Mirus
GmbH
Monheim am
Rhein
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
4.416.392,19 |
4.629.107,91 |
| I.
Sachanlagen |
27.897,00 |
1.100,00 |
| II.
Finanzanlagen |
4.388.495,19 |
4.628.007,91 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.430.806,01 |
3.359.240,52 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
7.704,03 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.801.728,61 |
2.755.142,55 |
| davon
gegen Gesellschafter |
10.710,37 |
|
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
629.077,40 |
596.393,94 |
| Aktiva |
7.847.198,20 |
7.988.348,43 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
3.756.098,58 |
2.988.321,71 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
37.500,00 |
37.500,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
2.950.821,71 |
-16.269,05 |
| III.
Jahresüberschuss |
767.776,87 |
2.967.090,76 |
| B.
Rückstellungen |
10.586,12 |
31.351,51 |
| C.
Verbindlichkeiten |
4.080.513,50 |
4.968.675,21 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.609.983,50 |
1.262.825,21 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
2.470.530,00 |
3.705.850,00 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
0,00 |
728,86 |
| Passiva |
7.847.198,20 |
7.988.348,43 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Mirus GmbH hat ihren Sitz in Monheim am Rhein und
ist im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf
unter der Nummer HR B 93582 eingetragen.
Der Jahresabschluss der Mirus GmbH, Monheim am Rhein,
zum 31.12.2022 wurde nach den Vorschriften der
§§ 242 ff HGB unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff HGB) sowie des
GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB auf. Der
Jahresabschluss umfasst somit die Bilanz, die Gewinn- und
Verlustrechnung und den Anhang. Die Gewinn- und
Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren
(§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt. Die Gliederung der
Bilanz erfolgte nach den gesetzlichen Bestimmungen des
§ 266 HGB.
Die Aufstellung des Jahresabschlusses ist unter
Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss
angewandten Gliederungsgrundsätze nach den geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches erfolgt (§§
265 Abs. 1, 266 ff HGB).
Die Erleichterungsvorschriften des § 274a
HGB und des § 288 Abs. 1 HGB wurden bei der
Aufstellung des Jahresabschlusses teilweise in Anspruch
genommen.
II. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
1. Allgemeine Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden im
Vergleich zum Vorjahr unverändert angewendet und
folgen den geltenden Bestimmungen des Handelsgesetzbuches.
Auf fremde Währung lautende
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden
gemäß § 256a HGB zum Stichtagskurs
umgerechnet. Erträge und Aufwendungen aus der
Währungsumrechnung werden entsprechend in der Gewinn-
und Verlustrechnung ausgewiesen.
2. Finanzanlagen
Das Finanzanlagevermögen wird zu
Anschaffungskosten angesetzt.
Außerplanmäßige Abschreibungen werden bei
Vorliegen nicht nur voraussichtlich dauernder sondern auch
vorübergehender Wertminderungen vorgenommen.
Zuschreibungen aufgrund des Wertaufholungsgebots erfolgen
bis zu den Anschaffungskosten, wenn die Gründe
für eine dauerhafte Wertminderung nicht mehr bestehen.
3. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert
bewertet. Sofern erforderlich, erfolgen Abschreibungen
(Einzelwertberichtigungen) auf den niedrigeren, am
Abschlussstichtag beizulegenden Wert.
4. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben
bei Kreditinstituten und Schecks
Die flüssigen Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt.
5. Eigenkapital
Das Stammkapital ist als gezeichnetes Kapital
ausgewiesen und wird zum Nennbetrag bewertet.
6. Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen werden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
werden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Der Ansatz erfolgt mit dem nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrag.
Verpflichtungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden mit dem laufzeitadäquaten
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 HGB).
7. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
III. Angaben zur Bilanz
1. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände weisen keine Restlaufzeiten
von mehr als einem Jahr aus.
2. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten weisen keine Restlaufzeiten von
mehr als einem Jahr aus.
Der Posten Verbindlichkeiten beinhaltet
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in
Höhe von 0,7 T€ (Vorjahr:
10,5 T€). Die Verbindlichkeiten resultieren aus
kurzfristigen Ausleihungen.
IV. Sonstige Angaben
1. Mitarbeiter
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
beträgt 2 (Vorjahr: 1).
sonstige Berichtsbestandteile
Monheim am Rhein, 19.09.2024
Mirus GmbH
Herr Martin Papproth
Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.09.2024
festgestellt.
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