenseitig beeinflussen und auch unsere Profitabilität beeinflussen. Die CBR verfügt durch zeitlich vorgelagerte Ordereingänge und Informationen aus dem konzerneigenen Einzelhandel und den Online Stores über wichtige Frühwarnindikatoren, die eine frühe Prognose der Auswirkungen möglicher gesamtwirtschaftlicher Risiken erlauben. Um die Auswirkungen konjunktureller Schwankungen zu minimieren, hat die CBR Gruppe verschiedene Maßnahmen getroffen. Hierzu gehört ein klares Markenprofil, mit dem der Ausbau von Marktanteilen in einem wettbewerbsintensiven Umfeld angestrebt wird. Ein auf europaweites Wachstum angelegtes internationales Geschäftsmodell erschließt zudem neue Konsumentenpotenziale und trägt zur Kompensation möglicher Nachfragerückgänge in einzelnen Märkten bei. Ungünstige gesamtwirtschaftliche Entwicklungen können jedoch trotz der eingeleiteten Maßnahmen Auswirkungen auf die geplante Unternehmensentwicklung haben. Zu den möglichen Reaktionen auf einen konjunkturbedingten Nachfragerückgang zählen neben einer Reduzierung der Beschaffungsaktivitäten ein strikteres Management des kurzfristigen operativen Nettovermögens sowie eine verstärkte Kostenkontrolle. Branchenspezifische Chancen und Risiken: Der Mainstream Modemarkt in Europa unterliegt permanenten Veränderungen und ist durch eine große Anzahl an etablierten und neuen Wettbewerbern geprägt. Unsere Hauptwettbewerber sind sowohl Anbieter von Mode des mittleren Preissegments als auch aus dem Hoch- und aus dem Niedrigpreissegment, da Kundinnen sich zunehmend zwischen Preissegmenten bewegen. Aus sich verändernden Fashion- und Lifestyle-Trends wie auch aus sich änderndem Konsumentenverhalten können Kollektions- und Branchenrisiken entstehen. Die Herausforderung besteht darin, die Trends rechtzeitig zu erkennen und schnell in Kollektionen und Vertriebskanäle umzusetzen. Diesem Umstand begegnet CBR mit intensiven Analysen der Märkte sowie der detaillierten Auswertung der Verkaufsentwicklung der eigenen wie auch Kollektionen der Wettbewerber. Eine inzwischen größere Kundennähe aufgrund des direkt möglichen Austauschs mit den Konsumenten in den eigenen Einzelhandelsgeschäften und Online Stores trägt wesentlich dazu bei, Informationen zu Trends und Kaufverhalten rasch in die Kollektion einfließen zu lassen. Unsere Wettbewerber sind unter anderem große internationale Modeketten, die einen hohen Markenbekanntheitsgrad und eine starke Marktpräsenz haben, über große finanzielle Ressourcen und hohe Vertriebs- und Marketing Budgets verfügen und auch auf eine aggressive Preispolitik zurückgreifen können. Wir sehen uns aber nicht nur mit klassischen Firmen der Modebranche im Wettbewerb, sondern auch mit Onlinehändlern, Katalogversendern, Kaufhäusern und Nicht-Bekleidungsmärkten (wie z.B. Supermärkte), die Bekleidung in ihr Sortiment aufnehmen. Unser Onlinehandel selbst unterliegt der Herausforderung, dass wir mit einer rasanten technologischen Entwicklung mithalten müssen und den Risiken, dass wir uns auf Dritte bezüglich Hardware und Software verlassen müssen. Weiter unterliegen wir dem Risiko, dass unsere Onlineshops instabil, nicht erreichbar oder Cyber Angriffen ausgeliefert sind oder dass Kundendaten gehackt werden. Hinzu kommen niedrige Eintrittsbarrieren und überschaubare Kosten, um einen Onlinehandel zu gründen, sodass wir einen verstärkten Wettbewerb durch andere Onlinehändler erwarten. Wir generieren mit