Neue Energie Fellbach GmbH
Selbe AdresseElektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern zur Verteilung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Timo Martin Schlotz seit 8.4.2022 | Prokura |
Stephan Rost seit 9.7.2019 | Prokura |
Gerhard Ammon seit 20.8.2012 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 87.99% | |
| 7.02% | |
| 4.99% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% | |
| 33.33% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Stadtwerke Fellbach GmbHFellbachJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
I. Angaben zur Form und Darstellung von Bilanz bzw. Gewinn- und VerlustrechnungGrundsätze über die Aufstellung des JahresabschlussesDer Jahresabschluss und der Lagebericht sind nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Bestimmungen des GmbH-Gesetzes über die Gliederung und den Ausweis der Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) aufgestellt worden. Das gesetzliche Gliederungsschema wurde nach § 265 Abs. 5 Satz 2 HGB beim Anlagevermögen um die Posten Bezugs- und Erzeugungsanlagen sowie Verteilungsanlagen und auf der Passivseite um den Posten Empfangene Ertragszuschüsse erweitert. Die Gewinn- und Verlustrechnung entspricht dem Gliederungsschema nach § 275 Abs. 2 HGB. Soweit die Berichtspflichten wahlweise in der Bilanz und in der GuV oder im Anhang erfüllt werden können, wurden die Angaben in den Anhang aufgenommen. II. Erläuterungen zu den Posten von Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung bezüglich Ausweis, Bilanzierung und Bewertung1. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenErworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten aktiviert und linear abgeschrieben. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich der nach § 253 Abs. 3 HGB notwendigen Abschreibungen bewertet worden. Als Anschaffungskosten wurden die Nettorechnungsbeträge, vermindert um Skonti und Rabatte, zuzüglich Nebenkosten angesetzt. Die eigenen Leistungen enthalten auch Lohn- und Materialgemeinkostenzuschläge. Fremdkapitalzinsen werden nicht einbezogen. Den planmäfligen Abschreibungen im Anlagevermögen liegen die voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauern zugrunde. Diese orientieren sich an den amtlichen AfA-Tabellen. Mit Ausnahme der Stromversorgungs-, der Fernwärme-, der Windkraft-, der Photovoltaik- und der Biogasanlagen, die linear abgeschrieben werden, wurden alle anderen Anlagen bis zum Zugangsjahr 2008 degressiv abgeschrieben. Anlagenzugänge ab 2009 werden linear abgeschrieben. Für Anlagegüter mit einem Netto-Einzelwert von mehr als EUR 250 bis EUR 1.000 wurde der jährlich steuerlich zu bildende Sammelposten aus Vereinfachungsgründen in die Handelsbilanz übernommen und pauschalierend jeweils 20 Prozent p.a. im Zugangsjahr und den vier darauffolgenden Jahren abgeschrieben. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens werden im Übrigen zeitanteilig vorgenommen. Der von unseren Kunden bis 2002 erhaltene Anteil an den Baukosten der Verteilungsanlagen ist unter Empfangene Ertragszuschüsse passiviert. Sie werden über 20 Jahre linear aufgelöst. Die ab dem Jahr 2003 erhaltenen Ertragszuschüsse wurden in Vorjahren entsprechend der steuerlichen Bestimmungen aktivisch von den Anschaffungskosten abgesetzt. Zur Verbesserung der Einsichtnahme in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wurde im Geschäftsjahr 2011 der Ausweis entsprechend den handelsrechtlichen Bestimmungen angepasst und ebenfalls passivisch als empfangene Ertragszuschüsse wieder ausgewiesen. Die Auflösung der Ertragszuschüsse ab dem Jahr 2003 erfolgt entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Verteilungsanlagen. Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Die Vorräte sind zu fortgeschriebenen durchschnittlichen Anschaffungswerten oder zum niedrigeren letzten Einstandspreis (Niederstwertprinzip) angesetzt. Die bisher für das Jahr 2023 beschafften nEH-CO 2 -Zertifikate werden unter dem Posten Vorräte bilanziert und mit den Anschaffungskosten inkl. Anschaffungsnebenkosten bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Für Einzelrisiken wurden entsprechend der Ausfallwahrscheinlichkeit Abwertungen vorgenommen. Für das allgemeine Kreditrisiko ist eine Pauschalwertberichtigung für Forderungen aus dem Liefer- und Leistungsverkehr mit 1 % gebildet worden. Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert ausgewiesen. Die Steuer- und sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags gebildet und umfassen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden gemäfl § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der von der Deutschen Bundesbank zum Bilanzstichtag ermittelt wurde, abgezinst. Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag passiviert. Im Jahresabschluss werden teilweise Schätzungen und Beurteilungen vorgenommen, welche die bilanzierten Vermögensgegenstände und Schulden, die Angaben zu Eventualverbindlichkeiten am Stichtag und die ausgewiesenen Erträge und Aufwendungen für die Berichtsperiode betreffen. Alle Schätzungen und Beurteilungen werden kontinuierlich überprüft und gegebenenfalls angepasst. Wesentliche Sachverhalte, die von solchen Schätzungen und Beurteilungen betroffen sind, betreffen die Bewertung des Anlagevermögens, der Forderungen sowie der Rückstellungen. Die Schätzungen und Beurteilungen wurden stetig gegenüber dem Vorjahr angewandt. 2. Angaben zu Posten der BilanzDie Entwicklung des Anlagevermögens ist im nachstehenden Anlagespiegel, der integraler Bestandteil des Anhangs ist, dargestellt. Übersicht des Anteilsbesitzes:
* Treuhänderisch verwaltet von der
Schweizer Honold GmbH & Co. KG
Im Jahr 2023 wurde über den Treuhandkommanditisten Schweizer Honold Energiesysteme GmbH & Co. KG die Gussenstadt Windnetz GmbH & Co. KG gegründet. Die Gesellschaft dient dem Zweck, die notwendige Kabeltrasse für den Windpark am Hochsträfl zu erstellen und zu verwalten. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aus Tarifabgabe Strom, Gas, Wasser und Wärme wurden von den Ablesestichtagen bis zum 31.12. maschinell hochgerechnet. Die Ablesungen fanden regelmäflig im laufenden Jahr statt. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen 983 T€ (Vorjahr 766 T€) Forderungen und 61 T€ (Vorjahr 0 T€) aus noch nicht abgerechneten Verbräuchen. Auch 2023 wurden von allen Tarifkunden zählpunktbezogen Forderungen (19.826 T€) und Verbindlichkeiten (19.024 T€) saldiert. Die Forderungen gegen Gesellschafter betreffen mit 17 T€ (Vorjahr 16 T€) Forderungen aus Betriebsführungsentgelt und mit 949 T€ (Vorjahr 771 T€) Umsatzsteuerforderungen. Bei den Forderungen gegen verbundene Unternehmen von 1.108 T€ (Vorjahr 211 T€) handelt es sich um Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen die F3 Betriebsgesellschaft Kombibad Fellbach GmbH und die Wohnungs- und Dienstleistungsgesellschaft Fellbach mbH. Bei den Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, in Höhe von 809 T€ (Vorjahr 811 T€) handelt es sich um ein Darlehen an die-EDR zur Finanzierung der Beteiligung an der Stromnetzgesellschaft Winnenden. Diese Forderungen haben eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Gemäfl § 3 des Gesellschaftsvertrages beträgt das Stammkapital 5.477 T€ (Vorjahr 5.477 T€). Es ist von den Gesellschaftern voll eingezahlt. Die Rückstellungen über insgesamt 6.015 T€ (Vorjahr 6.373 T€) betreffen folgende Sachverhalte:
Verbindlichkeitenspiegel:
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstitute sind in Höhe von 37.991 T€ durch Ausfallbürgschaften der Stadt Fellbach abgesichert. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betreffen mit 4.978 T€ (Vorjahr 4.647 T€) die anteilige Gewinnabführung an die Städtische Holding Fellbach GmbH und mit 357 T€ (Vorjahr 395 T€) die anteilige Gewinnabführung an die EnBW Kommunale Beteiligungen GmbH. Hinzu kommen noch Verbindlichkeiten aus Betriebsführungsentgelte von 0 T€ (Vorjahr 39 T€), der umsatzsteuerlichen Organschaft von 1.147 T€ (Vorjahr 0 T€), Versicherungsbeiträge von 88 T€ (Vorjahr 73 T€) und 1 T€ (Vorjahr 0 T€) sonstige Weiterberechnung gegenüber der Städtische Holding Fellbach GmbH. Unter den Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen sind 6 T€ (Vorjahr 38 T€) an Verbindlichkeiten gegenüber der WDF ausgewiesen. Als Verbindlichkeiten gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, werden 1 T€ (Vorjahr 0 T€) gegenüber der Energiedienstleistungen Remstal GmbH ausgewiesen. Bei den sonstigen Verbindlichkeiten betreffen 531 T€ (Vorjahr 2.119 T€) übrige sonstige Verbindlichkeiten, 8 T€ (Vorjahr 8 T€) Sicherheitsleistungen sowie 1.019 T€ (Vorjahr 891 T€) Steuern. Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz erscheinen beträgt:
Die finanziellen Verpflichtungen bestehen insbesondere aus Energiebezugskontrakten, aber auch aus Verpflichtungen aus einem Betriebsführungsvertrag und Dienstleistungsverträgen. Davon betreffen derivative Finanzinstrumente Strom- und Gasbezug. 3. Angaben zu Posten der Gewinn- und VerlustrechnungDie Umsatzerlöse verteilen sich auf folgende Betriebszweige:
Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten periodenfremde Erträge aus der Auflö-sung von Rückstellungen 1.281 T€ (Vorjahr: 1.611 T€), sowie Erträge aus der Herabsetzung der Pauschalwertberichtigung 2 T€ (Vorjahr: 22 T€). Für das Berichtsjahr ergeben sich Konzessionsabgaben in Höhe von 2.163 T€ (Vorjahr 2.222 T€). