Zuhause Wohnbau GmbHLiquidiert
26125 Oldenburg (Oldb.), DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Rolf-Michael Dr. Kühne seit 15.3.2021 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
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Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
AUDAX Gruppe GmbHKöln (vormals: Leipzig)Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 20211. Grundlagen des Konzerns 1.1 Geschäftsmodell Der Gegenstand des Konzerns ist im Wesentlichen die Produktion und der Vertrieb von Reisemobilen des absoluten Premiumsegmentes. Die Concorde Reisemobile GmbH, Schlüsselfeld, ist mit einem bedeutenden Marktanteil in diesem Nischenmarkt Deutschlands führender Hersteller von Luxus-Reisemobilen. Mit mehr als 35-jähriger Erfolgsgeschichte und langer Tradition ist Concorde branchenweit anerkannt. Mit insgesamt sieben Grundfahrzeugmodellen (vom Einstiegsmodell im Premiumsegment bis zur "Actrosklasse") bietet sie das gesamte Produktportfolio des Premiumsegments in rund 20 Ländern über mehr als 40 Handels- und Servicepartner an. Die übrigen Bereiche, in denen der Konzern tätig ist, sind verglichen mit dem Ergebnisbeitrag der Concorde von untergeordneter Bedeutung. Unsere Tochtergesellschaft AUDAX Investments S.L., Palma de Mallorca/Spanien, hat sämtliche Grundstücke in Mallorca für 6.505 TEUR verkauft und die Zahlungen erhalten, da die Geschäftsführung beschlossen hat, ihre Aufmerksamkeit im Wesentlichen auf das Kerngeschäftsfeld "Reisemobile" zu konzentrieren. 1.2. Allgemeines Das wesentliche Geschäftsfeld der Gruppe ist die Produktion und der Handel mit Reisemobilen. Insofern beschränken sich die nachfolgenden Ausführungen überwiegend auf unser Hauptgeschäftsfeld. 1.3. Forschung und Entwicklung Alle wesentlichen Kernprozesse (von der Entwicklung über die Konstruktion bis hin zur Produktion und dem anschließenden Service) werden durch die Concorde abgedeckt. Concorde entwickelt Fahrgestellumbauten, mit denen ein LKW-Fahrgestell zum Reisemobil-Fahrgestell modifiziert wird. Weiterhin wird der komplette Karosserie- und Möbelbau im eigenen Haus entwickelt. Hierzu zählen sicherheitsrelevante Bauteile, wie z.B. Rückhaltesysteme für Fahrzeuginsassen, die durch Berechnungen und Versuche homologiert werden. Weiterhin werden Komponenten der Fahrzeugakustik sowie der Heizungs- und Klimatechnik optimiert. 1.4. Umweltbericht Der Konzern setzt sich für die Erhaltung von Natur und Umwelt und den bewussten und effizienten Ressourceneinsatz ein. Beispiele für Ansätze, die Umweltfreundlichkeit unserer Produktion und Produkte zu steigern, sind etwa die Verbesserung der Abgasreinigung unserer Fahrzeuge sowie die kontinuierliche Optimierung des Energieeinsatzes und die Reduzierung von Abfällen in der Produktion. 1.5. Personal Im Personalbereich ist die Mitarbeiterzahl gegenüber dem Vorjahr leicht gesunken. Im Wesentlichen konnte die Personalstärke in den schwachen Monaten März bis Juni durch den Einsatz von Kurzarbeit gehalten werden. Arbeitsspitzen wurden durch zusätzliche Leiharbeiter abgedeckt. 2. Wirtschaftsbericht 2.1. Gesamtwirtschaftliche und Rahmenbedingungen Die Weltwirtschaft verzeichnete in 2021 ein Wachstum von 5,9 %. Im Euroraum stieg die Wirtschaft in 2021 im Vergleich zum Vorjahr um 5,2 %. In Deutschland fiel das Wachstum mit 2,7 % etwas schwächer aus. (Quelle: IWF World Economic Outlook Januar 2022). 