unseren Top 10 Kunden einen nennenswerten Anteil unseres Umsatzes. Der Anteil des Großhandelsgeschäftes am Gesamtumsatz ist in der Vergangenheit zurückgegangen und ein weiterer Rückgang ist nicht ausgeschlossen, wenngleich wir den Rückgang im vergangenen Jahr gestoppt haben. Wenn ein wesentlicher Großhandelspartner das Geschäft mit uns reduzieren oder ganz einstellen würde (ggf. auch wegen Insolvenz) kann das einen wesentlichen Rückgang unserer Umsätze bedeuten und damit unser Ergebnis verschlechtern. Grundsätzlich sind rückläufige Kundenfrequenzen die größte Herausforderung für das Wachstum unserer Own Retail Stores und Outlets, aber genauso auch für unser Großhandelsgeschäft und können einen wesentlichen negativen Effekt auf unser Geschäft und damit auf unseren wirtschaftlichen Erfolg haben. Kundenfrequenzen in Stores hängen auch vom Erfolg von Shopping-Centern ab, in denen die Stores liegen. Wir sind in hohem Maße von den Kundenfrequenzen solcher Einkaufszentren abhängig, die wiederum von der Anziehungskraft anderer Händler abhängt. Storeschließungen anderer Händler und Leerstände in Shopping-Centern können auch zu rückläufigen Kundenfrequenzen führen und es gibt keine Sicherheit, dass unsere Partner oder wir alternative Stores in besseren Lagen bekommen können. Darüber hinaus ist es möglich, dass vormalige A-Lagen unbeliebt werden können, wenn neue Shopping-Center eröffnen, die beliebter werden. Wir beobachten, dass sich die Einkaufsgewohnheiten insbesondere in Mittel- und Kleinstädten, wo viele unserer Partnerstores liegen, geändert haben. Während in der Vergangenheit Kunden in ihren Heimatstädten gerne einkaufen gingen, gibt es nun einen starken Trend online oder auf den Hauptstraßen großer Städte zu shoppen, was zu niedrigeren Umsätzen in den kleineren Städten führen kann. Wir vermarkten unsere Produkte in 19 Ländern innerhalb Europas und unterliegen damit ökonomischen, politischen und rechtlichen Risiken, wie sie bei Geschäftstätigkeit in multinationalen Gesetzgebungen einhergehen. Die allgemeinen Bedingungen, wie eine moderne Infrastruktur, Transportmöglichkeiten sowie die Verfügbarkeit von Fachkräften, könnten sich in manchen Ländern verschlechtern oder nicht gut entwickeln. Solche Verschlechterungen können zu rückläufigen Umsätzen in diesen Ländern und damit zu verschlechterten Ergebnissen führen. Die CBR hat im Fashion-Segment durch die Marktstellung der Marken Street One und CECIL eine wirtschaftlich starke Position. Dies impliziert aber auch, dass die CBR in hohem Maße von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung im Allgemeinen und der branchenspezifischen Entwicklung im Speziellen abhängig ist. Der Einzelhandelsverband HDE rechnet wegen des anhaltend starken Booms des Online- und eCommerce Handels in den kommenden Jahren mit einem starken Rückgang von stationären Ladengeschäften. CBR hat sich auf diesen Trend zur Digitalisierung eingestellt und erwartet daraus weitere Wachstumsimpulse im eigenen Online Store verbunden mit der Erwartung, dass das Großhandelsgeschäft weiter rückläufig sein wird. Beschaffungs- und Produktrisiken: Die hohen Anforderungen an die Schnelligkeit und die Qualität der CBR-Produkte und damit an die Beschaffungs- und Produktionsprozesse bedingen enge Partnerschaften mit Lieferanten. Eine Konzentration von Produktionskapazitäten kann jedoch im Falle eines Produktionsausfalls Umsatzeinbußen durch verspätete