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten periodenfremde Aufwendungen aus Abschreibungen auf Forderungen 119 T€ (Vorjahr: 21 T€) und aus Verlusten aus dem Abgang von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens 181 T€ (Vorjahr: 65 T€). III. Rechnungslegung und interne Buchführung nach § 6b EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbGFür die Elektrizitäts- und für die Gasverteilung sowie für den Messstellenbetrieb wurden intern separate Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen aufgestellt. Gem. § 6b Abs. 2 EnWG liegen keine wesentlichen Geschäfte gröfleren Umfangs mit verbundenen und assoziierten Unternehmen vor, die aus dem Rahmen der gewöhnlichen Energieversorgungstätigkeit herausfallen und für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nicht von untergeordneter Bedeutung sind. IV. Angaben zum Jahresergebnis und zur GewinnabführungDie SWF (Organgesellschaft) hat mit der Städtische Holding Fellbach GmbH (Organträger) am 19. Dezember 2006 einen Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen, der erstmals für das Geschäftsjahr 2007 galt. Demnach verpflichtet sich die SWF GmbH ihren gesamten Gewinn an den Organträger abzuführen, der Organträger verpflichtet sich die Verluste der SWF abzudecken. Des Weiteren wurde vereinbart, dass die SWF ihrem außenstehenden Anteilseigner eine Bardividende auszahlt. Der Vertrag wurde 2021 an aktualisierte steuerliche Vorgaben angepasst. Hinsichtlich der Körperschaft- und Gewerbesteuerpflicht des Unternehmens besteht eine Organschaft mit der Städtische Holding Fellbach GmbH. Seit dem 01.01.2018 besteht zusätzlich eine umsatzsteuerliche Organschaft mit der Städtische Holding Fellbach GmbH und seit 01.08.2023 eine umsatzsteuerliche Organschaft mit der F3 Betriebsgesellschaft Fellbach GmbH. Die vertraglichen Gewinnabführungen belaufen sich auf insgesamt 5.463.003,03 €. Auf dem Gewinnanteil des außenstehenden Anteilseigners wurden die entsprechenden Steuern berechnet und in den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. V. Ergänzende Angaben1. HaftungsverhältnisseDie Gesellschaft gewährt allen Mitarbeitern eine Zusatzversorgung, die über die Versorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbands Baden-Württemberg (ZVK-KVBW) abgewickelt wird. Da die ZVK-KVBW ihre Umlagen nicht nach dem sogenannten Anwartschaftsbarverfahren, sondern nach dem sogenannten Abschnittsdeckungsverfahren bemisst, entsteht insoweit eine Unterdeckung, als wirtschaftlich bereits in Vorperioden verursachter Versorgungsaufwand erst über künftige Umlagezahlungen berücksichtigt wird. Es handelt sich um eine mittelbare Versorgungszusage (subsidiäre Einstandspflicht), die auf der Grundlage von Artikel 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB nicht passiviert wurde. Da davon auszugehen ist, dass über gegebenenfalls höhere Umlagezahlungen die Finanzierung der Versorgungszusage gewährleistet werden kann, kommt die subsidi-äre Einstandspflicht nicht zum Tragen. Der Umlagesatz einschließlich Sanierungsumlage und Zusatzbeitrag der ZVK-KVBW belief sich im Jahr 2023 auf 7,99 % (Vorjahr: 7,99 %). Im Geschäftsjahr 2023 wurden an die ZVK-Umlagen in Höhe von 490 T€ (Vorjahr: 451 T€) gezahlt. Gemäfl 73 AO haftet die Gesellschaft als Organgesellschaft für die Umsatzsteuer der Organträgerin. 2. Angaben zu Organen, Zusammensetzung und BezügeDie Angaben der Bezüge erfolgen nach Vorgabe des Fellbacher Corporate Governance Kodex, aufgeteilt nach fixen und variablen Bestandteilen. GeschäftsführungAls Geschäftsführer ist Herr Dipl. Ing. Gerhard Ammon bestellt. Die Angabe über die Gesamtbezüge der Geschäftsführung wurde gem. 286 Abs. 4 HGB unterlassen. AufsichtsratDie Aufsichtsräte der Stadtwerke Fellbach GmbH erhalten für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung. Nachfolgend sind die Gesamtbezüge 2023 pro Aufsichtsrat dargestellt: Vorsitzende:
Stellvertreter
Weitere Mitglieder:
Die Aufwandsentschädigungen 2023 für den Aufsichtsrat betrugen 22 T€ (Vorjahr: 20T€). 3. BelegschaftIm Geschäftsjahr 2023 waren durchschnittlich (im Jahresmittel) beschäftigt:
4. KonzernabschlussDie Stadtwerke Fellbach GmbH ist ein Tochterunternehmen der Städtischen Holding Fellbach GmbH mit Sitz am Marktplatz 1, 70734 Fellbach. Die Städtische Holding ist im Registergericht Stuttgart unter HRB 721335 im Handelsregister eingetragen. Die Stadtwerke Fellbach GmbH wird in den Konzernabschluss der Städtische Holding Fellbach GmbH, Fellbach, einbezogen. Die Städtische Holding Fellbach GmbH stellt den Konzernabschluss sowohl für den kleinsten als auch für den gröflten Kreis von Unternehmen auf. Der Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht. 5. Gesamthonorar des AbschlussprüfersDie Angabe des Gesamthonorars des Abschlussprüfers erfolgt im Konzernabschluss zu dessen Aufstellung die Städtische Holding Fellbach GmbH verpflichtet ist. 6. NachtragsberichtNach Ablauf des Geschäftsjahres 2023 sind keine wesentlichen Vorgänge von besonderer Bedeutung über die hier gemäfl 285 Nr. 33 HGB zu berichten ist, eingetreten.
Fellbach, 05. Juli 2024 STADTWERKE FELLBACH GMBH Gerhard Ammon, Geschäftsführer Bericht des Aufsichtsratesder Stadtwerke Fellbach GmbHDie Auswirkungen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine waren auch im Jahr 2023 für die Energiebranche spürbar. Die Versorgungslage hat sich jedoch stabilisiert und die Preise sind nach den signifikanten Steigerungen des Vorjahres gesunken. Endverbraucher wurden durch die Gesetze zur Preisbremse vor extremen Kostensteigerungen bewahrt. Die Umsetzung dieser Gesetze erforderte allerdings einen enormen Aufwand seitens der Energieversorger. Umso bemerkenswerter ist es, dass die Stadtwerke Fellbach trotz aller Herausforderungen als zuverlässiger Anbieter fungierten, ihre soziale Verantwortung ernst nahmen und ihre Projekte zum Klimaschutz entschlossen weiterführten. Die Geschäftsführung hat den Aufsichtsrat während des Geschäftsjahres 2023 durch regelmäflige schriftliche und mündliche Berichte sowie detaillierten Erläuterungen in den Aufsichtsratssitzungen über die Entwicklungen der Gesellschaft unterrichtet. Die vorgelegten Quartalsberichte und deren Erläuterungen ermöglichten es, die Entwicklung des Geschäftsverlaufes innerhalb des Geschäftsjahres zeitnah zu verfolgen. Der Aufsichtsrat überwachte die Tätigkeit der Geschäftsführung in der durch den Gesellschaftsvertrag vorgeschriebenen Form. Der Jahresabschluss und der Lagebericht 2023 wurden von der durch den Aufsichtsrat zur Abschlussprüferin bestellten Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Stuttgart, geprüft. Die Prüfung hat nach ihrem abschlieflenden Ergebnis keinen Anlass zur Beanstandung gegeben, sodass der Bestätigungsvermerk ohne Einschränkung erteilt werden konnte. Der Prüfungsbericht der Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Stuttgart wurde dem Aufsichtsrat durch den Wirtschaftsprüfer selbst ausführlich erläutert. Der Aufsichtsrat hat den Bericht der Prüfungsgesellschaft zur Kenntnis genommen und schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2023 festzustellen und die Geschäftsführung zu entlasten. Der Aufsichtsrat dankt dem Betriebsrat und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtwerke Fellbach, dass sie trotz der erschwerten Bedingungen des Jahres 2023 im abgelaufenen Geschäftsjahr sehr gute und engagierte Arbeit geleistet haben.
Die Vorsitzende des Aufsichtsrates Gabriele Zull, Oberbürgermeisterin Bilanz zum 31. Dezember 2023der Stadtwerke Fellbach GmbH , FellbachAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023der Stadtwerke Fellbach GmbH , Fellbach
Entwicklung des Anlagevermögens
der Stadtwerke Fellbach GmbH
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| Anschaffungs - / Herstellungskosten | |||||
|
Anfangsstand 01.01.23
€ |
Zugang
€ |
Umbuchungen
€ |
Abgang
€ |
Endstand 31.12.23
€ |
|
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||||
| Entgeltlich erworbene Baukostenzuschüsse, Nutzungsrechte, Planungskosten, Software | 4.044.590,59 | 162.764,31 | 0,00 | 0,00 | 4.207.354,90 |
| II. Sachanlagen | |||||
| 1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten | 11.363.835,75 | 13.006,44 | 0,00 | 5.104,51 | 11.371.737,68 |
| 2. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten | 1.499.176,20 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 1.499.176,20 |
| 3. Bezugs- und Erzeugungsanlagen | 27.616.899,66 | 2.015.969,91 | 932.111,95 | 3.615.245,37 | 26.949.736,15 |
| 4. Verteilungsanlagen | 132.080.783,11 | 4.021.728,59 | 386.309,73 | 752.943,79 | 135.735.877,64 |
| 5. Betriebs- und Geschäftsausstattung | 5.625.949,76 | 330.589,46 | 0,00 | 389.251,90 | 5.567.287,32 |
| 6. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 1.634.700,52 | 4.472.213,24 | -1.318.421,68 | 696,60 | 4.787.795,48 |
| 179.821.345,00 | 10.853.507,64 | 0,00 | 4.763.242,17 | 185.911.610,47 | |
| III. Finanzanlagen | |||||
| Beteiligungen | 3.143.816,05 | 1.000,00 | 0,00 | 0,00 | 3.144.816,05 |
| 187.009.751,64 | 11.017.271,95 | 0,00 | 4.763.242,17 | 193.263.781,42 | |
| Abschreibungen | |
|
Anfangsstand 01.01.23
€ |
|
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |
| Entgeltlich erworbene Baukostenzuschüsse, Nutzungsrechte, Planungskosten, Software | 3.797.858,25 |
| II. Sachanlagen | |
| 1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten | 5.675.151,44 |
| 2. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten | 0,00 |
| 3. Bezugs- und Erzeugungsanlagen | 18.165.363,95 |
| 4. Verteilungsanlagen | 87.801.243,76 |
| 5. Betriebs- und Geschäftsausstattung | 4.642.301,06 |
| 6. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0,00 |
| 116.284.060,21 | |
| III. Finanzanlagen | |
| Beteiligungen | 150.000,00 |
| 120.231.918,46 |
| Abschreibungen | ||||
|
Zugang
€ |
Umbuchung
€ |
Abgang
€ |
Endstand 31.12.23
€ |
|
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||
| Entgeltlich erworbene Baukostenzuschüsse, Nutzungsrechte, Planungskosten, Software | 142.113,28 | 0,00 | 0,00 | 3.939.971,53 |
| II. Sachanlagen | ||||
| 1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten | 277.849,89 | 0,00 | 5.104,51 | 5.947.896,82 |
| 2. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 3. Bezugs- und Erzeugungsanlagen | 1.409.803,57 | 0,00 | 3.457.566,29 | 16.117.601,23 |
| 4. Verteilungsanlagen | 3.217.516,18 | 0,00 | 730.366,00 | 90.288.393,94 |
| 5. Betriebs- und Geschäftsausstattung | 278.690,96 | 0,00 | 389.251,90 | 4.531.740,12 |
| 6. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 5.183.860,60 | 0,00 | 4.582.288,70 | 116.885.632,11 | |
| III. Finanzanlagen | ||||
| Beteiligungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 150.000,00 |
| 5.325.973,88 | 0,00 | 4.582.288,70 | 120.975.603,64 | |
| Buchwert | ||
|
31.12.23
€ |
31.12.22
€ |
|
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
| Entgeltlich erworbene Baukostenzuschüsse, Nutzungsrechte, Planungskosten, Software | 267.383,37 | 246.732,34 |
| II. Sachanlagen | ||
| 1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten | 5.423.840,86 | 5.688.684,31 |
| 2. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten | 1.499.176,20 | 1.499.176,20 |
| 3. Bezugs- und Erzeugungsanlagen | 10.832.134,92 | 9.451.535,71 |
| 4. Verteilungsanlagen | 45.447.483,70 | 44.279.539,35 |
| 5. Betriebs- und Geschäftsausstattung | 1.035.547,20 | 983.648,70 |
| 6. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 4.787.795,48 | 1.634.700,52 |
| 69.025.978,36 | 63.537.284,79 | |
| III. Finanzanlagen | ||
| Beteiligungen | 2.994.816,05 | 2.993.816,05 |
| 72.288.177,78 | 66.777.833,18 | |
| Sitz der Gesellschaft: | Ringstrafle 5, 70736 Fellbach |
| Registergericht: | Stuttgart HRB 264004 |
Die Stadtwerke Fellbach sorgen für eine sichere, wirtschaftliche und umweltschonende Versorgung der Fellbacher Bürger und Unternehmen mit Strom, Gas, Wasser und Wärme. Dazu betreiben sie Strom-, Gas-, Wasser- und Wärmenetze sowie die Straßenbeleuchtung. In und um Fellbach betreiben die Stadtwerke Fellbach eine Vielzahl von Anlagen zur umweltfreundlichen Strom- und Wärmeerzeugung aus Erneuerbarer Energie und aus Erdgas. Außerdem beliefern die Stadtwerke Fellbach eine Vielzahl von Kunden in ganz Deutschland mit Strom und Gas. Ein weiteres Geschäftsfeld umfasst technische und kaufmännische Dienstleistungen für kleinere Stadtwerke in der näheren Region.