2.2. Branchenbezogene Rahmenbedingungen Deutschland war auch im Jahr 2021 mit über 106.000 Freizeitfahrzeugen bei Weitem der größte Markt (41 % der Zulassungen) in Europa, auch wenn die Zulassungen gegenüber dem Rekordjahr 2020 um 1,0 % sanken. Über 81.000 neu zugelassene Reisemobile bedeuten ein Zulassungsplus von 4,3 %. (Quelle: CIVD) 2.3. Geschäftsverlauf und Lage Die AUDAX Gruppe GmbH entwickelte sich im Jahre 2021 weiterhin zufriedenstellend. Trotz zwischenzeitlicher Einschränkungen aufgrund pandemiebedingt unterbrochener Lieferketten und damit einhergehender Absatz- und Umsatzreduzierung führte das dennoch stabile Geschäftsjahr 2021 der Concorde zu einem deutlichen Ergebnisbeitrag für die Gruppe. Concorde fertigt auf Bestellung nach Wünschen der Kunden ausgestattete Fahrzeuge. Insgesamt bewegte sich die Auftragslage im Berichtsjahr trotz zwischenzeitlicher Zurückhaltung der Händler aufgrund der Corona-Pandemie auf einem zufriedenstellenden Niveau. Wesentliche Investitionen wurden im Geschäftsjahr 2021 in den Bereichen neue Werkzeuge für die Herstellung von glasfaserverstärkten Kunststoffteilen, Betriebseinrichtungen und Produktionsanlagen durchgeführt. 2.4. Erläuterungen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Im Vergleich der letzten drei Geschäftsjahre ergeben sich die folgenden Kennzahlen des Konzerns:
Die für den Konzern wesentlichen Steuerungskennzahlen und Leistungsindikatoren sind die Umsatzerlöse, der Rohertrag sowie das operative Betriebsergebnis. Insgesamt erzielte die Gruppe im Geschäftsjahr einen Umsatz von 85.767 TEUR (davon 6.505 TEUR Grundstücksverkäufe auf Mallorca) nach 80.949 TEUR im Vorjahr, was einer Steigerung gegenüber dem Vorjahr um 5,95 % entspricht. Entsprechend hat sich der Rohertrag insgesamt um 8,56 % erhöht. Diese Werte lagen innerhalb unserer Planungen für das Geschäftsjahr. Bedingt durch die bewusste Kostenkontrolle, die wir in unserer Gruppe eingerichtet haben, waren wir in der Lage, trotz pandemiebedingter Einschränkungen unser operatives Betriebsergebnis auf Vorjahresniveau zu halten. Insgesamt nahm das Geschäftsjahr 2021 für uns einen zufriedenstellenden Verlauf. In der folgenden Übersicht sind die zusammengefassten Werte der Vermögenslage zum Bilanzstichtag nach der Fristigkeit und nach den wirtschaftlichen Verhältnissen geordnet und den entsprechenden Werten des Vorjahres gegenübergestellt. Die Pensionsrückstellungen werden als langfristig, sämtliche Verbindlichkeiten als kurzfristig klassifiziert. Insgesamt ergibt sich:
Das kurzfristige Vermögen besteht im Wesentlichen mit 31.877 TEUR (Vorjahr: 30.737 TEUR) aus Vorräten, mit 21.299 TEUR aus Wertpapieren zur kurzfristigen Kapitaldisposition (Vorjahr: 0 TEUR) und mit 38.678 TEUR (Vorjahr: 59.638 TEUR) aus liquiden Mitteln. Die langfristige Finanzierung resultiert zum weit überwiegenden Teil (2021: 87,6 %; 2020: 85,8 %) wie in den Vorjahren aus Eigenkapital und zeigt die finanzielle Solidität unserer Gruppe. Die Zahlungsmittelflüsse ergeben sich aus der folgenden Kapitalflussrechnung:
Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren wir stets in der Lage, unsere fälligen Verbindlichkeiten fristgerecht zu begleichen. Der Finanzmittelfonds ergibt sich nach Abzug der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten aus Kontokorrent (0 TEUR) von den Wertpapieren (21.299 TEUR) und den liquiden Mitteln (38.678 TEUR). Bei der folgenden Ertragslage haben wir - abweichend vom handelsrechtlichen Gliederungsschema - die Ertrags- und Aufwandsposten unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten zusammengefasst, wobei wir die nicht ergebnisabhängigen Steuern im operativen Ergebnis zusammengefasst haben. Das neutrale Ergebnis beinhaltet nur nicht operative Sachverhalte.
