Stammdaten

Register
Amtsgericht Kleve HRB 7311
Eingetragen
12.12.2003
Branche
Großhandel mit Blumen und PflanzenEinzelhandel mit Blumen, Pflanzen, Sämereien und DüngemittelnErzeugung von Blumensamen
Gegenstand
Blumenhandel

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Heike Spangenberg
seit 2.3.2005
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Blumen Spangenberg GmbH

Kamp-Lintfort

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 14.364,00 21.377,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 4.439,00 7.572,00
II. Sachanlagen 9.925,00 13.805,00
B. Umlaufvermögen 245.922,69 285.052,54
I. Vorräte 10.500,00 13.035,71
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 200.913,07 187.657,23
davon gegen Gesellschafter 155.312,80 153.667,33
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 34.509,62 84.359,60
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 1.991,99
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 9.186,26  
Aktiva 269.472,95 308.421,53

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 0,00 85.920,67
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 60.920,67 83.773,65
III. Jahresfehlbetrag 95.106,93 22.852,98
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 9.186,26  
B. Rückstellungen 42.460,00 41.490,00
C. Verbindlichkeiten 227.012,95 181.010,86
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 168.612,54 163.964,10
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 58.400,41 17.046,76
Passiva 269.472,95 308.421,53

Anhang

Allgemeine Angaben

Die Blumen Spangenberg GmbH, Kamp-Lintfort ist im Handelsregister Kleve unter der Nummer 7311 eingetragen.

Die Gesellschaft gehört nach Bilanzsumme, Umsatzerlösen und Mitarbeiterzahl zu den kleinen Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Der Jahresabschluss der Blumen Spangenberg GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung gewählt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Die Bewertung wurde unter Berücksichtigung der Fortführung des Unternehmens durchgeführt (going-concern-Prinzip). Die Überschuldung wurde durch eine Patronatserklärung der Gesellschafterin ausgeglichen.

Die Gesellschaft macht bei der Aufstellung der Bilanz und des Anhangs von den Erleichterungen des § 266 Abs. 1 Satz 3 bzw. § 288 Abs. 1 HGB Gebrauch. Sie wird für die Offenlegung die Erleichterungen des § 326 HGB in Anspruch nehmen, d.h. nur die Bilanz gem. § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB und den sie betreffenden Anhang beim Betreiber des Elektronischen Bundesanzeigers elektronisch einreichen.

Angaben zur Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und so weit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 800,00 wurden im Jahr des Zugangs aktiviert und voll abgeschrieben.

Die Vorräte wurden lt. Angaben der Geschäftsleitung zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die sonstigen Vermögensgegenstände und die Rechnungsabgrenzungen wurden unter der Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die Wertberichtigung zu Forderungen ist mit einem Pauschalsatz ermittelt worden. Zusätzlich hierzu wurden falls erforderlich Einzelwertberichtigungen vorgenommen.

Das gezeichnete Kapital wurde zum Nennwert angesetzt.
Soweit noch ausstehende Einlagen vorhanden waren, wurden diese hiervon abgesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Rückstellung wurde in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Künftige Preis- und Kostensteigerungen wurden berücksichtigt und bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde eine Abzinsung gem. § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB vorgenommen.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren gem. § 285 Nr. 1a HGB

Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren betragen 0,00 €.

Pflichtangaben zu Haftungsverhältnissen

Die Verbindlichkeiten aus Bürgschaften betragen 19.000,00 € (VJ 19.000,00 €).

Sonstige Pflichtangaben

Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane gem. § 285 Nr. 10 HGB
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch die Geschäftsführerin Frau Heike Spangenberg (Kauffrau) geführt.

Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG

Gegenüber der Gesellschafterin bestehen die nachfolgenden Rechte:

Sachverhalte   Betrag
Euro
Forderungen ggü. Gesellschafterin   155.312,80

Die Verzinsung beträgt 2% über dem Basiszinssatz.
Durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter

Die durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter beträgt 40 im Geschäftsjahr.

 

Wesel, den 25.06.2024

gez. Heike Spangenberg, gesch. Gesellschafterin

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.06.2024 festgestellt.

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