Um stabile Unternehmensergebnisse zu erwirtschaften, versuchen die Stadtwerke Fellbach das Kerngeschäft in Fellbach zu stabilisieren und durch Aktivitäten in und auflerhalb der Stadt zusätzliche Wertschöpfung zu erzielen. Die Stadtwerke Fellbach sind Energiedienstleister in Fellbach und in der Region und treten darüber hinaus als bundesweiter Energielieferant auf.
Im regulierten Unternehmensbereich betreiben die Stadtwerke Fellbach die Strom-und Gasnetze sowie den Messstellenbetrieb Strom.
In den nicht regulierten Unternehmensbereich fallen alle weiteren Tätigkeiten der Stadtwerke Fellbach. Diese sind insbesondere der Verkauf von Strom und Gas, die Trinkwasserversorgung in Fellbach, die vielfältigen Energie- und Wärmedienstleistungen sowie das Engagement im Bereich der Erneuerbaren Energien und der Straßenbeleuchtung.
Nach vorläufigen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes ist das Bruttoinlandsprodukt (BIP) 2023 um 0,3 % zurückgegangen (Kalenderbereinigt 0,1 %). Die Gründe für diesen Rückgang sind die nach wie vor hohen Preise in allen Wirtschaftsbereichen, ungünstige Finanzierungsbedingungen aufgrund der gestiegenen Zinsen sowie eine schwache Nachfrage aus dem In- und Ausland. Die wirtschaftliche Erholung nach dem deutlichen Einbruch im Corona-Jahr 2020 hat sich damit nicht weiter fortgesetzt.
Die Börsenpreise für Strom und Gas kannten nach den extremen Ausschlägen im Vorjahr im Jahr 203, von wenigen Rücksetzern abgesehen, nur die Richtung nach unten. Baseload-Strom für das Folgejahr kostete im Dezember durchschnittlich 93,56 €/MWh und lag damit erstmals seit August 2021 wieder unter der 100 €-Marke. Gegenüber dem Vorjahresmonat bedeutet dies einen Rückgang um 71 %. PeakloadStrom notierte im Dezember bei durchschnittlich 107,94 €/MWh und lag 74 % unter dem Vorjahresniveau.
Auch die Gaspreise sind im Dezember gesunken. Gas im Terminmarkt für das Lieferjahr 2024 notierte bei durchschnittlich 38,80 €/MWh und damit erstmals seit August 2021 unter der 40 €-Marke. Im Vergleich zum langjährigen Mittel der Jahre 2015 bis 2020 war Gas damit aber immer noch um rund das Doppelte teurer.
Die Speicherfüllstände waren durchweg hoch. Entgegen den ursprünglichen Befürchtungen ist eine Gasmangellage im Jahr 2023 nicht eingetreten.
Nach der endgültigen Abschaltung der verbliebenen drei Kernkraftwerksblöcke am 15. April 2023 wurde in Deutschland kein Strom mehr aus Kernenergie erzeugt. Die Erneuerbaren-Quote für die Stromerzeugung betrug für das Gesamtjahr 2023 53,2 % bezogen auf den Bruttoinlandsstromverbrauch und lag damit erstmals über 50 %.
Der Bruttoinlandsstromverbrauch ist gegenüber dem Vorjahr gesunken. Der Anstieg der Erneuerbaren-Quote 2023 ist zum einen auf die gestiegene Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien zurückzuführen, aber auch auf den deutlich gesunkenen Strombedarf.
Nach den extremen Unsicherheiten in Bezug auf die Energiepreise und die Versorgungssicherheit des Jahres 2022 hat sich im Jahr 2023 die Lage deutlich beruhigt. Dazu hat auch die Umsetzung einer Vielzahl von legislativen Vorgaben zur Gaseinsparung und zur Entlastung von Bürger:innen, Gewerbe und Industrie beigetragen. Viele dieser Maßnahmen wurden von den Energieversorgern unter hohem Personal und finanziellem Aufwand umgesetzt. Allein die Umsetzung der Preisbremsengesetze hat einen enormen Aufwand für die Energieversorger bedeutet. Bis April 2023 konnte dieser Aufwand bei den Stadtwerken Fellbach mit mehr als 280.000 € beziffert werden.
Die sinkenden Großhandelspreise für Strom und Gas haben die Stadtwerke Fellbach vor große Herausforderungen gestellt. Als die Endverkaufspreise im letzten Quartal 2022 für 2023 festgelegt wurden, entsprachen diese den damaligen Marktpreisen. Durch die dauerhaft gesunkenen Preisen im Jahr 2023 wurde aber der Spread zwischen den Preisen auf den Vergleichsportalen und den Preisen der SWF immer grö-fler. Dies führte zu erheblichen Kundenabwanderungen. Von dieser Situation sind viele Stadtwerke betroffen.
Das Schutzschirmverfahren und die anschlieflende Insolvenz des Biomethanhändlers bmp greengas belastet das Ergebnis der Stadtwerke Fellbach durch Liefermengenkürzungen bei gleichzeitig deutlichen Preiserhöhungen erheblich.
In den Prozess der kommunalen Wärmeplanung waren die Stadtwerke im Jahr 2023 stark involviert. In einem aufwendigen Prozess haben die Stadtwerke 13 Wärmenetzprüfgebiete definiert, für die nun weitergehende Prüfungen für eine Umsetzbarkeit erfolgen.
In Zusammenarbeit mit der Wohnungs- und Dienstleistungsgesellschaft wurde das Bauprojekt Wiesenäcker fertiggestellt, bei dem die Stadtwerke eine energetisch anspruchsvolle Quartiersversorgung auf Basis einer kalten Nahwärmeversorgung mit Abwasserabwärme, Wärmepumpen, Photovoltaik und Solarthermie entwickelten.
Ein Meilenstein im Bereich des Repowerings unseres Windparks war der Erhalt der Genehmigung für die Neuanlagen im März und die anschlieflende erfolgreiche Teilnahme an der EEG-Ausschreibung im Frühsommer. Im Herbst wurden die alten Anlagen nach 23 Betriebsjahren abgebaut und mit der Vorbereitung der Grundstücke für die zwei neuen Anlagen begonnen.
Die Stadtwerke Fellbach haben im Jahr 2023 einen Gewinn vor Ergebnisabführung an die beiden Gesellschafter in Höhe von 5.463 T€ erzielt. Dieser liegt um etwa 1.772 T€ über dem Wirtschaftsplanansatz 2023. Hinsichtlich einer detaillierten Analyse verweisen wir auf Abschnitt 4.4, Finanzielle Leistungsindikatoren.
Die nachfolgende Strukturbilanz der Stadtwerke Fellbach GmbH ordnet die Vermögenslage nach der Fristigkeit der erhaltenen und eingesetzten Mittel.
Die Bilanzsumme hat sich um 14.914 T€ auf 109.019 T€ erhöht. Dabei hat sich die Eigenkapitalquote um 2,18 %-Punkte auf 27,1% verschlechtert. Das langfristig gebundene Vermögen ist zu 115,4 % (Vorjahr 106,7 %) durch langfristige Mittel finanziert.
Der Anstieg des Gesamtvermögens resultiert im Wesentlichen aus der Zunahme der Flüssigen Mittel (+ 4.487 T€), des Anlagevermögens (+ 5.510 T€) und der kurzfristigen Forderungen gegen Dritte (+ 4.367 T€).
Die Investitionen verteilen sich wie folgt auf die Unternehmensbereiche:
| Investitionen |
2023
in TEuro |
2022
in TEuro |
Veränderung
in TEuro |
| Stromversorgung | 2.002 | 1.640 | 362 |
| Gasversorgung | 659 | 598 | 61 |
| Wasserversorgung | 849 | 924 | -75 |
| Fernwärme | 1.625 | 431 | 1.194 |
| WDS | 42 | 60 | -18 |
| Erneuerbare Energien | 486 | 80 | 406 |
| Gemeinsame Anlagen | 472 | 265 | 207 |
| Nebengeschäft | 409 | 540 | -131 |
| Anlagen im Bau | 4.472 | 1.382 | 3.090 |
| Gesamt | 11.016 | 5.920 | 5.096 |
Im Jahr 2023 wurden (+ 1 T€) Investitionen im Finanzanlagevermögen getätigt.
Der Anstieg im Vorratsvermögen resultiert im Wesentlichen aus einer gegenüber dem Vorjahr höheren Menge an beschafften, aber noch nicht verwerteten nEH-CO 2 -Zertifikaten im Wert von 1.606 T€ (Vorjahr 1.355 T€).
Das Umlaufvermögen hat um 9.404 T€ auf insgesamt 36.731 T€ zugenommen.
Auch 2023 wurden wieder von allen Tarifkunden zählpunktbezogen Forderungen (19.826 T€) und Verbindlichkeiten (19.024 T€) saldiert.
Für das Jahr 2023 sind 0 T€ (Vorjahr 0 T€) für kreditorische Rechnungsabgrenzungen für Leistungen, die erst in 2024 erbracht werden, ausgewiesen.
Die Zunahme des Gesamtkapitals steht im Wesentlichen im Zusammenhang mit der Erhöhung des Eigenkapitals (2.000 T€), den Investitions- und Ertragszuschüssen (883 T€) sowie mit der Zunahme der Darlehensverbindlichkeiten (10.118 T€). Auch die kurzfristigen Verbindlichten gegenüber Gesellschaftern haben sich erhöht (1.694 T€)
Unsere Finanzierungsstrategie sieht vor, dass die Finanzierung der Geschäftstätigkeit der SWF durch das Eigenkapital, den Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit sowie durch Darlehen vorgenommen wird.
| Verkürzte Kapitalflussrechnung |
2023
in TEuro |
2022
in TEuro |
Veränderung |
| Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit | 7.817 | 8.704 | -887 |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit | -10.684 | -5.780 | -4.904 |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | 7.354 | 7.554 | -200 |
| Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds | 4.487 | 10.478 | -5.991 |
| Finanzmittelfonds am Anfang der Periode | 18.071 | 7.593 | 10.478 |
| Finanzmittelfonds am Ende der Periode | 22.558 | 18.071 | 4.487 |
Der Mittelzufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit (+ 7.817 T€) und der Finanzierungstätigkeit (+ 7.354 T€) reichte aus, um den Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit (- 10.684 T€) zu decken. Daher erhöhte sich das Guthaben bei Kreditinstituten um 4.487 T€.
