KIe-Baumanagement GmbH
Dossenheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
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31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
9.848,85 |
10.043,85 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.040,77 |
3.484,62 |
| C.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
38.077,96 |
37.330,92 |
| Aktiva |
49.967,58 |
50.859,39 |
Passiva
|
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31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
3.800,00 |
2.800,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
46.167,58 |
48.059,39 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
46.167,58 |
45.467,11 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
2.592,28 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
38.898,65 |
38.035,34 |
| Passiva |
49.967,58 |
50.859,39 |
sonstige Berichtsbestandteile
A N H A N G
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis
31. Dezember 2021
- für Offenlegungszwecke -
Rechtliche Verhältnisse
Firma:
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Kle-Baumanagement GmbH
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Rechtsform:
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Gesellschaft mit
beschränkter Haftung
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Sitz:
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Dossenheim
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Anschrift:
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Im Fuchsloch 27
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Gegenstand des
Unternehmens:
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Erwerb und
Veräußerung von Grundstücken und die
Betreuung und Durchführung von Bauvorhaben
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Eintragung in das
Handelsregister:
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Die Firma ist im
Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter der
Registernummer HRB 336877 eingetragen.
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Geschäftsjahr:
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Das Geschäftsjahr
ist das Kalenderjahr.
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Gezeichnete Kapital:
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Das gezeichnete Kapital
der Gesellschaft beträgt Euro 25.000,-.
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Allgemeines
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Die damit verbundenen
Ausweis- und Gliederungsbestimmungen wurden befolgt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die gesetzlichen Gliederungsschemata der §§
266 bzw. 275 HGB wurden unverändert angewandt;
mögliche Zusammenfassungen nach § 265 Abs. 7 HGB
wurden vorgenommen.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, der Gewinn- und
Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können,
wurden insgesamt im Anhang aufgeführt.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzerstellung erfolgt vor Verwendung des
Jahresergebnisses.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren erstellt.
Das
Anlagevermögen wurde mit den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten aktiviert.
Als ursprüngliche Anschaffungs- und
Herstellungskosten sind die Buchwerte aus dem
Jahresabschluss zum 31.12.2020 übernommen und
fortgeführt worden.
Soweit es sich um abnutzbares Anlagevermögen
handelt, wurden die Anschaffungs- und Herstellungskosten um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden
aufgrund der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
ermittelt. In allen Fällen wurde die Abschreibung
linear vorgenommen.
Das
Vorratsvermögen wurde mit den Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten oder zu niedrigeren Stichtagswerten
bewertet.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert
ausgewiesen. Die Forderungen aus Lieferung und Leistung
wurden unter Berücksichtigung aller erkennbare Risiken
bewertet.
Bank- und Kassenguthaben sind zum Nennwert
angesetzt.
Die sonstigen
Rückstellungen wurden für alle ungewissen
Verbindlichkeiten gebildet und sind in Höhe ihres
Erfüllungsbetrages angesetzt. Dabei wurden alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen
berücksichtigt.
Alle übrigen
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
Erläuterungen zur Bilanz
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel dargestellt, der
nicht offengelegt wird.
Die Gesellschaft ist bilanziell überschuldet.
Dies bedeutet jedoch nicht notwendig, dass auch
Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinne vorliegt.
Eine Prüfung dahingehend kann nur im Rahmen eines
gesonderten Überschuldungsstatus erfolgen, für
den andere Bewertungsgrundsätze als für die
Handelsbilanz gelten.
Aufgrund erhöhter Abschreibung nach §7h
EStG sind bei den Immobilien im Anlagevermögen
erhebliche stille Reserven vorhanden.
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu
einem Jahr betragen 7.222,44 EUR (Vj.7.431,77 EUR).
Gegenüber Gesellschafter bestehen - gesondert
ausgewiesene - Ausleihungen und Verbindlichkeiten von
insgesamt 38.898,65 EUR (Vj. 38.035,34 EUR).
Die Gesellschafter haben für den Fall der
Insolvenz den Rangrücktritt für diese Darlehen
erklärt.
Die Einordnung der Gesellschaft in die
Größenklasse nach § 267 Abs. 1 HGB erfolgt
als kleine Kapitalgesellschaft.
Ausschüttungssperre
Die Ausschüttungssperre gemäß §
269 HGB wurde beachtet.
Organe der Gesellschaft
Geschäftsführer:
Bettina Kletschke, Kauffrau (ab 20.12.2010)
Dossenheim, den 03.04.2023
Kle-Baumanagement GmbH Dossenheim Bettina Kletschke,
Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 03.04.2023
festgestellt.
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