Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 281863
Vorher
Auto-Elsner GmbH
Eingetragen
31.8.2000
Branche
Einzelhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t oder wenigerEinzelhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 tEinzelhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehör
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Autohauses und der Handel mit Kfz.- Zubehör und - Instandsetzung.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Corrado Garritano
seit 13.4.2022
Prokura
Florian Trinkle
seit 4.9.2006
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Florian Michael Trinkle
Schorndorf
50.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Autohaus Trinkle GmbH

Schorndorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 3.158.784,78 2.351.967,36
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 422,00 882,00
II. Sachanlagen 3.153.362,78 2.350.835,36
III. Finanzanlagen 5.000,00 250,00
B. Umlaufvermögen 6.728.623,15 2.834.753,14
I. Vorräte 5.659.610,80 1.881.411,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 964.281,27 869.650,47
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 104.731,08 83.691,67
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 390,50
D. Aktive latente Steuern 0,00 33,90
Summe Aktiva 9.887.407,93 5.187.144,90

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 789.636,90 652.567,94
I. Gezeichnetes Kapital 50.000,00 50.000,00
II. Gewinnvortrag 602.567,94 357.146,41
III. Jahresüberschuss 137.068,96 245.421,53
B. Rückstellungen 507.412,06 489.502,90
C. Verbindlichkeiten 8.589.424,47 4.045.074,06
D. Passive latente Steuern 934,50 0,00
Summe Passiva 9.887.407,93 5.187.144,90

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG), sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Die Anschaffungskosten der Zugänge an beweglichen geringwertigen Anlagegegenständen mit Anschaffungskosten im Einzelnen von mehr als € 150,00 bis € 1.000,00 werden in den Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG einbezogen und im Jahr des Zugangs und den folgenden vier Jahren linear aufgelöst.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Allen erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlich langer Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, wird bei der Bewertung Rechnung getragen.

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB als Herstellungskosten wird kein Gebrauch gemacht.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel dargestellt

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Sonstige Vermögensgegenstände 964.281,27 0,00 869.650,47 0,00

Eigenkapital

Das Stammkapital von 50.000,- EUR ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Laut Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 28.12.2000 wurde eine Versorgungszusage für den Geschäftsführer, Herrn Eberhard Trinkle, erteilt. Nach dem Tod von Herrn Trinkle am 17.04.2014 steht der hinterbliebenen Witwe, Frau Petra Trinkle, eine Witwenrente in Höhe von 60 % zu.

Die Bewertung der Versorgungsverpflichtungen ( Pensionsrückstellung) wurde mit dem Barwert der anteilig erworbenen planmäßigen Anwartschaft (PUC-Methode) vorgenommen. Die Berechnungen erfolgten mit den Richttafeln 2018 G. Es wurde weder ein Anwartschaftstrend noch ein Rententrend zugrunde gelegt. Eine Fluktuationsrate wurde ebenso nicht berücksichtigt. Der Rechnungszins wurde mit dem von der Deutschen Bundesbank nach der Rückstellungsabzinsungsverordnung für Dezember 2023 bei einer pauschalen Restlaufzeit von 15 Jahren (Vereinfachungsregelung gemäß § 253 Absatz 2 Satz 2 HGB) ermittelten Wert (zehnjähriger Durchschnitt) von 1,82 % angesetzt. Der Berechnung zugrundegelegt wurden die vertraglich zugesagten Versorgungsleistungen und die vertraglich festgelegte Altersgrenze von 65.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen enthalten Rückstellungen für Gewährleistungsverpflichtungen, Urlaubsverpflichtungen, Kosten zur Erfüllung der Aufbewahrungspflichten und Jahresabschlusskosten.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

Bilanzjahr davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit mehr als 1 Jahr
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 1.414.138,04 362.000,00 1.052.138,04
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 5.502.097,22 5.502.097,22 0,00
Sonstige Verbindlichkeiten 1.673.189,21 80.520,91 1.592.668,30
Vorjahr davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit mehr als 1 Jahr
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 1.594.078,47 267.375,99 1.326.702,48
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 670.503,84 670.503,84 0,00
Sonstige Verbindlichkeiten 1.780.491,75 177.717,30 1.602.774,45

Unter den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern von € 1.500.862,54 ausgewiesen.

Haftungsverhältnisse

Zum Bilanzstichtag bestehen keine Haftungsverhältnisse im Sinne der §§ 251, 268 (7) HGB.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Name, Vorname Tätigkeit/ausgeübter Beruf
Trinkle, Florian Geschäftsführer

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Anteilsbesitz

An den nachfolgend aufgeführten Unternehmen besteht ein Anteilsbesitz von mindestens 20 %:

Name und Sitz der
Gesellschaft
Anteil am Kapital in % Eigenkapital in Tsd. Ergebnis in Tsd. Geschäftsjahr
keine

Ausschüttungssperre

Der zur Ausschüttung gesperrte Betrag nach § 268 Abs. 8 HGB setzt sich wie folgt zusammen:

Unterschiedsbetrag nach § 253 (6) HGB: 2.405,00 EUR

Zur Ausschüttung gesperrt: 2.405,00 EUR

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

Schorndorf, den 21.10.2024

Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 21.10.2024.

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