Die Finanzlage wird weiterhin als gut eingeschätzt. Mit den Zahlungsmittelzuflüssen aus dem operativen Cashflow konnten die notwendigen Investitionen finanziert werden.
Die Gesellschaft konnte ihren Zahlungsverpflichtungen jederzeit nachkommen.
Zur Deckung des kurzfristigen Finanzbedarfs steht der Gesellschaft außerdem eine Kreditlinie in Höhe von 10 Mio. € zur Verfügung, die zum 31. Dezember 2023 in Höhe von 0 T€ valutiert.
Bankdarlehen:
|
Darlehensstand 01.01.2023
in TEuro |
Tilgung 2023
in TEuro |
Neuaufnahme 2023
in TEuro |
Umschuldung 2023
in TEuro |
Darlehensstand 31.12.2023
in TEuro |
|
| 40.585 | 5.016 | 15.134 | 1.500 | 50.703 |
Das Geschäftsjahr schließt mit einem Jahresüberschuss vor Ausgleichszahlung und Ergebnisabführung in Höhe von 5.463 T€ ab (Vorjahr 5.184 T€).
Die Umsatzerlöse abzgl. Strom- und Energiesteuer sind gegenüber dem Vorjahr um 22.794 T€ auf 113.049 T€ gestiegen. Ursächlich sind im Wesentlichen höhere Erlöse bei der Strom-, Gas-, Wasser- und Wärmeversorgung. Bei der Gas-, Wasser- und Wärmeversorgung sind die Erlöse aufgrund von Preiserhöhungen trotz gesunkener Absatzmengen gestiegen.
Die Materialaufwandsquote (Materialaufwand im Verhältnis zu der Summe aus Umsatzerlösen und aktivierten Eigenleistungen) hat sich von 77,6 % im Vorjahr auf 79,6 % im Geschäftsjahr 2023 verbessert. Der Rohertrag I hat sich um 2.615 T€ erhöht. Ursächlich hierfür war der gegenüber den Umsatzerlösen (+22.794 T€) geringer gestiegene Materialaufwand (+20.180 T€).
Die sonstigen betrieblichen Erträge haben sich um 31 T€ verringert und betragen nun 1.755 T€. Unter Berücksichtigung der aktivierten Eigenleistungen und der sonstigen betrieblichen Erträge, verbessert sich der Rohertrag II um 2.929 T€.
Die Personalaufwendungen haben sich um 763 T€ bzw. 11,2 % erhöht. Auf tarifliche Gehalts- und Stufenerhöhungen entfielen dabei 285 T€ bzw. 4,2 %, auf zusätzliche Mitarbeiter und außertarifliche Höhergruppierungen 490 T€, bzw. 7,2 %. Die Zahl der durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter hat sich von 92 Personen um 1 auf 91 Personen reduziert und die Zahl der Auszubildenden ist gleichbleibend bei 7 Personen.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind um 1.447 T€ gegenüber 2022 angestiegen. Dies betrifft im Wesentlichen höhere Aufwendungen aus der Zuführung zu den sonstigen Rückstellungen.
Nach Abzug der betriebsbedingten Aufwendungen ergibt sich ein um 420 T€ gestiegenes vergleichbares Betriebsergebnis in Höhe von 8.356 T€.
Unter Berücksichtigung des Finanzergebnisses, der Konzessionsabgabe und der Steuern vom Einkommen und Ertrag, ergibt sich ein Unternehmensergebnis vor Gewinnabführung von 5.463 T€, welches um 279 T€ höher ist als im Jahr 2022.
Nachfolgend werden gemäfl 6b Abs. 7 EnWG noch die Entwicklung Tätigkeitsbereiche Stromnetz, Gasnetz und Messstellenbetrieb dargestellt:
Aufgrund gestiegener Umsatzerlöse (+ 1.486 T€), gestiegenem Materialaufwand (+ 1.690 T€) und leicht gestiegenen betriebsbedingten Aufwendungen (+ 378 T€) hat sich das vergleichbare Betriebsergebnis der Sparte Stromnetz um -105 T€ verschlechtert.
In der Gassparte konnten die nur leicht gestiegenen Umsatzerlöse (+781T€) den stärker gestiegenen Materialaufwand (+2.535 T€) nicht ausgleichen. Daraus resultiert auch der Rückgang des Betriebsergebnis von 1.963 T€.
Das vergleichbare Betriebsergebnis der Sparte Messstellenbetrieb erhöhte sich um 19 T€ gegenüber dem Vorjahr.
Bei den finanziellen Leistungsindikatoren liegt der Fokus auf der vertraglich festgelegten Ergebnisabführung und der Eigenkapitalquote.
Das im Wirtschaftsplan geplante Ergebnis vor Ausgleichszahlung und Gewinnabführung für 2023 konnte deutlich um 1.772 T€ übertroffen werden. Die gegenüber dem Wirtschaftsplan besseren Ergebnisse der Sparten Stromversorgung (+2.130 T€), sonstige Nebengeschäfte (+604 T€) und Erneuerbare Energien (+91 T€) konnten die gegenüber dem Wirtschaftsplan schlechteren Ergebnisse der Sparten Wärmeversorgung (-466 T€), Wasserversorgung (-298 T€) und Gasversorgung (-289T€) somit kompensieren und deutlich übertreffen.
Die Eigenkapitalquote des Gesamtunternehmens beträgt 27,1 % und liegt somit nun leicht unter der Minimal-Grenze von 30 %. Da die Grenze in 2023 unterschritten wurde, sollte für die nächsten Jahre weiterhin eine regelmäflige Eigenkapitalaufstockung durchgeführt werden, um die anstehenden Investitionen in die Energiewende auch stemmen zu können.
Als Handels- und Dienstleistungsunternehmen legen die SWF einen besonderen Fokus auf Kundentreue und -zufriedenheit, sowie auf qualifizierte und motivierte Mitarbeitende. Hierfür haben wir die Kennzahlen Wechselquoten, Servicelevel und Mitarbeiterfluktuation zur Überwachung eingeführt.
Die Lieferquote ergibt sich aus dem Anteil der eigenversorgten Tarifkunden im gesamten Netzgebiet Fellbach. Mit der Kennzahl Servicelevel wird der Anteil der Anrufe gemessen, die innerhalb von 20 Sekunden von einer Servicemitarbeiterin der Stadtwerke Fellbach angenommen werden. Die Mitarbeiterfluktuation wird nach BDA ermittelt.
Die ständige Weiterqualifizierung unserer Mitarbeitenden dient der Sicherstellung der hohen Qualität unserer Arbeit. Dabei geht der Impuls zur Weiterqualifizierung oft auch von den Mitarbeitenden selbst aus. Die Stadtwerke haben im Jahr 2023 eine Vielzahl komplexer Qualifizierungen wie z. B. zum Wirtschaftsfachwirt, Bachelor oder Energiemanager unterstützt.
Neben einem attraktiven Arbeitsumfeld und einer angemessenen Entlohnung dienen eine Vielzahl von Benefits dazu, die Zufriedenheit der Mitarbeitenden sicher zu stellen. Dazu gehören beispielsweise das Bike Leasing, der Zuschuss zum ÷PNV, eine Prämienregelung, Entgeltumwandlung zur Altersversorge mit hohem Arbeitgeberanteil oder regelmäflige interne Veranstaltungen.
Auch bei uns ist der Fachkräftemangel angekommen. Wir nutzen hier die Chancen einer sehr guten Vernetzung in Fellbach durch persönliche Kontakte zur Personalgewinnung. Außerdem haben wir eine Mitarbeiterin bei einem berufsbegleitetem Bachelor-Studium zur Wirtschaftspsychologin unterstützt, mit dem Ziel, dass diese Mitarbeiterin ab dem Jahr 2024 das Human-Ressource-Management bei den Stadtwerken betreibt, auch unter dem Gesichtspunkt das Personal Recruiting zu optimieren.
Die Stadtwerke Fellbach lassen regelmäflig unter Einbindung eines externen Energieberaters ein Energie Audit im Rahmen des Energie-Dienstleistungs-Gesetz erstellen. Das Jahr 2023 war wieder ein Berichtsjahr. Um das Thema der Energieeffizienz weiter im Unternehmen zu verankern, wurden im Jahr 2023 drei Mitarbeitende der Stadtwerke zu Energie-Scouts geschult.
Als Gründungsmitglied einer Klimaschutzinitiative des Stadtwerke Netzwerks ASEW haben die Stadtwerke Fellbach auch im Jahr 2023 ihre Dekarbonisierungsstrategie fortgeschrieben, im Oktober dem Aufsichtsrat vorgestellt und anschließend veröffentlicht.
Im Ausbau der Erneuerbaren Energien sehen die Stadtwerke einen wichtigen Beitrag zum Erfolg ihrer Dekarbonisierungsstrategie. Für das Repowering des Windparks "Am Hochsträß" konnten nach dem Erhalt der Genehmigung die entscheidenden Aufträge erteilt werden. Im Herbst wurden die alten vier Anlagen abgebaut, voraussichtlich im Juni 2024 erfolgt der Aufbau der zwei neuen Anlagen. Für einen weiteren Standort auf dem Schurwald fanden im Jahr 2023 die artenschutzrechtlichen Untersuchungen statt. Im Bereich der Photovoltaik hat sich die Zahl der Anlagen der Stadtwerke durch Zubau von 9 Anlagen auf 48 Anlagen mit einer Gesamtleistung von 2.184 kW erhöht. Das Ziel der Stadtwerke besteht darin, für jeden Einwohner Fellbachs Stromerzeugungskapazitäten aus Erneuerbaren Energien in einem Erzeugungsäquivalent von 1.500 kWh/Jahr aufzubauen.
Ab dem Geschäftsjahr 2025 müssen die Stadtwerke Fellbach einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen. Die Vorbereitungen dafür laufen bereits seit Ende des Jahres 2023. Im Frühjahr 2024 wurde ein Mitarbeiter eingestellt, der im Laufe des Jahres die Wesentlichkeitsanalysen für die Stadtwerke erstellen wird, die eine wesentliche Grundlage für die Datenerhebung für die Berichterstattung sind. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung soll dabei als ein strategisches Steuerungsinstrument des Unternehmens dienen.
Die Stadtwerke Fellbach erstellen jährlich einen Wirtschaftsplan, in dem die voraussichtliche Unternehmensentwicklung des nächsten Jahres dargestellt wird. Mit Hilfe von Quartalsberichten des kaufmännischen Bereiches, den Kunden- und Portfolioanalysen aus den Bereichen Vertrieb und Beschaffung, der Kennzahlenanalyse aus dem Bereich Kundenprozesse sowie den Netzkostenanalysen aus dem Bereich Netzmanagement werden die Abweichungen zum Wirtschaftsplan analysiert. Diese unterjährigen Auswertungen sind die wesentlichen Elemente des Controllings der Geschäftsführung und der unterjährige Soll-Ist-Vergleich mit dem Prognosebericht.
Die Situation hat sich hinsichtlich der preislichen Entwicklung an den Energiemärkten, aber auch hinsichtlich der Versorgungssituation weiter entspannt.