oder ausgefallene Lieferungen nach sich ziehen. Wir beziehen unsere Ware aus Ländern mit geringerer politischer, ökonomischer und gesetzlicher Stabilität als wir es in Westeuropa gewohnt sind und die in besonderem Maße vom globalen Klimawandel betroffen sind. Diese Länder sind zahlreichen Risiken ausgesetzt, die außerhalb unserer Kontrolle liegen und unser Geschäft beeinflussen können. Diese Risiken reichen von möglichen Handelsrestriktionen, Korruption, Streiks, Embargos bis zu Gefahren für Leib und Leben aufgrund von Krankheiten, Gewalt oder Terrorismus sowie Umweltkatastrophen (Überschwemmungen, Stürme mit Stromausfall). Mit dem Ziel, negative Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und entsprechende Gegenmaßnahmen einleiten zu können, werden strategische Lieferanten regelmäßig durch eine externe Audit Firma überprüft und bewertet. Die Lieferantenbeziehungen werden dabei mit einer Vendor Score Card regelmäßig auch mit dem Ziel überprüft und bewertet, Risiken rechtzeitig zu identifizieren und entsprechende Maßnahmen zur Sicherstellung der Warenversorgung einleiten zu können. Auf den größten externen Lieferanten entfielen im Geschäftsjahr 2019 10,3 % des gesamten Beschaffungsvolumens (2018: 7,2 %). Diesem Beschaffungsrisiko wird durch Marktbeobachtung und Verpflichtung neuer Lieferanten aus kostengünstigeren Märkten begegnet, die dennoch in der Lage sind, gleichwertig gute Qualität zu liefern oder hierzu qualifiziert werden können. Aufgrund des zeitlichen Vorlaufs in den Beschaffungs- und Produktionsprozessen kann auf definierte Frühwarnindikatoren entsprechend reagiert werden. In Anbetracht der aktuellen Entwicklungen in wirtschaftlich aufstrebenden Regionen wird davon ausgegangen, dass Risiken aus höheren Produktionskosten weiterhin zwar möglich sind, sich jedoch nur in geringem Ausmaß negativ auf die erwartete Ergebnisentwicklung auswirken. Qualitätsrisiken: Die Produktqualität spielt für den Auftritt beider CBR Marken eine entscheidende Rolle. Die CBR Produkte unterliegen daher einer konzerneinheitlichen Qualitätskontrolle. Dadurch vermindern sich die Risiken von Haftungsansprüchen und kostenintensiven Rückrufaktionen. Durch enge Zusammenarbeit mit Lieferanten und Agenturen wird die Beschaffung der Marken hinsichtlich Qualität und Logistikorganisation unterstützt und dadurch das Beschaffungs- und Produktrisiko aktiv verringert. Zudem wird jeder Artikel nach Wareneingang in der eigenen Qualitätsabteilung gesichtet und sowohl physisch und auch optisch überprüft. Dennoch ist auch zukünftig ein gewisses Maß an Produktretouren aus qualitativen Gründen möglich. Logistikrisiken: Logistikrisiken bestehen dahingehend, dass Fehler oder Ausfälle in der Logistik zu nicht zeitgerechter oder falscher Auslieferung und damit zu Umsatzausfällen führen. Diesem Risiko begegnen wir mit einer permanenten Prüfung und Optimierung unserer Logistikprozesse, wenngleich auch hier durch die Nutzung nur eines Logistik-Hubs grundsätzlich Risiken bestehen. Inbound Logistik Risiken bestehen dahingehend, dass CBR auf die zeitgerechte Anlieferung von Ware auf dem Luft- und Wasserweg sowie durch LKW angewiesen ist. Internationale Krisenherde, Umweltkatastrophen und Streiks sowie Abwicklungsprobleme bei unseren Logistik Dienstleistern können zu Verzögerungen oder gar Ausfällen im Warenzugang und damit zu Umsatzausfällen führen. Personelle Risiken: Personalrisiken ergeben sich