BC
Management Consultants GmbH
Düsseldorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
46.815,00 |
24.733,00 |
| I.
Sachanlagen |
46.815,00 |
24.733,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
508.490,67 |
189.083,94 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
127.690,23 |
82.633,51 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
380.800,44 |
106.450,43 |
| C.
sonstige aktive Rechnungsabgrenzung |
135,00 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
555.440,67 |
213.816,94 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
267.420,67 |
151.151,33 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
126.151,33 |
174.737,00 |
| III.
Jahresüberschuss |
116.269,34 |
-48.585,67 |
| B.
Rückstellungen |
260.372,43 |
44.749,38 |
| C.
Verbindlichkeiten |
27.647,57 |
17.916,23 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
27.647,57 |
17.916,23 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
555.440,67 |
213.816,94 |
Anhang
I.
Allgemeine Erläuterungen
Der Jahresabschluss zum 31.12.2011 der Firma BC
Management Consultants GmbH ist nach den Vorschriften der
§§ 242 - 256 und der §§ 264 ff HGB
aufgestellt, wobei auf die Erstellung eines Lageberichts
nach § 264 Abs. 1 HGB zulässigerweise verzichtet
wurde.
Die Gesellschaft ist nach den
Größenklassen des § 267 HGB eine kleine
Kapitalgesellschaft. Für das Jahr 2011 kann für
Zwecke der Offenlegung gem. § 325 HGB von der
Erleichterung für kleine Kapitalgesellschaften gem.
§ 326 HGB Gebrauch gemacht werden.
Das Wirtschaftsjahr umfasst den Zeitraum 01.01.2011
bis 31.12.2011.
Die Wertansätze sind aus der Bilanz zum
31.12.2010 als Vortrag übernommen. Aufbau und
Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
entsprechen dem Vorjahr. Der Jahresabschluss wurde
ordnungsgemäß aus der Buchführung und den
weiteren Unterlagen abgeleitet.
Die Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsmethoden
entsprechen handelsrechtlichen Vorschriften. Der in §
252 Abs. 1 Nr. 6 HGB kodifizierte Stetigkeitsgrundsatz
wurde beachtet.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Einzelheiten der Bewertung sind im Anhang
erläutert. Der Anhang ist entsprechend den
Vorschriften für große Kapitalgesellschaften,
unter Berücksichtigung der
größenabhängigen Erleichterungen für
kleine Kapitalgesellschaften gemäß § 288
HGB, aufgestellt. Die Angaben im Anhang sind
vollständig und zutreffend.
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Wertansätze zum 31.12.2011 entsprechen den
handelsrechtlichen Vorschriften.
Abweichungen von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 3
HGB, die Einfluss auf die Vermögens, Finanz- und
Ertragslage haben, liegen nicht vor.
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten,
vermindert um planmäßige Abschreibungen,
bewertet. Bei Ermittlung der planmäßigen
Abschreibungen kam die lineare Abschreibungsmethode zur
Anwendung.
Außerplanmäßige Abschreibungen
wurden nicht vorgenommen. Bei der Bemessung der
Nutzungsdauer wurde auf die Werte der AfA-Tabellen und auf
die betrieblichen Erfahrungen abgestellt.
Geringwertige Wirtschaftsgüter werden gem.
§ 6 (2) EStG im Jahr der Anschaffung voll
abgeschrieben. Aus Vereinfachungsgründen wird im Jahr
des Zugangs ein Abgang unterstellt.
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens ist in einem Anlagenspiegel
detailliert dargestellt, der als Anlage beigefügt ist.
Dort ist auch die Abschreibung des laufenden
Geschäftsjahres angegeben.
Guthaben bei Kreditinstituten und der Kassenbestand
wurden mit dem Nennwert angesetzt.
Bei den Gegenständen des Umlaufvermögens
wurde dem Niederstwertprinzip Rechnung getragen.
Die Bewertung der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände erfolgte zum Nennwert.
Erkennbare Ausfallrisiken sind nicht vorhanden, so dass
keine Pauschalwertberichtigung gebildet wurde.
Die Rückstellungen sind so bemessen, dass sie
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten
angemessen Rechnung tragen.
Die Verbindlichkeiten sind zu
Rückzahlungsbeträgen angesetzt und haben eine
Restlaufzeit von bis zu fünf Jahren.
Die auf Grund des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
geänderte Bewertung der Pensionsrückstellung
erforderte eine Zuführung zur Rückstellung. Auf
das Wahlrecht gemäß Art 67 Abs. 1 EGHGB diese
Zuführung auf einen Zeitraum von 15 Jahren zu
verteilen wurde verzichtet. Der Ausweis der
Pensionsrückstellung erfolgt gemäß §
246 Abs. 2 HGB unter Verrechnung des beizulegenden Werts
einer Rückdeckungsversicherung in Höhe von
140.819,45 €, so dass ein Wert von 0,00 €
auszuweisen ist.
III. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Für die ausführliche Erläuterung der
Gewinn- und Verlustrechnung wird auf den detaillierten
Kontennachweis verwiesen.
IV. Angaben zur Geschäftsführung
Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch
Klaus Bergs
geführt.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.06.2012 festgestellt.
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