Gegenüber dem Vorjahr hat sich der Rohertrag um rd. 8,6 % erhöht. Dem standen im Wesentlichen erhöhte Personalkosten gegenüber, was sich in einem Betriebsergebnis auf Vorjahresniveau widerspiegelt. Die periodenfremden und neutralen Erträge des Geschäftsjahres beinhalten im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen i. H. v. 345 TEUR (Vorjahr: 158 TEUR), Erträge aus Anlagenabgängen i. H. v. 77 TEUR (Vorjahr: 1.523 TEUR) sowie periodenfremde Erträge i. H. v. 51 TEUR (Vorjahr: 138 TEUR). Die neutralen Aufwendungen enthalten hauptsächlich Zuführungen zu Wertberichtigungen zu Forderungen i. H. v. 64 TEUR (Vorjahr: 52 TEUR) und periodenfremde Aufwendungen i. H. v. 139 TEUR (Vorjahr: 242 TEUR). Die Reduzierung des neutralen Ergebnisses führt zu einem im Vergleich zum Vorjahr niedrigerem Konzernjahresergebnis. Die Vorjahresplanung, eine moderat erhöhte Gesamtleistung gegenüber 2020 (78 Mio. EUR) zu erzielen, konnte trotz pandemiebedingter Einschränkungen durch unterbrochene Lieferketten und zwischenzeitlicher Zurückhaltung der Händler erreicht werden. 3. Prognosebericht Das Kalenderjahr 2021 brachte zwischenzeitliche Produktionseinschränkungen aufgrund unterbrochener Lieferketten, eines coronabedingt hohen Krankenstandes sowie eines Großschadens bei einem Hauptzulieferer mit sich. Dabei bewegte sich die Auftragslage von Concorde im zweiten Halbjahr 2021 weiterhin auf einem hohen Niveau. Die Reichweite bzw. der Auftragsbestand für die Produktion zum 31. Dezember 2021 lag mit ca. 39 Wochen leicht unter dem Vorjahr (ca. 46 Wochen). Insgesamt ist weiterhin eine hohe Nachfrage im Markt nach Luxusreisemobilen von Concorde deutlich erkennbar. Wir planen im Kalenderjahr 2022 gegenüber dem Vorjahr mit einer moderaten Steigerung der Gesamtleistung, die aus einer Erhöhung der Fahrzeugproduktion resultiert. Bei konservativer Planung der Ertragslage rechnen wir durch den erwarteten Anstieg der Gesamtleistung mit einem leicht verbesserten operativen Betriebsergebnis. Für das kommende Kalenderjahr 2022 gehen wir von einer weiteren, leichten Steigerung unserer finanziellen Leistungsindikatoren aus, sofern sich die angespannte Wirtschaftslage aufgrund der Corona-Pandemie sowie politischer Konflikte in Osteuropa wieder normalisiert. 4. Chancen- und Risikobericht Die Urlaubsform Caravaning liegt nicht nur in Deutschland, sondern in ganz Europa stark im Trend, die Nachfrage nach deutschen Reisemobilen und Caravans ist ungebrochen. Die Aussichten für 2022 sind trotz schwieriger Marktbedingungen infolge der anhaltenden Corona-Pandemie mit Rohstoffengpässen und Verzögerungen bei den Lieferketten optimistisch (Quelle: CIVD). Es wird eine erneute Steigerung der Absatzzahlen in Deutschland und ein wieder anziehendes Exportgeschäft erwartet. Als international operierendes Unternehmen ist Concorde unterschiedlichen Chancen und Risiken ausgesetzt. Durch die Weiterentwicklung der von uns produzierten Fahrzeugbaureihen sehen wir Chancen, unseren Stand als führender Hersteller von Luxus-Reisemobilen zu halten. Hierzu können wir auf eine hochqualifizierte Stammmannschaft von Mitarbeitern zurückgreifen. Neben den Risiken, die die globalen Veränderungen für die wirtschaftliche Entwicklung in Europa bergen, existieren bei uns und in der Branche latente Risiken. Aufgrund der Geschäftstätigkeit muss Concorde bewusst bestimmte Risiken eingehen, um erfolgreich am Markt bestehen zu können. Währungsrisiken existieren grundsätzlich nicht, da ausschließlich in Euro fakturiert wird. Concorde hat ein Risikomanagement installiert, in dem über die wichtigsten Kennzahlen durch ein regelmäßiges Berichtswesen Risiken identifiziert werden können. Risiken im Hinblick auf die künftige Entwicklung des Geschäftes sind aktuell nicht zu erkennen. Liquiditätsrisiken sind aufgrund des Bestandes an liquiden Zahlungsmitteln, sonstigen Wertpapieren und der Planungen nicht zu befürchten. Ebenso