im Wesentlichen durch Engpässe bei der Personalbeschaffung, Fachkräftemangel und Fluktuation. Diese Risiken werden mithilfe eines leistungsorientierten Vergütungssystems sowie gezielter interner und externer Fortbildungsangebote begrenzt. Der Erfolg des CBR Konzerns beruht auf dem hohen Engagement und Wissensstand der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die in der Vergangenheit eingeführten Maßnahmen, unter anderem zur Förderung von Talenten und zur Steigerung der Attraktivität von CBR als Arbeitgeber, werden auch in Zukunft im Fokus stehen. Rechtliche Risiken: Im Rahmen der weltweiten Geschäftsaktivitäten können rechtliche Risiken entstehen. Wesentliche Rechtsgeschäfte des CBR Konzerns werden von der zentralen Rechtsabteilung des Konzerns geprüft, um Rechtsstreitigkeiten weitestgehend zu vermeiden. Typischerweise resultieren diese Risiken aus den Themenfeldern Arbeitsrecht, geistiges Eigentum und allgemeines Vertragsrecht. Die Rechtsabteilung arbeitet dabei eng mit lokalen Anwälten der jeweiligen Länder sowie den Tochtergesellschaften zusammen. Alle sinnvoll versicherbaren Risiken werden durch weltweit wirksame Versicherungen reduziert. Für laufende Gerichts- und Rechtsberatungskosten sind im abgelaufenen Geschäftsjahr Rückstellungen in angemessener Höhe gebildet worden. Belastungen aufgrund weiterer rechtlicher Risiken werden als möglich eingeschätzt, jedoch ist die Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns aus Sicht der Geschäftsführung derzeit gering. Der Erfolg unserer Produkte hängt maßgeblich vom Wert unserer Marken ab. Deswegen ist unser wirtschaftlicher Erfolg stark davon abhängig, dass wir unser geistiges Eigentum, wie Marken, Know-how, Kundenstämme und Domain Namen schützen. Compliance Risiken: Wir unterliegen dem Risiko von Produktdiebstahl sowie Unterschlagung von Geld und Produkten als Folge von Versagen unserer internen Kontrollen. Des Weiteren unterliegen wir dem Risiko von Missbrauch unserer Kundendaten, was in Schadensersatzforderungen und Reputationsverlust unserer Marken resultieren könnte. Neben den rechtlichen Risiken besteht das Risiko der Rufschädigung durch Fehlverhalten von Lieferanten im Bereich der Social Compliance. Diesem Risiko begegnen wir zusätzlich zu den vertraglichen Verpflichtungen zur Einhaltung unserer Social Compliance-Richtlinien (siehe auch unter 1.3 Beschaffung und Produktion) mit Kontrollen auf die Einhaltung derselben anhand von "social audits" in den Produktionsstätten der Lieferanten. Diese Audits werden durch ein externes Audit-Dienstleistungsunternehmen durchgeführt. CBR betreibt eine Whistle-Blower-Hotline, die es den Mitarbeitern erlaubt, anonym per Telefon oder Internet Fehlverhalten von Mitarbeitern an das Compliance-Office zu melden. Daneben besteht auch die Möglichkeit, dies anonym an eine externe Vertrauensperson zu melden. Alle eingehenden Meldungen werden untersucht und ggf. Maßnahmen eingeleitet, die im Falle von erkennbarem Fehlverhalten bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führen können. Steuerliche Fragestellungen werden durch die zentrale Steuerabteilung in Zusammenarbeit mit externen Steuerberatern regelmäßig analysiert und beurteilt. Steuerliche Risiken bestehen für alle offenen Veranlagungszeiträume und können aus der laufenden Geschäftstätigkeit oder Änderungen in der rechtlichen oder steuerlichen Struktur des Konzerns resultieren. Für bereits