Der milde Winter, Energieeinsparungen auf Kundenseite, ein Rückgang in der Wirtschaftsleistung sowie die gute Versorgungssituation führen einerseits zu einer deutlich entspannteren Versorgungssituation. Auf der anderen Seite setzt der damit verbundene unterjährige Preisrückgang des Jahres 2023 und auch zu Beginn des Jahres 2024, die Stadtwerke mit ihrer risikoaversen längerfristigen Beschaffungsstrategie erheblich unter Druck.
Die Kundentreue in Fellbach ist gegenüber dem Vorjahr aufgrund der extremen Preisentwicklungen etwas zurückgegangen, ist nach wie vor sehr hoch. Bei den Tarifkunden werden 84 % der Stromkunden durch die Stadtwerke Fellbach versorgt. Beim Gas sind es sogar 87 %. Aus beiden Bereichen sind die Erträge also weiterhin stabil.
Der Wirtschaftsplan 2024 weist gegenüber dem Jahresabschluss 2023 einen Umsatzrückgang von 18,1 % aus. Gleichzeitig sinkt der geplante Materialaufwand gegenüber Ist-Aufwand 2023 um 20,3%. Die Differenz zwischen den geplanten Umsatzerlösen und den Materialaufwendungen ergibt für 2024 ein positives Ergebnis von 18.546 T€. Insgesamt sieht der Wirtschaftsplan 2024 ein Ergebnis vor Gewinnabführung an die Gesellschafter vor, das um -63,1 % unter dem Ist-Ergebnis des Jahres 2023 liegt. Der Grund liegt im unerwartet hohen Ergebnis des Jahres 2023 und der wegen des Ukraine-Kriegs vorsichtigeren Planung für 2024. Für 2025 liegt noch keine detaillierte Planung vor. Die Stadtwerke Fellbach gehen jedoch davon aus, dass auch hier sowie in den Folgejahren weiter positive Ergebnisse erzielt werden können.
Bezüglich der Planungen aus dem Wirtschaftsplan 2024 und den Ergebniserwartungen für 2024 wird darauf hingewiesen, dass diese auf Annahmen und Erfahrungswerten beruhen und somit mit Unsicherheiten behaftet sind. In den letzten zwei Jahren haben die Stadtwerke viele Schritte unternommen, um Risiken zu minimieren. Die ohnehin angespannte Energieversorgungs- und Energiepreissituation kann jedoch jederzeit eskalieren und zu erheblichen Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung führen.
| * jeweils vor Gewinnabführung | 2024 Planergebnis * | 2024 Plan Eigenkapitalquote |
| Gesamtunternehmen | 2.015 | > 30% |
| Stromversorgung | 1.922 | |
| Gasversorgung | 809 | |
| Wasserversorgung | 994 | |
| Wärmeversorgung | -1.251 | |
| Erneuerbare Energien | -48 | |
| Sonstige Nebengeschäfte | -412 |
Als Energieversorgungsunternehmen muss sich die Stadtwerke Fellbach GmbH mit einer Vielzahl von Risiken aus unterschiedlichen Bereichen auseinandersetzen. Daher ist ein Risikosystem zum Managen der operativen Risiken notwendig. Die Überwachung des Risikomanagementsystems obliegt der Stelle Kaufmännische Betriebsleitung. Die Risikoidentifikation, -bewertung sowie -steuerung und -verfolgung von Gegenmaßnahmen zur Reduktion von existenzbedrohenden Risiken wird von den jeweiligen Abteilungsleitern, Stabsstellen bzw. der übergeordneten Ebene, der Geschäftsführung, für den eigenen Risikobereich verantwortet. Insgesamt gibt es neun Risikoverantwortliche (Geschäftsführung, Stabsstellen und Abteilungsleitungen) und einen Risikokoordinator, dessen Aufgabe die Organisation des gesamten Risikomanagementsystems im Unternehmen ist.
Die Risikoverantwortlichen überwachen die ihnen zugeordneten Risiken ständig und tagen hierzu gemeinsam mindestens zweimal jährlich. Auch der Risikobericht der Stadtwerke Fellbach wird mindestens halbjährlich aktualisiert, letztmals im September 2023. Der Risikobericht orientiert sich an den Vorgaben des 91 Abs. 2 AktG, die analog auch für Gesellschaften mit beschränkter Haftung zu beachten sind.
Auf die TOP 10-Risiken, gemessen am Erwartungswert, wird nachfolgend eingegangen.
Die BNetzA hat für die vierte Regulierungsperiode die Eigenkapitalzinssätze weiter reduziert. Über Monate hinweg engagierte sich die Geschäftsführung im direkten Austausch mit Beirat und Präsident der BNetzA, um eine vernünftige EK-Verzinsung für die nächste Regulierungsperiode für die gesamte Branche zu erzielen, leider mit sehr mäfligem Erfolg. Die Senkung der Eigenkapitalzinssätze wird die Ertragskraft der Netze erheblich schmälern. Überschlägige Berechnungen der Ewima gehen davon aus, dass sich in den Gas- und Stromnetzen der negative Effekt auf jeweils ca. 245.000 € jährlich beläuft.
Die Stadtwerke Fellbach haben Lieferverträge mit dem Münchener Biomethanhändler bmp greengas, die bis in das Jahr 2026 reichen. Diese Verträge wurden nach Aufforderung durch bmp Ende April 2023 im Sinne einer Mengenreduzierung nachverhandelt. Anfang Juni hat bmp greengas dann einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung (sog. Schutzschirmverfahren) gestellt. Im Rahmen dieses Verfahrens kam es zu weiteren Mengenreduzierungen bei gleichzeitigen Preiserhöhungen. Daraus resultiert ein direkter Schaden für die SWF. Ein weiterer Schaden entsteht dadurch, dass die fehlenden Biomethanmengen am Biomethan-oder Erdgasmarkt nachbeschafft werden müssen. Außerdem fehlen aufgrund der Mengenreduzierung EEG-Erlöse aus der Verstromung des Biomethans. Schließlich kann es sein, dass die Lieferungen durch die bmp greengas ausfallen und die entsprechenden Mengen am Markt nachbeschafft werden müssen.
Ebenso besteht das Risiko, dass aufgrund neuer Rechtsprechungen Preisänderungen auf Basis der Preisanpassungsklauseln als unwirksam erklärt werden. Dies kann dazu führen, dass eine Preisanpassung nicht wirksam wird und nicht an den Kunden weitergegeben werden kann. Auch das kann zu einer schlechteren Ertragslage der Stadtwerke Fellbach GmbH führen.
Angesichts der zunehmenden Digitalisierung und der damit verbundenen Abhängigkeit von Informationstechnologien bestehen potenzielle Sicherheitsrisiken. Dazu zählen unter anderem Cyberangriffe, Datenverluste, Datenschutzverletzungen sowie die Unterbrechung geschäftskritischer Systeme durch technische Störungen oder externe Einflüsse. Seit dem Beginn des russischen Angriffs auf die Ukraine erhalten wir täglich konkrete Warnungen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik. Eine gut aufgestellte IT sowie gut geschultes und sensibilisiertes Personal ist notwendig, um Cyberangriffen zu begegnen. Um diesen Risiken wirksam zu begegnen, liegt ein IT-Sicherheitskonzept vor, das regelmäflig überprüft und an aktuelle Bedrohungsszenarien angepasst wird. Zusätzlich ist für das Jahr 2024 im IT-Bereich ein ISMS (Informations-Sicherheits-Management-System) in Vorbereitung welches mit einer ISO-Zertifizierung abgeschlossen und als dauerhafter Prozess im Unternehmen integriert werden soll.
Aus dem Insolvenzrecht resultiert ein weiteres Risiko. Hier geht es um die Frage, zu welchem Zeitpunkt die wirtschaftliche Schieflage eines insolventen Unternehmens, mit dem die Stadtwerke Fellbach in einer Geschäftsbeziehung stehen, hätte erkannt werden müssen. Ist solch eine Schieflage bekannt gewesen, dann kann der Insolvenzverwalter die Zahlungen der letzten vier Jahre zurückverlangen. Diese sind dann Teil der Insolvenzmasse. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie und die dramatischen Preisanstiege lassen eine Zunahme an Insolvenzen wahrscheinlicher werden.
Ein weiteres Risiko erfolgt aus der aktuellen Marktentwicklung. Die im Vergleich zum Vorjahr stark gesunkenen Bezugspreise wirken sich auf die Wettbewerbssituation im Strom und Gas und die Vertriebsaktivitäten aus. Aufgrund von günstigeren Anbietern und einer monatlichen Kündigungsfrist kam es bereits zu Kundenverlusten bzw. Lieferantenwechseln der Kunden und somit zu einem Margenverlust bei der Stadtwerke Fellbach GmbH. Durch diesen Kundenverlust oder aber auch durch eingesparte Mengen ergibt sich weiterhin das Risiko, dass überschüssige Mengen, aufgrund des Preisverfalles zu Lasten des Ergebnisses, günstiger verkauft werden müssen als sie eingekauft wurden.
Auch die Liquiditätsplanung unterliegt Unsicherheiten. Insbesondere durch die hohen Energiepreise und die Volatilität des Marktes besteht ein erhöhtes Risiko eines Liquiditätsengpasses. Neben diesem Aspekt ist die Liquiditätsplanung ebenfalls durch zu erfüllende Sicherheitsleistungen für die Energiebeschaffung geprägt, die einen hohen Liquiditätsbedarf erfordern und ein Risiko für die Liquiditätsplanung darstellen.
Ein langfristiger Stromausfall findet sich auch in den TOP 10-Risiken wieder. Hierbei geht es um einen über mehrere Tage gehenden Stromausfall, von dem nicht nur das Stadtgebiet Fellbach, sondern mindestens weite Teile Deutschlands betroffen sind und der zu einem nationalen Notstand führt. Bei solch einem Stromausfall haben die Stadtwerke Fellbach keine eigenständigen Handlungsoptionen. Die Herstellung der Stromversorgung ist Aufgabe der Übertragungsnetzbetreiber. Aufgabe der Stadtwerke Fellbach ist in so einer Situation die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung und die Wiederaufnahme des Netzbetriebs.
Weiterhin muss beachtet werden, dass das Risiko von möglichen Forderungsausfällen, aufgrund der hohen Energiepreise, weiter zunimmt und neben der negativen Auswirkung auf die Ertragslage ebenfalls einen Liquiditätsengpass im Unternehmen zur Folge haben kann. Forderungsausfälle können unterschiedliche Gründe haben, wie z. B., dass der Kunde nicht zahlen kann oder will. Ein gut aufgestelltes Forderungsmanagement ist wichtig, um Forderungsausfällen entgegenzuwirken.
Die Stadtwerke Fellbach sind Strom- und Gasnetzbetreiber in Fellbach. Die Konzessionsverträge können jeweils für 20 Jahre abgeschlossen werden. Danach sind die Konzessionen nach genau festgeschriebenen Verfahren auszuschreiben. Ein Verlust einer oder beider Konzessionen würde zu einer dramatischen ƒnderung des Geschäftsbetriebs führen, da nahezu der komplette technische Bereich, der Bereich Netz- und Regulierungsmanagement sowie große Teile der zentralen Dienste ohne Aufgabe wäre. Es ist allerdings äuflerst selten, dass ein Stadtwerk seine Konzessionen im Bereich seines Grundversorgungsgebiets verliert. Es wird aber Aufgabe der Geschäftsführung sein, frühzeitig einen rechtssicheren und risikominimierten Prozess einzuleiten, der den Weiterbetrieb der Strom und Gasnetze durch die Stadtwerke Fellbach ermöglicht.
