Stammdaten

Register
Amtsgericht Dresden HRB 6008
Vorher
WSM Werbe-Studio Mieth GmbH
Eingetragen
9.8.1993
Branche
Tätigkeiten von WerbeagenturenHerstellung von Verpackungsmitteln aus KunststoffenVermarktung und Vermittlung von Werbezeiten und Werbeflächen
Gegenstand
Betreiben eines Werbestudios, Gestaltung und Herstellung von Werbemitteln, insbesondere von Schildern und Lichtreklame, sowie Siebdruck- und Digitaldruckarbeiten, Handel mit Werbeartikel, Ausgestaltung von Messeständen.

Historie

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Management

NameRolle
Yvonne Jänicke
seit 8.9.2020
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
Yvonne Mieth
50.00%
50.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Yvonne Mieth
Coswig
13.000 €
50.00%
Langebrück
13.000 €
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Werbestudio Mieth GmbH

(vormals: WSM Werbe-Studio Mieth GmbH )

Coswig

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010

Bilanz

AKTIVA

  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN 67.122,00 46.628,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 41,00
II. Sachanlagen 67.121,00 46.587,00
B. UMLAUFVERMÖGEN 43.209,72 32.860,67
I. Vorräte 6.698,48 7.495,19
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 27.286,84 25.353,27
1. Sonstige Vermögensgegenstände 6.747,77 2.373,76
III. Kassenbestand, Bundesbank- guthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 9.224,40 12,21
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 1.383,00 2.673,22
SUMME Aktiva 111.714,72 82.161,89

Passiva

   
  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. EIGENKAPITAL 35.966,66 16.942,55
I. Gezeichnetes Kapital 26.000,00 25.564,59
II. Gewinn- und Verlustvortrag -8.622,04 -19.818,18
III. Jahresüberschuss 18.588,70 11.196,14
IV. buchmäßiges Eigenkapital 35.966,66 16.942,55
B. RÜCKSTELLUNGEN 19.378,73 5.959,42
C. VERBINDLICHKEITEN 56.369,33 59.259,92
SUMME Passiva 111.714,72 82.161,89

Anhang

Allgemeine Angaben

Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung ist zum Vorjahr unverändert beibehalten worden. Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden haben sich im Vergleich zum Vorjahr nicht ergeben. Die durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25. Mai 2009 (BGBl. I S. 1102) geänderten Vorschriften des HGB wurden erstmals für das nach dem 31. Dezember 2009 beginnende Geschäftsjahr angewendet. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des HGB und des GmbHG wurden angewendet. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Das Wirtschaftsjahr der Gesellschaft entspricht dem Kalenderjahr. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

Angaben, die zulässigerweise in der Bilanz oder im Anhang aufgeführt werden können, sind im Anhang zu finden. Auf die Aufstellung eines Lageberichtes wurde unter Inanspruchnahme größenabhängiger Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften verzichtet. Um ein vollständiges, den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln, erfolgte in der Gewinn- und Verlustrechnung teilweise eine weitergehende Untergliederung der gesetzlich vorgeschriebenen Posten. Dabei sind die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung beachtet worden.

Der Jahresabschluss wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt. Gründe, die gegen die Fortführung sprechen, sind nicht erkennbar.

Angaben zu den Posten des Jahresabschlusses

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Das Sachanlagevermögen wird - soweit abnutzbar - zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Entsprechend der Auffassung des HFA und des IDW wurden die steuerrechtliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der geringwertigen Wirtschaftsgüter auch für die Handelsbilanz angewandt, da dieser Posten insgesamt von untergeordneter Bedeutung ist. Für geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten 410,00 EUR nicht übersteigen, wurde vom Wahlrecht gemäß § 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht und im Jahr der Anschaffung zugleich ein Abgang unterstellt.

Für geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten 150,00 EUR, aber nicht 1.000,00 EUR übersteigen, wurde ein Sammelposten gebildet. Dieser wird im Wirtschaftsjahr der Bildung und den folgenden vier Wirtschaftsjahren mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst (Poolbewertung). Entsprechend der Auffassung des HFA und des IDW wurden die steuerrechtliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der geringwertigen Wirtschaftsgüter auch für die Handelsbilanz angewandt, da dieser Posten insgesamt von untergeordneter Bedeutung ist.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden linear vorgenommen. Diese erfolgten unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer und entsprechen den steuerlichen Abschreibungen. Die Abschreibungen für Sachanlagen betragen 6.057,09 EUR (VJ < 9 TEUR). Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zu niedrigeren Stichtagswerten. Herstellungskosten umfassen die Einzelkosten und die notwendigen Gemeinkosten. Forderungen sind mit dem Nennwert bewertet. Das strenge Niederstwertprinzip wurde beachtet. Am Bilanzstichtag erkennbare Einzelrisiken sind durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände des Berichtsjahres und des Vorjahres sind innerhalb eines Jahres fällig.

Flüssige Mittel (Kassenbestände, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks) wurden ebenfalls zum Nennwert bewertet.

Für Ausgaben, die vor dem Abschlussstichtag angefallen sind, aber erst in voller Höhe oder anteilig einem Wirtschaftsjahr nach dem Abschlussstichtag zuzurechnen sind, wurde ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten gebildet. Das Stammkapital wurde von 25.564,59 EUR auf 26.000,00 EUR erhöht. Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre entsprechend den Veröffentlichungen der Deutschen Bundesbank abgezinst. Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag bewertet. Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr betragen 38.536,91 EUR (VJ < 35 TEUR). Die Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter betragen 13.968,43 EUR (VJ 0 TEUR).

Angaben zu Haftungsverhältnissen und sonstigen finanziellen Verpflichtungen (§§ 251, 268 Abs. 7 HGB)

Es bestehen branchenübliche Gewährleistungsverpflichtungen.

Weitere Angaben

Als Geschäftsführer im Geschäftsjahr waren bestellt:

Vom 01.01.2010 bis 31.03.2010

Dipl.-Ing. Hans-Ulrich Mieth, Meister des Schilder- und Lichtreklameherstellerhandwerks

Vom 01.04.2010 bis 31.12.2010

Yvonne Mieth, Meister des Schilder- und Lichtreklameherstellerhandwerks

Vom 01.04.2010 bis 31.12.2010

Annett Pittner, Schilder- und Lichtreklamehersteller

Hans-Ulrich Mieth ist zum 31.03.2010 aus dem Unternehmen ausgeschieden.

 

Werbestudio Mieth GmbH

Geschäftsführung

Feststellung Jahresabschluss

Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr vom 01.01.2010 bis 31.12.2010 wurde am 24.08.2011 festgestellt.

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