bekannte steuerliche Risiken und Verpflichtungen wurden Rückstellungen in angemessener Höhe gebildet. Die Höhe dieser Rückstellungen basiert auf verschiedenen Annahmen wie beispielsweise der Auslegung der jeweiligen Vorschrift, aktueller Rechtsprechungen und der Verwaltungsauffassung, auf deren Basis das Management die Höhe und Eintrittswahrscheinlichkeit eines eventuellen Risikos bemisst. Bei der Beurteilung wird auch auf die Einschätzung lokaler externer Sachverständiger wie Anwälte oder Steuerberater zurückgegriffen. Aufgrund von Änderungen in der Steuergesetzgebung einzelner Länder oder anderer Einschätzungen bestehender Sachverhalte durch die Steuerbehörden geht CBR von möglichen weiteren steuerrechtlichen Risiken mit geringem finanziellem Ausmaß aus. IT-Risiken: Risiken der IT bestehen grundsätzlich in potenziellen Unterbrechungen des Austauschs sowie der Verarbeitung von Informationen, was zu einer Unterbrechung von Betriebsabläufen führen kann, insbesondere bei Systemumstellungen. CBR sichert Risiken aus Systemumstellungen durch ein gesondert kontrolliertes und aktives Projekt- und Testmanagement ab. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass Systemumstellungen und deren Fehlerbeseitigung länger als geplant dauern und zu empfindlichen Störungen des Betriebsablaufes und damit zu finanziellen Risiken führen. CBR unterhält eine Reihe von IT- und Telekommunikationssystemen, deren Daten und Programme auf unterschiedlichen Speichermedien festgehalten und weiterentwickelt werden. Die Kernsysteme sind redundant ausgelegt, sowohl Datenspeicher als auch Serversysteme sind räumlich getrennt gespiegelt. Kanten- und knotendisjunkte Datenleitungen (getrennte Wege für Datenleitungen zu verschiedenen Vermittlungsstationen) garantieren eine hohe Verfügbarkeit der Anbindung. Bereits etablierte Schutzmaßnahmen werden fortlaufend aktualisiert und erweitert, um die Sicherheit der IT-Prozesse und Daten zu gewährleisten. Alle technischen und organisatorischen Maßnahmen sind in einem IT-Sicherheitskonzept zusammengefasst. Trotz dieser Schutzmaßnahmen besteht allerdings immer ein Restrisiko, dass durch externe Faktoren wie bspw. Naturkatastrophen oder Hacker-Angriffe wie aber auch durch interne Einflüsse möglicherweise entstehende Schädigungen der IT-Infrastruktur zu erheblichen finanziellen Schäden führen können. Finanzielle Risiken: Der CBR-Konzern unterliegt Finanzierungs- und Liquiditätsrisiken, Zinsänderungs-, Währungs- und Kreditrisiken sowie steuerlichen Risiken. Die genannten Risiken unterliegen fortlaufend intensiven Kontrollen. Das Management des Liquiditätsrisikos zählt zu den zentralen Aufgaben der Finanzabteilung. Das Liquiditätsrisiko besteht darin, dass aufgrund unzureichender Verfügbarkeit von Zahlungsmitteln bestehenden oder zukünftigen Zahlungsverpflichtungen in Bezug auf Fristigkeit, Volumen und Währung nicht nachgekommen werden kann. Dieses Risiko wird im CBR-Konzern zentral gesteuert. Um jederzeit die Zahlungsfähigkeit und die finanzielle Flexibilität des Konzerns sicherzustellen, wird auf Basis einer zentralen monatlich rollierenden Liquiditätsplanung mit einem Planungszeitraum von bis zu einem Jahr der Finanzbedarf ermittelt und durch Kreditlinien sowie liquide Mittel abgesichert. Mittels der zentralen Finanzdisposition (Cash-Pooling) in Verbindung mit dem Konzern-Cash-Management wird die Konzerninnenfinanzierung gesteuert. Aus der