sind bestandsgefährdende Zinsänderungsrisiken zu vernachlässigen, da aktuell keine variablen Darlehensverbindlichkeiten bestehen und unserer Wertpapieranlagen aktiv beobachtet werden. Forderungsausfälle und damit einhergehende Wertberichtigungen sind grundsätzlich nicht vorhersehbar. Aufgrund des bisherigen Geschäftsverlaufes und des aktiven Forderungsmanagements sind Forderungsausfälle in wesentlichem Umfang aber nicht zu erwarten. Disclaimer Der Lagebericht enthält zukunftsbezogene Aussagen über erwartete Entwicklungen. Diese Aussagen basieren auf aktuellen Einschätzungen und sind naturgemäß mit Risiken und Unsicherheiten behaftet. Die tatsächlich eintretenden Ergebnisse können von den hier im Lagebericht formulierten Aussagen abweichen.
Köln, den 24. Juni 2022 gez. Dr. Rolf-Michael Kühne, Geschäftsführer gez. Joung Shim Kühne, Geschäftsführerin Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021Aktiva
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2021
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2021Allgemeine Angaben zum Konzernabschluss Die AUDAX Gruppe GmbH hat ihren Sitz in Köln. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 108217 eingetragen. Der Konzernabschluss wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten der Konzernbilanz und Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfolgen im Konzernanhang, soweit dies zur Aufstellung eines klaren und übersichtlichen Konzernabschlusses erforderlich erscheint. Die Gliederung der Konzernbilanz erfolgt nach dem um konzernspezifische Posten erweiterten Gliederungsschema nach § 266 HGB für große und mittelgroße Kapitalgesellschaften. Die Gliederung der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung entspricht dem Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB. Geschäftsjahr des Konzerns ist das Kalenderjahr. Konzernabschlussstichtag ist der 31. Dezember 2021. Bis auf ein inländisches Tochterunternehmen haben alle in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen den gleichen Abschlussstichtag. Für das Tochterunternehmen mit abweichendem Stichtag wurde ein Zwischenabschluss aufgestellt. Aus rechentechnischen Gründen können in Tabellen und bei Verweisen Rundungsdifferenzen zu den mathematisch exakt ergebenden Werten (Geldeinheiten, Prozentangaben usw.) auftreten. Konsolidierungskreis Folgende Tochterunternehmen werden im Rahmen der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen:
Auf der Grundlage des § 296 Abs. 2 HGB wird folgendes Tochterunternehmen nicht in den Konzernabschluss einbezogen, da der Umsatz, das Ergebnis und die Bilanzsumme dieser Gesellschaft für den Konzernabschluss von untergeordneter Bedeutung sind. Auch liegen keine anderen Sachverhalte vor, die für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns wesentlich sind:
Der Konsolidierungskreis ist gegenüber dem Vorjahr insoweit geändert, als zwei Tochterunternehmen im Geschäftsjahr aufgrund konzerninterner Verschmelzungen und ein Tochterunternehmen aufgrund Liquidation nicht mehr im Konsolidierungskreis geführt werden. Konsolidierungsmethoden Die Kapitalkonsolidierung für Erwerbsvorgänge, die in Geschäftsjahren bis einschließlich 2009 erfolgt sind, wird auf der Grundlage des Artikels 66 Abs. 3 Satz 4 EGHGB unter Anwendung der Buchwertmethode (§ 301 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HGB a.F.) vorgenommen. Dabei wird der Buchwert der Beteiligung an jedem Stichtag mit dem Buchwert des anteiligen Eigenkapitals, das sich im Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung in den Konzernabschluss ergab, aufgerechnet. Für Erwerbsvorgänge, die in Geschäftsjahren erfolgen, die nach dem 31. Dezember 2009 begonnen haben, erfolgt die Kapitalkonsolidierung unter Anwendung der Neubewertungsmethode (§ 301 Abs. 1 HGB). Dabei wird der Buchwert der Beteiligung an jedem Stichtag mit dem Wert des Eigenkapitals verrechnet, das