ASTECH Computersystemhaus GmbHLiquidiert
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Andreas Schulz seit 10.7.2006 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (3)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 49.00% | |
| 49.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ASTECH Computersystemhaus GmbHKrugsdorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2011 bis zum 31.12.2011BILANZ
ANHANG1. Grundsätzliches zum Jahresabschluss Der Jahresabschluß der ASTECH Computersystemhaus GmbH zum 31.12.2011 wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs-, und Bewertungsvorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§266 Abs. 1, 276 und 288 HGB) und bei der Offenlegung (§§ 326 bzw. 327 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Gliederung des Jahresabschlusses Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte unter Anwendung der handelsrechtlichen Gliederungsvorschriften (§ 266 HGB). Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr. Ausweis in der Bilanz Die Bilanz ist in Kontenform aufgestellt worden. Die in § 266 Abs. 2 und 3 HGB bezeichneten Posten sind gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge ausgewiesen. Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit den Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wird vom Grundsatz der Unternehmensfortführung (going-concern-Prinzip gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) ausgegangen. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB bestehen nicht. Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst nach dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Ausweis im Anhang Der Anhang enthält alle Pflichtangaben der §§ 284, 285 HGB sowie alle sonstigen nach HGB erforderlichen Angaben, soweit darzustellende Sachverhalte vorliegen. 2. Vorjahresabschluss, Bestandsnachweise Jahresabsschluss Der Jahresabschluss wurde von der Gesellschafterversammlung genehmigt und festgestellt. Er bildete die Grundlage für das Rechnungswesen und den Jahresabschluss des Berichtsjahres. Bestandsnachweise Das Inventar ist nach den Vorschriften des HGB aufgestellt worden. Das im Anlagespiegel aufgeführte Inventar wurde nicht auf Vollständigkeit geprüft. Zu- und Abgänge sind lückenlos durch Eingangs- und Ausgangsrechnungen belegt. Die Bestände an Forderungen sind in Saldenlisten nachgewiesen. Die Geldbestände sind aus Kontenstandsmitteilungen ersichtlich. Die sonstigen Vermögensgegenstände sind einzeln aufgezeichnet und belegmäßig nachgewiesen. Die Schulden sind in Saldenlisten sowie durch Kontostandsmitteilungen der Banken nachgewiesen. 3. Ansatz und Bewertung Sachanlagen Die Zugänge wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert. Die Anschaffungskosten umfassen auch die einzeln zuzuordnenden Anschaffungs- nebenkosten und nachträglichen Anschaffungskosten. Anschaffungspreisminderungen wurden abgesetzt. Die Restbuchwerte bei Abgängen wurden zum Zeitpunkt ihres Ausscheidens mit den Anschaffungskosten abzüglich aufgelaufene Abschreibungen ausgebucht. Die Abschreibungen wurden linear nach Maßgabe der steuerlich zulässigen Sätze vorgenommen. Zugänge wurden pro rata temporis abgeschrieben. Die Zugänge an geringwertigen Wirtschaftsgütern wurden sofort in voller Höhe abgeschrieben. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden zu Nennwerten abzüglich Einzel- und Pauschalwertberichtigungen vorgenommen. Übrige Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die übrigen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden zu Nennwerten abzüglich erforderlicher Wertberichtigungen angesetzt. Kassenbestand, Postgiroguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten Die flüssigen Mittel wurden zu Nennwerten am Bilanzstichtag ausgewiesen. Sonstige Rückstellungen Bei Bildung der sonstigen Rückstellungen wurde den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen. Sie wurden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Krugsdorf, den 25. September 2012 gez. Schulz Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 25.09.2012 |
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