Die Entwicklung der Energiewirtschaft und die in dem Zusammenhang möglichen Risiken werden im Hinblick auf die Stadtwerke Fellbach GmbH kontinuierlich beobachtet, analysiert und bewertet. Bestandsgefährdende Risiken sind für die Stadtwerke Fellbach GmbH derzeit nicht zu erkennen.
Die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung ist Risiko und Chance zugleich. Chancen liegen vor allem in Produkten für den klimaneutralen Um- und Ausbau der Wärmeversorgung. Das Wärmeplanungsgesetz und das Gebäude-Energie-Gesetz sind die gesetzliche Grundlage für die Dekarbonisierung des Heizungssektors. Hier können wir unsere große Expertise als Contractor bei der Entwicklung von nachhaltigen Quartierskonzepten zur Versorgung mit Wärme, Strom und Mobilität einbringen. Die Kommunale Wärmeplanung wurde Ende 2023 abgeschlossen. In einem nächsten Schritt werden 13 definierte Wärmenetzprüfgebiete auf ihre Realisierbarkeit hin untersucht. Das Ziel ist gezielt im Wohnungsbestand dekarbonisierte Sanierungskonzepte anzubieten und dabei auch unsere eigenen bestehenden und neuen Heizzentralen und Wärmenetze zu verknüpfen. Dabei kommt uns auch die enge Zusammenarbeit mit der Wohnungswirtschaft unter einem Dach und die frühzeitige Einbindung in die Prozesse der Stadtentwicklung zugute. Dem zunehmenden Autarkiewunsch unserer Kunden begegnen wir mit Angeboten zur (teilweisen) Eigenversorgung und attraktiven Mieterstrommodellen.
Ein deutliches Wachstum ist für den Ausbau der Erneuerbaren Energien geplant. Im Fokus steht dabei in erster Linie das Re-Powering unseres Windparks am Hochsträfl, bei dem wir im Juni 2023 einen Förderzuschlag im Rahmen einer EEG-Ausschreibung bekommen und daraufhin im August 2023 mit den ersten Bauarbeiten begonnen haben. Für den Windpark auf dem Schurwald, der unter unserer Federführung gemeinsam mit den Stadtwerken Schorndorf und der Energieversorgung Filstal steht die Einreichung des Genehmigungsantrags kurz bevor. In Fellbach werden wir vor allem beim Ausbau von Photovoltaikanlagen bei Gewerbe- und Privatkunden wachsen.
Die stark sinkenden Preise setzen uns unter Druck, ermöglichen uns aber auch wieder neue Kunden zu gewinnen. Um das Bestandskundengeschäft abzusichern, fokussieren wir uns darauf unseren Kunden Sicherheit und Verlässlichkeit zu bieten und Alternativen in der Energieversorgung aufzuzeigen. Darin liegen ohnehin unsere Stärken.
Das "Zurück auf Los" beim Rollout intelligenter Messsysteme bietet die Chance, intelligente Messsysteme nun deutlich schneller in den Markt zu bekommen als ursprünglich geplant. Außerdem besteht nun endlich die Chance, die Vorteile dieser Messsysteme, viel besser und schneller nutzen zu können, weil technische Entwicklungen deutlich schneller verfügbar sein werden.
Eine weitere Chance liegt in den unternehmerischen Beteiligungen oder Kooperationen mit anderen Stadtwerken, welche in den vergangenen Jahren konsequent ausgebaut wurde unter anderem auch durch eine aktive Mitarbeit bei den Netzwerkpartnern.
Die Einführung eines Enterprise-Content-Management System im Jahr 2023 hat bereits viele Prozesse verbessert und bietet noch gröflere Chancen für die Zukunft.
Künstliche Intelligenz wird auch bei uns eingesetzt. Wir stehen noch am Anfang die vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten zu nutzen, sehen aber große Chancen für unser Unternehmen, um Prozesse zu beschleunigen und zu optimieren.
Die Geschäftsführung ist engagiert in die Verbandsarbeit des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (BDEW) und des Verbandes für Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (VfEW) eingebunden. Dadurch werden energiepolitische Entwicklungen sehr früh wahrgenommen und können durch aktive Mitarbeit in den Verbänden mitgestaltet werden.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass trotz der vorstehend beschriebenen Risiken, der Fortbestand der Stadtwerke Fellbach nicht gefährdet ist. Es sind allerdings hohe Risiken vorhanden, die sich sehr wahrscheinlich auf die künftige Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft negativ auswirken. Dies gilt insbesondere für Risiken in Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg und dessen Auswirkungen auf die Energieversorgung und Energiepreise sowie der Dekarbonisierung der Energieversorgung.
Fellbach, 5. Juli 2024
Stadtwerke Fellbach GmbH
Gerhard Ammon, Geschäftsführer
In dem zur Offenlegung bestimmten verkürzten Jahresabschluss wurden die gröflenabhängigen Erleichterungen nach 286 Abs. 4 HGB in Anspruch genommen. Zu dem vollständigen Jahresabschluss und Lagebericht wurde der folgende Bestätigungsvermerk erteilt.
An die Stadtwerke Fellbach GmbH, Fellbach
Wir haben den Jahresabschluss der Stadtwerke Fellbach GmbH, Fellbach, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Stadtwerke Fellbach GmbH, Fellbach, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― |
entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäfliger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und |
| ― |
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
Gemäfl 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäfligkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäfliger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäfliger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäfliger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäfliger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäfles Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Auflerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
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gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
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beurteilen wir die Angemessenheit der von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
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ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
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beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäfliger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
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beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. |
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führen wir Prüfungshandlungen zu den von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von dem gesetzlichen Vertreter zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten Elektrizitätsverteilung, Gasverteilung, Grundzuständiger Messstellenbetrieb, nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG sowie § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft.
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Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten. |
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Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entsprechen die beigefügten Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. |
Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zu dienen.
Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten. Der gesetzliche Vertreter ist auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG.
Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er als notwendig erachtet hat, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten.
Die Verantwortung des gesetzlichen Vertreters für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des gesetzlichen Vertreters und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäfliger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens , Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,
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ob der gesetzliche Vertreter seine Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten hat und |
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ob die Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG entsprechen. |
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG beinhaltet.
Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sowie § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.
Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
Stuttgart, 8. Juli 2024
RSM
Ebner Stolz GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Gerhard Schroeder, Wirtschaftsprüfer
Hartmut Pfleiderer, Wirtschaftsprüfer
AKTIVSEITE
| 2023
EUR |
2022
EUR |
|||
| A. Anlagevermögen | ||||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||
| Entgeltlich erworbene Baukostenzuschüsse, Nutzungsrechte, Planungskosten, Software | 77.703,83 | 77.703,83 | 72.083,96 | 72.083,96 |
| II. Sachanlagen | ||||
| 1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten | 1.260.511,66 | 1.317.573,48 | ||
| 2. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten | 1.435.788,28 | 1.435.788,28 | ||
| 3. Bezugs- und Erzeugungsanlagen | 55.540,64 | 61.147,15 | ||
| 4. Verteilungsanlagen | 18.509.816,41 | 18.045.236,05 | ||
| 5. Betriebs- und Geschäftsausstattung | 183.903,40 | 160.258,27 | ||
| 6. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 56.276,70 | 21.501.837,09 | 25.142,28 | 21.045.145,50 |
| III. Finanzanlagen | ||||
| 1. Beteiligungen | 3.075,00 | 3.075,00 | 3.069,00 | 3.069,00 |
| 2. sonstige Ausleihungen Summe Anlagevermögen | 21.582.615,92 | 21.120.298,47 | ||
| B. Umlaufvermögen | ||||
| I. Vorräte | ||||
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 84.435,95 | 84.435,95 | 67.284,80 | 67.284,80 |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||||
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 1.146.220,97 | 770.967,49 | ||
| 2. Forderungen gegenüber Gesellschafter | 192.602,51 | 1.861.607,29 | ||
| 3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 34.893,35 | 62,00 | ||
| 4. Forderungen gegen Sparten | 5.967.464,90 | 2.471.820,74 | ||
| 5. Sonstige Vermögensgegenstände | 247.321,99 | 7.588.503,72 | 490.273,29 | 5.594.730,82 |
| III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten | 2.169.601,41 | 2.169.601,41 | 863.451,28 | 863.451,28 |
| Summe Umlaufvermögen | 9.842.541,08 | 6.525.466,89 | ||
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| AKTIVA | 31.425.157,00 | 27.645.765,36 | ||
|
PASSIVSEITE |
||||
| 2023
EUR |
2022
EUR |
|||
| A. Eigenkapital | ||||
| I. Stammkapital | 1.620.828,87 | 1.620.828,87 | 1.620.828,87 | 1.620.828,87 |
| II. Kapitalrücklage | 7.780.637,46 | 7.780.637,46 | 7.780.637,46 | 7.780.637,46 |
| III. Gewinnrücklagen | ||||
| Andere Gewinnrücklagen | 583.624,33 | 583.624,33 | 583.624,33 | 583.624,33 |
| IV. Kapitalverrechnungsposten | 3.045.101,12 | 3.045.101,12 | 1.301.030,74 | 1.301.030,74 |
| V. Jahresüberschuss | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Summe Eigenkapital | 13.030.191,78 | 11.286.121,40 | ||
| B. Empfangene Ertragszuschüsse | 3.131.076,93 | 3.131.076,93 | 2.742.395,02 | 2.742.395,02 |
| C. Rückstellungen | ||||
| I. Steuerrückstellungen | 11.767,00 | 13.135,32 | ||
| II. Sonstige Rückstellungen | 220.792,41 | 232.559,41 | 896.088,53 | 909.223,85 |
| D. Verbindlichkeiten | ||||
| 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 11.990.055,58 | 10.170.029,55 | ||
| (davon mit einer Laufzeit bis zu einem Jahr: | 977.497,44) | 905.341,07) | ||
| 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 1.613.939,32 | 733.738,92 | ||
| (davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: | 1.613.939,32) | 733.738,92) | ||
| 3. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter | 1.204.240,17 | 1.069.681,20 | ||
| (davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: | 1.204.240,17) | 1.069.681,20) | ||
| 4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundene Unternehmen | 1.224,63 | 1.465,17 | ||
| (davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: | 1.224,63) | 1.465,17) | ||
| 5. Sonstige Verbindlichkeiten | 221.869,18 | 15.031.328,88 | 732.775,46 | 12.707.690,29 |
| (davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: | 221.869,18) | 732.775,46) | ||
| (davon aus Steuern: | 37.397,09) | 44.245,73) | ||
| (davon im Rahmen der sozialen Sicherheit: | 0,00) | 0,00) | ||
| E. Rechnungsabgrenzungsposten | 0,00 | 0,00 | 334,80 | 334,80 |
| PASSIVA | 31.425.157,00 | 27.645.765,36 | ||
| 2023
EUR |
2022
EUR |
|||
| 1. Umsatzerlöse | 21.163.186,82 | 19.677.086,94 | ||