sich aus der Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden zu dem Zeitpunkt ergab, zu dem das Unternehmen Tochterunternehmen geworden ist. Aus Erwerbsvorgängen in Geschäftsjahren bis einschließlich 2009 entstandene aktive Unterschiedsbeträge aus der Kapitalkonsolidierung werden auf der Grundlage des Artikels 66 Abs. 3 Satz 4 EGHGB in Ausübung des Wahlrechts nach § 309 Abs. 1 Satz 3 HGB a.F. mit den Konzernrücklagen verrechnet. Verbleibende aktive Unterschiedsbeträge aus der Kapitalkonsolidierung, denen Erwerbsvorgänge nach dem 31. Dezember 2009 zugrunde liegen, werden gemäß § 301 Abs. 3 HGB auf der Aktivseite als Geschäfts- oder Firmenwerte ausgewiesen und planmäßig über die voraussichtliche betriebliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Verbleibende passive Unterschiedsbeträge werden grundsätzlich unter dem Posten "Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung" nach dem Eigenkapital ausgewiesen und nach Maßgabe des § 309 Abs. 2 HGB erfolgswirksam aufgelöst. Bei Eigenkapitalcharakter (insbesondere Gewinnthesaurierungen) werden passive Unterschiedsbeträge in die Gewinnrücklagen eingestellt. Bei der Veräußerung sämtlicher an einem Tochterunternehmen gehaltener Anteile wird der Unterschied zwischen dem Veräußerungserlös und den im Konzernabschluss zum Zeitpunkt der Endkonsolidierung erfassten Vermögenswerten und Schulden des Tochterunternehmens als Veräußerungsgewinn bzw. -verlust erfasst. Die auf konzernfremde Gesellschafter entfallenden Anteile an den Vermögenswerten und Schulden des Tochterunternehmens werden als Veräußerungsgewinn bzw. -verlust erfasst. Die auf konzernfremde Gesellschafter entfallenden Anteile an den Vermögenswerten und Schulden werden erfolgsneutral mit den Anteilen fremder Gesellschafter verrechnet. Für Anteile fremder Gesellschafter an in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen wird in der Konzernbilanz ein Ausgleichsposten in Höhe des Anteils der fremden Gesellschafter am Eigenkapital unter der Bezeichnung "Nicht beherrschende Anteile" ausgewiesen. Die Schuldenkonsolidierung erfolgt nach § 303 Abs. 1 HGB durch Eliminierung der Forderungen mit den entsprechenden Schulden zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen. Im Rahmen der Aufwands- und Ertragskonsolidierung werden Aufwendungen und Erträge zwischen den einbezogenen Unternehmen gegeneinander aufgerechnet oder so umgegliedert, wie sie aus der Sicht eines einheitlichen Unternehmens auszuweisen sind. Soweit in den zum Bilanzstichtag ausgewiesenen Vorräten Zwischenergebnisse aus dem konzerninternen Lieferungs- und Leistungsverkehr enthalten sind, werden diese erfolgswirksam eliminiert. Aus konzerninternen Verkäufen von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens entstehende Buchgewinne oder -verluste werden eliminiert. Auf ergebniswirksame Konsolidierungsvorgänge werden Steuerabgrenzungen gemäß § 306 HGB vorgenommen, sofern sich der abweichende Steueraufwand in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich ausgleicht. Die Berechnung der Steuerabgrenzung auf Konsolidierungsmaßnahmen erfolgt auf der Grundlage der durchschnittlichen Steuerbelastung des Mutterunternehmens. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die in den Konzernabschluss übernommenen Vermögensgegenstände und Schulden der einbezogenen Unternehmen werden einheitlich nach den hier beschriebenen Grundsätzen bilanziert und bewertet. Der Konzernabschluss ist unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Im Konzernabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden, soweit dies nach den Vorschriften des § 246 HGB nicht ausdrücklich gefordert wird. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Konzernabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Anlagevermögen Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Als Nutzungsdauer werden regelmäßig drei bis fünf Jahre zugrunde gelegt. Erworbene Geschäfts- oder Firmenwerte werden aktiviert und planmäßig über die voraussichtliche Nutzungsdauer von 15 Jahren abgeschrieben. Soweit eine dauernde Wertminderung vorliegt, werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet abzüglich planmäßiger nutzungsbedingter Abschreibungen und etwaiger außerplanmäßiger Abschreibungen. Die Abschreibung des Sachanlagevermögens erfolgt nach der linearen Abschreibungsmethode. Die Nutzungsdauer bei Gebäuden beträgt maximal 50 Jahre, bei technischen Anlagen und Maschinen drei bis 15 Jahre, bei anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung drei bis 12 Jahre. Für bewegliche Anlagegüter mit Anschaffungskosten von mehr als 250,00 EUR bis 1.000,00 EUR wird ein Sammelposten gebildet, der linear über fünf Jahre abgeschrieben wird. Auf Gegenstände des Anlagevermögens werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen, wenn voraussichtlich dauerhafte Wertminderungen vorliegen. Zuschreibungen aufgrund des Wertaufholungsgebots erfolgen bis zu den fortgeführten Anschaffungskosten, wenn die Gründe für eine dauerhafte Wertminderung nicht mehr bestehen. Umlaufvermögen Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bei Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren oder zu niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. In die Herstellungskosten werden neben den Einzelkosten auch angemessene Teile der Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie des Werteverzehrs des Anlagevermögens einbezogen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennbetrag beziehungsweise zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Tageswerten angesetzt. Abschreibungen auf Forderungen werden entsprechend der Wahrscheinlichkeit des Ausfalls gebildet. Dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung zu Forderungen ausreichend Rechnung getragen. Unverzinsliche oder unterhalb der marktüblichen Verzinsung liegende Forderungen mit Laufzeiten von über einem Jahr sind abgezinst. Wertpapiere sind mit Anschaffungskosten oder niedrigeren Tageswerten angesetzt. Flüssige Mittel sind mit ihrem Nominalwert bilanziert. Latente Steuern Auf temporäre Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sowie unter Einbeziehung von berücksichtigungsfähigen Verlustvorträgen wird ein Überhang an passiven latenten Steuern angesetzt, wenn insgesamt von einer Steuerbelastung in künftigen Geschäftsjahren auszugehen ist. Sofern insgesamt eine künftige Steuerentlastung erwartet wird, erfolgt der Ansatz von aktiven latenten Steuern. Soweit die aktiven latenten Steuern den vorhandenen passiven latenten Steuern entsprechen, werden diese insoweit verrechnet dargestellt. Verlustvorträge werden insoweit berücksichtigt, als eine Verrechnung mit steuerpflichtigem Einkommen innerhalb der nächsten fünf Jahre realisierbar ist. Die Bewertung von latenten Steuern erfolgt auf der Grundlage des geltenden Körperschaftsteuersatzes sowie der gewerbesteuerlichen Hebesätze. Unter Berücksichtigung von Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag sowie Gewerbeertragsteuer ergab sich im abgelaufenen Geschäftsjahr ein Steuersatz von 30,0 %. Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Die Leistungsverpflichtungen aus Pensionszusagen wurden unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten mit dem anhand des Anwartschaftsbarwertverfahrens (Projected-Unit-Credit-Methode) ermittelten Erfüllungsbetrag bewertet. Zukünftig erwartete Rentensteigerungen werden bei der Ermittlung des Erfüllungsbetrags berücksichtigt. Für die Abzinsung wird von dem Wahlrecht nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB Gebrauch gemacht und der jeweilige von der Deutschen Bundesbank für eine Restlaufzeit von 15 Jahren veröffentlichte Zinssatz verwendet. Die Abzinsung erfolgt mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre, der von der Deutschen Bundesbank ermittelt und bekannt gegeben wird. Übrige Rückstellungen Die Steuerrückstellungen beinhalten die tatsächlichen Verpflichtungen. