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ITC Engineering AG & Co. KGLiquidiert
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ITC Engineering GmbH & Co. KGStuttgartJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018BILANZAKTIVA
ANHANGI. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die ITC Engineering GmbH & Co. KG ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter der HRA 724466 eingetragen und hat ihren Firmensitz in Stuttgart. Der Jahresabschluss wird nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und den ergänzenden Bestimmungen des GmbHG erstellt. Einzelne Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung werden zusammengefasst, um die Klarheit der Darstellung zu verbessern. Die Gesellschaft ist eine Kommanditgesellschaft und wird nach § 264a i.V.m. § 267 Abs. 1 HGB wie eine kleine Kapitalgesellschaft behandelt. Die Gesellschaft nimmt bei der Aufstellung des Jahresabschlusses die größenabhängigen Erleichterungen gemäß §§ 274a und 288 Abs. 1 HGB für kleine Kapitalgesellschaften i. S. v. § 267 Abs. 1 HGB in Anspruch. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275 HGB, ergänzt um die Vorschriften für Personenhandelsgesellschaften gem. § 264a-c HGB, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren angewandt wurde. Mutterunternehmen im Sinne des § 285 HGB, das den Konzernabschluss für den kleinsten und größten Kreis von Tochterunternehmen aufstellt, ist die STRABAG SE, Villach/Österreich. Der Konzernabschluss wird beim Landesgericht Klagenfurt/Österreich offengelegt. Der Konzernabschluss wird nach den international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen des IASB (IFRS) aufgestellt. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Das Aktivierungswahlrecht für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens gem. § 248 Abs. 2 HGB wird in Anspruch genommen. Sie werden gem. § 255 Abs. 2a HGB mit den bei deren Entwicklung anfallenden Herstellungskosten bewertet. Diese entsprechen den Vollkosten (§ 255 Abs. 2 HGB). Die Eigenschaft als aktivierungsfähiger Vermögensgegenstand konkretisieren wir für unsere Entwicklungsprojekte anhand jeweils individuell bestimmter Ziele im Rahmen einer detaillierten Gesamtplanung. Die Erreichung der Zielvorgaben wird durch unser Projektcontrolling laufend überwacht. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige und außerplanmäßige Abschreibung, angesetzt. Die planmäßige Abschreibung der immateriellen Vermögensgegenstände erfolgt linear. Die planmäßige Abschreibung auf die Zugänge des abnutzbaren Sachanlagevermögens im Berichtsjahr erfolgt linear entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer. Abweichend davon wurde bei in zurückliegenden Geschäftsjahren erworbenen Sachanlagen auch von der degressiven Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht. Von der degressiven Abschreibung wird auf die lineare Abschreibung übergegangen, sobald diese zu höheren Abschreibungsbeträgen führt. Zuschreibungen aufgrund des Wertaufholungsgebots werden bei den Sachanlagen bis zu den fortgeführten Anschaffungskosten vorgenommen, wenn die Gründe für eine dauerhafte Wertminderung nicht mehr bestehen. Die Nutzungsdauer bei Maschinen und technischen Anlagen wird unter Anlehnung an die Baugeräteliste des Hauptverbandes der deutschen Bauindustrie angesetzt. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis 250,00 EUR werden im Zugangsjahr als Aufwand erfasst und nicht aktiviert. Entsprechende Anlagengegenstände mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen 250,00 EUR und 1.000,00 EUR sind jahresweise in einem Sammelposten zusammengefasst, der über 5 Jahre abgeschrieben wird. Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, soweit der Ansatz mit dem niedrigeren Wert geboten ist. Die Finanzanlagen sind mit den Anschaffungskosten oder, bei voraussichtlich dauernder Wertminderung, mit den niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert. Wurden in den Vorjahren Wertberichtigungen vorgenommen und sind die Gründe für die Wertminderung in der Zwischenzeit ganz oder teilweise entfallen, erfolgt eine Wertaufholung bis höchstens zu den Anschaffungskosten. Unverzinsliche oder gering verzinsliche Ausleihungen sind mit dem Barwert, die übrigen Ausleihungen mit dem Nennwert bilanziert. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert angesetzt. Für erkennbare Risiken werden Einzelwertberichtigungen gebildet. Für das allgemeine Kreditrisiko erfolgt ein pauschaler Abschlag. Bei der Bemessung der Rückstellungen wird entsprechend den gesetzlichen Erfordernissen allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten ausreichend Rechnung getragen. Bei der Bewertung mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt. Langfristige Rückstellungen werden mit dem laufzeitabhängigen durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre, der von der Deutschen Bundesbank ermittelt und bekannt gegeben wird, nach der Nettomethode abgezinst. Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. III. Erläuterungen zur Bilanz Die ausgewiesenen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben sämtlich eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Von den Forderungen bestehen EUR 1.748.277,62 (i.Vj. TEUR 0) gegenüber Gesellschaftern. Die Verbindlichkeiten sind alle innerhalb eines Jahres fällig. In den Verbindlichkeiten sind EUR 0 (i.Vj. TEUR 180) gegenüber Gesellschafter enthalten. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind EUR 1.670 (i.Vj. TEUR 1) im Rahmen der sozialen Sicherheit und EUR 22.891,79 (i.Vj. TEUR 0) für Steuern bilanziert. V. Sonstige Angaben Im Durchschnitt waren während des Geschäftsjahres 27 Arbeitnehmer beschäftigt. Haftungsverhältnisse im Sinne § 251 HGB lagen am Bilanzstichtag nicht vor. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Abschlussstichtag haben sich nicht ereignet.
Stuttgart, den 02. April 2019 gez. Dr. Ing. Peter Michael Mayer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 03. April 2019 |
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