Küchendesign Sylt GmbHLiquidiert

Stammdaten

Register
Amtsgericht Flensburg HRB 5938 FL
Eingetragen
5.7.2006
Branche
Herstellung von KüchenmöbelnTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von MöbelnEinzelhandel mit Wohnmöbeln
Gegenstand
Der Vertrieb von Küchen im Sylt-Design mit dem Schwerpunkt auf der Insel Sylt sowie hiermit zusammenhängende Dienstleistungen.

Historie

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Management

NameRolle
Jens Schiller
seit 5.7.2006
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

50.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
50.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Heinrich-Voß-Str. 7, 24939 Flensburg
25.000 €
50.00%
Jacob Sönnichsen AG
Germany
25.000 €
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Küchendesign Sylt GmbH

Flensburg

Jahresabschluss zum 31.12.2006

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

41616,50

0

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

0

0

II. Sachanlagen

39616,50

0

III. Finanzanlagen

2000,00

0

B. Umlaufvermögen

143444,09

0

I. Vorräte

93689,35

0

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

49685,37

0

III. Wertpapiere

0

0

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

69,37

0

C. Rechnungsabgrenzungsposten

539,32

0

Summe Aktiva

185599,91

0



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

25016,98

0

I. Gezeichnetes Kapital

25000,00

0

II. Kapitalrücklage

0

0

III. Gewinnrücklagen

0

0

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

0

0

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

16,98

0

B. Rückstellungen

1897,00

0

C. Verbindlichkeiten

158685,93

0

D. Rechnungsabgrenzungsposten

0

Summe Passiva

185599,91

0

ANHANG

Für das Geschäftsjahr vom 27. April 2006 bis 31. Dezember 2006

Küchendesign Sylt GmbH, Flensburg



1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des GmbH-Gesetzes erstellt.

Die Rechnungslegung erfolgte nach Art und Umfang nach den für kleine Kapitalgesellschafen (§ 267 Absatz 1 HGB) maßgeblichen Vorschriften. Teilweise wurden die Darstellungen freiwillig an die Vorschriften für mittelgroße Kapitalgesellschaften angepasst.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.

Bei der Bewertung ist von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Absatz 1 Nr. 2 HGB) ausgegangen worden.

2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet:

1. Das Sachanlagevermögen wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskosten-minderungen angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Vermögensgegenstände des abnutzbaren Anlagevermögens wurden unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Netto-Einzelanschaffungswert von bis zu

€ 410,00 wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.

2. Die Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten bewertet.

Für außerplanmäßige Abschreibungen bzw. Zuschreibungen bestand keine Veranlassung.

Die Darstellung des Anlagevermögens ergibt sich aus dem beigefügten Anlagenspiegel.

3. Das Vorratsvermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskoten nach dem Grundsatz der Einzelbewertung bewertet.

Abschreibungen auf einen niedrigeren Wert, der sich aus dem Marktpreis am Abschlussstichtag ergibt, wurden entsprechend berücksichtigt. Hierbei wurde das Alter der Bestände, Gängigkeit und Verwertbarkeit bei der Bewertung zu Grunde gelegt. Alle erkennbaren Risiken aus einer verminderten Verwertbarkeit des Vorratsvermögens wurden berücksichtigt.

4. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr bestehen nicht.

5. Der Kassenbestand ist zum Nennwert angesetzt.

6. Für Ausgaben, die vor dem Bilanzstichtag geleistet wurden, wirtschaftlich aber eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag betreffen, wurden aktive Rechnungsabgrenzungsposten gebildet.

7. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist und entsprechen den zu erwartenden Ausgaben und erkennbaren Risiken.

8. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Zum Bilanzstichtag bestehen keine wesentlichen sonstigen finanziellen Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3 HGB).

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag beziehen sich lediglich auf das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (§ 285 Nr. 6 HGB).

Geschäftsführer war im abgelaufenen Geschäftsjahr Herr Jens Schiller (§ 285 Nr. 10 HGB).


Flensburg, 19.04.2007

 

i.A. Steffen Werlich

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