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen unter Berücksichtigung erwarteter künftiger Preis- und Kostensteigerungen. Wesentliche Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem laufzeitadäquaten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der von der Deutschen Bundesbank ermittelt und bekannt gegeben wird, abgezinst. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag am Bilanzstichtag angesetzt. Erläuterungen der Konzernbilanz 1 Konzern-Anlagenspiegel
2 Aktive latente Steuern Der Ausweis betrifft die auf die planmäßig in den Jahren 2021 bis 2026 nutzbaren steuerlichen Verlustvorträge der AUDAX Gruppe GmbH, Köln (vormals Leipzig), gebildete latente Steuerabgrenzung unter Anwendung eines durchschnittlichen Gesamtsteuersatzes von 30 %. Der körperschaftsteuerliche Verlustvortrag zum 31. Dezember 2021 beträgt 60.613 TEUR, der gewerbesteuerliche Verlustvortrag zum 31. Dezember 2021 beträgt 57.963 TEUR. 3 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Der Erfüllungsbetrag der Pensionsrückstellungen beträgt im Berichtsjahr 140.654,00 EUR (Vorjahr: 141.207,00 EUR). Die versicherungsmathematische Bewertung des Erfüllungsbetrags basiert unter anderem auf einem Abzinsungssatz von 1,87 % (Vorjahr: 2,30 %) und einem Rententrend von 1,8 % (Vorjahr: 1,8 %) pro Jahr. Die Sterbewahrscheinlichkeiten basieren auf den "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck (Köln 2018). Der Unterschiedsbetrag aus der Bewertung der Rückstellungen für Pensionen gem. § 253 Abs. 6 S. 1. HGB beträgt 7 TEUR. In Höhe dieses Betrages besteht eine Ausschüttungssperre. 4 Sonstige Rückstellungen
5 Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind durch übliche Eigentumsvorbehalte besichert. Übrige Verbindlichkeiten sind unbesichert. Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Laufzeit bis zu einem Jahr. Erläuterungen der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 1 Umsatzerlöse
2 Periodenfremde und neutrale Erträge und Aufwendungen
Die periodenfremden und neutralen Erträge des Geschäftsjahres beinhalten im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen i. H. v. 345 TEUR (Vorjahr: 158 TEUR), Erträge aus Anlagenabgängen i. H. v. 77 TEUR (Vorjahr: 1.523 TEUR) sowie periodenfremde Erträge i. H. v. 51 TEUR (Vorjahr: 138 TEUR). Die neutralen Aufwendungen enthalten hauptsächlich Zuführungen zu Wertberichtigungen zu Forderungen i. H. v. 64 TEUR (Vorjahr: 52 TEUR) und periodenfremde Aufwendungen i. H. v. 139 TEUR (Vorjahr: 242 TEUR). 3 Auf nicht beherrschende Anteile entfallendes Ergebnis Die Position betrifft das auf Minderheitsgesellschafter der Concorde Reisemobile GmbH, Schlüsselfeld, entfallende Ergebnis. 4 Finanzergebnis Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen enthalten einen Zinsanteil aus der Zuführung zu den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen von 3 TEUR (Vorjahr: 4 TEUR). 5 Erträge und Aufwendungen aus der Währungsumrechnung Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten Erträge aus der Währungsumrechnung von 392 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR). In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Aufwendungen aus der Währungsumrechnung von 218 TEUR (Vorjahr: 261 TEUR) enthalten. 6 Steuern vom Einkommen und Ertrag Der ausgewiesene Steueraufwand resultiert ausschließlich aus laufender Rechnung. Der tatsächliche Steueraufwand weicht vom erwarteten Steueraufwand in Höhe von 30 % auf das Ergebnis vor Steuern ab. Ursächlich hierfür ist im Wesentlichen die Nutzung steuerlicher Verlustvorträge. 7 Honorar des Abschlussprüfers An Honoraren für den Abschlussprüfer der Gesellschaft sind insgesamt 10 TEUR angefallen. Die Honorare betreffen ausschließlich die Konzernabschlussprüfung. Sonstige Angaben 1 Gesamtbezüge der Geschäftsführung Auf die in § 314 Abs. 1 Nr. 6 HGB bezeichneten Angaben wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB i. V. m. § 314 Abs. 3 HGB verzichtet. 2 Geschäftsführung Als operative Geschäftsführer sind Herr Dr Rolf-Michael Kühne, Köln, und Frau Joung Shim Kühne, Köln bestellt. 3 Arbeitnehmer Im Konzern wurden in 2021 im Durchschnitt 367 (Vorjahr: 375) Arbeitnehmer in folgenden Gruppen beschäftigt:
