Autohaus
Wiese GmbH (vormals: LASSEN-Automobile GmbH)
Raunheim
(vormals: Ginsheim-Gustavsburg)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
51.384,00 |
|
| I.
Sachanlagen |
51.384,00 |
|
| B.
Umlaufvermögen |
191.513,84 |
493.957,71 |
| I.
Vorräte |
88.511,09 |
351.436,75 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
19.812,44 |
90.936,83 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
83.190,31 |
51.584,13 |
| Aktiva |
242.897,84 |
493.957,71 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
39.751,44 |
59.666,94 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
34.666,94 |
21.159,41 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
19.915,50 |
-13.507,53 |
| B.
Rückstellungen |
2.700,00 |
5.571,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
200.446,40 |
428.719,77 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
15.446,40 |
228.719,77 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
185.000,00 |
200.000,00 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
40.000,00 |
40.000,00 |
| Summe
Passiva |
242.897,84 |
493.957,71 |
Anhang
I.
BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE
Allgemeines
Der Jahresabschluss der Autohaus Weise GmbH (vormals
LASSEN - Automobile GmbH), für das Geschäftsjahr
zum 31. Dezember 2023 wurde unter Anwendung der
Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des
GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB.
Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung werden die für kleine
Kapitalgesellschaften eingeräumten Erleichterungen der
§§ 266 und 276 HGB in Anspruch genommen.
Von den Erleichterungen bei der Erstellung des
Anhangs gemäß §§ 274 a, 288 Satz 1 HGB
wird
Gebrauch gemacht.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB
gewählt.
Ein Lagebericht wurde gemäß § 264
Abs. 1 Satz 4 HGB nicht erstellt.
II.
ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
Anlagevermögen
Das Sachanlagevermögen ist zu
Anschaffungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen in der zulässigen Höhe angesetzt.
Für die Abschreibung von Gegenständen des
Anlagevermögens wurden folgende Abschreibungsmethoden
angewandt:
Anlageposition
Abschreibungsmethode
Nutzungsdauer
Bauten auf fremden
Grundstücken linear 10 Jahre
(Container)
Betriebsausstattung linear 5-13Jahre
Für im Geschäftsjahr angeschaffte
geringwertige Gegenstände des Sachanlagevermögens
bis AHK Euro 800,00 in Höhe von Euro 560,74 wurde die
Bewertungsvereinfachung nach § 6 Abs. 2 EStG in
Anspruch genommen.
Vorräte
Das Vorratsvermögen wird zu Anschaffungskosten
bewertet, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war.
Sonstige Vermögensgegenstände
Sonstige Vermögensgegenstände werden zum
Nennwert angesetzt. Die Positionen beinhalten im
Wesentlichen einen Geldtransit und eine Kaution.
Kasse und Guthaben bei Kreditinstituten
Über den Kassenbestand am 31.12.2023 lag ein
unterschriebenes Kassenprotokoll vor.
Das Guthaben bei Kreditinstituten wurde mit dem
Nennwert angesetzt. Der Ansatz ist durch einen Kontoauszug
zum Bilanzstichtag belegt.
Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen
Für ungewisse Verbindlichkeiten werden
Rückstellungen in dem Umfang gebildet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
sind. In 2023 beinhaltet die Position die
Rückstellungen für Aufbewahrung und
Jahresabschlusserstellungskosten.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden mit den
Rückzahlungsbeträgen angesetzt. Die
Verbindlichkeiten haben folgende Restlaufzeiten (alle
Angaben in TEuro):
|
weniger als 1 Jahr
|
1 bis 5 Jahre
|
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
|
4
Vj.: 223
|
0
Vj.: 0
|
Sonstige
Verbindlichkeiten
|
10
Vj.: 5
|
185
Vj.: 200
|
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
waren zum Bilanzerstellungszeitpunkt bezahlt.
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind im
Wesentlichen Darlehen enthalten. Ein Darlehen besteht
gegenüber dem Gesellschafter Muhammed Bayram
Büber in Höhe von TEuro 40 (Vj. TEuro 40). Es
erfolgte in 2023 keine Tilgung hierauf, die Restlaufzeit
beträgt 5 Jahre. Das Darlehen wird mit 1 % p.a.
verzinst.
Des Weiteren ist ein zweigeteiltes Darlehen in
Höhe von insgesamt TEuro 145 (Vj. TEuro 160)
enthalten. Im Kalenderjahr 2023 wurde auf das eine Darlehen
eine Tilgung in Höhe TEuro 15 geleistet. Der
Restbetrag dieses Darlehens wurde im Kalenderjahr 2024
zurückgeführt. Auf das zweite Darlehen erfolgte
in 2024 eine Tilgung in Höhe von TEuro 30. Auch diese
Darlehen werden mit 1 % p.a. verzinst.
III.
SONSTIGE ANGABEN
Haftungsverhältnisse
Es bestehen keine Haftungsverhältnisse.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen
Verpflichtungen i.S.d. § 285 S. 1 Nr. 3 a HGB
resultiert
aus Dauerschuldverhältnissen (Mietvertrag).
Der Gesamtbetrag dieser Verpflichtungen beläuft
sich auf TEuro 32 innerhalb des nächsten Jahres.
Sonstiges
Im Kalenderjahr 2023 fand eine steuerliche
Außenprüfung durch das Finanzamt
Groß-Gerau für die
Kalenderjahr 2019 bis 2021 statt, die zu keinen
Feststellungen führte.
Geschäftsführung und Vertretungsbefugnis
Im Geschäftsjahr 2023 war zum
Geschäftsführer bestellt:
Herr Muhammed Bayram Büber, Rüsselsheim
Herr Muhammed Bayram Büber ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Rüsselsheim, 18.06.2025
Die Geschäftsführung
sonstige Berichtsbestandteile
gez. B. Büber
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.06.2025
festgestellt.
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