internationalen Ausrichtung der Geschäftsaktivitäten resultieren Lieferungs- und Zahlungsströme in unterschiedlichen Währungen, woraus Währungskursrisiken entstehen. Eine Risikominimierung wird auf der Lieferantenseite durch eine Abrechnung ausschließlich auf EUR-Basis erreicht. Konzerninterne Abrechnungen an die ausländischen Vertriebsgesellschaften erfolgen ausschließlich in EUR; das Wechselkursrisiko wird durch kurzfristige Zahlungsziele minimiert. Geldeingänge in Fremdwährungen belaufen sich auf circa 10% des gesamten Volumens. Marktbedingte Schwankungen der Zinssätze wirken sich einerseits auf zukünftige Zinserträge und Zinszahlungen für variabel verzinsliche Zahlungsmittelbestände und Verbindlichkeiten aus. Andererseits haben sie Einfluss auf den Marktwert von Finanzinstrumenten. Wesentliche Zinssatzänderungen können daher Rentabilität, Liquidität und Finanzlage des Konzerns beeinflussen. Da die Finanzverbindlichkeiten von CBR seit November 2017 einer Zinsbindung unterliegen, ist das daraus resultierende Zinsänderungs- und Cashflow Risiko vergleichsweise gering. Kreditrisiken bestehen darin, dass Kunden oder andere Vertragspartner ihre finanziellen Verpflichtungen nicht erfüllen und CBR dadurch einen Vermögensschaden erleidet. Um dieses Risiko zu minimieren, werden Neu- und Bestandskunden bei Anlass auf ihre Bonität geprüft. Durch tägliche Meldung des Großteils der Umsätze der Partner ist CBR außerdem frühzeitig über kritische Geschäftsverläufe informiert, sodass proaktiv gehandelt werden kann. Generell werden Ausfallrisiken bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen durch kurze Zahlungsziele und eine hohe Anzahl von Einzugsermächtigungen abgesichert. 4.3 BEURTEILUNG DER RISIKO-SITUATION DURCH DIE GESCHÄFTSFÜHRUNG Basierend auf den detaillierten Informationen geht die Geschäftsführung davon aus, dass nach derzeitigem Informationsstand alle Einzelrisiken wie auch aggregierten Risiken als beherrschbar einzustufen sind. Wechselseitige Abhängigkeiten oder gemeinsame Ursachen, die zu einem gleichzeitigen Eintreten mehrerer Risiken führen könnten, gefährden ebenso wenig den Fortbestand des Unternehmens. Grundsätzlich ist jedoch nicht vollständig auszuschließen, dass weitere latente Risiken bestehen, die im Rahmen des Risikomanagementprozesses nicht oder nur unzureichend erkannt worden sind. Die anhaltende Marktverschlechterung ist zwar als wesentliches Risiko denkbar, die Einhaltung und Fortentwicklung der zentralen Erfolgsfaktoren und Funktionsabläufe der Unternehmensgruppe werden jedoch anhand von regelmäßigen Plan-, Soll- und Ist-Analysen laufend überprüft. Die Kontrolle findet dabei einerseits zentral durch Instrumente wie betriebswirtschaftliche Auswertung und Konzern-Berichtswesen statt; darüber hinaus sind unterjährig regelmäßige Forecast-Prozesse implementiert. Andererseits werden ergänzend in den einzelnen Funktions- und Arbeitsbereichen permanente Kontrollen zur Einhaltung spezifischer Erfolgsfaktoren und Zielgrößen durchgeführt. Die unterschiedlichen Instrumente der Unternehmenssteuerung werden sowohl dezentral in den einzelnen Unternehmenseinheiten als auch in der CBR Service GmbH zentral mittels Controlling und Risikomanagement zusammengefasst. 