4 Sonstige finanzielle Verpflichtungen Verpflichtungen aus Miet-, Leasing- und Wartungsverträgen bestehen, soweit diese nicht bilanziert sind, in Höhe von 5.989 TEUR, davon sind fällig innerhalb eines Jahres 240 TEUR und innerhalb von einem bis fünf Jahren 753 TEUR. 5 Kapitalflussrechnung In den Finanzmittelfonds werden Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente einbezogen. Darüber hinaus werden jederzeit fällige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sowie andere kurzfristige Kreditaufnahmen, die zur Disposition der liquiden Mittel gehören, berücksichtigt. Der Finanzmittelfonds setzt sich danach wie folgt zusammen:
*) Beträge unter 500,00 EUR 6 Befreiender Konzernabschluss Folgende Tochterunternehmen nehmen die Erleichterungen des § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch, nach dem die Vorschriften des ersten, dritten und vierten Unterabschnitts der ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften nicht anzuwenden sind: - Concorde Reisemobile GmbH, Schlüsselfeld - Zuhause Wohnbau GmbH, Berlin 7 Nachtragsberichtserstattung Der Einmarsch der russischen Streitkräfte in die Ukraine nach dem Bilanzstichtag und die damit einhergehende Krisensituation in Europa hat zunächst keinen Einfluss auf die im Konzernabschluss dargestellte Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Eine anhaltende Verschlechterung der Wirtschaftslage aufgrund der Ukraine-Krise kann das Geschäftsjahr 2022 nachteilig beeinflussen. Weiterhin ist zu erwarten, dass es aufgrund der aktuellen Situation zu Verzögerungen und Ausfällen von Zahlungen auf unsere Forderungen kommt. Grundsätzlich gehen wir von einer Fortführung der Unternehmenstätigkeit aus. Entgegen unserer o. g. Erwartung ist nicht auszuschließen, dass bei anhaltender oder sich verschärfender Krise eine deutlich negativere Entwicklung eintreten kann. Sofern diese Situation über einen längeren Zeitraum anhält, kann der Fortbestand unseres Unternehmens gefährdet sein.
Köln, den 24. Juni 2022 gez. Dr. Rolf-Michael Kühne, Geschäftsführer gez. Joung Shim Kühne, Geschäftsführerin Billigung des Konzernabschlusses Der Konzernabschluss wurde in der Gesellschafterversammlung vom 28. Juni 2022 gebilligt. Konzern-Kapitalflussrechnung für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021
Konzerneigenkapitalspiegel zum 31. Dezember 2021
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die AUDAX Gruppe GmbH, Köln (vormals Leipzig): Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der AUDAX Gruppe GmbH, Köln (vormals Leipzig) - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzern-Eigenkapitalspiegel, der Konzern-Kapitalflussrechnung sowie dem Konzernanhang zum 31. Dezember 2021, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der AUDAX Gruppe GmbH, Köln (vormals Leipzig), für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2021 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 und - vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten Internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme des Konzerns abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. - holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile. - beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im Internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Düsseldorf, den 24. Juni 2022 NIEHAUSPARTNER
Treuhand GmbH & Co. KG
Evers, Wirtschaftsprüfer Enck, Wirtschaftsprüfer |
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