Dieter Burmester Automobile GmbHLiquidiert
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Dieter Burmester seit 16.6.2006 | Geschäftsführer |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Dieter Burmester Automobile GmbHDresdenJahresabschluss zum 31. Dezember 2006Bilanz zum 31. Dezember 2006Dieter Burmester Automobile GmbH, DresdenAKTIVA
Anhang für das Geschäftsjahr 2006der Dieter Burmester Automobile GmbH in Insolvenz BerlinA. Allgemeine AngabenBei der Aufstellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2006 wurden die Vorschriften des Handelsgesetzbuches angewandt. Auf die Gliederung der Gewinn-und Verlustrechnung wurde aufgrund § 267 Abs. 1 HGB verzichtet. Die Gesellschaft befindet sich in der Insolvenz. Vermerke wurden soweit wie möglich in den Anhang übernommen. B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind an den ertragsteuerlichen Vorschriften ausgerichtet worden. Hierbei wurde berücksichtigt, dass die Gesellschaft abgewickelt wird. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert ausgewiesen. Wertberichtigungen mussten nicht vorgenommen werden. Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt, sofern sie aus der Zeit seit Insolvenzeröffnung stammen. Verbindlichkeiten aus der Zeit vor Insolvenzeröffnung wurden mit dem Wert laut Gutachten Dr. Wittkowski vom 23. Dezember 1999 angesetzt. C. Erläuterungen zu den einzelnen PostenForderungen und sonstige Vermögensgegenstände Bei den sonstigen Vermögensgegenständen handelt es sich ausschließlich um Forderungen gegenüber dem Finanzamt in Höhe der gezahlten Zinsabschlagsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag für das Jahr 2006. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag zum 31.12.2006 beträgt 2.953.758,69 Euro. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeit der Verbindlichkeiten ist unbestimmt. Eine Angabe zur Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren gemäß § 285 Nr. 1a HGB kann aufgrund der Insolvenz der Gesellschaft nicht erfolgen.
Berlin, 17. Juli 2008 Dr. Dirk Wittkowski |
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