Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Baustoffen und Anstrichmitteln
Strunz Bautenschutz GmbHLiquidiert
60320 Frankfurt am Main, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
SG Stein und Glas GmbHFrankfurt am MainJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BilanzAktiva
Anhang zur Bilanz zum 31. Dezember 2011SG Stein und Glas GmbH Fliesen-, Platten-, Mosaikverlegung, Hafenstr. 47, 60327 Frankfurt/M.I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss der Firma SG Stein und Glas GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HBG auf. II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden A. Bewertungsgrundsätze Die Vermögens- und Schuldposten sind nach dem Anschaffungswertprinzip gemäß § 253 Abs. 1 HGB bewertet worden. Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sind beibehalten worden. B. Ansatz- und Bewertungswahlrechte Das durch die Gesellschaft in Anspruch genommene Wahlrecht ist die Vornahme der planmäßige Abschreibung gemäß § 253 Abs. 1 u. 2. HGB. C. Anlagevermögen Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Dabei wurde ausschließlich die lineare Abschreibungsmethode angewandt. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer wurde nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände ermittelt. Die Geringwertigen Wirtschaftsgüter werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben und im Anlagespiegel als Abgang gezeigt. D. Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden erkennbare Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigung berücksichtigt. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1%% auf die Netto-Forderungen Rechnung getragen. E. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag gemäß § 253 Abs. 1 S. 2 HGB angesetzt. F. Vorräte Die Vorräte wurden zu Anschaffungs-bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Die Vereinfachungsverfahren: Bildung eines Festwertes oder Vornahme der Gruppenbewertung, wurden im Berichtsjahr nicht angewandt. G. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern Es bestehen keine Forderungen/Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern. H. Rückstellungen Die Rückstellungen wurden auf der Grundlage der neuen Fassung des § 253 HGB ermittelt. Anzusetzen ist hierbei der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendige Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs.1 HGB. Alle Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzins abgezinst. Die Rückstellung für die Aufbewahrung von Unterlagen, sowie die Gewährleistungsrückstellungen wurden aufgrund der Geringfügigkeit nicht abgezinst. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. III. Angaben zu Bilanz Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 HGB Zum 31.12.2011 unterliegt nach § 268 Abs.8 HGB ein Gesamtbetrag in Höhe von 0,00 € der Ausschüttungssperre., Latente Steuern Die Einstellung einer aktiven oder/und passiven latenten Steuer waren nicht gegeben. V. Sonstige Angaben A. Beschäftigte Im Geschäftsjahr 2011 wurden durchschnittlich 18 Arbeitnehmer beschäftigt. B. Geschäftsführung Im Geschäftsjahr 2011 wurde die Geschäftsführung ausgeübt durch Herrn Torsten Gumprecht Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Bezüglich der Angaben der Geschäftsführerbezüge wird von der Schutzklausel gemäß § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht.
Frankfurt/M., den 26.04.2012 gez. Torsten Gumprecht, Geschäftsführer sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 03.05.2012 festgestellt. |
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