4.4 CHANCENBERICHT Die systematische Identifikation und Realisierung wertsteigernder unternehmerischer Chancen ist ein wichtiges Element zur Sicherstellung eines profitablen Unternehmenswachstums. Aufgrund der direkten Verknüpfung mit den Zielen und der Strategie des jeweiligen Geschäftsbereichs obliegt die Verantwortung für die Identifikation, Bewertung und Realisierung von Chancen dem operativen Management in den Marken und Zentralfunktionen. Chancen werden nur verfolgt, wenn sie das mit ihnen verbundene Risiko überwiegen und das Risiko als beherrschbar und in seinen potenziellen Auswirkungen als begrenzt eingeschätzt wird. Kurzfristige Chancen, verstanden als potenzielle, positive Abweichungen vom geplanten operativen Ergebnis (EBITDA) für das laufende Geschäftsjahr, werden in regelmäßigen Abständen zentral überwacht. Das langfristige Chancenmanagement ist unmittelbar mit der Konzernplanung verknüpft. Identifizierte und anhand ihres Beitrags zum Unternehmenswert bewertete Chancen fließen in die jährliche Budget- und langfristige strategische Planung ein. Dabei trifft die Geschäftsführung im Dialog mit den operativen Einheiten die Entscheidung für ihre Realisierung und teilt die dazu notwendigen Ressourcen zu. CBR hat die folgenden wesentlichen Chancen identifiziert, die ihren Ursprung sowohl im Unternehmensumfeld als auch in der Unternehmensstrategie selbst haben. Externe Chancen Die konjunkturelle Lage auf seinen Absatzmärkten beeinflusst die Wachstumsaussichten des Konzerns. Als Konsumgüterunternehmen kann CBR unmittelbar von positiven gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen und deren Auswirkungen auf das Konsumentenvertrauen und das Kaufverhalten der Kunden profitieren. Regulatorische und gesetzgeberische Veränderungen können einen potenziell positiven Einfluss auf die Absatzchancen und die Profitabilität des Unternehmens haben. Die Senkung von Einfuhrzöllen oder Steuern kann beispielsweise die Wettbewerbsposition des Unternehmens in Relation zum lokalen Wettbewerb verbessern. Strategische und operative Chancen Wesentliche Chancen für die CBR-Gruppe sehen wir in der Stabilisierung bestehender Kernmärkte, der Expansionen innerhalb von Nicht-Kernländern mit bislang geringer Marktdurchdringung sowie insbesondere dem Ausbau unseres eigenen Onlinehandels wie auch Outletgeschäfts. Auch in der Professionalisierung unserer Own Retail-Strukturen und verbesserter Produktperformance sehen wir vor dem Hintergrund sich verändernder Vertriebsstrukturen im Modeeinzelhandel, insbesondere durch die zunehmende Marktpräsenz von rein vertikalen Modeanbietern und die damit verbundene Verdrängung kleinerer und mittlerer Händler, gute Chancen für den Own Retailbereich. Durch die selbständige Flächenbewirtschaftung können nicht nur Umsätze und Erträge verbessert werden, sondern wir erhalten auch wertvolle Einblicke in die Bedürfnisse unserer Kundinnen und können diese schnell in unseren Kollektionen umsetzen. Für den eCommerce sehen wir sehr gute Wachstumschancen, da dieser Vertriebskanal gegenwärtig nicht nur über höchste Wachstumsraten innerhalb des Einzelhandels verfügt, sondern auch aufgrund des bisher vergleichsweise geringen Anteils am Gesamtumsatz der CBR entsprechende Potentiale bietet. Mit dem Ausbau und der kontinuierlichen Verbesserung seines Online-Stores versucht der Konzern den Ansprüchen der Konsumenten in Bezug auf Produktpräsentation, Produktauswahl und Service zu entsprechen. Die enge Verzahnung des Online-Angebots mit dem stationären Einzelhandel bietet darüber hinaus der Kernzielgruppe des Unternehmens komfortable und effiziente Einkaufsmöglichkeiten. Gleichzeitig nutzt die CBR soziale Medien, um die Wahrnehmung seiner Marken zu verstärken und sie zu emotionalisieren. Prozessverbesserungen und die Optimierung von Kostenstrukturen können die Umsatz- und insbesondere die Ertragslage des Konzerns positiv beeinflussen. 