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AG
Kitzingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
393.103,44 |
426.558,37 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
351.041,00 |
402.031,00 |
| 1.
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche
Schutz- und ähnliche Rechte und Werte sowie
Lizenzen an solchen Rechten und Werten |
351.041,00 |
402.031,00 |
| II.
Sachanlagen |
5.229,00 |
8.881,00 |
| 1.
andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung |
5.229,00 |
8.881,00 |
| III.
Finanzanlagen |
36.833,44 |
15.646,37 |
| 1.
sonstige Ausleihungen |
36.833,44 |
15.646,37 |
| B.
Umlaufvermögen |
28.248,37 |
38.171,21 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
9.187,00 |
| 1.
fertige Erzeugnisse und Waren |
0,00 |
9.187,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
24.521,45 |
22.028,34 |
| 1.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
1.482,92 |
2.910,92 |
| 2.
sonstige Vermögensgegenstände |
23.038,53 |
19.117,42 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
419,65 |
419,65 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3.726,92 |
6.955,87 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
421.351,81 |
464.729,58 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
224.622,73 |
242.159,08 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
314.000,00 |
314.000,00 |
| III.
Verlustvortrag |
121.840,92 |
119.559,31 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
17.536,35 |
2.281,61 |
| B.
Rückstellungen |
2.883,00 |
4.900,00 |
| 1.
sonstige Rückstellungen |
2.883,00 |
4.900,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
193.846,08 |
217.670,50 |
| 1.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
146.969,23 |
199.083,95 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
146.969,23 |
199.083,95 |
| 2.
sonstige Verbindlichkeiten |
46.876,85 |
18.586,55 |
| davon
aus Steuern |
13.685,05 |
2.054,82 |
| davon
im Rahmen der sozialen Sicherheit |
814,87 |
693,78 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
46.876,85 |
18.586,55 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
421.351,81 |
464.729,58 |
Gewinn- und Verlustrechnung
|
1.1.2011 - 31.12.2011
EUR |
1.1.2010 - 31.12.2010
EUR |
| 1.
Umsatzerlöse |
37.560,06 |
106.239,84 |
| 2.
Bruttoergebnis vom Umsatz |
37.560,06 |
106.239,84 |
| 3.
sonstige betriebliche Erträge |
66.946,09 |
73.832,29 |
| 4.
sonstige betriebliche Aufwendungen |
121.131,88 |
181.531,69 |
| 5.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen |
178,62 |
4,05 |
| 6.
Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit |
-16.804,35 |
-1.463,61 |
| 7.
sonstige Steuern |
732,00 |
818,00 |
| 8.
Jahresfehlbetrag |
17.536,35 |
2.281,61 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) und
bei der Offenlegung (§ 326 bzw. § 327 HGB) des
Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und
Methoden:
1. Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des
Eigenkapitals, sowie für immaterielle
Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich
erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind
ggf. nachfolgend gesondert angegeben.
2. Bewertungsmethoden
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich
sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt
worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert
wurden. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung war die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
Die Abschreibungen wurden beim beweglichen
Anlagevermögen überwiegend zunächst
degressiv und später linear vorgenommen. Der
Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung
erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer
höheren Jahresabschreibung führte. Für alle
im Jahr 2010 angeschafften Wirtschaftsgüter wurde der
lineare AfA Satz gewählt.
Für Geringwertige Wirtschaftsgüter
(Anschaffungs- oder Herstellungskosten von 150,00 €
bis 1.000,00 €) wurden gemäß EStG § 6
Abs. 6 im Erwerbsjahr ein Sammelposten gebildet. Dieser
wird jährlich mit 20 % abgeschrieben.
Die Vorräte wurden gemäß den Angaben der
Geschäftsführung angesetzt.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sowie die flüssigen
Mittel wurden mit dem Rückzahlungsbetrag
ausgewiesen.
Die Rückstellungen wurden für alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen gebildet.
Die Steuererstattungen beinhalten die bis zum
Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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