STOLL STAHL
Metallbau GmbH (vormals: Puchelt Metallbau GmbH)
Grenzach-Wyhlen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
62.047,00 |
63.397,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
711,00 |
1.488,00 |
| II.
Sachanlagen |
60.336,00 |
60.909,00 |
| III.
Finanzanlagen |
1.000,00 |
1.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
369.072,81 |
499.355,31 |
| I.
Vorräte |
109.506,27 |
108.493,94 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
248.756,10 |
326.804,42 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
17.611,79 |
17.611,79 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
10.810,44 |
64.056,95 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
9.498,45 |
16.033,58 |
| Aktiva |
440.618,26 |
578.785,89 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
137.272,72 |
307.717,89 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
282.153,30 |
285.601,26 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
170.445,17 |
3.447,96 |
| B.
Rückstellungen |
16.854,24 |
12.274,77 |
| C.
Verbindlichkeiten |
286.491,30 |
258.793,23 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
229.449,20 |
258.793,23 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
57.042,10 |
|
| Passiva |
440.618,26 |
578.785,89 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Fa. Puchelt Metallbau GmbH
mit Sitz in Grenzach-Wyhlen, eingetragen im Handelsregister
Freiburg unter HRB Nr. 410771, umfirmiert am 22.01.2024 auf
STOLL STAHL Metallbau GmbH. wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs unter
Fortsetzungsgesichtspunkten (§ 252 (1) Nr. 2
HGB) aufgestellt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Für Zwecke der Offenlegung wurde von den
Erleichterungen der §§ 288 und 326 HGB
Gebrauch gemacht.
Grundsätzlich werden Wahlrechte zum Bilanzansatz
und Bewertung nach Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
(BilMoG) und Steuerrecht, unter Beachtung von
Wesentlichkeit und Wirtschaftlichkeit so ausgeübt,
dass soweit wie möglich eine Einheitlichkeit
zwischen Handels- und Steuerbilanz besteht.
Ergänzend zu den Vorschriften
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) und des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes (§ 42 GmbHG) zu beachten.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder
im Anhang ausgeübt werden können, wurde
zunächst der Vermerk in der Bilanz gewählt.
Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses
Die Form der Darstellung des Jahresabschlusses wurde
gegenüber dem Vorjahr nicht geändert. Forderungen
und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern wurden
ggf. nach § 42 GmbHG im Anhang angegeben. Die
Bilanz wurde unter Berücksichtigung der Verwendung des
Jahresergebnisses aufgestellt (§ 268 Abs. 1 S. 2 HGB).
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher
Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand
nicht statt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
Erworbene
immaterielle Anlagewerte werden zu
Anschaffungskosten zuzüglich
Anschaffungsnebenkosten angesetzt und sofern sie
der Abnutzung unterlagen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Das
Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen werden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer (i.d.R. zwischen 3 -
15) der Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von € 800 (geringwertige
Wirtschaftsgüter) wurden im Zugangsjahr voll
abgeschrieben. In 2008 und 2009 war bei Anschaffungskosten
von mehr als € 150 netto (ab 2018 € 250 netto),
aber höchstens € 1.000 netto, gem. § 6 Abs.
2a EStG n. F. ein Sammelposten zu bilden. Der Sammelposten
war im Jahr seiner Anschaffung und den vier darauffolgenden
Jahren zu jeweils 20 % abzuschreiben.
Bei den
Finanzanlagen handelt es sich um
Genossenschaftsanteile an einer Bank. Sie wurden zu
Anschaffungskosten bilanziert. Soweit handelsrechtlich
erforderlich, wird der am Bilanzstichtag vorliegende
niedrigere Wert angesetzt.
Hinsichtlich des Anlagenspiegels wird von den
Erleichterungen des § 288 (1) Nr. 1 i.V.m. § 284
(3) HGB für kleine Kapitalgesellschaften Gebrauch
gemacht.
Die
Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, werden diese angesetzt. Die
Mengen und Wertansätze wurden aus den von der
Gesellschaft erstellten Unterlagen, ohne externe
Prüfung, übernommen.
Forderungen wurden, mit ihren Nennwerten unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die Bildung von Einzelwertberichtigungen war nicht
notwendig. Eine Pauschalwertberichtigung in Höhe
von ca. 1 % der Forderungen wurde gebildet.
Die Restlaufzeit der Forderungen sind kurzfristig,
mit Ausnahme der Kautionen von 17.611,79 Euro (Vj. Euro
17.611,79) mit einer Rlz. von 1 -5 Jahren.
Wertpapieren des Umlaufvermögens existieren
nicht mehr.
Die
liquiden Mittel sind zu Nennwerten bewertet. Es
handelt sich um die Kassenbestände sowie
Kontokorrentguthaben bei Banken mit in- und
ausländischer Währung.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten umfassen die
zeitanteilig auf einen künftigen Zeitraum entfallenden
Aufwendungen für Versicherungsbeiträge sowie
Kosten für Nutzungsverträge uns sonstige
Leistungen.
Das
Stammkapital beläuft sich auf TDM 50 (=TEuro
25,6) und ist in voller Höhe erbracht.
Steuer- und sonstige Rückstellungen wurden
für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten
gebildet. Sie sind nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung unter Berücksichtigung
aller erkennbaren Risiken in Höhe des
Erfüllungsbetrages gebildet worden. Preis- und
Kostensteigerungen hatten keinen Einfluss auf die
Höhe.
Die
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
passiviert.
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 29.449,20
(Vorjahr: Euro 258.793,23).
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von 1 bis 5 Jahren beträgt Euro
57.042,10 (Vorjahr: Euro 0,00).
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00).
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, beträgt Euro 0,00.
Währungsumrechnungen
Währungsumrechnungen wurden gem. § 252 und
§ 253 HGB mit den Anschaffungskosten bzw. mit dem zum
Bilanzstichtag ggf. anzusetzenden Devisenkassamittelkursen
bewertet. Erforderlichenfalls wurden
Vermögensgegenstände und Schulden auf den
maßgebenden Devisenkassamittelkurs entsprechend
§ 256a HGB zum Bilanzstichtag bewertet.
Angaben zur Bilanz
Außerplanmäßige Abschreibungen lagen
nicht vor.
Sonstige Haftungsverhältnisse
Sonstige Haftungsverhältnisse i. S. v. §
251 HGB bestanden neben den üblichen
Verpflichtungen im Rahmen der VOB bzw. der ggf. durch
Bankavale gesicherten
Vertragserfüllungsbürgschaften nicht.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen
Verpflichtungen beläuft sich auf Euro 102.900,00 Euro
und resultiert im Wesentlichen aus Mietverpflichtungen.
Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses
Die Geschäftsführung hat der
Gesellschafterversammlung vorgeschlagen das Ergebnis
zunächst auf neue Rechnung vorzutragen. Dem wurde
zugestimmt. Im Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag von
TEuro 282 (Vj. TEuro 285) enthalten
Sonstige Angaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Person geführt:
Herr Benjamin Stoll
Bezüge an die Geschäftsführer
wurden im Berichtsjahr gewährt.
Unterzeichnung der Geschäftsführung nach
§ 245 HGB.
Grenzach-Wyhlen,
12.08.2024
gez.:
Benjamin Stoll
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.08.2024
festgestellt.
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