5 PROGNOSEBERICHT 5.1 WIRTSCHAFTSENTWICKLUNG Die Weltkonjunktur hat sich weiter abgekühlt. Dies ist zum einen auf eine Schwäche der Industrie und des Welthandels zurückzuführen, die aus dem handelspolitischen Konflikt zwischen den USA und China resultiert. Die Ungewissheit über den Fortbestand der etablierten internationalen Wertschöpfungsketten und das Risiko von neuen handelspolitischen Maßnahmen der USA betroffen zu sein, ist deutlich gestiegen. Zum anderen ist die Nachfrage nach Kraftfahrzeugen vielerorts stark zurückgegangen mit entsprechenden Einbrüchen bei der Produktion. Die ökonomischen Aussichten für die Weltwirtschaft haben sich stabilisiert. Die Talfahrt im verarbeitenden Gewerbe ist erst einmal gebremst, wenngleich weiterhin Unsicherheit über die Einführung weiterer Handelshemmnisse bestehen sowie eine Ausweitung von Handelskonflikten auf Europa zu Verunsicherung führen. Allerdings werden die weiterhin deutlichen Einkommenszuwächse in den fortgeschrittenen Volkswirtschaften wohl für eine positive Dynamik bei den Konsumausgaben sorgen, sodass die Aktivität insbesondere in den industriefernen Teilen des Dienstleistungssektors weiter zulegt. Insgesamt geht das ifo Institut davon aus, dass das Bruttoinlandsprodukt der Welt wohl im Jahr 2020 um 2,5% zulegen wird. Eine spürbare Erholung der Konjunktur im Euroraum wird aber noch mehrere Quartale auf sich warten lassen. Für den Euroraum wird von einem Wachstum des Bruttoinlandsproduktes für das Jahr 2020 von 1,2% und für Deutschland von 0,8% ausgegangen, mit einer deutlicheren Beschleunigung im Jahr 2021. 5.2 ENTWICKLUNG PRIVATER KONSUM Die längerfristigen Perspektiven für eine Fortsetzung der Konsumkonjunktur bleiben laut ifo Institut trotz einer voraussichtlich weniger stark expansiven Entwicklung der Bruttoarbeitseinkommen gut. Auf kurze Sicht jedoch zeichnet sich eine Verlangsamung des privaten Verbrauchs ab. Dies spiegelt sich auch in einem um 0,1 Zähler auf 9,6 Punkte verringerten Konsumklima-Index wieder. Grund hierfür sind laut GfK der konjunkturelle Gegenwind in Deutschland und die sich verschlechternde Einkommenserwartung. Trotzdem ist die Konsumlaune der Verbraucher ungebrochen. 5.3 ENTWICKLUNG DER CBR-GRUPPE - ERWARTUNG FÜR 2020 Für das Jahr 2020 wird auf Basis der Konzernplanung davon ausgegangen, dass sich der Umsatz des Jahres 2020 weiter besser als der Markt und gegenüber dem Jahr 2019 leicht positiv bewegen wird. Innerhalb der Gruppe gehen wir davon aus, dass das Umsatzwachstum des Retailgeschäfts (stationär und online) sich weiter stark fortsetzten und sich der Umsatz des Großhandels weiter stabil entwickelt wird. In einem wettbewerbsintensiven Marktumfeld wird weiterhin Druck auf das Umsatz- und Ertragsniveau der CBR ausgeübt. Die wichtigsten Herausforderungen im Jahr 2020 sind deshalb weiter die Steigerung der Umsatzerlöse und die Stabilisierung der operativen Kosten, so dass sich das EBITDA im niedrigen einstelligen prozentualen Bereich weiter verbessern wird.
Isernhagen, 28. Februar 2020 CBR Service GmbH Jim Nowak Christian Rudlof |
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