Beteiligungsgesellschaften
Eifridt GmbHLiquidiert
79650 Schopfheim, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Ursula Eifridt | 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Eifridt GmbHSchopfheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANGA. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss der Eifridt GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, wurden aus Gründen der Übersichtlichkeit grundsätzlich insgesamt im Anhang aufgeführt. Die Gesellschaft wies zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Gesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB auf. Von den größenabhängigen Erleichterungen bezüglich der Form der Darstellung und Erläuterungen wurde Gebrauch gemacht. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde im Berichtsjahr nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Auf die Erstellung eines Lageberichts wurde gemäß des § 264 Abs. 1 S. 4 HGB verzichtet. B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der vorliegende Jahresabschluss der Eifridt GmbH wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften der §§ 242 ff und 264 ff des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die einschlägigen Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Bewertung wurde unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) vorgenommen. Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nur beim Ausweis und der Bewertung der erteilten Pensionszusagen und der dafür abgeschlossenen Rückdeckungsversicherungen sowie der im Zusammenhang stehenden Aufwendungen und Erträgen statt. Im Einzelnen werden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet: I. ANLAGEVERMÖGEN Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und degressiv vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt. Vorführwagen sind im Jahresabschluss 2010, wie bereits in den Vorjahren, als Vorführwagen im Sachanlagevermögen enthalten und werden linear, bei einer angenommenen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 6 Jahren, abgeschrieben. Vermögensgegenstände bis zu 410,00 Euro wurden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben. Finanzanlagen (Beteiligungen) des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten bewertet. Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt. II. UMLAUFVERMÖGEN Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgte nach dem Grundsatz der Einzelbewertung zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Für Bestandsrisiken wurden ausreichende Abschläge gebildet. Die Bewertung der Vorräte erfolgte verlustfrei. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfolgte der Ansatz mit dem Nennwert unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken und unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert angesetzt. III. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN Rechnungsabgrenzungsposten werden, sofern vorhanden, für Leasingsonderzahlungen, Zinsvorauszahlungen, u.ä. gebildet. Entsprechend dem Grundsatz der Wesentlichkeit wurde von der Bilanzierung weiterer geringfügiger Rechnungsabgrenzungsposten (z.B. Versicherungen, Kfz-Steuern, etc.) abgesehen. IV. AKTIVER UNTERSCHIEDSBETRAG AUS DER VERMÖGENSVERRECHNUNG Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen dienen, wurden mit diesen Schulden verrechnet. Der übersteigende Betrag wurde gem. § 246 Abs. 2 HGB gesondert aktiv ausgewiesen. V. RÜCKSTELLUNGEN Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungen wurden auf der Basis versicherungsmathematischer Berechnungen nach der anerkannten PUC-Methode gebildet. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die "Richttafeln 2005 G" von Klaus Heubeck verwendet. Im Berichtsjahr wurde bei der Bewertung erstmalig ein von der Deutschen Bundesbank vorgegebener durchschnittlicher Marktzinssatz von 5,15 % zugrunde gelegt. Der Gehalts- und Rententrend wurde mit 0,00 % angenommen. Aufgrund der Rechtsänderungen durch das BilMoG sind die Pensionsrückstellungen mit dem gebundenen Deckungsvermögen zu verrechnen (vgl. Pkt. "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung"). Die Steuerrückstellungen beinhalteten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Sie wurden so bemessen, dass sie nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen Rechnung tragen. VI. VERBINDLICHKEITEN Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. C. SONSTIGE ANGABEN I. Angaben zu den Organen der Gesellschaft Zum Geschäftsführer war während des gesamten Geschäftsjahres bestellt: Herr Franz Eifridt Der Geschäftsführer ist befugt, die Gesellschaft alleine zu vertreten und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Gemäß § 286 Abs. 4 HGB unterbleibt die Angabe der Gesamtbezüge des Geschäftsführers. II. Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten: Sachverhalte Forderung 9.243,08 Euro III. Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB Haftungsverhältnisse bestehen zum Abschlussstichtag nicht. Schopfheim, den 17. August 2011 Eifridt GmbH - Geschäftsführung - ______________________ Franz Eifridt
Franz Eifridt Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 17.08.2011 |
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