woolf sports & casual GmbH
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Talmon Schmuckhandels-GmbHPforzheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Bilanz
AnhangAllgemeine AngabenDer Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288, 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Gliederungsgrundsätze / DarstellungsstetigkeitDie Gliederung der Bilanz wurde gegenüber dem Vorjahr nicht geändert. Von der Darstellungsstetigkeit wurde gegenüber dem Vorjahr nicht abgewichen. BilanzierungsmethodenIm Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. BewertungsmethodenDie Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: Immaterielle VermögensgegenständeErworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. SachanlagenDie Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis EUR 150,00 wurden sofort abgeschrieben. Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als EUR 150,00 bis EUR 1.000,00 wurden als Sammelposten Geringwertige Wirtschaftsgüter erfasst und entsprechend der gesetzlichen Vorschrift des § 6 Abs. 2a EStG auf 5 Jahre abgeschrieben. FinanzanlagenBeteiligungen wurden zu den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden zulässigen Wert angesetzt. VorräteDie Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Die Bewertung erfolgte durch den Auftraggeber und wurde ungeprüft übernommen. Forderungen aus Lieferungen und LeistungenDie Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. RückstellungenDie Rückstellungen wurden vom Mandanten nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern. PensionsrückstellungenPensionsverpflichtungen wurden nach versicherungsmathematischer Methode nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren bilanziert. WährungsumrechnungIm Jahresabschluss sind keine Positionen enthalten, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben. Erläuterungen zu einzelnen Posten der BilanzAktivpostenForderungen an Gesellschafter (§ 42 Abs. 3 GmbHG) bestehen in Höhe von EUR 110.000,00. RückstellungenPensionsverpflichtungen wurden nach versicherungsmathematischer Methode nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt. Die Berechnung erfolgte unter folgenden Annahmen:
Aus der geänderten Bewertung der laufenden Pensionsverpflichtungen war eine Zuführung der Rückstellungen erforderlich. Der Zuführungsbetrag wurde sofort verrechnet. Für die Saldierung von Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:
Rückstellungen für latente Steuern sind gemäß § 274a Abs. 5 HGB nicht auszuweisen. VerbindlichkeitenVerbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG) bestehen nicht. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren (§ 285 Nr. 1a HGB) bestehen nicht. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle VerpflichtungenAm Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB. Ergänzende AngabenWährend des abgelaufenen Geschäftjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt.
Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Unterzeichnung des JahresabschlussesDer Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2010 wird in der vorliegenden Fassung gem. § 245 HGB unterzeichnet. Pforzheim, den 17. Oktober 2011 Kurt Talmon (Geschäftsführer) Sonstige AngabenDer Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wurde durch Gesellschafterbeschluss vom 17. Oktober 2011 genehmigt und festgestellt. Dem Geschäftsführer wurde Entlastung erteilt. |
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