QBS Keller Steuerberatungsgesellschaft mbH
Selbe AdressePraxen von Steuerberaterinnen und -beratern, Steuerbevollmächtigten sowie steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Volker Wilhelm Westhagemann seit 25.10.2012 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
4 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 4 angezeigt
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
cc Westhagemann GmbH(vormals: cc BestFinanz GmbH)Witten(vormals: Hagen)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012Bilanz
Anhang zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012
1. Allgemeine Angaben zur Bilanzierung und Bewertung 1.1. Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2012 wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff und den §§ 264 ff. HGB in der bei Bilanzaufstellung gültigen Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz vom 25.05.2009 unter Berücksichtigung steuerlicher Bilanzierungsvorschriften aufgestellt. Aus diesem Grunde ist der Abschluß zugleich Handels- und Steuerbilanz. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt. Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch. Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet. 1.2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die immateriellen Vermögensgegenstände wurden mit den Anschaffungskosten angesetzt und werden planmäßig abgeschrieben. Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellkosten unter Ansatz planmäßiger, linearer Abschreibungen. Die Abgangsfiktion im Zugangsjahr wurde für Geringwertige Anlagegüter angewandt und die Sofortabschreibung gemäß § 6 Abs. 2 EStG in Anspruch genommen. Für Wirtschaftsgüter von 150,00 € bis unter 1.000,00 € wurde, gemäß § 6 Abs. 2a EStG in der bei Bilanzaufstellung gültigen Fassung, für das Geschäftsjahr 2012 ein Sammelposten gebildet und über 5 Jahre linear abgeschrieben. Die Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird dem allgemeinen Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen. Der Ausweis der Forderungen und der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt demnach zu Nennwerten abzüglich angemessener Wertberichtigungen. Die Aufwendungen und Erträge sind auf das Geschäftsjahr abgegrenzt. Pensionsverpflichtungen bestehen nicht. Die Steuer- und sonstigen Rückstellungen werden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung bemessen und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen in angemessenem Umfang. Die übrigen Verbindlichkeiten, sind zu Rückzahlungsbeträgen angesetzt. Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Aufwendungen und Erträge, die ursprünglich auf fremde Währungen lauteten, waren im Berichtsjahr nicht zu verzeichnen. 2. Informationen zum Jahresabschluss 2.1. Informationen zur Bilanz I. Anlagevermögen Die in der Bilanz ausgewiesenen Positionen des Anlagevermögens sind in ihrer Gliederung und Bewegung im Anlagenspiegel separat dargestellt. II. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern In den Verbindlichkeiten sind Beträge in Gesamthöhe von 76.777,13 € enthalten. 2.2. Informationen zur Gewinn und Verlustrechnung Die Ertragsteuern belasten nur das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. 3. Sonstige Angaben 3.1. Geschäftsführung Geschäftsführung erfolgte durch: Herr Volker Westhagemann, Gevelsberg 3.2. Ergebnisverwendung Entfällt gemäß § 325 Abs. 1 Satz 4 HGB. Witten, 20. Dezember 2013
Unterschrift wurde geleistet
(Volker Westhagemann)
BestätigungsvermerkDie Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am 20.12.2013
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