| abzgl. Strom- und Energiesteuer | ||||
| 2. Andere aktivierte Eigenleistungen | 159.591,44 | 125.187,93 | ||
| 3. Sonstige betriebliche Erträge | 481.884,96 | 39.884,42 | ||
| 21.804.663,22 | 19.842.159,29 | |||
| 4. Materialaufwand | ||||
| a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren | -14.093.335,27 | -12.144.833,01 | ||
| b) Aufwendungen für bezogene Leistungen | -2.690.768,70 | -16.784.103,97 | -2.995.710,60 | -15.140.543,61 |
| 5. Personalaufwand | ||||
| a) Löhne und Gehälter | -1.329.166,28 | -1.140.650,60 | ||
| b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung davon für Altersversorgung: | -372.132,59 | -1.701.298,87 | -323.315,34 | -1.463.965,94 |
| 116.059,88 | 98.185,40 | |||
| 6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | -1.684.531,63 | -1.614.556,97 | ||
| 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen | -434.507,66 | -360.253,86 | ||
| 8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 5.023,69 | 46,15 | ||
| 9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -209.126,79 | -150.104,98 | ||
| 10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | -17.636,40 | -20.296,19 | ||
| 11. Ergebnis nach Steuern | 978.481,59 | 1.092.483,90 | ||
| 12. Sonstige Steuern | -4.113,31 | -7.248,04 | ||
| 13. Ausgleichszahlung an außenstehenden Gesellschafter | -86.594,59 | -112.275,35 | ||
| 14. Aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrages abgeführte Gewinne | -887.773,69 | -972.960,51 | ||
| 15. Jahresüberschuss | 0,00 | 0,00 | ||
AKTIVSEITE
| 2023
EUR |
2022
EUR |
|||
| A. Anlagevermögen | ||||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||
| Entgeltlich erworbene Baukostenzuschüsse, Nutzungsrechte, Planungskosten, Software | 39.922,66 | 39.922,66 | 30.058,97 | 30.058,97 |
| II. Sachanlagen | ||||
| 1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten | 919.177,31 | 922.484,41 | ||
| 2. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten | 17.015,79 | 17.015,79 | ||
| 3. Bezugs- und Erzeugungsanlagen | 639.415,50 | 731.313,29 | ||
| 4. Verteilungsanlagen | 9.592.382,81 | 9.491.695,48 | ||
| 5. Betriebs- und Geschäftsausstattung | 167.127,81 | 139.188,13 | ||
| 6. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 119.232,18 | 11.454.351,41 | 13.995,05 | 11.315.692,15 |
| III. Finanzanlagen | ||||
| 1. Beteiligungen | 2.794,50 | 2.794,50 | 2.665,50 | 2.665,50 |
| 2. sonstige Ausleihungen | 11.497.068,57 | 11.348.416,62 | ||
| Summe Anlagevermögen | ||||
| B. Umlaufvermögen | ||||
| I. Vorräte | ||||
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 234.299,20 | 234.299,20 | 222.729,79 | 222.729,79 |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||||
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 260.779,73 | 193.282,70 | ||
| 2. Forderungen gegenüber Gesellschafter | 1.459.402,40 | 1.282.152,33 | ||
| 3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 0,00 | |||
| 4. Forderungen gegen Sparten | 2.151.403,85 | 1.525.034,66 | ||
| 5. Sonstige Vermögensgegenstände | 98.629,18 | 3.970.215,17 | 53.475,46 | 3.053.945,15 |
| III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten | 1.617.227,92 | 1.617.227,92 | 421.844,66 | 421.844,66 |
| Summe Umlaufvermögen | 5.821.742,29 | 3.698.519,60 | ||
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| AKTIVA | 17.318.810,86 | 15.046.936,23 | ||
|
PASSIVSEITE |
||||
| 2023
EUR |
2022
EUR |
|||
| A. Eigenkapital | ||||
| I. Stammkapital | 958.164,43 | 958.164,43 | 958.164,43 | 958.164,43 |
| II. Kapitalrücklage | 2.958.502,18 | 2.958.502,18 | 2.958.502,18 | 2.958.502,18 |
| III. Gewinnrücklagen | ||||
| Andere Gewinnrücklagen | 128.177,39 | 128.177,39 | 128.177,39 | 128.177,39 |
| IV. Kapitalverrechnungsposten | 2.779.691,47 | 2.779.691,47 | 642.426,98 | 642.426,98 |
| V. Jahresüberschuss | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Summe Eigenkapital | 6.824.535,47 | 4.687.270,98 | ||
| B. Empfangene Ertragszuschüsse | 1.180.236,25 | 1.180.236,25 | 1.230.741,27 | 1.230.741,27 |
| C. Rückstellungen | ||||
| I. Steuerrückstellungen | 10.693,62 | 11.408,34 | ||
| II. Sonstige Rückstellungen | 733.693,14 | 744.386,76 | 723.774,21 | 735.182,55 |
| D. Verbindlichkeiten | ||||
| 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 7.741.843,94 | 7.270.792,47 | ||
| (davon mit einer Laufzeit bis zu einem Jahr: | 737.070,69) | 723.193,04) | ||
| 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 478.433,11 | 324.886,16 | ||
| (davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: | 478.433,11) | 324.886,16) | ||
| 3. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter | 233.526,88 | 617.045,47 | ||
| (davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: | 233.526,88) | 617.045,47) | ||
| 4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundene Unternehmen | 1.112,92 | 1.272,54 | ||
| (davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: | 1.112,92) | 1.272,54) | ||
| 5. Sonstige Verbindlichkeiten | 114.735,53 | 8.569.652,38 | 179.454,00 | 8.393.450,64 |
| (davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: | 114.735,53) | 179.454,00) | ||
| (davon aus Steuern: | 13.229,82) | 29.552,52) | ||
| (davon im Rahmen der sozialen Sicherheit: | 0,00) | 0,00) | ||
| E. Rechnungsabgrenzungsposten | 0,00 | 0,00 | 290,78 | 290,78 |
| PASSIVA | 17.318.810,86 | 15.046.936,23 | ||
| 2023
EUR |
2022
EUR |
|||||
| 1. Umsatzerlöse | 6.958.240,31 | 6.177.025,98 | ||||
| abzgl. Strom- und Energiesteuer | ||||||
| 2. Andere aktivierte Eigenleistungen | 127.132,39 | 128.754,03 | ||||
| 3. Sonstige betriebliche Erträge | 285.811,41 | 211.090,79 | ||||
| 7.371.184,11 | 6.516.870,80 | |||||
| 4. Materialaufwand | ||||||
| a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren | -5.172.040,26 | -3.026.384,37 | ||||
| b) Aufwendungen für bezogene Leistungen | -866.556,38 | -6.038.596,65 | -531.839,03 | -3.558.223,40 | ||
| 5. Personalaufwand | ||||||
| a) Löhne und Gehälter | -1.102.943,41 | -940.465,77 | ||||
| b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | -306.436,89 | -1.409.380,30 | -262.561,56 | -1.203.027,33 | ||
| davon für Altersversorgung: | 92.256,79 | 80.168,56 | ||||
| 6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | -761.630,81 | -726.130,57 | ||||
| 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen | -335.541,94 | -292.091,45 | ||||
| 8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 4.517,54 | 23,08 | ||||
| 9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -128.363,89 | -99.318,54 | ||||
| 10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | -15.895,89 | -17.046,08 | ||||
| 11. Ergebnis nach Steuern | -1.313.707,82 | 621.056,51 | ||||
| 12. Sonstige Steuern | -1.489,59 | -3.787,25 | ||||
| 13. Ausgleichszahlung von/an außenstehenden Gesellschafter | 116.884,95 | -63.860,88 | ||||
| 14. Aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrages ausgeglichene Verluste/ im Vorjahr abgeführte Gewinne | 1.198.312,46 | -553.408,38 | ||||
| 15. Jahresüberschuss | 0,00 | 0,00 | ||||
AKTIVSEITE
| 2023
EUR |
2022
EUR |
|||
| A. Anlagevermögen | ||||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||
| Entgeltlich erworbene Baukostenzuschüsse, Nutzungsrechte, Planungskosten, Software | 7.812,87 | 7.812,87 | 12.284,11 | 12.284,11 |
| II. Sachanlagen | ||||
| 1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten | 145.548,74 | 146.912,26 | ||
| 2. Verteilungsanlagen | 23.402,63 | 25.181,63 | ||
| 3. Betriebs- und Geschäftsausstattung | 26.464,15 | 22.166,71 | ||
| 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 4.110,84 | 199.526,36 | 0,00 | 194.260,60 |
| III. Finanzanlagen | ||||
| 1. Beteiligungen | 442,50 | 442,50 | 424,50 | 424,50 |
| 2. sonstige Ausleihungen | 207.781,74 | 206.969,21 | ||
| Summe Anlagevermögen | ||||
| B. Umlaufvermögen | ||||
| I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||||
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 58.451,17 | 22.219,69 | ||
| 2. Forderungen gegenüber Gesellschafter | 346.898,85 | 544.099,52 | ||
| 3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 0,00 | 0,00 | ||
| 4. Forderungen gegen Sparten | 304.321,80 | 52.152,30 | ||
| 5. Sonstige Vermögensgegenstände | 9.307,09 | 718.978,91 | 11.671,10 | 630.142,60 |
| II. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten | 177.713,74 | 177.713,74 | 25.026,67 | 25.026,67 |
| Summe Umlaufvermögen | 896.692,64 | 655.169,28 | ||
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| AKTIVA | 1.104.474,38 | 862.138,49 | ||
|
PASSIVSEITE |
||||
| 2023
EUR |
2022
EUR |
|||
| A. Eigenkapital | ||||
| I. Stammkapital | 10.000,00 | 10.000,00 | 10.000,00 | 10.000,00 |
| II. Kapitalrücklage | 83.400,00 | 83.400,00 | 83.400,00 | 83.400,00 |
| III. Kapitalverrechnungsposten | 931.789,38 | 931.789,38 | 697.243,06 | 697.243,06 |
| IV. Jahresüberschuss | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Summe Eigenkapital | 1.025.189,38 | 790.643,06 | ||
| B. Rückstellungen | ||||
| I. Steuerrückstellungen | 1.693,30 | 1.816,86 | ||
| II. Sonstige Rückstellungen | 30.831,88 | 32.525,18 | 30.152,67 | 31.969,53 |
| C. Verbindlichkeiten | ||||
| 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 8.044,51 | 35.233,32 | ||
| (davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: | 8.044,51) | 35.233,32) | ||
| 2. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter | 36.365,91 | 1.944,48 | ||
| (davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: | 36.365,91) | 1.944,48) | ||
| 3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundene Unternehmen | 176,23 | 202,66 | ||
| (davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: | 176,23) | 202,66) | ||
| 4. Sonstige Verbindlichkeiten | 2.173,17 | 46.759,82 | 2.099,12 | 39.479,58 |
| (davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: | 2.173,17) | 2.099,12) | ||
| (davon aus Steuern: | 2.094,90) | 2.024,03) | ||
| (davon im Rahmen der sozialen Sicherheit: | 0,00) | 0,00) | ||
| D. Rechnungsabgrenzungsposten | 0,00 | 0,00 | 46,31 | 46,31 |
| PASSIVA | 1.104.474,38 | 862.138,49 | ||
| 2023
EUR |
2022
EUR |
|||||
| 1. Umsatzerlöse | 333.587,45 | 209.855,58 | ||||
| abzgl. Strom- und Energiesteuer | ||||||
| 2. Andere aktivierte Eigenleistungen | 71,20 | 2.155,42 | ||||
| 3. Sonstige betriebliche Erträge | 6.816,82 | 6.890,18 | ||||
| 340.475,47 | 218.901,18 | |||||
| 4. Materialaufwand | ||||||
| a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren | -4.385,50 | -2.845,20 | ||||
| b) Aufwendungen für bezogene Leistungen | -353.684,99 | -358.070,49 | -289.018,53 | -291.863,72 | ||
| 5. Personalaufwand | ||||||
| a) Löhne und Gehälter | -166.571,18 | -140.625,77 | ||||
| b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | -47.780,51 | -214.351,69 | -42.412,98 | -183.038,75 | ||
| davon für Altersversorgung: | 13.658,42 | 12.247,19 | ||||
| 6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | -24.519,52 | -22.443,16 | ||||
| 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen | -68.362,22 | -64.606,58 | ||||
| 8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 798,20 | 92,31 | ||||
| 9. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | -2.634,37 | -3.074,79 | ||||
| 10. Ergebnis nach Steuern | -326.666,43 | -346.033,52 | ||||
| 11. Sonstige Steuern | -177,72 | -546,60 | ||||
| 12. Ausgleichszahlung von außenstehenden Gesellschafter | 29.047,47 | 35.856,17 | ||||
| 13. Aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrages ausgeglichene Verluste | 297.796,68 | 310.723,94 | ||||
| 14. Jahresüberschuss | 0,00 | 0,00 | ||||
| Sitz der Gesellschaft: | Ringstrafle 5, 70736 Fellbach |
| Registergericht: | Stuttgart HRB 264004 |
Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Bestimmungen des GmbH-Gesetzes über die Gliederung und den Ausweis der Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) aufgestellt worden. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde unter Anwendung des Gesamtkostenverfahrens nach § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Soweit die Berichtspflichten wahlweise in der Bilanz und in der GuV oder im Anhang erfüllt werden können, wurden die Angaben weitgehend in den Anhang aufgenommen.
Die Stadtwerke Fellbach GmbH (SWF) hat nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MbsG für folgende Tätigkeiten intern jeweils eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung aufzustellen:
| ― |
Stromnetz |
| ― |
Messstellenbetrieb |
| ― |
Gasnetz |
Bei der SWF entfällt innerhalb der Tätigkeitsbereiche Elektrizitäts- und Gasverteilung der mengenmäflig gröflte Anteil auf die Funktion der Stromverteilung. Dazu gehören auch Handelsaktivitäten, soweit diese durch Gesetz verpflichtend sind (EEG, KWK-G etc.). Ab 2019 wird auch der Messstellenbetrieb als eigene Sparte in den Tätigkeitsabschluss einbezogen. Für die seit 2021 neu im §6b Abs.3 EnWG hinzugekommene Nr.7 "Entwicklung, Verwaltung oder Betrieb von Ladepunkten für Elektromobile nach §7c Absatz 2" wird keine eigene Sparte und somit auch kein eigener Tätigkeitsabschluss erstellt, da die Tätigkeit nicht der Stromnetzsparte zugeordnet ist, sondern in der Sparte sonstige Bereiche enthalten ist. Die wärmegeführten eigenen Blockheizkraftwerke sind den sonstigen Tätigkeiten auflerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors zugeordnet. Die Ausstattung der Tätigkeitsbereiche mit den notwendigen Finanzmitteln erfolgt anhand von bestehenden Verbindlichkeiten und internen Verrechnungen. Ab 2013 wird statt interner Darlehen ein Kapitalverrechnungsposten im Eigenkapital geführt. Eine Verzinsung des Verrechnungssaldos findet nicht statt.
Die im Anhang des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2023 beschriebenen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sind maßgebend für die Erstellung der Tätigkeitsabschlüsse. Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte werden einheitlich ausgeübt.
Die buchmäflige Abbildung der Tätigkeitsbereiche als Voraussetzung für die Zuordnung der Gemeinkosten wird mit dem Buchhaltungssystem CS der Firma Schleupen AG mit dem Rechnungskreisobjekt "Geschäftsbereich" realisiert. Jeder Geschäftsbereich stellt einen Tätigkeitsbereich im Sinne des EnWG dar. Die Zuordnung der Buchungen auf Hauptbuchkonten zu einem Geschäftsbereich erfolgt dadurch, dass diese Buchungen mit einer Kostenstelle kontiert werden können (sogenannte Zusatzkontierung), bei denen im Stammsatz der Geschäftsbereich hinterlegt ist. Die Zusatzkontierung ist bei den Hauptbuchkonten der GuV zwingend vorgeschrieben. In der Bilanz erstreckt sich diese nur auf das Anlagevermögen. Die Zuordnung in den sonstigen Bilanzkonten erfolgt direkt auf den Geschäftsbereich. Soweit Aufwendungen und Erträge nicht direkt einem Spartengeschäftsbereich zugeordnet werden können, erfolgt die Buchung zu Lasten zweier allgemeiner Geschäftsbereiche, die im Wege der Umlage auf die Hauptgeschäftsbereiche verteilt werden. Gleiches gilt für die Buchungen auf Bilanzkonten.
Systemtechnisch wird die Umlage mit Hilfe des Controlling-Programms Kosy und der Tabellenkalkulation MS Excel realisiert. Die Lieferungen zwischen den Tätigkeitsbereichen innerhalb eines Sektors werden über Verrechnungskonten erfasst. Für die interne Netzentgeltberechnung erfolgt entsprechend den Vorgaben des EnWG die Rechnungsstellung und der Zahlungsausgleich getrennt über Einzelrechnungen des Debitors SWF in der Netzdatenbank und dem Kreditor SWF Vertrieb in der Vertriebsdatenbank. Grundsätzlich gilt, dass die Lieferbeziehungen zwischen den einzelnen Tätigkeitsbereichen, soweit nicht gesetzlich reglementiert, zu Marktpreisen bewertet werden. Nach Buchung der tätigkeitsbereichsbezogenen Leistungsverrechnung, erfolgter Umlage in Kosy und Übergabe an Excel liefert die Tabellenkalkulation die vorliegenden Tätigkeits-Bilanzen und -Gewinn- und Verlustrechnungen einschließlich der dazugehörigen Anlagenspiegel.
Die Aufbewahrungsfristen für die Unterlagen werden eingehalten.
Bei den Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen der Tätigkeitsbereiche wurden die Posteninhalte des Jahresabschlusses, soweit dies mit vertretbarem Aufwand möglich war, den Abschlussposten der Tätigkeitsbereiche einzeln zugeordnet. Im Übrigen wurde die Zuordnung mit Hilfe von sachgerecht ermittelten und für Dritte nachvollziehbaren Umlagegrundlagen vorgenommen.
Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen wurden im gemeinsamen Bereich im Verhältnis der unten dargestellten Umlagen auf die einzelnen Tätigkeitsbereiche aufgeteilt. Die Aufteilung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfolgt gröfltenteils direkt bei der Buchung. Die sonstigen Forderungen wurden zu derjenigen Position der Gewinn- und Verlustrechnung in Beziehung gesetzt, mit der sie in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen.
Das gezeichnete Kapital und die Kapitalrücklagen wurden zur besseren Ausstattung der Sparten dort zugeführt, wo Bedarf bestand. Gleiches gilt für die langfristigen Verbindlichkeiten, soweit sie nicht direkt für bestimmte Geschäftsbereiche aufgenommen wurden. Altersteilzeit und ähnliche Verpflichtungen wurden im Verhältnis des Personalaufwandes der Tätigkeitsbereiche zum Gesamtpersonalaufwand aufgeteilt. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten sind grundsätzlich zu derjenigen Position der Gewinn- und Verlustrechnung in Beziehung gesetzt, mit der sie in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen.
Die Aufteilung der Gemeinkosten auf die Tätigkeitsbereiche wurde auf der Grundlage eines prozessgerichteten Schlüsselsystems vorgenommen. Die Prozesse wurden in Inhalt und Anzahl so strukturiert, dass sie wesentlich dazu beitragen, die Gemeinkosten verursachungsgerechter den Aktivitäten zuzurechnen, als wenn dies nur mit Hilfe eines Gesamtschlüssels geschehen würde. Wegen der herausragenden Bedeutung der Personalgemeinkosten wurden die für einen Prozess geleisteten Arbeitsstunden im Wesentlichen durch Mitarbeiterbefragung ermittelt. Die Sachgemeinkosten wurden über eine Basisschlüsselung auf die Personenbereiche umgelegt.
| Aufteilung der einzelnen Vorkostenstellen | |
| Allg. Verwaltung | Umlage nach Mitarbeiter je Hauptkostenstelle |
| Verw.-Gebäude | Umlage nach qm der genutzten Fläche auf Personen |
| Lagergebäude | je 50% auf Monteure und Lagerwesen |
| EDV | Umlage nach Nutzung Drucker/Bildschirm und Telefon pro Person |
| Fuhrpark | Umlage nach Nutzung Stückzahl/Nutzer |
| Strom Netz | Strom Sonstiges | Gas Netz | Gas Sonstiges | MSSB | sonstige Bereiche |
| Geschäftsführung | |||||
| Asset Management | |||||
| Meister Gas/Wasser Planwerk | |||||
| Meister Strom | |||||
| Straßenbeleuchtung | |||||
| Monteure/ Werkstatt | prozentuale Aufteilung nach Arbeitsstunden | ||||
| Lager/ Werkstatt | |||||
| Buha / Controlling | |||||
| Einkauf | |||||
| Vertrieb | |||||
| Produkt -/ Portfoliomanagement | |||||
| ÷ffentlichkeitsarbeit | |||||
| Abrechnung/ Mako | |||||
| Kundenservice | |||||
| Forderungsmanagement | |||||
| Netzmanagement | |||||
| Regulierungsmanagement |
Hierbei sind in Umlage II die "sonstigen Bereiche" grundsätzlich auch in weitere, für den Tätigkeitsbericht jedoch nicht relevante Geschäftsbereiche aufgeteilt.
In den Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sind Darlehensforderungen von 809 T€ (VJ 809 T€) enthalten. Davon haben 809 T€ (VJ 809 T€) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Ansonsten haben sämtliche in den Tätigkeitsbereichs-Bilanzen ausgewiesenen Forderungen und Vermögensgegenstände eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten in den Tätigkeitsbereichen und Sonstigen Tätigkeiten sind der folgenden Übersicht zu entnehmen. Dabei wurden die internen Verbindlichkeiten der Netzentgelte zwischen Netz, Messstellenbetrieb und Vertrieb extrahiert (8.423 T€).
| Restlaufzeit
in Jahren |
Gesamt | |||
|
< 1
T€ |
1
- 5
T€ |
> 5
T€ |
31.12.23
T€ |
|
| Stromnetz | ||||
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 977 | 3.878 | 7.135 | 11.990 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 1.614 | 0 | 0 | 1.614 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 1 | 0 | 0 | 1 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter | 1.204 | 0 | 0 | 1.204 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 222 | 0 | 0 | 222 |
| 4.019 | 3.878 | 7.135 | 15.031 | |
| MSSB | ||||
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 8 | 0 | 0 | 8 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter | 36 | 0 | 0 | 36 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 2 | 0 | 0 | 2 |
| 47 | 0 | 0 | 47 | |
| Gasnetz | ||||
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 737 | 3.167 | 3.838 | 7.742 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 478 | 0 | 0 | 478 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 1 | 0 | 0 | 1 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter | 234 | 0 | 0 | 234 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 114 | 0 | 0 | 114 |
| 1.564 | 3.167 | 3.838 | 8.569 | |
Fellbach, 5. Juli 2024
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